Prof. Constanze Geiert
Noch ein kleiner Hinweis dazu: Im Gemeinderat wird über das Einvernehmen zu Bauanträgen entschieden, und auch das ist ein Beschluss, der eingesehen werden kann. Kommen wir zurück zu unserem hiesigen Thema. Wie gesagt: Dort gelangen die Bürger an ihre Informationen, und im Übrigen überfordert bereits jetzt das bestehende Einsichtsrecht die kleineren Gemeinden insbesondere dann, wenn es dahin gehend ausgenutzt wird, dass man Einsicht zu bestimmten Themen, 1993 beginnend, in alle Gemeinderatsprotokolle erhalten möchte. Ich kann Ihnen gern einzelne Gemeinden benennen, die daran gescheitert sind. Dieser ganzen Probleme sollten wir uns auch bei dem Thema Transparenzplattform bewusst sein. Nun möchte ich doch noch ein paar Worte dazu sagen: (Zuruf BSW: Ja!) Wenn die sächsische Transparenzbeauftragte in ihrem Bericht dafür plädiert, dass sich die transparenzpflichtigen Stellen alsbald auf die Veröffentlichungspflicht einstellen, scheint mir das zwar grundsätzlich plausibel, aber Sie wissen, dass wir – erstens – über einen Gesetzentwurf sprechen, mit dem wir es hinausschieben. Zweitens: Jetzt schon die Dokumente vorzubereiten, geht an der gesetzlichen Regelung vorbei; denn erst ab Januar besteht die Transparenzpflicht. Die Dokumente sind also noch gar nicht geschrieben, die ab Januar eingestellt werden müssten. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Für die Verschiebung dieser Transparenzplattform gibt es aus meiner Sicht sehr gute und sogar deutlich bessere Gründe, als sie jetzt hochzufahren, weil wir mit exorbitanten bürokratischen Mehraufwänden zu rechnen haben und mit beträchtlichen Kosten, die damit verbunden sind. Nur, wenn wir die Plattform verschieben und die Zeit nutzen, entsprechend nachzusteuern, können wir dem Anspruch auf Transparenz auch gerecht werden, ohne ihm die Handlungsfähigkeit unserer Verwaltung zu opfern. Gründe für eine dringende Inbetriebnahme zum 1. Januar 2026 sehe ich nicht. Wir müssen noch weitere Erfahrungen mit dem Gesetz sammeln – das wurde immer wieder gesagt –, und wir müssen weiter schauen, wie die Menschen es annehmen oder nicht annehmen. Dann geben Sie uns doch die zwei Jahre und lassen Sie nicht zu, unsere Verwaltung schon jetzt mit dem erheblichen Mehraufwand zu belasten. (Beifall CDU, BSW und Matthias Berger, fraktionslos) Im Augenblick stehen 28 000 dann prophylaktisch einzustellende Einträge pro Jahr nicht einmal 600 Anträgen auf entsprechende Transparenz gegenüber. Das ist aus meiner Sicht etwas, was in keinem Verhältnis steht. Wir werden also realistisch sagen müssen: Entgegen den bisherigen Erfahrungen wird es nicht dazu kommen, dass die Bürger plötzlich ihr ganz großes Interesse an der Transparenz entdecken. Wir dürfen auch eins nicht vergessen: Die bisherigen Anfragen sind zum Großteil von „FragDenStaat“ gestellt worden und nicht vom einzelnen Bürger. „FragDenStaat“ stellt übrigens alle Antworten bereits auf einer Plattform zur Verfügung. Das heißt, wir haben einen Privaten, der schon jetzt im Internet die Möglichkeit eröffnet, alles, was schon einmal abgefragt wurde, im Internet einzusehen. Warum sollen wir als Staat jetzt noch eine Plattform mit 28 000 Einträgen schaffen? (Beifall CDU und Staatsregierung) Ich kann Ihnen versprechen: Wenn wir über das Gesetz diskutieren, werde ich Ihnen erklären, wie wir von der Erstellung bis zur Veröffentlichung des Dokuments kommen und wie viel Aufwand damit verbunden ist. Ich bin nicht gegen Transparenz, sondern ich bin für eine vernünftige Transparenz. Die Bürger sollen ihre Antworten bekommen. Aber im Augenblick macht es deutlich den Eindruck, dass wir schneller und besser zur Antwort kommen, wenn die Frage gestellt wird, und nicht, wenn wir über eine Plattform mit einem unbekannten Suchbegriff 28 000 Dokumente durchsuchen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Matthias Berger, fraktionslos, und Staatsregierung)
