Valentin Lippmann
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Gahler. Ich möchte von dem Recht auf eine Zwischenbemerkung Gebrauch machen. Herr Gahler hat soeben behauptet, dass die Verfahren alle eingestellt worden seien. Ich lese Ihnen eine Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vor, die Pressemitteilung 103 aus dem Jahr 2021: „Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Mitglieder der rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung Revolution Chemnitz.“ (Torsten Gahler, AfD: Was hat das mit 2018 zu tun?) – 2021. Na ja, Gerichtsverfahren, Herr Gahler – ich weiß, das interessiert Sie alles nicht. Dass eine Revisionsentscheidung beim BGH drei Jahre später schon schnell ist, das kann Ihnen vielleicht Herr Dr. Keiler erzählen; der hat manchmal ja wenigstens noch Ahnung davon – Sie offenkundig nicht. Will heißen: Der Kern, nämlich dass sich im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in Chemnitz eine terroristische Gruppierung in Chemnitz gebildet hat, das ist gerichtlich festgestellt, bewiesen und auch vom Revisionsgericht so bestätigt worden. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD, Die Linke und vereinzelt CDU)
