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Juliane Nagel

Die Linke 10.09.2025 Sitzungen 8/18

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Ah-Rufe AfD) Der Befund ist wenig neu: Mieterinnen und Mieter stehen in Sachsen, insbesondere in den beiden Großstädten, aber ebenfalls – auch ich will das unterstreichen – in den Umlandgemeinden und Landkreisen der beiden Großstädte – das ist mit Zahlen belegt – unter immer größerem Druck. Bevor ich zwei Schlaglichter werfe, möchte ich vorab sagen: Wir unterstützen den Antrag, und zwar die Verlängerung der Kappungsgrenze und der Mietpreisbremse, die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu begrenzen und den betroffenen Kommunen den verlängerten Kündigungsschutz endlich zu ermöglichen. Wir als Linke unterstützen darum diesen Antrag. Wir haben viele dieser Forderungen schon selbst aufgestellt und eingefordert. Ich will mich noch einmal an Herrn Flemming von der CDU-Fraktion wenden, der, glaube ich, da ist. Die Regelungen, die hier eingefordert werden, müssen wir als Land den Kommunen ermöglichen, indem wir Verordnungen erlassen. Hiermit wird also nichts Absurdes gefordert, sondern es wird einfach gefordert, dass das Land den Kommunen, die es wollen und brauchen, die Möglichkeit gibt. Das passiert nicht. – Jetzt können Sie sich weiter unterhalten. (Sören Voigt, CDU: Danke schön!) Ich möchte ein erstes Schlaglicht werfen. Bei uns melden sich Mieterinnen und Mieter, und zwar regelmäßig, wenn sie aus ihren lange bewohnten vier Wänden wegen Eigenbedarfs herausgekündigt werden. Laut Mieterbund sind Eigenbedarfskündigungen einer der häufigsten Kündigungsgründe in Sachsen. Es ist davon auszugehen, dass Eigenbedarf in vielen Fällen nur dazu dient oder vorgeschoben wird, um Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen herauszudrängen und neue, lukrativere Verträge abzuschließen. Seit Jahren – und das möchte ich betonen – verweigert die Staatsregierung den Kommunen – zuerst war Leipzig auf der Matte, dann ist Dresden gefolgt – die Möglichkeit, den verlängerten Kündigungsschutz nach einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einzusetzen, indem die Verordnung aus fadenscheinigen Gründen einfach nicht freigegeben wird. Die Gründe sind wirklich fadenscheinig. Ich vermute, dass Immobilieneigentümer – wir haben es ja ein wenig aus der CDU-Fraktion gehört – mit Samthandschuhen angefasst und keine Sperren eingezogen werden sollen, wenn es um das Schicksal von Familien, von Seniorinnen und Senioren, von vielen Menschen geht, die ihre Wohnung dann verlassen müssen. Es wäre ganz einfach, diese Verordnung zu erlassen. Wir wissen, dass die Wohnungsmärkte in Sachsen – in Leipzig und Dresden – angespannt sind. Es wäre ein Einfaches, diese Verordnung zu erlassen, um diese Schutzmechanismen in Gang zu setzen. Das zweite Schlaglicht, das ich werfen will, ist das Thema Mietpreisprüfstelle. Hierzu haben wir als Linke eine etwas andere Auffassung, als sie mein Vorredner vorgetragen hat. Die Stelle gibt es bereits in Berlin. Übrigens, Frau Knebel, kann man einfach schnell ins Internet schauen. In der Mietpreisprüfstelle in Berlin sind Beratungsstellen engagiert, die den gesetzlichen Auftrag haben. Dies hätte man mit einem Klick herausfinden können. Diese dürfen also in diesem Sinne beraten. Wir wissen, dass die Hürden dafür hoch sind. Die Stelle in Berlin wurde vor allem – und den Punkt möchte ich hier gern noch ausführen – infolge der hohen Fallzahlen von Mietpreisüberhöhungen und Mietwucher, die durch die App der Linken im Bundestag offenkundig wurden, schlussendlich eingeführt. Auch in Sachsen sind Mietpreisüberhöhungen und Mietwucher ein Problem. In Leipzig haben seit November 2024 über 17 000 Haushalte die linke Mietwucher-App genutzt. Es gab in 1 130 Fällen bis Ende Juli – die Zahlen sind inzwischen bestimmt höher – insofern Treffer, dass Verdachtsfälle direkt beim Sozialamt gelandet sind. In fast der Hälfte dieser Fälle lag tatsächlich Mietwucher vor, das heißt eine 50-prozentige Überhöhung der Miete. Das ist ein Drama. Wenn man in Dresden damit anfangen würde, würde man bestimmt auf Zahlen kommen, die in diese Nähe reichen. Das Leipziger Sozialamt hat schnell reagiert und den digitalen Mietspiegelrechner der Stadt um eine Mietwucherprüfung ergänzt. Jetzt sind die ersten Zeugeneinvernahmen abgeschlossen und Fälle von Mietwucher der Bußgeldstelle bzw. der Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Von zwei Fällen wurde uns bekannt, dass Mieter/-innen nach der Beratung durch das Sozialamt sogar auf ihre Vermieter zugehen konnten, Miete zurückbekommen haben und Mieten gesenkt wurden. Ich erzähle das hier, weil die Mietpreisüberprüfungsstelle, die wir in Sachsen einrichten könnten, an diese Praxen, die in Leipzig bereits kommunal existieren, aber auch an das Engagement von Mietervereinen und Mieterberatungsstellen anschließen könnte. Wenn wir das aus dem Freistaat heraus machen würden – natürlich mit kommunalen Stellen; ich denke, so stellt sich die GRÜNE-Fraktion das auch vor –, könnten wir dafür sorgen, dass die kommunale Ebene entlastet wird; denn das alles ist schon recht aufwendig. Festhalten will ich aber auch – und damit ein wenig in die Kerbe von Albrecht Pallas schlagen –: Sinnhaft ist eine Mietpreisprüfstelle aus unserer Sicht vor allem dann, wenn Mieterinnen und Mieter über die Stelle nicht nur prüfen können, sondern – wie im Falle der Mietpreisüberhöhung und des Mietwuchers – gesetzlich die Ermächtigung vorhanden ist, Verstöße gleich zu ahnden und einen bürokratischen Gang einzuleiten. Bei der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze sind die Betroffenen wieder auf den zivilrechtlichen Weg zurückgeworfen. Genau hierfür brauchen sie Ermutigung und Unterstützung. Unsere Auflösung ist aber eine andere: Man muss die Mietpreisbremse verschärfen oder das zivilrechtliche Element dort herausnehmen und es zu einem öffentlich-rechtlichen Fall machen. Mein letzter Punkt – auch wegen der Redezeit –: Für wirksame Mittel müsste die Mietpreisbremse weiterentwickelt werden, und zwar zu einem Mietendeckel, wie ihn die Linke auf Bundesebene an der Seite von Mieterinnen und Mietern, von Initiativen und Vereinen fordert. Deshalb wird sich Die Linke für effektive Mittel des Mieter/-innenschutzes einsetzen und wird es weiterhin tun – auf der Ebene, auf der es angebracht ist, und zwar im Bund. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Nagel sprach für die Fraktion Die Linke. Damit hätten wir die erste Rederunde absolviert und könnten in eine zweite Rederunde einsteigen, insofern Bedarf angezeigt wird. – Das sehe ich seitens der Fraktionen nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, an Frau Staatsministerin Kraushaar. Bitte schön. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben heute schon viele Argumente gehört, und auf den ersten Blick klingt der Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mieterfreundlich. Wenn ich genauer hinschaue, kommen mir Zweifel, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung. Wir finden in diesem Antrag, obwohl der Abbau von zusätzlichem Aufwand ein Gebot der Zeit ist, eine ganze Reihe neuer Vorschriften, Prüfstellen und Verbote. Allerdings sage ich: Wir handeln mit Augenmaß. Die Staatsregierung hat die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung zum 1. Juli 2025 verlängert, lückenlos bis Mitte 2027. Wir haben uns bewusst für eine kürzere Laufzeit entschieden. Genauso bei der Sächsischen Mietpreisbegrenzungsverordnung. Sie läuft Ende dieses Jahres aus. Ich bin zuversichtlich, dass auch hierfür eine lückenlose Anschlussregelung ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten wird. Ich habe mit meinem Haus einen Zeitplan erarbeitet. Und ja, wir müssen alle Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung ausschöpfen, um dieses Ziel zu erreichen. Ich bin mir allerdings sicher, dass uns alle, die wir in diesem Zusammenhang einbinden wollen und müssen, im Ziel unterstützen. Auch hier gilt: Wir verlängern zunächst nur bis Mitte 2027. Warum nicht länger? Weil wir faktenbasiert arbeiten wollen. Meine Damen und Herren! Es wird ein umfassendes Gutachten erstellt. Worum geht es dabei? Wir wollen genau wissen, wo es in Sachsen wirklich angespannte Wohnungsmärkte gibt und wo nicht. Die Lage in Dresden oder Leipzig ist – und darin werden Sie mir recht geben – nicht vergleichbar mit jener in Görlitz oder Plauen im Vogtland. Dort haben wir teilweise erheblichen Leerstand und keine Wohnungsknappheit. Das Gutachten passt die bundesweiten Kriterien auf die sächsische Situation an. Wir brauchen belastbare Zahlen, die regionale Unterschiede deutlich machen, und wir brauchen eine fundierte Analyse, die zeigt, wo die Mieten wirklich ein Problem sind. Wo braucht es Regulierung und wo braucht es diese nicht? Auf Basis der Ergebnisse können wir klar und – ich hoffe – auch rechtssicher entscheiden, ob und wo im Freistaat Kappungsgrenze und Mietpreisbremse nach dem Jahr 2027 weiter gelten sollen. Das heißt auch, ob weitere Gemeinden in die Regelungen aufgenommen werden müssen und ob zusätzliche Instrumente wie Baugebote, Umwandlungsgebote oder -verbote sinnvoll und zielführend sind. Wir wollen auch hier seriöse Politik machen und Entscheidungen auf der Grundlage von Zahlen, Daten und Fakten treffen. Tiefe Eingriffe prüfen wir gründlich. Sie fordern ein Umwandlungsverbot und eine zehnjährige Sperrfrist bei Eigenbedarfskündigungen. Das klingt nach starkem Mieterschutz, ja. Wir würden die Folgen für Eigentümerinnen und Eigentümer, aber auch für Familien, die Wohneigentum erwerben wollen, damit umso schärfer gestalten. Solche Maßnahmen sollten wir nicht einfach pauschal beschließen. Schauen Sie sich die geltenden Regelungen in § 250 BauGB Umwandlungsverbot und in § 577 a BGB Kündigungssperrfrist einmal genauer an. Dort ist klar geregelt, unter welchen Voraussetzungen solche Eingriffe überhaupt zulässig sind und unter welchen nicht. Wir wollen also erst prüfen und dann entscheiden – ich sage das noch einmal: faktenbasiert und rechtssicher. Ich komme zurück zu meinem Anfang. Eine staatliche Mietpreisprüfstelle wäre aus meiner Sicht nicht erforderlich; sie wäre aus meiner Sicht auch bürokratischer Überfluss. Was würden uns die äußerst zuverlässig und professionell arbeitenden, tragfähigen Strukturen, die schon da sind, denn entgegenhalten? Die vielen Mietervereine, unsere sächsische Verbraucherzentrale und die kommunalen Beratungsstellen. Dort bekommen Mieterinnen und Mieter bereits umfassende Hilfe, nicht nur bei Fragen zur Mietpreisbremse oder bei Verdacht auf Mietwucher, sondern auch bei Modernisierungsankündigungen oder Betriebskostenabrechnungen. Das Ganze – auch das stimmt – ist bezahlbar. Studierende oder Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen zahlen beim Mieterverein gerade einmal 2,67 Euro im Monat. Für diese geringe Summe bekommen sie eine umfassende Beratung, weit mehr als eine staatliche Prüfstelle – aus meiner Sicht jedenfalls – jemals leisten könnte. In vielen Kommunen gibt es zudem kostenlose Angebote, auch das ist eine tolle Sache – in Leipzig zum Beispiel oder in Dresden mit Ermäßigung über den Dresden-Pass. Eine staatliche Prüfstelle würde deshalb – entschuldigen Sie – Doppelstrukturen schaffen, die Verwaltung zusätzlich belasten und Steuergeld kosten, ohne dass die Mieterinnen und Mieter aus meiner Sicht einen echten Mehrwert hätten. Nein; ich bin überzeugt, wir würden niemandem wirklich gerecht. Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir investieren – auch das ist heute schon gesagt worden – Rekordsummen in den sozialen Wohnungsbau und in die Modernisierung von Beständen. Wir fördern Eigentum für junge Familien, wir digitalisieren die Baugenehmigungen, bauen Bürokratie ab, beschleunigen Verfahren. Das schafft Verlässlichkeit für die Menschen, die eine Wohnung suchen und für diejenigen, die Wohnungen bauen. Für mich heißt das: Da sind Zahlen, da sind Fakten, die den Mieterschutz ebenso im Blick haben wie auch die berechtigten Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer. Mehr bezahlbarer Wohnraum mit Steuermitteln, die dieses Hohe Haus dankenswerterweise im aktuellen Haushalt bereitgestellt haben, ist die Antwort. Das ist unser klarer Weg: verantwortungsvoll und im Interesse der Menschen in Sachsen. Aus diesen Gründen möchte ich empfehlen, den Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsministerin Kraushaar sprach für die Staatsregierung. Ich erteile nun das Wort an Herrn Kollegen Löser, Fraktion BÜNDNISGRÜNE, für das Schlusswort.

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