Holger Gasse
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren der AfD-Fraktion! Bei all den politischen Differenzen, die Sie und wir bei der Ausgestaltung unserer sächsischen Bildungspolitik haben, möchte ich Ihnen an dieser Stelle ein ernst gemeintes, ganz persönliches Kompliment machen. Die Überschrift Ihres Antrages lautet: „Bau, Bytes und Bewegung – Zünden Sie den Turbo, Herr Clemens!“ Ganz ehrlich? Die Aussage finde ich ausgesprochen gut gelungen und vor allem inspirierend. Jetzt habe ich Ihre Aufmerksamkeit. Sie nutzen nämlich das Mittel der Alliteration durch die dreifache Wiederholung des Buchstabens B in Bau, Bytes und Bewegung. Die Begriffe stehen für unterschiedliche Dimensionen. Bau verweist auf das Konkrete, auf das Physische. Bytes symbolisieren die digitale und technische Welt. Bewegung steht für Dynamik und Fortschritt. Die zweite Hälfte der Überschrift arbeitet mit der Metapher aus dem Motorsport. Der Turbo steht für eine Beschleunigung, für Innovation, den Drang, schneller und effizienter zu werden. Dieses Anliegen finde ich grundsätzlich gut. Dann ist es wie so oft bei Ihnen: Der Antrag kann mit diesem Anspruch nicht mithalten, aber die Überschrift war wirklich spitze. Weshalb Ihr Antrag der Überschrift nicht gerecht wird und wir ihn ablehnen werden, sage ich Ihnen jetzt. Hier ist der Hauptgrund: In Ihrem Antragstext haben Sie einerseits zwar die steigenden Personalkosten, die höheren Sozialausgaben und die Übertragung zusätzlicher Aufgaben ohne ausreichende Gegenfinanzierung zutreffend als die Ursachen für die finanziellen Schieflagen im Freistaat und in den Kommunen beschrieben. Andererseits ist es jedoch so, dass sich diese Ursachen nicht mit den in Ihrem Antrag erhobenen Forderungen einfach beheben lassen. Ihre und unsere politischen Vorstellungen gehen an dieser Stelle deutlich auseinander. Sie fordern einen zentralistischen, landesweiten Investitionsplan. Wir hingegen arbeiten nach dem Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet, dass Aufgaben grundsätzlich von der kleinsten zuständigen Einheit übernommen werden und nur dann, wenn diese Aufgabe nicht allein bewältigt werden kann, unterstützt die nächst höhere Ebene, eben der Freistaat in unserem Fall. Was die AfD-Fraktion in ihrem Antrag fordert, ist eine Beschneidung der kommunalen Selbstverwaltung. Meine Fraktion möchte hingegen, dass die Schulträger selbst entscheiden können. Wir trauen den Menschen vor Ort zu, selbst am besten zu wissen, mit welchen finanziellen Mitteln und in welchen Zeithorizonten welche Investitionen in welchem Umfang getätigt werden müssen. Den Rahmen dafür bilden die Schulnetzpläne. Sie werden in der Regel von den betroffenen Kommunen und Landkreisen selbst erstellt. Die Schulträger werden dabei mit einbezogen. Das hat den Vorteil, dass die Planungs- und Finanzierungsverantwortung bei den Schulträgern liegt. Die Kommunen wissen am besten, was Schulen und Kitas gerade wirklich brauchen, zum Beispiel neue Klassenzimmer, neue digitale Ausstattung oder eben mehr Personal. Da die Entscheidungsträger näher am Geschehen sind, können sie schneller reagieren und Investitionen gezielter planen. Die Kommunen können individuelle Lösungen für ihre Schulen finden, die der jeweiligen Situation gerecht werden. Ein zentralistisches System, wie von Ihnen gefordert, würde oft pauschale Vorgaben machen, die nicht überall sinnvoll sind. Wenn die Kommunen Verantwortung tragen und mitentscheiden dürfen, sind sie oft engagierter bei der Umsetzung von Bildungsprojekten. Sie wissen vor Ort selbst am besten, welche Bedarfe bestehen und welche Ressourcen zur Verfügung stehen. Wenn das Land zentrale Entscheidungen trifft, kann es dazu kommen, dass regionale Besonderheiten übersehen werden. Die Wege von der Entscheidung bis zur Umsetzung sind oft länger, und die Lösungen passen nicht immer zu den lokalen Herausforderungen. Sie wollen von allen Trägern – von Schulen und Kitas – die Bedarfe zentral erheben. Das hieße nichts anderes, als zusätzliche Bürokratie aufzubauen – und wie Sie wissen, sind wir im Freistaat gerade in die andere Richtung unterwegs. Wir wollen Bürokratie abbauen, meine Damen und Herren. Mit einer zentralistischen, landesweiten Bedarfsplanung würde man eine hohe Erwartungshaltung an eine finanzielle Unterstützung durch den Freistaat wecken, die wir – und im Übrigen auch kein anderes Bundesland – nicht erfüllen könnten. Lassen Sie mich ein paar Worte zu der von Ihnen geforderten transparenten und unbürokratischen Ausgestaltung von Planungs- und Genehmigungsprozessen sowie der Beantragung, Ausreichung und Verwendung von Investitionsmitteln sagen: Nachdem Sie in Ihrem eigenen Antragstext zu dem Schluss gekommen sind, dass unser Landeshaushalt keine finanziellen Spielräume zulässt, um den Investitionsstau aufzulösen, kommen Sie im selben Atemzug mit dieser Forderung um die Ecke. Das ergibt für mich keinen Sinn. Es ergäbe nur Sinn, wenn Sie damit auf das vom Bund aufgelegte Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz Bezug nehmen würden. Die Länder sollen aus diesem Paket rund 100 Milliarden Euro erhalten. Der Anteil des Freistaates würde dann ungefähr bei 4,8 Milliarden Euro liegen. Allerdings sind die Rahmenbedingungen dafür noch nicht geklärt. Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat stehen noch aus. Im Anschluss müssten die ergänzenden Bestimmungen in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt werden. Was ich damit sagen will: Ihre Forderung in allen Ehren, aber sie richtet sich – wie oft bei Ihren Anträgen – an den falschen Adressaten. Als höflicher Mensch würde ich sie mit dem Begriff „wohlfeil“ charakterisieren. Aber wenn wir schon einmal dabei sind: Neben den 100 Milliarden Euro für die Länder sollen im Sondervermögen weitere Gelder für die Bildungsinfrastruktur zur Verfügung stehen. Wir sprechen beispielsweise von 3,76 Milliarden Euro für eine Neuauflage des Investitionsprogramms Kinderbetreuung. Sachsen könnte hierdurch etwa 182 Millionen Euro erhalten. Damit könnte durchaus ein Teil des angesprochenen Investitionsstaus bei Kitas aufgelöst werden. Bei einem Förderanteil von 60 % könnten wir damit ein Gesamtvolumen von ungefähr 300 Millionen Euro realisieren. Insgesamt sind 2,25 Milliarden Euro für Infrastrukturmaßnahmen im DigitalPakt 2.0 geplant. Auch hieraus könnte Sachsen mit ungefähr 106,5 Millionen Euro rechnen. Zu kofinanzieren wäre das aber noch mit 20 % Eigenmitteln. Damit hätten wir wieder ein Gesamtvolumen von ungefähr 133 Millionen Euro. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch Folgendes: Der DigitalPakt 2.0 wird im Infrastrukturbereich weniger als die Hälfte der Mittel des DigitalPakts von 2019 bis 2024 umfassen. Diese geringeren Mittel werden zudem über eine länger gestreckte Laufzeit als beim vorherigen Digitalpakt verwendet werden können. Die Kofinanzierung durch die Länder und Schulträger wird doppelt so hoch sein. Damit steht fest, dass das hohe Niveau des DigitalPakts von 2019 bis 2024 nur mit erheblich mehr Landesmitteln zu halten gewesen wäre, was allerdings nicht möglich war. Zum Schluss möchte ich kurz auf die geforderte transparente und unbürokratische Beantragung, Ausreichung und Verwendung der Fördermittel eingehen. Als Beispiel dafür, dass das schon umgesetzt wird, möchte ich das Ganztagsinvestitionsprogramm nennen. Nach dem vorliegenden Entwurf des Dritten Berichts der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24 a SGB VIII waren bei uns in Sachsen zum 30.06.2025 schon 94 % der Mittel bewilligt. Das ist nach Schleswig-Holstein mit 100 % der zweitbeste Wert. Der Bundesdurchschnitt liegt bei nur 45 %. (Zustimmung Staatsminister Conrad Clemens) Lassen Sie mich noch eines sagen: Solange wir beim Bildungsmonitor weiterhin den ersten Platz belegen – wie erst diese Woche zum 20. Mal geschehen –, blicke ich bei all den Herausforderungen, die vor uns liegen, optimistisch in die Zukunft. (Widerspruch Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Meine Damen und Herren, Sie sehen: Diesen Antrag der AfD bedarf es nicht, da hilft keine noch so schöne Überschrift. Ich bitte Sie recht herzlich, ihn abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsminister Conrad Clemens) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Rednerpult für die CDU-Fraktion Herr Kollege Gasse. Es folgt für die BSW-Fraktion Herr Abg. Wurzler.
