Alexander Wiesner
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bericht enthält viele Punkte darüber, wie in den letzten zwei Jahren mit dem neuen Gesetz umgegangen wurde. Interessant ist hier vor allem, dass die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme einiges anders bewertet als die Transparenzbeauftragte selbst. Natürlich können wir uns gern darüber streiten, ob die eine oder andere Formulierung im Gesetz gelungen ist. Wir können auch darüber debattieren, ob eine Bereichsausnahme hier oder eine Anwendungsbeschränkung dort im Gesetz gerechtfertigt ist. Doch machen wir uns ehrlich: Das sind letztlich Details. Unseres Erachtens lauten die zentralen Fragen vielmehr: Erstens. Hält das Transparenzgesetz das, was im Zuge des Gesetzgebungsprozesses versprochen wurde? Zweitens. Schließt das Gesetz tatsächlich eine Lücke im Freistaat Sachsen, wie es die Transparenzbeauftragte im Vorwort zum Bericht attestiert hat? Und drittens. Wohin soll die Reise mit dem Transparenzgesetz in Zukunft gehen? Sehr geehrte Kollegen! Das Transparenzgesetz soll unseren Bürgern den Zugang zu behördlichen Informationen verschaffen. Doch interessiert das die Adressaten überhaupt? Prognostiziert wurden jährlich 1 200 Anfragen. Tatsächlich waren es nicht einmal halb so viele. Offensichtlich ist das Interesse doch nicht so groß wie vermutet. Nun kann man das darauf schieben, dass das Gesetz neu und seine Möglichkeiten nicht wirklich bekannt sind, wahrscheinlich ist die Verwaltung darüber auch nicht sonderlich böse. Im Bericht klang ebenfalls an, dass Antragsteller mit Gebühren abgeschreckt werden. Mein Kollege Dr. Dringenberg hat in einer Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass einem Verein vom Justizministerium Gebühren in Höhe von 1 100 Euro in Aussicht gestellt wurden, woraufhin der Verein seinen Antrag zurückzog. Man kann es auch darauf schieben, dass die Kommunen nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen sind und damit ein großer Teil der interessanten Informationen gar nicht abgeschöpft werden kann. Nun seien Sie versichert: Die Kommunen haben genug andere Baustellen und lehnen derartige Avancen auch dankend ab. Man kann es auch darauf schieben, dass der Weg über einen Antrag für den normalen Bürger zu umständlich ist, und auf Besserung hoffen, welche sich mit der Transparenzplattform einstellen soll. Nur, meine lieben Kollegen, wäre es nicht sinnvoll, erst erste Schritte zu machen und nicht gleich einen Dauerlauf hinzulegen? Wäre es nicht sinnvoll, zuerst etwas länger zu beobachten, wie die Informationen auf Antrag angenommen werden, bevor die Transparenzplattform scharf geschaltet wird? Natürlich, für die Transparenzplattform wurde schon viel Vorarbeit geleistet. Es sind Verträge geschlossen und vor allem Kosten verursacht wurden. Und jetzt argumentiert die Staatsregierung – bestehend aus CDU und SPD – plötzlich mit Bürokratieaufwuchs sowie finanziellem und personellem Mehraufwand. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, wirkt vorgeschoben! Denn das alles war bereits bekannt, als das Gesetz auf den Weg gebracht wurde. Hier muss sich insbesondere die CDU fragen lassen, warum sie sich von ihren damaligen Koalitionspartnern – GRÜNE und SPD – die Transparenzplattform aufschwatzen ließ. (Rico Gebhardt, Die Linke: Och!) Nun, wahrscheinlich war es der Preis einer notdürftig zusammengeschmiedeten Koalition und jetzt rudern sie zurück. (Sören Voigt, CDU: Aufschwatzen ist das falsche Wort! – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Deswegen: Hören Sie auf, Ressourcen des Freistaates zu verbrennen! Schieben Sie das Umsteuern in Sachen Transparenzgesetz doch nicht auf die lange Bank! Und machen Sie sich ehrlich und sagen Sie, wohin Sie umsteuern wollen! Vielen Dank. (Beifall AfD)
