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Armin Schuster

10.09.2025 Sitzungen 8/18

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Krieg im Gazastreifen ist fürchterlich. Jeden Tag sterben dort unbeteiligte Zivilisten. Die Infrastruktur ist weitgehend zerstört. Die Versorgung der Zivilbevölkerung ist unzureichend. Ich möchte aber einen anderen Akzent setzen, als ich ihn jetzt bei der Linken oder dem BSW gehört habe. Diese Zustände hindern die Hamas nicht daran, weiter in der Form Krieg zu führen, dass sie ihre eigene Bevölkerung in Geiselhaft nehmen und die noch lebenden israelischen und auch deutschen Staatsangehörigen in ihren Tunneln einkerkern. Dieser Krieg, der durch den grauenhaften, wenn nicht bestialischen Überfall der Hamas am 7. Oktober 2023 begonnen hat, könnte sofort beendet sein, wenn die Hamas einlenken würde. (Beifall AfD und vereinzelt CDU) Dies geschieht aber nicht. Deshalb müssen wir uns immer wieder mit den Folgen dieses Krieges beschäftigen. Ich finde es richtig und gut, dass die Bundesregierung auch in dieser für Deutschland sensiblen Lage, in unserer sensiblen politischen Rolle permanent Initiativen Richtung Friedensschluss und Freilassung der Geiseln ergreift, Initiativen startet, um Einfluss auf die verfeindeten Parteien zu nehmen – wohl wissend, dass die diplomatischen Hauptakteure die USA, Katar, Ägypten und die Türkei sind oder sein sollten. Es war auch richtig, gemeinsam mit unseren europäischen Partnern Hilfs- und Lebensmittel mittels der Luftwaffe abzuwerfen. Meine Damen und Herren! Ich möchte daran erinnern, dass Deutschland trotz der schwierigen Rahmenbedingungen seit Beginn dieses Krieges für die palästinensischen Gebiete humanitäre Hilfe vom insgesamt mehr als 330 Millionen Euro geleistet hat – über die WHO, über UNICEF, über die Hilfsorganisationen. Davon entfallen etwa 95 % auf die Bevölkerung im Gazastreifen. Im Mai dieses Jahres hat Deutschland die Hilfen angesichts der schwierigen humanitären Lage noch einmal um 30 Millionen Euro aufgestockt. Das ist ganz eindeutig der richtige Weg, den Menschen in Gaza zu helfen. Deshalb unterstützen wir die Bundesregierung bei ihren Bemühungen, sich gemeinsam mit allen Partnern für eine Verbesserung der humanitären Lage in Gaza einzusetzen und insbesondere zu gewährleisten, dass die Konvois in den Gazastreifen gelangen und bei den Menschen ankommen. In diesem Kontext stehen die intensiven Bemühungen von Außenminister Wadephul, die umliegenden arabischen Länder der Region zu motivieren, humanitäre Notfälle aufzunehmen und zu versorgen. Wir unterstützen die Nachbarstaaten bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe. Die Ausweitung der medizinischen Hilfe vor Ort und in regionaler Nähe steht richtigerweise im Mittelpunkt der deutschen Bemühungen. Wir wollen – und das ist ein großer Unterschied – möglichst vielen Menschen in Gaza und Israel direkt vor Ort helfen statt nur sehr wenigen, die auf einem schwierigen, wenn überhaupt möglichen Weg nach Deutschland kommen könnten. Meine Damen und Herren der Linksfraktion, Sie fordern eine Maßnahme nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz. Frau Abg. Schubert, Sie haben insinuiert, dass wir es nur entscheiden müssten und es dann tun könnten. Der § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz setzt aber das Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium voraus. Das liegt nicht vor, jedenfalls derzeit nicht. Das ist aktuell auch richtig. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie können das beantragen! Das wird nicht vorab entschieden!) – Herr Lippmann, das müssen wir nicht beantragen, weil die Aussage klar im Raum steht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist quasi Ihr Parteikollege!) – Ja. Ich sage aber, dass das aktuell richtig ist. Die Linksfraktion setzt auf eine zugegeben emotional sehr wirksame Aktion, die für mich emotional sehr nachvollziehbar ist. Aber sie trifft nur sehr wenige Menschen. Wir setzen alles dafür ein, maximale Wirkung für sehr viele Menschen direkt in der betroffenen Region zu erzielen. Das halte ich für einen sehr relevanten Unterschied. Meine Damen und Herren! Ich ergänze jetzt, weil hier so heftig gestritten wurde: Die Fraktion Die Linke hat einen ziemlich verwirrenden Antrag geschrieben. Sie können uns nicht vorwerfen, Frau Schubert, dass wir über Kinder auf diese Art und Weise sprechen. Der Antrag der Linken spricht in der Überschrift von Kranken und Verletzten. Er sagt im Text an einer Stelle etwas von Kindern und an einer anderen Stelle von 500 besonders hilfsbedürftigen Menschen sowie Angehörigen ersten und zweiten Grades. Er spricht von 500 Menschen plus die Angehörigen ersten und zweiten Grades. Der Antrag fokussiert nicht auf Kinder. Deshalb muss ich als Innenminister ganz klar ergänzen, dass die Hamas nach wie vor erheblichen Einfluss im Gazastreifen hat. Deshalb kann für uns nicht ausgeschlossen werden, dass es Personen gibt, die extremistische oder gar terroristische Ziele verfolgen und diesen Weg nutzen würden, um nach Deutschland zu kommen. Wir müssen mitdenken, dass die Hamas diese Maßnahme für ihre Zwecke missbrauchen könnte und würde. Darf ich Sie daran erinnern, dass sie ihre Bevölkerung in Geiselhaft nehmen, dass sie ihre Befehlszentralen unter Krankenhäuser bauen? Diese Menschen sind zu allem fähig. Deshalb würden sie auch diesen Weg wählen. Deshalb würden wir auch nicht, wie von Ihnen beantragt, auf Identitätsfeststellungen verzichten. Nur: Erforderliche Sicherheitsüberprüfungen der auszufliegenden Personen sind aktuell nicht möglich. Dafür gibt es weder diplomatische Vertretungen noch könnten die Überprüfungen in umliegenden Ländern durchgeführt werden. Darauf will ich nicht im Detail eingehen. Ein gesteuerter Transport von Hunderten oder Tausenden Menschen in der aktuellen Sicherheitslage und unter den Rahmenbedingungen bei den zu beteiligenden Partnern ist logistisch mindestens fragwürdig. Ich halte ihn aufgrund der Sicherheitslage für nahezu unmöglich. Einen Aspekt möchte ich noch ergänzen. Wer aus dem Gaza-Bereich ausgeflogen wird, braucht die Zustimmung der Israelis, um nur ein kleines diplomatisches Problem zu erläutern. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir das hinbekommen, halte ich derzeit für nicht realistisch. Ich bin daher für den eindeutig humanitäreren Weg, dass wir Nachbarländer wie Ägypten, Saudi-Arabien oder Katar unterstützen, dass sie mehr Verantwortung übernehmen, die notleidende Bevölkerung zu unterstützen, anstatt eine kleine Zahl auszufliegen. Lassen Sie mich bitte abschließend auf einen weiteren Punkt hinweisen. Der Freistaat Sachsen beweist seit Jahrzehnten, dass er, wenn es darauf ankommt und wenn die Lage stimmt, all das tut, was in Ihrem Antrag steht. Ich darf nur daran erinnern, was im Bereich des Ressorts von Frau Köpping mit kranken Menschen aus der Ukraine, mit verletzten Menschen aus der Ukraine läuft. Wir machen das, wenn es geht, wenn es sinnvoll ist und wenn wir denken, dass wir damit die richtige Hilfe leisten. Ich will gar nicht darauf eingehen, wen wir alles aufgenommen haben. Aber bei den 64 000 Personen, darunter Verletzte und Kranke, die seit dem russischen Angriffskrieg zu uns gekommen sind, haben wir uns genau diese Mühe gegeben. Da war es richtig. Der Gaza-Konflikt erfordert aus unserer Sicht derzeit aber ein anderes Vorgehen. Aus den vorgenannten Gründen empfehlen wir die Ablehnung des Antrags. Danke schön. (Beifall CDU und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Jetzt sehe ich Kollegen Wippel von der AfD-Fraktion mit einem weiteren Redebeitrag. Bitte schön.

Protokoll ↗