Rico Gebhardt
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Waldbrand, der im Juli in der Gohrischheide wütete, hatte verheerende Ausmaße. Erst nach rund zwei Wochen war das Großfeuer unter Kontrolle. Erschwerend kam hinzu, dass Teile des Bodens stark munitionsbelastet sind. Der Brand erstreckte sich auch auf Teile eines ehemaligen Truppenübungsplatzes. Insgesamt war und ist eine Fläche von 2 400 Hektar betroffen. Mehr als drei Viertel der Gohrischheide, die zum großen Teil ein Naturschutzgebiet ist, sind damit betroffen. Ein Revierförster nannte den Schaden an der Natur „apokalyptisch“. Wer vor Ort war oder wenigstens die Bilder kennt, wird diesen Eindruck nachvollziehen können. In der Gohrischheide hatte es bereits 2022 und 2023 gebrannt. Nun aber erlebten wir – und vor allen Dingen die Menschen in der Region – einen der größten Waldbrände im letzten Jahrzehnt in Sachsen. Unser ausdrücklicher Dank für den unermüdlichen Einsatz zur Brandbekämpfung gilt den Hunderten von Lösch- und Unterstützungskräften, die vor Ort waren und sich dabei hohen Risiken ausgesetzt haben. Ich betone diese Dankbarkeit umso mehr, da ein Dank im vorliegenden Antrag bedauerlicherweise nicht vorkommt. Wenn ich nun auf diesen Antrag blicke, brauchen wir als Erstes einen kurzen Heimatkundeunterricht. Im Antrag und auch in den Reden wird immer von der Gohrischer Heide geschrieben und gesprochen. (Zuruf BÜNDNISGRÜNE) Das ist zwar auch der Name eines Naturschutzgebietes, allerdings liegt das im Bundesland Brandenburg. Wir aber reden heute über etwas anderes, nämlich über das Gebiet südlich davon, über die Gohrischheide in Sachsen. (Beifall CDU und Sebastian Wippel, AfD) Wenn wir auf die Forderung des Antrags blicken, stellen sich nicht nur Fragen zur Heimatkunde, sondern auch zur Verfassungskunde. Herr Lippmann hat gerade damit angefangen, das darzustellen. Die Antragsteller wollen unter I.1 etwas vom Landtag festgestellt haben und fragen dabei, ob „eine außergewöhnliche Notsituation vorliegt“, die – wie es weiter heißt – „durch Untersuchungen festgestellt werden“ müsse. Also: Entweder man stellt etwas fest oder man beauftragt jemanden, etwas zu untersuchen. In meiner Welt sind das zwei verschiedene Paar Schuhe. Gesucht wird also nach der Ausnahme vom Kreditaufnahmeverbot. Ob die Ausnahme nach Artikel 95 Abs. 5 der Sächsischen Verfassung vorliegt, obliegt allerdings nicht einer Feststellung durch eine Untersuchung, sondern gemäß Abs. 6 einer Feststellung durch den Sächsischen Landtag, also dem Gremium, das wir hier bilden. Eine Untersuchung könnte natürlich zeigen, ob die erhebliche Beeinträchtigung des Haushalts vorliegt, die für so eine Feststellung vorausgesetzt ist. Die Hürden dafür sind ziemlich hoch. Konkret zu fragen wäre also, ob diese Hürde übersprungen wurde. Das wird mittels dieser Stichpunktfragen aber gar nicht beantragt. Beantragt wird ein Bericht der Staatsregierung unter anderem zur Schadensbilanz und den daraus resultierenden Kosten. Wenn man das später aufsummiert, wüssten wir leider immer noch nicht, wie hoch denn der Mehrbedarf zur Bewältigung der Naturkatastrophe gegenüber der Finanzkraft des Staates ist und ob das zur Lockerung der Schuldenbremse reicht. Nimmt man als Anhaltspunkte die Kosten, die infolge der Brände 2022 und 2023 entstanden, dann ist das eher fraglich. Aber ich lasse mich auch gern eines Besseren belehren. So oder so müssen natürlich alle Betroffenen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Das eigentliche Problem liegt darin, dass das BSW mit seinem Antrag die Sache keineswegs beschleunigt; denn beantragt wird ein Bericht, der bis zum 1. November 2025 vorliegen soll. Das betonte auch gerade der Redner des BSW noch einmal selbst. Ich bin mir ganz sicher, dass eine Berichterstattung erfolgen wird, unabhängig von dem Antrag und auch unabhängig von diesem Datum; Herr Lippmann hat es gerade ausgeführt. Dafür kenne ich tatsächlich auch den Innenminister gut genug, dass er es sich nicht entgehen lassen würde, so einen Bericht den Abgeordneten vorzulegen. Das ist Ihnen, glaube ich, eine Herzensangelegenheit, Herr Minister. (Allgemeine Heiterkeit) Wenn ich mich also richtig entsinne, wurde die Berichterstattung – auch darauf wurde schon hingewiesen – zur Brandkatastrophe im zuständigen Innenausschuss vom Innenminister am 28. August bereits zugesagt. Jetzt schauen Sie einmal auf den Antrag, wann er eingereicht worden ist, nämlich nach der Ausschusssitzung. Also: Entweder die Kollegen vom BSW haben nicht zugehört, können nicht aufpassen oder verstehen nicht, was der Innenminister sagt – alles wäre eine Katastrophe. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es ergibt viel mehr Sinn, die vorgesehene Befassung im Innenausschuss geschehen zu lassen und dort auch über die Möglichkeiten der Brandbekämpfung in der Gohrischheide anhand vorliegender Waldbrandkonzepte zu diskutieren, vielleicht sogar nach dem Vorliegen der tatsächlichen finanziellen Schadensbilanz und den notwendigen finanziellen Mitteln für die Beseitigung der Schäden zu prüfen, ob eine Notsituation nach der Sächsischen Verfassung vorliegt. Ein Beschluss heute ist völlig entbehrlich. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gebhardt sprach für die Fraktion Die Linke. Ich frage Herrn Berger, ob er Redebedarf hat. – Hat er nicht. Jetzt frage ich noch einmal die Fraktionen, ob es Interesse an einer zweiten Rederunde gibt. – Das gibt es. Herr Kollege HentschelThöricht von der Fraktion BSW begibt sich zum Rednerpult; bitte.
