Ingo Flemming
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will vorab sagen, dass hiermit auch der Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und BSW eingebracht ist, damit ich das nachher nicht übersehe. Worum geht es bei unserem Gesetzentwurf? Ziel unseres Gesetzentwurfs zur Änderung der planungsrechtlichen Vorschriften und für akzeptanzfördernde Maßnahmen ist es, den Regionalen Planungsverbänden die Möglichkeit einzuräumen, die Flächenziele gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz der Bundesgesetzgebung und damit den Vorgaben des Bundes zu erarbeiten und rechtssicher umzusetzen. Damit soll verhindert werden, dass durch die unverschuldete Nichterreichung des 2-%-Flächenzieles bis 2027 eine Superprivilegierung in Kraft tritt und damit keinerlei Restriktionen vorhanden sind bzw. jegliche steuernde Lenkung verhindert wird. Wie ist es so gekommen? Es ist so, dass uns von der Bundesseite das Flächenziel in der Zweistufigkeit vorgegeben worden ist: 1,3 % bis Ende 2027, 2,0 % bis 2032. Wir haben in Sachsen vor circa drei Jahren entschieden, dass wir das zusammenfassen und in nur einer Stufe erreichen wollen, um im Sinne von Bürokratieabbau und Verwaltungsaufwandsreduzierung in einem Schritt zu gehen und doppelte Aufwände zu vermeiden. Das schien aus damaliger Sicht realistisch. Inzwischen – drei Jahre sind vergangen – haben uns zwei der vier Regionalen Planungsverbände gespiegelt, dass sie der Meinung sind, dass sie dieses 2-%-Ziel nicht erreichen. Die Regionalen Planungsverbände sind die Verbände, die das in der sächsischen Landesfläche umsetzen müssen. Nun ist es so, dass schon bei Nichterreichung dieses sehr ambitionierten Ziels diese Superprivilegierung eintreten würde, also nicht nur beim Reißen der 1,3-%-Schwelle, die der Bund vorgegeben hat. Das führt uns dazu, dieses Risiko zu vermeiden; denn der Ausbau der Windkraft in Sachsen muss gemeinsam mit den Betroffenen erfolgen. Das darf nicht über die Köpfe der Menschen, die in diesen Regionen, Gemeinden und Ortsteilen leben, passieren. Deshalb muss es eine ausreichende maßgebliche Beteiligung und Steuerung dieses Windausbauprozesses geben. Unser Gesetzentwurf, der über den Gesetzentwurf der AfD hinausgeht, beinhaltet deshalb die Reduzierung des Flächenziels bis 2027 auf das vom Bund vorgegebene Ziel. Der Gesetzentwurf dient außerdem dazu, in den Bereichen, in denen bislang noch raumordnerische Restriktionen bestehen, durch Verlängerung der zeitlichen Geltungsdauer der Flexibilisierungsklausel ebenfalls einen Zubau von Windenergie zu ermöglichen, aber nur dort – das möchte ich sehr deutlich sagen –, wo es gewollt ist. Diese Flexibilisierungsklausel ist nur dafür da, dann zum Einsatz zu kommen, wenn sich alle Beteiligten dazu bekennen, dass sie dieses Ziel erreichen wollen. Diesbezüglich sagen wir selbstverständlich: Wenn sie dieses Ziel wollen, dann sollen sie es auch dürfen. Wir haben aus der Anhörung einige Schlussfolgerungen ziehen können. Auch das geht mir beim Gesetzentwurf der AfD viel zu kurz ab. Wir haben die Erhöhung der Zahlungsverpflichtung als integralen Bestandteil; denn zur Akzeptanzsteigerung gehört die Beteiligung dazu. Seit dem vergangenen Jahr haben wir ein Gesetz, das ab 1. Januar dieses Jahres 0,2 Cent je Kilowattstunde als Beteiligung der Gemeinden vorsieht. Wir haben das jetzt im Gesetzentwurf, also im Änderungsantrag, auf 0,3 Cent je Kilowattstunde erhöht. Ursprünglich war das Ziel, diese Erhöhung unmittelbar den Betroffenen vor Ort zukommen zu lassen. Wir haben dann die Argumente aus der Anhörung abgewogen. Ich nenne einmal ein Beispiel: Wenn ich 20 000 Euro durch diese zusätzliche Beteiligung auf 10 000 Beteiligte, die in den betreffenden Ortsteilen leben, verteilen will, dann sind das 20 Euro pro Person. Diesbezüglich ist vermutlich der verwaltungstechnische Aufwand bei solchen Modellen höher als der erzielte Effekt. Wir haben uns dafür entschieden, dass von dieser Gesamtsumme – ausgehend von 0,3 Cent je Kilowattstunde – die Hälfte in den betroffenen Ortsteilen landen muss, wobei das Geld dort gemeinwohlorientiert, zum Beispiel zur Verbesserung des Ortsbildes oder anderer möglicher Verwendungszwecke – freiwilliger Verwendungszwecke – eingesetzt werden kann. Weiterhin werden die Möglichkeiten für Individualvereinbarungen durch unseren Gesetzentwurf erhöht. Bürgerenergiegesellschaften, Projektgesellschaften, die unmittelbare Beteiligung mit Strompreisnachlässen – das sind alles Möglichkeiten, auf die man eingehen kann, wenn man es individuell vereinbart. Dadurch kann auch in entsprechender Höhe die Pflichtbeteiligung abgelöst werden. Diese Freiheiten sind also allen gegeben, die sie nutzen wollen. Im Wesentlichen kann man zusammenfassen, dass die Änderungen durch den Gesetzentwurf und unseren Änderungsantrag die Akzeptanz der Windkraft verbessern können, dass sie interessant sind, sowohl für diejenigen, die die Anlagen betreiben, als auch für diejenigen, die davon betroffen sind. Im Mittelpunkt steht neben dieser Verhinderung dieser Superprivilegierung, die ich erklärt habe, die finanzielle Besserstellung von Bürgern und Kommunen. Des Weiteren sind wir der Auffassung, dass die im Vorfeld angebrachte Kritik, 0,3 Cent je Kilowattstunde könnten die Wirtschaftlichkeit infrage stellen, zurückzuweisen ist. Für die Anlagenbetreiber, die allein für Grund und Boden 50 000, 100 000, teilweise 150 000 Euro an Pachten bezahlen, auf dem sie ihre Windkraftanlagen errichten, kann die erhöhte Bürgerbeteiligung bzw. Akzeptanzsteigerung von 5 bis 10 000 Euro nicht das Ende eines Projektes bedeuten und die Wirtschaftlichkeit nicht brechen. Deshalb bleiben wir bei unserem Vorschlag und bringen dieses Gesetz so ein. Wir gehen davon aus, dass das den Windkraftausbau in Sachsen befördern wird und, wenn es in der Regel angewendet wird, auch zu einer Befriedigung der jeweiligen beteiligten Parteien führen kann. Wir lehnen den Gesetzentwurf der AfD ab, weil er nach unserer Meinung handwerklich schlechter ist als unserer, (Heiterkeit AfD) weil er doch einige Anregungen aus der Anhörung nicht mit aufnimmt und die Akzeptanzerhöhung durch Höherbeteiligung nicht beinhaltet. Ich bedanke mich. (Beifall CDU und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Herr Abg. Ingo Flemming von der CDU-Fraktion. Wir setzen nun mit der Fraktion BSW fort. Ich vermute, dass Herr Abg. Böhme nach vorn kommen wird – und er tut es.
