Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum ersten Mal liegt uns ein Tätigkeitsbericht zum Sächsischen Transparenzgesetz vor. Zunächst möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Frau Dr. Juliane Hundert, für diesen Bericht danken. Ich möchte vielleicht schon mal einschieben: Wer mal in den gesetzlichen Auftrag der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten schauen würde, der würde feststellen, dass es mit der Rüge des vermeintlichen Verstoßes gegen die Neutralität von Gesetzes wegen nicht weit her ist. Sie ist quasi die Anwältin der Transparenz im Freistaat Sachsen. Deswegen ist es auch gut, wenn sie sich kritisch äußert – was in diesem Gesetz nicht funktioniert. Denn dieses Gesetz wirkt endlich und es schließt eben doch eine Lücke, die in Sachsen über viele Jahre bestand. Das, so wie es jetzt vorliegt, ist mehr als eine Bilanz. Der Bericht zeigt, wie Bürgerinnen und Bürger ihr Recht aktiv nutzen, wie Behörden lernen, offener zu werden, und wo wir als Gesetzgeber eigentlich definitiv nachschärfen müssten. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2023 sind Hunderte Anfragen und zahlreiche Petitionen gestellt worden. Und es ist allen Unkenrufen zum Trotz zu keinem Stillstand der Verwaltung gekommen. Nun finde ich es schon ein wenig bizarr, dass diejenigen, die damals den Untergang der Verwaltung prophezeit haben, sich jetzt darüber beschweren, dass das Gesetz nutzlos sei, weil zu wenig Anfragen kämen. Ehrlicherweise: Das kann man klären, es gibt bestimmt genügend Menschen im Freistaat Sachsen, die noch nicht wissen, dass man entsprechende IFG-Anfragen in Sachsen stellen kann. Wenn das Ihr Begehr ist, dann kann man nach der heutigen Sitzung bestimmt viel tun, werte Kolleginnen und Kollegen. Das Gesetz schafft Vertrauen, weil sich die Verwaltung nicht länger hinter verschlossenen Aktenstapeln verstecken kann. Der Mehrwert ist unübersehbar für die Demokratie, für das Vertrauen in staatliches Handeln, für die Bürgerinnen und Bürger, die endlich ihre Informationsrechte ausüben können. Das sind keine Bagatellen, werte Kolleginnen und Kollegen, das ist Teil gelebter Demokratie. Natürlich gibt es Nachbesserungsbedarf – das benennt der Bericht der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten auch ganz klar. Kommunen und Gemeinden sind bisher nur freiwillig transparenzpflichtig – und das, obwohl genau dort die Informationen entstehen, die die Menschen unmittelbar betreffen. Ich weiß, wir nehmen uns im Freistaat Sachsen als Land immer sehr wichtig; aber das, was einen Großteil der Menschen in diesem Land interessiert, findet auf der kommunalen Ebene statt. Von daher wäre es gut, die Transparenzpflicht dorthin auszuweiten. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Rico Gebhardt, Die Linke) Denn vom Kitaausbau bis zur Straßenplanung: Es gibt bisher keinen verbindlichen Zugang zu den Informationen. Das ist und bleibt die größte Leerstelle des Gesetzes. Unser Auftrag – übrigens im Transparenzgesetz unter „Evaluationspflicht“ niedergeschrieben – wäre eigentlich die Prüfung der Ausrollung auf die Kommunen und einer verbindlichen Transparenzregelung. Zweitens. Die Liste der Ausnahmen ist zu lang. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung wird offensichtlich gern bemüht. Jenes Gummiband darf man eigentlich nicht weiter ausdehnen – so weit, bis am Ende jede unbequeme Information darunterfällt. Auch bei den Gebühren muss klar sein: Transparenz darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Es darf nicht abschreckend sein, was die Verwaltung an Gebühren verlangt. Bemerkenswert ist, dass der Bericht klarstellen muss: Schon jetzt müssen die Informationen auf Antrag zugänglich gemacht werden, selbst wenn sie erst später auf der Transparenzplattform veröffentlicht werden müssen. Das heißt, die Verwaltung kann sich nicht mit dem Verweis auf ein zukünftiges Portal dieser Pflicht entziehen. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, Nachsteuerung heißt besser machen und nicht ausbremsen. Damit komme ich zum Kern bzw. zum großen rosa Elefanten, der gerade durch den Raum marschiert und vielleicht der Grund ist, warum das BSW von einer Stellungnahme lieber abgesehen hat. Herzstück dieses Transparenzgesetzes ist die Transparenzplattform. Sie ist mehr als eine technische Lösung, sie ist das Versprechen, dass Informationen von öffentlichem Interesse aktiv sowie kosten- und barrierefrei zugänglich gemacht werden. All das haben wir nach dem IFG-Anspruch bisher nämlich nicht. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Beschlüsse der Staatsregierung, Verträge der Daseinsvorsorge, Gutachten, Studien: All das soll dort zentral auffindbar sein. Mit der Plattform wird Transparenz nicht nur eingefordert, sondern praktisch erlebbar. Nun soll die Inbetriebnahme der Plattform bekanntermaßen um zwei Jahre verschoben werden. Ich sage Ihnen deutlich: Dieses Nachsteuern bezweckt keine technische Feinjustierung, sondern hat ein politisches Ziel, nämlich eine Rolle rückwärts beim Transparenzanspruch. Es wäre ein fatales Signal an die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat, die ihr Recht ausüben wollen, und an jene, die noch skeptisch auf die Wirksamkeit dieses Gesetzes blicken. Man kann es drehen und wenden, wie man will: Eine Verschiebung bedeutet zwei Jahre weniger Transparenz, zwei Jahre weniger demokratische Teilhabe und zwei Jahre weniger Vertrauensbildung in dieses Gesetz. Währenddessen wundern sich dieselben Stimmen – von CDU über SPD bis BSW – über Politikverdrossenheit. Wie soll denn auch das Vertrauen wachsen, wenn Sie den Menschen den einfachsten Weg zum Informationszugang nun für weitere zwei Jahre vorenthalten wollen, wenn Sie das Herzstück dieses Gesetzes künstlich stilllegen, bevor es überhaupt begonnen hat, zu schlagen? Ich habe kein Verständnis für die Pläne, das Transparenzgesetz rückabzuwickeln. Etwas anderes scheint mir die geplante Verschiebung nicht zu sein. Hier verweise ich auf den Redebeitrag meines Kollegen, der bereits darauf hingewiesen hat, dass man bei dem, was an Informationen bereitgestellt werden muss, eigentlich ausdünnen müsste. Wenn nun plötzlich das Argument bemüht wird, dass die Informationen durch möglicherweise feindliche Mächte genutzt werden können, dann sollten Sie, glaube ich, tatsächlich noch mal in die Ausnahmen schauen; denn beim Thema Sicherheit und Schutz der Belange der Bundesrepublik Deutschland haben wir nun wirklich umfassendste Regelungen, sodass Sie diese Informationen nicht einmal nach dem IFG-Anspruch bekommen können. Die werden – ich kann Sie beruhigen – nie im Leben auf einer Transparenzplattform eingestellt. Werte Kolleginnen und Kollegen, Transparenz ist kein Selbstzweck und keine lästige Pflicht. Sie ist die Grundlage demokratischer Legitimation, sie ermöglicht Teilhabe. Wer Angst vor Transparenz hat, hat auch Angst vor eigenen Entscheidungen. Das Sächsische Transparenzgesetz war und ist noch ein Meilenstein, es ist ein Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger. Das zeigt auch der Bericht. Es ist ein Fortschritt, den wir nicht wieder hergeben sollten. Der Bericht zeigt, dass Transparenz funktioniert, dass Bürgerinnen und Bürger zu Recht ihre Rechte einfordern, dass Verwaltung offener wird. Und er zeigt auch, dass wir mutig weitergehen sollten, anstatt zu zögern. Darum unser Appell: keine Verzögerung, keine Ausreden. Ich hoffe, dass es im nächsten Bericht der Transparenzbeauftragten dann auch um die Transparenzplattform gehen wird; denn Sachsen darf nicht wieder Schlusslicht, sondern muss Vorreiter beim Thema Transparenz von Behörden sein und bleiben. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Das war Kollege Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Für die Fraktion Die Linke ergreift nun Herr Kollege Gebhardt das Wort. Herr Kollege, bitte.
