Armin Schuster
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Als vor 75 Jahren, konkret am 5. August 1950, in Stuttgart-Bad Cannstatt die Vertreter der Vertriebenenverbände die Charta der deutschen Heimatvertriebenen unterzeichneten, setzten sie ein klares Zeichen, das immer noch gilt: Die Antwort auf Gewalt ist der Rechtsstaat, ist die Verständigung und ist ein neues Miteinander. Mit dem Verzicht auf Vergeltung eröffnete sich der Raum für Recht, Ausgleich und Versöhnung. Trotzdem ist der Satz kontrovers – bis heute. Die, die die größte Kriegsschuld auf sich geladen haben, sprechen vom Verzicht auf Vergeltung. Ich meine, das darf man, weil man über Krieg, ob moralisch, historisch oder politisch, die Schuldfrage eindeutig klären kann, jedoch nicht die Tatsache, dass es auf allen Seiten Opfer gibt. Darum geht es: Es gab auf allen Seiten Opfer. Die Charta hat den Kreislauf des Gegeneinanders durchbrochen und damit den Boden für eine gemeinsame europäische Zukunft in Freiheit, Frieden und Versöhnung bereitet – aus meiner Sicht eine geradezu historische Weichenstellung vor 75 Jahren hin zur Europäischen Union, die wir heute kennen. Was als tiefe Sehnsucht nach Rückkehr begonnen hat, hat sich in den Auftrag verwandelt, Grenzen zu überwinden und Nachbarschaft zu gestalten. In frühen Jahrhunderten enthielten viele europäische Friedensverträge noch eine Oblivionsklausel, eine sogenannte Vergessenheitsklausel. Sie besagte: vergeben und vergessen, um Racheakte und weitere Kriege zu verhüten. Die europäische Friedensordnung nach 1945 leitete einen Wendepunkt ein; denn sie setzte an die Stelle des Vergessens die Erinnerung und festigte damit den Frieden. Versöhnung ist kein Vergessen, sie ist Verantwortung. Sie dient allen: den Überlebenden, den Nachgeborenen und denen, die vor Krieg und Vertreibung fliehen. Heute sind weltweit über 120 Millionen Menschen auf nahezu allen Kontinenten, nah und fern, auf der Flucht. Wer selbst Leid erfahren hat, kann das Leid anderer besser nachempfinden. Im Zuge des Zweiten Weltkriegs haben rund 14 Millionen Deutsche ihre Heimat für immer verloren. Sie mussten ein neues Zuhause finden, mit ihren traumatischen Erfahrungen und Erlebnissen fertigwerden, den Alltag meistern, die Familien ernähren und ihre Zukunft neu gestalten. Doch die furchtbaren Erfahrungen, die hinter ihnen lagen, hatten vorerst kein Ende. Die Heimatvertriebenen waren nicht überall von Anfang an willkommen. Sie waren erst rechtlos und dann heimatlos geworden. Fremd zu sein, ist keineswegs nur Ausländern vorbehalten. Auch Deutsche wurden in Deutschland als Fremde empfangen. Sie erinnern sich an die Schwarz-Weiß-Bilder: Alles, was sie hatten, passte oft in einen Leiterwagen. Und alles, was sie bekamen, waren Notunterkünfte mindersten Standards. Durch die Westverschiebung der Sowjetunion, später Polens, kamen von den 14 Millionen Vertriebenen über 4 Millionen Deutsche in die sowjetische Besatzungszone. Später wanderte circa eine Million von ihnen in den Westen aus. Das war ein tiefer Einschnitt in West und Ost gleichermaßen. Enorme Integrations-, Wohnungs- und Arbeitsmarktaufgaben mussten zusätzlich zur Bewältigung der Kriegsfolgen erfüllt werden. Deshalb stimme ich dem Abgeordneten Eppinger an dieser Stelle ausdrücklich zu: Man kann das schwer vergleichen, wenn man sich vorstellt, welche Integrationsleistung hier in einem zerstörten Land zu erbringen war. Mit dem Lastenausgleich und dem Bundesvertriebenenund Flüchtlingsgesetz in den frühen Fünfzigerjahren konnte in der Bundesrepublik der soziale Frieden gestärkt und die demokratische Stabilität gesichert werden. In der DDR wurde das verschwiegen. Aus Vertriebenen wurden Umsiedler. Die Geschichte der Vertriebenen ist trotz Schuld, trotz Unglück, trotz Leid, trotz Armut, trotz Elend aber eine Geschichte der Integration. Gewiss war sie weder leicht noch konfliktfrei, aber Arbeit, Bildung und Unternehmergeist haben sie ermöglicht und getragen. Etwa ein Fünftel bis ein Viertel aller Menschen in Deutschland sind bis heute familiär von Flucht und Vertreibung betroffen – sehr viele Abgeordnete haben das ja hier so zu Protokoll gegeben –, dazu zählen auch die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. In Sachsen, meine Damen und Herren, haben rund 20 % der Vertriebenen der sowjetischen Besatzungszone ihre neue Heimat gefunden. Sie haben unser Land tatkräftig mit aufgebaut. Sie waren im Westen am Wirtschaftswunder intensiv beteiligt. Im Jahr 1995 lebten noch über 350 000 Vertriebene allein in Sachsen, rund 8 % der Bevölkerung. Schon im Jahr 2014 hat der Freistaat – früher als der Bund – einen eigenen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung eingeführt. Wie es in der Sächsischen Verfassung steht, schützen wir das in der Charta verankerte Recht auf Heimat und fördern die Bewahrung der eigenen Kultur und Wurzeln. Meine Damen und Herren, ich verstehe die kritische Reflexion der Abgeordneten Schubert und Gebhardt, aber lassen Sie mich sagen: Ohne Heimat hast du keine Zukunft. Deshalb finde ich dieses in der Charta verankerte Recht auf Heimat etwas sehr Stützendes. Deshalb unterstützen wir seit Jahren die Stiftung „Erinnerung, Begegnung, Integration“ bei der Fortentwicklung der Bildungs- und Begegnungsstätte „Transferraum Heimat“ in Knappenrode, die im Jahr 2024 als „Lernort zum Umgang mit Gewaltmigration gestern und heute“ eröffnet wurde. Diese außerschulische Bildungsstätte behandelt Themen wie Heimat und Fremde, Flucht und Vertreibung, Ankunft und Integration und arbeitet gemeinsam mit den Besuchern die Bedingungen für eine erfolgreiche Integration heraus. Wir fördern zudem das Miteinander in den drei Begegnungszentren Chemnitz, Leipzig und Dresden und grenzüberschreitend gemeinsam mit den deutschen Minderheiten, mit unseren östlichen und südosteuropäischen Ländern. Ich denke zum Beispiel an den Riesengebirgspreis für Literatur. Es ist wichtig, dass die junge Generation diese Menschen kennenlernt und eine Chance erhält, ihr Leben und ihr Leid zu begreifen und beim Blick auf die heutigen Flüchtlinge den Transfer zu leisten, Herr Dr. Eppinger, nicht die Kopie. Dritte Aktuelle Der öffentlich-rechtliche Doppelmoral und das Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion AfD das Wort; Herr Abg. Gahler.
