Valentin Lippmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Brand in der Gohrischheide hat uns allen mal wieder vor Augen geführt, welche massive Gefahr von Waldbränden ausgeht. Er hat gezeigt, dass jeder Waldbrand in seiner Bekämpfung aber auch höchst unterschiedlich ist. War es in der Sächsischen Schweiz vor allem die schwere Zugänglichkeit, war es in der Gohrischheide nunmehr die erhebliche Munitionsbelastung, die die Bekämpfung wesentlich erschwert hat. An dieser Stelle danke auch ich allen Feuerwehrkräften und ihren tatkräftigen Unterstützerinnen und Unterstützern, denen es am Ende gelungen ist, in einem gewaltigen Kraftakt diesen Brand zu löschen. Aus diesem Brand müssen wir natürlich die richtigen Schlüsse ziehen; denn Waldbrände sind längst kein Einzelphänomen mehr, und angesichts der Verschärfung des Klimawandels müssen wir auf die Zunahme solcher Brandereignisse auch in der Zukunft vorbereitet sein. Das bedeutet, dass wir uns längst nicht auf dem Erreichten ausruhen können. Als BÜNDNISGRÜNE haben wir deshalb nicht nur 2023 die Reform des BRKG gemeinsam mit CDU und SPD mit auf den Weg gebracht, die beim Thema der Bekämpfung von Großschadenslagen neue Wege gegangen ist. Auch bei der ursprünglich geplanten Kürzung im Haushalt haben wir nachgesteuert – übrigens genau bei dem Punkt, der auch schon angesprochen wurde, nämlich die Gelder für die Weiterbildung in der Waldbrandbekämpfung zu erhalten. Ich denke, spätestens nach diesem Ereignis sollte allen klar sein, dass es wichtig ist, auch dort die Aus- und Fortbildung fortzusetzen, und das ist gewährleistet. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und BSW) Natürlich, werte Kolleginnen und Kollegen, ist das längst nicht alles. Wir stehen weiter vor großen Herausforderungen, auch bei der Vorbereitung für zukünftige Waldbrandereignisse. Was da allerdings wenig hilft, ist dieser doch arg lieblos daherkommende BSW-Schaufensterantrag. Beginnen wir mal mit dem zweiten Punkt. Der Staatsregierung soll aufgegeben werden, einen Bericht über Schadensbilanz, Kosten, Unterstützungsmaßnahmen und Erkenntnisse vorzulegen. Das klingt im ersten Moment klug, ist im zweiten aber ziemlich überflüssig. Es ist schon ausgeführt worden. Ich weiß nicht, wo Sie in der letzten Innenausschusssitzung waren, als der Innenminister ausgeführt hat, dass der Bericht kommt und im nächsten Innenausschuss Thema wird. Nun bin ich unverdächtig, dem Innenminister alles zu glauben, was er sagt, (Heiterkeit BÜNDNISGRÜNE) aber in dem Punkt gehe ich fest davon aus, dass dieser Bericht nicht nur dem Innenausschuss vorgelegt wird, sondern darüber hinaus sicherlich auch veröffentlicht wird, wie es gute Tradition bei solchen Berichten im Freistaat Sachsen ist. Betrachten wir den Kontext der Forderung mit Blick auf den ersten Teil, wird es meines Erachtens auch putzig; denn ausgerechnet dieser Bericht soll dann die Grundlage für die Feststellung, die Sie schon heute treffen wollen, sein. Da wedelt wohl der Schwanz mit dem Hund. Das scheint dann doch auch schon alles zu sein, was Ihnen mit diesem Antrag eingefallen ist, und das zeigt, dass Sie kein ernsthaftes Interesse an der Aufarbeitung des Themas haben; denn erfahrungsgemäß kann man eine Bewertung eben erst nach Einschätzung der zugrundeliegenden Fakten treffen und nicht, bevor diese schon bekannt sind – womit wir beim ersten Punkt des Antrags sind, der außergewöhnlichen Notsituation, ein Rechtsbegriff, der sich an unserer Verfassung als Voraussetzung für die Aufnahme von der Schuldenbremse wiederfindet. Wenn wir uns zurückerinnern, wurde dieser Zustand bisher einmal festgestellt: im Rahmen einer weltweiten Pandemie, die alle Lebensbereiche massiv beeinträchtigt hat und Gerichte, Parlamente und Gesellschaft bis heute weiter beschäftigt. Dem BSW ist das ja durchaus bekannt. Der Waldbrand in der Gohrischheide war zweifelsohne verheerend. Die Natur ist um Jahrzehnte zurückgeworfen, ihre Vielfalt zerstört worden. Es wird lange dauern, bis sich Natur, Pflanzen und Tiere von diesem Schlag erholen. Darüber hinaus zeigt dieses Brandereignis definitiv, dass uns die Folgen fehlenden Klimaschutzes mit voller Wucht treffen. (Oh-Rufe AfD) Aber ein regional begrenztes Ereignis, das weder die Haushaltslage des Freistaates Sachsen übermäßig gefährdet noch von staatlicher Seite steuerbar war – und genau das sind die Voraussetzungen für eine Feststellung –, kann keine Grundlage für die Feststellung einer Notlage sein. Würden Ihre Rechtsexpertinnen einmal in die Verfassung schauen, würden Sie sehen, dass die Notlage genau an diese Voraussetzungen gekoppelt ist – und nicht an Ihre rege Phantasie. Werte Kolleginnen und Kollegen! Es scheint mittlerweile so, dass man im BSW würfelt, wofür man die Schuldenbremse alles aufheben kann. Jetzt muss es sicherlich ein verheerender Waldbrand sein, morgen vielleicht schon Ihr kaputtes Dach. Für einen derartigen Verfassungsvoodoo stehen wir GRÜNE allerdings definitiv nicht zur Verfügung. Der Antrag ist im ersten Punkt schädlich und unnütz, im zweiten überflüssig; daher werden wir ihn ablehnen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die Fraktion Die Linke Kollege Gebhardt, bitte schön.
