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Thomas Thumm

AfD 10.09.2025 Sitzungen 8/18

Herr Gebhardt, Vorfreude ist die schönste Freude. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte es in der letzten Rederunde schon kurz angedeutet: Wir haben auch zu unserem Gesetzentwurf von der AfD, dem Windenergieordnungsgesetz im Freistaat Sachsen, einen Änderungsantrag eingebracht, weil wir einfach noch ein Defizit erkannt haben, auch hervorgehend aus der Anhörung, die Experten haben uns das bestätigt. Es geht um den aufblühenden Windkraftwildwuchs im Bereich der kommunalen Windvorranggebiete, die auf kommunaler Ebene geschaffen werden. Einige Experten – das will ich hier noch einmal klar und deutlich sagen – waren massiv erschüttert, wie rege davon Gebrauch gemacht wird, schon jetzt. Sie teilen die Ansicht, dass der aktuelle Gesetzentwurf, wie er von der CDU vorliegt, diesen Wildwuchs in Sachsen noch verstärken wird. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir eigentlich nur erreichen, dass der Begriff „Benehmen“ in „Einvernehmen“ geändert wird. Sie fragen sich sicherlich: Wozu? Genau dazu, dass die Kommunen mit den Regionalen Planungsverbänden einvernehmlich regeln, inwieweit Windkraftanlagen in den kommunalen Bereichen zulässig sind. Das Zweite: Dieses Einvernehmen ist dann hergestellt, wenn in den Stadt- und Gemeinderäten des Freistaates Sachsen dafür eine Zweidrittelmehrheit vorliegt, keine einfache Mehrheit – sowie auch eine Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der Verbandsversammlung vorliegen soll. Damit sehen wir eine breitere Beteiligung erwirkt. (Zuruf Sören Voigt, CDU) – Sie lachen. Wir sehen darin eine breitere Beteiligung. Wir sehen damit mehr Bürger mit ihrem Wählerwillen in den Verbandsversammlungen sowie in den Stadt- und Gemeinderäten repräsentiert. Wir wissen ja, dass das goldene Kalb für die CDU die Brandmauer ist. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Abg. Thumm sprach für die AfD-Fraktion. Weitere Wortmeldungen kann ich jetzt nicht erkennen. Dann erteile ich für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Kraushaar das Wort. Bitte. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sie beraten heute über zwei Gesetzentwürfe, die die Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen in Sachsen betreffen. Der Ausgangspunkt ist klar: Der Bund hat mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz verbindlich festgelegt, dass jedes Bundesland Flächenvorgaben für die Ausweisung von Windenergiegebieten zu erfüllen hat: bis Ende 2027 mindestens 1,3 % der Landesfläche, bis Ende 2032 mindestens 2 %. So jedenfalls lautet derzeit die Bundesnorm. Das ist der Rahmen, in dem wir uns bewegen müssen, und zwar so, dass wir bitte unsere Steuerungsmöglichkeiten behalten. Mit dem Sächsischen Landesplanungsgesetz hat der Freistaat die Regionalen Planungsverbände mit der Ausweisung der Windenergiegebiete beauftragt. Gleichzeitig war darin vorgesehen, die vollen 2 % schon bis Ende 2027 zu erreichen. Ein ehrgeiziges Ziel, aber der Gesetzgeber ist damals der fachlichen Argumentation gefolgt: Das einstufige Verfahren spart selbstverständlich Ressourcen. Doch die Rückmeldungen – darauf haben die Abgeordneten heute schon hingewiesen, insbesondere Ingo Flemming – aus den Regionalen Planungsverbänden haben gezeigt: Dieses Ziel kann nicht garantiert werden, und eine Superprivilegierung ist nicht auszuschließen. Dazu komme ich gleich noch. Deshalb ist eine Anpassung des Gesetzes notwendig. Wir müssen anerkennen: Sachsen hat andere Bedingungen als beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern. Wir sind dichter besiedelt, wir haben große Mittelgebirgsregionen und enge Täler. Wir haben wertvolle Schutzgebiete wie die Sächsische Schweiz, und wir haben besondere Bedingungen durch Bergbaufolgelandschaften. Das bedeutet: Geeignete Flächen sind bei uns begrenzt, und sie müssen sorgfältig abgewogen werden. Deshalb müssen wir genau hinschauen, wie wir die Bundesvorgaben umsetzen. Zur Superprivilegierung: Wenn wir am bisherigen Ziel festhalten würden, bis Ende 2027 schon die vollen 2 % Fläche auszuweisen, und das Ziel nicht erreicht wird – und zwar flächendeckend in Sachsen –, riskieren wir etwas anderes: Unsere Steuerung wird wirkungslos. Denn das Bundesrecht schreibt vor: Werden die Ziele verfehlt, gilt der gesamte Außenbereich als Baufläche für Windkraftanlagen. Unsere Regionalpläne und auch die kommunalen Flächennutzungspläne verlieren dann ihre Steuerungswirkung. Dann greift unmittelbar das Privileg der Windenergie nach dem Baugesetzbuch, § 35 BauGB. (Zuruf AfD) Auch die Abstandsregelungen könnten dann nicht mehr durchgesetzt werden. Also: Runter vom Tempo, die einstufige Planung ist grundsätzlich vorzugswürdig – aber rauf und zurück in die Steuerung. Denn, meine Damen und Herren Abgeordneten, eine gute Planung sichert Abstände und Verträglichkeit für die Menschen vor Ort und die Unternehmen profitieren, weil Verfahren in ausgewiesenen Flächen schneller und einfacher ablaufen und damit auch Kosten gespart werden. Beide Gesetzentwürfe – von der AfD sowie von CDU, SPD und BSW – sehen vor, den Bundeswert von 1,3 % bis 2027 verbindlich festzuschreiben. Das heißt: Die Regionalen Planungsverbände müssen bis dahin 1,3 % ihrer Fläche für Windkraft ausweisen. Dieses Ziel sollten wir unterstützen. Das bedeutet keinen Rückschritt und auch kein Ausbremsen des Ausbaus. Es geht vielmehr um Planungssicherheit. Mit der zweistufigen Umsetzung – 1,3 % bis 2027, 2 % bis 2032 – lassen sich die Herausforderungen besser bewältigen, und auch die 1,3 % – das wissen Sie alle – sind immer noch eine deutliche Steigerung gegenüber den heute ausgewiesenen Flächen. Für Sachsen ist es der sicherste Weg, den Bundesfahrplan zu übernehmen, auch weil wir zu akzeptieren haben – das ist mehrfach angeklungen –, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung für einen schnelleren und umfassenderen Ausbau so nicht besteht. Hinzu kommt: Die Koalition auf Bundesebene hat klar gesagt, dass sie die Ziele bis 2027 nicht verändern wird, die Ziele für 2032 aber noch einmal überprüfen will. Das heißt, für das 2-%-Ziel gibt es aktuell keine absolute Rechtssicherheit. Wir sollten unsere Planungsverbände deshalb nicht in ein Verfahren schicken, das am Ende womöglich die rechtliche Grundlage verliert. Schauen wir genauer hin: Der AfD-Entwurf beschränkt sich darauf, bis Ende 2027 einen Flächenwert von 1,3 % festzuschreiben, und lässt offen, was danach geschieht. Für die Regionalen Planungsverbände hieße das, sie hätten keinen klaren Auftrag, die Ziele bis 2032 vorzubereiten. Das wäre unvollständig und würde die notwendige Planungssicherheit untergraben, denn noch gilt das Flächenziel von 2 % bis 2032. Hinzu kommt ein zweiter Punkt: Die AfD will eine sogenannte raumordnerische Untersagung ins Landesrecht aufnehmen. Dieses Instrument gibt es bereits im Bundesrecht. Es ist also nicht erforderlich, und für den Bereich Windkraft ist es in der Sache untauglich. Denn ein Windrad verhindert keine Ausweisung im Regionalplan. Steht es außerhalb eines künftigen Vorranggebiets, hat es mit dem Plan nichts zu tun. Steht es innerhalb, erfüllt es sogar genau den Zweck, für den die Fläche vorgesehen ist. Auch deshalb ist der AfD-Entwurf nicht geeignet, eine verantwortliche Planung für Sachsen sicherzustellen. Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Entwurf von CDU und SPD geht einen anderen Weg. Er übernimmt nicht nur die Bundesvorgaben, sondern er sorgt auch dafür, dass unsere Planungsverbände zuverlässig Arbeit leisten können. Zugleich werden die Flexibilisierungsklauseln verlängert. Das ist sehr wichtig. Das bedeutet: Auch die Gemeinden behalten Gestaltungsspielräume. Sie können dort, wo es vor Ort Akzeptanz gibt, Projekte ermöglichen, auch außerhalb der Vorranggebiete. Das ist ein ausgewogener Ansatz. Er gibt klare Leitplanken durch die Bundesziele, sichert die Handlungsfähigkeit der Planungsverbände und eröffnet den Gemeinden zugleich die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen. Damit verbindet der Entwurf Rechtssicherheit mit Flexibilität, und das ist genau das, was wir brauchen. Ein weiterer Bestandteil des CDU- und SPD-Entwurfs ist die Novelle des Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetzes. Sie gilt ausdrücklich für Anlagen, die ab 2026 genehmigt werden. Vorgesehen sind drei Verbesserungen: Gemeinden erhalten eine höhere finanzielle Beteiligung, bei neuen Anlagen fließen sogar künftig 50 % dieser Einnahmen direkt in die betroffenen Ortsteile, und die Betreiber können in Abstimmung mit der Gemeinde individuelle Beteiligungsmodelle anbieten. Damit wird deutlich: Neue Wind- und Solaranlagen schaffen künftig zusätzliche finanzielle Handlungsspielräume vor Ort; das ist mehrfach angesprochen worden. Entscheidend ist, dass die Beteiligung fair, praktikabel und wirksam organisiert wird, ohne den Ausbau der Erneuerbaren auszubremsen. Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Thema Windenergie geht es nicht um Sympathie oder Ablehnung, sondern um Verantwortung und Verlässlichkeit. Davon profitieren nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern insbesondere auch unsere Wirtschaft. Sie braucht Planungssicherheit und bezahlbare Energie, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Im direkten Vergleich überzeugt der Gesetzentwurf von CDU und SPD: Er setzt das Bundesrecht korrekt um, ergänzt es um wichtige Regelungen für mehr Rechtssicherheit und gibt zugleich den Gemeinden die notwendige Flexibilität. Deshalb, meine Damen und Herren Abgeordneten, empfehle ich, dem Entwurf der Fraktionen CDU und SPD zuzustimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD, Matthias Berger, fraktionslos, und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Kraushaar. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über die beiden Gesetzentwürfe. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen – Sächsisches Windenergieordnungsgesetz in der Drucksache 8/2094, Gesetzentwurf der AfD. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für diese Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 8/4064 vor. Ich habe ihn als eingebracht empfunden? – Das ist auch so. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, gemeinsam ab. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. (Zurufe: Welchen?) – Dem Änderungsantrag unter der Drucksache 8/4064 der Fraktion AfD zum Gesetzentwurf, der aufgerufen wurde. – Das sind die Stimmen dafür. Die Stimmen dagegen? – Enthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür, einigen Enthaltungen, aber mehr Stimmen dagegen wurde der Änderungsantrag abgelehnt. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir nun gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, gemeinsam ab. Wir stimmen über Überschrift, Artikel 1, Artikel 2 und Inkrafttreten ab. Wer diesen Teilen die Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, einigen Enthaltungen, aber mehr Stimmen dagegen wurde dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt. Die zweite Beratung ist damit abgeschlossen. Nachdem sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Damit frage ich den Einbringer. Er lehnt ab. Eine Schlussabstimmung ist nicht gewünscht. Mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs gilt der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion unter der Drucksache 8/4063 gemäß § 51 Abs. 3 Satz 4 der Geschäftsordnung als erledigt. Ich rufe nun den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD in der Drucksache 8/2644 auf, Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften und akzeptanzfördernder Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien. Wir stimmen auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesentwicklung unter der Drucksache 8/4013 ab. Es liegen folgende Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Absatz 5 Satz 1 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs beraten und abstimmen. Unter der Drucksache 8/4084 liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Ist der eingebracht? – Ist eingebracht. Dann haben wir noch die Drucksache 8/4094, ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Ist der ebenfalls eingebracht? – Ja. Gibt es noch Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/4084. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, einigen wenigen Enthaltungen, aber mehr Stimmen dagegen wurde dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen zum zweiten Änderungsantrag der BÜNDNISGRÜNEN, Drucksache 8/4094. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür, wenigen Enthaltungen, aber mehr Stimmen dagegen wurde auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Absatz 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurden, gemeinsam ab. Geänderte Überschrift: Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften und akzeptanzfördernder Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien, Artikel 1 Änderung des Landesplanungsgesetzes, Artikel 2 Änderung des ErneuerbareEnergien-Ertragsbeteiligungsgesetzes, Artikel 3 Inkrafttreten. Wer diesen Teilen seine Zustimmung geben möchte, bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei mehr Stimmen dafür, einigen Enthaltungen und Gegenstimmen wurde diesem Gesetzentwurf zugestimmt. Die zweite Beratung ist damit beendet und es erfolgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei mehr Stimmen dafür, einigen Gegenstimmen und wenigen Enthaltungen wurde der Gesetzentwurf in Gänze beschlossen. (Zuruf Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE) – Wenn Sie sich zu Wort melden möchten, bitte ich um das Handzeichen, damit ich das erkennen kann. Ansonsten sind das Zwischenrufe, die ich unter Umständen nicht verstehen kann. (Unruhe im Saal) Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Da ich keinen Widerspruch gegen die Dringlichkeit sehe, wird diesem Antrag zugestimmt. Es liegen zudem folgende Entschließungsanträge vor, über die wir gemäß § 51 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs beraten und abstimmen. (Unruhe im Saal – Glocke der Präsidentin) Drucksache 8/4062 Entschließungsantrag der Fraktion AfD. Einbringung ist erwünscht, bitte schön. Herr Thumm, Sie haben das Wort.

Alle Reden von Thomas Thumm Protokoll ↗