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Albrecht Pallas

SPD 10.09.2025 Sitzungen 8/18

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute zu dem Tätigkeitsbericht der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, dem Datenschutzbericht für das Jahr 2024. Ich möchte damit beginnen, Frau Dr. Hundert einen großen Dank für ihren Bericht, für die Ausführungen im Plenum, aber auch für die Arbeit ihrer Behörde, die dahintersteht, auszusprechen. Sie und ihr Team leisten eine wichtige Arbeit zum Schutz des Datenschutzgrundrechts in Sachsen. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen sind zunehmend sensibilisiert. Auch das ist eine Folge der Tätigkeit ihres Teams. So sind im vergangenen Jahr über 1 200 Beschwerden bei ihrer Stelle eingegangen, was einem Zuwachs von 8 % entspricht. Noch stärker stiegen die Beratungsanfragen von öffentlichen und privaten Stellen – auf über 700 Fälle, das sind etwa 20 % mehr. Allein diese Zahlen zeigen: Der Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind längst keine Nebensache, keine juristischen Lieblingsthemen mehr, sondern haben eine hohe Bedeutung für die Menschen in unserem Bundesland. Dieser Umstand sollte deshalb insbesondere in diesem Hohen Hause und für unsere Staatsregierung Mahnung und Richtschnur zugleich sein, wenn es um die Erarbeitung von Gesetzentwürfen und Verordnungen geht – im Zweifel mit Eingriffsbefugnissen in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern. Meine Damen und Herren! Ich möchte noch auf ein paar einzelne Themen aus dem Bericht eingehen. So widmet sich der Bericht beispielsweise dem Thema künstliche Intelligenz, da die rasanten Entwicklungen auf diesem Feld es notwendig werden lassen, nach der wegweisenden KIVerordnung der Europäischen Union auch auf Bundes- und Landesebene endlich umfassende Rechtsrahmen zu schaffen. Die von der Staatsregierung angekündigte KI-Verordnung für die öffentliche Verwaltung ist hierbei ein wichtiges Signal, welches wir ausdrücklich begrüßen; denn neben dem Schutz privater Daten vor dem wachsenden Informationshunger amerikanischer Tech-Unternehmen ist auch die Regulierung der staatlichen Nutzung von KI ein drängendes Anliegen. Dazu muss man sich nur die Mini-Debatte soeben im Landtag zu der theoretischen Frage der Nutzung einer KI-gesteuerten Analysesoftware für die sächsische Polizei oder auch andere Polizeien von Bund und Ländern vor Augen führen. Wer sich damit ein wenig beschäftigt, weiß, dass wir dann auf die Software Palantir angewiesen sind. Aus Sicht der SPD-Fraktion kann ich ganz klar sagen, dass wir die personenbezogenen Daten der sächsischen Bürgerinnen und Bürger auf gar keinen Fall einem Tech-Milliardär mit zweifelhafter politischer Agenda zum Fraß vorwerfen werden. (Sebastian Wippel, AfD: Aber wenn er die richtige Agenda hat, dann geht’s?) Aber auch die Debatte um die Anwendung zur automatisierten Gesichtserkennung unter dem Kürzel PerIS in Dresden zeigt die hohe Relevanz einer Regulierung der KINutzung. Aus Sicht der SPD gilt es, dabei die Kritik der Datenschutzbeauftragten ernst zu nehmen; denn der massenhafte Abgleich biometrischer Daten von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zum Zwecke der Strafverfolgung, ohne dass die Gesichter Unbeteiligter vorher aussortiert werden, stellt einen ernsten und massenhaften Grundrechtseingriff dar, der dringend einer klaren Rechtsgrundlage und auch einer Begrenzung bedarf. Positiv stimmen zugleich Erfolge, die bereits in anderen Bereichen realisiert werden konnten, zum Beispiel die Entwicklung einer sächsischen Richtlinie zur datenschutzkonformen Nutzung von künstlichen Intelligenzen an Schulen. Die hier erfolgte Abwägung zwischen dem Nutzen der neuen Technologien und der Wahrung des individuellen Grundrechts auf Datenschutz sollte für eine ähnliche, verfassungskonforme Regelung im Bereich der Strafverfolgung als Vorbild genommen werden. Auch die anderen im Bericht adressierten Themenfelder – etwa die hohe Anzahl an Beschwerden von Beschäftigten über mündliche Äußerungen von Vorgesetzten oder die wachsende Kritik an öffentlicher Videoüberwachung – zeigen die hohe Relevanz des Datenschutzes im alltäglichen und auch im öffentlichen Leben der Menschen in Sachsen. Schließlich möchte ich das proaktive Handeln der Datenschutzbehörde hervorheben, die im vergangenen Jahr – wie wir im Ausschuss gelernt haben – über 32 000 Internetauftritte aus Sachsen automatisiert überprüft und dabei immerhin 2 300 Verstöße festgestellt hat. Dass in zwei Dritteln der Fälle ihre Hinweise Wirkung entfalteten und zu einer Behebung der Verstöße führten, zeigt den Erfolg und die Bedeutung dieser eigeninitiativen Kontrolle durch die Datenschutzbehörde. Im Namen der SPD-Fraktion möchte ich abschließend noch einmal herzlich danken: für Ihre Arbeit, Frau Dr. Hundert, und die Arbeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für Ihre umsichtigen Einschätzungen, Ihre Beharrlichkeit an so mancher Stelle. Das ist von großer Bedeutung, insbesondere wenn es um die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung und die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns geht. Sie bleiben für das Parlament eine wichtige Ratgeberin bei allen noch kommenden Gesetzgebungsprozessen, ebenso wie Sie die zentrale Ansprechperson für alle öffentlichen und privaten Stellen beim Thema Datenschutz sind. Wir danken Ihnen für die stets konstruktive Zusammenarbeit und wünschen weiterhin gutes Gelingen. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion sprach Herr Kollege Pallas. Es folgt für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Kollege Lippmann, bitte.

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