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Stephan Weinrich

CDU 10.09.2025 Sitzungen 8/18

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sachsen hat mit dem Inkrafttreten am 01.01.2023 ein eigenes Transparenzgesetz erhalten und ist damit mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Thüringen eines von insgesamt drei Flächenländern, die auf ein solches Gesetz verweisen können. Dieser Feststellung bedarf es, da die Datenschutzbeauftragte in ihrer Rede Informationsfreiheitsgesetz synonym verwendet für Transparenzgesetz. Dies ist meines Erachtens eine fachliche Unschärfe, die es zu korrigieren gilt; denn ein Informationsfreiheitsgesetz ist etwas anderes als ein Transparenzgesetz, und davon gibt es bezogen auf die Flächenländer nur drei Stück. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Nichtsdestotrotz ist Transparenz ein wesentlicher Baustein eines demokratisch verfassten Staates. Transparenz lässt Bürger behördlich getroffene Entscheidungen nachvollziehen. Es kann Unsicherheiten reduzieren und Korruption vorbeugen. Mit Transparenz sind die Bürger unseres Staates in der Lage, politisches Handeln zu kontrollieren. Der nun vorliegende Tätigkeitsbericht gibt Auskunft darüber, wie die Menschen in Sachsen jene Möglichkeiten, die ihnen dieses Gesetz eröffnet, genutzt haben. Folgt man der Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, gibt es ein breites Spektrum an Anfragen – wir haben es gerade gehört –, die von Feuerwehrschulungen bis hin zur Polizeisoftware reichen und den Bürgern somit einen tiefen Einblick in staatliches Handeln eröffnen. Auch wenn das Gesetz gemäß des Tätigkeitsberichtes eine Wirkung entfaltet hat, erzeugt es dennoch Konfliktfelder. So verweist die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme auf den sehr hohen Verwaltungsaufwand, der bereits bei den bestehenden Pflichten, die dieses Gesetz mit sich bringt, vorhanden ist. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass deutlich weniger Anträge auf Transparenz gestellt worden sind, als es die ursprünglichen Erwartungen haben vermuten lassen. Zudem verursacht das Transparenzgesetz weitreichende Kosten. Zwar haben sich die Erwartungen aus dem Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf die Kostenfreiheit für die Bürger erfüllt, jedoch ist die Belastung für den sächsischen Staatshaushalt nicht von der Hand zu weisen, insbesondere mit Blick auf die im Gesetz geregelte und im Aufbau befindliche Transparenzplattform. Leider geht der Bericht nicht auf die Kostenthematik ein. Weiterhin sehen wir uns mit einer sich verändernden Sicherheitslage in Europa und der Welt konfrontiert, die das vorbehaltlose Veröffentlichen von Daten kritisch hinterfragen muss. Der Feststellung im Bericht, dass die im Gesetz geregelten Ausnahmetatbestände schmerzlich seien, möchte ich daher entgegentreten. Das Spannungsfeld zwischen Transparenz und öffentlicher Sicherheit wird zukünftig für uns eine noch größere Rolle spielen als bisher. Hier braucht es auch in Zukunft klare Regeln, welche Daten der allumfassenden Transparenz entzogen werden müssen. Als besonders schmerzlich bezeichnet der Bericht zudem den Umstand, dass die kommunale Ebene durch das Transparenzgesetz nicht umfasst wird. Die kommunalen Spitzenverbände haben in den Anhörungsverfahren zum seinerzeitigen Entwurf des Gesetzes die Übertragung des Transparenzrechts auf die kommunale Ebene entschieden abgelehnt. An dieser Position hat sich nichts geändert. Insofern läuft die Forderung der Beauftragten, auch die Gemeinden und Städte zu transparenzpflichtigen Stellen zu erheben, der Haltung der kommunalen Ebene entgegen. Dies wird auch im Bericht deutlich. Die Beauftragte stellt klar fest, dass keine Kommune im Freistaat Sachsen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Regelungen des Transparenzgesetzes mittels eigener Satzung freiwillig zu übernehmen – ein, wie ich finde, klares Signal. Ohnehin wären die finanziellen Auswirkungen auf die kommunale Ebene signifikant. Bereits 2023 hat RheinlandPfalz ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse übertragen auf den Freistaat Sachsen einen Mehraufwand an Personalkosten von rund 25 Millionen Euro für die kommunale Ebene bedeuten würden. Preisen wir die neuerlichen Tarifrunden mit ein, dürfte der Betrag noch höher liegen. Aufgrund der kommunalen Haushaltslage, der bereits bestehenden Möglichkeit für Bürger, Informationen über gemeindliches Handeln einholen zu können, und mit Blick auf den zu erwartenden bürokratischen Mehraufwand können wir den Wunsch der Transparenzbeauftragten nach einer Ausweitung des Gesetzes auf die kommunale Ebene nicht teilen. Dennoch danken wir Ihnen sehr herzlich für die Erstellung dieses Berichtes, sehr geehrte Frau Dr. Hundert, wenngleich selbiger Bewertungen enthält, die seinem Neutralitätsgebot nicht immer gerecht werden. Alles in allem stimmen wir der Beschlussfassung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa zu. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsministerin Prof. Constanze Geiert)

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