Rico Gebhardt
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erstmals hat die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte in ihrer Funktion als Transparenzbeauftragte einen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Das klingt trocken, ist aber wichtig und wird uns schnell zu einem aktuellen Konflikt führen, der den Bericht überschattet. Aber der Reihe nach. Dass es solch einen Bericht überhaupt gibt, geht darauf zurück, dass der Sächsische Landtag vor gut drei Jahren das Sächsische Transparenzgesetz beschlossen hat. Der Freistaat Sachsen gehörte damit nicht länger zu den wenigen Bundesländern, die es „verbimmelt“ haben, eigene Informationsfreiheitsgesetze zu erlassen. Sachsen gehört nun stattdessen zu den Ländern, in denen die Informationsfreiheitsrechte nicht nur als individueller Anspruch, sondern darüber hinaus als Veröffentlichungspflicht der Verwaltung ausgestaltet sind – zumindest war das nach dem beschlossenen Gesetz so gedacht. Die Transparenzbeauftragte kommt nach dem Gesetz immer dann ins Spiel, wenn Antragstellerinnen und Antragsteller ihren Transparenzanspruch als verletzt ansehen. Im Berichtszeitraum kam es in den individuellen Antragsverfahren zu 88 Vermittlungsversuchen. Davon konnten durch die Transparenzbeauftragte 20 erfolgreich geklärt werden; Frau Dr. Hundert sprach gerade in ihrem Bericht darüber. Meine Fraktion dankt der Transparenzbeauftragten und ihrem Team sowohl für ihre Arbeit als auch für den vorliegenden Bericht. Der Bericht gibt nämlich auch zahlreiche Hinweise auf Fälle, in denen der Informationsanspruch trotz Eingreifens der Transparenzbeauftragten ins Leere lief. Das ist gehäuft der Fall aufgrund der zahlreichen Ausnahmen im Gesetz, darunter zum Beispiel die kommunale Ebene. Im Gesetzgebungsverfahren hatte die Linksfraktion in der letzten Legislaturperiode bereits auf den überbordenden Ausnahmenkatalog hingewiesen, an dem, wie sich nun zeigt, tatsächlich viele Auskunftsbegehren scheitern. Hinzu kommen unter Umständen anfallende Gebühren, die bis zu 2 500 Euro betragen können. Schon die Kostenprognose kann davon abschrecken, überhaupt Anträge zu stellen. Mitunter stieß die Transparenzbeauftragte aber auch auf eine schlichte Verweigerungshaltung in den Behörden. Manche Probleme sind beim Vollzug eines neuen Gesetzes natürlich zu erwarten. Darauf weist auch die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme berechtigt hin. Ansonsten ist die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme ziemlich kurz angebunden, teils aber auch regelrecht auf Konfrontation aus. Zum Beispiel wird es bestritten, dass durch Kostenvorschriften manche Informationsansprüche abgeblockt werden. Wenn wir in den parallelen Evaluationsbericht des Justizministeriums zur Überprüfung des Transparenzgesetzes schauen, dann wurde zwar in nur 1 % aller Fälle eine Gebühr erhoben, doch wie viele Anträge vorzeitig zurückgezogen wurden, nachdem man Gebühren angedroht hat, kann die Staatsregierung nicht sagen; denn sie hat diese Frage leider nicht evaluiert – vielleicht ein Zufall? Diese Probleme sind jedoch Kikifax gegenüber einem anderen Bereich: Die Rede ist von der beschlossenen Transparenzplattform, dem eigentlichen Herzstück des Transparenzgesetzes. So nennt es die Transparenzbeauftragte in ihrem Bericht und damit hat sie völlig recht. Laut dem Gesetz muss die Plattform zum 1. Januar 2026 in Betrieb genommen werden. Der Start steht also eigentlich kurz bevor. Diesem Start steht eigentlich nichts mehr entgegen – außer die Absicht der Staatsregierung, die Inbetriebnahme doch ganz kurzfristig zu verhindern und mit einem Gesetzentwurf um zwei Jahre zu verschieben. Im parallelen Evaluationsbericht wird die Transparenzplattform sogar gleich elfmal erwähnt, obwohl sie noch gar nicht evaluiert werden kann; denn es gibt sie ja noch gar nicht. Aber die Absicht wird doch etwas klarer: Nicht nur die Transparenzplattform wird durch die Staatsregierung infrage gestellt, sondern gleich das Transparenzgesetz als Ganzes. Es handelt sich bei dieser Absicht nicht etwa um Erfahrungen, die auf den Bericht der Transparenzbeauftragten gestützt werden könnten. Wenn die Staatsregierung ein Mehr an Bürokratie beklagt, das mit der Transparenzplattform entstehen würde, dann widerspricht das vielmehr den dokumentierten Tatsachen. Tatsache ist nämlich, dass der Vollzug des Transparenzgesetzes weniger Aufwand bereitet als einst gedacht. Tatsache ist auch, dass alle erforderlichen Vorbereitungen für die nächste Stufe, nämlich die Transparenzplattform, getroffen wurden und alle dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Womit wir es wirklich zu tun haben, ist eine vorgefasste politische Meinung der Staatsregierung – oder zumindest von Teilen der Staatsregierung –, die bereits im Koalitionsvertrag verankert wurde. Wenn demnach das Transparenzgesetz, wie es dort heißt, auf den Prüfstand gestellt werden soll, reden wir über nicht weniger als den Rückbau der Informationsfreiheitsrechte für die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen. Es erscheint daher nicht ausgeschlossen, dass der erste Bericht der Transparenzbeauftragten auch ihr letzter sein könnte. Es erscheint sogar sehr wahrscheinlich, dass die Transparenzplattform, wenn sie denn erst einmal verschoben ist, niemals an den Start geht; denn mir kann bis jetzt noch niemand erklären, warum in zwei Jahren nicht mehr der bürokratische Aufwand bestehen soll, der jetzt als Argumentation vorgeschoben wird. Das, was wir jetzt erleben, ist nicht weniger als die Abkehr vom Transparenzprinzip in einem konkreten Beitrag zur Teilhabe, Kontrolle und Vertrauen in Behördenhandeln. Was uns als Bürokratieabbau verkauft wird, ist nun wirklich eine Minderung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Was am Ende herauskommt, ist nicht nur ein bisschen gespartes Geld, sondern die Rückkehr des Amtsgeheimnisses, das einer modernen Demokratie gewiss nicht entspricht, sondern eher der Idee eines Obrigkeitsstaates. (Beifall Die Linke) Wirklich überrascht bin ich bei der Zusammensetzung dieser Koalition natürlich nicht. Was mich aber überrascht, ist der Partner, den die Minderheitsregierung dafür gefunden hat, und zwar das BSW. Es ist nicht lange her, da warnte die Parteieigentümerin Sahra Wagenknecht vor einem „autoritären Umbau unserer Gesellschaft“. Ich habe keine Ahnung, was genau sie damit sagen wollte, aber die Rolle zurück beim Transparenzgesetz ist aus Sicht der Linksfraktion ganz offensichtlich Teil dieses Umbaus. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE)
