Doreen Voigt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden dem Antrag nicht zustimmen können. Ich gebe meine Rede zu Protokoll. (Beifall BSW, CDU und SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht mehr erkennen. Ich frage die AfD-Fraktion, ob sie Einzelabstimmung wünscht? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Damit ist die Aussprache zur Sammeldrucksache beendet. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmverhalten im Ausschuss fest. Damit ist der Tagesordnungspunkt 11 ebenfalls beendet. zu Protokoll eine Verbindlichkeit wäre notwendig, um gleich gute Bedingungen und vor allem qualitativ hochwertige Angebote für alle Kinder zu gewährleisten. In unserem Verständnis von Bildung und Erziehung im frühen Kindesalter wollen wir konsequent vom Kind, seinen sich entwickelnden Interessen und Bedürfnissen ausgehen. Daher müssen wir hier die Entwicklungspsychologie klar berücksichtigen: Im jungen Alter lernen Kinder vor allem über die Mittel des Entdeckens und des Lernens am Beispiel. Dies erhält und stärkt den natürlichen Entdeckerdrang der Kinder und bereitet selbstgesteuertes Lernen im Rahmen der formalen Bildung vor. Dieser wissenschaftliche Fakt bleibt weitestgehend unberücksichtigt. Insgesamt enthält der Antrag wenig Konkretes, wie eine Novellierung des Bildungsplans Ihrer Meinung nach aussehen und wer im Rahmen der Novellierung geeignete Ideen mit einfließen lassen sollte. Hier sollten aus unserer Sicht die entsprechenden Akteure miteinbezogen werden. Worauf ich im Besonderen noch eingehen möchte, ist, dass die Übergänge zwischen kindlichem Lernen und der Vorbereitung auf die formale Schulbildung bzw. dem schulischen Wissenserwerb derzeit ungünstig gestaltet sind. An dieser Stelle müssen wir nacharbeiten. Auch darauf geht der Antrag nicht ein. Hinzukommt, dass der Bildungsplan tatsächlich viele Forderungen an Bildungszielen enthält. Wir müssen berücksichtigen, dass dabei die Ausbildung essenzieller Grundlagen für die Kinder nicht zu kurz kommen und die Kita zu einer vorgelagerten Schule wird. Hier muss sich aus unserer Sicht vielmehr die Schule ändern und die Kinder dort abholen, wo sie in ihrer individuellen Entwicklung stehen. Ihrem Antrag ist jedoch nicht zu entnehmen, wie sie die Ziele des Bildungsplanes reduzieren wollen und mit welcher Begründung. Das Thema Sächsischer Bildungsplan ist für uns ein wichtiger Baustein einer Gesamtnovellierung des Kitasystems in Sachsen: Erstens. Es braucht eine umfassende Novellierung des Sächsischen Bildungsplanes entsprechend der tatsächlichen Bedürfnisse von Kindern und Familien als Konsequenz der sich in den letzten Jahren veränderten gesamtgesellschaftlichen Bedingungen. Im nächsten Schritt braucht es eine transparent kommunizierte Implementierungsphase. Zudem haben wir ein Umsetzungsproblem: Der Bildungsplan ist als Richtlinie gut, aber auch viele Jahre nach dessen Erstellung fehlt die generelle Umsetzung: Wir brauchen hierfür Zeit für Kinder und Eltern, welche nur durch eine Verbesserung des Personalschlüssels erreicht wird und verbindliche Weiterbildungen für Erzieherinnen und Erzieher, welche die Einführung flankieren. Zweitens. Die Kitalandschaft in Sachsen und Deutschland ist ungerecht: Das Ziel, dass durch pädagogische Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich den Berichterstatter oder die Berichterstatterin, ob zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort gewünscht wird. – Das ist nicht der Fall. Es gibt kein Verlangen für eine Aussprache, auch jetzt nicht. Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung begründet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Betreuung Nachteile der Kinder ausgeglichen werden, wird nicht erreicht. Dies zeigt der gerade herausgegebene Bericht zu Armut und Kitabetreuung des Paritätischen Gesamtverbandes. Neben zu wenig Zeit für Förderung während der Betreuungszeit wird der kontinuierliche Anstieg von Elternbeiträgen mit Folgen für Familien und Alleinerziehende mit geringen Einkommen genannt, welche nur bedingt von den Beitragsbefreiungen profitieren können. Dies führt zu geringeren Betreuungszeiten oder zu keinem Kitabesuch, gerade bei Kindern, die davon am meisten profitieren würden. Zudem ist die Personalsituation gerade bei Kitas in sozioökonomisch belasteten Vierteln schwierig: Es gibt nachweislich weniger Bewerberinnen/ Bewerber und zugleich höhere Krankenstände, welches die Unterversorgung mit guten Bildungsangeboten verschärft. Daher gilt auch hier: Wir müssen den Betreuungsschlüssel verbessern und multiprofessionelle Teams ermöglichen, damit können wir die Kinder am besten begleiten und ein Auseinanderdriften der Fähigkeiten verhindern. Dies führt uns schließlich zum dritten Baustein: Drittens. Eine Neuordnung der Kitafinanzierung. Viele Kommunen kennen den Wert einer guten Kitabetreuung und haben in den letzten Jahren viel kompensiert. Die Grenze der Erträglichkeit ist hier jedoch definitiv erreicht. Wir müssen dringend kosten- und zeitintensive Doppelstrukturen abschaffen, die unterschiedlichen Leistungen verschiedener Kostenträger harmonisieren und automatisieren, dass sie auch einfach und schnell zusammenkommen und, zu guter Letzt, die Finanzierungsanteile ehrlich und auf Augenhöhe mit Land, Kommunen, Trägern und Eltern neu berechnen, sodass „unwirksame Moratorien“ nicht die Norm werden, sondern Kitas im Sinne der Kinder und deren Eltern vorgehalten werden können. Daher stimmen wir dem Antrag nicht zu und werben für eine integrierte Gesamtlösung im Rahmen eines Kitagipfels, welche alle drei Bereiche zusammenführt. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 8/4018 Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Damit ist der Tagesordnungspunkt 12 beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 18. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Donnerstag, den 11. September 2025, 10 Uhr festgelegt. Einladung und Tagesordnung liegen Ihnen vor. Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar nach Hause! (Schluss der Sitzung: 21:51 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
