Armin Schuster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Tätigkeitsberichte zum Datenschutz werden angesichts der gefühlten Alltäglichkeit digitaler Revolutionen – Stichwort: KI oder Virtual Reality – zum Zeugnis komplexerer Prüfungen und Kontrollen durch die Datenschutzbeauftragte. Schließlich erfordert die Dynamik unserer Zeit exekutive Antworten in diesen Bereichen, für unsere Verwaltung und Sicherheitsbehörden, aber auch für den Datenschutz. Umso besser, dass ich – wie schon im Mai, wir haben ja dieses Jahr zwei Jahresberichte – sagen kann: Wir sind mit dem Zeugnis sehr zufrieden, Frau Dr. Hundert, und auch mit der Zusammenarbeit. Herr Gebhardt, ich kann Ihnen keine Note mitteilen, weil Frau Dr. Hundert umgestellt hat. Sie vergibt keine Noten mehr, sondern wir bekommen nur noch mitgeteilt, ob wir uns gut betragen und gut mitgearbeitet haben. (Rico Gebhardt, Die Linke: Okay!) Das haben wir, sagt sie. Ansonsten sind wir in die nächste Klasse versetzt worden. Eine Note kann ich jetzt aber nicht mehr mitteilen. (Rico Gebhardt, Die Linke: Noten abschaffen finden wir gut!) Es wird sich aber so in dem bisherigen Rahmen bewegen, denke ich. Das geht aber auch, wenn Sie die Rede gehört haben, aus den Worten von Frau Dr. Hundert hervor. Wir freuen uns zum Beispiel darüber, dass der ganz überwiegende Teil der Anfragen von Polizeibeamten in polizeilichen Abfragesystemen rechtmäßig war. Jetzt haben Sie das sehr kritisiert. Ich habe mir die Fälle herausgesucht: 15 000 Polizeibedienstete, ich weiß nicht, wie oft am Tag Abfragen gemacht werden; Ergebnis nach einem Jahr: 59 Verfahren gegen Polizeibeamte, 50 abgeschlossen, 18 eingestellt, in elf Fällen ein Bußgeldverfahren. Ich glaube, das ist schon eine 1 minus, aber das wollte ich jetzt nicht gesagt haben. Meine Damen und Herren! Ich glaube, das ist ein hervorragendes Ergebnis angesichts der Tatsache, dass jeder Beamte Zugriff hat. Damit sind wir sehr zufrieden. Ich danke vor allen Dingen Ihnen, Frau Dr. Hundert, dass, wenn wir miteinander umgehen und Sie und Ihr Team Kritik haben, das in aller Regel wertschätzend und im gegenseitigen Verständnis geführt wird. Wenn es einmal Diskussionen gibt, dann werden diese fair und sachlich ausgetragen, und dafür sind wir sehr dankbar. Thema der Stunde ist und bleibt aber vor allem KI, und zwar sowohl was die Risiken betrifft als auch die Chancen. Herr Pallas, wir sind Politiker. Diese Abwägung – ich kann es auch an Herrn Lippmann adressieren –, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja gerne! Aber ich bin nicht der Ersatz für Herrn Pallas!) was hat denn mehr Gewicht beim Thema KI, die Chancen oder die Risiken, ist auch eine politische Abwägung zwischen Täterschutz und Opferschutz. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Das muss jeder für sich selbst befinden, auf welcher Seite man die Waagschale sieht. Ich möchte es ganz klar sagen: Sie haben gesagt, wir hätten beim PVDG den Auftrag, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs umzusetzen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Verfassung!) Ja, wir haben den Auftrag, Verfassungsgerichtsurteile umzusetzen. Ja, ich habe auch den Auftrag, für die Sicherheit der Bürger dieses Landes zu sorgen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich kann jetzt nicht vorgreifen aus Respekt vor den Sozialdemokraten, mit denen wir diesen Gesetzentwurf gerade verhandeln, und werde hier nicht öffentlich diskutieren. Aber Sie können sich ganz sicher sein, dass unsere Vorschläge ausschließlich etwas damit zu tun haben, was die Sicherheit dieser Bürger anbelangt. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wenn Sie nur einmal für sich selbst die Attentate der letzten 14 Monate durchgehen, wenn Sie sich nur einmal anschauen, warum die Meinung aller Innenminister in Deutschland zu den Themen, die Sie kritisiert haben, überwiegend in die gleiche Richtung geht – egal, ob Sozialdemokrat oder CDU/CSU, Herr Lippmann: Es ist mir eine besondere Freude, dass Herr Kretschmann sich mit Herrn Strobl auf höchster Ebene nach wochenlangem Streit in den Bundesmedien im dortigen Polizeigesetz auf KI und Palantir geeinigt hat. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das würde ich Sie bitten, in der nächsten Debatte noch einmal zu erklären, da wären wir sehr interessiert daran. Aber ich komme zurück zum Datenschutzbericht. Gerade im öffentlichen Bereich arbeiten wir fast immer mit hochsensiblen personenbezogenen Daten. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) In der Verwaltung kommt als Datengrundlage noch eine hohe Zahl vertraulicher Inhalte hinzu. Verwaltung und Staatsregierung müssen hier also einen Spagat hinbekommen, der einerseits Innovationen fördert, andererseits auch Effizienz ermöglicht. Wir dürfen und wir werden die rechtlichen und auch die ethischen Risiken nicht unterschätzen. Aber das ist auch der Anspruch der KI-Richtlinie der Staatsregierung, an der aktuell mit Hochdruck gearbeitet wird. Ich freue mich jedenfalls sehr, Frau Dr. Hundert: In der Fach-AG KI der sächsischen Verwaltung wirken Sie genauso mit wie bei der Implementierung von KI an unseren Schulen. Diese Zusammenarbeit gibt es auch bei vielen anderen Themen, und man kann eigentlich durch die Bank weg festhalten: Auch wenn Datenschutzbeauftragte und Innenminister nicht in 100 % der Fälle die gleiche Sichtweise haben oder haben können, zeigt unsere Zusammenarbeit für mich sehr deutlich, dass sich Datenschutz und Sicherheit bei einem konstruktiven Herangehen nicht gegeneinander ausspielen lassen. Dafür ist PerIS auch ein gutes Beispiel, das wurde hier ja jetzt auch angesprochen. Ja, die Auffassung der Datenschutzbeauftragten zu PerIS ist uns bekannt. Sie bezweifelt die derzeitige Existenz einer Ermächtigungsgrundlage für den strafprozessualen Einsatz dieses Systems. Wir sehen dagegen in der Angelegenheit aufgrund richterlicher Beschlüsse und auf Grundlage der StPO die sächsische Datenschutzbeauftragte und das sächsische Parlament gar nicht als betroffen an. Aus unserer Sicht fiele eine gegebenenfalls zu schaffende strafprozessuale Ermächtigungsgrundlage in der StPO wegen der Biometrie in den Anwendungsbereich der KI-VO. So oder so: Mitarbeiter meines Hauses stehen aktuell im engen Austausch mit Kollegen aus dem Justizministerium, unter anderem auch, um die Möglichkeiten der Implementierung einer Befugnisnorm auf Bundesebene – da spielt das Ganze ja in die StPO – für KI im Sinne von Biometrie zu untersuchen. Die Staatsregierung wird also auch künftig alles dafür tun, den wachsenden datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Verwaltungsarbeit gerecht zu werden. Das geht nur zusammen mit der sächsischen Datenschutzbeauftragten. Deshalb freuen wir uns auf diesen gemeinsamen Austausch. Ich hoffe, ich habe die Vizepräsidentin mit meiner Redezeit nicht verärgert. (Beifall CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach Herr Staatsminister Schuster. Er hat die Vizepräsidentin nicht verärgert, er hätte noch 55 Sekunden Zeit gehabt. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 8/4016 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Sport, Drucksache 8/4016, zugestimmt und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Schule und Bildung zum Antrag mit dem Thema „Ein Sächsischer Bildungsplan für die Zukunft unserer Kinder“ in der Drucksache 8/3877 angekündigt. Die Redezeit beträgt 10 Minuten je Fraktion für diesen Tagesordnungspunkt. Je Beschlussempfehlung stehen jedoch nur maximal 3 Minuten Redezeit zur Verfügung. Ich erteile der AfD-Fraktion zur Drucksache 8/3877 und somit für 3 Minuten das Wort. Bitte schön.
