Dr. Claudia Maicher
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind wieder mittendrin in der Geisterdebatte zum öffentlichrechtlichen Rundfunk. Dem widerlichen Einstieg in die Debatte wird in der nächsten Runde die Einbringung des Antrages folgen. Aktuell ist an dem Thema allerdings nur, dass die sächsische Geisterjägerfraktion ihre allerneueste Sichtung präsentiert. Und siehe da, es gibt sie doch: die erschreckenden Vergehen der Systemmedien. Diesmal haben Sie gleich den Großmeister Böhmermann am Wickel. Auch beim MDR hat sich wohl etwas zugetragen. Wurde da etwa die Privatsphäre unbeteiligter kleiner Bürger ungestraft verletzt? Aber die ganze Empörung, die gleich noch kommen wird – ich freue mich nicht darauf –, hält, wie immer, keiner Prüfung stand. Die Enttäuschung hätte sich die AfD ersparen können, wenn sie dem Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz der öffentlich-rechtlichen Anstalten im letzten Medienausschuss zugehört hätte. Aber das ist – das wissen hier alle – gar nicht das Interesse dahinter. Es geht auch heute nur darum, ein Dauerfeuer auf öffentlich-rechtliche Journalistinnen und Journalisten anzufachen und weiterlaufen zu lassen. Ich bin der Meinung, dabei dürfen sich auch andere Qualitätsmedien angesprochen fühlen, denn es bleibt nicht dabei. Natürlich könnte man heute über die Grenzen der Medienund Pressefreiheit sachlich diskutieren; es gibt sie, wie es auch Grenzen des Persönlichkeitsrechts gibt. Es ist ziemlich normal in unserer Demokratie, dass Grundrechte gegeneinander abgewogen werden müssen. Mit entsprechenden Ausnahmen im Datenschutzrecht für das journalistische Arbeiten ist alles rechtlich klar fixiert und alles andere als Ansichtssache. Das alles trifft auch auf die hier beschriebenen Fälle zu. Die AfD will die Antworten auf ihre Unterstellungen aber nicht hören. Was ihnen nicht in den Kram passt, ist Doppelmoral oder Verschwörung. Um diese Opferräume zu unterstreichen, muss dann auch ein Stasivergleich her. Aber das ist eine erbärmliche Vereinnahmung der Schicksale von Stasiopfern, die unter Repressionen und Zersetzung gelitten haben und eben nicht auf einen Rechtsstaat vertrauen konnten. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt CDU) Jetzt noch einmal zur Aufklärung: Wenn die Identität eines Influencers aufgedeckt wird, dann gehört das durchaus zum Berufsrisiko eines einflussreichen Meinungsmachers, auch wenn er als Clown nur im Nebenjob tätig ist. Die faktenbasierte Aufklärung liegt im öffentlichen Interesse und gehört zur journalistischen Arbeit. Journalistische Standards immer wieder zu reflektieren, ist eine Aufgabe der Aufsichtsgremien und des Presserates. Mit journalistischer Sorgfaltspflicht haben die Quellen, auf die die AfD vertraut, wie „Apollo News“ und „Nius“, übrigens nichts am Hut. Dort sind Desinformation und Verschwörung Programm. Die demokratische Meinungsbildung steht heutzutage unter Druck, weil permanent rechte Angriffe auf den Qualitätsjournalismus gefahren werden und das unter dem Deckmantel von Meinungsfreiheit und Journalismus erfolgt. Das müssen wir zum Schutz der Medienfreiheit durchschauen, und das müssen wir auch entkräften. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich belasse es jetzt dabei; denn das, was wir in Deutschland brauchen, sind starke und moderne öffentlich-rechtliche und andere Qualitätsmedien. Wir brauchen vertrauenswürdige und verlässliche Informationen, die ein Gegengewicht zur Meinungsmacht der Big-Tech-Konzerne bilden; denn längst ist klar, dass deren Dominanz für die demokratische Meinungsbildung höchst gefährlich ist und auf einigen großen Plattformen Desinformation und gezielte Steuerung von Informationen an der Tagesordnung sind. Darauf müssen wir medienpolitische Antworten geben, und das müssen wir ernsthaft diskutieren. Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE war das die Abg. Frau Kollegin Dr. Maicher. Nun spricht für die Fraktion Die Linke Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg; bitte schön.
