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Ralf Böhme

BSW 10.09.2025 Sitzungen 8/18

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Titel der Einbringung der Gesetzesnovelle und des Änderungsantrages, genauer gesagt im Begriff „akzeptanzfördernde Maßnahmen“, zeigt sich ein Dilemma der Energiepolitik in den Jahrzehnten seit 1998. Seitdem wird aus parteiprogrammatischen Erwägungen – um nicht zu sagen: aus Ideologie – der Ausbau der erneuerbaren Energien massiv vorangetrieben, meist ohne Berücksichtigung von wirtschaftlichen, physikalischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten. Die logische Folge dessen können wir alle beobachten: Die Strompreise explodieren seitdem. Die Versorgungssicherheit ist geringer geworden. Insofern ist es keine Überraschung, dass eine Reserviertheit oder gar Widerstandshaltung innerhalb relevanter Gruppen der Bevölkerung angewachsen ist. Diese Gruppen können sich just heute bestätigt fühlen, da in den Medien Berichte zu verfolgen waren, dass unsere Strompreise – also nicht unsere, sondern die in Deutschland – die höchsten in Europa bleiben und die sogenannten Entlastungen speziell im Osten besonders gering ausfallen. Wir beobachteten bis einschließlich der Legislatur der Ampel jedoch nicht etwa Korrekturen, sondern eine weitere Verstärkung der Linie, in einem immer engstirnigeren Korridor eines willkürlich definierten Ausbaupfades, ohne Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Preis und die Versorgungssicherheit, am einmal eingeschlagenen Pfad oder an der einmal eingeschlagenen Linie festzuhalten. Sehr entschlossen wurde und wird stattdessen mit einer Menge an Werkzeugen aus dem Bereich des politischen Marketings unter dem Begriff Akzeptanz – und nun komme ich auf meinen ersten Satz zurück – versucht, die Ablehnung bzw. die fehlende Begeisterung für die Installation von Windenergieanlagen zu korrigieren. Insofern erregt die Formulierung des Titels einer Gesetzesnovelle, die den Begriff „Akzeptanzförderung“ beinhaltet, erst einmal unser Misstrauen. Denn wenn eine Energiewende gescheitert ist, müssen deutliche Korrekturen die zwingende Folge sein. (Beifall BSW) Nun zum Inhalt von Änderungsantrag und Gesetzesnovelle, der bei Annahme für uns diese Gesetzesnovelle zustimmungsfähig macht. Es werden Fehlentscheidungen der sächsischen Landespolitik aus der letzten Legislatur korrigiert, unter anderem die Fehlentscheidung, das Flächenziel schneller als durch die Bundesgesetzgebung gefordert zu erreichen. Dadurch bestand ein Risiko, dass wir bei Nichterreichung dieser Ziele ab 2027 mit der Situation einer sogenannten Superprivilegierung für Windenergieanlagen konfrontiert worden wären, was einen unvertretbaren Wildwuchs von Windenergieanlagen ermöglicht hätte. Eine Verhinderung dieses Szenarios ist für uns als BSW elementar. (Beifall BSW) Ein weiteres Ziel von unserer Seite war die Erhöhung der Entschädigung für die Kommunen, die durch den Neubau von Windenergieanlagen betroffen sind. Dies wird mit einem 50-prozentigen Zuwachs der Zahlung von Windenergieanlagenbetreibern an die Gemeinden erreicht. Ebenso ist es wichtig, dass die Möglichkeit von frei verhandelbaren Individualvereinbarungen zwischen Betreibern und Gemeinden gestärkt wird, beispielsweise in Form von Projektgesellschaften, Direktzahlungen an Einwohner oder vergünstigten Strompreisen. Die beschriebenen Kerninhalte des Änderungsantrages können allerdings aus unserer Sicht nur ein erster Schritt sein. Es ist erforderlich, aus Sachsen klare Erwartungen an die Bundespolitik zu adressieren, was an unseren Forderungen im Entschließungsantrag deutlich wird. Sinnhaftigkeit und Effekte eines weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie, sind kühl zu analysieren und bei Bedarf entsprechend zu korrigieren. Preis- und Versorgungssicherheit bei Strom müssen wieder zentrale Orientierung unserer Energiepolitik sein. Das Tempo des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist so lange zu verringern, bis eine Balance mit Netzkapazitäten und Speicherausbau hergestellt ist. Im inhaltlichen Gegensatz dazu liegen uns einige Anträge der Kollegen der AfD- und der GRÜNEN-Fraktion vor. Bei der AfD-Fraktion ist der Inhalt teils durchaus ähnlich zu unseren Zielstellungen, aber substanziell wird die Form unserer Gesetzesnovelle und unserer Änderungsanträge nicht erreicht; insofern ist das für uns nicht zustimmungsfähig. Die Anträge der GRÜNEN-Fraktion lassen erwartbar das Bedürfnis durchscheinen, das Vermächtnis des Ex-Umweltministers zu verteidigen und die Margen der Betreiber von Windenergieanlagen zu schützen. Beides ist für uns nicht unterstützenswert und demzufolge auch nicht zustimmungsfähig. Wir setzen heute mit der möglichen Verabschiedung dieser Gesetzesnovelle und des Änderungsantrags das Signal, dass der Freistaat willens und in der Lage ist, eine Korrektur der energiepolitischen Fehlentwicklung vorzunehmen und diese auch auf Bundesebene einzufordern. Daher stehen wir hinter dem Änderungsantrag und der Gesetzesnovelle. Vielen Dank. (Beifall BSW und CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Für die Fraktion BSW sprach der Abg. Böhme. Für die die SPD-Fraktion spricht nun Kollegin Pfeil; bitte schön.

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