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Sophie Koch

SPD 10.09.2025 Sitzungen 8/18

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Feuer – das wissen wir alle, seitdem wir Kinder sind – ist zerstörerisch, unberechenbar und gnadenlos. Wenn sich ein Brand ausbreitet, geht es binnen Minuten eben nicht mehr nur um Natur, sondern um Menschenleben, um Häuser, um Infrastruktur und – das haben wir gesehen – um den Schutz ganzer Regionen. Ich denke, wir alle haben noch die Bilder der Brände in der Sächsischen Schweiz vor Augen, und ich glaube, nicht nur ich habe den Atem angehalten, als die Nachricht des Brandes in der Gohrischen Heide bei uns ankam; denn die Brandbekämpfungsmaßnahmen vor Ort waren – das haben wir schon gehört – besonders erschwert durch die Munitionsbelastung in diesem Gebiet. Die Beräumung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen läuft zwar bereits seit Jahren, aber sie ist mühsam, kleinteilig und ebenso langwierig. Deshalb mussten die Einsatzkräfte vor Ort eben auch einen gewissen Sicherheitsabstand einhalten und konnten die Flammen nicht überall direkt bekämpfen. Dieser Umstand war – so hat man das Gefühl – bei einigen Meinungsmachern während der Dauer der Brandbekämpfung allerdings nicht bekannt oder es wurde schlichtweg ignoriert, wenn zum Beispiel nach mehr Einsatz vor Ort, mehr Einsatz von Robotern oder den neuen sächsischen Polizeihubschraubern gerufen wurde. Dieser Brand und die Brandbekämpfung haben gezeigt: Jede Lage ist anders, und sie muss genau analysiert werden, bevor gehandelt wird. Für mich steht die Sicherheit unserer Einsatzkräfte und unserer Helferinnen und Helfer an erster Stelle; denn Held und Heldin ist nicht, wer sich oder andere gefährdet, sondern wer mit Kompetenz und mit Ruhe seinen Job macht. So war es auch in der Gohrischen Heide. Dass dieser Brand innerhalb einiger Tage eingedämmt werden konnte, verdanken wir genau diesen Heldinnen und Helden, den hunderten Einsatzkräften, den Helfer/-innen vor Ort, der guten Zusammenarbeit aus Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bauern, Polizei, Bundeswehr und Menschen aus der Region. Wir verdanken es auch den Lehren, die wir aus der letzten großen Brandkatastrophe gezogen haben; denn – das können wir sagen – alles, was für den Einsatz vorhanden und geeignet war, war im Einsatz. Das zeigt, dass sich die Investitionen in den Waldbrandschutz der vergangenen Legislaturperiode gelohnt haben. Natürlich muss jetzt weiterhin die vollständige Umsetzung des Waldbrandschutzgesetzes im Fokus unserer Arbeit stehen, auch bei klammen Kassen. Dazu gehört die stetige Weiterentwicklung anhand neuer Erkenntnisse, die wir jetzt aus der Brandbekämpfung in der Gohrischen Heide ziehen können; denn sie ist nicht die einzige Region in Sachsen, die munitionsbelastet ist. Unsere Einheiten, der Nachwuchs, die Ausstattung unserer Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten sollten uns natürlich jeden Cent wert sein. Mit dem Sachsenfonds, den wir als SPD-Fraktion jahrelang gefordert haben, legen wir jetzt einen wichtigen Grundstein. Gemeinsam mit den Geldern aus den Bundesmitteln können wir die Landesfeuerwehren und die Katastrophenschutzschule in Nardt ausbauen. Wir können für eine gute Ausstattung mit entsprechenden Geräten sowie für eine gute Aus- und Fortbildung unserer Einsatzkräfte sorgen. Im Landkreis Meißen wurde während des Brandes für betroffene Kommunen Katastrophenalarm ausgelöst, sodass die eingeübten Hilfsstrukturen entsprechend dem Sächsischem BRKG gut arbeiten konnten. Auf den ersten Blick könnte man also sagen: Alle Strukturen haben funktioniert, und dort, wo es Nachbesserungen gibt, werden wir natürlich genau hinsehen. Aus dem Waldbrand der Sächsischen Schweiz haben wir gelernt – das werden wir auch dieses Mal. Der Innenausschuss des Sächsischen Landtags wird sich sehr detailliert mit dem Thema befassen – das haben wir heute bereits mehrfach gehört –, und zwar dann, wenn alle Informationen der beteiligten Stellen vorliegen. An dieser Stelle möchte ich auf eine Forderung im Antrag eingehen. Darin heißt es, dass man prüfen solle, ob es sich bei der Brandkatastrophe um eine außergewöhnliche Notsituation nach Artikel 95 Abs. 5 Satz 1 der Sächsischen Verfassung handelt. Es ist richtig, dass so eine Notlage durch den Landtag festgestellt werden muss. Aber dabei blutet mir schon ein bisschen das Herz – so als Fachsprecherin für Blaulicht und Rechtspolitik –, denn hier wird offensichtlich von einem Katastrophenalarm nach § 47 Abs. 6 des Sächsischen BRKG auf eine außergewöhnliche Notsituation der Sächsischen Verfassung geschlossen. So einfach ist das aber nicht. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Auch wenn Schäden durch Naturereignisse außergewöhnlich sein können und sie jetzt nicht der regelmäßigen Kontrolle des Staates unterliegen, frage ich mich, ob ich etwas verpasst habe. Ich sehe aktuell keine erhebliche Beeinträchtigung des Haushalts; der Finanzbedarf zur Bewältigung dieser Großschadensereignisse übersteigt aktuell nicht die Finanzkraft des Freistaats und macht daher auch keinen Notlagenkredit erforderlich. Denken wir an die Coronapandemie zurück: Von einem solchen Ausmaß sind wir zum Glück weit entfernt. Die Vertreter/-innen der SPD-Fraktion werden sich auf jeden Fall im Innenausschuss anhand des Berichts von Herrn Staatsminister Schuster ein ausführliches Bild davon machen, wie der Brand in der Gohrischen Heide verlaufen ist, welche Folgen und welche Nachbesserungsbedarfe wir daraus ziehen werden. Für abschließende Bewertungen, für Forderungen nach finanzverfassungsrechtlichen Sonderlösungen, ist es allerdings noch zu früh. Deshalb wird die SPD-Fraktion diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die SPDFraktion sprach Frau Kollegin Koch und für die BÜNDNISGRÜNEN folgt Herr Abg. Lippmann, bitte.

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