Prof. Constanze Geiert
– Danke. – Wenn eine gesetzliche Regelung so lautet, dann ist sie auch anzuwenden. Wenn man sie nicht möchte, dann muss man sie ändern. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch eine weitere Anmerkung zu den Kosten und der Forderung, dass auf die Kostenerhebung verzichtet werden könnte, weil jede Anfrage nach dem Transparenzgesetz im öffentlichen Interesse liege; denn meines Erachtens wird im Tätigkeitsbericht der Begriff des öffentlichen Interesses aus juristischer Sicht zu weit ausgelegt. In einem demokratischen Staat, dessen Verwaltungshandeln immer dem öffentlichen Interesse dienen sollte, ließe sich dieser Begriff letztlich an jeder Stelle instrumentalisieren. Diese Nachlässigkeit dürfen wir uns aber nicht leisten; denn auch beim Thema Transparenz müssen die Interessen des Einzelnen, den Zugang zu Informationen zu bekommen, immer denen der Allgemeinheit gegenübergestellt werden. Diese Interessenabwägung dürfen wir, zumal in einer mehr als angespannten Haushaltslage, auf keinen Fall aus den Augen verlieren. Anderenfalls wächst uns – – (Starker Beifall Christian Hartmann, CDU – Heiterkeit Staatsministerin Prof. Constanze Geiert – Christian Hartmann, CDU: Da muss mal geklatscht werden!) – Danke. – Andernfalls wächst uns das Thema Transparenz nämlich über den Kopf und könnte im Einzelfall und Extremfall unsere Verwaltung lahmlegen. Auch wenn das vorhin immer wieder ins Lächerliche gezogen wurde, so legen die prognostizierten Zahlen und die tatsächliche Entwicklung der Anzahl unserer Verwaltungsmitarbeiter diesen Schluss durchaus nahe. Vor diesem Hintergrund kann ich auch dem Vorschlag nichts abgewinnen, die Transparenzpflicht auf die Kommunen auszuweiten. Diese Forderung, Entschuldigung, geht aus meiner Sicht völlig an der Realität vorbei. Den Verwaltungsaufwand, den die Transparenzpflicht mit sich bringt, können die meisten Gemeinden mit ihren ohnehin knappen personellen und finanziellen Ressourcen überhaupt nicht stemmen. Das ist nicht nur meine persönliche Meinung, sondern das wird der Staatsregierung auch vonseiten der Kommunen unmissverständlich gespiegelt. Ich bin in den letzten Monaten sehr viel im Freistaat Sachsen herumgekommen. Ich habe etliche Behörden besucht und bin dort mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ins Gespräch gekommen. Ich habe auch Bürgermeistern und Landräten zugehört. Wenn Sie aus erster Hand von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung hören, wo die größten Herausforderungen im Augenblick liegen und wie dringend eine Entlastung nötig ist, dann erscheint die Forderung nach einer Transparenzpflicht der Kommunen als völlig lebensfremd. Deshalb ist es auch keine große Überraschung, dass sich vor allem die kleineren Kommunen vehement gegen eine solche Pflicht zur Wehr setzen und dass keine Kommune von der bisher schon bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Anwendbarkeit des Transparenzgesetzes für ihr Gemeindegebiet freiwillig erklärt hat; (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) denn es ist nicht mit dem Entwurf einer entsprechenden Satzung getan. Wir sprechen hier von einer dauerhaften Belastung der Verwaltung. (Unruhe im Saal) In den drei großen Städten – darüber braucht man nicht reden – ließe sich diese Belastung vielleicht gerade noch stemmen, was wohlgemerkt aber nicht heißt, dass man dort eine Transparenzpflicht herbeisehnt. Für die mittleren und kleineren Gemeinden ist sie dagegen utopisch. Wenn man einmal aus der Hauptstadt-Bubble herauskommt und dort hinfährt, dann bekommt man häufig zu hören, dass sich die kleinen Kommunen nicht gesehen fühlen. Sie sind vielleicht nur ein oder zwei Autostunden von uns entfernt, aber für die Menschen dort fühlt sich diese Entfernung deutlich größer an. Dort läuft ein Entfremdungsprozess von der Landespolitik ab, den wir dringend umkehren müssen. Das werden wir nicht schaffen, wenn wir diese Gemeinden mit einer Transparenzpflicht vor den Kopf stoßen und ihnen mehr Bürokratie verordnen. (Beifall CDU) Nebenbei bemerkt ist es auch nicht so, dass in unseren Kommunen gar keine Transparenz gelebt würde. Ich verweise hier auf § 40 Sächsische Gemeindeordnung. Ein Blick dort hinein erhellt durchaus auch das Recht; denn dort ist unmissverständlich geregelt, dass jeder Gemeindebürger einen Anspruch darauf hat, Einsicht in die Protokolle der Gemeinderatssitzungen zu nehmen. Die Gemeinderatssitzungen und die Entscheidungen, die dort getroffen werden, sind die Grundlage jeglichen Verwaltungshandelns in einer Kommune. Dort wird genau das – nämlich die Frage, welche Straße gebaut wird – zur Einsicht gegeben. Es ist nicht so, dass der Bürger das nicht sehen kann. Und schon jetzt ist es so – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wie viele von nach § 34 BauGB erteilten Baugenehmigungen sehen Sie denn im Stadtrat?) – Das ist doch keine Baugenehmigung, sondern die Entscheidung. Die Straße wird nicht nach § 34 BauGB gebaut, sondern nach dem Sächsischen Straßengesetz. Außerdem ist es ein Planfeststellungsverfahren, das über den Gemeinderat durch Beschluss angestoßen wird. Insofern ist für mich alles enthalten. (Beifall CDU, AfD, BSW, Matthias Berger, fraktionslos, und Staatsregierung) Durch den Gemeinderat muss auch die einvernehmliche – –
