Stephan Weinrich
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag der Fraktion Die Linke ist aus humanitärer und menschlicher Sicht nachvollziehbar. Wir haben im Gazastreifen eine Situation, die die gesamte Weltgemeinschaft bewegt und auch bereits in vielen Nationalstaaten zu einer Reaktion geführt hat. Trotz dieser nachvollziehbaren humanitären Sichtweise ist der Antrag sowohl logistisch, gesellschaftlich als auch finanziell nicht leistbar und widerspricht einer vernünftigen Asylpolitik; denn der Wunsch nach humanitärer Hilfe darf nie die Frage außer Acht lassen, ob wir überhaupt imstande sind, einen solchen Kraftakt zu leisten. Richtigerweise wollen Sie daher gemäß Ihrem Antrag prüfen lassen, welche Kapazitäten wir für die Aufnahme einer so großen Anzahl an Menschen benötigen. Nun haben Sie aber in Ihrem Antrag bereits eine feste Zahl an aufzunehmenden Menschen benannt. Insofern wäre zunächst zu prüfen, wie viele Personen überhaupt kommen würden, bevor wir uns Gedanken darüber machen, welche Kapazitäten wir benötigen. Ihr Antrag fordert die Aufnahme von 1 000 Personen, bestehend aus 500 hilfsbedürftigen Kindern und 500 hilfsbedürftigen Menschen, wobei auch hierunter Kinder zählen könnten. Zuzüglich zu diesen 1 000 Personen sollen gleichermaßen deren Verwandte ersten und zweiten Grades von Ihrem Antrag profitieren. Dies würde auf eine Gesamtzahl von circa 6 500 Personen hinauslaufen, wobei diese Zahl nur ein gemittelter, konservativ gerechneter Wert ist. Tendenziell schätze ich aber, dass diese Zahl noch viel höher ist, da die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag gefordert hat, von den Regelungen des § 5 Abs. 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes abzusehen. In dessen Folge würden wir bei der Aufnahme dieser Personen auf eine regelmäßige und durchgehende Identitätsfeststellung verzichten. Insofern muss damit gerechnet werden, dass Personen als Angehörige angegeben werden, die es gar nicht sind; denn es ist menschlich nachvollziehbar, dass jemand aus dem Gazastreifen diese Gelegenheit, nach Deutschland kommen zu dürfen, in vollem Umfang in Anspruch nimmt. Da wir die Identität der Antragsteller aber nicht durchgehend prüfen sollen, müssen wir glauben, was man uns sagt. Unter diesen Umständen hat jede Person der hier im Antrag benannten 1 000 Menschen vier Großeltern, zwei Geschwister und zwei Eltern. Damit wären wir insgesamt bei 9 000 Menschen, die wir aufnehmen müssten. Dies entspräche einem erheblichen Aufwuchs an Asylbewerbern im Verhältnis zu den bereits hier in Sachsen lebenden Menschen, die den Wunsch auf eine Bleibeperspektive haben. Dem kann meine Fraktion nicht zustimmen, und zwar allein deshalb, weil es in Ihrem Antrag auch nur ansatzweise an einem Finanzierungsvorschlag fehlt. Wenn ich Ihren Antrag richtig interpretiere, geht es nicht etwa darum, dass diese 9 000 Menschen sich eigenverantwortlich auf den Weg nach Sachsen machen sollen, sondern es geht darum, dass der Umzug dieser Menschen vom Gazastreifen nach Deutschland durch uns logistisch sicherzustellen ist. Hierbei reden wir mit Sicherheit von einem nicht unbedeutenden achtstelligen Millionenbetrag, den wir aufbringen müssten, um dies zu leisten. Bereits an diesem Punkt ist es müßig, auf die gegenwärtige Haushaltssituation des Freistaates Sachsen zu verweisen. Dabei reden wir noch nicht über die Kosten der Integration dieser Menschen oder den Aufwand, selbige unterzubringen. Ich darf bezweifeln, dass die in Ihrem Antrag genannte Stadt Leipzig willens und imstande ist, 9 000 Menschen aus dem Gazastreifen eigenverantwortlich aufzunehmen. Dass die Leistungsfähigkeit unseres Staates eine Rolle spielt, haben Sie selbst indirekt in Ihrer Antragsbegründung formuliert, indem Sie schreiben, dass der Freistaat sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen soll, um Ihrem Antragsbegehr nachzukommen. Der Freistaat hat dafür keine verfügbaren Mittel. Insofern lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Weinrich sprach für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion der AfD spricht nun Kollege Wippel.
