Valentin Lippmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der jährliche Bericht der Datenschutzbeauftragten ist auch jedes Mal eine Bestandsaufnahme für den Stand des Datenschutzes im Freistaat Sachsen. Dafür möchte ich Ihnen, Frau Dr. Hundert, erneut danken. Der Datenschutz ist ein Recht, das – und das kann man übrigens nie lange genug und häufig genug betonen – in Sachsen nach Artikel 33 expliziten Verfassungsrang genießt und deshalb besonders geschützt werden muss. Jedes Jahr aufs Neue geht es daher in dem Bericht um kleine Probleme, um größere Probleme, um Verstöße, um Beschwerden, um manchmal auch Skandale und Unzulänglichkeiten beim Datenschutz in Sachsen – aber stets auch darum, wie die Staatsregierung und die Behörden damit umgehen. Hierfür möchte ich für das Jahr 2024 etwas positiv herausstellen: Mir scheint, dass die Zusammenarbeit der sächsischen Datenschutzbeauftragten und der Staatsregierung beim Umgang mit auftretenden Problemen von Jahr zu Jahr besser wird. Immerhin zeichnen sich viele der Berichte und Stellungnahmen der Staatsregierung dadurch aus, dass das Problem zumindest grundsätzlich erkannt wird und man bereit ist, an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten. Das ist gut für den Datenschutz in Sachsen und gut für die Bürgerinnen und Bürger. Werte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt kommt das große Aber, bevor sich der Innenminister zu sehr freut. Der Einsatz der automatisierten Gesichtserkennung im Freistaat im Rahmen der Strafverfahren ruft bei uns BÜNDNISGRÜNEN erhebliche Besorgnis hervor. Hierbei werden faktisch biometrische Bilderkennungssysteme durch die Polizei genutzt. Kollege Pallas hat bereits darauf hingewiesen: Auch nicht beteiligte Personen werden entsprechend dann in Mitleidenschaft gezogen. Auch wenn wir hiermit im Bereich der Strafprozessordnung sind, die dafür die Grundlage bildet und für die wir als Landtag nicht zuständig sind, zeigt sich, welch gefährliches Potenzial zur Massenüberwachung in diesem System lauert und offenbar bereits genutzt wird. Und es zeigt sich auch, wo das Innenministerium vielleicht hinwill: Es ist ein wenig kurios: Auch dieser Bericht ist dann eher einer, mit dem man vielleicht in die Zukunft blicken kann – etwas zeitliche Koinzidenz – wie beim vorherigen; denn das Innenministerium hat Presseberichten zufolge offenbar jedwedes Maß verloren, wenn es um die nächsten geplanten, unverhältnismäßig schweren Eingriffe in die Freiheitsrechte der Menschen in Sachsen geht. Offenbar plant man, bei der Polizeirechtsnovelle – die übrigens notwendig geworden ist, weil der Sächsische Verfassungsgerichtshof wesentliche Teile des freiheitsfeindlichen schwarz-roten Polizeigesetzes von 2019 für verfassungswidrig erkannt hat – zum neuerlichen Frontalangriff auf die Bürgerrechte und damit auch zum Frontalangriff auf den Datenschutz zu blasen. Werter Herr Innenminister, ich weiß ja nicht, wie Sie diese Entscheidung lesen, aber der Verfassungsgerichtshof hat Ihnen sehr klar aufgegeben, einen verfassungskonformen Zustand herzustellen und nicht – wenn man der Presseberichterstattung glauben darf – die nächste verfassungswidrige Großnovelle des Polizeigesetzes anzuzetteln und dafür diese Überarbeitungsnotwendigkeit zu nutzen. Regeln Sie das, was Sie müssen, nämlich einen verfassungswidrigen Zustand zu korrigieren, und lassen Sie den Rest bitte sein – zum Wohle des Datenschutzes und der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt Die Linke) Denn wenn es demnächst tatsächlich so ist, dass wir über biometrische Echtzeitüberwachung für die Polizei in Sachsen reden, dass wir darüber reden, dass die Rechtsgrundlagen für Palantir geschaffen werden sollen, dann ist doch klar, dass das für den Datenschutz im Freistaat Sachsen vor allem eines ist: eine Hypothek. Werte Kolleginnen und Kollegen! Gegenüber dem, was gerade offenbar im Innenministerium geplant wird und wo ich gespannt bin, was am Ende dabei herauskommt, wirkt der verfassungswidrige Angriff auf unsere Freiheitsrechte aus dem Jahr 2019 fast wie ein Kindergeburtstag. Ich kann Sie nur davor warnen, sehenden Auges in die nächste verfassungsrechtliche Niederlage hereinzumarschieren. Sie sind definitiv auf gutem Weg, was aber ein schlechter Weg für die Bürgerrechte im Freistaat Sachsen ist. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Rico Gebhardt, Die Linke) Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Aufgabe, den Datenschutz im Freistaat Sachsen zu erhalten und zu schützen, ist übrigens nicht allein Aufgabe der sächsischen Datenschutzbeauftragten, sondern auch dieses Parlaments; denn dieses Parlament ist aufgrund dessen, dass Artikel 33 den Verfassungsrang des Datenschutzes im Freistaat manifestiert, auch verpflichtet, bei allen Gesetzen einen sehr großen Wert auf den Datenschutz zu legen. Schon deshalb verbietet es sich, dass der Landtag irgendwann eine notwendige verfassungsrechtliche Reparatur möglicherweise dazu nutzt, den nächsten Angriff auf den Datenschutz im Freistaat Sachsen zu provozieren. Dessen sollten wir uns als Gesetzgeber schon jetzt bewusst sein; denn die Zeit wird sportlich, wie wir sehen. Immerhin läuft die Frist bis zum 30.06. – ich habe noch einmal in das Urteil geschaut – bekanntermaßen aus. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Deshalb sage ich Ihnen ganz klar: Lassen Sie die Finger von den hart erkämpften Bürgerrechten und stärken Sie lieber weiter den Datenschutz! Denn dort, wo Sie ihn stärken, ist er zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in diesem Freistaat. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die BÜNDNISGRÜNEN sprach Herr Kollege Lippmann. Es folgt für die Fraktion Die Linke Herr Abg. Gebhardt, bitte. (Zuruf: Jetzt kommt noch einer von denen!)
