37. Sitzung (WP7)
30.09.2021 · 249 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (72)CDU (36)Die Linke (34)SPD (28)GRÜNE (26)
Meine sehr geehrten Daschen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Petzold, Herr Kühne, Herr Hütter, Herr Böhme und Frau Leithoff. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 bis 5 und 7 bis 10 festgelegt: CDU 105 Minuten, AfD 77 Minuten, DIE LINKE 49 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 42 Minuten, Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Sachsens Potential für eine Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Ein Sargnagel aus der linksextremistischen Antrag der Dritte Aktuelle Debatte: Sichere auch in Sachsen: Landesaufnahmeprogramm Versagen nicht auf dem Rücken Antrag der Fraktion Die AfD-Fraktion hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht, das Thema ihrer Aktuellen Debatte entsprechend § 55 Abs. 1 Satz 4 unserer Geschäftsordnung zu ändern. Demzufolge liegen mir die rechtzeitig eingegangenen Anträge auf Aktuelle Debatten vor. Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 62 Minuten, AfD 47 Minuten, DIE LINKE Erste Aktuelle Künstliche Intelligenz für eine erfolgreiche Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion CDU das Wort. Es folgen in weiterer Reihenfolge der ersten Runde AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Staatsregierung, wenn gewünscht. Jetzt erteile ich Herrn Kollegen Dr. Stephan Meyer, CDU-Fraktion, das Wort. SPD 35 Minuten, Staatsregierung 70 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 6 Minuten. Es wurde jedoch angezeigt, dass heute kein Redebedarf besteht. Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt 12 – Kleine Anfragen – ist zu streichen. Ansonsten sehe ich keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 37. Sitzung ist damit bestätigt. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Stunde Künstliche Intelligenz – erfolgreiche Zukunft nutzen Fraktion CDU für die Demokratie? – Konsequenzen Versammlung in Leipzig ziehen! Fraktion AfD Zuflucht für Menschen aus Afghanistan auflegen. Außenpolitisches der Menschen vor Ort austragen! DIE LINKE 29 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 21 Minuten, SPD 18 Minuten, Staatsregierung dreimal 10 Minuten, wenn das gewünscht ist. Ich rufe auf Debatte – Sachsens Potential Zukunft nutzen Fraktion CDU
Dr. Stephan Meyer CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir an diesem Donnerstagmorgen wieder ein Zukunftsthema hier in diesem Hohen Haus diskutieren können: „Künstliche Intelligenz – Sachsens Potenzial für eine erfolgreiche Zukunft nutzen.“ Ich möchte mit einem Zitat des französischen Informatikers und Träger des Turing-Preises, Herrn LeCun, einsteigen, der gesagt hat: „Unsere Intelligenz ist das, was uns menschlich macht, und die künstliche Intelligenz ist eine Erweiterung dieser Qualität.“ Genau vor diesem Hintergrund sollten wir diese Debatte führen. Künstliche Intelligenz ist keine Science-Fiction. Es ist mittlerweile Realität, und der müssen wir uns stellen, weil wir in Sachsen ein enormes Potenzial haben. Für diejenigen, die vielleicht in dem Thema nicht so tief drinstecken: Worum geht es? Es geht um Anwendungen und Systeme, die Aufgaben lösen, welche bisher nur vom Menschen gelöst werden konnten und die jetzt durch Maschinenlernen, durch das Erkennen von Zusammenhängen in großen Datenmengen effizient ausgewertet werden können. Der Freistaat Sachsen bietet aufgrund vieler Unternehmen, gerade kleiner und mittelständischer Betriebe, die im Bereich von Schlüsseltechnologien agieren, aber auch großer Konzerne, ein großes Potenzial für dieses Themengebiet. Ich möchte stellvertretend die Nano- und Mikroelektronik nennen, aber auch die Mobilfunktechnologie 5G und Big Data. All diese Bereiche sind im Freistaat mit Unternehmen, mit Forschungseinrichtungen untersetzt, und das sollten wir nutzen. Deshalb hat sich die Staatsregierung auf den Weg gemacht und über einen längeren Zeitraum – ich durfte dabei sein – eine Strategie entwickelt, eine Strategie zur künstlichen Intelligenz, die in einem umfangreichen Diskussionsprozess zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft entstanden ist. Diese Strategie ist in die nationalen und europäischen Rahmenbedingungen eingebettet, weil es logischerweise so ist, dass wir nicht auf einer sächsischen Insel leben, sondern schauen müssen, dass wir möglichst im internationalen Kontext vorn mitspielen. Wir müssen uns auf europäische Datenräume konzentrieren. Deshalb ist es gut, dass sich diese Strategie in diese Bedingungen einbettet. Die Strategie des Freistaates hat dabei Maßnahmen und Handlungsfelder definiert, um die festgelegten Ziele zu erreichen. Ich möchte einige Beispiele nennen: Wir haben eine exzellente Forschungslandschaft. Es muss gelingen, aus dieser noch mehr Innovationen, noch mehr marktfähige Produkte und Dienstleistungen hervorzubringen, damit sie sich auch in Wertschöpfung und Arbeitsplätzen hier im Freistaat niederschlagen. Wir wollen gleichzeitig dieses Potenzial nutzen, um ein interessanter Standort für KIFachkräfte und die Ansiedlung von Start-ups zu werden. Gleichzeitig weiß ich, dass viele Menschen solchen neuen Technologien und Entwicklungen mit Skepsis begegnen. Deshalb ist es wichtig, dass bei künstlicher Intelligenz und deren Anwendung das Thema Datenschutz und Datensicherheit, aber letztlich auch diskriminierungsfreie Algorithmen eine große Rolle spielen. Wir wollen uns als Freistaat mit einbringen, damit diese Dinge berücksichtigt werden. Wir müssen dafür sorgen, dass gerade die junge Generation – es beginnt schon bei den Kindern im Kindergarten, geht über die Schulen und reicht letztlich bis hin zum lebenslangen Lernen – Hintergründe und Grundkenntnisse vermittelt bekommen. Es muss nicht gleich jeder Informatiker werden, aber man muss, um gesellschaftliche Entwicklungen zu verstehen, einen Zugang finden. Deshalb ist der Bildungsbereich ein elementares Feld. Gleichzeitig ist es angebracht, dass sich die Verwaltung dem Thema künstliche Intelligenz nähert, weil wir damit für andere gesellschaftliche Bereiche eine Vorbildwirkung entfalten können, gerade, was das Thema Informationsund Cybersicherheit angeht. Ich glaube, es ist wichtig, zu betonen, dass der Fokus darauf liegen muss, dass die künstliche Intelligenz dem Menschen dient. Sie muss entlasten und unterstützen, gleichzeitig aber ethisch und verantwortungsbewusst eingesetzt werden. Das ist die Maxime, die über allem steht. Wir wollen damit den Freistaat noch erfolgreicher machen, die mittelständischen Unternehmen unterstützen. Wir wollen den klassischen Maschinen- und Anlagenbau, der in Teilen auch Weltmarkführer beherbergt, voranbringen, und wir möchten das Ganze im Bereich der Privatwirtschaft unterstützen. Es ist keine staatliche Aufgabe, sondern es ist letztlich unsere Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich privatwirtschaftliche Anstrengungen im Bereich KI lohnen. Der KI-Campus ist da eine gute Initiative, die wir –
Dr. Stephan Meyer CDU
– in den weiteren Rederunden noch ein wenig vertiefen. Vielen Dank erst einmal an dieser Stelle. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Stephan Meyer hat für die CDU diese Aktuelle Debatte eröffnet, und es folgt jetzt Herr Kollege Peschel für die AfD-Fraktion.
Frank Peschel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Das Thema Digitalisierung gewinnt in den Aktuellen Debatten im Sächsischen Landtag immer mehr an Bedeutung. Bereits im Juli debattierten wir darüber. Heute lautet das Thema „Künstliche Intelligenz – Sachsens Potenzial für eine erfolgreiche Zukunft nutzen“. Doch was bedeutet eigentlich „künstliche Intelligenz“? Eine richtige Definition gibt es nicht, klar hingegen ist aber: Die künstliche Intelligenz wird in Zukunft massiv an Bedeutung gewinnen und Einfluss auf unser Leben nehmen. Doch fangen wir bei den Grundlagen an: Voraussetzung für KI-Technologien sind Daten, Daten und nochmals Daten. Um diese Datenmengen transportieren zu können, brauchen wir leistungsfähige Dateninfrastruktursysteme. Gute Ansätze sind da. Das zeigt beispielsweise der geförderte Breitbandausbau im Landkreis Bautzen. Doch wenn ich sehe, wie sich die Staatsregierung gerade bei der Kofinanzierung des Graue-Flecken-Programms anstellt, habe ich Zweifel, ob wir heute die richtige Debatte führen. (André Barth, AfD: Genau!) Damit das kein Dauerzustand wird, haben wir einen eigenen Antrag dazu eingebracht, und zwar mit der Drucksache 7/7748. Werte Abgeordnete! Künstliche Intelligenz bietet für uns alle riesige Möglichkeiten, birgt aber auch große Gefahren. Daher erschließt es sich mir nicht, warum Daten unserer Schulkinder, die in einem Schulversuch, der im Juni/Juli stattfand, bei amerikanischen Clouddienstleistern gespeichert wurden. Wenn Daten gespeichert werden müssen – wobei ich daran erhebliche Zweifel habe –, dann nur in sächsischen Rechenzentren wie im vogtländischen Falkenstein. Dass die Staatsregierung ihre KI-Strategie seit dem 10. September medienwirksam vermarktet, nehmen wir als technologiefreundliche Partei wohlwollend zur Kenntnis. Ich zitiere: „Ziel sei, dass Sachsen zu einem der führenden deutschen Forschungs- und Innovationsstandorte für künstliche Intelligenz bis zum Jahr 2025 wird“. Ich hoffe sehr, dass das nicht nur eine Absichtserklärung ist. Jedoch stellen wir uns die Fragen: Was will der Freistaat in Sachen KI ganz konkret erreichen? Etwa neue Arbeitsplätze schaffen oder Rahmenbedingungen dafür? Den Bürokratieabbau endlich anfangen? Den Fachkräftemangel beseitigen? Oder weltweit agierende Internetfirmen nach Sachsen holen? – Alles wäre irgendwie sehr schön. Werte Abgeordnete! Zudem vermisse ich konkrete Aussagen, wie Forschung und Wirtschaft besser miteinander kooperieren können, und ich sage Ihnen, wir werden nur erfolgreich sein, wenn sich der Staat soweit wie möglich mit bürokratischen Regeln und moralisierenden Zielvorgaben aus der Forschung und Entwicklung heraushält. (Beifall bei der AfD) Ideen und Innovationen entstehen allein durch die Freiheit in Wissenschaft und Forschung. Ob neue Technologien marktreife Produkte, zukunftsfähige Anwendungen werden, entscheidet nicht die Politik, sondern ausschließlich die Wirtschaft, deren Kunden und die Verbraucher. Wie gesagt, die wirtschaftlichen Chancen bei KI sind riesig. Ich will Ihnen einige Zahlen nennen: Das deutsche Bruttoinlandsprodukt dürfte aufgrund KI-basierter Lösungen bis zum Jahr 2030 um mehr als 11 % steigen. In Euro ausgedrückt sind das ungefähr 430 Milliarden Euro. Das hohe KI-Potenzial basiert in erster Linie auf der Innovation unserer Unternehmen. Dies muss gestärkt werden. Hinzu kommen massive Produktivitätsfortschritte. Unternehmen werden dank KI-Technologie wesentlich effektiver und effizienter arbeiten können. Aber auch die Kunden werden dank KI Zeit sparen bzw. viel mehr Zeit gewinnen. Jedoch, werte Abgeordnete, wenn ich die KI-Strategie des Freistaates lese, befürchte ich, dass wir die Wirtschaft mehr reglementieren wollen oder werden. Die KI-Strategie liest sich in weiten Teilen wie eine bürokratische Verwaltungsbroschüre. Lassen Sie mich ein Beispiel nennen: „Wir wollen perspektivisch bei der Digitalagentur Sachsen eine Kompetenzstelle KI etablieren.“ Das klingt absolut nicht nach Innovation, sondern eher nach Schaffung von Arbeitsplätzen abgewählter Parteifreunde. (Beifall bei der AfD) Ein extrem wichtiges Thema bei der KI wird überhaupt nicht besprochen, und zwar der Stromverbrauch. Da frage ich Sie: Gibt es seitens der Staatsregierung Prognosen, wie sich der Stromverbrauch bei digitalen Technologien entwickelt?
Dr. Matthias Rößler
Die Redezeit ist zu Ende, Herr Kollege.
Frank Peschel AfD
Dann freue ich mich, dass wir günstigen Strom durch Kernenergie anbieten, und freue mich auf die nächste Rederunde. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Für die AfD-Fraktion hatte gerade Kollege Peschel das Wort. – Jetzt rufe ich die Fraktion DIE LINKE auf, und das Wort ergreift gleich Herr Kollege Brünler.
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen: „In den nächsten zehn bis 50 Jahren werden KI-Systeme entwickelt sein, die nicht nur intelligenter sind als Menschen, sondern auch eine signifikante Menge an weiteren Vorteilen an den Tag legen. Sie werden schneller und verlässlicher sein, eine raschere Auffassungsgabe besitzen und robuster sein.“ Das schrieb Kevin Warwick, einer der weltweit führenden Kybernetiker, bereits 1998. Ein Vierteljahrhundert später haben wir nun die KI-Strategie des Freistaates Sachsen vor uns liegen. Die Staatsregierung folgt damit den Empfehlungen des Innovationsbeirates Sachsen, der die KI als einen von zehn zentralen Strukturpunkten beschrieb. Die Strategie ist nach unserem Dafürhalten längst überfällig; denn wir leben in einer zunehmend digitalen Gesellschaft, einer digitalen Gesellschaft, in der künstliche Intelligenz und Maschinenlernen zu den zentralen Treibern gehören. Nur ein kleines Beispiel: Wenn man bei Google „künstliche Intelligenz“ eingibt, hat man innerhalb von 0,67 Sekunden 1,42 Milliarden Einträge gefunden. Beides – sowohl das zahlenmäßige Ergebnis, als auch die Dauer der Recherche – wäre ohne KI nicht denkbar. KI dringt unaufhaltsam in privates und berufliches Leben vor und das nicht immer nur zum Vorteil. Denken wir nur an das Diskriminierungspotenzial bestimmter, oftmals nur scheinbar objektiver Algorithmen; denn diese reproduzieren in der Regel oft die subjektiven Wertmaßstäbe oder Vorurteile ihrer Architekten. Dennoch: KI verändert zunehmend die Art und Weise, wie wir kommunizieren, produzieren und konsumieren, aber auch, wie wir lernen und studieren. Darum begrüßen wir es ausdrücklich, dass in der KI-Strategie mit dem Strategieziel 6 das Thema KI an Schulen gesonderte Aufmerksamkeit findet; denn das Problem ist: Wir können technologisch bei bestimmten Punkten keine fünf Jahre in die Zukunft blicken, benötigen aber ein Schulsystem, das uns auf die nächsten 20 oder 50 Jahre vorbereitet. Wir wissen heute nicht, welche Berufe unsere Kinder morgen ausführen und welche Kompetenzen dafür nötig sind. Darum muss Schule ein agiles System werden, das unsere Kinder mit allen Hard- und Soft Skills versorgt, die in dieser Welt einer ständigen Veränderung benötigt werden. Darum ist KI sowohl wichtig als Werkzeug und Unterrichtsmethode als auch als Unterrichtsgegenstand; denn KI darf uns nicht als eine undurchschaubare Blackbox gegenübertreten, die niemand mehr hinterfragt. Sachsen hat gemeinsam mit Mecklenburg das Pilotprojekt „Intelligentes Tutorielles System“ zur Vermittlung von Lehr- und Lerninhalten, zur Unterstützung des adaptiven und personalisierten Lernens aufgelegt. Die Testung der zugrunde liegenden KI-basierten Plattform Rhapsode fand vom 14. Juni bis 23. Juli statt. Allerdings liegen, und das ist ein Problem, das ich hier ansprechen möchte, konkrete Ergebnisse des Tests eigentlich noch nicht vor, zumindest kenne ich sie nicht, (Staatsminister Christian Piwarz: Die müssen erst mal ausgewertet werden!) – Ja, eben. – während man gleichzeitig schon eine Ausweitung plant. Das finde ich auch im Umgang mit künstlicher Intelligenz ein Stück weit schwierig. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Man könnte auch sagen: Okay, zur Vorstellung der Strategie war ein Teilziel bereits erreicht. Das wäre schön. Vielleicht passte das auch nur gut ins Bild. Aber was passiert eigentlich, wenn die Ergebnisse der Pilotstudie nicht ins Bild passen? Denn es war schon immer so: In der Schule wurden Daten erhoben, auch im Sinne von Leistungstests. Es war auch schon immer Ziel, dadurch eine bessere Planung und Gestaltung des Unterrichts zu erreichen. Nur folgt die Lernplattform, die wir jetzt vor uns haben, eben nicht nur einem pädagogischen Konzept, sondern von Informatikern programmierten Algorithmen. Nicht die Logik der Lerntheorie und der Entwicklungspsychologie, sondern die Logik der Datenerfassung steht hier im Mittelpunkt. Unweigerlich drängen sich weitere Fragen auf: Wie soll eine individuelle Lernentwicklung besonders gut erfasst und begleitet werden, wenn nur Daten zur Aufmerksamkeit, zur Bearbeitungszeit und für die Fehlerquote erhoben werden? Welche Auswirkungen auf Aufgaben, Qualität und Unterrichtskonzept sind von einer Bewertung zu erwarten, die rein nach Richtig- und Falschschema erfolgt? Wie wird das Fehlen diskursiver und kommunikativer Auseinandersetzungen mit dem Unterrichtsgegenstand kompensiert? Und neben den Gefahren möglicher Rückschritte in der Methodik und Didaktik bleibt am Ende noch der Umgang mit der massiven Sammlung problematischer Metadaten zu entscheiden. Meine Damen und Herren! Das alles ist kein Argument gegen künstliche Intelligenz – auch im Unterricht –, aber es ist sehr wohl ein Argument, sich damit zu beschäftigen, was es eigentlich mit unserem System macht und welche Nachwirkungen es gibt. Diese Fragen stellen sich in nahezu allen Feldern, in denen künstliche Intelligenz angewandt wird. Ich kann Ihnen versprechen: Wir werden sämtliche neuen Punkte, die in der KI-Strategie des Freistaates gefasst sind, unter diesen Aspekten einzeln betrachten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Brünler sprach für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt bitte ich Herrn Kollegen Dr. Gerber nach vorn. Er spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zitat: „Um eine verantwortungsvolle KI zu fördern, ist die Regierung für die Entwicklung von Strategien zur Lösung ethischer, sozialer und rechtlicher Fragen zuständig, einschließlich der Forschung und Entwicklung von KI-Technologien und der Regulierungsaufsicht.“ Das, was Sie soeben gehört haben, habe ich durch eine künstliche Intelligenz erzeugt. Ich habe lediglich den Satz „Die neue sächsische KI-Strategie ist eine der besten“ in ein GPT-3-Modell eingegeben und danach auf Generieren geklickt. Da die KI nur englische Texte generieren kann, habe ich das Ganze noch mit einem KI-gestützten Übersetzungstool ins Deutsche übersetzt. – Keine Angst, der Rest meiner Rede ist von mir. (Sören Voigt, CDU: Nicht abgeschrieben!) – Ja, man weiß nicht, was besser ist. (Heiterkeit bei den LINKEN) KI schleicht sich langsam, aber sicher immer mehr in unseren Alltag ein – sei es im Privaten beim Sprechen mit Alexa, Siri und Co., in der Wirtschaft bei der Optimierung von Produktions- und Lieferketten oder in der Forschung, wo KI eingesetzt wird, beispielsweise in Dresden bei Beatmungsgeräten, um sie an die persönliche Gegebenheit der Patientin oder des Patienten anzupassen. Laut dem AI Indexreport von 2021 der Stanford University kommen nach China die meisten wissenschaftlichen Publikationen zu KI aus der Europäischen Union. Innerhalb der EU ist Deutschland Spitzenreiter. Umso wichtiger ist es, dass sich Sachsen verstärkt diesem Thema widmet; denn als einer der bedeutendsten IT- und Halbleiterstandorte in Europa sollte Sachsen auch bei diesem Thema ganz vorn mit dabei sein, um damit die Bedeutung als Softwarebzw. Halbleiterstandort zu erhalten und weiter auszubauen. Ohne Chips keine KI – genau das hat Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union vor Kurzem dargestellt. Von daher freue ich mich, dass wir uns mit der KI-Strategie des Freistaates Sachsen vorgenommen haben, Sachsen in den nächsten Jahren zu einem der führenden deutschen Forschungs- und Innovationsstandorte für künstliche Intelligenz zu machen. Doch es ist nicht alles Gold, was glänzt. KI hat auch ihre Schattenseiten. Beispielsweise hat eine von Facebook eingesetzte KI kürzlich schwarze Menschen wieder fälschlicherweise als Affen bezeichnet. Das ist auch nicht der erste Fall dieser Art. Es kommt immer wieder zu Diskriminierungen, vor allem bei Frauen und People of Color. So hat zum Beispiel eine von Amazon bei Bewerbungen eingesetzte KI Frauen diskriminiert. Das ist alles dort besonders verheerend, wo mithilfe von künstlicher Intelligenz sensible Entscheidungen getroffen werden, zum Beispiel bei den Berechnungen, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand, der straffällig geworden ist, wieder rückfällig wird. Das sagt übrigens auch eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung. So sind derzeit positive Beispiele für den Einsatz von KI noch rar gesät. Die überwiegende Mehrheit der Anwendungen setzt die Menschen eher einem Risiko aus. Genau deshalb war es für uns BÜNDNISGRÜNE bei der Erstellung der KI-Strategie besonders wichtig, dass die verantwortungsvolle Nutzung von KI in den Mittelpunkt gestellt wird. Nur so kann man Sicherheit und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in KI-Anwendungen sicherstellen, indem man auf die in der EU geltenden Standards für Datenschutz, Datensicherheit, Gleichberechtigung – Kollege Meyer hat es gerade gesagt –, Diskriminierungsfreiheit, Diversität und Teilhabe setzt. Das wiederum gelingt am besten, indem wir bei der Entwicklung und Anwendung auf volle Transparenz setzen, den Einsatz von Open-Source-Software und Open Data hier in Sachsen konsequent begünstigen und die Nutzung in der sächsischen Verwaltung konsequent vorantreiben. Und eines ist auch klar: Keine KI darf über Leben und Tod entscheiden. Autonome Waffensysteme sollten meiner Meinung nach genauso verboten werden wie atomare, chemische oder biologische Waffen. In der zweiten Runde gehe ich dann auf die Probleme bezüglich des Beirats Digitale Ethik ein. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Auf Kollegen Dr. Gerber, Fraktion BÜNDNISGRÜNE, folgt jetzt für die SPD Frau Kollegin Friedel.
Sabine Friedel SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dank der guten Vorarbeit in den vorangegangenen Reden kann ich mir zum Schluss dieser ersten Runde erlauben, den Blick ein wenig weiter zu spannen, denn wir haben schon viel über die Chancen, aber auch die Risiken von künstlicher Intelligenz – von dieser noch recht neuen Technologie – gehört. Ich denke, dass die bestehenden Risiken mit einer vernünftigen und klaren Regulierung recht gut in den Griff zu bekommen sind. Darum – da widerspreche ich Ihnen, Herr Peschel – muss der Staat sich kümmern: Er muss klare, eindeutige Regelungen treffen, die diese Technologie kontrollieren, damit die Menschen darauf vertrauen können, dass sie zum Vorteil der Menschheit eingesetzt wird. Darin hat Herr Meyer ganz recht: Neue Technologien sollen dem Menschen dienen und künstliche Intelligenz hat ein riesiges Potenzial dazu. Deshalb will ich über die Chancen reden. Künstliche Intelligenz kann, wie jede neue Technologie, das Leben der Menschen erleichtern, wenn man die Risiken in den Griff bekommt. Und das haben neue Technologien in den vergangenen Jahrhunderten getan. Sie haben viel Arbeit abgenommen, die früher von Menschen gemacht worden ist und die heute von Werkzeugen, von Maschinen und schließlich von künstlicher Intelligenz erledigt wird. Dieses Freiwerden von menschlicher Arbeitskraft ist in den vergangenen Jahrhunderten in zwei Richtungen genutzt worden: Zum einen konnten Menschen den Arbeitstag verkürzen. Wir sind von 16 Stunden über 12 Stunden, 10 Stunden jetzt bei 8 Stunden pro Arbeitstag, wie er in der Welt Normalität ist, zumindest in Deutschland und Europa. Es ist folgerichtig, dass sich die Gewerkschaften dafür einsetzen, weitere technologische Fortschritte für eine weitere Verkürzung von Arbeitszeit einzusetzen. Zum anderen gibt uns das Freiwerden menschlicher Arbeitskraft die Chance, dass sich die Gesellschaft immer wieder neue Arbeitsfelder erschließen kann. Das hat sie vollzogen mit dem Handwerk, später mit der Industrialisierung und danach mit dem Schritt in die Dienstleistungsgesellschaft. Diese Chance bietet uns nun auch die neue Technologie künstliche Intelligenz, menschliche Arbeit ganz anderer Art, die jetzt von Maschinen erledigt werden kann, zu automatisieren und frei zu machen, damit sie für andere Felder aufgewendet werden kann, zum Beispiel für die Arbeit von Menschen mit Menschen. Die KI-Strategie des Freistaates Sachsen ist eine recht gute Grundlage, um mit diesen Chancen kurzfristig und instrumentell umzugehen. Aber es ist eher eine KI-Taktik sozusagen: Die Technologie ist vorhanden; wir müssen jetzt irgendwie dabei sein. Was mir ein wenig fehlt, ist der Blick auf das Potenzial, was künstliche Intelligenz ausmacht. Wir als Politik müssen dieser Strategie ein zehntes Ziel hinzufügen, nämlich die Antwort auf die Frage: Wozu machen wir das Ganze eigentlich? Eine der wichtigen Antworten ist, die Arbeitszeit- und Produktivitätsgewinne in neue Lebensqualität zu stecken. Das ist zum einen Arbeitszeitverkürzung. Das ist zum Zweiten auch die Chance, mit diesen Automatisierungsgewinnen personalintensive und regionale Wertschöpfung mit Arbeitszeit auszustatten. Wenn ich beginne, maschinelle Arbeit zu besteuern und menschliche Arbeit von Steuern zu befreien, dann haben das regionale Handwerk und ökologische Tier- und Landwirtschaft ganz andere Chancen, auf dem Markt zu bestehen. So schaffen wir es, die Art und Weise unseres Wirtschaftens nachhaltig umzugestalten. Automatisierungsgewinne eröffnen uns aber auch die Chance, in einem dritten Bereich tätig zu werden, soziale Arbeit massiv zu stärken, die Arbeit von Menschen für Menschen bei Schule und Bildung, Pflege und Gesundheitsversorgung. Dabei wäre es extrem hilfreich, diese kulturelle und soziale Arbeit auf ein völlig neues Niveau zu bringen. Was der Schlüssel dazu ist, dafür brauche ich noch eine zweite Runde. Deshalb vielen Dank erst einmal bis hierher. (Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Frau Kollegin Friedel, die für die SPD-Fraktion gesprochen hat, nimmt schon Bezug auf die zweite Runde, die jetzt eröffnet wird. Für die einbringende CDU-Fraktion ergreift in dieser zweiten Runde Kollege Fritzsche das Wort.
Oliver Fritzsche CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir in dieser zweiten Runde, noch einmal einen Blick auf das Thema KI aus der Richtung der Forschung und Wissenschaft zu werfen, zu beleuchten, wie unsere Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in diesem Bereich aufgestellt sind, welche Herausforderungen sich dort bieten und – anknüpfend an Frau Friedel –, auch ein wenig über die Chancen zu reden, die wir dort erkennen können und die mich persönlich zumindest in einigen Bereichen nach wie vor sehr begeistern. Klar ist auch, dass KI zukünftig kein singuläres Thema mehr sein wird, sondern ähnlich wie Informatik Stück für Stück in allen Fachbereichen integrativ eingesetzt werden wird. Neben den sächsischen Universitäten und Hochschulen binden sich auch die außeruniversitären Forschungsinstitute gut in die sächsische KI-Strategie ein. Unsere sächsische KI-Landschaft, unsere sächsische Forschungslandschaft ist bei der Grundlagenforschung für künstliche Intelligenz gut aufgestellt und auch räumlich breit. An 23 außeruniversitären Einrichtungen und 24 Hochschulfakultäten und Instituten werden bereits KI-Methoden erforscht. Alle vier großen Forschungsgesellschaften in Deutschland – die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft, die Leibniz-Gemeinschaft und auch die MaxPlanck-Gesellschaft – arbeiten in Sachsen aktiv an diesem Thema. Im neuen Doppelhaushalt haben wir Gelder bereitgestellt, um das Thema auch in Zukunft noch weiter zu unterstützen und nach vorn zu bringen. Hervorheben möchte ich die bereits im Jahr 2019 erfolgte Gründung des KI-Hub Sachsen als eine Initiative aus Wirtschaft und Wissenschaft für eine praxisorientierte Anwendung künstlicher Intelligenz, um dort auch stärker die Möglichkeiten der KI für Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung nutzbar zu machen. Die KI-Forschung – ich erwähnte es bereits – findet in Sachsen an vielen Standorten mit durchaus unterschiedlichen Schwerpunkten statt. Es lassen sich an vielen sächsischen Universitäten und Forschungsinstituten Beispiele dafür finden. Wichtig ist auch das Thema Infrastruktur; auch das wurde schon erwähnt. Ich möchte an dieser Stelle hervorheben, dass wir planen, auch an der Universität Leipzig bis zum Jahr 2026 ein Rechenzentrum für die Erforschung von KI und ihrer praktischen Anwendungen aufzubauen. Rechenleistung ist eine der wesentlichen Basisvoraussetzungen, um KI entsprechend zur Anwendung bringen zu können. Wir hoffen, dass wir für dieses Thema auch die Strukturhilfen zum Braunkohlenausstieg entsprechend einsetzen können. KI wird nach wie vor auch von führenden Wissenschaftlern geprägt. Hervorheben möchte ich an dieser Stelle – weil das Themen sind, die mich ganz besonders faszinieren – aus dem medizinischen Bereich beispielsweise Prof. Meiler an der Universität Leipzig, der am Institut für Wirkstoffentwicklung arbeitet und dort computergestützte Verfahren entwickelt, um Strukturbestimmungen von Membranproteinen vornehmen zu können. Das ist eine computergestützte Wirkstoffforschung, um in Zukunft im Rahmen stärker personalisierter Medizinkonzepte besser gegen verschiedene Krankheiten vorgehen zu können, um Krebs, um Erkrankungen, die das Gehirn betreffen, besser bekämpfen zu können, die aber auch bei Herzrhythmusstörungen und Adipositas helfen sollen. Hervorheben und hier erwähnen möchte ich auch, dass es ab dem Jahr 2022 auch an der Uni Leipzig eine neue Humboldt-Professur für künstliche Intelligenz geben wird. Besetzt wird sie durch Herrn Prof. Sayan Mukherjee, der dort als Mathematiker, Statistiker und Informatiker weiter an den Grundlagen der topologischen Datenanalyse mit dem Ziel arbeiten wird, dazu beizutragen, dass biologische Daten in großen Mengen zukünftig noch besser ausgewertet werden können, um neue Wege in der Präzisionsmedizin zu eröffnen. Aber auch hier in Dresden an der TU wird an Grundlagen für KI geforscht. Hier gibt es viele Kooperationen, auch mit Industriepartnern und weiteren Beteiligten. Für uns ist auch in der unmittelbaren Zukunft wichtig, dass der Transfer immer stärker gelingt, dass viele kleine und große Projekte umgesetzt werden – mein Kollege Stephan Meyer hat darauf schon hingewiesen. Dann wird es sich Stück für Stück innerhalb der Gesellschaft durchsetzen und noch größere Akzeptanz finden. Auch die Frage der Regulierung wird in diesem Rahmen für uns aus gesetzlicher Perspektive eine ganz entscheidende sein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Beifall bei der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Die zweite Runde ist eröffnet. Kollege Fritzsche hat für die einbringende CDU gesprochen. – Jetzt kommt für die Fraktion AfD Kollege Wendt hier vorn zu Wort. Bitte schön.
André Wendt AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte befasst sich – wie bereits angesprochen worden ist – mit dem Thema der künstlichen Intelligenz, aber damit in Verbindung auch mit dem Rechenzentrum in Leipzig. Dieses Rechenzentrum in Leipzig kann ein großer Erfolg für Sachsen, aber auch für Deutschland werden. Ich möchte das an drei Beispielen aufzeigen. Erstens. Die geplante Spezialisierung des Rechenzentrums auf ausgewählte Fachbereiche, verbunden mit einer gezielten Finanzierung, ist zu begrüßen. In der Folge vermeiden wir damit eine Gießkannenförderung, die mit Sicherheit nicht so erfolgreich wäre wie das Konzept, das uns hier vorgelegt wird. Zweitens. Im innerdeutschen Wettbewerb kann Leipzig in Zukunft gegenüber Jülich, Stuttgart, Hamburg und München zwar noch ein kleinerer, aber aufgrund seiner thematischen Spezialisierung ernstzunehmender Konkurrent um die besten Köpfe werden. Drittens. Durch den erwartbaren Zuzug qualifizierter Fachkräfte gewinnt in der Folge Sachsen enorm an Reiz und kann als Magnet für nachgelagerte Institute und Firmen wirken. Unterm Strich kann diese neue Einrichtung ein wirklicher Erfolg für unseren Freistaat werden. Lassen Sie mich dennoch die Gelegenheit nutzen, Ihnen, Herr Ministerpräsident, Ihnen, sehr geehrte Staatsregierung, zwei darüber hinausgehende Gedanken mitzugeben. Erstens. Der Wunsch des neuen Leiters des Rechenzentrums ist eine Ansiedlung in der Stadt Leipzig, universitätsnah. Ich habe Verständnis für diesen Wunsch. Dennoch hätte ich mir gewünscht, dass sich die Staatsregierung darüber Gedanken gemacht hätte, ob es nicht vorteilhafter gewesen wäre, dieses Rechenzentrum nicht in einem Ballungszentrum, sondern in einer strukturschwachen Gegend anzusiedeln. (Beifall bei der AfD) Ich bin fest davon überzeugt, dass Forscher ihre Arbeiten am Zentrum auch außerhalb einer großen Stadt durchführen würden, da es interessante Betätigungsfelder und Zukunftsentwicklungen bietet, die jedes Forscherherz höherschlagen lässt. Schauen wir nach Jülich. Jülich hat es vorgemacht. Jülich ist auch nicht gerade Köln-Zentrum. Die Sogwirkung auf das Land wäre enorm, zumal, wenn es zu Erweiterungen und forschungsbezogenen Ansiedlungen kommen sollte, der Platz in Leipzig auch begrenzt ist. Zweitens: Denken Sie an Jülich. Googeln Sie auch einmal das Zentrum für Cyber-Security am Rande der dünn besiedelten Negev-Wüste in Israel. Hier wurde ganz bewusst, praktisch im Nirgendwo, ein Zentrum für Cyber-Sicherheit gebaut, das derzeit im Begriff ist, sogar das globale Zentrum in diesem Bereich zu werden. Von Google über Amazon bis zur Deutschen Telekom ist jedes große Unternehmen der Welt dort bereits vertreten. Hierbei ist die Frage berechtigt, wie Israel dies geschafft hat. Die Antwort: durch Anreize ganz besonderer Art, Sonderwirtschaftszonen, keine Gewerbesteuer, kostenlose Infrastruktur für Unternehmensableger, kostenlose Büros, Anreize für die Angehörigenfamilien usw. usf. Auch wenn der Vergleich mit Sachsen auf den ersten Blick unverhältnismäßig wirkt, schauen Sie sich doch bitte einmal in Israel um und überlegen Sie sich, ob wir für einen Standort in Sachsen nicht ähnliche Anreize liefern könnten. Das Rechenzentrum könnte tatsächlich der Auftakt für eine sächsische Erfolgsgeschichte werden. Deutschland und vielleicht sogar der Freistaat als weltweiter IT-Innovationstreiber – ein Ziel, das wir uns unbedingt auf die Fahnen schreiben sollten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Wendt hatte gerade das Wort für die AfD-Fraktion. Jetzt käme die Fraktion DIE LINKE zum Zug. Herr Kollege Brünler? – Kein Redebedarf. GRÜNE? – Herr Dr. Gerber, Sie ergreifen erneut das Wort für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Wendt, wir bauen die Rechenzentren dahin, wo die Breitband-Infrastruktur verfügbar ist. Das kann man nicht einfach irgendwohin setzen, wo man das gern möchte. Ich habe in der ersten Rederunde von einigen Problemen gesprochen, zu denen ich jetzt gern noch eine Lösung anzeigen möchte. Mit solchen Problemen soll sich dann in Zukunft hier in Sachsen der Beirat für digitale Ethik beschäftigen. Dieser soll künftig die gesellschaftlichen Aspekte von KI intensiv begleiten und regelmäßig Handlungsempfehlungen an uns abgeben – etwa, wie sich der Einsatz von KI auf den sächsischen Arbeitsmarkt auswirkt. Aktuell entstehen zwar viele neue Jobs durch Forschung, Entwicklung und den Einsatz von KI, aber diese sind in einem ganz speziellen Bereich. Besonders in einfachen Segmenten fallen Jobs weg. Durch KI-gestützte Automatisierung werden sehr viele Jobs durch Maschinen ersetzt. Denken wir zum Beispiel an den Beginn meiner Rede; mit besserer Übersetzungssoftware ist der Job der Übersetzerin oder eines Dolmetschers stark gefährdet. Unter anderem soll dieser Beirat auf solche Fragestellung Antworten finden, damit wir uns in Sachsen als starke Stimme im Bereich der KI-Ethik positionieren. Lassen Sie uns das Potenzial von künstlicher Intelligenz nutzen und zugleich dafür sorgen, dass Menschenrechte und Demokratie respektiert werden. Lassen Sie uns Sachsen nicht nur zum führenden Standort für künstliche Intelligenz machen, sondern sorgen wir gemeinsam dafür, dass KI „Made in Saxony“ zum Synonym für Vertrauen und Nachhaltigkeit wird. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Herr Dr. Gerber sprach für die GRÜNEN. Jetzt spricht Frau Kollegin Friedel für die SPD-Fraktion.
Sabine Friedel SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte ja eine zweite Runde versprochen. Wir werden an Herrn Dr. Gerber anschließen. Lassen Sie uns das Potenzial der künstlichen Intelligenz nutzen und in Erinnerung rufen, dass auf lange Frist noch sehr viel mehr Potenzial in dieser Technologie steckt, nämlich das Potenzial, Arbeitszeit zu reduzieren und damit Menschen mehr Zeit zu geben für Familie, Bildung, soziales Engagement und demokratische Beteiligung. Zum Zweiten liegt das Potenzial darin, den Wert menschlicher Arbeit im Unterschied zur Maschinenarbeit zu stärken, und drittens liegt das Potenzial darin, frei gewordene Arbeitskraft in gemeinwohlorientierte Arbeit umzusetzen und zu verlagern. Damit das gelingt, brauchen wir mittelfristig eine Finanzierungsbasis für einen solchen Wandel. Das heißt, wir müssen es schaffen, dass die Automatisierungsgewinne, die solche Technologien erzeugen, für das Gemeinwohl nutzbar sind. Mit anderen Worten: dass sie nicht nur in der Tasche von einigen Milliardären landen, die dann einen privaten Raumflug unternehmen, sondern dass ein Teil davon für das Gemeinwohl nutzbar wird. Natürlich – um einmal an die Debatte von gestern anzuknüpfen – machen Unternehmen Gewinne und Gewinne, das ist ja gut. Davon sollen sie einen guten Teil behalten als Entschädigung für das unternehmerische Risiko, das sie eingehen, an das sie sich in Krisen auch gern einmal erinnern dürfen. Aber unsere Aufgabe als Staat ist es, einen Teil der Gewinne für die öffentlichen Sachen nutzbar zu machen: für soziale Sicherheit, für Bildung, für Klimaschutz und Wissenschaft. Deshalb bin ich sehr froh, dass mit Olaf Scholz in Themen wie Digitalsteuer und Vermögensteuer ein neuer Drive gekommen ist und uns diese Debatte in den nächsten Jahren noch begleiten wird. Für all das braucht es nicht nur eine neue Finanzierungsbasis, sondern auch – Herr Brünler hat es angesprochen – ein Bildungssystem, das Menschen nicht nur mit Intelligenz und Kreativität befähigt, solche neuen Technologien zu erfinden, sondern auch mit Wissen, Können und Fähigkeiten für die Arbeit von Menschen mit Menschen, also für die soziale Arbeit, für handwerkliche Fähigkeiten, für Kenntnisse von Natur und Landwirtschaft. Dort stellt sich natürlich – ich bin wieder ganz Bildungspolitikerin – die Frage nach der Zukunft unserer Schule, einer Schule nämlich, in der Schülerinnen und Schüler nicht das auswendig lernen müssen, was Maschinen jetzt schon viel besser können, sondern in der sie das lernen sollen, was sie von Maschinen unterscheidet. Auch wenn das möglicherweise noch nicht vorangekommen ist, so denke, glaube und hoffe ich, dass genau diese Debatte auch vom Kultusministerium so gemeint ist, wenn der Prozess „Bildungsland Sachsen 2030“ angestoßen wird und hier eine strategische Ausrichtung erfolgt. Um einmal zusammenfassend konkret zu werden: Wenn künstliche Intelligenz nicht nur dazu führt, dass mir Unternehmen personalisierte Werbung anbieten können, sondern dass wir es beispielsweise schaffen, unsere Verwaltungsprozesse im Freistaat gut zu digitalisieren; wenn durch die digitalisierten Verwaltungsprozesse nur 5 % der Stellen im öffentlichen Dienst nicht mehr für Büro und Bildschirmarbeit gebraucht werden, sondern als neue Lehrerstellen eingesetzt werden können; wenn es uns gelingt, mit diesen neuen Lehrkräften genügend Personal zu haben, um wenigstens einen Teil der vor 20 Jahren in den ländlichen Räumen geschlossenen Schulen wiedereröffnen zu können, dann hat sich die künstliche Intelligenz nicht nur für einige, sondern für alle Menschen im Land gelohnt. Das wäre eine gute politische Strategie, die es zu verfolgen gilt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Frau Kollegin Friedel beschließt jetzt die zweite Rederunde für die SPD-Fraktion. Soll eine dritte Rederunde eröffnet werden? Gibt es Redebedarf aus den Fraktionen? – Das stelle ich fest und erteile erneut für die einbringende Fraktion Herrn Kollegen Dr. Meyer das Wort.
Dr. Stephan Meyer CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst für die sachliche Debatte, die erstaunlicherweise von allen Fraktionen geführt worden ist, bedanken. Ich habe auch wahrgenommen, dass alle hier in diesem Hohen Hause das Potenzial und die Notwendigkeit sehen und sich dieser Aufgabe – künstliche Intelligenz im Freistaat Sachsen voranzubringen – mit unterschiedlichen Interpretationen stellen wollen. Das ist auch legitim. Herrn Brünler möchte ich noch einmal auf die von ihm genannten Aspekte bezüglich des Bildungsbereiches erwidern. Es ist schon so, dass bei dem Area 9 Lehrerinnen und Lehrer die Aufgaben und Lösungswege erarbeiten. Vor allem soll es darum gehen, Schülerinnen und Schülern Stärken und Schwächen aufzuzeigen. Von daher muss man etwas Wasser in den Wein gießen, und es ist nicht ganz so, wie Sie es dargestellt haben. Herrn Dr. Gerber muss ich ein Stück weit widersprechen. Es ist schon richtig, dass sich ein Rechenzentrum, gerade wenn es forschungsorientiert ist, in der Nähe von einer entsprechenden Universität befinden sollte. Es ist auch so, dass ein Rechenzentrum durchaus im ländlichen Raum seine Relevanz hat, zumal es bei künstlicher Intelligenz wichtig ist, mit Datensicherheit einen Zwilling von einem solchen Rechenzentrum zu haben, falls einmal etwas passiert, damit die Daten nicht verloren gehen und es in einem weiteren Rechenzentrum eine Kopie gibt. Ich glaube schon, dass auch der ländliche Raum großes Potenzial hat, weil dort die Flächen zur Verfügung stehen und eine Riesenchance besteht, Fachkräfte und Entwicklung voranzubringen. Ich will ein Beispiel aus dem Landkreis Görlitz bringen: Die Gemeinde Krauschwitz ist sehr engagiert unterwegs, um dieses Thema dort auch mit mittelständischen Unternehmen und in Verbindung mit der Berufsausbildung im beruflichen Schulzentrum Weißwasser zu sehen. Das ist, denke ich, schon eine Chance im Rahmen des Strukturwandels. Wir müssen also eher dafür sorgen, dass der Breitbandausbau vorankommt, anstatt jetzt als Begründung anzuführen, weshalb etwas nicht in den ländlichen Raum kommt – weil die Breitbandanbindung in Leipzig besser sei. Das ist nicht die richtige Herangehensweise. Zusammenfassend will ich feststellen, dass es beim Thema künstliche Intelligenz wirklich darum gehen muss, das große Ganze zu sehen, aber vor allem immer im Fokus zu behalten, dass dies den Menschen dienen muss, dass man Datensicherheit großschreiben muss und dass wir uns im Bereich der Chancen orientieren müssen. Es gibt Riesenpotenziale im Bereich von Mobilität, Energie, Umwelt. Auch die Energieeffizienz kann gesteigert werden durch Flottenmanagement, durch Lastspitzenmanagement. Auf den medizinischen Bereich ist mein Kollege Oliver Fritzsche ja schon eingegangen. Gerade die Telemedizin hat Potenzial, um im ländlichen Raum zu wirken. Ich glaube, unter dem Strich gesehen haben wir alle erkannt, dass das ein Thema für den Freistaat ist. Wir wollten das mit dieser Aktuellen Debatte noch stärker in die Öffentlichkeit tragen, denn es muss Akzeptanz in der Bevölkerung finden. Wir müssen die Leute mitnehmen. Dazu gehört, dass wir über solche Themen im politischen Raum sprechen. An dieser Stelle noch einmal Danke für die sachliche Debatte. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Dr. Meyer hatte gerade noch einmal das Wort. Gibt es weiteren Aussprachebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zu Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Schenk. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch im Namen der Staatsregierung möchte ich mich ganz herzlich für diese Aktuelle Debatte am heutigen Vormittag bedanken. Ich finde, es war eine Debatte, in der viele Facetten dieses Zukunftsthemas aufgegriffen worden sind. Das war auch einer der Gründe, warum wir diesen Diskussionsstrategieprozess innerhalb der Staatsregierung angestoßen haben. Ich glaube, dieser Prozess und die Debatte heute Morgen haben gezeigt: Es handelt sich um eines der großen Zukunftsthemen, eine der großen Herausforderungen, vor denen der Freistaat Sachsen, vor der insgesamt unsere gesamte Gesellschaft steht. Kaum ein Schlagwort ist derzeit so präsent und übt auf der einen Seite eine solche Faszination aus, bringt auf der anderen Seite aber auch das Potenzial für Sorgen mit. Wir alle kommen in unserem Alltagsleben bereits mit KI-Anwendungen in Kontakt, bewusst oder unbewusst. Einige sind heute Vormittag hier genannt worden. Gezielte Auswertungen großer Datenbestände, Fortschritte in der Medizin, effizientes Düngen in der Landwirtschaft, ressourcenschonende Produktionsprozesse, autonomes Fahren: Das sind beeindruckende Möglichkeiten und Chancen dieser neuen Technologie, Möglichkeiten, die wir alle für den Freistaat nutzen wollen – denn wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, neue Technologien und Institutionen, die in diesen Bereichen tätig sind, bei uns anzusiedeln. Ich will drei Beispiele nennen. Viele von Ihnen kennen das weltberühmte Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg. Wenn Sie mit Medizinern sprechen, wenn Sie mit Wissenschaftlern sprechen – Herr Fritzsche hat es angesprochen –, erfahren Sie: Eine gute medizinische Therapie, gerade in solchen Krankheiten wie Krebs, ist immer auch eine digital abgestützte. Jetzt muss man, wenn man in diesem Bereich in der Weltspitze mitreden will, natürlich weiterhin auch Technologien in diesem Forschungsbereich entwickeln. Erstmals in der Geschichte dieses fünfzigjährigen Instituts haben sie Heidelberg verlassen. Wo haben sie einen Standort errichtet? In Dresden, weil hier aus deren Sicht die Technologie entwickelt wird, weil hier das Wissen in der Region ist, um solche Institutionen anzusiedeln. Genau das Gleiche ist im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik passiert – eine Behörde in Bonn, die viele nicht kennen, mit tausend Mitarbeitern. Dort sagt man: Um Cyberabwehr zu organisieren, um Cyberabwehr zu erforschen, müssen wir an einen Standort in Deutschland, in Europa gehen, wo man das kann. Wohin sind sie gegangen? Zu uns in die Region Dresden, nach Freital. Das dritte Beispiel kennen Sie alle: die Mikroelektronik. Am kommenden Wochenende feiern wir 60 Jahre Mikroelektronik in Sachsen. Was als Arbeitsstelle für Molekularelektronik im Jahr 1961 begann, ist heute weltweit einer der Top-Standorte auf diesem Gebiet mit großer Wertschöpfung, vielen gut bezahlten Arbeitsplätzen und einem Beschäftigungswachstum von fast 4 % pro Jahr. Meine Damen und Herren! All das sind gute Voraussetzungen, um Zukunftsthemen zu gestalten und damit Wertschöpfung hier bei uns in Sachsen zu erzielen. Das ist der Weg, den die Mikroelektronik gegangen ist und den wir in anderen Bereichen gehen. Dies sollten wir jetzt auch beim Thema künstliche Intelligenz gemeinsam tun. Diesen Weg einzuschlagen ist auch das Ziel der Staatsregierung. Dazu haben wir in den letzten Monaten einen intensiven Dialogprozess mit Experten aus Wirtschaft und Forschung, mit Datenschützern und Vertretern gesellschaftlicher Gruppen sowie eine Anhörung von Bürgerinnen und Bürgern bei uns im Land durchgeführt. Ich möchte mich bei allen ganz herzlich bedanken für diesen konstruktiven Austausch, für den offenen Dialog, den wir geführt haben. Daraus ist eine KI-Strategie entwickelt worden, die den Stand der Diskussion, die Vorstellungen zur heutigen Zeit abbildet. Wir sind an die Öffentlichkeit gegangen und haben diese Strategie auf einem Kongress vorgestellt. Auch dort war es eine offene, zukunftsweisende Diskussion, die geführt worden ist. Es gibt auch schon heute eine beeindruckende Zahl von Akteuren, die sich in diesem Themenfeld engagieren, das ist dort deutlich geworden: Wissenschaft auf Spitzenniveau, leistungsstarke Unternehmen mit eigenen KI-Zentren, innovative Start-ups, aber auch Juristen sowie Ethiker und Religionswissenschaftler, die sich mit diesem Themenfeld beschäftigen, weil sie merken, wie dies gesellschaftliche Veränderungen auslöst. Deshalb ist es wichtig, dass wir dieses Ökosystem stärken und die Akteure untereinander weiter vernetzen. Wir merken das in jedem Ansiedlungsgespräch mit Unternehmen, die nach Sachsen kommen wollen: Sie suchen nicht nur ein Grundstück und finanzielle Unterstützung, sie suchen auch ein gesamtes Ökosystem. Da haben wir wirklich eine große Chance mit all dem, was wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten aufgebaut haben. Ich möchte auf ein paar weitere Ziele dieser Strategie kurz eingehen. Natürlich müssen wir diesen Forschungsbereich weiter stärken. Gerade in solch einem dynamischen Feld muss man immer am Puls der Zeit bleiben und investieren. Wir sind froh, dass wir mit dem ScaDS.AI eines der fünf deutschen Zentren haben, die in diesem Verbund tätig sind. Das wollen wir weiterentwickeln. Als Teil des Nationalen Zentrums für KI wird hier unter anderem an der besseren Erkennung von Tumoren und an der Aufdeckung von Hackerangriffen geforscht. Dafür schaffen wir auch neue Professuren, acht Stück sind es jetzt erst einmal. Aber dieser Prozess muss weitergehen. Voraussetzung dafür, dass wir erfolgreich sind, sind gut ausgebildete Fachkräfte nicht nur in den großen Unternehmen, die an diesen KI-Themen arbeiten, sondern auch in kleinen und mittelständischen Betrieben sowie in Startups. Deshalb müssen wir kluge Köpfe von außen für diese Fragestellungen anziehen. Wir haben diese Attraktivität: durch die Zentren, die wir geschaffen haben, und durch Köpfe in der Wissenschaft, die weltweit anerkannt sind und die andere nachziehen. Aber wir wollen KI-Wissen auch an unseren Schulen und Hochschulen vermitteln. Natürlich sind das neue Technologien, die in Lehrpläne einfließen. Deshalb haben wir ja auch diese Punkte aufgegriffen und sie mit in den Schulalltag verankert. Jetzt müssen sie Schritt für Schritt dort Einzug halten. Auch wenn es kritische Stimmen gibt: Der Einsatz von KI ist auch eine große Chance für die Arbeitswelt von morgen. Frau Friedel hat einige Punkte angesprochen. Erstens entstehen durch neue Technologien mehr Jobs als verloren gehen. Das zeigen viele Beispiele aus der Geschichte. Zweitens entlastet KI von monotonen Tätigkeiten und schafft Freiräume für kreatives Arbeiten. Ein schönes Beispiel ist das erfolgreiche sächsische Startup Wandelbots, das zusammen mit der Görlitzer Bäckerei Tschirch einen KI-Roboter zum Einsatz bringt, um dort Teiglinge zu produzieren bzw. für den Backofen vorzubereiten. Damit wird um monotone Tätigkeiten entlastet und auch ein anderer Arbeitsrhythmus in der Backstube geschaffen. Meine Damen und Herren, das sind Beispiele, die zeigen, welch großes Potenzial mit dieser Technologie nicht nur in großen Unternehmen, sondern auch im Alltag von vielen Mittelständlern und kleinen Unternehmen in unserem Freistaat besteht. 2019 setzten die Unternehmen in Deutschland mit KI-Anwendungen in Produkten und Dienstleistungen 60 Milliarden Euro um. Das entspricht bereits 1,1 % des Gesamtumsatzes aller Unternehmen, Tendenz stark steigend. Das wollen wir auch bei uns – ich glaube, wir sind klug beraten, wenn wir das tun – tatkräftig weiter unterstützen und ausbauen. Die Chancen dafür sind da. KI von der Forschung bis zur Anwendung: Wir wollen in Sachsen die komplette Kette abbilden; das ist unser Ziel. Bis 2025 wollen wir Sachsen so zu einem führenden Forschungs- und Innovationsstandort für künstliche Intelligenz machen. Das ist kein Selbstläufer, aber dennoch, glaube ich, ein realistisches Ziel, wenn wir die Sache genauso engagiert angehen wie in der Vergangenheit: nicht mit Scheuklappen, sondern offen für Innovationen und Technologie. Wir wollen ermöglichen, nicht verhindern. Dazu werden wir diesen Prozess der KI-Strategie mit allen Beteiligten fortsetzen. Ich freue mich, dass Silicon Saxony, dieser Verbund von Unternehmen, bereits den Ball aufgenommen und sich an die konkrete Umsetzung der Punkte gemacht hat. Um das zu unterstützen, brauchen wir einen verlässlichen Rechtsrahmen, der auf der einen Seite Innovationen ermöglicht und zugleich ethische Fragen in den Blick nimmt und auch Vertrauen in der Gesellschaft in diese neue Technologie schafft; denn wenn wir die Chance von KI nutzen wollen, müssen wir die Menschen auf diesem Weg mitnehmen, um mögliche Ängste und Sorgen abzubauen. Diese Aktuelle Debatte leistet einen wichtigen Beitrag dazu und sollte auch in Zukunft fortgesetzt werden. Ich bin mir sicher: Sachsen, das Land der Ingenieure, Forscher und Wissenschaftler, hat das Potenzial, dieses wichtigste Zukunftsthema weiter voranzutreiben. KI aus Sachsen für Deutschland, Europa und darüber hinaus: Ergreifen wir diese einmalige Chance! Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweite Aktuelle Ein Sargnagel für die der linksextremistischen Antrag der Für die einbringende AfD-Fraktion hat Herr Kollege Wippel das Wort.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Am 18.09.2021 musste man in Leipzig eine Demonstration zur Kenntnis nehmen, eine Machtdemonstration der linkextremistischen und linksradikalen Szene Deutschlands, die mit 3 500 bis 6 000 Personen – je nachdem, wem man glaubt – durch die Stadt gezogen ist, die massivste Straftaten verübt hat und die durch ein uniformiertes Auftreten einen Eindruck hinterlassen hat, den man als martialisch bezeichnen kann und den auch die Medienvertreter als martialisch verstanden haben. Angemeldet wurde die Demonstration von – ich nenne sie heute nicht Kollegin – Juliane Nagel von der Fraktion DIE LINKE. Unterstützt worden ist die Demonstration von der gesamten Partei DIE LINKE. Von den Linksextremisten ist bundesweit mobilisiert worden, in Hamburg, in Göttingen, in Berlin und an den ganzen linksextremen Hotspots, die man in Deutschland kennt. Diese Demonstration hat ein Zeichen mit Linksextremisten gesetzt, mit Personen, die wegen schwerster Straftaten auch vor Gericht stehen. So eine Demonstration zu veranstalten, ist für jeden würdigen Demokraten ein tatsächliches Unding. Sie führen einen Kampf gegen die Rechtsstaatlichkeit, gegen die Gesetze und gegen die Polizei. So etwas ist dieses Hohen Hauses unwürdig. (Beifall bei der AfD) Schauen wir uns einmal die Lage an. Wie konnte es dazu kommen, dass diese Demonstration so stattgefunden hat? – Da haben wir das Ordnungsamt der Stadt Leipzig unter einem linken Ordnungsbürgermeister. Man hat nicht versucht, die Demonstration in einen Bereich zu verlegen, wo sie weniger Schaden hätte anrichten können. Man hat nicht versucht, die Demonstration zu begrenzen, zu verkleinern oder sie gar zu verbieten. Nein, im Gegenteil, man wollte die Demonstration schlicht und ergreifend ermöglichen und hat sich für Gefahren nicht interessiert. Man hat auch die Erfahrungen mit linksextremistischen Demonstrationen in Leipzig schlicht und ergreifend ignoriert.
Dr. Matthias Rößler
Herr Staatsminister Schenk sprach für die Staatsregierung und steht jetzt am Ende dieser Ersten Aktuellen Debatte. – Ich sehe keinen weiteren Redebedarf mehr. Damit ist die Erste Aktuelle Debatte geschlossen. Ich rufe auf Debatte Demokratie? – Konsequenzen aus Versammlung in Leipzig ziehen! Fraktion AfD Man hat noch nicht einmal bei der Polizei angefragt, wie viele Polizeikräfte da sind und ob sie es schaffen würde, jederzeit Herr der Lage zu sein. Die Stadt Leipzig hat nicht nur versagt, sondern sie hat das Ganze unterstützt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Eine Legende! Sie verdrehen die Fakten!) Gleichzeitig müssen wir uns die Frage stellen, welche Rolle die Polizei in der Lagebeurteilung spielt. Man hat zwölf Hundertschaften bekommen. Das waren drei weniger, als man eigentlich gebraucht hätte. Das ist eine klare Folge dessen, dass in Deutschland bundesweit Personal bei der Polizei abgebaut worden ist. Trotzdem ging man von einer Friedlichkeit dieser gesamten Veranstaltung aus. Das ist logisch, und deshalb fordere ich auch 15 Hundertschaften an. Wie kann man die Erfahrungen aus der Vergangenheit ignorieren? Wie kann man Vorfälle wie permanente Angriffe auf die Polizei in Leipzig einfach in eine solche Lagebeurteilung nicht einfließen lassen? Am Ende des Tages hat man keine Kräfte am Aufzug selbst gehabt, um jederzeit einschreiten zu können, weil man eine Eskalation dieser friedlichen Versammlung irgendwie verhindern wollte. Man hat also den Linksradikalen und Linksextremen Raum gegeben, um sich frei zu entfalten. Man hat sich allein auf den Bereich des Connewitzer Kreuzes konzentriert. Ziele hat sich die Polizei natürlich auch gesetzt. Man wollte – man höre und staune! – die Corona-Bestimmungen konsequent einhalten, allerdings ohne Kräfte am Aufzug. Man wollte Straftaten verhindern und, wenn man welche feststellt, konsequent einschreiten, allerdings ohne Kräfte am Aufzug. Man wollte die Gefahr für Dritte abwehren, natürlich ohne Kräfte am Aufzug und ohne Objektschutz bei gefährdeten Objekten. Dann kommen wir zum nächsten Beteiligten, dem Landesamt für Verfassungsschutz. Dieses ging interessanterweise auch von einem friedlichen Verlauf der Demonstration aus. Allerdings spricht das Landesamt selbst davon, dass es eine Radikalisierung der linksextremen Szene gibt, die bis hin zum Terrorismus geht. Es spricht davon, dass Leipzig ein Brennpunkt ist. Für jeden, der sich ein bisschen mit der Thematik auskennt, ist völlig klar, dass bei dieser Demonstration alle linksextremen Themen angesprochen werden, die es gibt: selbstverständlich der Kampf gegen die Nazis – da hat man die Hammerbande hochleben lassen –, selbstverständlich auch die Thematik der Gentrifizierung und alle Themen, die zu Leipzig passen.
Sebastian Wippel AfD
All dies ist angesprochen worden. Darauf komme ich in der nächsten Runde noch einmal zurück. Ich führe einen letzten Satz aus: Linksextreme stehen derzeit vor Gericht. Deshalb richtet man sich auch gegen den Staat, gegen die Polizei und gegen die Staatsanwaltschaft.
Sebastian Wippel AfD
Alle diese Themen sind bei der Demonstration abgedeckt gewesen, deshalb kann man nicht davon ausgehen, dass hier nur unmaßgeblich mobilisiert wurde und kein Gewaltpotenzial vorhanden war. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Die Zweite Aktuelle Debatte ist durch die Fraktion der AfD eröffnet. Es sprach Herr Kollege Wippel. Jetzt folgt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Anton.
Rico Anton CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben am 18. September erleben müssen, wie circa 3 500 gewaltbereite Linke durch Leipzig gezogen sind. In der Tat wurde im gesamten Bundesgebiet mobilisiert. Aus dieser Demonstration heraus gab es Gewalt gegen Personen und Sachen. Sieben Polizisten wurden verletzt. Barrikaden brannten. Den Demonstranten ging es offensichtlich um nichts anderes als darum, den Staat einmal mehr infrage zu stellen, die Zivilgesellschaft einzuschüchtern, und am Ende des Tages um pure Gewalt. Es ging um die Solidarisierung mit Mitgliedern eines linksextremistischen Netzwerks, das rund um Lina E. gerade vor Gericht steht und dem der Prozess gemacht wird. In diesen Kontext ist auch die besonders abscheuliche Morddrohung gegen den Chef des polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums, Herrn Münster, auf einem Transparent einzuordnen. So etwas ist unerträglich, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU, der AfD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) In der Tat, die Soko LinX hat offensichtlich in ein Wespennest gestochen. Diese Demonstration war Teil der Reaktion darauf. Sie können sicher sein, meine Damen und Herren, die sächsische Polizei und die Justiz werden dieses Wespennest ausräuchern. (Beifall bei der CDU) Wer steht wieder einmal als Versammlungsanmelderin und Versammlungsleiterin in der ersten Reihe? – Die Abg. Nagel. Nun ist es recht und schön, Herr Gebhardt, wenn Sie in der Zeitung von sich geben, dass Sie die von Ihrer Fraktionskollegin angemeldete Demo als – ich zitiere – „Fehler“ bezeichnen. Ich nehme auch zur Kenntnis, dass Sie gesagt haben, Sie hätten es im Vorfeld für vollkommen absurd gehalten, eine Woche vor der Bundestagswahl eine solche Demo zu organisieren, und dass Sie die Randalierer „bekloppte Barrikadenbauer“ genannt haben. Aber das reicht nicht, Herr Gebhardt. Es ist nicht nur absurd, eine solche Demo eine Woche vor der Bundestagswahl durchzuführen, es ist immer absurd, eine solche Demonstration durchzuführen. (Beifall bei der CDU und der AfD) Die nächste Demo lässt ja wohl nicht lange auf sich warten, und wenn Sie es ernst meinen, Herr Gebhardt, dann gebieten Sie Ihrer Parteifreundin Juliane Nagel Einhalt an dieser Stelle oder, ich sage es ganz deutlich, schmeißen Sie sie aus Ihrer Fraktion! Das wäre dann glaubwürdig. (Beifall bei der CDU und der AfD – Bravo-Rufe von der AfD) Und Herr Gebhardt, um in Ihrem Duktus zu bleiben, es sind eben nicht nur ein paar bekloppte Barrikadenbauer. Es ist schlicht ein Märchen, dass da viele friedliche Menschen mit vereinzelten Randalierern gemeinsam demonstriert hätten. Viel mehr hat die Sondersitzung des Innenausschusses zu diesem Thema zu Tage gefördert, dass nach Einschätzung des Landespolizeipräsidenten tausend militante Linksextremisten vor Ort waren und die übrigen etwa 2 500 Versammlungsteilnehmer keineswegs friedlich waren, sondern auch diese wurden als gewaltbereit eingestuft, und zwar in ihrer überwiegenden Mehrheit.
Dr. Matthias Rößler
Kollege Anton, ich muss Sie darauf hinweisen, Sie dürfen das nicht aus der nicht öffentlichen Sitzung zitieren.
Dr. Matthias Rößler
Das war in der Presse? – Dann ist es in Ordnung. Aber das gibt mir die Gelegenheit darauf hinzuweisen – wir halten uns alle daran –: Aus der nicht öffentlichen Sondersitzung des Innenausschusses mit Zuordnung von Namen und Zitat wollen und dürfen wir nicht zitieren. Das ist klar, aber ich höre, es ist aus der Presse. Entschuldigung, ich muss ja aufpassen. Die Redezeit haben wir angehalten. Gestatten Sie mir einfach den Hinweis. Wir legen 30 Sekunden drauf.
Rico Anton CDU
Ja, vielen Dank. Etwas auseinander liegen wir wohl bei der Einsatztaktik der Polizei. Ich bin der Auffassung, dass die Polizei sehr umsichtig gehandelt hat. Letztendlich muss es das Ziel jeder Strategie sein, möglichst Schäden an Menschen oder an Sachen zu verhindern. Die Polizei ist zu der Einschätzung gekommen, wäre man robust in diese Demonstration hineingegangen, wären 2 500 bis 3 500 Menschen gewalttätig geworden, nicht nur gegen die Polizei, sondern gegen unbeteiligte Dritte, hätten sich möglicherweise auf das gesamte Stadtgebiet verteilt und dort große Schäden angerichtet. Insofern war das, was die Polizei gemacht hat, vollkommen richtig. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Meine Damen und Herren! Es gilt anzuerkennen – und das muss jeder in diesem Hohen Haus hier aussprechen –, wir haben ein massives Problem mit Linksextremismus, insbesondere in der Stadt Leipzig. (Beifall bei der CDU und der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege, bitte letzter Satz. Die Redezeit ist abgelaufen.
Rico Anton CDU
Dann freue ich mich darauf, in einer weiteren Rednerrunde noch das eine oder andere zu diesem Thema zu sagen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank. Kollege Anton, wir hatten die Zeit noch einmal draufgelegt. Ich habe zu Unrecht vermutet, dass es ein Zitat war – dafür entschuldige ich mich natürlich noch einmal –, aber ich habe darauf hinweisen können. (Rico Gebhardt, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Gut, wir kommen jetzt zum nächsten Redebeitrag für die Fraktion DIE LINKE. – Entschuldigung, erst einmal eine Kurzintervention. Herr Kollege Gebhardt, bitte.
Rico Gebhardt Die Linke
Vielen Dank. Herr Präsident! Ich muss schon auf die Ausführungen von Herrn Anton reagieren. Ich halte es erstens für wichtig und auch für richtig, dass man Bündnisse schmiedet und dass Leute ihre Anliegen auf die Straße bringen, die friedlich, bunt, laut, gegen Rassismus, Menschenfeindlichkeit und alte und neue Nazis demonstrieren, ob das dem Herrn Wippel passt oder nicht. (Beifall bei den LINKEN) Zweitens. Sollte es, wie am 18. September in Leipzig leider geschehen, eine kleine Minderheit geben, die unzugänglich ist (Gelächter bei der AfD –
Sebastian Wippel AfD
Das sind doch Märchen!) und sich gewaltsam danebenbenimmt – Sie waren ja auch alle dabei, wie ich gerade mitbekomme –, dann werde ich dieser Minderheit immer klar sagen, wie ich das hier auch schon im Parlament gemacht habe: Damit verspielt ihr euch meine Solidarität. (Sebastian Wippel, AfD: Seien Sie doch mutig und stellen sich vor Ort hin und sagen es den Leuten ins Gesicht!) In der Frage der Durchführung von Demonstrationen in Leipzig, worauf Herr Anton wieder hingewiesen hat, habe ich zu meiner Fraktionskollegin Frau Nagel überhaupt keinen Dissens und ich habe auch schon mehrere Veranstaltungen erlebt, an der sie als Anmelderin teilgenommen hat. Und ich habe auch erlebt, wie sie mit Ordnungs- und Versammlungsbehörden vor Ort, auch mit Einsatzleitern der Polizei, weiblich wie männlich, klargekommen ist und Versammlungen gut und ordentlich zu Ende geführt hat. Ich finde keinen Kritikpunkt daran und kann auch überhaupt nicht erkennen, welche Aufforderungen hier immer ergehen, dass Frau Nagel keine Anmelderin sein sollte. Ich habe auch mit keiner Silbe erklärt, dass ich antifaschistische Demonstrationen im Rahmen des Versammlungsrechts infrage stelle. Das halte ich schon angesichts des Wahlergebnisses in Sachsen für besonders notwendig. Letztendlich sehe ich überhaupt keinen Grund zu sagen, dass Frau Nagel nicht Mitglied unserer Fraktion sein sollte. (Beifall bei den LINKEN – Rico Anton, CDU, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Gebhardt. Jetzt reagiert Herr Kollege Anton.
Rico Anton CDU
Ja, Kollege Gebhardt, es ist eine völlige Verharmlosung der Situation, wenn Sie hier behaupten, es seien nur wenige Gewalttäter, (Beifall bei der AfD) wenige Randalierer inmitten von friedlichen Demonstranten gewesen. Genau das Gegenteil war der Fall. (Widerspruch des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Schauen Sie sich die Bilder an, und dann wissen Sie, was in Leipzig los war. Tausend Mann schwarzer Block hatten schon ihre Regenschirme mitgebracht, um sich gegen die Presse abzusichern. Das Transparent mit der Morddrohung haben sie bestimmt auch nicht erst auf der Demonstration gemalt. Das war alles bestens vorbereitet. Das sind die Realitäten. Hier geht es nicht darum, dass wir über eine Demonstration für Antifaschismus reden. Wir reden hier von einem Aufmarsch der linksextremistischen Szene aus ganz Deutschland. Gewalt ist dort Teil des Konzeptes. Sie werden keine Demo mit diesem Teilnehmerkreis erleben, die jemals friedlich verlaufen wird. Da brauchen Sie sich keinen Sand in die Augen zu streuen. Das zu relativieren ist der falsche Weg. Sie müssten sich, wenn Sie als demokratische Fraktion anerkannt werden wollen, davon deutlich distanzieren. Das wäre der Weg, den Sie gehen müssten, Herr Gebhardt. (Beifall bei der CDU, der AfD und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller)
Dr. Matthias Rößler
Das waren die Kurzintervention und die Reaktion darauf. Jetzt geht es weiter in der Rednerliste. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Kollegin Köditz. (Zuruf von der AfD: Anschnallen!)
Kerstin Köditz Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 18. September fand in Leipzig die „Wir sind alle LinX“-Demonstration statt. Ich persönlich kenne auch heute, anderthalb Wochen später, niemanden, der sich mit bestimmten Ereignissen während und nach der Versammlung zufrieden zeigen würde. Über diese Ereignisse ist in den Medien ausführlich und kritisch berichtet worden. Wir sprachen darüber ausführlich und kritisch im Innenausschuss dieses Hauses. Der Erkenntnisgewinn der heutigen Debatte ist daher gering. Sie zeigt aber wieder einmal recht deutlich, dass die AfD-Fraktion ein rein taktisches Verhältnis zu demokratischen Grundrechten pflegt. (Beifall bei den LINKEN – Lachen bei der AfD –
Thomas Thumm AfD
Das ist absolut lächerlich!) Dafür spricht bereits der Titel der Aktuellen Stunde, denn über Jahre hinweg wurden aus den Reihen der AfD heraus rassistische Pegida-Aufmärsche, die keineswegs stets friedlich waren, damit gerechtfertigt, dass die Beteiligten doch bloß ein Grundrecht in Anspruch nehmen würden. Ganz ähnliche Töne wurden zu den Demonstrationen der sogenannten Querdenker angeschlagen, über deren Gewaltpotenzial inzwischen kein Zweifel mehr besteht. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Rechtslage schon vor Jahrzehnten etwas Wichtiges gesagt. Der Schutz der Versammlungsfreiheit gilt auch dann, wenn manche Beteiligte nicht friedlich sein sollten. Dieser Anspruch ist natürlich eine enorme Herausforderung, aber er ist gewiss kein „Sargnagel“, sondern vielmehr ein Kern der Demokratie. Ob einem die Inhalte der jeweiligen Versammlung gefallen, ist dabei auch eine wichtige, aber eine andere Frage. Fakt ist jedenfalls: Die allermeisten Demonstrierenden in Leipzig waren friedlich. Sie haben weder zur Gewalt aufgerufen noch sich an Ausschreitungen beteiligt, nicht im Vorfeld der Versammlung, nicht in ihrem Verlauf und auch nicht im Anschluss. Die Demonstration konnte daher ordnungsgemäß eröffnet und ordnungsgemäß wieder beendet werden. Sie genoss nämlich zu Recht den Schutz der Versammlungsfreiheit. Über die Inhalte streiten darf man dennoch. Nach allem, was ich bisher gehört habe, ist daran heute fast niemandem gelegen. Es geht leider wieder nur um billige Schuldzuweisungen. Ich darf daher darauf hinweisen, dass sich das Kampagnenbündnis, das die Demonstration organisiert hatte, äußerst kritisch geäußert hat, insbesondere auch zu dem menschenverachtenden Transparent. Es entsprach nicht dem Anliegen und Ziel der Versammlung. Es entspricht auch nicht dem Denken der allermeisten Teilnehmenden. Fast alle dürften es vor Ort gar nicht wahrgenommen haben. Das gilt meines Wissens auch für die Anmelderin und Versammlungsleiterin. Sie lief vor dem Demonstrationszug, also Hunderte Meter entfernt. (Sebastian Wippel, AfD: Hatte sie es nicht unter Kontrolle?) Es bleibt im Nachgang natürlich eine Spekulation, unter welchen anderen Umständen die Versammlung einen anderen und vielleicht viel schlechteren Verlauf genommen hätte. Aber es gehört dazu, sich auch dieser Frage zu stellen. Wenn ich Vergleiche zu früheren Versammlungen ziehe, würde ich persönlich einschätzen: Die Polizei hat zumindest während der Versammlung ein Deeskalationskonzept angewandt, womöglich erstmals in Sachsen in dieser Konsequenz, wenn es um eine linke Demonstration geht. Dieses Konzept hat höchstwahrscheinlich entscheidend dazu beigetragen, dass die allermeisten Teilnehmenden friedlich kamen, waren und blieben; dass die allermeisten Teilnehmenden nach der Versammlung problemlos ihrer Wege gingen und dass einige nicht gezögert haben, dann sogar noch eine sinnlose Barrikade zu löschen. (Sebastian Wippel, AfD: Zwei!) Ja, auch das ist links. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten Frau Kollegin Köditz für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht Kollege Lippmann. Er vertritt die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mitunter fühlt man sich ja bei solchen Debatten im Sächsischen Landtag näher an einem schlechten Remake von „Und täglich grüßt das Murmeltier“ als an einer wirksamen und zielführenden politischen Auseinandersetzung. Aber das ist nun mal so. Ich beschränke mich daher auf vier wesentliche Punkte, weil zu den Sachverhalten eigentlich alles im Innenausschuss aufgeklärt wurde. Erstens. Das hohe Gut der Versammlungsfreiheit, ein Grundrecht, das wie kein zweites das unentbehrliche Funktionselement eines demokratischen Rechtsstaates darstellt, hat es definitiv nicht verdient, so in den Orkus gezogen zu werden, wie das in den letzten Wochen der Fall war, und zwar weder durch Gewalttäter, die Versammlungen als Vorstufen zu Gewaltorgien gegen Polizeibedienstete und Medienvertreter nutzen, noch durch diejenigen, die jetzt wieder wortgewaltig proklamieren, das Versammlungsrecht sei missbraucht worden. Die Lage ist doch ganz einfach. Das Versammlungsrecht schützt keine Gewalt. Schon der Wortlaut von Artikel 8 des Grundgesetzes, der das Versammlungsrecht auf „friedlich und ohne Waffen“ einschränkt, stellt Gewaltakte in und aus Versammlungen von vornherein außerhalb des Schutzbereiches der Versammlungsfreiheit. Wer also in und aus Versammlungen Gewalt ausübt oder das Leben von Menschen auch auf Transparenten bedroht, ist nicht politischer Aktivist, sondern Straftäter und delegitimiert notwendigen und wirkungsvollen Protest. Aber tief in meinem Herzen schmerzt mich noch etwas anderes. Wer Versammlungen mit Gewaltorgien verwechselt, wie es offenbar wieder geschehen ist, der besudelt die großartige Idee der Versammlungsfreiheit. Das will und kann ich nicht akzeptieren! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Aber wenigstens genauso stört es mich, wenn behauptet wird, man könne das Versammlungsrecht missbrauchen, und wenn dann das Bild des Ausnahmezustands an die Wand gemalt wird. Nein, man kann kein Grundrecht missbrauchen. Wer das behauptet, der zielt nicht nur auf die Delegitimierung von Gewalt ab, sondern schlussendlich auf das Schleifen eines elementaren Grundrechtes. Derartiger Rhetorik wird daher von unserer Seite stets genauso entschieden widersprochen. Zweitens. Die Polizei und ihre Einsatztaktik am 18. September. Die Polizei war – so muss man sagen – die stärkste Verbündete dieser Versammlung, denn sie hat ihr ermöglicht, ihr eigentliches Anliegen durch eine Deeskalationsstrategie, der sie gefolgt ist, durchzusetzen. Darauf sollte man an dieser Stelle – wie Frau Kollegin Köditz das schon getan hat – hinweisen. Es war eine sehr professionelle, sehr durchdachte Polizeistrategie, die dazu geführt hat, größere Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden. Ich sage es ganz deutlich: Dafür gebührt mein großer Dank auch der Polizeiführung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller) Wir müssen nach wie vor über die in Rede stehenden gravierenden Vorwürfe der Behinderung von Medienvertreterinnen und Medienvertretern umfassend reden. Das muss aufgeklärt werden. Zukünftig müssen die Einsatzkonzepte wahrscheinlich noch besser darauf abgestimmt werden, dass es bei solchen Demos enorme Herausforderungen gibt.
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Lippmann, stimmen Sie mir bei der Aussage zu – Sie haben ja viel über Friedlichkeit gesprochen –, dass es auch dazugehört, dass man es als Versammlungsteilnehmer dulden muss, wenn die Polizei Maßnahmen gegen erkannte Straftäter durchführt?
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank für die Frage, Herr Wippel. Natürlich hat man es als Versammlungsteilnehmer grundsätzlich zu dulden, wenn die Polizei strafprozessuale oder gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen im Rahmen des Versammlungsgesetzes durchführt. Ich verweise aber hier auf die sehr enge Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren, sowohl zur Frage, wann eine kollektive Unfriedlichkeit einer Versammlung vorliegt, als auch zur Frage der Polizeifestigkeit des Versammlungsrechtes, die eben – so ist es im Innenausschuss deutlich geworden – nicht alles, was scheinbar möglich sein soll, im Versammlungsrecht möglich macht. Ich finde das mit Blick auf die hohe Bedeutung des Grundrechts angemessen. Lassen Sie mich zurückkommen zu der Frage des Schutzes von Medienvertreterinnen und Medienvertretern. Ich glaube, hier brauchen wir eine klare und stärkere Ansage des Innenministeriums, um zu verdeutlichen, welchen Sinn der Schutz der Medienberichterstattung auch bei solchen Lagen hat, weil nämlich die Pressefreiheit die Objektivität der Berichterstattung sicherstellt. Wir sehen es hier. Wir waren alle größtenteils nicht da, haben aber alle dazu eine Meinung. Die können wir uns nur dann bilden, wenn es eine freie Presse gibt, die von solchen Versammlungslagen berichten kann. Ich glaube, hier haben wir mit Blick auf diese Versammlung noch Nachbesserungsbedarf. Letzter Punkt. Ja, auch eine Versammlungsleiterin muss sich die Frage nach ihrer Verantwortung gefallen lassen. Ich hoffe, dass sich die Organisatorinnen und Organisatoren der Demonstration dessen bewusst sind. Aber ich sage es auch einmal ganz deutlich: Die Hetzjagd, die vonseiten der AfD gegen eine Kollegin dieses Hauses orchestriert wird, (Sebastian Wippel, AfD: Wieder Hetzjagd!) ist verachtenswert. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Ich sage es Ihnen als überzeugter Demokrat – ich stehe nicht im Verdacht, große Sympathien für militante Bestrebungen zu haben, und so manches, was bei dieser Demonstration gefordert wurde, ist nicht das, was ich fordern würde – ganz deutlich: Es gebührt der Anstand unter Demokratinnen und Demokraten, dass Sie so etwas unterlassen, was Sie dann auch noch zugespitzt haben in dem geistigen Güllekübel, den Sie in dem Titel dieser Aktuellen Debatte fabriziert haben, den Sie ursprünglich angemeldet haben. Ich bin grundsätzlich kein Freund schlechter Wortwitze. Aber wer bewusst den Zusammenhang zwischen einem Sarg und Frau Nagel in dem Titel einer Aktuellen Debatte herstellt, der handelt nicht nur geschmacklos, der begibt sich intellektuell und tatsächlich auf dasselbe Niveau einer Partei, die fordert: „Hängt die Grünen!“ (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD – Zuruf von der AfD) Übrigens – damit komme ich zum Schluss –, vergegenwärtigen Sie sich einmal diese Rhetorik, diese Polemik. Sie sind nämlich damit keinen Deut besser als diejenigen, die das Transparent durch die Gegend getragen und zur Tötung eines führenden Polizisten aufgerufen haben. Sie sind keinen Deut besser mit dem, was Sie hier getan haben. Es ist geschmacklos und widerlich, was Sie hier wieder darbieten.
Valentin Lippmann GRÜNE
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten Kollegen Lippmann. Er sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Jetzt kommt Kollege Pallas. – Aber ich sehe, wir müssen vorher noch die Kurzintervention von Herrn Kollegen Wippel gestatten. Bitte, Herr Wippel.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Lippmann, Ihre Vorwürfe der Polemik, indem Sie hier den Begriff der Hetzjagd instrumentalisieren, weise ich zurück. (Albrecht Pallas, SPD: Stimmt trotzdem! – Zuruf von der AfD: Subjektive Wahrnehmung!) Ihre Vorwürfe, dass wir Frau Nagel irgendwie den Tod an den Hals wünschen würden, was Sie in einen Kontext mit „Hängt die GRÜNEN!“ stellen, sind völlig absurd. (Zuruf von den LINKEN) Sie reißen das offensichtlich aus dem Kontext, (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) denn es geht natürlich um den Punkt, eine Zuspitzung im Debattentitel, um die Verantwortung von Frau Nagel für diese Entwicklung der Versammlungsfreiheit und diesen, ja, ich nenne es durchaus Missbrauch der Versammlungsfreiheit, indem man nämlich das Anliegen von Staatsfeinden verteidigt. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Kurzintervention. Bitte, Herr Kollege Lippmann.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Wippel, es war wieder einmal beeindruckend, jetzt wollen Sie es wieder nicht gewesen sein. Es ist wie immer: erst mal einen raushauen, dann zurückrudern und dann mit dem Finger auf die anderen zeigen. (Zurufe von der AfD) Natürlich waren Sie sich dessen bewusst, welche Intentionen dieser Debattentitel bei Ihren Wählerinnen und Wählern, bei Ihrer Klientel auslösen soll; genauso, wie sich ein III. Weg bewusst war, was er tat, als er das inkriminierte Plakat aufgehängt hat. Sie machen das bewusst. Sie versuchen bewusst, eine Verantwortung, die die Versammlungsleiterin sicherlich hat, die sie nicht abstreiten kann und zu der sie stehen muss, dazu zu nutzen, hier eine Person in einem Maße zu diskreditieren, eine Abgeordnete des Sächsischen Landtags, was Ihnen weder zusteht noch in irgendeiner Weise angemessen ist im Umgang mit Kolleginnen und Kollegen auf der Straße, in den Medien, aber erst recht nicht in diesem Hohen Hause und auch nicht mit angemeldeten Debattentiteln. Dass Sie das jetzt wieder infrage stellen, zeigt, dass man Sie einfach dabei ertappt hat, dass Sie keinen Deut besser sind als diejenigen, die das Transparent durch die Gegend getragen haben, mit denen zu Gewalttaten gegen Herrn Münster aufgefordert wurde. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Pallas, jetzt sind Sie am Zuge. Sie sprechen für die SPD-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Debatte habe ich den Eindruck, dass ganz schön aus dem Reich der Legenden geschöpft wird und dass sich diese zu sehr zur Kritik an Kollegin Nagel zuspitzt. Ich möchte mit meinem Beitrag gern ein bisschen Sachlichkeit hineinbringen. Was war am 18.09.? Wir hatten etwa dreieinhalbtausend Teilnehmer bei der Versammlung „Wir sind alle LinX“, angemeldet von Frau Nagel. Man muss deren Ziele nicht teilen, aber das ist zunächst völlig legitim. Das haben wir auch im Innenausschuss entsprechend ausgewertet. Das LfV hat vor der Versammlung eingeschätzt, dass es sich um eine friedliche Demonstration handeln dürfte, und folgerichtig wurde auch die Gefährdungsprognose entsprechend angepasst. Die Versammlung konnte und durfte stattfinden. Die Polizei hatte zur Absicherung in der Bewertung vorher ausreichend Kräfte im Einsatz; das aber in der Bewertung vor der Versammlungslage. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Wir wissen, der Verlauf hat sich anders gestaltet. Man muss es aber differenziert betrachten. Der übergroße Teil der Versammlungsteilnehmer war friedlich und nicht gewalttätig. Eine Gruppe von bis zu tausend Teilnehmern suchte aber offensichtlich – im Verlauf und nach Ende der Demonstration – die Eskalation durch Abbrennen von Pyrotechnik, durch Steinwürfe sowie durch das Errichten und das Inbrandsetzen von Barrikaden. Die Gruppe setzte sich aus verschiedenen gewaltbereiten militanten Gruppen aus dem ganzen Bundesgebiet zusammen. Die Gewalt konnte im Nachgang zur Versammlung durch folgerichtiges und entschlossenes Eingreifen der Polizei beendet werden. Besonders zu verurteilen ist das bereits erwähnte Banner mit der Drohung gegen einen konkret benannten Polizeibeamten im Duktus der Rote Armee Fraktion. Das hat mit Versammlungs- und Meinungsfreiheit nichts mehr zu tun, sondern ist schlichtweg hoch kriminell. Außerdem wird mit solchen Aktionen dem so wichtigen gesellschaftlichen Einsatz gegen den Rechtsextremismus, dem breiten demokratischen Antifaschismus, ein Bärendienst erwiesen. Meine Damen und Herren! Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, eines der wichtigsten Kommunikationsgrundrechte. Der Staat muss grundsätzlich versammlungsfreundlich sein. Dieser Maßstab gilt für jede friedliche Demo. Wenn aber Straftaten begangen werden, insbesondere Gewaltdelikte, ist das nicht nur klar zu verurteilen, sondern kann auch dazu führen, dass eine Versammlung dann nicht mehr durchgeführt werden kann. Wir haben im Ausschuss beleuchtet, ob die Versammlung hätte beendet bzw. aufgelöst werden können oder müssen. Die Polizei und auch die Versammlungsbehörde haben übereinstimmend eingeschätzt, dass die Voraussetzungen im Verlauf durchaus vorgelegen haben, die Versammlung zu beenden und aufzulösen, obwohl die Versammlung insgesamt nicht unfriedlich war, aber eben ein sehr großer Teil. Sie haben sich aber dagegen entschieden, um noch größere Gefahren für friedlich Teilnehmende, für Außenstehende und für die öffentliche Sicherheit zu verhindern. Diese Abwägung und Entscheidung ist aus Sicht der SPD sehr nachvollziehbar und richtig. Insgesamt möchte auch ich konstatieren, dass die Polizei sehr kommunikativ, sehr deeskalierend und hoch professionell agiert hat. Auch ich möchte stellvertretend für die SPD-Fraktion meinen großen Dank an die eingesetzten Einsatzkräfte aussprechen. Aber es gab im Nachgang zu der Versammlung auch Kritik des deutschen Journalistenverbandes, und zwar derart, dass unangemessene Beeinträchtigungen bis hin zu Aggressionen gegen Journalisten seitens der Polizei stattgefunden hätten. Sie alle kennen die veröffentlichten Videomitschnitte. Das muss geklärt werden. Das ist nicht erst jetzt ein Thema, sondern das Verhältnis zwischen den Medien und der Polizei ist in Sachsen schon seit Längerem ein Thema. Deswegen freut es mich, dass es offensichtlich ein Gespräch zwischen den Verantwortlichen der PD Leipzig und Vertreterinnen und Vertretern des Journalistenverbandes gegeben hat. Wie ich gehört habe, war das Gespräch äußerst konstruktiv. Man will weiterhin gemeinsam daran arbeiten, vor jedem Einsatz und insgesamt das Bewusstsein in der Polizei zu schärfen. Wichtig ist an der Stelle aber, dass wir die konkreten Vorgänge in der Polizei zu den konkreten Handlungen brauchen, damit die Polizei das mit den entsprechenden Beamten ordentlich auswerten kann. Was können wir nun aus der ganzen Sache lernen? Zunächst muss ich sagen: Als Anmelderin einer solchen Versammlung gibt es eine Mitverantwortung dafür, ob diese friedlich bleibt. Wir haben den Aufruf, wir haben das Agieren als Versammlungsleiterin und der Ordnerinnen im Blick. Das Banner hätte nicht mitgeführt werden dürfen, das hätte erkannt werden müssen. Die Versammlung hätte anhand des Verlaufs mit den Steinwürfen etc. auch früher beendet werden müssen. Eine Verantwortung sehe ich in dem Fall aber auch bei den friedlichen Versammlungsteilnehmenden, denn sie haben sich nicht ausreichend von den Gewalttätern abgegrenzt und ihnen teilweise noch Deckung gegeben. Verantwortung haben aber auch wir in der Politik, die Behörden und auch die Öffentlichkeit, für eine differenzierte Bewertung.
Albrecht Pallas SPD
Das hat offensichtlich nicht geklappt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Mit Kollegen Pallas haben wir die erste Rederunde abgeschlossen und eröffnen die nächste. Das Wort ergreift für die einbringende AfDFraktion erneut Kollege Wippel.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Ich fahre fort mit der Lageanalyse des Landesamtes für Verfassungsschutz. Herr Pallas hatte es gerade angesprochen. Man kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass diese Demonstration friedlich bleiben würde. Ich muss ganz ehrlich sagen: Es hat im Nachgang ganz klar gezeigt, dass dieses Amt überhaupt gar keine Ahnung hat von dem, was da passiert. Die wissen, dass tausend Linksextremisten kommen; damit rechnet man. Aber am Ende sagt man: Na ja, es bleibt alles friedlich. Man weiß, dass es ein Hotspot ist, bei denen solche Sachen immer große Events sind. Aber man sagt: Es wird alles friedlich bleiben. Man weiß auch, wo mobilisiert worden ist und dass wirklich alle Brennpunktthemen angesprochen worden sind, und sagt trotzdem: Es wird alles friedlich bleiben. Dazu muss ich natürlich fragen: Wo sind denn diese 40 Stellen, die wir im Landtag für das Landesamt für Verfassungsschutz beschlossen haben? Ja, stimmt: Die wollen Sie ja zur Beobachtung der demokratischen konservativen Opposition einsetzen. (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Albrecht Pallas und Sabine Friedel, SPD) Aber einmal einen Blick in Richtung Linksextremismus zu werfen, das ist ja offensichtlich völlig falsch. Einen solchen Verfassungsschutz braucht kein Mensch. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Man muss sich das einmal überlegen: Der Verfassungsschutz muss ja nur mal seine eigenen Publikationen lesen. Das Bundesamt schreibt: „Wir stellen eine Zunahme der Gewalt fest, insbesondere in Leipzig“. Das Landesamt für Verfassungsschutz druckt auf seinen Monatsberichten ein Banner aus Leipzig aus: „Kampf dem Kapital bis zur Revolution“. Das wurde sogar noch im Juli veröffentlicht. Am 19. Juni gab es Angriffe mit Steinen und mit Farbe auf eine Sparkasse. Man ist auch hier wieder dran vorbeigelaufen. Selbst hat man sich bezogen auf diese Gruppe um die Rigaer 94 in Berlin. All diese Dinge nimmt man überhaupt nicht wahr. Der Verfassungsschutz schreibt selbst: Es ist entscheidend dafür, ob eine Demonstration friedlich bleibt oder nicht, wie stark die Polizei ist und wie groß das Verhältnis zwischen Polizei und Demonstranten ist. Nur zwei Tage vor der Demonstration gab es einen Aufruf bei Indymedia zur Massenmilitanz, in welchem man noch einmal explizit auf die Polizeitaktiken hingewiesen und damit einen Artikel von 2015 wieder aufgewärmt hat. Das muss man auch wissen. Selbst wenn ich mir den Demokonsens von Ihrer Demonstration, Frau Nagel, ansehe, da ist kein Wort von Gewaltfreiheit. Nur mit Corona haben Sie sich beschäftigt, daran haben Sie sich auch nicht gehalten. Dann haben Sie sich im Nachgang angeblich kritisch mit dem Ganzen auseinandergesetzt, dann steht dort so etwas wie: Wir unterstellen den Plakaterstellern mit dem Mordaufruf gegen Dirk Münster keine Mordgedanken. Also, was denn jetzt? Kritisieren Sie es oder kritisieren Sie es nicht? Ich habe manchmal den Eindruck, Sie haben einfach Angst, dass Sie sich vor Ihren eigenen Leuten lächerlich machen. Na ja, gut. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat hier wirklich kläglich versagt. Ich fasse jetzt noch einmal schnell den Versammlungsverlauf zusammen. Als die Demo losging, war schon am Anfang auf dem Johannisplatz ein Drittel vermummt. Der Aufzug ging in Richtung Leipziger Süden, Böller, Pyrotechnik, massenhafte Vermummung, Transparente, die diese „Hammerbande“ als Erfolgsmodell feiern – schwerste Angriffe auf andersdenkende Menschen, ob ich sie jetzt mag oder nicht, sei völlig dahingestellt –; aber so etwas kann man doch nicht feiern! Dann kam dieser Mordaufruf auf Dirk Münster, den Leiter des Polizeilichen Terrorismusabwehrzentrums. Dann hatten wir die Angriffe auf das Polizeipräsidium, obwohl gar keine Polizei in der Nähe war – man war ja deeskalierend unterwegs –, und es gab Angriffe auf Autos und auf Geldinstitute, weil die Geldinstitute natürlich einfach existent sind. Dann haben Sie Ihre Ordner eingesetzt, Frau Nagel. Die Stadt Leipzig sagt wieder: ein Ordner auf 50 Versammlungsteilnehmer. Aber wenn es mehr als tausend Versammlungsteilnehmer werden, dann reicht ja einer je 100. Andersherum würde ein Schuh draus werden. Sie hatten ja gar keine Chance mehr, sich durchzusetzen, und die Stadt Leipzig hat das einfach laufen lassen. Andere Demonstrationen laufen ganz anders. Sie haben nicht versucht, sich durchzusetzen, und Sie hätten es wahrscheinlich mit Ihren Ordnern auch nicht gekonnt. Sie waren ja auch faktisch nicht erreichbar für das Ordnungsamt, weil sich das Ordnungsamt aus Angst vor Ihren – ach so friedlichen – Versammlungsteilnehmern über 100 Meter von der Demonstration wegbewegt hat. Allenfalls anrufen konnte man Sie noch. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was ist das nur für ein Quatsch!) Das Amt hat diese Demonstration nach der Gewalt nicht aufgelöst. Man hätte sie auflösen müssen – natürlich beenden und auflösen müssen. Die Polizei hat es auch nicht gemacht und Sie, Frau Nagel, haben es auch nicht gemacht. Sie beziehen sich aufs Versammlungsgesetz, aber Sie wissen selbst, dass Sie, wenn Sie sich als Leiterin nicht durchsetzen können, verpflichtet sind, eine solche Versammlung zu beenden. Am Ende des Tages war die Versammlung dann beendet nach der Abschlusskundgebung – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Irgendwann war es zu Ende!) – Richtig –, und dann ging es weiter mit Gewalt, Gewalt, brennenden Barrikaden.
Sebastian Wippel AfD
Nochmals Gewalt, neun verletzte Polizisten, 23 Strafanzeigen, zwei Festnahmen von drei erkennungsdienstlichen Behandlungen. Wie wir das zu bewerten haben, werden wir gleich nochmal besprechen. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Die zweite Runde ist eingeleitet, es sprach Herr Kollege Wippel. Ich habe Herrn Kollegen Pallas im Blick – eine Kurzintervention, Herr Kollege Pallas?
Albrecht Pallas SPD
Ganz genau, Herr Präsident, vielen Dank.
Dr. Matthias Rößler
Bitte, Herr Pallas, Sie haben das Wort.
Albrecht Pallas SPD
Ich möchte noch einmal auf den Redebeitrag von Herrn Wippel reagieren, und zwar auf die implizite und auch geäußerte Kritik am Umgang der Polizei mit diesen Versammlungslagen. Noch vor Monaten, Herr Wippel, haben Sie einen berechtigten Polizeieinsatz gegen gewalttätige Querdenker in Dresden und in anderen Orten in Sachsen kritisiert, obwohl deren Handlung ebenfalls strafbar und gefährlich war. (Sebastian Wippel, AfD: Ordnungswidrigkeiten!) Es gab sogar die absurde und pauschale Kritik an Polizeibeamten aus Nordrhein-Westfalen, die Sie ja hier wiedergekäut haben im Landtag. Es war schon interessant, das von Ihnen zu hören, Herr Wippel – als ehemaliger Polizist. Aber in diesem Fall ist es anders, die Fakten sprechen eine eindeutige Sprache. Es gab einen professionellen Einsatz, eine professionelle Lagebewertung, eine richtige Abwägung, die zu einer verhältnismäßigen Entscheidung geführt hat, die Versammlung eben nicht aufzulösen, sondern anders damit umzugehen. Bei der Demo in Leipzig konnte Ihnen der Polizeieinsatz nicht hart genug sein, und ich kann es nur scheinheilig nennen, wenn Sie Gewalt von rechts gegen Polizisten verteidigen – und kommt diese Gewalt nicht von rechts, dann verurteilen Sie das. Und Sie konstruieren mal wieder ein Versagen des Staates. Dabei sind Sie es, die offensichtlich ein Problem mit Rechtsstaatlichkeit haben. (Sebastian Wippel, AfD: Nee, nee, haben wir nicht!) Das Problem ist aber, dass durch dieses manipulative Vorgehen ein unzutreffendes schräges Bild von diesen Ereignissen entsteht. (Lars Kuppi, AfD: Sie lügen und spalten! Das ist einfach nicht wahr!) Ich kann nur hoffen, dass sich Demokratinnen und Demokraten davon nicht auseinandertreiben lassen. (Zuruf von der AfD) Wir brauchen weiter einen geschlossenen Einsatz gegen Gewalt und gegen Extremismus, vor allem gegen die großen Gefahren des Rechtsextremismus. Das ist eine Verpflichtung für Politik, Behörden und die Bevölkerung. Lassen Sie uns überall im Land breite gesellschaftliche Bündnisse für Vielfalt und gegen Faschismus bilden, die sich nicht nur gegen Nazis stellen, (Zurufe von der AfD: Kurzintervention! Das hat nichts mehr mit dem Redebeitrag zu tun!) sondern ein modernes, anschlussfähiges Bild einer mündigen, aufgeklärten, fortschrittlichen und demokratischen Gesellschaft entwickeln können!
Dr. Matthias Rößler
Die Redezeit ist abgelaufen, Ihr letzter Satz, bitte.
Albrecht Pallas SPD
Damit helfen Sie mehr als mit dieser Debatte. Vielen Dank. (Lars Kuppi, AfD: Setzen, Fünf! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Kurzintervention. Jetzt kommt die Reaktion; bitte, Herr Kollege Wippel.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Pallas, Sie haben sich diese spontane Kurzintervention offensichtlich sehr gut und ausführlich im Vorfeld dieser Debatte aufgeschrieben – ob sie jetzt so passt oder nicht. Es ist natürlich wichtig, dass man diesen Zettel jetzt hier auch vorliest. Sie zeigen natürlich ganz klar, dass Sie von dem eigentlichen Debattenthema ablenken wollen. Sie reden hier über ganz andere Sachen. Wir reden heute über Leipzig und nicht über Dresden. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Albrecht Pallas, SPD) Was Sie für ein Bild zeichnen, ehrlich gesagt, von den Demonstrationen, die wir hier in Dresden hatten und die übrigens mit einem deutlich höheren Polizeiaufgebot verhindert worden sind, von denen vom Grundsatz her überhaupt keine Gewalt ausgegangen ist, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Keine, überhaupt nicht!) wo es keinen Anlass für die Polizei gegeben hätte. Wir hatten hier dazu eine parlamentarische Aufarbeitung, die der Sache eigentlich nicht gerecht wird. (Albrecht Pallas, SPD: Sie sagen die Unwahrheit, Herr Wippel! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Sie müssen sich einmal anhören, was der Pressesprecher der Polizeidirektion Dresden über diese Versammlung gesagt hat – das ist sehr hörenswert; denn er hat den grundsätzlich friedlichen Charakter deutlich herausgestellt, ohne davon abzulenken, dass es an der einen oder anderen Stelle natürlich auch brenzlige Situationen gab. Aber jetzt so zu tun, als wäre das hier ansatzweise vergleichbar gewesen – also Steinwürfe, Pyrotechnik und alles Mögliche und brennende Barrikaden, was wir in Leipzig hatten, und Schäden bei Banken und Schäden an der Straße, von Fußwegen, die weg sind –, und das setzen Sie hier gleich mit der Personalienfeststellung und der rechtswidrigen erkennungsdienstlichen Behandlung von 600 Personen hier in Dresden, wo im Wesentlichen nichts passiert ist, wo es keine Schäden im öffentlichen Raum gibt. (Albrecht Pallas, SPD: Sie messen mit zweierlei Maß, Herr Wippel! Sie haben ein Problem mit Rechtsstaatlichkeit! – Gegenrufe von der AfD) Das ist absolut furchtbar, was Sie hier machen, das funktioniert nicht! (Weitere Zurufe von der AfD und der SPD) Unredlich ist das, was Sie machen!
Dr. Matthias Rößler
Die Redezeit für die Reaktion ist ebenfalls abgelaufen, Kollege Wippel.
Sebastian Wippel AfD
Sie instrumentalisieren das und versuchen wirklich, Gewalt und friedliche Sachen gegeneinander auszuspielen. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Reaktion auf die Kurzintervention. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass beide natürlich auch mit einer bestimmten Redezeit verbunden sind, die Kurzintervention wie auch die Reaktion. Jetzt geht es weiter in der Rednerliste. Für die CDU-Fraktion ergreift Kollege Anton erneut das Wort. Bitte, Herr Kollege Anton.
Rico Anton CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Köditz, Herr Kollege Lippmann – ja, das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut und der Preis dieses Freiheitsrechts ist es, dass wir auch Dinge ertragen müssen, von denen sich jeder anständige Mensch abwendet; das gehört dazu. Umso wichtiger ist es, dass sich jeder seiner Verantwortung bewusst ist, wenn er dieses Freiheitsrecht ausübt. Freiheit in Verantwortung – das ist eine Aussage, von der ich sehr viel halte. Herr Wippel, es kann auch nicht sein, dass die Polizei hier in diesem schwierigen Spannungsfeld immer wieder zum Prügelknaben gemacht wird – Gleiches gilt für das Landesamt für Verfassungsschutz –; woran das liegt, dass Sie ein mittlerweile recht gestörtes Verhältnis zu den sächsischen Sicherheitsbehörden haben, das können Sie sich selbst beantworten. Wenn ich über Verantwortung rede, dann bin ich an dieser Stelle schon noch einmal bei Frau Nagel. Frau Nagel, Sie sind Stadträtin in Leipzig und ich sage es mal ganz deutlich: Schämen Sie sich eigentlich nicht dafür, was Sie den Bürgern dieser Stadt antun, deren Interessen Sie eigentlich vertreten sollten? (Beifall bei der CDU –
Rico Gebhardt Die Linke
Haben Sie sich mal ihr Wahlergebnis angeschaut – davon sind Sie weit entfernt?!) Sie laden Linksextremisten aus ganz Deutschland nach Leipzig ein, Sie laden Gewalt nach Leipzig ein. Sie schaden ganz bewusst der Stadt und ihren Bürgern, und dafür sollten Sie sich eigentlich schämen. So werden Sie Ihrer Verantwortung nicht gerecht und so schaden Sie auch der Würde und dem Ansehen dieses Hohen Hauses, dem Sie als Abgeordnete angehören. Da sollten Sie mal in sich gehen und überlegen, ob das ein angemessener Umgang mit dem Auftrag ist, den Sie auch von Wählerinnen und Wählern hier erhalten haben – sowohl in Ihrer Funktion als Stadträtin als auch als Abgeordnete. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Sie ist wiedergewählt worden!) – Ja, aber als Stadträtin hat sie eine Verantwortung für die ganze Stadt Leipzig und nicht nur für den Wahlkreis, in dem sie wiedergewählt worden ist. Diese Verantwortung reicht auch über 20 % Erststimmen hinaus. (Beifall bei der CDU) Man muss seine Verantwortung, glaube ich, ganzheitlicher wahrnehmen als nur für eine ganz bestimmte Klientel. (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Das sollten Sie sich einmal in Ihr Stammbuch schreiben. (Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Selbstverständlich haben wir den Anspruch, Politik für alle zu machen, nicht nur für die, die uns gewählt haben. Das machen wir auch, und wir bemühen uns, dies zu tun. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Das machen Sie aber nicht!) Aber ich kann bei Ihnen nicht einmal ein Bemühen erkennen, außer für die eigene Kernklientel, irgendwas politisch zu machen. So wird man seiner Verantwortung nicht gerecht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU –
Rico Gebhardt Die Linke
Aha! Das war jetzt ein politisches Seminar!)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Anton, CDU-Fraktion. Nach seinem Redebeitrag sehe ich eine Kurzintervention.
Roland Ulbrich AfD
Ja, eine Kurzintervention, Herr Kollege. (Unruhe im Saal)
Dr. Matthias Rößler
Das ist die zweite Kurzintervention. Die steht der AfD-Fraktion zu, bitte. (Sebastian Wippel, AfD: Er kann noch nicht einmal bis zwei zählen!)
Roland Ulbrich AfD
Habe ich das Wort? – Danke schön. Herr Präsident! Herr Kollege, zu Ihrer Überlegung, man habe hier nicht anders agieren können: Nach meiner Auffassung haben wir eine Situation – natürlich liegt ein Verwaltungsermessen vor, ob man trotz Straftaten auflöst oder nicht –, die aus einer Versammlung hervorgeht. Aber es liegt meines Erachtens eine Ermessensreduzierung auf null vor, wenn solche Straftaten begangen werden. Es ist für mich fraglich, wenn wir sagen, wir sind als Staat so ohnmächtig, dass wir einem linken Mob gegenüber nicht mehr Herr werden. Ist das dann nicht eine Aufgabe für die Zukunft, dafür zu sorgen, dass solche Dinge sich nicht wiederholen können? Man muss in Richtung Polizei sagen: Hier ist die Lage völlig falsch eingeschätzt worden. Man muss sogar eine Ermessensreduzierung auf null, wie sie meines Erachtens besteht, aufheben, um zu sagen: Wir werden dem Ganzen nicht Herr. Wir müssen als Rechtsstaat kapitulieren und uns vor einem linken Mob zurückziehen. Danke schön. (Beifall bei der AfD – Rico Anton, CDU, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Das war eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Ulbrich. Jetzt kommt die Reaktion. Bitte, Kollege Anton, am Mikrofon 4.
Rico Anton CDU
Herr Kollege Ulbrich, ich habe zwar zu diesem Sachverhalt in meinem zweiten Redebeitrag nichts gesagt, aber ich antworte trotzdem auf Ihre Ausführungen. Es geht an dieser Stelle nicht darum, wozu die Polizei in einer solchen Situation theoretisch in der Lage wäre, sondern es kommt darauf an zu erwägen, was die Folgen des Tuns und Handelns sind, wenn über allem steht, dass die Polizei dafür zuständig ist, das Leben und die Gesundheit von Menschen und zum Zweiten das Eigentum zu schützen. Wenn Sie in der Lagebeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Einschreiten zu mehr Schäden bei Menschen und Sachen führen würde, dann ist es, glaube ich, richtig, die Lage so zu beherrschen, wie es die Polizei in Leipzig an dieser Stelle getan hat. Deshalb möchte ich der Polizei an dieser Stelle für dieses besonnene Handeln noch einmal danken. Letztendlich kann es nicht darum gehen, Dinge durchzusetzen um des Durchsetzens willen, sondern man muss vom Ergebnis her denken, und das hat die Polizei an dieser Stelle getan. (Beifall bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Jetzt fahren wir fort mit unseren Rednerinnen und Rednern. Frau Kollegin Köditz, Fraktion DIE LINKE? – Gibt es weiteren Redebedarf in dieser zweiten Runde aus den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffnen wir die dritte Rederunde. Das Wort ergreift für die einbringende AfD-Fraktion Herr Kollege Wippel, bitte.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kollegen, ich habe vorhin versprochen, wir müssen die Sache bewerten. Man kann die Lösung für die Zukunft aus der Bewertung relativ leicht ableiten. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Zweierlei Maß!) Zumindest sollte man das können. So haben wir das Handeln der Stadt vorhin schon einmal angesprochen. Die Stadt wollte von der Polizei tatsächlich keine Informationen über die Stärke und über die Möglichkeit haben, wie man wann was wo durchsetzen kann. Der Pflicht zur Gefahrenabwehr ist die Stadt im Vorfeld der Demonstration offenkundig nicht nachgekommen. Man hat potenziell gefährdete Objekte, wie zum Beispiel Banken und Geldinstitute, nicht darüber informiert, dass an diesem Tag eine Versammlung dort vorbeigehen wird, die sich selbst als antikapitalistisch versteht. Es wurden auch keine Autofahrer darüber informiert, dass an diesem Tag auf diesen Straßen eine Demonstration entlangführen wird, sodass immer die Gefahr bestand, dass diese Fahrzeuge angegriffen werden, wie es im Einzelfall auch passiert ist. Man hat für die Polizei keine Räume geschaffen, damit sie einschreiten kann, sodass die Schäden für Dritte im Notfall gering gehalten werden. Das hat die Stadt alles nicht gemacht. Hier hat sie einfach geschlafen. Sie hat auch keine Beschränkung dieser Versammlung geprüft und keine Verlegung dieser Versammlung vorgeschlagen, ein Verbot erst recht nicht. Ich glaube, dass in Leipzig in der vergangenen Zeit deutlich friedlichere Veranstaltungen wegen Ordnungswidrigkeiten oder mutmaßlicher Begehung von Ordnungswidrigkeiten verboten worden sind. Man hätte in diesem Fall bei über tausend bekannten Linksextremisten ganz anders herangehen müssen. Die Polizei hat ihre selbstgesteckten Ziele im Wesentlichen nicht erfüllt. 300 Beamte hatte man zu wenig gehabt. 1 500 wollte man für Leipzig haben. 1 800 hat man am 13.03.2021 in Dresden aufgefahren, um Versammlungen wegen Ordnungswidrigkeiten zu verhindern. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Man hat 23 Strafanzeigen gefertigt. Meine Damen und Herren, das ist lächerlich gering. Das ist so gut wie nichts. Ich kann mir zwei fast beliebige Fotos dieser Versammlung herausnehmen. Auf denen zähle ich mehr als 23 Straftaten, schon allein, weil die Teilnehmer vermummt sind. Damit meine ich nicht diese coronabedingt vorgeschriebenen Masken, sondern tatsächliche Vermummung. Das ist alles in der Presse dokumentiert. Corona-Verstöße hat die Polizei, wie sie es vorhatte, offensichtlich in diesem Fall nicht verfolgt. Bei anderen Demonstrationen ist das natürlich leichter, weil sich die Leute da nicht wehren. Strafverfolgung ist mit den zwei Identitätsfeststellungen insgesamt so gut wie gar nicht passiert. In Dresden hat man am 13.03.2021 von 600 Personen die Personalien festgestellt und eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt. Hier wurde quasi nichts gemacht. Es wurden massive Straftaten festgestellt. Fußwege sind teilweise weg, aber nein, da hat man nachher auch keinen feststellen wollen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wo sind die denn hin, Herr Wippel?) Sie haben bei der Polizei auch nicht die Beendigung der Versammlung durchgesetzt. Ich kann taktisch sogar verstehen, dass man das in dieser Lage nicht an jeder Stelle macht. Aber mit Erreichen des Platzes der Abschlusskundgebung hätten das Amt und auch die Polizei die Beendigung durchsetzen können, weil man für diesen Platz vorbereitet gewesen ist. Nein, man lässt die Leute noch einmal 20, 30 Minuten ihre Versammlung zu Ende machen. Das ist ein Zeichen der Schwäche. Das ist ein Zeichen in Richtung der Linksextremisten, dass sie in Leipzig tun und lassen können, was sie wollen. (Beifall bei der AfD) Die Annahme der Friedlichkeit bei der Mobilisierung zu dieser Versammlung war absolut naiv. Ich weiß nicht, Herr Anton, wie Sie so unkritisch mit dem Landesamt für Verfassungsschutz umgehen können. Tatsächlich, ich kann es mir nicht vorstellen. Dann haben wir noch DIE LINKE. Das ist klar. Sie haben nur gezeigt: Der Schulterschluss mit den Linksextremisten ist ganz offensichtlich, wenn ich mir anschaue, wer alles „Wir sind alle LinX" unterstützt. Das liest sich wie das Who‘s who des Verfassungsschutzberichtes und Ihrer sogenannten Zivilgesellschaft. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Dann haben wir im Nachgang eine halbherzige Distanzierung von Gewalt, ein wenig ja, aber dann doch wieder nein. Aber eigentlich wollen wir es nicht, weil wir es jetzt hier öffentlich sagen müssen. Ach wissen Sie: Glaubwürdig ist wirklich etwas anderes. Allein der Anlass für diese Demonstration ist eine Sympathiebekundung für Gewalt und für Staatsfeindlichkeit. Wenn Sie so etwas wie Hammerbande als Erfolgsmodell dulden, stellen Sie sich in eine Reihe mit militanten Linksextremisten, wie es sie in Berlin und anderen Städten gibt. Mit denen machen Sie sich gemein. Damit macht sich die Partei DIE LINKE gemein, weil sie direkt als Unterstützer dieses Netzwerkes mit aufgeführt ist. Also tun Sie jetzt nicht so, als hätten Sie nichts damit zu tun. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Wippel, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Wippel. Gibt es seitens der anderen Fraktionen noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung. (Sebastian Wippel, AfD: Nein! Nein!) – Herr Staatsminister, entschuldigen Sie bitte. Ich habe es zu spät gesehen. Kollege Wippel, bitte schön.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sie sehen, wir nehmen uns die Zeit; aber es geht nicht immer so schnell, wie Sie vielleicht denken. Ich muss nicht alles in fünf Minuten hineinquetschen, was man im Einzelfall vielleicht etwas aufdröseln sollte. Natürlich müssen wir aus den Erkenntnissen, die wir am 18.09. in Leipzig sammeln mussten, Forderungen für die Zukunft ableiten. Für mich ist eine solche Erkenntnis, auch in der Nachbereitung des Ganzen, dass sich die Parteien in diesem Haus mit dem Thema Linksextremismus deutlich stärker beschäftigen müssen. Wir machen das als AfD schon mal vor, aber Sie haben teilweise Probleme in den eigenen Reihen. Das erklärt auch, warum Sie hier auf die Überbringer der schlechten Nachrichten, nämlich uns, einprügeln. Da haben wir die GRÜNEN mit Herrn Kasek, Ihren ehemaligen Landesvorsitzenden, der immer dabei ist, wenn es knallt. Dann ist er Rechtsanwalt oder dies oder das. Ihre grünen alternativen Hochschulgruppen haben selbst zu dieser Versammlung aufgerufen. Das ist Ihre Verbindung in diese Versammlung, in den Schwarzen Block. Sie sind Teil des Ganzen. Dann haben wir die SPD-Fraktion mit dem Kollegen Mann, der einen Sympathiepost gelikt hat. (Albrecht Pallas, SPD: Das war ein Versehen! Das hat er zurückgenommen! – Lachen bei der AfD – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) – Gut, okay. Dann einigen wir uns darauf, dass man mit der Maus auch einmal ausrutschen kann. Das ist gut, aber dann wollen wir nie wieder etwas von Ihnen in diese Richtung hören. – Dann schauen wir uns die Jusos an, die Sympathie mit der Roten Hilfe haben, die im Übrigen auch zu dieser Versammlung aufgerufen hat. Auch sie haben ihre Probleme. Die Partei DIE LINKE habe ich schon genannt. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Sie sind Gesamtunterstützer. Die Linksjugend ist Gesamtunterstützer. Herr Pellmann und Frau Nagel waren da. Sie haben genug in Ihren eigenen Reihen zu tun, um sich mit dem Linksextremismus zu beschäftigen. Aber auch die CDU (Albrecht Pallas und Sabine Friedel, SPD: Ah!) muss mit dem Thema umgehen, und zwar, wie sie es vielleicht richtig macht. Herr Staatsminister Wöller, wenn Sie immer noch der Meinung sind, dass das Hauptproblem in diesem Land rechts sei, dann muss ich sagen: Augen auf! Augen auf! Sie haben doch die Zahlen in Ihrem Amt. Doppelt so viele linke wie rechte Gewaltstraftaten gab es im vergangen Jahr in Sachsen. Die Zahl der linken Gewaltstraftaten verdoppelt sich von Jahr zu Jahr. Da können Sie doch nicht sagen, das Problem ist auf der anderen Seite. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ist es aber auch!) Sie können es in Ihren eigenen Berichten oder in unseren Kleinen Anfragen nachlesen, die Sie immer unterschreiben. Wir müssen auch feststellen, dass die Soko LinX komischerweise dreieinhalb Mal so viele Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren bearbeitet wie die Soko Rex. Aber die Soko Rex ist personell deutlich stärker aufgestellt. Da ist es kein Wunder, dass bei links nach und nach die Verfahren nicht bearbeitet und dann wieder eingestellt werden. Das heißt, Sie müssen das Personal der Soko LinX mindestens auf das Personal der Soko Rex aufstocken. Sie müssen auch über Leipzig hinausblicken und das ganze Land im Blick haben; denn diese Linksextremisten machen sich von Leipzig aus wie ein Krake über das ganze Land her. Sie sind mittlerweile auch in Hoyerswerda und im Erzgebirge. Jetzt heißt es schon: Antifaschismus ist Landarbeit. – So nennen sie es selbst. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen eine Ermittlungsgruppe Connewitz, die sich ausdrücklich mit allen Straftaten, die in Leipzig passiert sind, beschäftigt. Schauen Sie nicht weg! Die Polizei hat die Aufgabe, alle Straftaten, die sie erkennt, anzuzeigen – Legalitätsprinzip. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Diese Straftaten müssen auch statistisch erfasst werden, und wir werden ganz genau hinschauen, ob Sie diese Straftaten und alles, was wir bei diesen Demonstrationen gesehen haben, statistisch erfasst haben. Wenn Sie das machen, wird den Bürgern langsam mal reiner Wein eingeschenkt, was in diesem Land, das die CDU, die SPD und die GRÜNEN regieren, eigentlich los ist. (Sabine Friedel, SPD: Das werden wir zu verhindern wissen!) Wir dürfen auch in Zukunft keine linksextremen und linksradikalen Biotope mehr fördern und besonders nicht die Vereine, die zu dieser Demonstration aufgerufen haben oder diese unterstützen. Wenn man antikapitalistisch und gegen diesen Staat und gegen die Repressionen ist, muss man einfach einmal anfangen und sagen, wir verzichten auf die Staatsknete. – Ihr dürftet sie gar nicht haben wollen! (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Jawohl!) Da kann auch die CDU nicht hinterherrennen und sagen, wir wollen euch das aber trotzdem geben, damit ihr die Demokratie fördert. (Zurufe von der SPD und den LINKEN) Wir müssen die Extremismusklausel als Mindestes einführen. Wer Staatsgeld bekommt, muss versichern, dass er nicht mit bekannten Extremisten zusammenarbeitet. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Die Polizei und die Stadt Leipzig müssen alles dafür tun, dass so eine Demonstration wie am 18.09. nicht mehr stattfindet, und am 23.10. können Sie beweisen, dass Sie es machen. Wenn in dieser Richtung nichts passiert in diesem Land, – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen, Kollege.
Sebastian Wippel AfD
– Herr Innenminister Wöller, dann müssen Sie sich tatsächlich fragen lassen, ob Sie die Sicherheit nicht interessiert, und wenn Sie die Sicherheit nicht interessiert, dann sind Sie in Ihrem Amt falsch am Platz. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel sprach in dieser vierten Rederunde für die AfD-Fraktion. Ich frage noch einmal: Gibt es Redebedarf seitens der anderen Fraktionen oder der AfD? – Keinen mehr? – Herr Staatsminister, bitte schön.
Prof. Dr. Roland Wöller
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Unsere Demokratie lebt davon, dass jeder seine Meinung öffentlich kundtun darf. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes verfassungsrechtliches Schutzgut, und Demonstrationen sind ein wichtiger Teil der demokratischen Willensbildung, selbst wenn mit diesen Demonstrationen Solidarität mit gewaltbereiten Extremisten ausgedrückt werden soll. Der Staat hat die Aufgabe, ihre Durchführung zu gewährleisten. Dieser Aufgabe sind unsere Polizistinnen und Polizisten und die anderer Bundesländer und der Bundespolizei vor anderthalb Wochen in Leipzig nachgekommen. Sie haben unter schwierigen Bedingungen Sicherheit und Ordnung gewährleistet. Ihnen gilt an dieser Stelle mein ausdrücklicher Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Meine Damen und Herren! Demokratie braucht Debatten wie hier im Hohen Hause, sie braucht auch Kundgebungen auf der Straße. Was sie aber sicher nicht braucht, ist Gewalt. In meinen Augen ist es schon schlimm genug, Leute einzuladen, die offensichtlich nur zu dem Zweck anreisen, Gewalt auszuüben und das Recht zu brechen. Das ist in dieser Debatte schon hinreichend zum Ausdruck gekommen. Wenn dabei auch noch Einsatzkräfte angegriffen und Ermittler mit dem Tode bedroht werden, dann hat das mit Demokratie ganz sicher nichts mehr zu tun. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Wir alle sind dazu angehalten, dies klar und entschieden zu verurteilen. Die Ereignisse in Leipzig haben jedenfalls wieder deutlich gezeigt: Die Radikalisierung im linksextremistischen Milieu nimmt weiter zu. Die wachsende Gewaltbereitschaft dieser Gruppe macht uns Sorge. Schon vor einiger Zeit haben wir deshalb die Soko LinX ins Leben gerufen. Wir haben die Anzahl der Ermittler und die des Landeskriminalamtes in diesem Bereich verdoppelt und die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft weiter ausgebaut. Schon lange hat unser Verfassungsschutz den gesamten Phänomenbereich fest im Blick. Das gilt übrigens auch für den Rechtsextremismus, der uns in Sachsen vor noch größere Herausforderungen stellt. Und wissen Sie, Herr Kollege Wippel, wenn vor wenigen Tagen im Wahlkampf, auf einer Wahlkampfveranstaltung Ihrer Partei in Grimma, „Sieg Heil!“-Rufe und „Heil Hitler!“-Rufe getätigt werden und Sie sich nicht davon distanzieren, (Zurufe von der AfD! Lüge!) dann haben wir in dieser Demokratie ein großes Problem, und das sind Sie, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD – Unruhe) – Da fühlen sich einige getroffen. – Um es noch einmal klarzustellen: Die Sächsische Staatsregierung tritt deshalb jeder Form von Extremismus entschieden entgegen; denn es gibt keinen guten Extremismus. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Prof. Dr. Roland Wöller
Nein. Sie hatten viermal die Gelegenheit. Ich möchte gern weiter ausführen. – Wir werden es weder der einen noch der anderen Seite überlassen, sich als angeblicher Verteidiger unserer Grundwerte aufzuspielen. Der Staat steht nicht am linken Rand, wenn es gegen rechts geht, aber er steht natürlich auch nicht auf der Seite der Rechten, wenn es gegen links geht. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Diesen Missbrauch machen wir nicht mit. Wir sind eine rechtsstaatliche und eine wehrhafte Demokratie. Wer sich mit Gewalt gegen Gesetz und Ordnung auflehnt, muss wissen, dass wir die freiheitliche Rechtsordnung konsequent verteidigen. (Beifall des Abg. Marko Schiemann, CDU) Von Extremisten begangene Straftaten werden von der Polizei mit aller gebotenen Sorgfalt und mit Nachdruck verfolgt. Dafür unabdingbar ist – das wissen Sie alle – eine gründliche Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz. Meine Damen und Herren! Ich habe vor Kurzem hier im Plenum gesagt: Feinde der Demokratie erkennt man meistens daran, dass nur sie wissen, was gut und richtig ist. Das macht sie zu Antidemokraten und im schlimmsten Fall zu politischen Extremisten, die alles daransetzen, unsere Freiheit zu bekämpfen. Bei aller Beobachtung und konsequenter Strafverfolgung: Ihnen erfolgreich gegenüberzutreten wird uns nur mit einer wachen demokratischen Kultur gelingen. Sie zu stärken gelingt uns durch Präventionsprojekte und Aufklärung, vor allem aber auch dadurch, dass jeder Einzelne von uns es mit der Demokratie ernst meint und für sie eintritt. Der Kampf gegen Extremisten und Feinde der Demokratie muss aus der Mitte der Gesellschaft geführt werden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Wöller. (Norbert Mayer, AfD, steht am Mikrofon. –
Rico Gebhardt Die Linke
Gibt es nicht!) Die Kurzinterventionen sind bereits aufgebraucht. Aber es ist durchaus möglich, dass die Fraktionen noch einmal nach der Staatsregierung sprechen können. Deshalb frage ich in die Runde. – Herr Kollege Wippel, bitte schön.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Ich hatte eigentlich nicht vor, das Wort noch einmal zu ergreifen, aber nach diesem Vorwurf in Richtung der AfD während der Rede des Herrn Staatsminister Wöller halte ich es für erforderlich. Dazu, dass im Wahlkampf – so wie Sie es berichtet haben – bei einer AfD-Veranstaltung „Sieg Heil!“, „Heil Hitler!“ oder was auch immer gerufen worden sein soll, kann ich Ihnen ganz klar sagen: Mit so einem Scheiß haben wir nichts zu tun und das wollen wir auch nicht. (Beifall bei der AfD –
Valentin Lippmann GRÜNE
Boah! – Zurufe von den LINKEN) Das muss man einmal so deutlich sagen. Es gibt immer wieder Idioten, die im öffentlichen Raum unterwegs sind. (Sabine Friedel, SPD: Aber die Veranstaltung war doch von Ihrer Partei angemeldet worden! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Der von Herrn Staatsminister geschilderte Vorgang – – (Jörg Dornau, AfD: Das war nach Abschluss der Veranstaltung! – Gegenruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE –
Jörg Dornau AfD
Es waren eure Genossen!) – Darf ich jetzt weiterreden, oder wie machen wir das jetzt hier? (Unruhe im Saal) – Hallo! (Anhaltende Unruhe im Saal) – So, sind wir fertig? Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann den Redner leider nicht mehr verstehen und wahrscheinlich viele in diesem Plenarsaal ebenfalls nicht. Deshalb bitte ich um etwas Ruhe. Kollege Wippel, bitte, fahren Sie fort.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank. Ich verstehe mein eigenes Wort nicht und es ist echt anstrengend. (Oh-Rufe von den LINKEN) Dieser von Herrn Staatsminister geschilderte Vorfall fand circa 20 bis 30 Minuten nach Beendigung der Versammlung statt und nicht während der Versammlung. Diese Personen sind auch keine Mitglieder unserer Partei und sie würden es niemals werden. (Zurufe von der SPD) Es sind offensichtlich stadtbekannte Trunkenbolde. (Gelächter bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Das muss man sagen; so etwas gibt es. (Sören Voigt, CDU: Ah, man kennt sich!) Man kennt so etwas aus Chemnitz von damals. Sie erinnern sich vielleicht an den Hitler-Gruß, (Sören Voigt, CDU: Es wird nicht besser!) der durch die Medien ging und mit der AfD in Verbindung gebracht worden ist. Später kam bei den Ermittlungen heraus, dass diese Person auch ein stadtbekannter Trunkenbold war, der der linksradikalen Szene zuzuordnen ist und bei uns eingeschleust wurde. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Wippel. Gibt es seitens der anderen Fraktionen noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Die Staatsregierung möchte sich auch nicht mehr dazu äußern. Dritte Aktuelle Sichere Zuflucht für Menschen Landesaufnahmeprogramm nicht auf dem Rücken der Antrag der Fraktion Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion DIE LINKE das Wort. Danach folgen CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst das Wort an Frau Kollegin Nagel. Bitte schön.
Juliane Nagel Die Linke
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sie kennen die Bilder aus Afghanistan: Schaufensterscheiben, die für Mode werbende Frauen zeigen, werden übermalt. Stattdessen müssen Frauen jetzt wieder einen Hidschab tragen, dürfen nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen und seit Kurzem – ich meine seit gestern – auch die Hochschulen nicht mehr besuchen, um dort zu lernen oder zu lehren. Ganze Familien verstecken sich angstvoll, um Repressionen zu entgehen. Medienschaffenden wurde jüngst mit den elf Regeln für den Journalismus auferlegt, gehorsam zu berichten. Im anderen Falle drohen Repressionen. Das sind nur Ausschnitte der grausamen Realität, die sich in Afghanistan seit Mitte August Bahn brechen – der Einstieg in ein islamistisches Kalifat unter Führung der Taliban, das sich zwar modern präsentiert, aber im Kern faschistisch ist, war und bleibt. Der komplette Abzug der NATO-Truppen Ende Juli 2021 markiert dabei nicht den Anfang, sondern den letzten Tropfen auf den heißen Stein. Denn das Bild eines durch die NATO-Truppen-Stationierung stabilisierten Landes ist massiv verzerrt. Zehntausende Zivilist(inn)en aus der afghanischen Bevölkerung fielen seit 2001 den NATOBomben zum Opfer. Die Armut ist in den letzten 20 Jahren massiv gestiegen. 70 % der Menschen leben unter der Armutsgrenze. Weit über zwei Millionen Menschen verließen das Land. Die Zahl der Binnenvertriebenen ist immens. Auf der anderen Seite wurden korrupte Strukturen in Politik, Wirtschaft und Militär durch westliche Finanztransfers massiv genährt. Auch der letzte Präsident des Landes, Herr Ghani – Sie haben die Bilder wahrscheinlich wahrgenommen –, verließ das Land nach der Machtübernahme durch die Taliban mit mehreren Millionen Dollar. Er war Teil dieses Systems. Wer in Afghanistan ein stabiles, auskömmliches Einkommen bezog, war in der Regel beim Staat oder bei den Besatzungstruppen angestellt. Und das konnte nur ein Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit ist die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen zu Debatte aus Afghanistan auch in Sachsen: auflegen. Außenpolitisches Versagen Menschen vor Ort austragen! DIE LINKE Bruchteil der Bevölkerung sein. Von über einer Billion Euro internationaler Hilfen, die seit 2001 nach Afghanistan flossen, kam nur ein Bruchteil in der Gesellschaft wirklich an. Die Taliban konnten das Vakuum, was dieses Szenario produziert hat, für sich nutzen, und das nach 20 Jahren Besatzung. Das war keine Hauruck-Aktion – das dürfte Ihnen ja bekannt sein –, sondern es hat sich sukzessive aufgebaut. Wir als LINKE bleiben deshalb bei unserer Analyse: Der NATO-Einsatz in Afghanistan war falsch. Demokratie und Menschenrechte kann man nicht herbeibomben und mit ökonomischen Abhängigkeiten und Gewalt lässt sich kein stabiles demokratisches System aufbauen. Viele Expert(inn)en, Nichtregierungsorganisationen und auch wir haben in den letzten Jahren immer wieder auf die zunehmend prekäre Sicherheitslage in Afghanistan hingewiesen. Sukzessive nahmen die Taliban Teile des Landes ein, noch während die westlichen Truppen stationiert waren und während – da mache ich den Sprung nach Sachsen – auch die sächsische Landesregierung weiter in das als unsicherstes Land der Welt geltende Afghanistan abschob. Das ist schändlich. Dabei ging es keineswegs nur um Straftäter oder Gefährder, wie der Innenminister zuletzt behauptet hat. Nein, es wurden seit 2017 nach der vollkommen falschen Wiederaufnahme der Abschiebungen 62 Menschen aus Sachsen abgeschoben – bis Juli 2021. Davon waren nur 25, also weniger als die Hälfte, den besagten Kategorien zuzuordnen. (Zuruf von der AfD: Reicht doch zu!) Das, was einen vollkommen aus der Fassung bringt, ist, dass auch Deutschland mit seinen Soldaten das Land verließ, ohne sich zumindest um die als Ortskräfte titulierten Übersetzerinnen und Übersetzer, Köchinnen und Köche, Fahrerinnen und Fahrer, Sicherheitsleute und andere Dienstleister(innen) für die Bundeswehr und um deren bedrohte Familien zu kümmern und sie frühzeitig zu evakuieren. Die Bundesregierung hat sehenden Auges das Leben von mehreren Tausend Menschen gefährdet und gefährdet dieses noch heute. Das ist aus unserer Sicht unterlassene Hilfeleistung. Das ist – so möchte ich es zugespitzt nennen – fahrlässige Tötung. Deutschland, das unter einer rot-grünen Bundesregierung die Beteiligung am NATO-Einsatz beschlossen und unter Schwarz-Rot weitergeführt hat, ist in der Pflicht, den zahlreichen Menschen zu helfen, die in den letzten Jahren damit befasst waren, unter sehr schwierigen Bedingungen demokratische und den Menschenrechten verpflichtete Strukturen in diesem Land aufzubauen. Sie sind in der Pflicht, wir sind in der Pflicht und auch Sachsen kann und muss seinen Beitrag dazu leisten. Auf die Details unserer Forderungen werde ich in der zweiten Runde eingehen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Antragstellerin, Fraktion DIE LINKE, sprach Frau Kollegin Nagel. Nun übergebe ich das Wort an Herrn Kollegen Anton von der CDU-Fraktion.
Rico Anton CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Einmal mehr erleben wir in diesem Hohen Hause, dass sich DIE LINKE offensichtlich wieder einmal mit viel Aktionismus, aber auch genau so viel Kopflosigkeit einem asylpolitischen Thema widmet. Aber das ist nicht nur in Sachsen so. Ein ähnliches Begehr wie das, was heute auf der Tagesordnung steht, ist letzte Woche auch im Landtag von SachsenAnhalt eingebracht worden. Das alles orientiert sich mehr oder weniger rund um den Kabinettsbeschluss der Landesregierung in Thüringen. Dort hatte man im August beschlossen, dass ein Landesaufnahmeprogramm aufgelegt werden soll, um in Afghanistan lebende Verwandte von Afghanen, die schon hier in Deutschland sind, nach Deutschland zu holen. Im Ergebnis kann ich gleich vorwegnehmen, dass das notwendige Einvernehmen des Bundesinnenministeriums, das für ein Landesaufnahmeprogramm erforderlich ist, versagt wurde. Die Aufnahme von Ortskräften und besonders gefährdeten Gruppen fällt aus unserer Überzeugung eindeutig in die Zuständigkeit des Bundes. Insbesondere ist das Bundesaußenministerium gefragt. Dass die Bundesregierung – ich schließe niemand an dieser Stelle aus – keine Glanzleistung abgeliefert hat, darüber sind wir uns, glaube ich, einig. Gleichwohl bemüht man sich weiter, diejenigen, die bis jetzt nicht evakuiert werden konnten, noch nach Deutschland zu holen. Es gibt ganz klare Kriterien, wer zu diesen Gruppen gehört. Dazu gibt es auch zwischen den Ländern keinen Dissens. Für meine Fraktion gibt es zusätzlich noch einen entscheidenden Punkt: Zumindest dann, wenn sie hier sind, wird eine umfassende Sicherheitsüberprüfung durchgeführt, damit zumindest keine Gefährder auf diesem Weg ins Land einreisen, ohne dass wir etwas tun können. Das hat der Bund insoweit zugesagt. Die Aufnahme von Ortskräften und besonders gefährdeten Gruppen ist, was die Verteilung unter den Ländern angeht, ganz klar geregelt. Dazu gibt es auch keinen Dissens. Es wird nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt. Im Landesaufnahmeprogramm ist das für diese Gruppen, die der Bund jetzt aus Afghanistan evakuiert und aufnimmt, nicht erforderlich. Der einzige Effekt, der ein solches Programm für diese Gruppen bringen würde, ist, dass man eine stärkere Abverteilung nach Sachsen bekommt und anderen Bundesländern weniger Menschen zugeteilt werden. Mir fällt aber nun – weiß Gott – kein plausibler Grund ein, warum wir das fördern sollten. Wenn es darum geht, weitere Gruppen aufzunehmen, die vom Bund derzeit nicht für eine Aufnahme vorgesehen sind, dann lehnen wir das ab. Alleingänge der Bundesländer sind dabei nicht zielführend. Innerhalb der Europäischen Union ist man sich einig, dass alle anderen Menschen, die aus Afghanistan fliehen, in den Nachbarländern Schutz finden sollen. Das ist auch der richtige Weg. Es ist besser, die Menschen vor Ort nahe ihrer Heimat zu unterstützen. Ich sage aber auch ganz deutlich: Die internationale Staatengemeinschaft ist aufgefordert, hier entsprechend humanitäre Hilfe zu leisten. Meine Damen und Herren von den LINKEN, ich möchte trotzdem noch einmal auf ein Thema kommen, das mir quer im Magen liegt: das Thema Glaubwürdigkeit in dieser Frage. Die sächsischen Bundestagsabgeordneten der LINKEN haben sich bei der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan am 25. August im Bundestag enthalten. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Stimmt nicht!) – Frau Nagel, selbstverständlich stimmt das. Ich habe aus meinen Unterlagen das Protokoll der Plenarsitzung herausgezogen. Es gab Abgeordnete aus anderen Bundesländern, die dagegen gestimmt haben. Es haben auch zahlreiche Abgeordnete dafür gestimmt; das war ein gemischtes Bild. Aber aus Sachsen war das Bild der Enthaltung das Dominierende. Ich kann nicht auf der einen Seite sagen, dass das, was hier an Leistungen im Vorfeld nicht stattgefunden hat – Frau Nagel, wie Sie es gerade getan haben –, ist schon strafwürdig, und auf der anderen Seite dann aber sagen: Wenn es darum geht, sie zu evakuieren – und das leider in einer Situation, in der man es schon nicht mehr unbewaffnet machen konnte –, mache ich nicht mit oder versammle mich nicht dahinter. Das ist – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie meinen den Antrag vom Juni?) – Nein vom August – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Und was ist mit dem Juni-Antrag, bei dem ihr dagegen gestimmt habt?) – Das ist scheinheilig. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, das ist scheinheilig? Das ist Quatsch!) – Es ist scheinheilig, in einer solchen Situation nicht einmal jedes Geplänkel beiseite zu lassen und das zu tun, was erforderlich und was anständig ist. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege, die Redezeit ist abgelaufen.
Rico Anton CDU
Es hinterlässt bei mir den faden Beigeschmack, dass es hier zumindest – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.
Rico Anton CDU
– keine Motivation war, im August politisches Kapital aus dieser Situation zu schlagen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da wurde schon evakuiert! Das hatte die Bundesregierung schon beschlossen!) Das ist dem Thema nicht angemessen. Sie sollten einmal ein Stück weit in die Selbstreflexion gehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Anton. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion der AfD; Kollege Wiesner, bitte schön. In diesem Zusammenhang bitte noch einmal, an die Redezeit zu denken; das sind fünf Minuten, und die Zeit sollte bitte eingehalten werden. Herr Kollege, bitte schön.
Alexander Wiesner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich beginne einmal ganz anders. Den Debattentitel könnte man auch einfach abkürzen: Außenpolitisches Versagen nicht auf dem Rücken der Menschen vor Ort austragen! Na ja, wir als AfD-Fraktion verstehen natürlich Menschen vor Ort anders als zum Beispiel die LINKEN. Für uns sind die Menschen vor Ort unsere Bürger. Das sind die Steuerzahler, die die Kosten der desaströsen Außenpolitik bezahlen müssen, die die verfehlte Migrationspolitik der Altparteien zu tragen haben. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Und das sind auch die Bürger, bei denen zum x-ten Mal eingebrochen wird, die Opfer von Straftaten werden, von Sexualdelikten oder Straftaten gegen Leib und Leben, von Straftaten, die auch von Flüchtlingen verübt werden. (Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Man muss ganz klar konstatieren, dass es den Genossen der LINKEN nicht um die eigenen Bürger geht, sondern Sie machen sich lieber Sorgen um die Leute aus der ganzen Welt. Gehen Sie einmal in sich und fragen sich, warum Sie bei der letzten Bundestagswahl derartigen Schiffbruch erlitten haben. (Beifall bei der AfD – Zuruf von den LINKEN) Aber kommen wir zum Debattentitel zurück. Wenn hier eine Debatte geführt wird, die primär außenpolitisch ist, dann kann ich Herrn Kollegen Anton im gewissen Punkt zustimmen: Das gehört in den Bundestag. Wir werden uns nicht entziehen. Aber nun zum Thema. Wenn wir über die Folgen des Afghanistaneinsatzes sprechen, dann müssen wir zuerst die Ursachen und die Entwicklung betrachten. Es war die SPD-geführte Regierung, die im Jahr 2001 den Afghanistaneinsatz mit vom Zaun gebrochen hat. Zu Beginn hieß das noch „Krieg gegen den Terror“ und wurde mit dem Spruch gewürzt, dass Deutschlands Sicherheit auch am Hindukusch verteidigt werde. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Später war das dann der Export westlicher Werte. Wo hat es geendet? In einem Debakel. Die internationale Gesellschaft hat in Afghanistan einen Scherbenhaufen hinterlassen. Jedes Land, das mitgemacht hat, hat dort grandios versagt. (Beifall bei der AfD) Die Italiener sollten ein rechtsstaatliches Justizsystem aufbauen und sind gescheitert. Die Briten sollten den Drogenhandel bekämpfen; sie haben nichts erreicht. Die Amerikaner sollten eine afghanische Armee aufbauen. Das hat so gut funktioniert, dass diese Armee direkt nach dem Abzug der NATO-Truppen einfach auseinandergelaufen ist. Wir Deutschen sollten eine Polizei neu strukturieren; auch das hat nicht wirklich funktioniert. Das Schlimme ist: Dieses Versagen war absehbar. Die Sowjets haben das jahrelang versucht. Sie haben versucht, aus Afghanistan einen Satellitenstaat zu machen. Das Ergebnis ist bekannt: Es hat nicht funktioniert. Jetzt stehen wir vor einem Scherbenhaufen. 59 tote Bundeswehrsoldaten, 20 Milliarden Euro verbrannte Steuergelder und möglicherweise eine anstehende neue Flüchtlingswelle. Jetzt wird es interessant, wenn wir über Ortskräfte reden und immer noch diskutiert wird, wer denn alles dazugehören soll. Sind das nur die, die für die Bundeswehr gearbeitet haben? Sind das auch die, die für NGOs, Stiftungen und Ähnliches gearbeitet haben? Gehören ihre Großfamilien dazu – dann multipliziert sich das nach oben – oder sind das die, die uns ganz klar erklären können, dass sie zu diesen Großfamilien gehören? Mittlerweile kursieren Listen mit ca. 40 000 Personen, die angeblich Ortskräfte sind. Mich erinnert die Diskussion ganz fatal an die Minderjährigen auf griechischen Inseln oder an die Pressebilder aus dem Jahr 2015 von Kindern mit Kulleraugen, und am Ende stiegen junge, kräftige Männer aus Flugzeugen oder kamen über die Grenze. Hierzu muss ich leider sagen: Unsere Bürger haben genug von diesem Schwindel. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Herr Kollege Wiesner. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Frau Kollegin Petra Čagalj Sejdi; bitte schön.
Petra Čagalj Sejdi GRÜNE
Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Woche hat Bundesinnenminister Horst Seehofer seine Ablehnung von Landaufnahmeprogrammen für Schutzbedürftige aus Afghanistan noch einmal bekräftigt. Auch die EU-Innenminister haben das Einvernehmen. Sie wollen keine gesonderten Aufnahmeprogramme. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Ihnen nicht sagen, wie beschämend ich das finde. Ich kann Ihnen auch nicht sagen, was das für ein Armutszeugnis ist. Es ist ein Armutszeugnis, das sich die Bundesregierung und die Europäische Union damit selbst ausstellen. Es geht hier um Menschen. Es geht um Menschen, völlig unabhängig davon, wer, wie, wo und was. Es ist beschämend, wie sich diejenigen, die die Verantwortung für diese Menschen tragen, einfach aus der Affäre ziehen. 20 Jahre lang haben Afghaninnen und Afghanen unseren Bundeswehreinsatz, unsere Hilfsorganisationen, den Aufbau zivilgesellschaftlicher Strukturen im Land mit uns unterstützt. Journalistinnen, Menschenrechtler haben sich für die Einhaltung von Menschenrechten, für Demokratie und Bildung eingesetzt. All diese Menschen schweben in Lebensgefahr – und nicht nur sie. Ihre Kinder, ihre Eltern und ihre Angehörigen schweben in Lebensgefahr. Die Bundesregierung hat sich nur für die Aufnahme von Ortskräften starkgemacht. Dort werden auch nur diejenigen aufgenommen, die erst ab dem Jahr 2013 gearbeitet haben. Aber was ist mit den Menschen, die vor 2013 im Einsatz waren? Was ist mit all den schutzbedürftigen Menschen? Was ist mit den Töchtern, den 18-jährigen Töchtern der Familien, die jetzt allein zurückbleiben und zwangsverheiratet werden? Was ist mit den Mitarbeitern von Caritas, von anderen NGOs und Organisationen, die unterstützend vor Ort waren? Was ist mit diesen Menschen? – Das sind auch Personen, die wir retten und schützen müssen. Wir haben in Deutschland eine Verantwortung für diese Menschen. Unsere Verantwortung resultiert aus unserem Versprechen, dass wir sie bei ihrem demokratischen Aufbau unterstützen. Unsere Verantwortung resultiert aus dem überstürzten Truppenabzug, der dieses ganze Chaos überhaupt möglich gemacht hat. Unsere Verantwortung resultiert auch aus der zögerlichen Evakuierung derjenigen, die als schutzbedürftig eingestuft waren. Diese Verantwortung müssen wir in Sachsen, in der Bundesregierung und auf europäischer Ebene vertreten und ihr gerecht werden. Die Europäische Kommission hat Ende August die Mitgliedsstaaten zur Aufnahme im Rahmen von ResettlementProgrammen aufgerufen; und die Bereitschaft ist da. Viele Länder haben ihre Bereitschaft erklärt. Viele Länder sind bereit, mehr Menschen aufzunehmen. Auch wir haben einen Koalitionsvertrag, in dem wir uns bereit erklärt haben, besonders schutzbedürftige Menschen aufzunehmen. Also, meine Damen und Herren, jetzt ist der Zeitpunkt, jetzt müssen wir aktiv werden, jetzt können wir unser Koalitionsvorhaben umsetzen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin Sejdi sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich an die SPD-Fraktion. Herr Kollege Pallas, bitte schön.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Umstände, unter denen der 20 Jahre dauernde Einsatz in Afghanistan beendet wurde, sind nach wie vor bedrückend und beschämend; denn die Bilanz dieses Einsatzes ist bitter. Auf der einen Seite hat eine Generation von Afghaninnen und Afghanen in einem Land aufwachsen können, in dem Stück für Stück demokratische Werte, Freiheiten, moderne Bildung für alle angeboten wurden. Gerade Mädchen und Frauen hatten endlich wieder Luft zum Atmen und die Freiheit, sich nach ihren Vorstellungen zu entfalten. Andererseits ist es der internationalen Gemeinschaft nicht gelungen, ein festes Fundament für eine nachhaltige, soziale und friedliche Entwicklung in Afghanistan aufzubauen. Seit dem Beginn des Abzugs der internationalen Truppen im Mai haben die Taliban in kurzer Zeit weite Teile des Landes eingenommen. Der BND hat die Situation gnadenlos falsch eingeschätzt. Stattdessen überschlugen sich die Ereignisse. Innerhalb von Stunden implodierte die afghanische Regierung, gleichzeitig kollabierten die afghanischen Sicherheitskräfte und verließen ihre Posten. Damit war der Weg in die Hauptstadt frei, die von den Taliban kampflos übernommen werden konnte. Mithilfe einer rasch eingerichteten Luftbrücke konnte die Bundeswehr immerhin in den ersten elf Tagen mehr als 5 300 deutsche Staatsangehörige, andere Ausländer und afghanische Ortkräfte aus Kabul ausfliegen. Doch das Ende der Luftbrücke darf nicht das Ende unserer Bemühungen bedeuten, weiterhin gefährdete Menschen in Sicherheit zu bringen. Denn noch immer befinden sich Tausende Menschen in Afghanistan, die vor den Taliban fliehen, weil sie um ihre Freiheit oder ihr Leben fürchten müssen. Hierfür brauchen wir diplomatisches Geschick. Denn für weitere Evakuierungen sind wir auf die Kooperation der Taliban angewiesen – ob wir das gut finden oder nicht. Daher ist es ungemein wichtig, dass die Bundesregierung weiter daran arbeitet, denjenigen Menschen in Afghanistan zu helfen, für die wir eine besondere Verantwortung tragen, und eine sichere Ausreise für sie zu ermöglichen. Besonders bedrohlich ist es für die Ortskräfte – das haben wir schon gehört –, aber auch für Frauenrechtsaktivistinnen und -aktivisten, Menschenrechtsanwälte oder Mitarbeiter(innen) in der Entwicklungshilfe. Sie sind im Fokus der Taliban. Unser oberstes Gebot muss es sein, sie zu schützen, und Verhandlungen sind gegenwärtig der einzige Weg, das zu erreichen, auch für politische Stabilität und Frieden. Nach aktuellem Stand werden nicht nur deutsche Staatsangehörige bei der Ausreise unterstützt, sondern auch Ortskräfte, die ab 2013 für die Bundeswehr gearbeitet haben. Nach meinem Kenntnisstand ist es in den letzten Jahren immer wieder gelungen, dass auch Ortskräfte, die vorher schon für die Bundeswehr gearbeitet hatten, mit den Truppen nach Deutschland kommen konnten und hier eine Perspektive bekommen haben. Der Schutz gilt aber auch Afghaninnen und Afghanen aus der Zivilgesellschaft, den Medien, der Kultur und der Wissenschaft. Er gilt eben nicht für die Großfamilie, Herr Wiesner – das waren Fake News von Ihnen –, sondern für die Kernfamilie, sprich den Ehepartner, die Ehepartnerin sowie Minderjährige oder ledige Kinder. So weit die Theorie; die Umsetzung erweist sich jedoch als äußerst schwierig. Als SPD stehen wir zu unserer Absprache innerhalb der Koalition, die wir gemeinsam errungen haben, uns an Aufnahmeprogrammen des Bundes zu beteiligen. Wir hoffen auf zügige Fortschritte bei der Klärung, wie die Betroffenen Afghanistan sicher verlassen und in die Bundesrepublik einreisen können. Der Abschiebestopp nach Afghanistan ist mit Blick auf die aktuelle Situation für uns eine Selbstverständlichkeit und zum Glück seit Mitte August endlich Realität. Von den aus Afghanistan ausgeflogenen Ortskräften und deren Familien sind bereits über 200 in Sachsen angekommen. Weitere werden folgen. Das ist auch richtig so, und das können wir in Sachsen auch leisten. Lassen Sie uns diesen Menschen, welche unter hohem Risiko Deutschland unterstützt haben, hier eine faire Chance auf ein neues Leben geben. Gleichzeitig erwarten wir, dass die sächsischen Behörden den bundesgesetzlichen Spielraum für Aufenthaltsgenehmigungen aufgrund von guter Integration – wegen Ausbildung oder Beschäftigung – intensiver ausschöpfen, damit die Afghan(inn)en, die bereits in Sachsen leben, eine längerfristige Perspektive erhalten können. Das jüngste Urteil zur Rückführung einer abgeschobenen Familie aus Pirna hat nämlich gezeigt, dass dies bei Weitem noch nicht der Fall ist. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Wir können jetzt die zweite Rederunde eröffnen. Kollegin Nagel, bitte schön.
Juliane Nagel Die Linke
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich möchte zuerst auf Herrn Anton reagieren. Ihre Einlassung fand ich schon etwas „tiefstaplerisch“. Natürlich haben wir als Deutschland eine Verantwortung. Nach der Machtübernahme durch die Taliban ist lange diskutiert worden: Warum konnte das so passieren? – Das wurde hier auch erwähnt. – Warum haben das die deutschen Behörden nicht kommen sehen? Warum wurde im Juni dem Antrag der GRÜNEN-Bundestagsfraktion mit breiter Mehrheit im Bundestag nicht zugestimmt? Nur DIE LINKE hat dem zugestimmt, Ortskräfte unmittelbar schnell zu evakuieren. Es gibt viele kleine Bausteinchen. Das Chaos der Evakuierung hat wohl am besten das furchtbare Bild des Flugzeuges illustriert, an das sich Menschen gehängt haben, die unter den Taliban in Angst und Bange um ihr Leben waren. Das kann Ihnen doch nicht entgangen sein – schieres Chaos auf dem Flughafen. Ich fand das ein bisschen abwertend, was Sie hier gesagt haben. Wenn ich Bundestagsabgeordnete der LINKEN wäre – (Zuruf von der AfD: Gott bewahre!) und das betrifft vielleicht auch viele Kolleginnen und Kollegen, die hier im Landtag sitzen –, dann hätte ich dem Bundeswehrmandat zugestimmt, trotz aller Kritik am Verfahren und an der Reichweite. Das kann ich hier bestimmt sagen. Was die Kolleginnen und Kollegen da in Berlin gemacht haben, kann ich an dieser Stelle nicht kommentieren. Wieder zur landespolitischen Ebene: Ich sehe das ein bisschen anders als Sie, Herr Anton. Wir haben Ihnen kurz nach dem Kippen des Landes hier einen Antrag vorgelegt, der ein Landesaufnahmeprogramm forderte. Ich denke, die neue bundespolitische Konstellation, die neue Regierungsbildung wird auch beweisen, dass es da Spielraum gibt. Es wird sich zeigen, dass das, was Berlin, Thüringen und auch Bremen machen, nämlich Landesaufnahmeprogramme zu definieren, Landesaufnahmeordnungen und das Einvernehmen des Bundes nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes einzufordern, ein richtiger politischer Druck ist, der erzeugt wird. Es gibt Bundesländer, es gibt viele Kommunen – das wissen Sie –, die bereit sind, aufzunehmen, und die das Nein, das Ihr Bundesinnenminister immer wieder äußert und geäußert hat – zur Frage der griechischen Inseln oder jetzt im Falle Afghanistans –, nicht akzeptieren wollen. Ich denke, hier muss politischer Druck entfaltet werden, um vielleicht auch das Aufenthaltsgesetz zu ändern. Da ist es an Ihnen, liebe SPD und liebe GRÜNE, diese Bewegung zu erzeugen und uns als Bundesländern, in dem Fall Sachsen, vielleicht auch die Möglichkeit zu geben, eigenständiger zu handeln, ohne den Bund unbedingt fragen zu müssen. Was könnten wir dann tun? Wir könnten sächsische Beamtinnen und Beamte, wenn es nötig und dringlich ist, zum Beispiel in diesem Fall nach Usbekistan oder nach Pakistan schicken, und diese könnten dort die Aufgabe des BAMF übernehmen, könnten Anhörungen vornehmen und Sicherheitsüberprüfungen durchführen. Das wäre möglich im Rahmen eines Landesaufnahmeprogramms. Also handeln Sie, und handeln Sie unverzüglich. Ich erwarte eigentlich von der neuen Bundesregierung, dass dies ein Thema ist, das relativ schnell auf die Agenda kommt. Denn obwohl jetzt, wie man heute in der Presse lesen konnte, monatlich für die nächsten zwei Monate 200 Menschen evakuiert werden, ist da noch viel Luft nach oben. Die Zahl der Menschen, die betroffen sind – Ortskräfte, Familien, aber auch Zivilgesellschaft –, liegt in fünfstelliger Höhe, das ist eine Zehntausenderzahl. Da reicht nicht, was jetzt zugesagt wurde. Ich möchte auch einen Appell an Innenminister Wöller richten, obwohl ich nicht denke, dass dies fruchtet. Die Innenministerkonferenz spielt eine Rolle! Setzen Sie sich dafür ein, dass zwischen den Innenministern der Länder und dem Bundesinnenministerium noch mehr Spiel hineinkommt, dass eine großzügige Aufnahme von schutzsuchenden Menschen vereinbart wird, im Dezember wahrscheinlich, und dass der Abschiebestopp, der jetzt natürlich erst einmal erlassen ist, auch langfristig gilt. Ich will den Ball von Albrecht Pallas noch einmal aufnehmen. Wir haben ja auch im Land Sachsen eine Möglichkeit. Hier leben über tausend Menschen in einem Duldungsstatus; sie haben damit keine Möglichkeit, Familien nachziehen zu lassen, sie hängen in der Luft, können aber sowieso nicht abgeschoben werden. Wahrscheinlich werden sie ihrer Identitätsnachweispflicht auch in den nächsten Monaten und Jahren nicht nachkommen können, weil Botschaften nicht erreichbar sind, weil die Verfahren behindert sind durch die schwierige Situation. Hier fordern wir ganz klar, dass diesen über tausend Menschen eine Perspektive verschafft wird. Die Möglichkeiten, die hier das Aufenthaltsrecht bietet, über verschiedene Wege zu einem Bleiberecht zu kommen, sollten extensiv genutzt werden, um den Menschen hier Sicherheit und Stabilität zu verschaffen und ihnen zu ermöglichen, gegebenenfalls ihre Familien nachzuholen. Der Aufbau des Kalifats schreitet voran, das sehen wir. Dieses Problem können wir hier im Land tatsächlich nicht lösen. Damit steigt die Lebensgefahr vieler Menschen. Wir meinen, es darf keine Zeit ins Land gehen; wir müssen als Bundesland progressiv vorangehen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen. Letzter Satz.
Juliane Nagel Die Linke
Wir müssen vorangehen, wie es die erwähnten Bundesländer Berlin, Thüringen, Bremen ja auch stetig tun. Lassen Sie uns diesem Beispiel folgen und ein starkes Signal hier aus diesem Landtag senden. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Nagel von der Fraktion DIE LINKE eröffnete die zweite Rederunde. Gibt es seitens der CDU noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann die AfD? – Kollege Ulbrich, bitte schön.
Roland Ulbrich AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Debattenthema der LINKEN ist wieder einmal ein Stück aus der Abteilung Tränendrüse: „Sichere Zuflucht für Menschen aus Afghanistan“ schaffen. Da wittert die Asyl-Lobby wieder einmal Morgenluft. Einwanderer aus Afghanistan stehen zwar ziemlich weit oben in der Kriminalstatistik, aber für die LINKEN können es ja gar nicht genug kulturell inkompatible Neubürger mit einer mittelalterlichen Sozialisation (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) und einem teilweise hasserfüllten Frauenbild sein. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was labern Sie hier eigentlich für einen Mist?) Anfangs ging es offiziell nur darum, die Ortskräfte der Bundeswehr vor den Taliban in Sicherheit zu bringen – eine überschaubare dreistellige Zahl. (Sabine Friedel, SPD: Nein!) Rechnete man die Familienangehörigen noch dazu, käme man in einen niedrigen vierstelligen Bereich – so weit, so akzeptabel. (Sabine Friedel, SPD: Haben Sie keinen Redner mit Ahnung? – Gegenruf von der AfD: Frau Friedel, das erfordert ein bisschen Horizont zum Hintergrund!) Wie die Rettungsaktion ausgeartet ist, wissen wir alle. (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN) Unter den 3 000 Erstevakuierten aus Afghanistan befanden sich gerade einmal 130 Ortskräfte. Der Rest waren Menschen – fast alle männlich – unbekannter Herkunft (Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN) und unbekannter Intention – 2015 lässt grüßen. Die Fachkräfte von einst heißen heute Ortskräfte. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Nach ihrer Ankunft stellte sich dann heraus: Es waren Gewaltverbrecher darunter, Vergewaltiger und sonstige abgeschobene Straftäter. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Und die bleiben erst einmal hier, nachdem der Machtwechsel in Afghanistan zu einem Abschiebestopp geführt hat. Dabei hatten wir doch schon vorher einen Abschiebestopp, das heißt, unter der alten Regierung konnte man Afghanen nicht zumuten, in ihr eigenes Land zurückzukehren. Unter der neuen Regierung soll das nun auch nicht gehen. Vielleicht könnten die Herrschaften von Regierenden und LINKEN einmal darüber nachdenken, was sie eigentlich wollen. Wieso sollten wir überhaupt Afghanen aufnehmen, wo sie doch jetzt genau die islamische Scharia-Regierung haben, die sich 95 % von ihnen so sehnlichst gewünscht haben? Wieso sollten wir mehr sogenannte Flüchtlinge aufnehmen als jene, wozu wir nach dem Königsteiner Schlüssel ohnehin schon gezwungen sind? Um andere Bundesländer zu entlasten, oder damit sich die LINKEN im bundesweiten Gutmenschen-Wettbewerb profilieren können? (Juliane Nagel, DIE LINKE: Ekelhaft!) Wenn Sie persönlich finanziell dafür aufkommen, gerne! Ein Aufnahmeprogramm aufzulegen, (Sabine Friedel, SPD: Hat Herr Gauland auch gefordert! –
Albrecht Pallas SPD
Hört, hört!) das ist Außenpolitik und hat uns im Landtag nicht zu interessieren. „Außenpolitisches Versagen nicht auf dem Rücken der Menschen vor Ort austragen!“, dieses Thema gehört in den Bundestag. Dort ist der Platz, um über sicherlich vorliegendes außenpolitisches Versagen zu debattieren. Dort sind die LINKEN ja trotz ihres Scheiterns an der Fünfprozenthürde immer noch vertreten. (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Damit kommen Sie nicht zurecht!) In Sachsen sollten wir lieber darüber diskutieren, linksfanatische Sentimentalitäten nicht auf dem Rücken unserer Bürger auszutragen, (Beifall bei der AfD) ihnen nicht noch mehr finanzielle Lasten, sicherheitspolitische Risiken und eine zunehmende Entfremdung aufzubürden. Bevor Sie jetzt allerdings an Ihrer eigenen Schnappatmung ersticken, mache ich einen Vorschlag zur Güte: Die AfD empfiehlt, statt Geld ausschließlich Sachleistungen auszugeben; schließlich geht es unseren Kollegen von den LINKEN vor allem um die sichere Aufnahme und nicht um den Bereicherungsaspekt, wenn ich das richtig verstanden habe. (Sabine Friedel, SPD: Und dem würden Sie zustimmen?) Dann wird sich schnell herausstellen, wer unsere Hilfe wirklich braucht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Ulbrich sprach für die AfD-Fraktion. Am Mikrofon 1 sehe ich Herrn Kollegen Richter, vermutlich mit einer Kurzintervention. Bitte schön, Herr Kollege.
Frank Richter SPD
Mein Anliegen besteht im Grunde nur in einer Feststellung: Angesichts des dem soeben Ausgeführten zugrunde liegenden Menschenbilds möchte ich meinen entschiedenen Widerspruch zum Ausdruck bringen – und ich glaube, das gilt nicht nur für mich, sondern für fast alle anderen Abgeordneten hier im Landtag. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Eine zynischere Bewertung dieser zugegebenermaßen sehr schwierigen Frage, wer zuständig ist, wie es geschehen kann und wie Deutschland seiner Verantwortung gerecht werden muss, um das angerichtete Desaster wenigstens halbwegs wiedergutzumachen, habe ich bisher noch nicht gehört. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Richter am Mikrofon 1 mit einer Kurzintervention, auf die wiederum am Mikrofon 7 Kollege Ulbrich antwortet. Bitte schön.
Roland Ulbrich AfD
Danke schön, Herr Präsident. Herr Kollege, ich bin ja sowieso der Meinung, dass diese Debatte in weiten Teilen nicht in dieses Haus gehört, sondern in den Bundestag. Ansonsten können Sie gern meine Rhetorik kritisieren. Welchen Sinn ergibt das? Ich weiß es nicht. Im Grunde ist es die Frage, wie man die Dinge darstellt. Aber wissen Sie, das ist genau dieses Thema Tränendrüse, und das ist alles so furchtbar usw. Genau deshalb vernebeln wir ja die eigentlichen Probleme, die wir angerichtet haben, indem wir unsere Vorstellungen von westlicher Demokratie dorthin haben importieren wollen, in ein Land, das das überhaupt nicht will, und das mit einer völlig verfehlten Solidarität mit den USA. Ich würde sagen, mit einem US-Imperialismus, ein Begriff, der den LINKEN nicht unbekannt sein sollte. – Danke schön. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Ulbrich mit der Erwiderung. Wir fahren fort in der Rednerreihenfolge. Die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Frau Kollegin Petra Čagalj Sejdi, bitte schön.
Petra Čagalj Sejdi GRÜNE
Liebe Kolleginnen und Kollegen der antirassistischen Fraktionen! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN) – Danke. Um die Debatte aus dem Sumpf des Rassismus ins Konstruktive zu ziehen, möchte ich ganz kurz auf zwei, drei Punkte eingehen, die die Kollegen Nagel und Pallas in ihren Wortbeiträgen erwähnt haben und die ich doch für sehr wichtig halte. Es geht nicht nur um die Rettung der Menschen aus Afghanistan hierher. Es geht auch darum, dass wir hier vor Ort gute Strukturen und gute Perspektiven schaffen. Viele Afghaninnen und Afghanen – Sie haben es bereits gesagt – leben hier in Duldung und Unsicherheit, auch in Unsicherheit vor Abschiebungen. Zwar sind die Abschiebungen derzeit ausgesetzt. Trotzdem sind die Menschen nicht sicher. Ich meine, die Sächsische Staatsregierung muss sich einmal klar dazu bekennen, dass Abschiebungen nach Afghanistan nicht mehr durchgeführt werden. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Ganz wichtig ist es an der Stelle zu erwähnen: Um die Perspektiven der Menschen bei uns in Sachsen zu erweitern und zu sichern, ist es wichtig, dass wir sie aus der Isolation und der Perspektivlosigkeit herausholen. Dazu haben wir die Möglichkeiten, auch das hat Kollege Pallas schon gesagt: Wir haben die Möglichkeiten der Ausbildungsduldung, der Beschäftigungsduldung, wir haben weitere humanitäre Aufenthaltstitel und können damit ausreisepflichtige Menschen schützen, sie hierbehalten und ihnen eine Lebensperspektive sichern. Diese Ermessensspielräume haben die Ausländerbehörden, und die müssen sie auch endlich ausnutzen. Dabei können wir nicht immer nur auf das Problem der Identitätsklärung verweisen, denn momentan gibt es keine Möglichkeit der Identitätsklärung. Das muss man einfach klar sagen. Sowohl die Botschaft in Berlin als auch das afghanische Konsulat in München sind geschlossen. Die Menschen können ihre Identität vor Ort nicht klären. Deshalb noch einmal an DIE LINKE gerichtet: Ich nehme den Ball an mit der Bewegung, die wir erzeugen müssen. Das können Sie mir aus tiefstem Herzen glauben. An uns soll es nicht scheitern. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Čagalj Sejdi sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Die SPD hätte noch 32 Sekunden. Ich nehme an, Sie machen davon keinen Gebrauch mehr. Deshalb von mir die Frage: Gibt es noch Redebedarf seitens der Fraktionen? – Ich schaue zur CDU. – Nein. AfD? – Kollege Wiesner.
Alexander Wiesner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Wir haben es gehört: DIE LINKE möchte die Tore noch weiter aufmachen. Die Kosten für Deutschland sind egal. Die GRÜNEN haben zu den Afghanistan-Einsätzen meistens Ja gesagt und freuen sich auf Flüchtlingswellen mit den drastischen Veränderungen, die diese für unser Land bringen. Menschliche Kollateralschäden sind ihnen offensichtlich egal, geht es doch darum, eine bunte gesellschaftliche Wirklichkeit zu schaffen. Auch die SPD, deren Kanzler Schröder das Abenteuer vom Zaun gebrochen hat, sekundiert, wie zu erwarten war. Jetzt muss man auch ehrlich sein: Die CDU hat jedem Einsatz unter Hinweis auf das „C“ in ihrem Namen zugestimmt. Mit dem „C“ ist zwar Nächstenliebe gemeint, aber Sie betreiben damit Fernstenliebe, denn die Nächsten wären die Bürger vor Ort und unsere Bürger in Sachsen. (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Fakten bitte!) Denen haben Sie vorgehalten, sie wären in einer Diktatur sozialisiert worden, auch wenn sie ein anderes Bild von Migration haben. Wenn wir über außenpolitisches Versagen reden, müssen wir auch über die Feststellung reden, dass unsere westlichen Werte keine universellen Werte sind. Afghanistan steht nicht nur für einen verlorenen Krieg, sondern auch für das Scheitern des westlichen Missionierungseifers. Dem müssen wir uns stellen. Dieses Scheitern erleben wir nicht nur in Afghanistan, sondern auch täglich unfreiwillig hier auf den Straßen. Ich erinnere an den Mordversuch eines Afghanen in Berlin, der eine Frau niedergestochen hat, weil er es nicht ertragen konnte, sie in der Öffentlichkeit bei der Gartenarbeit zu sehen. Daher frage ich mich, wie viele von diesen Leuten wir hier brauchen. Ehrenmorde, religiös motivierter Terrorismus – ich spare mir die Aufzählung weiterer Straftaten, weil meine Redezeit dazu gar nicht ausreichen würde – sind Tatsachen. Fakt ist, die Bundesrepublik hat die größte afghanische Diaspora außerhalb Zentralasiens. Wie „Die Welt“ am 25.08.2021 schrieb, wird leider eine große Minderheit dieser Menschen straffällig. Sicher ist es für viele Afghanen nicht leicht, mit den europäischen Sitten klarzukommen. Das ist aber noch lange kein Grund dafür, Gastrecht mit Straftaten zu missbrauchen, sei es auch nur seitens einer großen Minderheit. Auch das stört viele Bürger. Gastfreundschaft und Hilfsbereitschaft werden aufs Schäbigste missbraucht. Dann wird uns aber immer wieder vorgemacht, es wäre nicht so. Wenn man das anspricht, wird man dafür beschimpft. So geht es nun einmal nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, kommen wir einmal zu – wie haben Sie es vorhin genannt? – konstruktiven Punkten. Nicht richtig ist es, ein sächsisches Landesaufnahmeprogramm für Afghanen aufzulegen. Das wäre ein nächster Pull-Faktor. Nicht richtig ist es, Menschen zu entwurzeln, und nicht richtig ist es zu versuchen, einem Land wie Afghanistan westliche Werte überzustülpen. Richtig wäre es, den Menschen vor Ort mit nichtmilitärischen Mitteln entweder in Afghanistan oder in den Nachbarregionen zu helfen. Richtig wäre es auch, zukünftig die Finger von militärischen Abenteuern wie Afghanistaneinsätzen zu lassen. So schwer es uns auch fällt, wir müssen zugeben, dass die Afghanen irgendwann ihren Weg gehen werden. Dieser Weg wird für dieses Land äußerst beschwerlich sein. Er wird in unseren Augen schon gar nicht verständlich sein, zumindest bei großen Teilen nicht. Wir täten sehr gut daran, dem restlichen Teil der Welt nicht unsere Vorstellungen davon aufzudrücken, wie eine Gesellschaft funktionieren soll. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wiesner sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Wöller, bitte schön.
Prof. Dr. Roland Wöller
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Abzug der internationalen Truppen aus Afghanistan und die Übernahme der Macht durch die radikal-islamistische Taliban hat das Land in kürzester Zeit in einen völlig destabilisierten und desolaten Zustand geführt. Die Staatsregierung ist besorgt über die humanitäre Situation in Afghanistan. Die Bundesrepublik Deutschland hat eine besondere humanitäre Verantwortung gegenüber den afghanischen Ortskräften und deren Familien, denn sie haben uns in den letzten Jahren in Afghanistan unterstützt. Aus diesem Grund hat bereits am 19. August 2021 eine außerordentliche Sitzung der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern zur Lage in Afghanistan stattgefunden. Wir haben in dieser Sitzung über die rasche Evakuierung der deutschen Staatsangehörigen und der afghanischen Ortskräfte samt ihren Familien aus Afghanistan beraten. Die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, weitere Ortskräfte, deren Familienangehörige und besonders gefährdete Personengruppen aus Afghanistan zügig nach Deutschland in Sicherheit zu bringen. Sie unterstützt damit die Bundesregierung und das Bundesinnenministerium, entsprechende Schritte zu unternehmen. Nach Ankunft in Deutschland sollen sie gemäß § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes humanitär aufgenommen werden. Anschließend greift der Königsteiner Schlüssel und die Menschen werden auf die Bundesländer verteilt. Dieses Verfahren ist bereits in vollem Gange. Die Zahl der Ortskräfte umfasst circa 17 800 Personen einschließlich ihrer Familienangehörigen. Hinzu kommen noch 6 500 Personen in besonders exponierter Position, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten bzw. NGO-Vertreter. Das Bundesinnenministerium hat diesen 24 300 Personen eine Aufnahmezusage erteilt. Von ihnen sind nach Aussage des Bundes bereits circa 3 200 Personen in die Bundesrepublik eingereist. Der Freistaat Sachsen hat seit Januar dieses Jahres 217 Personen, das heißt Ortskräfte und Familienangehörige, aufgenommen, darunter 115 Kinder und 15 Menschenrechtler, die denselben Status erhalten wie die Ortskräfte. Die Aufnahme der Flüchtlinge läuft bereits seit Jahresbeginn. Somit kommen Bund und Länder ihren humanitären Verpflichtungen umfassend nach. Die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern war sich auch darüber einig, keine Landesaufnahmeprogramme nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz aufzulegen. An dieser Einigung hält die Staatsregierung fest. Für die Außenpolitik ist allein der Bund zuständig. Die Staatsregierung ist ferner der Auffassung, dass ein Landesaufnahmeprogramm ein falsches Signal an die Betroffenen wäre und eine erneute ungesteuerte Migration in Gang setzen würde. Tagesordnungspunkt Befragung der Thema des Staatsministers für Sicherung von Unternehmensexistenzen durch die Corona-Hilfsprogramme Für die Staatsregierung berichtet zunächst der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Herr Dulig, zu dem Thema Sicherung von Unternehmensexistenzen und Arbeitsplätzen durch die Corona-Hilfsprogramme 2020/2021. In Übereinstimmung mit der Bundesregierung sind wir der Ansicht, dass die Nachbarländer Afghanistans gestärkt werden müssen, um Flüchtlinge aufnehmen zu können. Daher begrüßt die Staatsregierung den Aktionsplan für Afghanistan, den der Rat der Innenminister der Europäischen Union am 31. August 2021 in Brüssel beschlossen hat. Dieser Plan sieht unter anderem vor, Nachbarländer Afghanistans und einschlägige internationale Organisationen zu stärken, insbesondere durch Schaffung von Kapazitäten für eine menschenwürdige und sichere Aufnahme, illegale Migration zu bekämpfen, die Kapazitäten für das Grenzmanagement zu stärken, die Schleusung von Migranten zu verhindern, Resettlement-Programme zu prüfen und Anreize für eine illegale Migration zu vermeiden sowie die Entwicklung Afghanistans als Zufluchtsort für Terroristen zu verhindern. Zusätzliche Landesaufnahmeprogramme würden sowohl die Bemühungen des Bundes als auch der Europäischen Union unterlaufen. In der jetzigen Lage sind aber innerhalb des Bundes und der Europäischen Union international abgestimmte Maßnahmen besonders wichtig und dringlich. Meine Damen und Herren! Für uns alle, vor allem aber für die Afghaninnen und Afghanen, ist es bitter und enttäuschend, dass der Einsatz der internationalen Gemeinschaft auf diese Art und Weise geendet hat. Wie sich das Land unter den Taliban entwickeln wird, ist mehr als ungewiss und die Zeichen sind ernüchternd. Die Staatsregierung wird ihre humanitären Verpflichtungen wie in der Vergangenheit wahrnehmen und den Menschen, die zu uns kommen neue Perspektiven auf eine menschenwürdige, friedliche und freie Zukunft eröffnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Wöller sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, dann ist die dritte Aktuelle Debatte abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Staatsregierung Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: und Arbeitsplätzen 2020/2021 Hierfür stehen ihm nach Ziffer I der Anlage 8 zur Geschäftsordnung 5 Minuten zur Verfügung. Anschließend haben die Fraktionen für eine Dauer von insgesamt 40 Minuten die Möglichkeit, dem Staatsminister Fragen zu Themenkomplexen zu stellen, die seinen Bereich betreffen. Die jeweilige Frage darf 1 Minute, die Antwort 3 Minuten nicht überschreiten. Ich erteile nun das Wort Herrn Staatsminister Dulig, bitte schön. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bund und die Länder haben eine Reihe von Maßnahmen ins Leben gerufen, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Coronakrise zu mildern. Dazu zählen in erster Linie die Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen und Selbstständige. Um gleich zwei Zahlen vorab zu nennen: In den Jahren 2020/2021 wurden im Rahmen der Maßnahmen zur Corona-Hilfe, also Darlehen und Zuschüsse, im Freistaat Sachsen rund 3 Milliarden Euro an Unternehmen und Selbstständige ausgezahlt. Dafür mussten möglichst zeitnah fast 200 000 Anträge von der SAB bearbeitet werden. Durch Corona hat die Digitalisierung eine enorme Beschleunigung erfahren, was sich auch in der Abarbeitung der Anträge gezeigt hat. Trotzdem sind es vor allem Menschen gewesen, die gearbeitet haben, und ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sächsischen Aufbaubank bedanken. (Beifall des Abg. Henning Homann, SPD) Mit dem Soforthilfeprogramm „Sachsen hilft sofort“ legte Sachsen am 22. März 2020 sehr schnell ein erstes wirksames Hilfsprogramm auf. In kürzester Zeit sind Darlehen in Höhe von 753 Millionen Euro an rund 25 000 Unternehmen ausgereicht worden, davon wurden nach einem reichlichen Jahr 34,5 Millionen Euro zurückgezahlt. An die Stelle des Sofortdarlehens sind inzwischen die Landesinstrumente des Impulsprogramms getreten. Dazu zählt in erster Linie der Stabilisierungsfonds. Er gleicht die in der Krise entstandenen Eigenkapitalverluste aus und verbessert die Kreditwürdigkeit der Unternehmen. Weiterhin braucht es Risikokapital und die gezielte Unterstützung von jungen Unternehmerinnen und Unternehmern, um einen Kahlschlag bei den Start-ups zu verhindern. Dafür wurde der Corona-Start-up-Hilfsfonds ins Leben gerufen. Wichtig für das Überleben der Unternehmen mit ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern war auch das Pendlerprogramm. Des Weiteren wurden laufende Programme mit Mitteln aufgestockt. Das betrifft unter anderem das Programm Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten, kurz RUB, mit dem Ziel der kurzfristigen Überbrückung von finanziellen Engpässen. Zu nennen sind hier natürlich auch die Programme des Bundes, die von den Ländern umgesetzt wurden. Das war zu Beginn der Pandemie der Soforthilfezuschuss mit einem Volumen von 613 Millionen Euro, der an rund 83 500 kleine Unternehmen ausgezahlt wurde. Zeitig eingeführt wurde auch das Kurzarbeitergeld, ein sehr erfolgreiches Instrument, um Arbeitsplätze zu erhalten – ich würde sogar sagen: das wirksamste Instrument, das uns durch die Pandemie gebracht hat. Durch die Kurzarbeit konnten auch dank der Sonderregelungen im KUG – es ging da um den erleichterten Zugang, um die vollständige Übernahme der SV-Beiträge – viele Arbeitsplätze gesichert und Massenarbeitslosigkeit vermieden werden. In den Phasen mit Lockdown waren fast 18 % der Beschäftigten in Kurzarbeit. Das war der Höchstwert im ersten Lockdown. Im Februar dieses Jahres waren es rund 10 %, das war dann der Höchstwert im zweiten Lockdown. Ab Juni 2020 folgten die Überbrückungshilfen, die auch von größeren Unternehmen beantragt werden konnten. In Abhängigkeit von den Umsatzeinbußen wird ein Teil der Fixkosten erstattet. Die Überbrückungshilfen wurden immer wieder geschärft und ständig weiterentwickelt. Zum Beispiel können Soloselbständige mit geringen Betriebskosten die Neustart-Hilfe beantragen. Für besonders hart betroffene Branchen, wie zum Beispiel die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungsbranche, gibt es Sonderregelungen. Insgesamt wurden für die Überbrückungshilfen 1, 2, 3 und 3+ fast 1 Milliarde Euro – konkret sind es 987,9 Millionen Euro – an Unternehmen und Selbstständige ausgezahlt. Weitere Programme des Bundes waren die November- und Dezemberhilfen und hälftig finanziert Härtefallhilfen für spezielle Einzelfälle. Die Corona-Hilfen zeigen sich in der Gesamtheit als wirksame Instrumente zur Unterstützung betroffener Unternehmen. Die ständige Anpassung und Erweiterung ermöglichte eine breite Stabilisierung der jeweiligen Wirtschaftsbereiche und stellt eine Grundlage für die künftige Erholung und Verbesserung der Konjunktur dar. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Die Fraktionen haben nun die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD. Kollege Hippold von der CDU-Fraktion beginnt am Mikrofon 5, bitte schön.
Jan Hippold CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Staatsminister, für die Informationen. Mich würde darüber hinaus bezüglich des Sachsendarlehens zum einen interessieren, ob man sagen kann, welche Branchen speziell das Darlehen in Anspruch genommen haben. In dem Zusammenhang würde mich interessieren, ob der Staatsregierung bekannt ist, wofür es in Anspruch genommen worden ist, beispielsweise zur LiquiditätsengpassÜberbrückung oder aber zur Weiterführung von Investitionen. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Abgeordneter! Die Förderung diente ja von Anfang an dazu, die Liquidität zu sichern. Das war Hauptzweck. Dementsprechend hat sich die Höhe der Förderung immer daran orientiert, dass die Liquiditätsbedarfe der kommenden Monate gedeckt waren. Die Liquiditätsbedarfe wurden immer auf vier Monate im Voraus berechnet. Die Richtlinie, die das beinhaltete, legte fest, was mit dem Soforthilfedarlehen passiert und nicht passiert. Es ging auch um die Frage, ob man Betriebsmittelkredite umschulden kann. Nein, das konnte man eben nicht. Auch das ist in den Darlehensverträgen geregelt. Investitionen dürfen erst recht nicht mit Soforthilfedarlehen finanziert werden. Von daher ging es uns eher darum, dass wir mit unserer Antwort auf die Liquiditätsproblematik nicht das Gegenteil erreichen, dass also mögliche Mittel für Investitionen nicht genutzt, sondern geparkt wurden. Wir haben erlebt, dass Investitionsentscheidungen aufgeschoben wurden. Die Mittel sind nicht dafür verwendet worden. Die klare Aussage von unserer Seite war: Es geht darum, die Liquidität zu sichern. Sie fragten nach der Branchenverteilung beim Sachsendarlehen. Dazu habe ich mir folgende Zahlen zuarbeiten lassen: Die meisten Anträge kamen aus dem Dienstleistungssektor. Dort waren 4 788 Anträge zu bearbeiten mit einem Volumen von 158,5 Millionen Euro. An zweiter Stelle stand der Handel mit 147,5 Millionen Euro. Da wurden 3 487 Anträge bearbeitet. Das Gastgewerbe war auf Platz 3 mit 122 Millionen Euro und 3 014 Anträgen. Mit einem gewissen Abstand kam dann das verarbeitende Gewerbe. Hier waren 1 600 Anträge zu bearbeiten. Die Darlehenssumme war dort 85 Millionen Euro. Man hat bei den Anträgen deutlich gemerkt, dass es genau die Branchen waren, die am meisten betroffen waren. Das bildet sich so beim Darlehensprogramm ab. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Jetzt dürfte die AfD eine Frage stellen. – Kollege Peschel am Mikrofon 7, bitte schön.
Frank Peschel AfD
Vielen Dank. – Herr Staatsminister, soeben kam eine Meldung auf n-tv, dass Sachsen mit 11 % die höchste prozentuale Neuverschuldung aller Bundesländer hat. (Sabine Friedel, SPD: Bei niedrigstem …!) – Es bleibt prozentual, Frau Kollegin. Laut Medienberichten hatte die Sächsische Aufbaubank bereits 2020 insgesamt 1,6 Milliarden Euro im Rahmen von Corona-Hilfen ausgezahlt. Bis September 2021 waren es dann 2,4 Milliarden Euro. Meine Frage, Herr Staatsminister: Wie lange und in welcher Höhe sind die Corona-Hilfsprogramme ohne weitere Neuschulden noch durchzuhalten? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Herr Abgeordneter, Sie waren hier im Sächsischen Landtag mit dabei, als beschlossen wurde, in welchem Rahmen wir uns bewegen. Alle Anträge, die die Landesprogramme beinhalten, sind durch den HFA gegangen und haben eine bestimmte Berechnungsgrundlage gehabt. Das betrifft auch die Frage, wann welcher Förderzeitraum ist. Von daher haben wir mit den Programmen – Sie haben 2,4 Milliarden Euro genannt, wenn man die gesamten Zahlen summiert, reden wir von fast 3 Milliarden Euro, die wir an Hilfen als Bund und Länder zusammen gegeben haben – aus unserer Sicht die Voraussetzungen geschaffen, damit unsere Unternehmen durch diese Krisen kommen können. Das bewegte sich, wenn es um Landesmittel ging, alles im Rahmen dessen, was im Corona-Bewältigungsfonds angelegt war. Beim Impulsprogramm ging es auch darum, eigene Landesprogramme – ich habe auf das RuB hingewiesen – aufzustocken. Das ist alles durch den HFA gedeckt. Von daher glaube ich, dass wir mit den Instrumenten die Grundlage gelegt haben, dass unsere Unternehmen durch die Krise kommen können. (Jörg Urban, AfD: Wie lange reicht das?) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Wollen Sie etwas dazu sagen? (Jörg Urban, AfD: Das war nur eine Frage.) – Die können Sie in der nächsten Runde stellen. Nun fragt Kollege Brünler am Mikrofon 1 für die Fraktion DIE LINKE, bitte schön.
Nico Brünler Die Linke
Herr Staatsminister, Sie hatten vorhin selbst angesprochen, wie hoch der Anteil der Corona-Beihilfen ist, die inzwischen schon wieder zurückgeflossen sind, die wieder zurückgezahlt wurden. In dem Zusammenhang würde ich mich freuen, wenn Sie noch einmal darauf eingehen könnten, ob das reguläre und planmäßige Rückzahlungen waren. Ich will kurz illustrieren, worauf ich hinauswill. Es war in den letzten Tagen in den Medien zu erfahren, dass eine ganze Reihe von kleinen Unternehmen und Selbstständigen von sich aus die Mittel unter großen Schwierigkeiten zurückgezahlt haben, weil sie Rückforderungen befürchteten oder weil sie die Mittel nicht so eingesetzt haben, wie das ursprünglich vorgesehen war. Vielleicht können Sie etwas dazu sagen, wie weit Sie überblicken können, inwieweit das in Sachsen ein Problem ist. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Die 34,5 Millionen Euro, die bereits über das Darlehensprogramm zurückgeflossen sind, sind tatsächlich die Zahlungen, die von Unternehmen oder Einzelpersonen geleistet wurden. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob dahinter die Sorge oder Angst steckte, dass man vielleicht doch nicht in die Kriterien passte, oder ob man tatsächlich aufgrund der eigenen Liquidität in der Lage war, das zu tun. Wir haben ja bei der Rückzahlung eine Modalität geschaffen, die eine vorzeitige Rückzahlung befördert. Wir hatten mit einem zehnprozentigen Bonus für die vorzeitige Rückzahlung ein gutes Argument geschaffen, warum man eher zurückzahlen soll. Es ging bis zu 20 %, wenn es tatsächlich um nachhaltige wirtschaftliche Problemlagen geht. Ich gehe davon aus, dass tatsächlich aufgrund der positiven wirtschaftlichen Lage für manche Unternehmen dieser Mehrwert, den Bonus von 10 % mitzunehmen, dazu beigetragen hat, dass wir inzwischen Rückflüsse in diesen Größenordnungen haben. Es gibt durchaus Unternehmen, die das Geld bewusst noch nicht angetastet hatten, weil sie sich bei bestimmten Kriterien nicht im Klaren waren, ob das mit der Richtlinie in Übereinstimmung zu bringen ist, und die deshalb lieber zurückgezahlt haben. Ich würde aber unterscheiden, dass es dort, wo es um Betrug geht, nichts mit den Rückzahlungen zu tun hat. Da ist im Rahmen der Beantragung aufgefallen, dass dort Vorwürfe zu prüfen waren. Das hat dann die Staatsanwaltschaft geprüft. Es ist aber nicht auszuschließen, dass im Rahmen der Überprüfung der Bewilligungen im Nachhinein – dort wird stichprobenartig geprüft – auffällt, ob jemand zu Recht oder zu Unrecht bezogen hat. Wir gehen aber erst einmal davon aus, dass die 34,5 Millionen Euro Rückflüsse sind, die aufgrund der Modalitäten des Darlehensprogramms erfolgten. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Liebscher am Mikrofon 4, bitte schön.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. – Welchen Kenntnisstand hat die Staatsregierung zu den Folgen der Corona-Pandemie für einzelne Personengruppen, insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund, Geflüchtete, Menschen mit Beeinträchtigungen oder Alleinerziehende? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Kollege! Das ist eine Frage, die gar nicht so einfach zu beantworten ist. Man kann zwar jetzt Zahlen nennen, aber wir wissen wohl alle, dass bestimmte Wirkungen durchaus längerfristig sind. Wir sind noch in der Pandemie. Von daher muss man bestimmte Entwicklungen und Zahlen noch mit Vorsicht „genießen“, weil es schon darum geht, die unterschiedlichen Faktoren zu bewerten. Wenn wir uns die Zahlen ansehen, sehen wir aber natürlich einen Einfluss auf verschiedene Personengruppen. Die Zahlen zum Thema Arbeitslosigkeit, vor allem von Menschen mit besonderen Gründen, zeigen dies auch: Sie ist auf dem Niveau des Jahres 2018. Dabei hat uns die Kurzarbeiterregelung geholfen. Man kann auch sagen: Wir sind um Jahre zurückgeworfen worden; aber die Arbeitslosenzahl hat sich jetzt wieder entwickelt. Das heißt, sie ist seit März 2020, also seit Pandemiebeginn, bis August 2021 um 4,4 % angestiegen. Das sieht man auch bei den Langzeitarbeitslosen: Bei ihnen waren es 41 % mehr. In absoluten Zahlen sind es knapp 15 000 Menschen, die zusätzlich in Langzeitarbeitslosigkeit gekommen sind. Mir waren aber die absoluten Zahlen wichtig, damit die 41 % ins Verhältnis gesetzt werden. Nur merken wir dort schon wieder einen leichten Rückgang. Damit sind wir auch bei der Frage, wie sich der Arbeitsmarkt insgesamt verhält. Die jüngeren Menschen zwischen 15 und 25 Jahren sind etwas stärker von der Arbeitslosigkeit betroffen; es sind 2 342 Personen mehr als im März 2020. Aber auch hierbei gehen wir davon aus, dass sich diese Zahl im Herbst noch einmal verändert, wenn sich der Ausbildungsbeginn niederschlägt und wir die berühmte Herbstbelebung haben. Bei den Geflüchteten ist es so, dass 8 000 arbeitslos gemeldet sind. Auch dort gibt es einen Anstieg um knapp 4 %; in absoluten Zahlen sind es 324 Menschen. Dort ist der Anstieg etwas niedriger als im Vergleich zu anderen Gruppen. Bei den arbeitslosen Frauen ist die Zahl im gleichen Zeitraum um 11,6 % – das sind 5 561 Frauen – angestiegen. Im Vergleich zum prozentualen Anstieg der Arbeitslosenzahlen insgesamt ist damit der Anstieg bei den Frauen deutlich signifikanter. Es ist zum Beispiel auffällig, dass es dort eine Korrelation gibt. Bei den Menschen mit Schwerbehinderung sieht es so aus, dass im August 2021 8 295 schwerbehinderte Arbeitslose gemeldet wurden. Der Anstieg im Vergleich zum März 2020 um 6,7 % war auch hier wiederum höher, als die Arbeitslosenquote insgesamt angestiegen ist. Man kann also sagen: Ja, es gibt durch die Pandemie für bestimmte Gruppen deutlich schwierigere Positionen am Arbeitsmarkt; aber eine endgültige Bewertung ist jetzt noch nicht zu treffen, da erstens verschiedene Faktoren eine Rolle spielen – Stichwort: Arbeitsmarktentwicklung – und zweitens die Pandemie noch nicht zu Ende ist. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun übergebe ich an Herrn Homann von der SPD-Fraktion. Bitte schön.
Henning Homann SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Staatsminister. Uns interessiert, wie Sie im Portfolio der von Ihnen aufgelisteten Unterstützungsprogramme die Pendlerförderung einordnen und bewerten. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Die Pendlerförderung ist durchaus eine kleine Erfolgsgeschichte, weil Sachsen mit diesem Instrument auch beispielgebend für andere Länder mit ähnlicher Problematik war, da wir natürlich sehr wohl gemerkt haben, dass viele Branchen – gerade im grenznahen Bereich – auf Arbeitskräfte angewiesen waren, die aus den Nachbarländern gekommen sind. Wir haben mit dem Programm die Übernachtungskosten bezahlt, nicht nur für die Pendlerinnen und Pendler, sondern auch für Familienangehörige. Damit haben wir ein wirksames Instrument geschaffen. Insgesamt haben wir 5,3 Millionen Euro investiert. Ich kann Ihnen nur Danke sagen, denn diese Mittel haben Sie über den Corona-Bewältigungsfonds zur Verfügung gestellt. Die Landesdirektion hat diese 5,3 Millionen Euro bearbeitet und beschieden. Dies ist natürlich, da sie sehr viele Anträge zu bearbeiten hat, eine große Leistung; auch dafür bedanke ich mich sehr herzlich. Insgesamt konnten wir mit den 5,3 Millionen Euro dazu beitragen, dass unsere Unternehmen weiterhin arbeiten konnten und nicht auf ihre ausländischen Fachkräfte verzichten mussten. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Damit sind wir einmal herum und beginnen wieder bei der CDU-Fraktion. Kollege Hippold, bitte schön.
Jan Hippold CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Brünler hatte vorhin bereits nach den Rückflüssen zum Sachsen-Darlehen gefragt, und Sie haben die Frage mit „34,5 Millionen“ beantwortet. Dazu würde mich interessieren, ob man sagen kann, welche Branchen im Speziellen vom Sachsen-Darlehen Gebrauch gemacht haben – von der Rückzahlung, nicht von der Inanspruchnahme. Darüber hinaus interessiert mich bei diesem neuen Programm, dem Hilfsprogramm Überbrückungshilfe III Plus, ob gesagt werden kann, wie es in Anspruch genommen wird und welche Branchen vordergründig Antragsteller sind. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Die Aufteilung der Rückflüsse nach Branchen würde ich Ihnen gern nachliefern, da ich die exakten Zahlen momentan nicht habe. Nun könnte man sagen, okay, da dies die meisten Anträge sind, könnte man dort die gleichen Rückflüsse erwarten. Auf der anderen Seite sind es nach wie vor die Branchen, die am meisten betroffen sind. Daher würde ich Ihnen die exakten Zahlen gern nachliefern. Was das Thema Überbrückungshilfe III Plus betrifft, bei dem man noch einmal schauen muss, wie es sich entwickelt und welche Branchen dabei sind, so kann man zunächst sagen, dass die Antragszahlen stark sinken. Man merkt, dass die Konjunktur wieder anspringt und die wirtschaftliche Erholung sichtbar ist. So bewegen sich die Antragszahlen im unteren dreistelligen Bereich, also, wir sprechen aktuell über 251 Anträge bei der Überbrückungshilfe III Plus. Wenn man sich im Vergleich das Ü-III-Programm, also das Vorgängerprogramm, anschaut, so sind dort 16 300 Anträge gestellt worden. Bei der Neustarthilfe Überbrückungshilfe III Plus, die hauptsächlich für Soloselbstständige mit geringen Fixkosten infrage kommt, sind die Antragszahlungen auch zurückgegangen, allerdings nicht in gleichem Maße wie bei der Überbrückungshilfe III Plus; wir hatten ja für die Soloselbstständigen den Sonderfakt. Auch dort ist es rückgängig, aber nicht so stark wie in dem anderen Bereich. Die Anträge bewegen sich jetzt im vierstelligen Bereich, das heißt, wir haben 2 324 Anträge; vorher waren es in diesem Bereich 14 000. Die Hilfen im Rahmen der Überbrückungshilfe III gibt es hauptsächlich im Dienstleistungssektor; dort sind es aktuell 75 Anträge und 2 Millionen Euro Zuschuss. Auf Platz 2 liegt das Gastgewerbe mit 49 Anträgen und 1,3 Millionen Euro Zuschuss, danach folgt das verarbeitende Gewerbe mit 15 Anträgen und 1,2 Millionen Euro Zuschuss. Schaut man sich die Neustarthilfe Plus an, so betragen die Antragszahlen das Zehnfache der Überbrückungshilfe III Plus, und an die Stelle des verarbeitenden Gewerbes rücken Kunst und Handel. Wir sprechen jetzt über den Bereich, in dem Soloselbstständige Neustarthilfe beantragt haben. Dort ist der Dienstleistungssektor auf Platz 1 mit 546 Anträgen und einem Zuschussvolumen von 1,8 Millionen Euro. Danach folgen Kunst und Unterhaltung mit 405 Anträgen und 1,3 Millionen Euro Zuschuss. Darauf folgen das Gastgewerbe mit 176 Anträgen und 0,7 Millionen Euro Zuschuss und der Handel mit 191 Anträgen und einem Zuschussvolumen von 0,7 Millionen Euro. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun die AfD-Fraktion. Kollege Peschel, möchten Sie noch einmal? – Bitte schön.
Frank Peschel AfD
Herr Staatsminister, Sie führten in Ihrer Eingangsrede zur Bearbeitung der Corona-Anträge aus, dass die Digitalisierung – wenn ich Sie richtig verstanden habe – in der Verwaltung stärker Einzug gehalten habe und die Bearbeitung beschleunigt worden sei. Könnten Sie das noch einmal konkretisieren? Ist die Arbeitszeit insgesamt oder die Bearbeitungszeit geringer geworden? Ist die Fehlerquote geringer geworden, oder wurde zusätzliches Personal eingestellt oder abgebaut? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Das gesamte Antragsverfahren bei der Sächsischen Aufbaubank wurde auf ein digitales Verfahren umgestellt. Es gab nur ganz am Anfang das Problem, dass das Eingangsportal nicht sofort funktioniert hat. Das war ein Problem von 48 Stunden. Dann hat man entschieden, um eine Lösung zu finden, dass Anträge auch schriftlich bzw. auf anderem Wege gestellt werden können. Das wurde natürlich prozentual nicht so häufig genutzt wie der digitale Weg. Was aber sofort auffällig war: Die höchste Anfälligkeit gab es bei den Anträgen, die nicht digital gestellt wurden, weil die Digitalisierung hilft, bestimmte Plausibilitäten schon bei der Antragstellung zu überprüfen. Von daher war es richtig, zunächst komplett auf die Digitalisierung zu gehen. Das ist auch die Lehre aus dieser Pandemie: dass auch zukünftig eigentlich nur ein Weg gegangen werden sollte, um die Fehlerhäufigkeit zu reduzieren. Dies hat die Bearbeitungsdauer drastisch reduziert, da, wie bereits gesagt, Plausibilitäten bereits bei der Antragstellung geprüft werden. Dazu kommt ein zweiter Weg: Wir hatten bei den Hilfen des Bundes eine Vorprüfung, das heißt, dort wurden Daten erst an die Sächsische Aufbaubank übermittelt, wenn sie durch die Plattform des Bundes geprüft worden sind. Dort war das Verfahren insgesamt so aufgesetzt worden, dass eine schnelle Bearbeitung möglich war. Der größte Teil war auf Grün gestellt. Es gab dann bei den Anträgen, die auf Gelb gestellt worden waren, Nachfragen, vor allem bei den prüfenden Dritten, denn bestimmte Gruppen durften ihre Anträge nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere prüfende Dritte stellen. Außerdem gab es den dritten und kleinsten Bereich, bei dem der Staatsanwalt draufschauen musste. Aber die vielen Tausend, die ihre Anträge bewilligt und das Geld sofort ausgezahlt bekommen haben, haben sich gefreut, dies jedoch nicht laut und deutlich gesagt, sodass jene, die tatsächlich ein Problem hatten, weil es länger gedauert hat, manchmal den Eindruck erweckt haben, als hätten wir in Sachsen eine zu lange Verfahrensdauer. Das tut mir für diejenigen leid, auf die es wirklich zutrifft; aber für die allermeisten war das ein sehr schnelles und transparentes Verfahren, bei dem schnell bewilligt und ausgezahlt werden konnte. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Brünler, bitte schön.
Nico Brünler Die Linke
Herr Staatsminister, ich würde gern von dem Komplex der Corona-Beihilfen ein Stück wegkommen und ein anderes Thema anschneiden. Konkret geht es um die Elektrifizierung der Schienenstrecke Dresden – Görlitz. In der letzten Woche wurde eine Einigung mit dem Bund zur Elektrifizierung der Strecke Dresden – Görlitz verkündet, insbesondere zunächst zum Westabschnitt bis Bischofswerda. Die Frage, die sich daraus ergibt – auch aus den Verlautbarungen, in denen gesagt wurde, dass die Planungen für den Ostabschnitt bis zur polnischen Grenze weiter vorangetrieben werden sollen und es Ziel sei, den Ostabschnitt in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufzunehmen –, lautet: Was soll ich mir konkret darunter vorstellen, dass dies weiter vorangetrieben wird? Welche konkreten Schritte sollen in Zukunft unternommen werden, und welche Kosten werden damit verbunden sein? Wer ist in diese Schritte einbezogen, und mit welchem realistischen Zeitplan rechnen Sie, damit dies in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wird und einer Realisierung zugeführt werden kann? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Wir hatten dieses Thema in der gestrigen Debatte kurz gestreift. Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, die Strecke Dresden – Görlitz neu zu bewerten, denn wir hatten in der Koalition unterschiedliche Prioritätensetzungen, was das Thema Maßnahmenplan betrifft. Es wurde die Strecke Berlin – Cottbus – Görlitz favorisiert und für die Strecke Dresden – Görlitz ein Satz hineinformuliert, dass wir gemeinsam mit dem Bund die Finanzierung sicherstellen wollen. Mit den Nachverhandlungen ist dies so weit gelungen, dass wir die Strecke geteilt haben, das heißt, der Bahnhof Görlitz ist in das Projekt Berlin – Cottbus – Görlitz aufgenommen worden. Dies ist sehr wichtig, da im Bahnhof Görlitz selbst auch der Wechsel zum polnischen Netz stattfinden soll. Dabei geht es nicht nur um die Sanierung des Bahnhofs, sondern der Wechsel – das hat etwas mit Gleich- und Wechselstrom zu tun – zwischen unterschiedlichen Netzen, also dem polnischem und dem deutschen Netz, hat strategische Bedeutung für die gesamte Elektrifizierung der Strecke. Dieses Projekt ist jetzt Bestandteil der Planungen und Finanzierungen des Investitionsmaßnahmenpakets geworden, genauso der Bahnstrom, der zugeführt wird. Das ist der hintere Teil – Görlitz. Die zweite Absprache war, dass wir die Planung zwischen Dresden-Klotzsche und Bischofswerda jetzt mit GVFGMitteln vorantreiben. Dort werden wir als Freistaat Sachsen kofinanzieren; aber der Bund hat zugesagt, dass er hierbei unterstützen wolle. Das ist deshalb notwendig, weil die Strecke nach Hosena in das Maßnahmenpaket aufgenommen wurde, um auch Hoyerswerda anzubinden. Hoyerswerda anzubinden ergibt aber nur Sinn, wenn das Stück zwischen Bischofswerda und Klotzsche ebenfalls schon elektrifiziert ist. Wir haben dieses Problem gelöst, indem wir diese Finanzierung sichergestellt haben. Bleibt der Rest: Da die Kostentreiber – Bahnstrom, Umbau des Görlitzer Bahnhofs sowie ein kleines Teilstück vorn – heraus sind, wird die Kosten-Nutzen-Untersuchung einen anderen Faktor bringen, der diesen restlichen Teil der Strecke in der Bewertung „Vordringlicher Bedarf“ nach oben bringen wird – so auch die Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums. Dieses Setting ist eines, bei dem wir sagen können: Ja, diese Strecke ist damit gesichert. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Kollege Liebscher.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Vielen Dank. – Herr Staatsminister Dulig, ich komme noch einmal zur Beschäftigungsentwicklung zurück. Können Sie etwas zur Gruppe der Soloselbstständigen und Freiberufler sagen? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Ja, Herr Kollege Liebscher. Das war insgesamt ein großes Thema für uns. Es ist bekannt – darin waren wir uns immer einig –, dass wir uns eine andere Unterstützung gewünscht haben. Gerade für Soloselbstständige und Freiberufler sind verschiedene Förderprogramme nicht zum Tragen gekommen, da dort das Prinzip galt, zu dem Kollege Hippold schon nachgefragt hat: dass es um Liquiditätsüberbrückungen ging, deren Grundlage die Betriebsmittel waren. Wir sprechen aber auch von vielen Soloselbstständigen, die nicht über die klassischen Betriebsmittel verfügen; denn gerade im Kunst- und Kulturbereich geht es um etwas Schöpferisches, den Geist oder Ähnliches. Deshalb mussten wir auch schauen: Wie entwickelt sich das? Nach vorläufigen Informationen des Statistischen Landesamtes gab es laut ersten Ergebnissen des Mikrozensus – das sind vorläufige Zahlen – in Sachsen im Jahr 2020 96 600 Soloselbstständige. Im Vergleich zum Jahr zuvor sind dies 10 000 weniger. Aber ich sage auch immer, das ist mit Vorsicht zu genießen, weil – erstens – der Mikrozensus neu justiert wurde; es gab neue Kriterien, was dort gezählt wurde. Deshalb müssen wir die Zahlen in den nächsten Jahren noch einmal vergleichen. Zweitens haben sich auch viele abgemeldet, da sie zum Beispiel Grundsicherung beantragt haben. Deshalb hoffen wir natürlich, dass die Zahlen steigen und dies jetzt nur der Effekt der konkreten Situation während Corona ist. Aber ich bitte darum, die Zahlen im nächsten Jahr noch einmal zu bewerten, wenn man die Kriterien überprüft hat, ob sie aussagekräftig genug sind. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Die SPD-Fraktion, Herr Kollege Homann.
Henning Homann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Staatsminister, ich glaube, uns allen war während der Corona-Pandemie wichtig, dass insbesondere junge Menschen in Ausbildung die Möglichkeit bekommen, trotz der Corona-Pandemie entweder ihre Ausbildung fortzusetzen oder in diese einzusteigen. Die Staatsregierung und die Regierungskoalition waren deshalb auch in diesem Bereich aktiv. Welche Erkenntnisse liegen Ihnen über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen vor? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Lieber Kollege Homann, das war für uns ein großes Thema, weil wir die Sorge hatten, dass die konkrete Situation in Unternehmen auch dazu führen könnte, dass Unternehmer sagen, sie könnten Ausbildungsverträge nicht umsetzen, und es dort Abbrüche geben könnte bzw. weniger Ausbildungsplätze angeboten werden könnten. Diese Sorge hatten wir sowohl im Jahr 2020 als auch im Jahr 2021. Zum Glück haben sich diese Sorgen so nicht bestätigt. Es ist nach wie vor so, dass wir mehr freie Ausbildungsplätze haben als junge Leute. Das heißt, das Thema hat sich durch die Corona-Pandemie nicht verändert. Wir haben mit dem Programm zumindest eine Ausbildungshilfe bezahlt; denn es gab eine Förderlücke durch die Kurzarbeiterregelung, die für Auszubildende eine Lücke in der Finanzierung der Ausbildung dargestellt hätte, und wir wollten nicht, dass Unternehmen sagen, das sei der Grund dafür, dass sie den Ausbildungsvertrag nicht einhalten könnten. Es war auch ein großes Verdienst von Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden, die gemeinsam mit uns die Forderung aufgemacht haben, die wir dann auch umsetzen konnten, um die Ausbildungsbeihilfe zu zahlen. Wie schon gesagt, gibt es aus unserer Sicht keine Veränderungen oder Abbrüche bei den Ausbildungsverträgen, die geschlossen wurden, also, es wurden aufgrund der Pandemie keine in Größenordnungen gekündigt. Dabei haben diese Regelungen geholfen. Was die Ausbildungsangebote betrifft, so hatten bzw. haben wir, wie bereits gesagt, in den Jahren 2020 und 2021 nach wie vor mehr Ausbildungsplätze als junge Leute. Noch etwas wurde aus den Gesprächen mit der BA deutlich: Wir haben eher ein Problem, Berufsorientierung und Berufsberatung sicherzustellen, da die Berufsberatung in den letzten zwei Jahren natürlich nicht mehr so möglich war wie in den Jahren zuvor. Deshalb werbe ich sehr dafür, dass wir das Thema, welche Auswirkungen dies hat, nicht nur quantitativ sehen – also: Gibt es genügend Ausbildungsplätze? –, sondern auch weiterhin schauen, dass wir neue Formen finden, ob über unsere Jugendberufsagentur oder andere digitale Angebote, die in den letzten Jahren von der BA entwickelt wurden – wobei das Beste immer noch ist, in den Schulen Berufsorientierung und Berufsberatung durchzuführen. Viele haben es wirklich als Problem empfunden, dass dies in den letzten anderthalb Jahren so nicht möglich war. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Ich eröffne die dritte – und vermutlich letzte – Runde. Möchte die CDU noch einmal? – Die AfD? – Kollege Peschel, bitte schön.
Frank Peschel AfD
Herr Staatsminister, meine Frage geht auch noch einmal in Richtung Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden – Görlitz. Sie sind ja seit 2014 Wirtschaftsminister. In Artikeln in der „SZ“ aus dem Jahr 2014 heißt es, dass die Elektrifizierung zwischen 150 und 200 Millionen Euro kostet. Nun stehen aktuell Kosten zwischen 750 Millionen Euro und einer Milliarde im Raum. Wie ist diese Preissteigerung aus Ihrer Sicht zu erklären? Und wenn wir von Elektrifizierung sprechen, sprechen wir dann auch von der Strecke Bischofswerda – Liberec? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Wir sprechen über die Strecke von Dresden über Görlitz bis zur polnischen Grenze; das ist die Betrachtung. Weiterführende Strecken werden extra betrachtet. (Frank Peschel, AfD: Also gibt es nichts über Bischofswerda – was die Teilstrecke ist – bis Liberec?) – Nein, es ist jetzt nur die Strecke Dresden – Görlitz – polnische Grenze bewertet worden. Bei den 200 Millionen Euro ist der normale Kostenfaktor pro Kilometer genommen worden, mit dem man rechnet, wenn man eine Strecke elektrifiziert. Diese Kosten müssen aber immer noch untersetzt werden, denn es ist immer die Frage: Liegt bereits Bahnstrom an? Das heißt, für die Elektrifizierung müssen Sie alle 15 Kilometer einen Bahnstromanschluss haben. Außerdem muss man die topografischen Voraussetzungen kennen. Deshalb genügt eine pauschale Betrachtung nicht. Hinzu kommt – das hatte ich vorhin bereits auf die Frage von Herrn Brünler geantwortet –, dass es noch weitere Kostenfaktoren gibt, wie zum Beispiel den Umbau des Görlitzer Bahnhofs, um den Wechsel vom polnischen zum deutschen Netz sicherzustellen, was ebenfalls mit höheren Kosten verbunden ist. Deshalb waren die 200 Millionen Euro damals die erste Kenngröße aufgrund einer pauschalen Berechnung pro Kilometer: Was berechnet man pro Kilometer? Die Deutsche Bahn hat dann im Rahmen der Bewertungen eine weitere Kostenberechnung aufgestellt, die bei der Beantwortung der Frage der Finanzierung über das Maßnahmenpaket zum Strukturwandel eingeflossen ist. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Danke schön. – Kollege Brünler, bitte.
Nico Brünler Die Linke
Herr Staatsminister, ich habe noch ein ganz anderes Thema, das ich gern ansprechen würde, und hoffe, dass ich recht in der Annahme gehe, dass das SMWA dafür zuständig ist. Es betrifft die Sächsische Rohstoffstrategie. Die bisher beim Oberbergamt verfügbaren Auskünfte bzw. der Stand stammen aus dem Jahr 2012. Dazu lautet meine Frage – so denn Ihr Haus weiter dafür verantwortlich ist –, inwieweit eine Überarbeitung im Raum steht, wie der Zeitplan des Ganzen sein soll und welche Auswirkungen es voraussichtlich auf laufende Planfeststellungsverfahren und genehmigte Tagebaue haben wird – wobei ich ausdrücklich nicht nur die Kohle, sondern beispielsweise auch den Kiesabbau und dergleichen meine. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Die Sächsische Rohstoffstrategie ist eine sehr erfolgreiche Strategie. Der Freistaat Sachsen war das erste Bundesland, das eine solche vorgelegt hat. Erst danach sind weitere Länder gefolgt, weil die Bedeutung der Rohstoffe für die wirtschaftliche Entwicklung zweifelsohne vorhanden ist. Die Themen verschieben sich nur. Im Rahmen dieser Rohstoffstrategie, die wir in Sachsen haben, ist zum Beispiel die Frage der Kreislaufwirtschaft ein Bestandteil. Sie bekommt aber jetzt noch einmal eine andere Bedeutung, da zum Beispiel auch die Frage, was alles recycelt wird, aufgrund der technologischen Entwicklungen eine neue Bedeutung bekommt. Sicherlich hat man im Freistaat Sachsen am Anfang den Schwerpunkt eher auf die Exploration von Rohstoffen gelegt, egal ob Tagebau oder unter Tage, also auf den Bergbau insgesamt. Jetzt wird der Fokus stärker auf diese Richtung gelegt. Wir sind dabei, die Rohstoffstrategie weiterzubearbeiten. Wir haben uns auch im Koalitionsvertrag dazu Parameter vorgenommen. Aber auch schon im Rahmen der jetzigen Rohstoffstrategie gibt es Projekte. Wir haben zum Beispiel über das sogenannte ROHSA-Projekt die Digitalisierung der Daten vorangetrieben. Wir haben inzwischen die dritte Fortschreibung dieses großartigen Projekts und wollen die Kompetenzen, die wir gerade in Freiberg haben, die Daten, die dort archiviert sind und durch das Oberbergamt verwaltet werden, bis hin zur TU Bergakademie Freiberg auch weiterhin stärken und nutzen. Dazu muss man aber auch Daten digitalisieren. Dabei brauchen wir die Rohstoffstrategie nicht weiterzuentwickeln; denn das ist schon Bestandteil der jetzigen Rohstoffstrategie. Aber gerade die Weiterentwicklung der Rohstoffstrategie zum Thema Nachhaltigkeitsfaktoren steht auf der Tagesordnung. Wir hatten bereits ein Treffen mit dem Umweltbundesamt, das sehr viel Wert darauf gelegt hat, einmal modellhaft zu zeigen, dass es eben auch nachhaltigen Bergbau geben kann. Ich habe sehr dafür geworben, ein solches Modellprojekt in Sachsen durchzuführen, um klarzumachen, dass sich Sachsen als Bergbauland genau dieser Nachhaltigkeit verschreibt. Denn wir werden, egal mit welcher Kreislaufstrategie wir hier arbeiten, trotzdem weiterhin Rohstoffe benötigen. Vor allem, wenn wir uns die Abhängigkeiten in der Welt anschauen, sollten wir sehr darauf achten, welche Rohstoffe wir bei uns haben, und wir sollten damit auch die Abbaubedingungen selbst in der Hand haben. Ich denke, darauf sollten wir sehr viel Wert legen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Die letzte Frage darf Herr Liebscher von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE stellen; bitte schön.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Ich bleibe einmal bei den Soloselbstständigen, Herr Dulig. Wissen Sie, in wie vielen Fällen es zu Rückzahlungsforderungen der Grundsicherung kam? Gibt es außergerichtliche Möglichkeiten, diese Verfahren zu beenden, oder muss alles über Gerichtsverfahren laufen? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Mir liegen jetzt keine exakten Zahlen vor, da dies nicht in unserem Bereich läuft. Natürlich haben wir uns schon erkundigt, wie die Verfahren sind. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Grundsicherung wurden angepasst, damit sie mehr Menschen in Anspruch nehmen können. Seit dem 1. März 2020 bis Ende 2021 können Leistungen unter komplett erleichterten Bedingungen beantragt werden. Dabei wird natürlich auch die Regelung berücksichtigt, dass zum Beispiel Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer oder sogenannte Soloselbstständige, die infolge der Covid-Pandemie in Schwierigkeiten gekommen sind, Unterstützung bekommen. Wir sind nicht für die Fragen der passiven Leistungsgewährung zuständig, aber seitens der Regionaldirektion Sachsen, der Bundesagentur für Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales konnten bisher noch keine Daten bereitgestellt werden, da dies noch im Prozess ist. Wir sind noch genau in der Phase der veränderten Rahmenbedingungen zum Ergreifen dieser Leistungen. Nach Auskunft der Regionaldirektion ist es im Fall einer abschließenden Entscheidung über eine Erstattung bzw. Rückzahlung von Leistungen möglich, Absprachen zu Ratenzahlungen oder Stundungen von Forderungen zu treffen. Dort versucht man auf die konkrete Situation einzugehen. Generell haben wir schon gemerkt – egal, ob bei den Finanzämtern oder, wie in diesem Fall, zum Beispiel bei der Prüfung der Genehmigung der Grundsicherung –, dass man dort im Interesse der Betroffenen auch die Umstände würdigt. Die Regionaldirektion hat uns ebenfalls bestätigt, dass auch Absprachen zu Ratenzahlungen oder Stundungen möglich sind. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zeitdauer für die Befragung ist leider abgelaufen; tut mir leid. Noch einmal vielen Dank an Herrn Staatsminister Dulig. Der Tagesordnungspunkt ist somit beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Corona-Zwangsmaßnahmen Ausstiegsautomatismus Drucksache 7/7181, mit Stellungnahme Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die AfD-Fraktion. Kollege Prantl, bitte schön.
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Seit 18 Monaten gilt in Sachsen Corona-Panik statt Freiheit. Seit 18 Monaten gilt Willkür statt Grundrechte und Verfassungsbruch statt Rechtsstaat. (Andreas Nowak, CDU: Leg‘ mal eine andere Schallplatte auf, Kollege!) Anderswo feiern die Bürger „Freedom Day“, den Tag der Freiheit. (Beifall bei der AfD) Freedom Day statt German Angst. Das wollen auch unsere Bürger. Sie wollen Sachsen, aber normal, Herr Pallas. Auch der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, forderte die Aufhebung aller CoronaMaßnahmen zum 30. Oktober 2021 – und er hat recht, Frau Staatsministerin. Schluss mit Ihren rechtswidrigen CoronaDiktaten! (Beifall bei der AfD) Ihr SPD-Möchtegern-Gesundheitsexperte Lauterbach und andere beschwören reflexartig einen schwierigen Herbst, (Zurufe der Abg. Daniela Kuge, CDU, und Sabine Friedel, SPD – Zurufe von den LINKEN) rasant steigende Fallzahlen; es wird sogar behauptet, dass die Forderung nach Freiheit zynisch sei. Werte Kollegen, die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach Freiheit ist nicht zynisch, Herr Gebhardt, sondern vollkommen richtig. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Freiheit ist grenzenlos!) CDU-Pharmalobbyist Jens Spahn, nebenberuflich Bundesgesundheitsminister, hat im Mai 2021 bei einer 20er-Inzidenz weitreichende Lockerungen angekündigt. – Das war gelogen, denn was kam denn bei der 20er-Inzidenz? Nichts! Erst bei einer Inzidenz von unter 10 – werte Kollegen, noch einmal nachrechnen: das sind zehn positiv Getestete, nicht zehn Kranke, nicht zehn Infizierte und nicht zehn Gestorbene, sondern nur zehn positiv Getestete – auf 100 000 Einwohner, also 0,01 % in sieben Tagen – gewährte man, zumindest in Sachsen, Ende Juli gnädigerweise Lockerungen. Also: Zwangsmaske ganz kurz runter, beenden – Einen transparenten einführen Prioritätenantrag der Fraktion AfD, der Staatsregierung tief Luft holen, dann gleich wieder hoch mit der Mikrobenschleuder! Wissen Sie noch, was Großbritannien Ende Juli gemacht hat? Die Briten feierten den Tag der Freiheit, ihren Freedom Day, und zwar bei einer Inzidenz von – na? – 400, dem über 40-Fachen von Spahns 10er-Inzidenz – der 40-fache Wert, und trotzdem Freiheit. So einfach geht das! (Zurufe der Abg. Albrecht Pallas und Sabine Friedel, SPD – Zurufe von den LINKEN) – Sie als SED-Erbe haben Probleme mit Freiheit; das glaube ich Ihnen. (Beifall bei der AfD) Und obwohl das Vereinigte Königreich das Ende der Corona-Diktate feierte, gibt es bis heute keine Überlastung der Intensivstationen. Ist das nicht seltsam? Denn dort liegen aktuell 7 000 Patienten. Gemessen am sächsischen Grenzwert von 1 300 Krankenhausbetten müsste sich dieser Wert im Königreich noch verdreifachen, um die kritische Grenze zu erreichen. Werte Regierung, machen Sie es jetzt wie die Briten und geben Sie den Sachsen endlich ihre Freiheit – sofort und unverzüglich! (Beifall bei der AfD) Folgen Sie doch einfach unseren europäischen Nachbarn; denn am 10. September hob ja schon Dänemark alle Corona-Beschränkungen auf und feiert seitdem Freiheit. Norwegen folgte am 25. September und feiert seitdem Freiheit. Die Niederlande machen sich am 1. November frei und feiern Freiheit – und das bei vergleichbaren Impfquoten. (Staatsminister Martin Dulig: Sagen Sie mal die Impfquote von Dänemark! – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Merken Sie den Unterschied? Was macht denn Deutschland, Herr Pallas? Was macht denn Ihre SPD? Fangen wir einmal bei Ihnen an. Was macht Sachsen? (Albrecht Pallas, SPD: 2G!) – Genau, dazu kommen wir jetzt. Sachsen droht mit 2G und damit mit der Ausgrenzung Ungeimpfter – (Sabine Friedel, SPD: Nein!) und Ihre Saat geht auf, Frau Friedel. Haben Sie heute schon einmal in die Zeitung geschaut? Ihre Saat der Diskriminierung geht auf. Als erster Politiker fordert nämlich der SPD-Genosse Burkhard Jung als Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetags 2G. (Staatsministerin Petra Köpping: Verwechselt!) – Die Forderung ist aber die gleiche. Er ist außerdem Oberbürgermeister der Stadt Leipzig. – Ihr SPD-Genosse fordert 2G (Zurufe von der SPD) und damit die Ausgrenzung Ungeimpfter. Er spricht von Erziehern, Lehrern, Ärzten, Krankenschwestern und Pflegekräften. Dieser SPD-Politiker ist der Ansicht – Zitat –: „Das schafft mehr Normalität.“ Wie grotesk ist das denn? Diskriminierung findet die SPD normal. (Beifall bei der AfD – Sabine Friedel, SPD: Nein!) – Doch! – Und die Bundesregierung schürt weiter Angst: (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Im Herbst warf Kanzleramtschef Helge Braun mit Panikparolen wie Triage oder Horrorinzidenzen von 850 um sich. Beides hat es in Deutschland nie gegeben: keine 850, keine Triage; wir hatten nur den Herbstanfang. Eines ist klar: Den Tag der Freiheit und die Aufhebung aller Corona-Maßnahmen wollen Sie doch überhaupt nicht; (Staatsministerin Petra Köpping: Doch!) denn Wortbruch ist das Holz, aus dem auch Sie, Herr Kretschmer, und Ihre Helfershelfer geschnitzt sind. Was Sie dafür umso besser können, ist, den Schaden der Menschen zu mehren, wo Sie können, und den Nutzen der Menschen zu mindern, wo es Ihnen nur möglich ist. Das haben Sie in den letzten 18 Monaten bewiesen. (Beifall bei der AfD) Ihre wohlverdiente Quittung, liebe CDU, haben Ihnen die Sachsen ja am Wahlsonntag ausgestellt: 17,2 % gegenüber 42,6 % vor acht Jahren. Taschenrechner raus: Das Unternehmen CDU ist innerhalb von acht Jahren um 60 % geschrumpft. War das wirklich so vorgesehen, als Sie Herrn Kretschmer zum Ministerpräsidenten gewählt haben? (Staatsministerin Petra Köpping: Gewachsen sind Sie auch nicht! –
Rico Gebhardt Die Linke
Das stimmt!) Und haben Sie den Auftrag der Bürger, wie Herr Laschet x-mal betonte, wirklich verstanden? Hat die CDU verstanden, dass die Bürger Ihre Corona-Schikanen satthaben? Die CDU wollte nun Demut vor dem von ihr gedemütigten Volk zeigen – das können Sie nun beweisen. Unser Antrag ist nämlich unser Angebot an Sie: Zeigen Sie von der CDU den Bürgern heute, – (Sabine Friedel, SPD: Sagen Sie auch mal etwas Sachpolitisches dazu?) – dieser Antrag ist Sachpolitik – ob und was Sie wirklich verstanden haben. Zeigen Sie den Bürgern heute, ob Sie willens und in der Lage sind, Ihre krachende Niederlage wirklich mit Demut anzunehmen. Dazu muss natürlich als Erstes die Inzidenz endlich ganz weg. Die Inzidenz, ob 10, ob 35, muss weg, weil sie null Aussagekraft hat. Was haben Sie, Frau Köpping, denn eigentlich die ganze Zeit getan, um die Aussagekraft der Inzidenz zu verbessern? (Staatsministerin Petra Köpping: Sie können mich mal einen Tag begleiten, dann wissen Sie, was ich mache!) – Nu, nu, wir lesen vor allem Ihre Antworten auf unsere Kleinen Anfragen, (Staatsministerin Petra Köpping: Ja!) und daraus geht hervor: sachsenweit einheitliche und streng kontrollierte Testverfahren, die wir bräuchten – Fehlanzeige! Haben wir nicht. Haben wir wenigstens sachsenweit einheitliche Vorgaben aus dem SMS zur Sensitivität der PCR-Tests? Fehlanzeige! Haben wir auch nicht. Haben wir eine seriöse und belastbare Infiziertenstatistik? Nein, die haben wir auch nicht. Nichts davon, nur Datenschrott, Totalausfall. Setzen, 6! Sie wissen, dass jede inzidenzbasierte Maßnahme, Verordnung und Allgemeinverfügung angreifbar ist. Und Sie müssten auch wissen, dass – (Daniela Kuge, CDU: Impfen lassen! – Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping –
Rico Gebhardt Die Linke
Schon einmal gewonnen vor Gericht? Nur große Klappe!) – haben wir doch gemacht – es so etwas in einem demokratisch verfassten Rechtsstaat niemals geben darf. So ist es. Wir als AfD-Fraktion – Sie werden sich daran erinnern – haben von Anfang an vor dieser Verstetigung Ihrer Grundrechtseingriffe gewarnt. Und wir hatten wieder einmal recht; denn heute missbraucht diese Regierung die Inzidenz immer noch beliebig gegen Bürger, die frei sein wollen. Werte Abgeordnete, sorgen Sie dafür, dass die Inzidenz endlich aus allen Verordnungen herauskommt! Kernanliegen dieses Antrags: Stellen Sie endlich einen rechtsverbindlichen, nachvollziehbaren Automatismus für das Ende aller Corona-Maßnahmen her! Stellen Sie sofort alle Rechte und Freiheiten für jedermann her, egal, ob gesund, getestet oder genesen, egal, ob geimpft oder ungeimpft. Sie haben sich alle verpflichtet, dem Volk zu dienen. Dieser Antrag dient dem Volk. Stimmen Sie bitte zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht nun Herr Abg. Dierks. (Interne Wortwechsel bei der AfD)
Alexander Dierks CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! – Wenn Sie sich da drüben für diesen peinlichen Auftritt zu Ende gefeiert haben, können Sie gegebenenfalls mal zuhören. Zum einen: Über die Wählerströme zur letzten Bundestagswahl am vergangenen Sonntag haben wir gestern diskutiert; zugehört haben Sie ganz offensichtlich nicht. Ich weiß, dass Sie ein obsessives Verhältnis zur Union haben, aber darauf will ich jetzt nur am Rande eingehen. Ich denke, das Grundproblem der Debatte, die wir hier seit anderthalb Jahren mit verteilten Rollen und in unterschiedlichen Nuancen führen, ist, dass Sie bis heute nicht verstanden haben, dass es sich um eine internationale, eine weltweit wütende Pandemie handelt. Wenn Sie hier von Corona-Schikane, von Corona-Panik, von Zwangsmaske und Ähnlichem sprechen, dann zeigt das nichts anders, als dass Sie bis heute nicht verstanden haben, dass es sich um eine internationale Pandemie handelt. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dass es Ihnen an menschlichem Grundrespekt mangelt, haben Sie auch schon verschiedentlich zum Besten gegeben. Wie Sie hier über Experten, wie Herrn Lauterbach, sprechen ist himmelschreiend; zumal ich glaube, dass er über eine vielfach bessere fachliche Expertise verfügt als Sie, Herr Prantl. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der AfD) Dieses Bingo verschiedener Länder, so nach dem Motto: Großbritannien, Dänemark, Hauptsache USA ist ebenso peinlich, weil Sie jedes Mal mit irgendeinem anderen Land kommen und völlig außen vorlassen, dass die Voraussetzungen in den jeweiligen Ländern völlig andere sind. Es ist doch in tiefer Weise inkonsistent, wenn Sie auf der einen Seite nichts unversucht lassen, als das Vertrauen in den Impfstoff zu untergraben, wenn Sie versuchen, die Maske und die Tests zu unterminieren und auf der anderen Seite den Eindruck zu erwecken, dass all das überhaupt gar keine Aussagekraft habe bzw. nicht helfe, die Pandemie zu bekämpfen. Gleichzeitig sagen Sie aber, wir müssten einen Freedom-Day feiern wie Dänemark. (Thomas Prantl, AfD, steht am Mikrofon.) Ich will Sie einmal an Folgendes erinnern: Wir haben im Freistaat Sachsen eine Impfquote von 54,8 %, in Dänemark sind 90 % der über 50-Jährigen, also der von Ihnen so vielfach beschworenen Menschen mit erhöhtem, schweren Erkrankungsrisiko, geimpft. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Alexander Dierks CDU
Das heißt, Dänemark hat sich die Voraussetzungen erarbeitet, das zu tun, was Sie fordern. Sie wiederum tun, was Sie immer tun: Sie unterminieren auf der einen Seite die Voraussetzungen, zur Normalität zurückzukommen und auf der anderen Seite fordern Sie, dass wir zur Normalität kommen. Das ist verlogen, Herr Prantl, das ist einfach verlogen! (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Dierks, gestatten Sie die Zwischenfrage?
Alexander Dierks CDU
Selbstverständlich, ich bin sehr gespannt. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Prantl, bitte.
Thomas Prantl AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Dierks, Sie werfen mir vor, dass ich mich an internationalen Maßstäben orientiere und würde jetzt – – (Sabine Friedel, SPD: Nein, hat er nicht! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)
Alexander Dierks CDU
Nein, das habe ich nicht. Ich habe Ihnen viel vorgeworfen, aber das nicht.
Thomas Prantl AfD
Darf ich bitte meine Frage in Ruhe stellen? – Danke. (Sabine Friedel, SPD: Dann müssen Sie sie richtig stellen! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Mache ich doch! Sie müssen nur mal zuhören. Sie sind außerdem nicht dran, Frau Friedel! Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Prantl, bitte stellen Sie Ihre Frage! (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD)
Thomas Prantl AfD
Sie sind gerade nicht dran, Frau Friedel. Sie auch nicht, Herr Gebhardt! (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Stellen Sie Ihre Frage!
Thomas Prantl AfD
Internationale Maßstäbe sind also aus Ihrer Sicht falsch. Jetzt frage ich mich mal: Welche Voraussetzungen brauchen Sie denn noch in Sachsen? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die Impfquote! Kriegen Sie das mal in Ihren Kopf rein! Das ist in allen europäischen Ländern so! Die Impfquote brauchen wir! Mein Gott!)
Thomas Prantl AfD
Sie mischen Äpfel mit Birnen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Quatschen Sie doch nicht so ein Zeug! Das ist doch ganz schlimm! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)
Alexander Dierks CDU
Nein, ich mische nicht Äpfel mit Birnen; ich habe die Frage verstanden, Herr Prantl. (Widerspruch des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Zurufe von Abgeordneten der AfD) – Können Sie sich vielleicht mal beruhigen? Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, lassen Sie den Redner ausreden, bitte. (Interne Wortwechsel zwischen den LINKEN und der AfD)
Alexander Dierks CDU
Sie können sich ja draußen weiter anschreien, denn ich würde meinen Redebeitrag gern fortsetzen. Es ist doch im Grunde genommen ganz einfach. Wir haben uns von Welle zu Welle Instrumente erarbeitet, diese Pandemie zu bekämpfen. Sie sagen immer: Wir brauchen klare Szenarien, wir brauchen einen Plan. Richtig ist natürlich, dass in einer solchen Situation niemand ein Patentrezept hat. Wir haben uns von Corona-Welle zu Corona-Welle Instrumente erarbeitet, auch mithilfe der Wissenschaft, aus dieser Pandemie sicher herauszukommen. Das Wichtigste und zentrale Instrument aus dieser Pandemie herauszukommen ist das Impfen. (Jörg Urban, AfD: Ist es nicht!) – Doch! Natürlich ist es das Impfen! Es ist das Impfen. (Jörg Urban, AfD: Das sagen sogar die Fachleute!) – Ja, Sie haben immer zwei von fünftausend Fachleuten, die das irgendwie anders sehen. Herr Urban, jetzt hören Sie doch einmal zu. Es ist am Ende des Tages das Impfen. Es ist vor allen Dingen das Impfen derjenigen, die ein erhöhtes Erkrankungsrisiko haben. (Jörg Urban, AfD: Die Impfung hilft nicht vor einer Infektion!) Wir wissen, dass das Erkrankungsrisiko bei den über 60- Jährigen um das Sechshundertfache höher liegt als das Risiko einer Impfung. (Jörg Urban, AfD: Das wissen die Ärzte alle!) Es ist zutiefst inkonsistent, (Jörg Urban, AfD: Ihr Gequatsche ist inkonsistent!) dass sie diejenigen sind, die mit allem, was sie haben – – (Jörg Urban, AfD: Es geht um das Infektionsrisiko, nicht um das Krankheitsrisiko!) – Jetzt hören Sie mir doch endlich mal zu und hören auf dazwischenzurufen! (Jörg Urban, AfD: Was für ein Unsinn!) – Das ist kein Unsinn, Herr Urban! Sie wissen ganz genau, dass es kein Unsinn ist. (Jörg Urban, AfD: Es geht um das Infektionsrisiko und nicht um das Krankheitsrisiko!) Sie versuchen doch, diese Krise wie jede Krise für nichts anders als zum Brandbeschleuniger für Ihre billige Propaganda zu nutzen. (Jörg Urban, AfD: Na klar!) Das können Sie auch weitermachen. Fakt ist aber, dass nicht das Impfen das Problem, sondern die Lösung ist. (Jörg Urban, AfD: Ja, ja!) Hören Sie doch auf, mit dem Bundestagswahlergebnis 2021 den Eindruck zu erwecken, als hätte dieses Ergebnis Sie in irgendeiner Form mit dem, was Sie hier erzählen, bestätigt. Das ist doch Unsinn. (Zuruf von der AfD) 75 % der Menschen im Freistaat haben Sie nicht gewählt. 90 % der Menschen in Deutschland haben Sie nicht gewählt. (Beifall bei der CDU und der SPD –
Thomas Thumm AfD
83 % haben Sie nicht gewählt! Was ist das für ein Blödsinn! Schauen Sie es sich doch an!) Tun Sie doch nicht immer so – – Aber wir sind doch nicht die Einzigen, die für das Impfen plädieren. (Beifall bei der CDU und der SPD – Zurufe von der AfD) Kommen Sie doch mal wieder zu Sinnen! Frau Präsidentin, könnten Sie vielleicht mal für Ruhe sorgen? (Zuruf von der AfD: Sie haben keine Ahnung von Statistik! Sie vermischen hier die Zahlen! – Weitere Zurufe von der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Ich bitte jetzt: Zwischenrufe sind erlaubt, aber Anschreien sollten wir uns bitte nicht! (Interner Wortwechsel zwischen der AfD und den LINKEN)
Alexander Dierks CDU
Es gibt eine breite gesellschaftliche Mehrheit dafür, dass das Impfen ein sinnvoller Weg aus dieser Pandemie ist. Es gibt eine breite demokratische Mehrheit der Parteien, die das so sehen. Das ist schlicht und ergreifend Fakt. Es gibt kein Ereignis seit dem Zweiten Weltkrieg, das die Lebenserwartung so sehr gesenkt hat wie die Corona-Pandemie. Der Zuwachs an Lebenserwartung der letzten fünf Jahre ist im Zuge dieser Corona-Pandemie aufgezehrt worden. Ich bitte Sie, das einfach zur Kenntnis zu nehmen. Wir können uns nur Schritt für Schritt die Voraussetzungen dafür erarbeiten, zur vollständigen Normalität zurückzukommen. Diese Szenarien, die Sie hier aufmalen, den Eindruck, den Sie über den Zustand und über die Verhältnisse in diesem Land zeichnen, ist darüber hinaus vollkommen unsinnig. Hier wird niemand vom gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt. (Zurufe von der AfD: Nein, nein, ach wo!) Es herrscht, dafür, dass wir in einer Pandemie leben, weitgehende Normalität. (Zurufe von der AfD) Wir werden Sie davon nicht überzeugen können, das ist mir klar. Die Hoffnung habe ich, ehrlich gesagt, in den letzten Monaten vollständig aufgegeben. Wir werden Ihren Antrag trotzdem ablehnen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion Herr Abg. Gebhardt, bitte.
Rico Gebhardt Die Linke
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rechts außen fordert jetzt einen Ausstiegsautomatismus aus den Corona-Schutzmaßnahmen. (Zuruf von der AfD: Jawohl!) Sorry, aber das kann ich nicht ernst nehmen. Es gibt nämlich seit Monaten ein Ausstiegsszenario und einen Automatismus und der lautet: Schutzimpfung! (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Das habe ich Ihnen gerade erklärt, aber Sie hören ja nicht zu. Sie torpedieren mit Ihrer Propaganda – die ich hier nicht wiedergeben will –, und wiegeln mit ihren politischen Verbündeten seit Monaten die Leute mit Desinformationen und Panikmache auf. (Zurufe von der AfD) Wo sind wir eigentlich hingekommen, dass Schutzimpfungen politisch instrumentalisiert werden? Das ist eine medizinische Handlung und keine politische Handlung, wie es immer dargestellt wird. (Zurufe der Abg. Dr. Rolf Weigand und Thomas Prantl, AfD) – Herr Prantl, auch Sie können jetzt den Mund halten. Wohin das führen kann, musste vor einigen Tagen der 20-jährige Student Alex erfahren. Der wollte, berechtigt, einem Gegner des Mund- und Nasenschutzes an einer Tankstelle kein Bier verkaufen. Sein Gegenüber, offenbar ein bekennender AfD-Fan, hat ihn schließlich in den Kopf geschossen, um so seiner Aussage ein Zeichen zu setzen. (Lachen des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) – Dass Sie darüber lachen, Herr Keiler, ist noch ein größerer Beweis dafür, dass Sie das echt nicht ernst nehmen. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Natürlich nicht! – Zuruf von der AfD: Das kann man nicht ernst nehmen!) Es gibt nur eine politische Agenda, die zu diesen sogenannten Zeichen passen: Es ist Ihre Agenda. Diejenigen, die Impfzentren attackieren und rumpöbeln, weil sich Menschen eine Schutzimpfung abholen, sind Ihre Brüder und Schwestern im Geiste. (Zuruf von der AfD: Die nächste Lüge!) Wieder wollen Sie mit einer moderaten Rhetorik verschleiern, was Sie wirklich wollen: das sofortige Ende aller Seuchenschutzmaßnahmen, anders formuliert: Mut zum Virus. Obwohl niemand – wirklich niemand – die Maßnahmen länger als notwendig aufrechterhalten will, werfen Sie sich in große Pose und fordern: Die Maßnahmen müssen automatisch enden. Auch das kann ich echt nicht ernst nehmen. Alle wissen, dass die Verordnungen in Sachsen eine Laufzeit von vier Wochen haben. Es ist bekannt, dass wir alle den Tag herbeisehnen, an dem die letzte Corona-Verordnung ausläuft. Sie tragen dazu bei, dass dieser Tag auf sich warten lässt. Denn auch wegen Ihrer Stimmungsmache gegen die Schutzimpfungen haben bisher im Vergleich nur wenige Menschen in Sachsen den vollen Impfschutz beansprucht. (Zuruf der Abg. Martina Jost, AfD) Sie fordern weiter: Zur Stärkung des Immunsystems sollen die Leute wieder in die Sauna, in Schwimmbäder, in Fitnessstudios und die Sportangebote nutzen dürfen. (Zuruf von der AfD: Genau!) Hallo? Das können Sie schon, sofern sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Sie wollen Ihre Anhänger wieder einmal für dumm verkaufen oder haben Sie vergessen, dass Ihr Antrag, der ein Prioritätenantrag ist, bereits aus dem Juli stammt? Ich will unabhängig von Ihrem sinnlosen Antrag noch ein paar Worte zur aktuellen Lage sagen. Die schlimmen Szenarien in der vierten Welle der Pandemie sind durch den Impffortschritt zum Glück bisher ausgeblieben. Aber es lässt sich immer noch nicht ausschließen, dass es wieder zu einer Überlastung des Gesundheitswesens kommen kann. Deshalb sollten alle, die sich impfen lassen wollen, nicht länger damit warten, und diejenigen, die die Schutzimpfung nicht beanspruchen wollen, sollten noch einmal über ihre Entscheidung nachdenken. Obwohl es gute Argumente für den solidarischen Akt der Schutzimpfung gibt, wird es weiter Menschen geben, die aus medizinischen Gründen keine Impfung erhalten können oder sich dagegen entscheiden. Wer nicht geimpft ist, der hat eine erhöhte Eigengefährdung und wird mit größerer Wahrscheinlichkeit andere Menschen anstecken. Diesen Preis zahlt unsere Gesellschaft für die Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen. Da die Impfentscheidung freiwillig ist, müssen ungeimpfte Menschen weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, sofern sie getestet sind. Aus 3G darf aus unserer Sicht kein Zwang für 2G werden, es sei denn, das Infektionsgeschehen eskaliert. Das sollten wir aber alle gemeinsam verhindern, indem wir uns weiterhin auch an Hygienevorschriften halten. Wir als LINKE halten es für falsch, dass ungeimpfte Personen keine Lohnfortzahlung mehr bekommen sollen, wenn sie vorsorglich in Quarantäne gehen müssen. Diese Entscheidung ist schon deshalb falsch, weil ungeimpfte Personen dann energisch versuchen dürften, Tests zu vermeiden. So bleiben noch mehr Infektionen unentdeckt. Die Staatsregierung muss alles tun, um radikalen Impfgegnern entgegenzutreten, die andere bedrohen oder einschüchtern. Die Koalition muss verhindern, dass die Corona-Eindämmung nicht an finanziellen Mitteln scheitert – egal, ob es um Selbsttests und Luftreinigungsanlagen in Schulen oder um die Finanzlage der Krankenhäuser und Studierendenwerke geht. Ich bleibe dabei: Die Rechtsaußenfraktion hier im Landtag ist mitschuldig, dass wir immer noch nicht auf die Eindämmungsmaßnahmen innerhalb der Pandemie verzichten können, und deswegen ist der Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es folgt die Fraktion GRÜNE, Frau Abg. Kuhfuß.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß gar nicht, wo ich bei diesem Antrag anfangen soll, und frage mich: Wo sind Sie, die AfD-Fraktion, in den letzten anderthalb Jahren gewesen, dass Sie die permanenten Änderungen in der Pandemielage und auch die damit einhergehenden Änderungen an der Corona-Schutz-Verordnung so gar nicht mitbekommen haben? Ich möchte gern aus Ihrem Antrag vom 20.07. dieses Jahres – also mitten im Sommer – zitieren: Es ist also für eine verantwortungsvolle Corona-Politik, welche auf rationalen Entscheidungen beruhen soll, unabdingbar, dass die Beurteilung eines jeden Infektionsgeschehens endlich objektiv nachprüfbaren Kriterien fernab der reinen Inzidenzbeobachtung etabliert und in der jeweilig geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in einem Automatismus und als Grundlage für die Anordnung oder Aufhebung von Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Sie führen weiter aus, dass es dafür endlich mal Parameter braucht. Dazu würde ich Sie doch gern mal in den heutigen Tag mitnehmen. Wir haben heute den 30.09.2021 und die x-te Verordnung. Dass, was Sie fordern, machen wir, und zwar schon lange. Die Verordnungen werden fortlaufend an die pandemische Lage angepasst, es werden wissenschaftliche Erkenntnisse und Fortschritte im Bereich Testen und Impfen einbezogen, es werden fortlaufend die Hinweise aus den gesellschaftlichen Bereichen eingearbeitet. Den Vorwurf, der aus allen Ecken dieses Antrages tropft, dass die Landesregierung sich weder an objektiven Kriterien orientiert noch rationale Entscheidungen trifft, muss ich entschieden zurückweisen. Beim Blick in unsere Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sind bereits seit dem 5. März 2021, also viele Monate vor dem Juli 2021, neben der 7-Tage-Inzidenz die Bettenbelegungen im Bereich Intensivbetten und Normalbetten berücksichtigt. Mittlerweile haben wir sogar einen dritten Indikator: Seit dem 23. September wird zusätzlich die Hospitalisierungsrate herangezogen. Diese wurde vom DIVIIntensivregister vorgeschlagen und dort auch wissenschaftlich begründet. Außerdem arbeiten wir bereits seit 2020 mit einem Dashboard, das nicht nur ein Monitoring ermöglicht, sondern uns auch aus den Erfahrungen des letzten Jahres lernen lässt. Ihr Antrag ist nicht auf der Höhe der Zeit. In alter Manier interpretieren Sie auch Studien, wie es Ihnen passt. So fordern Sie, dass der CT-Wert herangezogen werden soll, da dieser anzeigt, wie hoch die Viruslast und damit die Ansteckungsgefahr ist. Dabei berufen Sie sich auf eine Studie der Universität Duisburg-Essen, aber die Fachleute kamen bei der Auswertung dieser Studie lediglich zu der Einschätzung, dass ein positiver PCR-Test allein kein ausreichender Beweis dafür ist, dass Getestete das Coronavirus auf Mitmenschen übertragen können. Der Studienleiter Andreas Stange der Universität Duisburg, den Sie zitieren, sagt, man dürfe den Sommer nicht verschlafen, sondern müsse differenzierte Instrumente entwickeln für den Herbst und Winter. Die 7-Tage-Inzidenz würde seiner Meinung nach zunehmend ungenauer, da sich die Zahl der Menschen, die sich noch infizieren könnten, durch geimpfte und genesene Personen reduziert. Er schlussfolgert weiter, dass sich generelle Lockdown-Maßnahmen deswegen nicht mehr nur auf die 7-Tage-Inzidenz berufen dürfen. Ja, genau, das machen wir als Land und genau das macht der Bund. Wir haben das DIVI-Intensivregister, das uns genau diese Zahlen der beatmeten Covid-Patienten, die die Studie für sinnvoll erachtet, nämlich zusammenführt – sowohl im DIVI-Intensivregister als auch in unserem sächsischen Dashboard. Genau diese Bettenzahl, diese Bettenbelegung ist in unserer Verordnung ein völlig transparentes Kriterium und die Grundlage für rationale Entscheidungen. Dieses Kriterium ist so nachvollziehbar, dass diejenigen, die bei der Grünen Zeitung, die hier in Sachsen im Großverlag aufgelegt wird, jeden Tag die Anzahl der belegten Intensivbetten und Normalbetten als Push-Nachricht auf ihr Smartphone bekommen können – also transparenter geht's nicht mehr. Von der AfD wird außerdem ein automatisches Außerkrafttreten der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gefordert. Das suggeriert zum einen, dass die Pandemie vorbei sei – auch hier empfehle ich Literaturstudie; in den letzten Tagen gab es mehrere Interviews mit führenden Professoren hier in Sachsen zum Thema „Nein, es ist nicht vorbei“, und zum anderen empfehle ich, einmal genau in die Corona-Schutz-Verordnung zu schauen. Im § 18 Abs. 2 ist geregelt, dass die Corona-Schutz-Verordnung automatisch alle vier Wochen außer Kraft tritt, weil das nämlich gesetzlich so gewollt ist und weil diese Pandemie einer gewissen Dynamik unterliegt, falls Sie das noch nicht mitbekommen haben. Diese Dynamik ignorieren wir nicht, sondern wir schauen alle vier Wochen höchst kritisch – Sie sind da zum Teil mit im Saal; deswegen verwundert mich das alles ein bisschen – und fragen: Was braucht es, wie ist die Infektionslage, was kommt aus gesellschaftlichen Bereichen? – In diesem Zusammenhang versuchen wir für die nächsten vier Wochen wieder einen guten Weg zu finden. Lassen Sie mich als Allerletztes noch einmal darauf eingehen, was Sie mit alternativen Therapeutika so meinen. Ich hoffe, wir reden hier über echte Medikamente und nicht über Chlordioxid – das hat meiner Meinung nach bei Donald Trump schon nicht geholfen. Deutschland wird bei der Behandlung auf Wirkstoffkombinationen setzen, weil diese aussichtsreicher erscheinen. Bei der EMA könnten im Oktober Präparate ihre Zulassung erhalten – das kann Hoffnung machen für all die, die sich trotz Vorsicht angesteckt haben. Aber zwei Dinge machen mich an dieser Ausstiegsstrategie, wie Sie es nennen, sehr stutzig: Zum einen suggeriert es, dass wir die Infektion einfach laufen lassen können, denn wir haben ja dann ein Medikament. Das missachtet die gravierenden Krankheitsverläufe bei Ungeimpften und außerdem die erheblichen Long-Covid-Folgen. Zum Zweiten kann ich mir nicht vorstellen, da Sie sich massiv mit Händen und Füßen gegen Impfen wehren, dass Sie Ihrem Fanclub dann wirklich diese Medikamente ans Herz legen wollen. Das Ganze ist doch eher ein Ablenkungsmanöver. Wenig überraschend werden wir diesen Antrag ablehnen und weiterhin auf so unpopuläre Maßnahmen wie eine Niedrig-Inzidenz-Strategie, regelmäßige Tests, Maskenpflicht und Impfen bauen, damit wir einen Gemeinschaftsschutz für die sächsische Bevölkerung erreichen und gut durch den Herbst und Winter kommen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion spricht jetzt Frau Abg. Lang.
Simone Lang SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die gestrige Diskussion zur Corona-Pandemie hat wieder einmal gezeigt, dass die AfD in dieser Pandemie Teil des Problems und nicht Teil der Lösung ist. Einerseits behauptet Herr Urban, er habe nichts gegen Impfungen; andererseits sät die AfD landauf, landab Unsicherheit und spricht von einem höheren Risiko statt Nutzen – obwohl Experten und Expertinnen, unter anderem die Ständige Impfkommission und die Sächsische Impfkommission, dem immer deutlich widersprechen. Immer wieder erzählt sie in diesem Parlament, dass es reichen würde, nur die Risikogruppen zu schützen. Über das Wie schweigt die AfD jedoch. Denn wen meinen wir, wenn wir von Risikogruppen sprechen? Wir denken da oft nur an ältere Menschen in den Pflegeheimen. Dabei ist sehr deutlich, dass viel mehr Menschen betroffen sind. Eine Untersuchung der AOK hat ergeben, dass von den 83 Millionen Menschen in Deutschland 21,9 – also ein Viertel – ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf haben; davon sind 7,3 Millionen Menschen unter 60 Jahre. Sie alle sind darauf angewiesen, dass wir sie nicht nur schützen und vorsichtig sind, sondern dass es möglichst viele um sie herum genauso handhaben. Der beste Schutz neben der Impfung ist die Eindämmung der Ansteckung. Weil sich die AfD in ihrer Interpretation der Lage immer nur auf diese Aspekte beruft, die in ihre Argumentation passt, leidet darunter auch manchmal die Logik. Dieses Wirrwarr zieht sich durch den ganzen vorliegenden Antrag. Gleich zu Beginn zitieren Sie eine Studie der Universität Duisburg-Essen. Diese empfiehlt, dass neben der Zahl der positiv getesteten Menschen auch Angaben zu Intensivbettenbelegung sowie zur Mortalität einbezogen werden. Wenn Sie einen Blick in die Corona-Schutz-Verordnung werfen, finden Sie genau das. Wobei der geforderte Blick auf die Mortalität etwas irreführend ist, weil all diese Maßnahmen darauf abzielen, dass möglichst wenig Menschen an Corona sterben. Gleichzeitig fordern Sie, dass die Staatsregierung die Schutzmaßnahmen auf Basis von wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen festlegt. Was glauben Sie, was wir in den letzten Monaten getan haben? Selbstverständlich stimmt sich die Staatsregierung eng mit der Wissenschaft ab. Herr Dr. Grünewald, Leiter der Klinik für Infektions- und Tropenmedizin am Klinikum Chemnitz, hatte im Sozialausschuss ausführlich auf die Fragen der AfD geantwortet und ist auf die Sinnhaftigkeit verschiedener Maßnahmen eingegangen. Vonseiten der AfD-Fraktion wurde in dieser Sitzung nicht der Vorwurf laut, dass er nicht wissenschaftlich fundiert argumentiere. Auch dass zu spezifischen Hygienekonzepten, wie von Ihnen gefordert und im Übrigen im Land bereits seit Monaten angewandt, Atemschutzmasken gehören, ist bei der AfD immer noch nicht angekommen. Denn diese wollen sie nicht. Sie setzen noch einen drauf und bezweifeln deren Wirksamkeit. Die AfD, die einerseits von allen Wissenschaftlichkeit einfordert, ignoriert vielfältige Studien und gelebte Praxis in Krankenhäusern, die zeigen, dass das Tragen einer Maske das Infektionsrisiko mindert. Die Forderung der Wirksamkeit von alternativen Therapeutika in die Planung für den Herbst einzubeziehen, ist ebenfalls nicht bis zu Ende gedacht. Auch wenn nicht klar ist, was Sie genau damit meinen, wage ich einen Interpretationsversuch. Ich vermute, dass Sie damit zum Beispiel antivirale Medikamente meinen. Aktuell sind in der EU zwei Medikamente zugelassen, unter anderem mit den Wirkstoffen Remdesivir und Dexamethason. Beide Medikamente werden jedoch eingesetzt, um den Therapiererfolg bei Menschen zu erhöhen, die im Krankenhaus liegen und zum Teil beatmet werden. Genau diesen Punkt möchten wir mit all den von Ihnen kritisierten Maßnahmen jedoch verhindern. Weitere Medikamente sind im Zulassungsverfahren, unter anderem im Rahmen des sogenannten RollingReview-Verfahrens, ein Verfahren, das auch bei den Corona-Impfstoffen einem beschleunigten Weg bei der Zulassung diente. Das haben Sie bei den Impfungen immer wieder kritisiert, das nur am Rande. Alles, was gesagt werden muss und was der Antrag beinhaltet, ist mit falschen Annahmen bezüglich wissenschaftlich fundierter Kenntnisse herabgesetzt. An anderen Stellen, zum Beispiel der Frage der Hygienekonzepte, ist genauso unklar, was Sie wollen. Deshalb werden wir Ihren Antrag hiermit ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Herr Prantl, bitte, AfD-Fraktion.
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Besonders gut hat mir in den Reden der anderen Fraktionen die von Herrn Gebhardt gefallen. Sie haben etwas gesagt, das wir seit eineinhalb Jahren sagen: Mut zum Virus. Das waren Ihre Worte! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das habe ich als falsch eingeschätzt! Das müssen Sie dazusagen!) Genau das muss diese Gesellschaft jetzt nach 18 Monaten Ausnahmezustand auch lernen. Lieber Herr Dierks, Sie sind tatsächlich der Wanderwitz der CDU-Fraktion: beratungsresistent, bürgerfern, abgehoben. Ich möchte Ihrem Beitrag mit einem Zitat Ihres Parteikollegen Bernd Lange, CDU-Landrat in Görlitz, begegnen, das gestern in der Zeitung zu lesen war: „Wir müssen die Eigenverantwortung bei den Menschen lassen, damit sie in Freiheit entscheiden können und nur in Notfällen greift der Staat ein. (Zuruf des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) Wir müssen den Menschen mehr Vertrauen und weniger Verbote machen.“ (Beifall bei der AfD) Der Herr Lange fordert das Gleiche, was die AfD seit eineinhalb Jahren fordert. Setzen Sie sich damit einmal auseinander. (Zuruf von der AfD: Das schafft er nicht!) Wir machen einen kurzen Rückblick: Was ist in den letzten eineinhalb Jahren gelaufen? Michael Kretschmer rief vor 18 Monaten, im März 2020, staatsmännisch die Stunde der Exekutive aus. Die Krise sei die Stunde der Exekutive. Er versprach verantwortungsvolles Handeln. Er versprach Strategien. Er versprach Lösungen. Im Ergebnis, meine Damen und Herren, war Ihre Stunde der Exekutive die Stunde der Willkür und die Stunde der Planlosigkeit. Diese Stunde der Exekutive ist die Stunde des Auf-Sicht-Fahrens. Sie ist die Stunde von Grundrechtsentzug, von Freiheitsberaubung. Diese Stunde Ihrer Exekutive war die Stunde massiver kolossaler Nebenwirkungen, Kollateralschäden, beschädigter Unternehmensexistenzen, zerrissener Familien und politisch angeordneter Kindeswohlgefährdung. Maskierte Kindheit – irre! In Ihrer Stunde der Exekutive verbietet eine SPD-Ministerin wehrlosen Kindern das freie Atmen. Zehntausende Kinder in Sachsen müssen trotz Dreifachtest pro Woche eine Mikrobenschleuder tragen – (Zurufe) stundenlang, Tag für Tag, Woche für Woche. Wir haben diese Masken untersuchen lassen. Was glauben Sie, was dabei herauskam? Gerade diejenigen, die die Masken stundenlang tragen müssen, haben eine extrem hohe Keimbelastung unterschiedlichster Krankheitserreger. Das nur so am Rande. Dem sind unsere Kinder ausgesetzt, nur, weil ein Herr Kretschmer, eine Frau Köpping und ein Herr Piwarz das gerne so wollen. Wir sagen: Schluss damit. Hören Sie sofort auf, wehrlose Kinder zu schikanieren! Hören Sie auf, wehrlose Schutzbefohlene mit Zwangsmasken zu misshandeln! Was Sie unseren Kindern antun, grenzt an Kindeswohlgefährdung. (Beifall bei der AfD) Die Eltern der sächsischen Kinder, die Lehrer, die Erzieher und in erster Linie die Kinder haben die unverfrorene Übergriffigkeit dieser Regierung satt. Stellen Sie das sofort ein! Die Stunde der Kenia-Exekutive ist ein menschliches Desaster und die moralische Bankrotterklärung von CDU, SPD und GRÜNEN. An Sie, liebe CDU: Diese Stunde der Exekutive war auch die Geisterstunde, in der Sie, CDU, ihre letzten Reste christlicher Werte eingeäschert und begraben haben. Erinnern Sie sich noch an die Anträge, die wir hier zur Impfpflicht durch die Hintertür, durch die Vordertür, direkt oder indirekt, besprochen haben? Wir haben mehrfach davor gewarnt. Sie verhöhnten uns. Ihr Kollege Herr Dierks sprach von absurder Angstmacherei. Herr Voigt hat hoch und heilig versprochen, dass es keinerlei Impfdruck, keinerlei moralischen, politischen, sozialen wie auch immer gearteten Impfdruck geben werde. Heute droht uns 2G, womit Gesunde ohne Impfung diskriminiert werden. Wie ehrlich fühlen Sie sich jetzt gerade? Eine andere Frage: Wie ist es in der Stunde Ihrer Exekutive unserer guten alten Bekannten ergangen, der guten alten Normalität? Normal kerngesunde Menschen mit falsch positivem Test, die mit der rechtswidrigen Zwangsquarantäne nicht einverstanden waren, wollte Frau Köpping gar in die Psychiatrie einsperren lassen. Nachzulesen im „Tagesspiegel“ vom 11. April 2020. (Zuruf von der AfD: Pfui!) Das erinnert mich an das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte. In der Stunde der Exekutive im Dezember 2020 stellte sich Herr Kretschmer mit autoritären Maßnahmen ins Rampenlicht und wollte ganze Dörfer im Erzgebirge abriegeln, auch mein Nachbardorf Mildenau. Im April 2021 schwärzte der Ministerpräsident unsere Handwerker als Infektionstreiber an. Die Handwerker unter uns kennen das: morgens halb zehn in Deutschland, die Frühstückspause ein Seuchenherd. Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Handwerksbetriebe. Im Sommerloch fantasierte der Ministerpräsident von einer heraufziehenden Corona-Naturkatastrophe im Herbst und von einer gefährlichen Kindervirusvariante, weshalb alle Kinder schleunigst ohne Grund und Not mit einem kaum erprobten und nur bedingt zugelassenen Impfstoff zu impfen seien. Sie haben inzwischen festgestellt, dass 84 % der Eltern das anders sehen. Je länger Ihre ruhmvolle Stunde der Exekutive dauert, um so absurder wird es. Am 23. September freuten sich Frau Köpping und Herr Dulig in der „Sächsischen Zeitung“ über den Wegfall der Quarantäneentschädigung bei rechtswidriger Quarantäne. Niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen. Wie passt das eigentlich zur Resolution des Europarates vom 27. Januar 2021? Die möchte ich zitieren: „Es ist sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht verpflichtend ist, und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte. Es ist sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er sich nicht impfen lassen möchte.“ Na ja, Frau Köpping, ich glaube, mit derartigen Lappalien konnten Sie sich in der Stunde der Exekutive nicht beschäftigen. Werte Abgeordnete, nur 18 Monate der Stunde der Exekutive und gesunde Menschen werden wie Aussätzige behandelt und ausgegrenzt. Nach 18 Monaten Alleingang dieser Exekutive haben Herr Kretschmer und Frau Köpping die Impfapartheid in Sachsen ausgerufen. Ich frage mich, was hier noch als Nächstes kommt. Beenden Sie die Stunde der Exekutive jetzt! Diese Exekutive hat unsere Demokratie massiv beschädigt, sehr viel Unheil über die Bürger Sachsens gebracht. Sie hinterlässt eine tief gespaltene Gesellschaft. Damit muss endlich Schluss sein. Stimmen Sie diesem Antrag bitte zu. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird weiter von den Fraktionen das Wort gewünscht? – Das sieht nicht so aus. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Petra Köpping
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das war wieder eine Sternstunde der Demokratie, als wir hier gehört haben, was die AfD vorgetragen hat. Ich will nicht auf alle Dinge eingehen, aber lassen Sie mich zunächst einen kleinen Exkurs zum gestrigen Tagesordnungspunkt 1 machen, weil ich davon ausgehen muss, dass der heutige Antrag auf der Grundlage der gestrigen Diskussion geschrieben worden ist. Herr Urban sprach gestern davon, Corona sei nur ein Spektakel. Das war eine Ihrer Aussagen, die Sie gestern gemacht haben. Ich möchte ganz klar sagen: Das ist falsch. Wer das behauptet, der verursacht, dass Menschen verunsichert sind. (Jörg Urban, AfD: Sie verursachen ein Corona-Spektakel!) Der verursacht, dass sich Menschen in eine gesundheitliche Gefahr begeben, der verursacht, dass eine weltweite Pandemie ins Lächerliche gezogen wird, und der negiert, dass sich das Virus seit dem Frühjahr 2020 in der ganzen Welt ausgebreitet hat. – So viel zu Ihrer Behauptung gestern. Herr Urban sagte gestern, das Impfen hätte vollständig versagt. Falsch! So, wie die Zahl der vollständig geimpften Menschen steigt, nimmt die Zahl der Infektionsfälle und schweren Erkrankungen ab. In den Krankenhäusern werden fast nur noch ungeimpfte Menschen behandelt. Wir haben heute einen Stand von 179 Menschen, die sich in den Krankenhäusern in Sachsen befinden und 41 davon auf Intensivstationen. Wir haben mittlerweile die von Ihnen beschimpfte Inzidenz einmal so errechnet, dass wir wissen, welche Inzidenz Menschen haben, die nicht geimpft sind, und welche Inzidenz Menschen haben, die geimpft sind. Stand heute haben wir eine Inzidenz von 94 bei Menschen, die nicht geimpft sind und eine Inzidenz von 15 bei Menschen, die geimpft sind. Genauso ist es im Bund. Wir sagen, dass wir gerade auf dem Weg sind, alles zu entspannen. Der Bund hat im Moment eine Inzidenz von 63, Sachsen steigt gerade. Wir liegen bei einer Inzidenz von 53,2. Nun raten wir einmal, wo in Sachsen gerade die höchste Inzidenz ist. Die ist in dem Landkreis, in dem es die geringste Impfquote gibt – im Erzgebirge. (Jörg Urban, AfD: Und deutschlandweit?) Diese Zusammenhänge können Sie leugnen oder nicht. (Zurufe von der AfD) Sie finden es toll, dass die Menschen nicht zum Impfen gehen. Ich nicht. (Jörg Urban, AfD: Sachsen hat die niedrigste Inzidenz in Deutschland! – Zurufe von der AfD – Unruhe) 46 % der Menschen, die in Sachsen – – (Unruhe) Würden Sie mich bitte ausreden lassen?! Dann können Sie sich gern ans Mikrofon begeben – Entschuldigung, Frau Präsidentin –, aber nicht dazwischen schreien. Da gibt es einen Unterschied. 46 % der Menschen, die in Sachsen allein im September verstorben sind, sind aus dem Erzgebirge. Diese Zusammenhänge können Sie negieren oder nicht, die Zahlen sprechen für sich. Herr Urban behauptete, die Impfungen schützen nicht, weil sich auch Geimpfte infizieren. Natürlich infizieren sich auch Geimpfte, das haben wir gerade dargelegt. (Jörg Urban, AfD: Das haben Sie vor einiger Zeit noch abgelehnt, dass das so ist!) Es gibt keinen Impfschutz zu 100 %. Das heißt, wir können nicht zu 100 % vor Ansteckung schützen. Das ist so. (Jörg Urban, AfD: Danke für die Erkenntnis! – Weiterer Zuruf von der AfD) – Nein, Sie haben gesagt, das schützt nicht. Es ist ein Unterschied, ob ich sage, sie schützt nicht zu 100 % oder ob sie nicht schützt. (Jörg Urban, AfD: Sie schützt nicht vollständig!) Das haben Sie nicht gesagt. Das ist genau Ihre Taktik. (Jörg Urban, AfD: Wir können ja noch mal nachlesen!) Gleichzeitig wissen wir aber, dass sie vor schwerer Erkrankung und vor Todesfällen schützt. Die Zahlen habe ich Ihnen gerade genannt. Herr Urban forderte einen Freedom Day jetzt. Das wäre aus unserer Sicht unverantwortlich und falsch. Die Staatsregierung berät sich auch mit ihren Virologen, mit ihren Fachleuten, weil sie genau wissen will, wie die Lage ist, was wir tun können. Glauben Sie denn wirklich, dass es irgendeinem in der Staatsregierung Spaß macht, solche Maßnahmen zu beschließen? Das ist doch ein Witz, wer so etwas behauptet! Ich würde doch auch lieber nach draußen gehen und sagen: Es ist vorbei, wir haben es geschafft. Ich kann es aber noch nicht, weil wir in Sachsen eine Impfquote von 54 % haben, und das unterscheidet uns von allen anderen. Sie haben gestern Herrn Kekulé zitiert. Der Anteil der noch nicht geimpften Menschen muss weiter sinken. Das sagt Herr Kekulé. Er sagt nicht, macht bei diesen Prozenten alles auf und lasst alle Regeln fallen. Allein in Sachsen – ich habe die Zahl gestern genannt und nenne sie noch einmal, weil ich das Gefühl habe, dass man manches wirklich öfter sagen muss – sind 300 000 Menschen der über 60-Jährigen noch nicht geimpft und damit nicht geschützt. Das ist Fakt, und Sie waren diejenigen, die hier im Frühjahr herumgebrüllt haben, als wir leider auch in Sachsen viele Menschen zu beklagen hatten, dass die Staatsregierung schuld ist, dass sie verstorben sind. Genau das ist der Punkt, weshalb wir Maßnahmen noch nicht fallen lassen können. Deshalb will ich es noch einmal ganz deutlich sagen. Herr Urban behauptete gestern, im Erzgebirge wären die Impfskeptiker vom Sozialministerium persönlich angeschrieben worden. Den Beweis hätte ich gern. (Zurufe von der AfD) Haben Sie nicht! Wir haben Menschen angeschrieben in Aue, in einigen Städten, und zwar alle. Wir haben keine Menschen angeschrieben, die nicht geimpft oder Impfskeptiker sind, sondern alle Haushalte haben das bekommen. Das ist die Wahrheit und nicht Ihre Ansicht und Ihre falsch verbreiteten Dinge. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Doch nun zum Antrag: Seit dem 5. März gilt in Sachsen für Maßnahmen, dass auch die Krankenhausbelegung relevant ist. Sie negieren das absichtlich. Entweder lesen Sie die Schutzverordnung nicht, oder Sie lassen sich nicht aus den Tagungen berichten, die wir durchführen, in denen wir die Schutzverordnung vortragen. Deshalb kann ich Ihnen nur Absicht unterstellen, weil Sie das draußen immer und immer wieder behaupten. Die meisten Forderungen, die Sie in Ihrem Antrag stellen, haben wir doch längst umgesetzt. Schauen Sie sich die Schutzverordnung doch einfach einmal an! Die Stellungnahmen dazu liegen Ihnen doch vor. Sie schreiben eine Kleine Anfrage nach der anderen. Sie sollten sie auch lesen; denn die Antworten stehen da drin. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dazu gehört, dass Saunen, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Sportangebote geöffnet sind – natürlich unter bestimmten Regeln, und warum denn nicht, wenn wir noch so viele ungeimpfte Menschen haben? Es ist doch viel besser, und das war immer unsere Absicht, dass wir unter Regeln arbeiten, als dass wir Einrichtungen gar nicht öffnen können. Selbstverständlich nehmen wir die Bewertung der aktuellen Erkenntnisse und Lage immer in unsere CoronaSchutz-Verordnung auf. Wöchentlich haben wir die Beratung mit unseren Virologen, wöchentlich setzen wir uns mit unseren Krankenhauskoordinatoren zusammen, wöchentlich beraten wir uns mit der Sächsischen Ärztekammer, wöchentlich beraten wir uns mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Das heißt, Ihre Behauptung, der Ministerpräsident und Frau Köpping würden irgendwelche Zwangsmaßnahmen erlassen, ist grundsätzlich falsch. Erstens beschließt das gesamte Kabinett die Corona-Schutz-Verordnung. Zweitens haben wir ein ausführliches Anhörungsverfahren hier im Landtag; und dann solche Behauptungen von sich zu geben – da kann man nur böse Absicht unterstellen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Einrichtungsspezifische Hygienekonzepte sind und bleiben wesentliche Maßnahmen, um Einrichtungen weiter betreiben zu können, und ja, die Menschen, die sich haben impfen lassen, haben es, ehrlich gesagt, satt, dass sie immer noch unter bestimmten Maßnahmen Einschränkungen erleben, weil sie sagen: Jeder kann sich heute impfen lassen, jeder, der die Möglichkeit hat, kann sich impfen lassen. Und schützen müssen wir die, die sich nicht impfen lassen können. Die gibt es nämlich auch. Aber auch das ist Ihnen, ehrlich gesagt, völlig egal. Das Kultusministerium hat gemeinsam mit dem SMS und Fachleuten Pläne entwickelt, wie wir die Schulen möglichst lange offenhalten. Das war übrigens auch eine Ihrer Forderungen. Sie haben immer geschimpft, wenn die Schulen geschlossen wurden. Wir wissen aber auch, dass Vorsorgemaßnahmen nötig sind, wie im Moment noch das Testen oder das teilweise Tragen der Masken. Auch das verschweigen Sie. Die Sicherheit für unsere Kinder brauchen wir, damit wir unsere Schulen und Kitas offenhalten können. Was wir aber erleben, ist etwas ganz anderes, und dazu tragen Ihre Redebeiträge bei. Wir erleben Bedrohungen von Schulleitern und Lehrern. Wir erleben Bedrohungen und Übergriffe bei Impfangeboten an Schulen, wo wir mittlerweile besorgte Impfteams oder Menschen haben, die das ausführen. Deshalb kann man nur sagen: Das, was Sie hier vortragen, ist menschenverachtend, und das zeigt den Sachsen eigentlich Ihr wahres Gesicht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ach, Sie machen das gleich von dort? Als Schlusswort oder eine Kurzintervention?
Jörg Urban AfD
Eine Kurzintervention. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gut. – Herr Urban, bitte.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatsministerin, ich finde es Ihres Amtes unwürdig, dass Sie sich dazu hergeben, Dinge zu verdrehen, die ich gesagt habe, und falsch darzustellen. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Ich habe gestern in keinster Weise, um auf das Erzgebirge zurückzukommen, gesagt, dass Sie einzelne Personen angeschrieben haben. Nein, Sie haben Gemeinden im Erzgebirge identifiziert, von denen Sie wissen, dass die Impfquote niedrig ist, und Sie haben diese Menschen gezielt angesprochen, (Staatsministerin Petra Köpping: Alle Menschen! Alle!) um sie zum Impfen zu drängen. Das Zweite ist: Ich kann es auch nicht mehr hören. Niemand von meiner Partei behauptet, dass diese Impfungen keine Schutzwirkungen haben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben wohl Ihre Zurufe nicht gehört? Sie sollten sich mal selbst zuhören!) Wir differenzieren zwischen den Altersgruppen, und wenn die Schutzwirkung so gut ist, wie Sie behaupten, dann müsste niemand Angst vor Ungeimpften haben. Das, was wir gesagt haben, ist das, was Ihnen viele Virologen sagen und was Allgemeinwissen ist: Die Impfung schützt nicht vollständig. (Staatsministerin Petra Köpping: Nicht zu 100 %!) Das haben Sie zu Beginn der Pandemie tatsächlich den Leuten versprochen. Das haben Sie gemacht. (Staatsministerin Petra Köpping: Das ist auch nicht wahr!) Mittlerweile wissen wir alle: Es hilft nicht vollständig. (Staatsministerin Petra Köpping: Eine Lüge nach der anderen!) Das ist genau der Punkt: Wenn wir wissen, dass diese Impfung nicht hilft, (Staatsministerin Petra Köpping: Sie hilft!) dass die Impfdurchbrüche mit jeder neuen Virusvariante immer mehr werden, (Antje Feiks, DIE LINKE: Er erzählt ein Zeug! – Weitere Zurufe von den LINKEN) dann ist die Aussicht auf eine Herdenimmunität durch Impfung einfach nicht mehr sinnvoll. Das haben Sie selbst mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage zugegeben. Deshalb sind wir schlicht und einfach gegen eine Impfpflicht. (Staatsministerin Petra Köpping: Wir haben keine Impfpflicht!) Letzter Punkt: Ich habe mich gestern ganz bewusst – Herr Prantl hat es heute ebenfalls gemacht – auf den Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bezogen. (Staatsministerin Petra Köpping: Auch er muss nicht immer recht haben!) Er schreibt Ihnen ins Stammbuch: Wir müssen uns damit abfinden, dass dieses Virus da ist und bleiben wird. Es wird weiter mutieren, und Sie können impfen so viel, wie Sie wollen. Die Impfung ist nicht die Lösung für das Problem Coronavirus. Das ist alles. (Staatsministerin Petra Köpping: Das hat er nicht gesagt! –
Albrecht Pallas SPD
Die Impfung schützt Menschen, Herr Urban!) Bitte, Frau Staatsministerin, verdrehte Aussagen aus meinen Reden sind Ihres Amtes nicht würdig. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Ministerin, wollen Sie darauf reagieren? – Das ist nicht der Fall. (Staatsministerin Petra Köpping: Es ist alles gesagt!) Dann rufe ich Herrn Prantl für das Schlusswort auf.
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Frau Staatsministerin Köpping, Sie hatten uns unterstellt, unsere Vorschläge und unsere Kritik an Ihrer Corona-Politik seien menschenverachtend. Diese Unterstellung ist perfide. Das weise ich hier in aller Form zurück. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Nur weil Sie es zurückweisen, wird es nicht wahrer! – Lachen des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Menschenverachtend ist das, wie Sie mit unseren Menschen in Sachsen umgehen. Stellvertretend dafür stehen die Kinder, die unter Ihrer Testorgie und Ihren Zwangsmasken leiden. Das ist menschenverachtend. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Vorher waren es die Eltern; die Kinder leiden darunter, und zwar unter Ihrem Quatsch!) Ihre Impfkampagne ist irreführend. Ihre Impfkampagne ist inhaltlich falsch. Das kann noch so teuer und noch so großformatig in irgendeinem Werbeblättchen abgebildet sein. Wenn dort steht, die Impfung schützt gegen die Deltavariante, weil sie ja so mächtig gewaltig aggressiver sei als das vermeintlich ursprüngliche Coronavirus, dann ist es eben nicht so. Das ist falsch. Ihre Impfkampagne ist irreführend, und es ist eine irreführende Annahme, den Leuten zu erklären, die Impfung sei der einzige Ausweg aus diesem Infektionsgeschehen. Auch das ist nicht der Fall. Damit komme ich zu meinem Schlusswort. Diese Stunde der Exekutive hat stellvertretend auch mit Ihrer Rede, Frau Köpping, gezeigt, dass diese Regierung nicht das Problem und nicht Teil der Lösung ist. Sie ist das Problem und nicht Teil des Problems. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das war jetzt schon etwas wirr!) Werte Abgeordnete! Wollen Sie diese Willkür weiter unterstützen? Dann müssen Sie diesen Antrag ablehnen. Wollen Sie sich jetzt endlich hinter die Bürger Sachsens stellen oder wollen Sie das nicht? Wollen Sie das Corona-Unrecht jetzt stoppen oder wollen Sie es nicht stoppen? (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Sächsisches Gesetz zur Versorgung in Bereichen (Sächsisches Landarztgesetz Drucksache 7/1941, Drucksache 7/7700, Beschlussempfehlung Wissenschaft, Hochschule, Bevor wir in die Diskussion gehen, frage ich den Berichterstatter, Herrn Flemming, ob er sprechen möchte. – Er möchte nicht sprechen. Damit wird den Fraktionen das Wollen Sie dem Leid der Menschen in Sachsen jetzt ein Ende setzen oder wollen Sie das nicht? Fragen Sie Ihr Gewissen! (Albrecht Pallas, SPD: Furchtbar!) Ich werbe noch einmal ausdrücklich für unseren Antrag, denn das ist der entscheidende Schritt aus der politisch hausgemachten Krise in Richtung Normalität. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach Gott, ist das ein peinlicher Antrag!) Wir brauchen einen rechtsverbindlichen Ausstiegsmechanismus aus den Corona-Verordnungen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was ist denn ein rechtsverbindlicher Ausstieg aus der Pandemie?) Wir brauchen eine faktenbasierte Bewertung der Verhältnismäßigkeit. Ihre Antworten auf meine Kleinen Anfragen, Frau Köpping, haben gezeigt, dass es diese Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseinschränkungen nie ausreichend gegeben hat. Wir haben Ihnen ein abwasserbasiertes Frühwarnsystem vorgeschlagen, welches das Testsystem ablöst. Und wir brauchen endlich einen echten Antischließungsplan, basierend auf dem Immunisierungsgrad der Bevölkerung und der Wirksamkeit neuer Therapeutika. Wir wollen keine Panikmache à la German Angst mehr, sondern einen Freiheitstag mit Eigenverantwortung und Selbstbestimmung. Die Bürger haben Ihren Krisenmodus satt. Geben Sie den Sachsen ihre Lebensfreude zurück! Wir wollen Sachsen, aber normal. Stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/7181 zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür; dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Ich rufe auf des Entwurfs Sicherstellung der hausärztlichen besonderen öffentlichen Bedarfs – SächsLAG) Gesetzentwurf der Fraktion AfD des Ausschusses für Medien, Kultur und Tourismus Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die einreichende Fraktion, die AfD. Danach folgen CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD sowie die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun der AfDFraktion, Herrn Dr. Weigand, das Wort.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 2019 mussten wir bei uns zu Hause den notärztlichen Dienst rufen. Der Arzt ist gekommen und hat uns alle zu Hause untersucht. Er hat die Diagnose gestellt und Rezepte ausgestellt. Als er hereinkam, dachte ich mir: Der gute Herr ist doch bestimmt weit über 70. Als er das Rezept ausgestellt hatte, habe ich ihn dann nach dem Alter gefragt. Er hat zugegeben, dass er die 70 gerissen hat. Ich fragte ihn: Warum machen Sie das eigentlich am Wochenende? Warum kommen Sie hierher und tun sich das noch an, wobei Sie doch eigentlich jetzt die Rente genießen könnten? Er war ehrlich und sagte: Wissen Sie warum? Weil der Arztberuf für mich Berufung ist. Er fügte an: weil wir hier viel zu wenige junge Leute haben. Das ist leider so. Im Jahr 2019 fehlten uns in Sachsen 285 Ärzte. Das hat sich in den letzten zwei Jahren noch verschärft. Wir liegen jetzt bei 434 unbesetzten Arztsitzen. Das ist ein Anstieg um 52 %. Die Situation wird in den nächsten Jahren nicht besser werden. 11 % der Hausärzte in Sachsen sind über 65 Jahre alt, weitere 19 % sind über 60 Jahre alt und gehen bald in Rente. Das heißt, knapp 30 % der Ärzte in Sachsen sind nah am Rentenalter. Daher stellt die AfD heute das Sächsische Landarztgesetz zur Abstimmung, um dem Ärztemangel insbesondere im ländlichen Raum entgegenzuwirken und dort die ärztliche Versorgung langfristig zu sichern. Wenn man auf das Jahr 2017 zurückschaut, dann war es mein geschätzter Kollege André Wendt, der damals unseren Antrag eingebracht und das erste Mal eine Landarztquote für Sachsen gefordert hat. Das war damals die Drucksache 6/8490. Der damalige Antrag wurde abgelehnt. Das heutige Gesetz ist die zweite Initiative der AfD in Sachsen. Das zeigt, wie wichtig uns dieses Thema ist. Es zeigt aber leider auch, wie lange die CDU dieses Thema verschlafen hat, insbesondere die Staatsregierung. Anstatt damals schon unsere Idee aufzugreifen, sind Sie lieber 2019 mit der Landarztquote in den Wahlkampf gegangen. Ihnen war es wichtiger, das zu plakatieren, als das Problem wirklich anzupacken. Sie haben die falschen Prioritäten gesetzt. Wir von der AfD waren die Ersten bundesweit, die im Jahr 2017 eine Landarztquote gefordert haben. Wenn man jetzt zurückschaut: 2017, 2021 – vier Jahre verschenkte Zeit. Bereits jetzt sind Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern an uns vorbeigezogen und haben eine Landarztquote eingeführt. In Nordrhein-Westfalen ist man jetzt sogar schon in der dritten Runde. Doch was wollen wir mit dem Landarztgesetz? Erstens wollen wir eine bevorzugte Vergabe von Studienplätzen im Bereich der Humanmedizin an Bewerber, die sich für eine ärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum für zehn Jahre verpflichten. Wir haben aktuell das Problem, dass viele junge Menschen Humanmedizin studieren und danach in die Pharmaindustrie oder in die Wissenschaft gehen. Wir brauchen diese jungen Menschen dort, wo sie gebraucht werden, beispielsweise in Stollberg im Erzgebirge. Dort sind 20 Arztsitze unbesetzt. Dort sind schon heute 30 % der Bevölkerung über 65 Jahre alt. 2030 werden es sogar 35 % sein. Zweitens wollen wir dafür eine Vorabquote von 7,3 % festlegen. Das sind 41 Plätze pro Jahr. Drittens will unser Gesetz eine stärkere Berücksichtigung von Bewerbern, die den Arztberuf als Berufung sehen, quasi wie der ältere Herr – der alte Arzt, könnte man sagen –, der uns damals versorgt hat. Sie sehen das wirklich als Berufung. Dafür soll nicht mehr nur das Einser-Abitur gelten, sondern es wird ein standardisierter Eignungstest durchgeführt. Ein Bewerbungsgespräch findet statt, wodurch man die Motivation sieht. Wir wollen auch jungen Menschen die Möglichkeit geben, mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im medizinischen oder pflegerischen Bereich eine Landarzttätigkeit aufzunehmen. Viertens wollen wir vorbeugen, dass jemand die Quote nutzt und später kein Landarzt wird. Wir wollen eine Hürde mit 250 000 Euro Vertragsstrafe einbauen, falls sie nach zehn Jahren nicht in den ländlichen Raum gehen. Eine Härtefallregelung wird auch eingebaut. Wenn wir heute unseren Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen und Sie zustimmen würden, dann könnten wir schon im nächsten Wintersemester die ersten Landarztstudenten in Sachsen loslaufen lassen. Unser Gesetzentwurf kann aber die Folgen der verschlafenen CDU-Politik der letzten 30 Jahre nicht abmildern. Wenn man in den ländlichen Raum oder generell nach Sachsen schaut, dann droht uns in den nächsten Jahren eine massive Unterversorgung. Es ist aber wichtig, dass wir heute mit der Landarztquote den ersten Schritt in die richtige Richtung gehen. Wir bitten Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Abg. Fritzsche; bitte schön.
Oliver Fritzsche CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Weigand, wir haben uns inhaltlich im Ausschuss zum vorliegenden Gesetzentwurf schon ausgetauscht. Es wird Sie auch nicht überraschen, dass mit Blick auf den nachfolgenden Tagesordnungspunkt, den Gesetzentwurf der Staatsregierung, den die Koalition mit einem recht umfangreichen Änderungsantrag auch im Ausschuss entsprechend nachgeschärft hat, mein Redebeitrag an dieser Stelle relativ kurz und knapp ausfallen wird. Ich möchte nur eines zurückweisen: Den Vorwurf, die Entwicklung verschlafen zu haben, kann ich so nicht stehen lassen, denn man muss sich einmal anschauen, wer in dieser Systematik alles Verantwortung trägt. Man kann die Verantwortung nicht an eine Stelle delegieren, sondern es sind ganz viele Partner beteiligt, und zwar Kassenärztliche Vereinigungen, medizinische Ausbildungsstätten usw. Es sind also viele Interessen unter einen Hut zu bringen. Das ist ein langer Abwägungsprozess. Es ist nicht damit getan – wie im Jahr 2017 geschehen – von Ihrer Seite nur das Wording „Landarztquote“ in den Raum zu stellen, um den Eindruck zu erwecken, dass damit schon alles gut werde. Insofern ist es legitim, dass man sich hier die entsprechende Zeit nimmt, um ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das auch einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Klar ist, dass wir es hier mit einen unmittelbaren Eingriff in die Berufsfreiheit zu tun haben. Insofern müssen die Kriterien und die Rahmenbedingungen, die im Gesetz formuliert sind, entsprechend abgewogen werden. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass wir zu den vorliegenden Gesetzentwürfen eine Anhörung durchgeführt haben, bei der beide Gesetzentwürfe angehört wurden. Das hat noch einen zusätzlichen Erkenntnisgewinn gebracht. Insofern möchte ich für alle weiteren Ausführungen auf den nächsten Tagesordnungspunkt verweisen und meiner Fraktion an dieser Stelle die Ablehnung Ihres Entwurfes empfehlen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion erteile ich Frau Abg. Schaper das Wort; bitte schön.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bekanntermaßen beschäftigt sich der Sächsische Landtag heute wiederholt mit dem Thema der sogenannten Landarztquote bei den Zulassungen zum Medizinstudium. Wieder lehnt die Fraktion DIE LINKE das Anliegen aus inhaltlichen Gründen ab, weil die Landarztquote für uns kein geeignetes Instrument ist, um den Hausarztmangel im ländlichen Raum in absehbarer Zeit abzubauen. Wir sind der Auffassung, dass die Tätigkeit als Allgemeinmedizinerin und Allgemeinmediziner auf dem Land nicht an sich unattraktiv ist, sondern dass die Rahmenbedingungen einer Niederlassung durchaus abschrecken. Die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, hohe Anteile an Bürokratie, finanzielle Belastungen durch Kreditaufnahmen und eine fehlende Vertretung in der Einzelniederlassung sind wesentliche Gründe für die Schwierigkeiten, ärztliche Niederlassungen und auch Personalstellen außerhalb von Zentren zu besetzen bzw. Praxen an Nachfolgerinnen und Nachfolger zu übergeben. Das betrifft im Übrigen nicht nur sogenannte Hausärztinnen und Hausärzte, sondern auch Facharztsparten. Daher ist auch zu fragen, warum beim Gesetzentwurf der AfD nur Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner als Quotenbegünstigte in Frage kommen sollen und nicht zum Beispiel auch Fachärzte für Innere Medizin, die aktuell durchaus als Hausärztinnen und Hausärzte in eigener Niederlassung erfolgreich tätig sind. Ein Grundproblem wird somit noch nicht einmal im Ansatz gelöst, aber man hat eine Überschrift und tut so, als hätte man etwas gemacht. Wir wundern uns bei der AfD außerdem darüber, dass sie hier ein ordnungspolitisches Element unterstützt, wobei sie doch in anderen Zusammenhängen eine Quote aus unterschiedlichen Gründen strikt ablehnt. Wenngleich wir bekanntlich Quoten bei der Besetzung von Stellen nicht grundsätzlich ablehnen, kennen wir aber die nicht so selten geäußerte Meinung, dass die meisten Menschen nicht aufgrund der Quote, sondern aufgrund ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen bestimmte Positionen einnehmen wollen und sollen – gerade sehr oft von Ihnen wie ein Mantra dahergetragen. Daher sollte nach unserer Auffassung auch eher das gesamte Verfahren der Zulassung zu einem Medizinstudium verbessert werden, indem zum Beispiel der Numerus clausus weit stärker hinterfragt wird und gerade auch bei dieser Studienrichtung soziale Kompetenzen stärker berücksichtigt werden. Wir befürchten nämlich bei der Einführung einer Landarztquote sehr, dass so ein Gesetz zu einer Stigmatisierung der sogenannten Quotenstudierenden und Absolventinnen und Absolventen führen wird, weil ein Auswahlverfahren zur Anwendung kommt, das nicht als regulär aufgefasst wird. Dadurch wird ein negativer Eindruck vom Berufsbild der Landärztin und des Landarztes als Medizinerinnen und Mediziner im Sinne von Ärztinnen und Ärzten zweiter Klasse vermittelt. Damit würde das Berufsbild zusätzlich Schaden nehmen. Das kann nicht gut sein. Da im folgenden Tagesordnungspunkt ein umfassender Gesetzentwurf vorliegt, der das Thema Landarztquote durchaus inhaltlich behandelt, gibt mir das dort die Gelegenheit für weitere Darlegungen von Ablehnungsgründen und inhaltlichen Stellungnahmen. Daher beende ich meine Ausführungen an dieser Stelle. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Und für die BÜNDNISGRÜNEN erteile ich Frau Abg. Kuhfuß das Wort; bitte schön.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Auch wir BÜNDNISGRÜNEN werden diesen Antrag ablehnen, (Zuruf von der AfD: Gesetzentwurf!) auch, wie schon eben von der Vorrednerin gesagt, weil im nächsten Tagesordnungspunkt der Antrag der Koalition zur Stärkung der ärztlichen Versorgung mit deutlichen Unterschieden zu diesem Antrag behandelt wird. Lassen Sie mich einige Unterschiede skizzieren: Erstens. Der AfD-Antrag möchte die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum verbessern. Diese Zielsetzung verfolgt aber nur einen Teil der drohenden Unterversorgung im ärztlichen Bereich. Es besteht nicht nur ein Bedarf an allgemeinmedizinischen Ärzten, sondern auch in den Fachgebieten der Kinder- und Jugendheilkunde und der Augenheilkunde. Ebenfalls greift der Antrag zu kurz, wenn er sich ausschließlich auf den ländlichen Raum bezieht, weil wir bereits Stadtgebiete haben, in denen es schwer ist, einen Vertragsarztsitz zu besetzen, sodass dieser Antrag die Situation nicht umfassend abbildet. Zweitens. Bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen sind bis zu 20 % der Plätze vorabreserviert; das ist die sogenannte Vorabquote. Diese Vorabquote wird nach verschiedenen Unterkriterien aufgeteilt, zum Beispiel eine Unterquote für Staatenlose, eine Unterquote für Menschen, die ihre Bildung bisher ohne einen Hochschulabschluss absolviert haben, oder Menschen, für die eine Ablehnung wegen sozialer Härten nicht möglich ist. Dadurch sind bereits 12,7 % der Studienplätze vorab reserviert. Der Antrag der AfD würde die Vorabquote mit zusätzlichen 7,3 % belasten und damit zu 100 % diese Vorabquote ausfüllen. Für das Etablieren weiterer notwendiger Vorabquoten würden keinerlei Spielräume mehr bleiben. Drittens: Das Auswahlverfahren für die Studienzulassung soll sich nach dem Entwurf der AfD nach der Motivation und der persönlichen Eignung zur hausärztlichen Tätigkeit richten. Ein derartiges Verfahren entspricht nicht den Anforderungen, die in dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 19.12.2017 festgeschrieben sind. Demnach ist ein standardisiertes, transparentes und strukturiertes Auswahlverfahren vorzunehmen. Subjektive Elemente wie die Motivation sind nicht überprüfbar. Das Kriterium bei der Vergabe von knappen Studienplätzen muss sich auf die Eignung beziehen und die Kriterien dürfen nicht gleichrangig herangezogen werden. Die AfD hat die Argumente der Sachverständigen aus der öffentlichen Anhörung hier nur sehr mühsam aufgenommen oder – um es anders zu sagen – grundsätzlich missinterpretiert. Eine strukturierte Evaluation zur Umsetzung, Wirkung und Bewerberauswahl sieht der Gesetzentwurf überhaupt nicht vor. Wichtige zu überprüfende Punkte wie die Steuerung der Bewerber um die Vertragsarztsitze und die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen sind gar nicht erst benannt. So kann keine Schlussfolgerung für eine weitere Steuerungsmaßnahme getroffen werden. Vollkommen außer Acht lässt der Antrag der AfD die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch bei der vertragsärztlichen Tätigkeit darf die Lebenswirklichkeit von Menschen und Familie nicht unberücksichtigt bleiben. So müssen auch im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit Ärzte und Ärztinnen die Möglichkeit haben, aus sozialen, familiären oder gesundheitlichen Gründen ihre Tätigkeit in Teilzeit auszuüben. Wir BÜNDNISGRÜNEN lehnen diesen Antrag ab. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Herr Abg. Mann.
Holger Mann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Aussprache zum Für und Wider eines Landarztgesetzes werden wir sicherlich auch zu TOP 5 führen, da die Koalition – es kam bereits zur Sprache – ihren Gesetzentwurf vorgelegt hat und heute nach gut einjähriger Beratung verabschieden wird. Für meine Fraktion möchte ich dennoch schon jetzt klarstellen, dass dieses Sächsische Landarztgesetz ein Baustein für die Sicherung der Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen ist. Aus hochschulpolitischer Sicht ist es dagegen ein kleiner Baustein, jedoch mit großen Eingriffen in die Berufswahlfreiheit. Deshalb nenne ich es auch die letzte Option im Instrumentenkasten des 20-Punkte-Programms – Medizinische Versorgung 2030. Wenn der Landtag heute eine Vorabquote bei der Zulassung von Medizinstudienplätzen verabschiedet, dann werden wir in zwölf Jahren wissen, wie sich diese auf die Bedarfe auswirkt. Wir können mit der Landarztquote für die ferne Zukunft gezielt Hausärztinnen und Hausärzte im ländlichen Raum gewinnen. Aber wir bleiben dennoch in der Pflicht, auch die weiteren vereinbarten Maßnahmen stringent umzusetzen und die Entwicklung genau zu beobachten. Allen voran ist und bleibt es die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigung, den Versorgungauftrag sicherzustellen. Sie muss kontinuierlich Maßnahmen ergreifen, welche die Niederlassung von Hausärzten im ländlichen Raum befördert. Zum konkreten Gesetzentwurf der AfD-Fraktion: Auch wenn die beiden Entwürfe für ein Landarztgesetz ähnlich aussehen, sind die Detailregelungen, wie die Anhörung deutlich gezeigt hat, von großer Bedeutung. Die AfD hatte im Wissenschaftsausschuss einen Änderungsantrag vorgelegt, den sie heute erneut in das Verfahren bringen wird, um einige grobe Fehler, die in der Anhörung benannt wurden, zu korrigieren. Dennoch bleiben dem hier gerade beratenen Gesetzentwurf gravierende Fehler zu eigen. Deshalb möchte ich drei wesentliche Kritikpunkte nennen: Erstens. Der Gesetzentwurf der AfD überträgt unzulässig Aufgaben an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. Denn in ihrem Gesetzentwurf wird die vollständige Umsetzung des Gesetzes der KVS als zuständiger Stelle übertragen. Dies steht aber im Widerspruch zum neu gefassten § 105 SGB V, der es verbietet, der KVS eine Mitwirkung beim Auswahlverfahren per Gesetz zu übertragen. Zweitens. Der Entwurf beschränkt sich allein auf das Fachgebiet der Allgemeinmedizin und greift damit aus unserer Sicht zu kurz. Die Sachverständigen haben in der Anhörung bestätigt, dass es sinnvoll ist, die Landarztquote auch für andere Facharztrichtungen zu öffnen, da eine Unterversorgung leider auch in anderen Bereichen absehbar ist und verschiedene Fachärzte zur hausärztlichen Versorgung beitragen können. Drittens – Ihr Auswahlverfahren: Alle Kriterien sind im Gesetzentwurf der AfD gleichgewichtet und es gibt keinerlei gestuftes Verfahren. So würde es keine Vorauswahl geben, und es müssten alle Bewerberinnen und Bewerber zum Auswahlgespräch eingeladen werden. Das, meine Damen und Herren, dürfte bei mehreren Hundert Bewerbungen und nur 40 zu vergebenden Studienplätzen ein enormer bürokratischer Aufwand sein, den man durch ein – so haben wir es vorgeschlagen – kluges, gestaffeltes und faires Auswahlverfahren minimieren kann. Zudem stellt Ihr Entwurf in unzulässiger Weise auf innere Einstellungen und subjektive Beweggründe ab. Zu diesen Aspekten wurden in der Anhörung verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, da mit einem zu großen Gewicht dieser Aspekte, zum Beispiel einer Wertung der Motivation, keine belastbare Aussage über die Studierfähigkeit getroffen werden kann. Auswahlkriterium kann nach geltender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nur eine messbare und verifizierbare Prognose über die Leistungsfähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber sein. Die kleinen Korrekturen Ihres im Ausschuss vorgelegten Änderungsantrages würden daran nichts ändern. Über den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD wird seit Längerem beraten. Er bleibt jedoch einschließlich des heute erneut vorgelegten Änderungsantrages mangelhaft und wird deshalb von uns abgelehnt. Die Koalition hat die Zeit währenddessen genutzt, um einerseits die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen und politischen Fragen einer Vorabquote zu klären und andererseits einen eigenen validen Gesetzentwurf vorzulegen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von den Fraktionen noch einmal das Wort gewünscht? – Herr Abg. Wendt, bitte.
André Wendt AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf einige Punkte, die kritisiert worden sind, eingehen, um noch einmal die Unterschiedlichkeit der Gesetzentwürfe darzustellen. Es wird nicht lange dauern. Mein Kollege Dr. Weigand hat es bereits angesprochen und auf die Anzahl der unbesetzten Arztsitze im Freistaat Sachsen Bezug genommen. Im Jahre 2019 waren 285 Arztsitze unbesetzt, aktuell sind es 434. Der Schwerpunkt liegt hierbei sehr deutlich auf der hausärztlichen Versorgung. Aus diesem Grund haben wir gesagt, dass wir nicht eine Regelung treffen wollen, wie sie der Gesetzentwurf der Staatsregierung vorsieht. Die Staatsregierung möchte nämlich, dass neben der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin auch die Facharztweiterbildung Innere Medizin als Schwerpunkt zugelassen wird. Wir möchten nur auf die Allgemeinmediziner abzielen, weil wir hier einen sehr hohen Bedarf sehen. Im Rahmen der Anhörung ist es auch zum Tragen gekommen. Ich zitiere gern noch einmal, was die Sachverständigen – Herr Heckemann von der Kassenärztlichen Vereinigung – gesagt haben. Er sagte: Wenn er entscheiden dürfte, dann würde er diesen Schwerpunkt auf die Allgemeinmediziner legen, weil die hausärztliche Versorgung im Fokus stehen sollte. Wenn wir auf die Quoten gehen: Wir fordern in unserem Gesetzentwurf, dass wir die Quote ausschöpfen, nämlich 7,3 %, weil wir uns keine Spielräume mehr leisten können. Es ist fünf nach zwölf, deshalb können wir uns keine Spielräume leisten und möchten im Gesetz fest verankern, dass wir die Quote vollends mit 7,3 % ausschöpfen. Ein weiterer Punkt: Ja, Motivation kann man nicht unbedingt starr bewerten, aber die Motivation ist ja die Grundvoraussetzung, um zu sagen: Ja, dieser Arzt oder Student hat den Willen, in den ländlichen Raum zu gehen. Sprich: Anhand dieser Motivation kann man feststellen, ob er auch möchte. Daran schließen sich die restlichen Punkte und Bewertungsmaßstäbe an. Ich denke schon, dass man die Motivation nicht unmittelbar bewerten kann. Aber die Motivation ist ein wichtiger Bestandteil bei der Auswahl der zukünftigen Mediziner. Deshalb haben wir uns in unserem Gesetzentwurf für diese Unterschiede entschieden. Ansonsten: Ja, der Gesetzentwurf ist in vielen Bereichen deckungsgleich. Egal, ob jetzt unser oder Ihr Gesetzentwurf durchgeht – am Ende ist es egal. Wichtig ist, dass es dem Freistaat guttut. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Wenn das nicht der Fall ist, frage ich die Ministerin. – Bitte.
Petra Köpping
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde es an dieser Stelle relativ kurz machen, weil all die Knackpunkte, die wir zum vorliegenden Gesetzentwurf der AfD herausgearbeitet haben, schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern benannt wurden. Da ich gerne vertieft auf den Gesetzentwurf eingehen würde, der danach folgt, würden sich sonst viele Punkte doppeln. Ich rufe noch einmal die zwei Punkte, die aus unserer Sicht sehr kritisch sind, auf – wobei ich gesehen habe, dass Sie den ersten Punkt, nämlich dass von den Kassenärztlichen Vereinigungen Aufgaben an zuständige Stellen für die Umsetzung des Landarztgesetzes übertragen werden sollen, in Ihrem Änderungsantrag verändert haben. Das habe ich sehr wohl gesehen. Deswegen will ich es noch einmal benennen: Das war einer der Punkte, die wir rechtlich sehr kritisch gesehen haben. Der zweite Punkt wurde im zweiten Vortrag noch einmal genannt: Wir sind eben schon der Meinung, dass die Beschränkung nur auf das Fachgebiet der Allgemeinmedizin einfach zu kurz gegriffen ist. Ich würde in meinem zweiten Redebeitrag dann auch noch sagen, dass das Landarztgesetz ja nicht das einzige Instrument ist, das wir anwenden, sondern dass es einen ganzen Instrumentenkasten gibt. Deswegen wollen wir mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung eben den anderen Weg gehen. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt hierzu ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor, Drucksache 7/7786. Ich bitte, dass dieser jetzt eingebracht wird. – Herr Abg. Dr. Weigand.
Dr. Rolf Weigand AfD
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Änderungsantrag entkräften wir einiges oder vieles, was Sie gerade an Kritik vorgebracht haben. Wir nehmen natürlich auch redaktionelle Anpassungen vor, die sich im Zuge der Zeit ergeben haben. Wenn Sie sich zurückerinnern: Wir haben diesen Gesetzentwurf letztes Jahr, ich glaube im Mai, ins LandtagsDokumentationssystem EDAS eingespeist. Als dann herauskam, dass auch Sie sich auf den Weg machen, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen, haben wir uns im Ausschuss abgestimmt, noch zu warten und eine gemeinsame Anhörung durchzuführen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch einmal bedanken, denn das war ein gutes Verfahren miteinander und hat vielen auch Zeit gespart – auch wenn wir sonst öfter einmal aneinandergeraten sind. Wir haben mit unserem Änderungsantrag natürlich auch der Kritik der Sachverständigen Rechnung getragen. Dass auch eine Facharztweiterbildung außerhalb Sachsens möglich ist, sieht unser Änderungsantrag vor. Die kritisierte Nichtstandardisierung des Auswahlverfahrens greifen wir mit dem Änderungsantrag auf. Wir wollen das standardisieren – was Sie gerade selbst angesprochen haben, Frau Köpping, bezüglich der KVS, die Verordnungsermächtigung. Das sehen wir dort entsprechend vor; das machen wir. Wir sind der Meinung, dass wir uns erst einmal auf die Allgemeinmedizin konzentrieren müssen. Wir werden natürlich – das wird jetzt gleich die nächste Runde zeigen – noch viele andere Stellschrauben in den nächsten zehn bis elf Jahren brauchen, bis wir überhaupt die ersten Landärzte bekommen. Diese Situation können wir uns in den nächsten Jahren nicht einfach wegdenken. Aber ich möchte noch einmal auf das Zitat eingehen, das mein Kollege André Wendt gerade gebracht hat. Herr Dr. Heckemann von der Kassenärztlichen Vereinigung hat es doch treffend gesagt: Würde er die Entscheidung treffen können, dann würde er sich für das Landarztgesetz der AfD entscheiden. Folgen wir doch der Empfehlung von Herrn Heckemann! Stimmen Sie unserem Änderungsantrag und dann auch dem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wer möchte noch zum Änderungsantrag sprechen? – Es gibt keinen Bedarf. Dann lasse ich über diesen jetzt abstimmen. Wer gibt seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Stimmen dafür, dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Die gestern verteilte Drucksache 7/7763, Änderungsantrag der Fraktion der AfD, wurde zurückgezogen; hierüber muss also nicht abgestimmt werden. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf paragrafenweise abzustimmen. Ich frage nun die AfD-Fraktion: Kann ich, da es jetzt keine Änderungsanträge mehr gibt, die Paragrafen gleich zusammenziehen? – Es muss nicht einzeln abgestimmt werden, gut. Dann beginne ich mit der Überschrift, danach § 1 Zweckbestimmung, § 2 Zulassung, § 3 Besonderer öffentlicher Bedarf, § 4 Bewerberauswahl und Bewerbungsverfahren, § 5 Vertragsstrafe, § 6 Zuständige Stelle, § 7 Überprüfung des Versorgungsbedarfs, § 8 Berichtspflicht, § 9 Verordnungsermächtigung und § 10 Inkrafttreten. Wer möchte diesen Paragrafen seine Zustimmung geben? – Wer möchte dagegen stimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, dennoch sind alle Paragrafen abgelehnt worden. Ich frage, ob noch eine Schlussabstimmung gewünscht wird? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt beenden. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Drucksache 7/6673, Gesetzentwurf Drucksache 7/7701, Beschlussempfehlung Wissenschaft, Hochschule, Ich frage den Berichterstatter, Herrn Sodann. – Ich kann ihn jetzt nicht sehen; also kann er auch nicht berichten. Den Fraktionen wird jetzt das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach folgen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Es beginnt Herr Abg. Fritzsche.
Oliver Fritzsche CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gestatten Sie mir, zu Anfang meines Redebeitrags mit einer Analyse zu beginnen. Wir haben schon ein paar Fakten über die aktuelle Situation der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen gehört, aber ich möchte dennoch einige Punkte erneut aufrufen, da sie dann unmittelbar zu einer Ableitung führen werden. Im Freistaat Sachsen ist die ärztliche Versorgungslage in vielen Regionen angespannt. Menschen müssen teilweise sehr lange auf einen Facharzttermin warten. Bei Praxiseröffnungen bilden sich mitunter Schlangen vor den Praxen. Die „LVZ“ titelte am 21. September 2021: „Hausärzte gesucht! Jede achte Hausarzt-Praxis in Sachsen ist unbesetzt. Rund 370 offene Stellen im Freistaat, weil Mediziner fehlen. Viele praktizierende Ärzte sind schon längst im Rentenalter.“ Diese Situation wird sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen, da mehr niedergelassene Ärzte das Rentenalter erreichen. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen sieht die hausärztliche Versorgung vor großen Herausforderungen. Es wird immer schwieriger, den Bedarf an Fachärzten im Bereich der Allgemeinmedizin und in bestimmten ausgewählten Facharztbereichen zu decken. Insbesondere im ländlichen Raum können Vertragsarztsitze von der Kassenärztlichen Vereinigung häufig nicht mehr besetzt werden. Es ist daher nur noch schwer bis kaum möglich, die Versorgung bedarfsgerecht zu steuern. Die Altersstruktur der Ärzte in Sachsen lässt erwarten, dass sich dieses Problem in den nächsten 15 Jahren weiter verstärken wird. Zudem ist die Zahl der Ärzte, die im vertragsärztlichen Bereich in Teilzeit arbeiten, das heißt mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von unter 40 Stunden, in den letzten 20 Jahren von 0,5 % auf etwa 20 % – Stand 2018 – kontinuierlich angestiegen. Allgemeine Tendenzen in unserer Gesellschaft lassen erwarten, dass das so weitergehen könnte. Daher werden folglich mehr Ärzte erforderlich sein, um eine gleichwertige Versorgung weiterhin sichern zu können. Vor allem im hausärztlichen Bereich, aber eben auch des Entwurfs Versorgung im Freistaat Sachsen der Staatsregierung des Ausschusses für Medien, Kultur und Tourismus in einigen Fachbereichen, beispielsweise bei Augenärzten, bei Hautärzten, aber auch bei Kinderärzten können immer weniger Vertragsarztsitze von der KV bedarfsgerecht besetzt werden. Außerdem sind im vertragsärztlichen Bereich circa 23 % der Augenärzte, 26 % der Hautärzte sowie 30 % der Kinderärzte bereits älter als 60 Jahre. In den genannten Facharztrichtungen sind zahlreiche Ärzte sogar älter als 65 Jahre, nämlich 7 % aller Augen-, Haut- sowie Kinderärzte, bezogen auf die vertragsärztliche Versorgung. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen hat im jüngsten Bedarfsplan für das Jahr 2020 für 21 von 48 Planungsbereichen eine drohende Unterversorgung im hausärztlichen Bereich festgestellt. Besonders betroffen sind dabei die Regionen Vogtland, Erzgebirge, Mittelsachsen, aber auch Nordsachsen, Westsachsen sowie der Niederschlesische Oberlausitzkreis. Besonders kritisch ist – das zeigt, dass es nicht nur ein Problem des ländlichen Raumes ist – die Situation außerdem in Chemnitz, aber auch in Zwickau, in Freiberg und in Stolberg, in Annaberg-Buchholz, in Auerbach, in Riesa und in Torgau. Zwar werden im Freistaat jedes Jahr rund 570 Medizinerinnen und Mediziner ausgebildet, jedoch entscheiden sich zu wenige dafür, die Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren. So haben im Jahr 2019 nur 71 Ärztinnen und Ärzte die Facharztprüfung Allgemeinmedizin abgelegt. Neben der hausärztlichen Versorgung hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in den Fächern Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie eine drohende Unterversorgung in mindestens einem Planungsbereich und damit einhergehend einen ärztlichen Nachwuchsbedarf festgestellt. Sachsen, das muss man feststellen, steht allerdings mit dieser Situation nicht allein da. Eine vergleichbare Situation gibt es auch in vielen anderen Bundesländern. Das können und wollen wir als CDU-Fraktion nicht hinnehmen. Wir müssen dringend handeln, um eine hochwertige medizinische Versorgung der Menschen im Freistaat Sachsen sicherzustellen. Vor diesem skizzierten Hintergrund – daher habe ich diese Ausführungen noch einmal vorangestellt – ist die Nutzung einer Vorabquote zur Sicherung einer bedarfsgerechten ärztlichen Versorgung als verhältnismäßig zu bewerten. Im Programm der CDU Sachsen „Von Sachsen für Sachsen“ zur Landtagswahl 2019 haben wir uns zur Landarztquote bekannt. Dort heißt es, dass wir eine Landarztquote einführen wollen, um dem Bedürfnis der Menschen nach einer guten medizinischen Versorgung mit genügend qualifizierten Hausärzten zu entsprechen. Pro Jahr sollen 40 der bestehenden Medizinstudienplätze an Studienanfänger vergeben werden, die sich verpflichten, nach ihrem Studium für zehn Jahre im ländlichen Raum zu praktizieren. Dieses aus unserer Sicht dringliche Anliegen wurde auf unser Bestreben hin letztlich fest im Koalitionsvertrag verankert. Dort heißt es: „Wir erarbeiten ein Landarztgesetz zur Einführung einer Landarztquote.“ Wir als CDU-Fraktion stehen für gleichwertige Lebensverhältnisse sowohl im ländlichen Raum als auch in den Ballungsgebieten und sehen die Landarztquote als eine geeignete Maßnahme, um den ländlichen Raum, aber auch den gesamten Freistaat langfristig medizinisch zu versorgen. Wichtig ist – das wurde schon angesprochen –, dass die Landarztquote eine geeignete Maßnahme ist. Sie wird und muss durch weitere Maßnahmen ergänzt werden und ist auch Teil des 20-Punkte-Programms – Medizinische Versorgung 2030. Darüber hinaus gibt es weitere Maßnahmen der KVS sowie der Staatsregierung, die bereits ergriffen wurden, so zum Beispiel das Förderprogramm bei Praxisgründungen, das Hausarztstipendium, aber auch zusätzliche Studienplätz in Pécs, Ungarn, die hierbei zu erwähnen sind. Lassen Sie mich nun näher zu den Regelungen des Gesetzentwurfes kommen. Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Möglichkeiten der Vorabquote nutzen, um gezielt Ärztinnen und Ärzte vor allem für die hausärztliche Tätigkeit in den von der KVS ermittelten und festgelegten Bedarfsgebieten auszubilden und zu gewinnen. Bei der Auswahl der Bewerber sind die fachliche und die persönliche Eignung und Motivation zur haus- bzw. landläufig landärztlichen Tätigkeit in besonderen Auswahlverfahren zu überprüfen. So sollen neben der intellektuellen Studieneignung der Bewerberinnen und Bewerber fachspezifische Erfahrungen in nichtärztlichen Gesundheitsberufen und sozialkommunikative Kompetenzen Berücksichtigung finden. Die eingegangene Verpflichtung soll mit spürbaren Sanktionen abgesichert werden. Der Bindungszeitraum von zehn Jahren soll neben der Planbarkeit der hausärztlichen Versorgung in den jeweiligen Bedarfsgebieten dazu beitragen, dass sich die Verpflichteten sowohl beruflich als auch privat über einen längeren Zeitraum in dem betroffenen Gebiet verwurzeln, heimisch werden und langfristig dort arbeiten und leben werden. An dieser Stelle möchte ich deutlich sagen, dass es uns nicht darum geht, die jungen Menschen dazu zu zwingen, gegen ihren Willen aufs Land zu gehen. Die Landarztquote muss vielmehr so funktionieren, dass wir aus den vielen Bewerbungen, die wir für das Medizinstudium bekommen, diejenigen herausfiltern, die später gerne in einer ländlichen Region medizinisch praktizieren wollen. Daher kommt dem Auswahlverfahren eine besondere Bedeutung zu. Bereits bei der Zulassung zum Studium sollen die Eignung zum Beruf und die besondere Motivation für die Tätigkeit auf dem Land berücksichtigt werden. In der Ausschussbefassung hat die Koalition den Gesetzentwurf der Staatsregierung an einigen Punkten geschärft. Dies betrifft insbesondere – auch das klang schon an – Fragen der Weiterbildung; denn es hat sich gezeigt, dass über den Bereich der Allgemeinmedizin hinaus weitere große Bedarfe bestehen. Uns ist wichtig, dass auch die aktive Ausübung einer für ein Medizinstudium qualifizierenden ehrenamtlichen Tätigkeit als Auswahlkriterium einfließen kann. Eine Klarstellung erfolgte hinsichtlich der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens, dass diese gesprächsbasiert stattfinden soll. Beispielsweise wird auch die Möglichkeit geschaffen, eine vertragsärztliche Tätigkeit auf Antrag unter Berücksichtigung besonderer sozialer, gesundheitlicher oder familiärer Gründe in Teilzeit zuzulassen. Ich meine, das trägt den Entwicklungen in unserer Gesellschaft Rechnung und ist damit auch klar als Ausnahmefall formuliert. Ich komme zum Schluss. Uns ist bewusst, dass die Landarztquote die entstandene Lücke in der vertragsärztlichen Versorgung kurzfristig nicht schließen kann. Daher haben wir daneben bereits ein ganzes Bündel anderer Maßnahmen auf den Weg gebracht und sehen die Einführung der Landarztquote als eine Chance, dem Ärztemangel besonders in den ländlichen Regionen langfristig entgegenzuwirken. Dazu dient der vorliegende Gesetzentwurf. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Weigand.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gehen wir noch einmal ins Plenum vor vier Jahren zurück, als wir hier die Landarztquote gefordert haben. Damals hieß es von Dr. Meyer von der CDU, wir forderten eine Vorabquote, die aber mit der Freiheit der Berufswahl und der Verfassung nicht vereinbar sei. Kollege Mann von der SPD entgegnete, die Vorabquote wäre keine Lösung, unsere kurzund mittelfristigen Probleme zu lösen. Als wir unseren Gesetzentwurf eingebracht haben, hat er kritisiert, dass er beispielsweise Begriffe wie Motivationsgespräch enthält. In Ihrem Gesetzentwurf findet man unter § 3 genau dieselbe Wortwahl, die auch wir getroffen haben. Auch Sie setzen auf Gespräche und die Motivation der Bewerber. Heute stimmen wir über einen Gesetzentwurf ab, mit dem genau das erfüllt wird, was wir vor vier Jahren gefordert haben. Vier Jahre kommt der Gesetzentwurf für uns zu spät. Vier Jahre sind leider vier Jahre verschenkte Zeit und vier Jahre weiterer Ärztemangel in den Bedarfsregionen Sachsens. Herr Fritzsche, Sie haben gerade gesagt, Sie haben es damals, 2019, ins Wahlprogramm hineingeschrieben. Ich wiederhole es noch einmal: Sie wollten lieber Plakate mit Ihrem Slogan hängen als das Problem anzupacken. Wenn unsere Forderung von 2017 heute erfüllt werden soll, kann man gerne einmal sagen: AfD wirkt. (Beifall bei der AfD) Wir haben es gerade schon gemerkt, dass wir inhaltliche Überschneidungen haben. Wir begrüßen die Landarztquote. Dabei stellen wir uns aber die Frage, warum Sie die Quote auf 6,5 % beschränken und nicht in die Vollen gehen und 7,3 % ausschöpfen. Warum verzichten Sie auf fünf Ärzte pro Jahr oder 50 Ärzte über einen Zeitraum von zehn Jahren? Herr Fritzsche, Sie haben gerade selbst die Situation mit Schlangen vor den Praxen erwähnt. Warum wollen Sie dem Ärztemangel nicht voll und ganz entgegentreten, alles herausholen, was möglich ist, und die 7,3 % ausschöpfen? 434 Arztsitze sind nicht besetzt. 30 % der Ärzte in Sachsen werden in den nächsten Jahren in Rente gehen, 11 % davon gehen jetzt schon in Rente. Für uns ist es nicht verantwortbar, wenn Sie die Quote nicht voll ausschöpfen. Natürlich ist die Landarztquote nicht das Allheilmittel an sich; denn erst in zehn Jahren werden wir junge Ärzte bekommen. Bis dahin werden wir eine weiter zunehmende Versorgungslücke haben. Mit der zunehmenden Altersstruktur gerade im ländlichen Raum – ich hatte vorhin gesagt, wie die Altersstruktur der über 60-Jährigen zum Beispiel im Landkreis Erzgebirge nach oben gehen wird –, steigt natürlich auch die medizinische Versorgung, der demografische Wandel und die Krankheitslast nehmen zu. Schaut man sich die Studie der Robert-Koch-Stiftung an, dann wird der Ärztemangel besonders den ländlichen Raum treffen. Bis zum Jahr 2035 nimmt dort die Hausarztdichte um nochmals 50 % ab. Wir müssen also hier anpacken. Neben der Landarztquote sollte man die Zeit nutzen, um beispielsweise die Bürokratielast der Ärzte zu minimieren und um junge Menschen zu animieren – das hat die Anhörung gezeigt –, sich als Arzt niederzulassen. Wenn sie sich dann entscheiden, doch Arzt zu werden und in den ländlichen Raum zu gehen, dann machen wir den ländlichen Raum insgesamt attraktiver und bekämpfen das Problem des demografischen Wandels, indem dort wieder junge Menschen hinziehen. Fazit: Wenn auch zu spät, Ihre Landarztquote begrüßen wir grundsätzlich, weil sie unsere Forderung von vor vier Jahren aufgreift. Wir sehen noch Handlungsbedarf in der Höhe der Landarztquote und bieten Ihnen dann noch mit einem Änderungsantrag entsprechende Lösungen an. Die Änderungen zu den verfassten Studentenschaften, meine Damen und Herren, tragen wir jedoch nicht mit und bitten um artikelweise Abstimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion Frau Abg. Schaper.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Kernanliegen des vorliegenden Entwurfs ist die sogenannte Landarztquote, wie wir jetzt schon mehrfach gehört haben. Uns ist bekannt, dass etliche andere Bundesländer bereits eine Landarztquote eingeführt haben. Allerdings gibt es keinerlei Erfahrungen im Hinblick auf den Erfolg. Bis Medizinerinnen und Mediziner so weit sind, dass sie sich niederlassen können, vergeht gut und gern mehr als ein Jahrzehnt inklusive Studium bzw. der Aus- und Weiterbildung in die Fachärzteschaft. Das ist einer unserer Kritikpunkte generell an diesem Vorhaben. Statt an Studienanfängerinnen und -anfänger müsste sich dieses eher an fortgeschrittene Semester richten, die über ihre fachliche Spezialisierung und ihre künftige Karriere bereits nachdenken und sich darüber auch sicher sind. Das wäre wesentlich praxisnäher. Interessierte wären zudem nach dem Abschluss ihres Studiums weitere zehn Jahre an einen Vertrag gebunden, bei dessen Nichteinhaltung 250 000 Euro Strafe drohen. Nur wenige Bundesländer haben bisher schon Studierende auf der Grundlage der verschiedenen Landarztgesetze immatrikuliert. Dadurch kann bisher höchstens etwas über Bewerbungszahlen und Interessierte gesagt werden, nicht aber darüber, ob der Plan aufgeht. Definitiv ist daher die Quote keine Maßnahme, um das jetzt schon offensichtliche Problem der hausärztlichen Versorgung in vielen Regionen Sachsens in absehbarer Zeit zu lösen. Mich stört an diesem Gesetz ganz besonders, dass von der Politik mit dieser Quote zu einer Maßnahme gegriffen wird, die sehr stark in die selbstbestimmte Lebensgestaltung jener jungen Menschen eingreift und auch sozial unausgewogen wirkt und nicht nur wirkt, sondern schlussendlich ist. Ich stelle mir zwei Abiturientinnen oder Abiturienten mit sehr gutem Schulabschluss vor, die aber nicht den Notendurchschnitt von 1,0 haben. Die eine kommt aus keinem begütertem Haushalt und hat keinen medizinischen Background und die andere kommt zum Beispiel aus einem Arzt- oder Ärztinnenhaushalt. Beide haben aufgrund des Numerus clausus nur über die Quote eine Chance, zu einem Medizinstudienplatz zu kommen. Beide sind fachlich zumindest so gut, dass sie das schwierige Studium schaffen können. Die Unterschiede zwischen beiden bestehen aber unter anderem auch darin, dass die Vorstellungen, was der Beruf tatsächlich mit sich bringt und was auf sie zukommt, völlig verschieden sind. Junge Menschen ohne familiäre Vorerfahrung und fehlendes finanziellen Polster werden sich daher sehr genau überlegen, ob sie sich faktisch 20 Jahre binden, denn sie sehen keine Chance, im Ernstfall aus dem Vertrag ohne Strafe auszusteigen. Der anderen fällt das Unterschreiben natürlich wesentlich leichter, weil sie sich gegebenenfalls aus dem Vertrag freikaufen kann, wenn sie einen anderen Weg einschlagen will, weil der finanzielle Background da ist. (Widerspruch des Abg. Alexander Dierks, CDU) – Da braucht man nicht mit dem Kopf zu schütteln, das ist einfach die Praxis und genauso steht es in Ihrem Text. Das sind auch keine Szenarien, es sind 250 000 Euro – – (Zuruf) – Nein, das ist kein Hafer. Hafer ist, was Sie erzählen. Dann lesen Sie auch einmal die Stellungnahmen zu einem solchen Gesetz und zu einem solchen Verfahren von Leuten, die sich damit auskennen, nämlich den Medizinern selbst. Die Kosten für eine Praxisübernahme kommen noch zusätzlich auf die jungen Leute zu. Letzteres ist im Übrigen ein weiteres Problem, was noch nicht einmal am Rande in dem Gesetz berührt wird. Auch die hohen Risiken, die mit einer Niederlassung verbunden sind, schrecken von einer beruflichen Selbstständigkeit ab. Eine hohe individuelle Arbeitsbelastung, die mit der eigenen Familienplanung nur schwer zu vereinbaren ist, eine weniger gut ausgebaute Kinderbetreuungs- und sonstige Infrastruktur, gerade im ländlichen Raum, sind weitere, und zwar ganz reelle Faktoren, die vom Einschlagen einer Karriere als Landarzt bzw. Landärztin Abstand nehmen lassen. Ein Berufsmonitoring der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesvertretung der Medizinstudierenden kommt zu dem Ergebnis, dass auch die Angst vor Regressforderungen durch Krankenkassen eine Ursache dafür sind, sich gegen eine Niederlassung als Arzt im ländlichen Raum zu entscheiden, nicht ohne Grund, wenn man sich Fälle aus den letzten Jahren zum Beispiel in Sachsen anschaut, wo Ärztinnen und Ärzte in einem unterversorgten ländlichen Raum dafür bestraft wurden, dass sie sich um viele Patient(inn)en mehr gekümmert haben, als sie eigentlich in ihrem Budget gedurft hätten. Wesentliche Ursachen für den Mangel an Ärztinnen und Ärzten, im Übrigen nicht nur an Hausärzt(inn)en und nicht nur im ländlichen Raum, muss anders Rechnung getragen werden. Es werden vor allem Maßnahmen gebraucht, um die gesundheitliche Versorgung in der Fläche leichter zu bewerkstelligen. Ich denke da an Maßnahmen, die den Aufbau einer integrierten sektorenübergreifenden Versorgung deutlich leichter ermöglichen und die Schranken zwischen den drei großen Sektoren der gesundheitlichen Versorgung, das heißt der ambulanten und der stationären Versorgung sowie auch dem öffentlichen Gesundheitsdienst, aufbrechen. Wie alle wissen, fehlen im öffentlichen Gesundheitsdienst ebenfalls Ärztinnen und Ärzte, und durch die Pandemie wurde in drastischer Weise offensichtlich, dass Vernachlässigung und der Abbau im ÖGD in den letzten Jahrzehnten folgeschwere Fehler waren. Auch hier fehlt Nachwuchs; nur davon wird überhaupt nicht gesprochen. Die Landarztquote selbst ist aus unserer Sicht eindeutig ein wenig Symbolpolitik. Sie gaukelt lediglich Geschäftigkeit vor, während keine tiefergehenden Auseinandersetzungen mit dem grundlegenden Problem, wie gerade genannt, sektorenübergreifend usw., erfolgen. Wenn man sich dann noch überlegt, dass spätestens in 12 bis 15 Jahren jemand „hängenbleibt“, dann frage ich mich, was Sie in der Zeit machen wollen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun die BÜNDNISGRÜNEN, bitte, Frau Dr. Maicher.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Sächsischen Landarztgesetz legt die Staatsregierung einen Baustein für eine bessere regionale Versorgung, insbesondere im hausärztlichen Bereich vor. Die Landarztquote ist damit eine zusätzliche Maßnahme, um bestehende und zukünftig drohende Mangelbedarfe in bestimmten Facharztdisziplinen abzufedern. Der Zugang zu bestens ausgebildeten und engagierten Ärztinnen und Ärzten darf nicht vom Wohnort abhängig sein. Klar ist aber auch, dass ein umfassender Ansatz zur Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raums als attraktiver Lebens- und Arbeitsort verfolgt werden muss. Das ist wichtig, um die bleibenden Niederlassungen und Verwurzelungen der Landärztinnen und Landärzte in der Region sicherzustellen. In die Landarztquote von 6,5 % der in der Vorabquote verfügbaren Studienplätze sollen zukünftig circa 35 Medizinstudierende pro Studienjahr immatrikuliert werden. Sie werden im Wettbewerb um einen der knappen und begehrten Studienplätze begünstigt. Dafür verpflichten sie sich im Anschluss an ihre fachärztliche Weiterbildung mit Schwerpunkt in der hausärztlichen Versorgung, ihre Tätigkeit für zehn Jahre in Regionen mit besonderen Bedarfen auszuüben. Diese Begünstigung muss zu ihrer Rechtfertigung gegenüber allen Bewerberinnen und Bewerbern, die keinen Studienplatz erhalten konnten, mit einem Strafversprechen abgesichert werden. Wir möchten, dass gerade die Menschen, die sich auf die Landarztquote bewerben, voller Überzeugung in den ländlichen Regionen Sachsens praktizieren und sich dort auch dauerhaft niederlassen wollen. Um dieses Angebot attraktiv zu gestalten und die Vereinbarung von Beruf und Familie zu ermöglichen, ist es laut Gesetz zulässig, die Tätigkeit aus besonderen sozialen, familiären oder gesundheitlichen Gründen in Teilzeit durchzuführen. Um den veränderlichen fachlichen Neigungen besser begegnen zu können und die Bewerberinnen und Bewerber in ihrer beruflichen Entwicklung nicht über Gebühr einzuschränken, ist es möglich, innerhalb der ersten zwölf Monate nach Beginn der Facharztausbildung einen Wechsel in ein anderes Bedarfsgebiet zu vollziehen. Wir wollen die am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gewinnen. Landärztinnen und Landärzte absolvieren keine gesonderte Ausbildung, sondern sie sind Medizinstudierende wie alle anderen auch. Sie sind mit denselben Herausforderungen in Studium und Praxis konfrontiert. Gelegentlich wird die Befürchtung geäußert – auch heute wieder –, dass es aufgrund der Vorabquote einen Qualitätsrabatt für die zukünftigen Landärztinnen und Landärzte geben würde. Sie würden ihren beruflichen Werdegang mit einem Stigma beginnen. Diesem Eindruck muss entgegengetreten werden. Daher bemisst sich das Auswahlverfahren streng an dem vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterium der Eignung. Es ist strukturiert, standardisiert und transparent zugleich. Weil all diese Maßnahmen mit einem Strafversprechen abgesichert sind, ist es aus verfassungsrechtlichen Gründen unerlässlich, die Wirkung und die Rechtfertigung des Gesetzes ständig zu überprüfen. Für einen derart massiven Eingriff in die Berufsfreiheit muss es fortwährend gute Gründe geben. Daher wird das Gesetz kontinuierlich evaluiert, um erfahrungsbasiert mögliche Anpassungen vornehmen zu können. Der Gesetzgeber erkennt seine besondere Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber den Verpflichteten der Landarztquote an und gibt sich daher mit dem Gesetz die Selbstverpflichtung, über das Weiterbestehen des Gesetzes im Jahr 2033, wenn die ersten Wirkungen sichtbar sind, zu befinden. Bis dahin gibt es an vielen Stellschrauben die Gelegenheit, für eine umfassende Stärkung des ärztlichen Berufsbildes und die Erhöhung der Attraktivität in vom Mangel bedrohten Disziplinen tätig zu werden. Eine gezielte Stärkung von praktischen Studienanteilen in eben diesen Disziplinen muss mit einer kontinuierlichen Entwicklung des ländlichen Raumes einhergehen, damit über die verpflichtende Niederlassungszeit hinaus eine dauerhafte Lebensperspektive der Landärztinnen und Landärzte, aber auch ihrer Angehörigen in den ländlichen Regionen Sachsens eröffnet wird; denn – und das will ich hier ganz deutlich sagen – die Landarztquote ist kein Allheilmittel. Jetzt komme ich zum zweiten Teil dieses Gesetzentwurfes, das wir heute besprechen, und zwar zu einem wichtigen Teil des Gesetzentwurfes. Artikel 2 des Gesetzentwurfes widmet sich einem dringend notwendigen Thema: der Stärkung der Studierendenschaften in Sachsen. Heute wird endlich die Austrittsoption aus der verfassten Studierendenschaft im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz wieder abgeschafft. Das war eine Forderung, die Hochschulleitungen, die Landesrektorenkonferenz, der Mittelbau, die Konferenz Sächsischer Studierender mit uns BÜNDNISGRÜNEN in der letzten Legislatur – damals als Oppositionsfraktion, jetzt als Regierungsfraktion – geteilt haben. Es ist gut, dass wir jetzt den seit 2013 bestehenden Irrweg in Sachsen beenden, so wie wir es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD verabredet haben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Es wird damit ein grundsätzliches Bekenntnis zu unserem demokratischen und solidarischen Gemeinwesen, der Stärkung der inneren Demokratie der Hochschule, ausgesprochen; denn aus der demokratischen Verfasstheit, aus der Demokratie gibt es keinen Austritt, meine Damen und Herren. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Die Absicherung der vielfältigen gesetzlichen Aufgaben der Studierendenschaft und ihr Einsatz für die hochschulischen und sozialen Belange der Studierenden bedingen eine verlässliche Prognose über die Anzahl ihrer Mitglieder und damit auch der ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Ab dem Sommersemester 2022 werden nun die Studierendenschaften wieder aus allen immatrikulierten Studierenden einer Hochschule gebildet. Damit ist es ihnen möglich, mit einer ungeteilten Stimme als legitimierte Ansprechpartner gegenüber den Hochschulleitungen und externen Akteuren zu sprechen. Die innere Verfasstheit und die demokratische Teilhabe an unseren Hochschulen erfährt damit eine Stärkung. Das führt nicht zuletzt zu einer guten Verhandlungsposition, zum Beispiel, um zukünftig über einen Beitrag zu einer klimabewussten und preiswerten Mobilität aller sächsischen Studierenden in Form eines sachsenweiten Semestertickets verhandeln zu können. Das ist ein guter Tag für Sachsens Studierende und unsere Hochschulen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion spricht jetzt Herr Abg. Mann, bitte.
Holger Mann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir – das ist jetzt schon mehrfach zur Sprache gekommen – beraten heute einen Gesetzentwurf, das zwei zentrale Punkte des Koalitionsvertrages umsetzt: die Landarztquote und die Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaft. Zur Landarztquote habe ich in Tagesordnungspunkt 4 bereits einige grundsätzliche Ausführungen gemacht, die ich hier verkürzt wiederhole. Das Landarztgesetz ist ein, aber nicht der alleinige Baustein für eine Sicherung der Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen. Die SPD-Fraktion hat lange um dieses Instrument gerungen. Sie sieht jedoch nach einem Abwägungsprozess die Notwendigkeit, auch diese letzte Option im Instrumentenkasten des 20-Punkte-Programms – Medizin 2030 zu ziehen. So wird ein Beitrag zur hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum geleistet. Unsere Nachfolgerinnen und Nachfolger, vermutlich die Abgeordneten der 9. Legislatur des Sächsischen Landtags, werden in zwölf Jahren wissen, wie sich die Landarztquote auf die Bedarfe auswirkt und welche Effekte erzielt werden können. Wir haben dennoch in den letzten Tagen erneut Kritik aus den Reihen der Studierendenvertretungen gehört. Wenn wir diesen Schritt jetzt gehen, dann möchte ich diesen auch von hier aus versichern, dass wir mit den geschärften Evaluationsklauseln und der Selbstverpflichtung des Landtags zur Wiederbefassung im Jahr 2033 künftigen Parlamentarierinnen und Parlamentariern die notwendigen Instrumente an die Hand geben, um die Entwicklung genau zu beobachten und gegebenenfalls korrigierend einzugreifen. Grundsätzlich haben die Sachverständigen in der Anhörung deutlich gemacht, dass die geplanten Regelungen zulässig und verfassungskonform sind. Wir haben im Wissenschaftsausschuss bei der Erörterung des Änderungsantrages klargemacht, dass wir viele ihrer sachdienlichen Hinweise aufgegriffen und den Gesetzentwurf der Staatsregierung weiter qualifiziert haben. Neben der Überarbeitung einiger Formulierungen betrifft dies inhaltlich vor allen Dingen Fragen zur möglichen Teilzeit bei der Aufnahme des Vertragsarztsitzes aufgrund von Familienoder Pflegezeiten, eine Öffnung bei der Wahl der Facharztrichtung während der Weiterbildungsphase oder aber die Aufnahme des Ehrenamtes als Auswahlkriterium in der ersten Bewerbungsphase. Weitere Details könnte ich einbringen. Aber ich nehme an, Ihre Geduld und unsere Redezeit reichen dafür nicht. Ich habe gerade den Blick bis in die 9. Legislatur gewagt, weil das uns vor Augen führt, wie langfristig und weitreichend Entscheidungen sind, die wir heute hier treffen. Teil 2 des Gesetzes dagegen lässt uns noch einmal in die fünfte Legislatur zurückblicken, für mich persönlich übrigens die erste Wahlperiode hier im Sächsischen Landtag. In Vorbereitung auf die heutige Sitzung habe ich mir das einmal angeschaut. Fast auf den Tag genau ist es nunmehr neun Jahre her, dass wir in diesem Hohen Hause sehr lebhaft miteinander gestritten haben. Einer der heiß diskutierten Punkte der damaligen Hochschulgesetznovelle war die Änderung in § 24. Die damalige schwarz-gelbe-Koalition hatte die Option zum Austritt aus der verfassten Studierendenschaft geschaffen. Heute nun beraten wir die erneute Änderung dieses § 24 im Hochschulgesetz. Mit dem vorgelegten Entwurf wird die verfasste Studierendenschaft in ihrer Gesamtheit als Solidargemeinschaft wiederhergestellt. Wir kehren somit zu deren demokratischen Wurzeln zurück, die – das darf einmal gesagt werden – ein Erbe der friedlichen Revolution von 1989 sind. Deshalb sei sehr gern daran erinnert, dass sich der erste sächsische Studierendenrat an der Universität Leipzig in der Nacht vom 9. November 1989, dem Tag des Mauerfalls, konstituiert hat und gründete. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Wenn ich also von diesen Wurzeln spreche, dann meine ich die bewusste Entscheidung, in Sachsen ein Rätesystem der Studierendenvertretung, geleitet von den Interessenvertretern und Interessensvertreterinnen der jeweiligen Fachschaften, zu etablieren und nicht das westdeutsche StuPaoder ASta-Modell zu kopieren. Die letzten neun Jahre haben uns gezeigt, dass weder die Studierendenräte von der Freiheit, sich diesem ASta-Modell zu nähern, Gebrauch gemacht haben noch das eine große Anzahl von Studierenden danach verlangte, auszutreten. Je nach Hochschulstandort und Semesterticket gab es jedoch mehr oder minder viele Austritte, wie dies bereits in der damaligen Parlamentsdebatte prognostiziert wurde. Da sich die Studierendenräte aber als Vertreterinnen einer Solidargemeinschaft verstehen, haben sie ihre Beratungsangebote in der Regel für alle Studierenden offengehalten. In der Praxis gab es dennoch neben der Finanzierungsunsicherheit eine Teilentsolidarisierung und einige Teuerungen beim Semesterticket, Gott sei Dank aber keine gravierenden Auswirkungen. Als Stimme der Studierenden sind die Fachschafts- und Studierendenräte noch heute Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen auf dem Campus. Sie sind verlässliche Partner und Partnerinnen in hochschulpolitischen Belangen für Direktorate und Studierendenwerke. Natürlich widmen sie sich auch mit ganzem Herzen und viel ehrenamtlichem Engagement den sozialen, kulturellen, sportlichen und hochschulpolitischen Belangen der Studierenden. Mit der heutigen Gesetzesänderung bringen wir also die Solidargemeinschaft, Verlässlichkeit und Normalität an den Campus zurück. Ich finde, der stete Einsatz, dieser bis zu 3 000 ehrenamtlichen Studierenden, nicht zuletzt während der Pandemiesemester, hat diese Würdigung verdient. (Beifall der Abg. Sabine Friedel und Volkmar Winkler, SPD) Auch deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, werbe ich aus ganzem Herzen für diese Gesetzesänderung und Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird jetzt eine zweite Runde gewünscht? – Mir liegt noch eine Wortmeldung vor. Frau Gorskih, Linksfraktion, bitte.
Anna Gorskih Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Im zweiten Artikel des Gesetzentwurfs will die Staatsregierung die Austrittsoption aus der verfassten Studierendenschaft wieder rückgängig machen. Wir LINKE und auch Studierenden fordern das schon seit dem Jahr 2012, als die Regelung unter der Regierung aus CDU und FDP eingeführt wurde und es damit Studierenden möglich machte, aus der verfassten Studierendenschaft auszutreten. Der Schritt, die Austrittsoption wieder rückgängig zu machen, und die verfasste Studierendenschaft zu stärken, ist also längst überfällig. Wir LINKE sagen aber auch, es bedarf noch weiterer dringend gebrauchter Änderungen im Hochschulfreiheitsgesetz. Bedauerlich ist, dass diese eigentlich für das Jahr 2020 angekündigte, umfassende Novellierung des Gesetzes noch nicht umgesetzt wurde. Wir warten seit Jahren auf eine Reform des Hochschulfreiheitsgesetzes. Wir haben in der letzten Legislaturperiode einen sehr umfangreichen eigenen Vorschlag vorgelegt. Wir erwarten nun, dass die Staatsregierung schnellstens und noch in diesem Herbst einen entsprechenden Entwurf vorlegt. Zum vorliegenden Artikel: Studentische Mitbestimmung zeichnet sich dadurch aus, dass alle die Möglichkeit haben zu partizipieren. Demokratische Beteiligung an sächsischen Hochschulen ist nur möglich, wenn alle Teil der verfassten Studierendenschaft sind. Die Mitgliedsbeiträge sichern die Arbeit der Studierendenvertretung sowohl an den Hochschulen vor Ort, als auch auf Landesebene ab. Es braucht niedrigschwellige Beratungsangebote von Studierenden für Studierende, und es braucht die Möglichkeit, gemeinsame Veranstaltungen durchzuführen. Dazu gehören zum Beispiel die Einführungsangebote für Erstsemester, die Betreuung von Studierenden während der Corona-Pandemie, die Unterstützung bei persönlichen Problemen im Studium, kulturelle Angebote und vieles mehr. Für all das sind finanzielle Mittel notwendig. Wenn Studierende von der Austrittoption Gebrauch gemacht haben, um ihre Beiträge zu sparen, sollte sich dann auch die Staatsregierung über die Zukunft dieser wichtigen Angebote einmal Gedanken machen. Die Ermöglichung der Interessensvertretung von Studierenden auf Landesebene ist eine wichtige Aufgabe, die auch staatlicher Unterstützung bedarf. Nicht umsonst fordern wir LINKE bei jeder Haushaltsverhandlung auch die finanzielle Unterstützung für die Konferenz sächsischer Studierendenschaften. Um demokratische Prozesse an den Hochschulen zu stärken, muss die Solidargemeinschaft der verfassten Studierendenschaft wiederhergestellt werden, nicht zuletzt, um gegebenenfalls ein sachsenweites Semesterticket mit allen Studierenden verhandeln zu können. Ich möchte meine Rede mit den Worten von Sabine Giese beenden. Sabine Giese ist eine der Sprecherinnen der Konferenz sächsischer Studierendenschaften. Ich zitiere: „Für Demokratie gibt es eben keine Austrittsoption“. Deshalb stimmen wir diesem Artikel unter Stärkung der verfassten Studierendenschaft im Gesetzentwurf zu und beantragen hiermit artikelweise Abstimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Sabine Friedel, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Anna Gorskih für die Fraktion DIE LINKE. – Gibt es jetzt weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann Frau Staatsministerin Köpping, bitte. Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für diesen Antrag, da es in der Tat so ist – ich will die Zahlen noch einmal nennen –, dass von unseren rund 2 600 Hausärztinnen und Hausärzten, die wir in Sachsen haben, jeder Vierte bereits über 60 Jahre alt ist, jeder Zehnte ist bereits über 65 Jahre alt. Das heißt, dass in den nächsten fünf bis sieben Jahren ein Großteil unserer Hausärztinnen und Hausärzte ausscheiden wird. Kollegin Klepsch hatte mir gerade noch mitgeteilt, dass es sogar einen praktizierenden Hausarzt in Sachsen gebe, der 96 Jahre alt sei und mit dem die Patienten auch noch zufrieden sind, das darf man auch noch erwähnen. Das zeigt schon, dass wir dringenden Handlungsbedarf haben. Deswegen ist in der vergangenen Legislaturperiode das 20- Punkte-Programm als Gesamtpaket verabschiedet worden. Ich hatte es vorhin schon gesagt: Selbstverständlich ist ein Hausarztgesetz allein nicht die Lösung dieser Probleme. Dazu gehören eben beispielsweise die Modellstudiengänge in Chemnitz, die wir eingerichtet haben, mit circa 50 zusätzlichen Plätzen, oder die Stipendienprogramme für Studierende, zu denen ich schon mehrfach neue Jahrgänge persönlich begrüßen durfte, die Studienplätze in Pécs – auch davon haben wir bereits die ersten zwei Jahrgänge verabschiedet –, die Förderung der Weiterbildungsverbünde und die Förderung des Ärztenetzwerkes. Nicht zuletzt will ich auch noch auf unsere Zukunftswerkstatt hinweisen, die wir vor kurzem durchgeführt haben, und bei der es um den Dreiklang zwischen Digitalisierung, Telemedizin sowie ambulanter und stationärer Versorgung geht. All das sind Maßnahmen, um die Perspektive und die Gleichwertigkeit zwischen ländlichen Räumen und städtischen Räumen abzusichern. Die Landarztquote ist eine der Maßnahmen davon. Wir werden die Situation nicht sofort verändern können, das wissen wir alle. Heute wurde bereits ausgeführt, wie lange ein solches Studium dauern kann. Aber damit zu beginnen, das halten wir schon für wichtig. Deswegen ist es eine richtige und wichtige Maßnahme. Die Landarztquote ist ein langfristiger Baustein in diesem 20-Punkte-Programm. Der vorliegende Gesetzentwurf soll diese Quote umsetzen. Inhalt des Landarztgesetzes ist, dass die Landarztquote als Vorabquote zu sehen ist. Das wird außerhalb des Numerus clausus stattfinden. Das heißt, wir verpflichten die Menschen nach ihrem Abschluss umgehend zu Weiterbildungen in der Allgemeinmedizin oder zu einer anderen benötigten ärztlichen Weiterbildung. Anschließend wird derjenige zehn Jahre lang in einem Gebiet der ärztlichen Versorgung, in dem eine Unterversorgung droht, tätig werden. Deswegen ist die Erweiterung nicht nur auf die Hausarztpraxen so wichtig. Die vorgesehene Landarztquote in Höhe von 6,5 % bedeutet rund 40 Studienplätze von der gesamten Studienkapazität im Bereich der Humanmedizin. Besonders die Eignung wird in zweistufigen Auswahlverfahren ermittelt. Dort werden solche Dinge, wie fachspezifische Kenntnisse und Erfahrungen aus nicht ärztlichen Gesundheitsberufen oder einem einschlägigen ehrenamtlichen Engagement berücksichtigt. Das halten wir für wichtig, weil Arzt sein nicht nur die berufliche, sondern auch die soziale Komponente beinhaltet. Ferner werden wir zum Beispiel eine erfolgreich absolvierte Notfallsanitäterausbildung, die wirklich eine sehr gute Ausbildung ist, oder eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Altenpflege berücksichtigen. Ganz ehrlich, ich habe keine Sorge, dass das dazu führt, dass Menschen vielleicht diskriminiert bzw. stigmatisiert werden. Ganz im Gegenteil, wenn sie mit ihrem Wissen, das sie in der Vorstufe ja schon erreicht haben, in ihrem Studium brillieren können, wird das schnell zu einer hohen Akzeptanz führen. Wir haben auch die zentralen Auswahlkriterien in der zweiten Stufe vorbereitet – die Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit einer hohen Empathie und Sozialkompetenz. Das Ziel ist, dass sich Medizinerinnen und Mediziner, die sich in den Regionen dann wohlfühlen, über den Verpflichtungszeitraum von zehn Jahren hinaus dort niederlassen können. Das ist ein ganz wichtiger Punkt für uns. Die Kommunen haben einen großen Anteil, dass sich junge Menschen tatsächlich in ihrer Gemeinde, in ihrer Stadt ansiedeln wollen. Dazu gehören die sogenannten weichen Kriterien und da ist es ganz wichtig, dass alle Ebenen zusammenarbeiten: Wo kann ich wohnen? Wo kann meine Familie versorgt werden? Wo gehen meine Kinder zur Kita oder Schule, und was passiert danach? Nicht nur Allgemeinmedizin – das wollen wir auch noch einmal deutlich sagen – wollen wir fördern, sondern der Mangel droht eben auch in anderen Bereichen. Deswegen wollen wir flexibel sein in Weiterbildungsmöglichkeiten in anderen Facharztbereichen mit bestehender oder drohender Unterversorgung. Das wollen wir eröffnen. Dazu gehört übrigens auch, dass wir in Sachsen eine gute Übersicht schaffen, wie man sich als junger Arzt, der vielleicht schon einen Studienabschluss hat, informieren kann, welche Praxis tatsächlich einen Nachfolger sucht. Es ist mir bei meinen Begegnungen und Gesprächen immer wieder aufgefallen, dass es noch keine gesamtsächsische Übersicht dazu gibt, wo man sich tatsächlich nach seinem Studium direkt bewerben kann. Eine weitere Erleichterung soll sein, dass bis zu zwölf Monate nach Beginn der Weiterbildung auch der Wechsel in eine andere Facharztrichtung möglich ist. Auch dazu hat es jüngst den Sächsischen Ärztetag gegeben, wo junge Absolventen genau darüber berichten, dass sie das gerade im letzten Studienjahr noch einmal überlegt haben. Bewerberinnen und Bewerber gehen Verpflichtungen ein, nämlich zehn Jahre lang ihre ärztliche Tätigkeit mit einem vollen Versorgungsauftrag in einem unterversorgten Gebiet auszuüben. Das ist eine lange Planung, die man hierfür als Persönlichkeit auf sich nimmt, und bei Verstoß droht eine Vertragsstrafe bis zu 250 000 Euro. Das ist schon ein Punkt, bei dem man wirklich klug überlegen muss, wenn man als junger Mensch eine Verpflichtung eingeht, die man erst im späteren Lebenslauf einhalten muss, weil sie ja etwas mit der gesamten Lebensplanung zu tun hat. Außerdem bedeutet der Gesetzentwurf die Wiedereinführung der Pflicht zur Mitgliedschaft der sächsischen Studierenden in der Verfassten Studierendenschaft. Das ist gerade von mehreren Rednerinnen ausgeführt worden. Deswegen ist unser Petitum: Stimmen Sie diesem Gesetz zu! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Köpping. Wir schreiten jetzt in die Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen mit der Drucksachennummer 7/6673. Wir stimmen – wie gewohnt – auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus ab. Es liegen uns zu dem Gesetzentwurf Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen. Wir behandeln als Erstes den Änderungsantrag der Fraktion AfD mit der Drucksachennummer 7/7764 und im Nachgang die Drucksache 7/7765, auch ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Der Änderungsantrag kann jetzt eingebracht werden; Herr Dr. Weigand, bitte, für die AfD-Fraktion.
Dr. Rolf Weigand AfD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gleich zu beiden Änderungsanträgen sprechen. Mit dem Änderungsantrag 7/7764, über den wir zuerst abstimmen, rufen wir nochmal dazu auf, in die Vollen zu gehen und die Vorabquote auszuschöpfen. Wir denken, die 6,5 %, die Sie hineinschreiben, reichen nicht aus – wir wollen auf 7,3 % Vorabquote gehen. Das bedeutet, dass wir pro Jahr fünf Ärzte mehr bekommen – das sind über zehn Jahre 50 Ärzte mehr für Sachsen. Bei dem aktuellen Ärztemangel, den wir feststellen und über den wir heute sehr lange diskutiert haben, wäre das wirklich ein Schritt nach vorn und würde den ländlichen Raum und die ganzen Bedarfsregionen entlasten. Mit dem zweiten Änderungsantrag, Drucksache 7/7765, möchten wir an dem Beschluss, den die damalige schwarzgelbe Koalition getroffen hat, festhalten. Ich möchte dazu Herrn Mackenroth aus der damaligen Diskussion zitieren: „Wer Freiheit für die Hochschulen will, darf Freiheit für Studenten nicht ausnehmen.“ Wir haben auch gerade gehört, wie es sich hier mit hineingeschlichen hat. Wir wollen, dass es weiter möglich ist, so wie es festgeschrieben ist, die Verfasste Studentenschaft zu verlassen. Wir bitten Sie zu beiden Änderungsanträgen um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Einbringung der beiden Änderungsanträge der AfD-Fraktion durch Herrn Dr. Weigand. Jetzt sehe ich Gesprächsbedarf von Holger Mann für die SPD-Fraktion am Mikrofon 1.
Holger Mann SPD
Danke, Frau Präsidentin. Ich möchte die Ablehnung der beiden Änderungsanträge für die SPDFraktion begründen. Die AfD will eine Vorabquote von 7,3 % im Gesetz vorschreiben. Wir haben jetzt schon erörtert, wie diese Vorabquote im Konkreten erfolgt, und dies auch in der Anhörung ausführlich gewürdigt. Sowohl der Weg über ein Gesetz als auch über eine Verordnung ist möglich und die Koalition hat sich ganz bewusst für den Verordnungsweg entschieden, weil er mehr Flexibilität ermöglicht. Deswegen wird er von uns präferiert und wir erteilen der Staatsregierung den Auftrag, die Details dann per Verordnung zu regeln. Ich will aber bei Ihrem Änderungsantrag noch auf eines hinweisen: Nach Sächsischer Zulassungszahlenverordnung von 2020/2021 haben wir nur 595 Medizinstudienplätze einschließlich des Studiengangs in Chemnitz. Das heißt, die in Ihrem Antrag benannten Studienplätze existieren zum Teil nicht. Wir können keine virtuellen Studienplätze vergeben. Die AfD will das, wir lehnen es trotzdem ab. Ihr Gesetzentwurf würde außerdem die maximale Vorabquote ausschöpfen, und auch das halten wir für einen Fehler, weil es Spielräume zum Beispiel für beruflich Qualifizierte oder Sanitätsoffiziere schließt, und das wollen wir nicht – und Sie vielleicht auch nicht, wenn Sie noch einmal darüber nachdenken. Im Ziel sind wir uns dennoch einig: Wir wollen die Quote bestmöglich ausschöpfen, und die Staatsregierung wird dafür im ersten Jahr ab Beschluss des Gesetzentwurfs den Auftrag erhalten. Sie ist dann flexibel, auf Veränderungen zu reagieren. Ich will gleich noch die Ablehnung des zweiten Änderungsantrags begründen. Ich habe in der Rede klargemacht, weshalb das heute vorgelegte Gesetz aus zwei Artikeln besteht und die Koalition sich wieder auf den Weg begibt, die Verfasste Studierendenschaft als Solidargemeinschaft herzustellen. Mit den Übergangsbestimmungen schaffen wir im Gegensatz zu manchem, was hier gesagt wurde, einen gangbaren, strukturierten und rechtssicheren Weg zurück zur Verfassten Studierendenschaft als Solidargemeinschaft und lehnen deshalb auch diesen Änderungsantrag ab. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion, Herr Fritzsche; bitte kommen Sie ans Mikrofon 4.
Oliver Fritzsche CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich werde noch etwas zum zweiten Änderungsantrag, zum Thema Verfasste Studentenschaft, aus Sicht der CDUFraktion sagen, da Herr Dr. Weigand das auch an unsere Reihen adressiert hat. Ich bin der Überzeugung, dass man die Frage diskutieren kann, ob Gemeinschaft nur durch Mitgliedschaft nach freier Entscheidung entsteht oder ob es gegebenenfalls vertretbar ist, dass aus einem Beitrag, der bei den Studenten meist finanziell und in einem vertretbaren Umfang geleistet wird, bestimmte Vorteile bzw. konkrete Leistungen erwachsen. Die Themen Demokratie und Mitbestimmung sind schon angesprochen worden; auch das sind wichtige Punkte, die bei dieser Diskussion zu würdigen sind. Insofern halte ich es für legitim, diese Diskussion zu führen. Wir haben sie 2012/2013 sehr intensiv geführt. Jetzt kann man aber auch einmal – das bietet sich 2021 an – eine gewisse Rückschau betreiben und wir können zum einen feststellen, dass nur sehr wenige Studenten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. Das wäre das eine. Zum Zweiten ergibt sich aus der Regelung – und darum haben wir gerungen –, dass natürlich niemand zum Wiedereintritt gezwungen wird, sofern er bis zum 31. März 2021 von dieser Option Gebrauch gemacht hat. Wir gewährleisten Vertrauensschutz – das halte ich für einen wichtigen Punkt. Zum Dritten – darauf ist verschiedentlich und besonders deutlich durch Claudia Maicher hingewiesen worden –: Die Möglichkeiten, die sich ergeben – hier möchte ich nur einmal das Thema landesweites Semesterticket herausgreifen –, sind ein echter Mehrwert – und ich hoffe, dass bald die entsprechenden Verhandlungen dazu in Gang kommen –, der sich dort bieten kann und der es rechtfertigt, dort wieder eine einheitliche Verfasste Studentenschaft einzuführen. Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Herr Fritzsche für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf zu den Änderungsanträgen? – Das sehe ich nicht. Dann lasse ich über die Änderungsanträge einzeln abstimmen, als Erstes über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksache 7/7764. Wer sich für den Änderungsantrag ausspricht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und der Mehrheit dagegen ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen. Wir kommen zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksache 7/7765. Wer gibt diesem Änderungsantrag die Zustimmung? – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit dagegen ist diesem Änderungsantrag auch nicht entsprochen. Weil die Änderungsanträge nicht angenommen worden sind, schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, abzustimmen. Kollegin Gorskih hat vorhin mitgeteilt, dass die Linksfraktion begehrt, artikelweise abzustimmen. So verfahren wir jetzt. Deshalb lasse ich als Erstes über die neue Überschrift „Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung und der verfassten Studentenschaft im Freistaat Sachsen“ abstimmen. Wer gibt dem die Zustimmung? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? Danke schön. Bei vielen Stimmenenthaltungen und trotzdem der Mehrheit dafür ist der neuen Überschrift zugestimmt. Wir kommen zu Artikel 1 Gesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in ländlichen und anderen Bedarfsgebieten im Freistaat Sachsen. Wer gibt dem die Zustimmung? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dagegen, Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit dafür ist dementsprechend Artikel 1 zugestimmt. Artikel 2 Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes: Wer stimmt dafür? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei der Mehrheit dafür und Stimmenenthaltungen ist dem Artikel 2 trotzdem zugestimmt. Artikel 3 Inkrafttreten: Wer stimmt dafür? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem der Mehrheit an Stimmen dafür ist dem Artikel zugestimmt worden. Meine Damen und Herren, ich stelle den Entwurf „Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung und der verfassten Studentenschaft im Freistaat Sachsen“ in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer gibt dem die Zustimmung? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetztes vor. Wir verfahren, wenn Sie nichts dagegen haben und mit der Dringlichkeit einverstanden sind, gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung. – Ich sehe keinen Widerspruch, also wird unverzüglich ausgefertigt. Es liegt uns außerdem ein Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD mit der Drucksache 7/7749 vor. (Oliver Fritzsche, CDU, steht am Mikrofon.) Ich bitte jetzt die Fraktionen um Einbringung und sehe Herrn Holger Fritzsche. (Zurufe: Holger? – Oliver!) – Entschuldigung! Herr Fritzsche am Mikrofon 4, bitte schön!
Oliver Fritzsche CDU
Sie müssten Claudia Maicher auch noch mit einbauen. Das wird dann die Aufgabe für das nächste Mal. (Heiterkeit) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir würden das dann mit Doppelnamen probieren. Bitte schön!
Oliver Fritzsche CDU
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann es kurz machen, da viele der Dinge schon in den Redebeiträgen zur Sprache gekommen sind. Uns war es wichtig, sie in einem Entschließungsantrag zusammenzufassen. Wichtig ist mir an dieser Stelle der Hinweis auf das 20- Punkte-Programm zur medizinischen Versorgung 2030. Die Landarztquote ist ein Baustein unserer Bemühungen, die medizinische Versorgung im Freistaat sicherzustellen. Wir zielen darauf ab und ersuchen die Staatsregierung, die Hinweise zum Thema Einbeziehung ehrenamtlicher Tätigkeit in das Auswahlverfahren nach bestimmten Berufsgruppen sortiert, in Betracht zu nehmen und zu berücksichtigen. Wichtig ist uns, dass das Thema Teilzeit – sofern soziale, gesundheitliche oder familiäre Gründe vorliegen – als Ausnahmetatbestand anerkannt wird. Für uns ist auch wichtig, dass das Lehrangebot in den akademischen Lehrkrankenhäusern und Lehrpraxen in den Bedarfsgebieten schon während der Ausbildungsphase genutzt und dies entsprechend unterstützt wird. Uns ist wichtig, dass schon während der Ausbildung unmittelbarer Kontakt in die unterversorgten Gebiete hinein besteht. Wir glauben, in einer Anfangsphase könnte es wichtig sein, über die Landarztquote hier in Sachsen entsprechend zu informieren und den Prozess öffentlich zu begleiten, um potenzielle Studienbewerberinnen und -bewerber gewinnen zu können. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Oliver Fritzsche für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Bedarf zum Entschließungsantrag? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wir haben die Drucksache 7/7749 vorliegen. Wer dieser Drucksache die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist die Drucksache 7/7749 beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. (Holger Mann, SPD, steht am Mikrofon.) Holger Mann für die SPD-Fraktion, bitte.
Holger Mann SPD
Frau Präsidentin, ich würde gern von meiner Möglichkeit Gebrauch machen, eine persönliche Erklärung abzugeben, ich glaube erstmalig. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte schön.
Holger Mann SPD
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn der Name schon mit anderen Kollegen verschmilzt, wird es langsam Zeit zu gehen. Aber ich muss mich kurz zum Gesetzespaket erklären, das wir gerade verabschiedet haben. Weil das Teil einer Vereinbarung, sogar eines, wie ich finde, guten Kompromisses im Koalitionsvertrag war, konnte ich zustimmen. Kompromisse machen naturgemäß nicht alle zufrieden und mich gerade am Anfang meiner Abgeordnetentätigkeit in den 2010er-Jahren eher selten. Sie sind aber das Salz in der Suppe der Demokratie. Das sollten wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht vergessen und niemals geringschätzen. Ich glaube, gerade weil es zunehmend unwahrscheinlicher wird, dass in unserer parlamentarischen Demokratie weniger als drei Parteien eine Regierung tragen, sollten wir es schätzen. Tun wir es nicht, laufen wir Gefahr, die Feinde der Demokratie zu stärken. Liebe Kollegen, seit 2009 gehöre ich dem Sächsischen Landtag an und durfte zunächst als Mitglied der Opposition und länger als Teil von Koalitionsfraktionen vor allem die Hochschul- und Wissenschaftspolitik im Freistaat mitgestalten. Ich habe viele von Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, als ordentliches Mitglied nicht nur in diesem Ausschuss, sondern auch im Verfassungsausschuss, im leider nicht mehr existierenden Europaausschuss, im Arbeitsund Wirtschaftsausschuss kennenlernen dürfen. Meist, wenn auch nicht immer, waren wir dabei zusammen mehr als die Summe der einzelnen Teile. Zugegeben: Dieses Gefühl stellte sich in meiner ersten Legislaturperiode eher selten ein. In bleibender Erinnerung wird mir eine Sitzung des Wissenschaftsausschusses bleiben, indem ich für meine SPD-Fraktion 43 substanzielle Änderungsanträge zum Hochschulgesetz vorlegte, die mit Gleichmut mit den Stimmen der Koalition – ich nenne die Farben jetzt nicht – einfach weggestimmt wurden. Vielleicht hätten wir es mit 42 versuchen sollen. Dennoch: Ich will auch diese fünf Jahre nicht missen. Sie waren eine gute Schule und haben mir den Respekt vor der Opposition gelehrt. Mir scheint überhaupt, ein Parlament kann nur so stark sein, wie die Opposition es macht – natürlich nur dann, wenn es ihr gelingt, die besseren Antworten auf die drängenden Fragen der Zukunft zu geben, Antworten, die auch den Tag der Debatte, ja, das Jahr der Debatte überleben. Dann aber ist möglich, was wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade erlebt haben: Mehrheiten wandeln sich, und schlechte Beschlüsse können auch rückgängig gemacht werden - der Kern unserer Demokratie also. Persönlich habe ich alle zwölf Jahre hier intensiv erlebt, manchmal ertragen, meist und oft aber genossen – alles zusammen. Dafür bin ich Ihnen und den vielen Menschen, die mich auf diesem Weg begleitet haben, sehr dankbar. Zu wenige kann ich nennen. Deshalb möchte ich drei von ihnen herausheben, die beispielhaft für andere stehen, und zwar drei, die sonst eher im Hintergrund stehen: Frau MachateKlug aus dem Abgeordnetenreferat der Verwaltung, die einen noch bei der kleinteiligsten Verwaltungshandlung ein Lächeln entlockte und die Basis für unsere unersetzlichen Büroteams legt; Petra Strutz, die den Wechsel von der journalistischen Schreibstube im Landtag in unsere Pressestelle gewagt hat und zufällig fast zeitgleich mit mir den Sächsischen Landtag verlassen wird; und last, but not least Gerald Eisenblätter, der Parlamentarische Referent der SPD-Landtagsfraktion für Bildung, Hochschule und vieles Weitere, der auch mein Büro leitete. Diese fast schon symbiotische Arbeitsbeziehung ist selten, und sie war sehr erfolgreich. Jede und jeder hier ist nur so stark wie sein Team dahinter. Deshalb gilt ihnen allen mein Dank für ihre Unterstützung. Weil ich aber am 25. Oktober mit der Konstituierung des neuen Deutschen Bundestages ein neues Mandat erhalte, werde ich zeitnah das mir in Sachsen von den Wählerinnen und Wählern gegebene zurückgeben. Auch wenn ich noch nicht weg bin und noch kein Büro in Berlin habe, möchte ich mich heute schon von Ihnen allen ganz herzlich verabschieden. Im nächsten Plenum sitzt auf meinem Platz vermutlich eine Frau. Abschließend möchte ich mich bei meiner Fraktion bedanken, die mir immer Stütze und politische Heimat war. Wir, so finde ich, waren immer mehr als die Summe der einzelnen Teile. Der Landesbischof hat uns beim letzten Besuch ins Stammbuch geschrieben, es sei nicht entscheidend, wie groß die Gemeinde ist, sondern wie stark die Botschaft. Ich finde, wir haben als Sozialdemokratie gerade gezeigt, dass darin viel Wahres liegt, und ich hoffe von ganzem Herzen, dass euch das Ansporn und Motivation für die kommenden Jahre ist. Von euch wie von den geschätzten Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Wissenschaft, Kultur, Medien und Tourismus werde ich mich noch Anfang November gebührend verabschieden können. Allen anderen möchte ich jetzt schon sagen: Machen Sie es gut. Machen Sie es für das Land und die Menschen besser, und vergessen Sie nie: Wir alle sind Gewählte und keine Auserwählten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberq: Es ist gerade etwas komisch, ohne Weiteres in der Tagesordnung fortzufahren. Aber so ist das. – Das war eine persönliche Erklärung von Holger Mann, nicht für die SPDFraktion. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz über die soziale (Sächsisches Wohnraumförderungsgesetz Drucksache 7/7684, Bitte, Herr Abg. Thumm; es kann losgehen.
Thomas Thumm AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen! In den letzten zwei Jahren war hier im Hohen Haus sehr häufig die Rede von Nachhaltigkeit. Mit dem von der AfD-Fraktion heute eingebrachten Gesetzentwurf zur Wohnraumförderung im Freistaat erfüllen wir dieses schöne Wort mit Leben. Sachsen hat damit endlich die Chance auf eine nachhaltige Wohnungspolitik, die durchschlagende Wirkung für Sachsen in den entscheidenden wohnungspolitischen Problemfeldern erzielt; denn, meine Damen und Herren, nichts ist wirtschaftlich und sozial nachhaltiger, als die Wohneigentumsbildung zum vorrangigen Ziel der Wohnraumförderung zu machen. Das gilt gerade für die hart arbeitenden Bürger und ihre Familien, die trotz täglicher Anstrengung bisher nicht in der Lage waren, bereits früh Wohneigentum zu bilden, um im Rentenalter ihre Wohnkosten senken zu können. Das ist der Ansatz unseres Gesetzentwurfs, der zugleich die Bedingungen für das genossenschaftliche Wohnen und das Wohnen zur Miete in Sachsen verbessert. Aktuell stehen in Sachsen insgesamt rund 90 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung, und der Bürger fragt sich zu Recht, wo dieses Geld verpufft. Es wird Zeit, dass die wohnpolitischen Problemlagen in Sachsen gelöst werden. Es wird Zeit, dass der Landtag das Heft des Handelns übernimmt; denn Sachsen hat im Vergleich unter allen Flächenländern die geringste Wohneigentumsquote. In Zahlen lag die haushaltsbezogene Wohneigentumsquote im Freistaat im Jahr 2018 gerade einmal bei 34,6 %. Rheinland-Pfalz hingegen hatte im gleichen Jahr eine Eigentumsquote von 58 %. Das sind stolze 23 Prozentpunkte mehr. Aber selbst Thüringen und Sachsen-Anhalt können mehr als zehn Prozentpunkte höhere Wohneigentumsquoten als der Freistaat vorweisen. Meine Damen und Herren! Das ist für Sachsen ein familien-, sozial- und vermögenspolitischer Offenbarungseid und für die Staatsregierung eine, wie ich finde, beklagenswerte Bilanz. Wir als AfD-Fraktion geben Sachsen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Chance auf eine zielgerichtete und effiziente Wohnraumförderung ganz im Sinne der Bürger und ihrer Probleme, indem wir unter anderem erstens Wohnraumförderung nicht mehr nur quantitativ verstehen, sondern damit einen Beitrag zum sozialen Wohlergehen leisten, zweitens mit langlebigen Gebäuden, langen Bindungsdauern und Erbbaurechten einen nachhaltigen Ansatz verfolgen, drittens die Wohnraumförderung auf der Grundlage differenzierter Einkommensgrenzen des Entwurfs Wohnraumförderung im Freistaat Sachsen – SächsWoFG) Gesetzentwurf der Fraktion AfD einkommensorientiert und damit sozial treffsicher gestalten und für Kosten- und Gewinntransparenz bei den Investoren sorgen, viertens auch die Sanierung von Wohnraum fördern, fünftens – und das ist uns besonders wichtig – Kinder angemessen bei der Wohnraumförderung berücksichtigen, und zwar durch eine deutliche Erhöhung der Kinderzuschläge bei den Einkommensgrenzen, sechstens eine wirksame Förderung sowohl der Wohneigentumsbildung als auch des sozialen Mietwohnraums und des genossenschaftlichen Wohnens gewährleisten; denn gerade die Wohngenossenschaften bieten seit mehr als 150 Jahren qualitativ hochwertigen Wohnraum zu bezahlbaren Preisen. Wohngebiete, die von Genossenschaftsmietern oder Häuslebauern geprägt sind, sind sicher. Sie sind sozial stabil und weisen zufriedene Bewohner auf. Meine Damen und Herren! Das ist die Perspektive der AfD und nicht die Schaffung staatlich subventionierter Problemviertel; denn die bisherigen Leistungen der Staatsregierung auf dem Gebiet der Wohnraumförderung sind wirklich überschaubar. Im Grunde hat man die Bundesmittel nur planlos abgeschöpft und niemals den Versuch unternommen, Grundsätze für eine eigene Förderpolitik zu entwickeln, die den Problemen in Sachsen gerecht wird. Wohnraumförderung in Sachsen bedeutet bislang vor allem Förderung des Mietwohnungsbaus mit völlig überhöhten Subventionen pro Wohnung. Das Wohneigentum und das genossenschaftliche Wohnen kommen dagegen viel zu kurz. Mit dem von unserer AfD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf helfen wir den Bürgern, ihre Wohnverhältnisse entscheidend zu verbessern. Aus Mietern werden Eigentümer oder Mitglieder einer Wohngenossenschaft. Umso mehr freut es uns von der AfD-Fraktion, endlich mit den wohnungspolitischen Missständen in Sachsen aufzuräumen und den Bürgern, die mit ihrer Hände harter Arbeit für die Wertschöpfung in diesem Land sorgen, eine Perspektive zu eröffnen. Aus der Mitte unseres Landtags präsentieren wir Ihnen und den Bürgern heute den Entwurf eines kompletten, zukunftsfesten, sozial nachhaltigen und familienfreundlichen Wohnraumfördergesetzes. Wir bitten Sie, zur weiteren Bearbeitung, verbunden mit dem Zweck einer öffentlichen Anhörung, der Überweisung des Gesetzentwurfs in die zuständigen Ausschüsse zuzustimmen. Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Herr Thumm für die AfD-Fraktion. Bei dieser ersten Beratung liegt uns entsprechend § 44 Abs. 1 keine Empfehlung des Präsidiums für eine allgemeine Aussprache vor. Deshalb schlage ich vor, den Entwurf zum Gesetz über die soziale Wohnraumförderung im Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Regionalentwicklung und mitberatend an den Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie an den HaushaltsTagesordnungspunkt Zwischenbericht des 1. Untersuchungsausschusses Thema „Untersuchung in Betracht pflichtwidriger Unterlassungen von insbesondere Ministerpräsident Michael Prof. Dr. Günther Schneider, Innenminister ihrer Fach-, Rechts- oder Dienstaufsicht namentlich bisher nicht bekannten Mitarbeitern im Zusammenhang Alternative für Deutschland zur den Landeswahlausschuss, die z. Freistaates Sachsen bereits als (Verstrickungen der Staatsregierung Kürzung der AfD Landesliste) – Drucksache 7/7636, Antrag der Fraktionen Die Fraktionen können dazu Stellung nehmen, und für die CDU-Fraktion spricht zuerst Herr Kirmes; bitte.
Svend-Gunnar Kirmes CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ich werde diesen langen Titel nicht wiederholen. Vielen Dank, Sie haben ihn in voller Länge genannt. Die Regierungskoalition beabsichtigt mit dem vorliegenden Antrag, dass der 1. Untersuchungsausschuss der laufenden Legislatur bis zum 31. Dezember dieses Jahres einen Zwischenbericht vorlegt. Das Sächsische Untersuchungsausschussgesetz sieht eine solche Möglichkeit ausdrücklich in § 23 Abs. 3 vor. Ich zitiere: „Der Landtag kann während der Untersuchung von dem Untersuchungsausschuss jederzeit einen Zwischenbericht über den Verlauf des Verfahrens verlangen.“ Genau darum geht es. Wir alle erinnern uns an den Beginn der Wahlperiode, als die AfD – ich möchte sagen – mit Theaterdonner eine Sondersitzung des Sächsischen Landtags zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durchführen ließ. Ziel des Untersuchungsausschusses sollte die Untersuchung vermeintlicher Einflussnahme oder pflichtwidriger Unterlassung der Staatsregierung – den Rest lasse ich jetzt weg – im Zusammenhang mit der Kürzung der Landesliste sein. Meine Damen und Herren, seitdem hat sich einiges getan. Das Wahlprüfungsverfahren ist abgeschlossen. Die entsprechenden Einsprüche wurden verworfen. Beschwerden an den Sächsischen Verfassungsgerichtshof von der AfD gab es nicht. und Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Vorschlag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Stimmen dagegen? – Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Somit ist die Überweisung beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zum kommender Einflussnahmen oder Mitgliedern der Staatsregierung, Kretschmer, Innenstaatssekretär Prof. Dr. Roland Wöller sowie unterliegender Behörden und von Bundes- und Landespolitikern und deren mit der Kürzung der Landesliste der Landtagswahl am 1. September 2019 durch T. vom Verfassungsgerichtshof des ,qualifiziert rechtswidrig' erkannt wurde in die ,qualifiziert rechtswidrige' Drs 7/81“ nach § 23 Abs. 3 UAG CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Hört, hört!) Auch wenn man sich manchmal die Frage stellen muss, was das alles auf Kosten der Steuerzahler noch soll, hat der Untersuchungsausschuss seinen Auftrag doch sehr ernst genommen. Seit Einsetzung im Oktober 2019 wurden eine Reihe von Beweisen erhoben, Sachverständige und Zeugen vernommen. Darüber hinaus – das darf man hier schon anführen – hat sich die AfD darin verzettelt, mit juristischen Spielereien die Tätigkeit des Ausschusses in die Länge zu ziehen. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN –
André Barth AfD
Na ja!) – Na ja, diese juristischen Spitzfindigkeiten, die sich letztlich als solche herausgestellt haben, waren nicht immer angenehm. Aber lassen wir das! Wir werden das ja dann im Zwischenbericht sehen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD – Gegenruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir als Koalition sind davon überzeugt, dass es nunmehr – bei der Schwere des Vorwurfs, der letztlich von der AfD mit diesem Einsetzungsantrag erhoben wird – sachgerecht und unbedingt notwendig ist, dass wir das Parlament über die bisherige Arbeit unterrichten. Ich betrachte das als notwendige, auch demokratische Maßnahme. Denn wer, wenn nicht dieses Parlament, ist für das, was in dem Untersuchungsausschuss bisher passiert ist, zuständig? Insofern bitte ich um Zustimmung, dass wir den Untersuchungsausschuss beauftragen, diesen Zwischenbericht bis zum Ende des Jahres vorzulegen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Kirmes für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Valentin Lippmann.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Jahren mussten wir uns kurz nach der Konstituierung des Landtags auf Antrag der AfD erneut versammeln, um über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu befinden. Ein Untersuchungsausschuss, der vor allem ein Ziel hatte, mit Pauken und Trompeten von der eigenen Verantwortung für eine chaotische Listenaufstellung dadurch abzulenken, dass man von der großen Verschwörung gegen die AfD und gegen die Demokratie bei der Landtagswahl 2019 schwurbelte. (Sebastian Wippel, AfD: Polemik!) Ich habe damals darauf hingewiesen, dass es kein öffentliches Interesse an diesem Untersuchungsausschuss geben kann. Zum einen, weil das Verfassungsgericht bereits entschieden hatte, und zum anderen, weil sich die Untersuchung auf einen Sachverhalt bezieht, der nunmehr offenkundig ist. Denn im Wesentlichen reden wir über eine Sitzung des Landeswahlausschusses, die öffentlich war, in der Vertreterinnen und Vertreter der AfD anwesend waren und angehört wurden und in der Vertreter von Parteien, auch von der AfD, mit Mehrheit entschieden haben. An dieser Feststellung hat sich nichts geändert. Allerdings läuft der Untersuchungsausschuss seit nunmehr fast zwei Jahren, in denen ein krasses Missverhältnis zwischen der inbrünstig betonten Gravitas der Aufklärung einer Verschwörung gegen die Demokratie und der tatsächlichen Arbeit des Untersuchungsausschusses deutlich geworden ist. Denn anstatt eilends durch Zeugeneinvernahmen zu klären, wer wann, wen, wo beeinflusst haben könnte, befasste sich der Untersuchungsausschuss fast ein Jahr lang ausschließlich mit Verfahrensfragen. Nach abwegigen Diskussionen über Vereidigungsmöglichkeiten von Zeugen gipfelte dies im untauglichen Versuch der AfD, dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses einen konkreten Belehrungstext für Zeugeneinvernahmen vorzuschreiben. Werte Kolleginnen und Kollegen! Verdeutlichen Sie sich doch einmal, wie groß eine angebliche Verschwörung sein muss, wenn die höchste Not ihrer Aufklärung darin besteht, über Kommata in Belehrungen zu prozessieren. (Beifall des Abg. Andreas Nowak, CDU) Allein diese Groteske zeigt: Die AfD hat kein Interesse an der Aufklärung ihrer eigenen Vorwürfe. Es würde nämlich etwas anderes herauskommen, als sie selbst insinuiert hat. Dass darüber hinaus jede Zeugenvernehmung ein einziger Fremdscham-Akt ist, weil die Hobby-Sherlock-Holmes der AfD, allen voran Herr Kollege Mayer, (André Barth, AfD: Also, bitte!) bei ziemlich jeder Frage den Kampf mit deutscher Grammatik und einfacher Logik im Zustand geistiger Unbewaffnetheit derart desaströs verlieren, (Sebastian Wippel, AfD: Reden Sie noch einmal von Respekt an irgendeiner Stelle!) dass man fast schon geneigt ist, mit Blick auf die Abwehr weiterer Schäden für die eigene Gesundheit zu helfen, spricht überdies für sich. Um es einmal zusammenzufassen: Das ist hier nicht die große Catilina-Verschwörung und die AfD ist geistig so weit entfernt von den Fähigkeiten eines Cicero wie die Erde von der Sonne. Dieser Untersuchungsausschuss gleicht mit Blick auf das Verhalten und die Fähigkeiten der AfD vielmehr einem schlechten Abklatsch von Barbara Salesch, grotesk inszeniert von einer dilettantischen Laienschauspieltruppe. (Heiterkeit bei den LINKEN) Dennoch – und so weit kann man es zumindest zusammenfassen – hat der UA einiges Interessante zutage gefördert. Interessant und für uns neu waren drei Begebenheiten, die tatsächlich einer weiteren Vertiefung bedürfen, weil sie durchaus als Einflussnahmen ausgelegt werden könnten. Uns wurde zunächst bekannt, dass die AfD, unterzeichnet von Herrn Urban, allen Mitgliedern des Landeswahlausschusses – mit Ausnahme des eigenen Vertreters – einen Brief übersandt hatte, in dem diese unter Fristsetzung und Androhung einer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung aufgefordert wurden, ihre Entscheidung zur Teilzulassung der Landesliste doch zügig zu korrigieren. Uns wurde ferner bekannt, dass eine Vertrauensperson der AfD Druck auf den zuständigen Referatsleiter bei der Landeswahlleiterin ausgeübt haben soll, damit dieser eine Empfehlung zur Zulassung der vollständigen Liste abgeben werde. Und uns wurde bekannt, dass eine andere Vertrauensperson im Vorfeld der Sitzung des Landeswahlausschusses offenbar mit dem eigenen Vertreter im Landeswahlausschuss über die anstehende Sitzung und das Stimmverhalten sprach. Nun gut, das sind zunächst nur Mutmaßungen, die es aufzuklären gilt. Zu diesen Vorgängen werden wir definitiv weitere Zeugen hören. Gleichwohl ist es uns ein Bedürfnis, nach zwei Jahren Untersuchung Bilanz zu ziehen und die Erzählung von der vermeintlichen staatlichen Benachteiligung der AfD ins rechte Licht zu rücken. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir als Koalition vertreten die Auffassung, dass die Menschen im Land ein Recht darauf haben zu erfahren, was aus der angeblich größten Verschwörung des Freistaates nun geworden ist und dass es nach bisherigen Erkenntnissen eher die Ankläger waren, die sich schuldig gemacht haben. Die Wählerinnen und Wähler der AfD haben das Recht zu erfahren, mit welch‘ grandioser Stümperhaftigkeit die Abgeordneten der AfD auf Steuerzahlerkosten eine einzige Farce darbieten. Vielleicht endet nach diesem Zwischenbericht dann auch diese Groteske. Meine Hoffnung ist groß. Bis dahin. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. – Für die SPD-Fraktion erteile ich der Abg. Sabine Friedel das Wort. Bitte schön.
Sabine Friedel SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von meinen beiden Vorrednern haben wir gehört, was bisher geschah. Ich möchte in Erinnerung rufen, wie es dazu kam. Wir erinnern uns: Im Herbst 2019 fand in Sachsen eine Landtagswahl statt. Im ersten Halbjahr 2019 habe viele Parteien dafür ihre Landeslisten aufgestellt. Die allermeisten haben das auch rechtskonform hinbekommen – eine Partei, die bereits seit fünf Jahren im Landtag saß, eben nicht. Das kann passieren. Die Partei, die das nicht hinbekommen hat, hat ihre Wahlunterlagen neun Tage vor Fristende beim Landesamt eingereicht. Die Unterlagen waren nicht korrekt. Deshalb musste die Partei zwei Tage vor dem Fristende völlig neue Unterlagen einreichen. Weil diese auch nicht korrekt waren, kam die Partei zwei Tage später und 70 Minuten vor Fristende noch mal mit neuen Papieren. Der Landeswahlausschuss konnte aufgrund dieser Unkorrektheiten nur einen Teil der Landesliste dieser Partei zulassen. Und dagegen hat dann diese Partei geklagt. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Erfolgreich!) Der Verfassungsgerichtshof hat geurteilt. Es war richtig, nicht die ganze Liste zuzulassen, aber es war falsch, nur 18 Plätze zuzulassen. Richtig ist es vielmehr, 30 Plätze, also die Hälfte, zuzulassen. Dieses Urteil hat die Partei akzeptiert. Trotzdem haben wir hier einen Untersuchungsausschuss, der sich nun mit all den Vorgängen beschäftigen soll. Der Ausschuss wurde auf dringlichen Antrag dieser Partei vor zwei Jahren eingesetzt. Ich habe mir das Plenarprotokoll von damals und die Rede von Herrn Kollegen Urban, Landesvorsitzender und hier auch Einbringer, zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses durchgelesen. Die Rede schloss er mit den Worten, ich zitiere: „Lassen Sie uns keine Zeit mehr verlieren. Beginnen wir dieses große Werk für Demokratie und Gerechtigkeit.“ (Oh-Rufe der CDU – Heiterkeit bei der CDU –
Stephan Hösl CDU
Tatä! Tatä!) – Genau. Und deshalb halten wir es für sinnvoll, nach zwei Jahren Tätigkeit dieses Ausschusses zu schauen, wie weit denn das große Werk für Demokratie und Gerechtigkeit gediehen ist. Als Ausschussmitglied erlaube ich mir, einem Zwischenbericht, den wir im Dezember gern hätten, in einem Punkt vorzugreifen. Dabei bin ich ein wenig anderer Meinung als meine Vorredner. Die Einsetzung des Ausschusses, liebe Kollegen von der AfD, war nicht umsonst. Das muss man ganz klar sagen. Wir haben in diesem Ausschuss den Auftrag herauszufinden, ob und wie die Staatsregierung auf die Entscheidung des Landeswahlausschusses Einfluss genommen hat und – jetzt zitiere ich wieder aus dem Einsetzungsbeschluss – „auch andere in Betracht kommende Einflussnahmen von Politikern zu untersuchen“. Mit Blick auf die Staatsregierung haben wir zwar noch nichts herausfinden können, aber wenn die einsetzende Fraktion in den nächsten Monaten entsprechende Beweisanträge einreichen möchte, dann könnten wir beginnen, das zu untersuchen. Was wir herausgefunden haben ist, dass es offenbar Politiker gegeben hat, die versucht haben, die Mitglieder des Landeswahlausschusses in ihrer Entscheidung zu beeinflussen, – (Andreas Heinz, CDU: Massiv! –
Rico Gebhardt Die Linke
Na, hört euch das an!) und zwar genau der Vorsitzende jener Partei, die nicht dazu in der Lage war, eine korrekte Landesliste aufzustellen, Herr Urban, der Landesvorsitzende der AfD. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach was!) Er schrieb den Mitgliedern des Landeswahlausschusses einen Brief. Herr Kollege Lippmann hat ihn schon angesprochen. Ich möchte einen Teil davon im Wortlaut zitieren: „Wir möchten Ihnen die Gelegenheit geben, auf den Weg des Rechts zurückzukehren.“ (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) „Korrigieren Sie Ihre Entscheidung bis Montag, den 15. Juli 2019, 24:00 Uhr. Widrigenfalls sehen wir uns gezwungen, Sie wegen des Verbrechens der Rechtsbeugung strafrechtlich anzuzeigen. Eine Verurteilung wird Ihre Entfernung aus dem Amt zwingend nach sich ziehen.“ (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hm! – Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) Das schreibt eine Partei ehrenamtlich tätigen Mitgliedern eines Ausschusses, der eine demokratische Wahlhandlung vorbereitet. So, liebe Kolleginnen und Kollegen, sieht das große Werk für Demokratie und Gerechtigkeit aus, wenn es nach der AfD geht. Ich bin sehr gespannt, was die weiteren Untersuchungen noch ans Tageslicht fördern werden. Wenn es Ihnen auch so geht, dann stimmen Sie doch bitte dem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. – Jetzt erteile ich Herrn Mayer für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Norbert Mayer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte zunächst auf Herrn Lippmann antworten. Herr Lippmann, wer Gülle verbreitet, hat offensichtlich keine Argumente. Das sei vorausgeschickt. (Lautes Gähnen des Abg. Sören Voigt, CDU) Der Untersuchungsausschuss „Verstrickungen der Staatsregierung, von Behörden und Politikern in die vom Sächsischen Verfassungsgerichtshof in weiten Teilen bereits als qualifiziert rechtswidrig beurteilte Kürzung der Landesliste der AfD“ soll nach dem Antrag der Koalition bis 31.12. dieses Jahres einen Zwischenbericht seiner Arbeit vorlegen. Eine Unterrichtung der Öffentlichkeit ist grundsätzlich zu begrüßen. So können die Bürger erfahren, welche Fragen wir aufklären und welche Erkenntnisse wir gewinnen konnten. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU – Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Allerdings ist der Untersuchungsausschuss aktuell bis Januar 2022 mit den Zeugenvernehmungen zu den Ereignissen im Landeswahlausschuss terminiert. Die Landeswahlleiterin selbst soll erst im Dezember 2021 befragt werden. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dann wird es knapp mit dem Ausschussbericht. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Dass dieser Teil der Untersuchung so lange dauert, ist dem von Koalition und Linken verursachten Gerangel, den Zeugenvereidigungen und Aussagegenehmigungen geschuldet. (Heiterkeit des Abg. Andreas Nowak, CDU –
Stephan Hösl CDU
Was?) Das als schleppend zu beschreibende Fortkommen des Untersuchungsausschusses liegt unter anderem auch darin begründet, dass insbesondere der Ausschussvorsitzende und die Ausschussmitglieder der Regierungskoalition offensichtlich nicht an einem zügigen Aufarbeiten von Tatsachen interessiert sind. (Heiterkeit bei der CDU und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Es werden immer wieder Fragen der AfD-Ausschussmitglieder moniert oder gar Kraft der Koalitionsmehrheit für unzulässig erklärt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Weil sie sich nicht an Recht und Gesetz halten können!) Dies ist jeweils mit Unterbrechungen der laufenden Anhörungen verbunden, um in eingeschobenen, nicht öffentlichen Beratungen langwierig darüber zu entscheiden. (Zuruf von der CDU: Wir können zählen, wer die meisten Auszeiten hat! –
Rico Gebhardt Die Linke
Dann stellen Sie vernünftige Anträge, dann braucht man nicht zu fragen!) – Ja, und so wird mit verbalen Scharmützeln auf Nebenschauplätzen die eigentliche Arbeit erschwert, obwohl man doch davon ausgehen sollte, dass alle Mitglieder eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses an der Aufklärung von Tatsachen interessiert sein müssten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Finden wir auch! Wir haben festgestellt, dass ihr unfähig seid!) Auch der hier beantragte Zwischenbericht dürfte nicht für mehr Aufklärung, sondern nur einmal mehr für Verzögerung sorgen. Welchem Ziel dient sonst ein Zwischenbericht mitten in einem Untersuchungsabschnitt? Neben zeitschindendem Agieren erleben wir im Ausschuss in der öffentlichen Zeugenbefragung vielfach Erschütterndes. (Andreas Nowak, CDU: Allerdings! – Heiterkeit bei der CDU) Als wir DDR-Insassen 1989 hier in Dresden und in Leipzig bei vielen Demos auf die Straße gingen, hatten wir die Hoffnung auf einen freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat, (Zuruf des Abg. Stephan Hösl, CDU) einen Staat, in dem die Bürger entscheiden, wen sie als Volksvertreter in die Parlamente entsenden wollen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach so?) Menschen, die sie für geeignet halten, ihre Interessen wahrzunehmen. Es sollten nun nicht mehr – wie bisher in der Diktatur üblich – nur von der Partei- und Staatsführung genehmigte Kandidaten zur Wahl stehen. Genau deshalb ist es uns so wichtig, dass ein Wahlausschuss nur dann Kandidaten dem Wähler vorenthalten kann, wenn besonders strikte gesetzliche Bedingungen nicht eingehalten wurden, (Zuruf von der CDU) beispielsweise, wenn keine Bescheinigung der Wählbarkeit vorgelegt wurde. Was wir in den Befragungen bisher schon erleben mussten, ist mitunter schwer zu ertragen. (Lachen bei und Zurufe von der CDU) Die Bedeutung freier Parlamentswahlen für die Demokratie stößt bei einem Teil der Zeugen auf absolutes Desinteresse, das oft einhergeht mit vorauseilender Beflissenheit, die an den „Untertan“ von Heinrich Mann erinnert. Frau Prof. Schönberger nannte die Streichung damals eine demokratische Tragödie in Sachsen. Für uns zeichnet sich bereits jetzt ein veritables Versagen von Trägern der Demokratie ab. Wir werden der Öffentlichkeit einen Zwischenbericht vorlegen, der dieses Demokratieversagen offenlegt. Darauf können Sie sich freuen. Allerdings ist der Berichtstermin willkürlich gewählt, womöglich, weil der Ausschussvorsitzende seine Aufgabe zum Jahresende niederlegen will, dann sollte er dies bitte auch so klar benennen. Oder soll die Zeugenbefragung der qualifiziert rechtswidrig handelnden Landeswahlleiterin Carolin Schreck weiter hinausgezögert werden? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist aber jetzt eine Tatsachenbehauptung!) Das ist eine Frage. Was befürchtet die Koalition bei der Befragung dieser Zeugin? Wir bleiben dran an der Aufklärung, versprochen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Mayer für die AfD-Fraktion. Ich sehe Herrn Valentin Lippmann am Mikrofon 4, vermutlich mit einer Kurzintervention.
Valentin Lippmann GRÜNE
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Eine Kurzintervention zum Redebeitrag des Kollegen Mayer. Herr Mayer, es ist auch Inbegriff Ihrer Arbeit im Untersuchungsausschuss. Sie halten sich nicht an Fakten, sondern Sie mutmaßen. Ich möchte zwei Dinge richtigstellen. Zum einen: Dass die Landeswahlleiterin erst so spät vernommen wird, liegt daran, dass Sie ein Jahr lang Verfahrensfragen ventiliert haben, die keinen Sachzusammenhang zum Untersuchungsausschuss hatten. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Geben Sie doch zu, dass Ihnen die Frage, ob eine symbolische Vereidigung nun zulässig ist bzw. ob eine Vereidigung strafverschärfend ist oder nicht, obwohl die Rechtsfrage geklärt war, offenbar so wichtig war, dass Sie ganze Untersuchungsausschusszyklen damit verbracht haben, uns damit nicht nur zu langweilen, sondern auch zu blockieren. (Zurufe von der CDU) – Das ist schon mal interessant für die Verfahrenshinweise. Es könnte den Verfahrensbevollmächtigten bzw. Zeugenbeistand von Frau Schreck schon einmal interessieren. Er kann ja das Protokoll lesen. Herr Mayer hat gerade angekündigt, dass er Frau Schreck vereidigen wolle. Na, dann schauen wir mal, wo wir herauskommen. Zweiter Punkt, bei dem Sie nicht bei der Wahrheit geblieben sind. Ein Großteil der Sitzungsunterbrechungen basiert nicht darauf, dass Ihre Fragen beanstandet werden, sondern dass die AfD plötzlich aus der Kalten Beratungsbedarf anzeigt, zuletzt in der Zeugenvernehmung des Zeugen Wolf. Dort wurde bereits nach dem Eingangsstatement des Zeugen von der AfD eine Sitzungsunterbrechung ohne erkennbaren Grund beantragt. Zuletzt sollten zwischendurch irgendwelche Fotos herbeigeschafft werden, die dann nicht herbeigeschafft wurden, Sitzungsunterbrechungen bei der Vernehmung anderer Zeugen des Landeswahlausschusses. Die AfD hat – das kann ich hier alles erzählen, weil das in öffentlicher Sitzung stattfindet – auch schon Fragen von mir beanstandet, was dann zur Sitzungsunterbrechung geführt hat. Also wenn, dann bleiben Sie bitte bei der Wahrheit, dass Sie in einem wirklich chaotischen Trollverfahren diesen Untersuchungsausschuss so lahmlegen, dass Sie selbst nicht mehr wissen, wo hinten und vorn ist, und was Sie eigentlich in diesem Untersuchungsausschuss suchen. Mir kommt es vor, dass dieser Untersuchungsausschuss bei Ihnen eine Art Zombieveranstaltung ist, die nur noch existiert, weil keiner mehr weiß, was der Grund dafür war, und keiner in der AfD weiß, warum er das eigentlich tut. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Lippmann, Ihre Redezeit!
Valentin Lippmann GRÜNE
Nur viel reden, schlechte Fragen stellen und am Ende dieses ganze Verfahren zu desavouieren. Diesbezüglich sollten Sie bei der Wahrheit bleiben, Herr Kollege. – Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war eine Kurzintervention von Valentin Lippmann. Herr Mayer, möchten Sie reagieren? – (Norbert Mayer, AfD: Nein, danke!) – Alles klar. Dann bitte ich jetzt Frau Kollegin Köditz für die Fraktion DIE LINKE.
Kerstin Köditz Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag möchten die Fraktionen von CDU, GRÜNEN und SPD einen Schritt gehen, der für einen Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags eher ungewöhnlich ist. Allerdings handelt es sich um einen eher ungewöhnlichen Untersuchungsausschuss. Gerade deshalb wird die Fraktion DIE LINKE, dem Antrag einen Zwischenbericht vorzulegen, gern zustimmen. Aus unserer Sicht gibt es dafür mindestens drei zwingende Gründe. Erstens berühren die Themen des Untersuchungsausschusses auch Fragestellungen zu wahlrechtlichen Bestimmungen. Sie werden spätestens bei der Vorbereitung der nächsten Landtagswahl wieder relevant und sind Sache des Gesetzgebers, also dieses Landtags. Er muss gegebenenfalls die Möglichkeit haben, den eigenen Handlungsbedarf rechtzeitig zu erkennen, bevor der Untersuchungsausschuss endet, womöglich erst zum Ende der Wahlperiode, das wäre dann zu spät. Zweitens enthält der Untersuchungsauftrag eine ganze Reihe allein von den Mitgliedern der AfD-Fraktion als Antragstellerin behaupteter, äußerst schwerwiegender Vorwürfe. Sollten sie sich nur zu einem Teil bewahrheiten, kämen sie einer Art Verschwörung gleich, die unter gar keinen Umständen hingenommen werden dürften, sondern jetzt in die Debatte gehören. Drittens geht das alles den gesamten Sächsischen Landtag auch dann etwas an, wenn sich im Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme nichts von alledem bewahrheitet hätte, wenn die von der AfD behaupteten schwerwiegenden Vorwürfe nur heiße Luft waren, wenn die AfD den Landtag mit der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses beauftragt hätte, der überhaupt keine Verschwörung aufdecken kann, weil da nie etwas anderes war als eine abwegige Verschwörungstheorie der AfD. Meine Damen und Herren, genau das – also dieses drittens – ist aus unserer Sicht der Fall. Dass dies genauso eintritt, war, ehrlich gesagt, von Anfang an zu befürchten. In Untersuchungsausschüssen früherer Wahlperioden ging es um große landespolitische Skandale im Freistaat, um tatsächliches Regierungsversagen, um den Crash der Sächsischen Landesbank mit einem Milliardenschaden für den Freistaat, um einen „Sachsensumpf“ mit Fällen von Korruption bis in die höchsten Ebenen hinein und nicht zuletzt um eine rechtsterroristische Mordserie. Als aber der Vorsitzende der AfD-Fraktion vor knapp zwei Jahren zur Einsetzung des aktuellen Untersuchungsausschusses sprach, ließ er uns wissen, dass er das „schärfste Schwert der Opposition“ unter anderem über der Kaffeerösterei der Ehefrau eines früheren Landeswahlleiters kreisen lassen möchte. Er verglich das Thema sogar mit der Barschel-Affäre. (Heiterkeit bei der CDU) Von einer Kaffeerösterei hat der Untersuchungsausschuss bisher nichts gehört. Auf irgendeine Affäre deutet überhaupt nichts hin. Bisher hat sich der Untersuchungsausschuss anhand von Sachverständigen einen Überblick zum regulären Ablauf eines Wahlvorbereitungsverfahrens verschafft. Wir haben Einblick in die konkrete Arbeit der Landeswahlleitung gewonnen. Wir haben sämtliche Beisitzerinnen und Beisitzer des Landeswahlausschusses befragt, die am 5. Juli 2019 an der Entscheidung beteiligt waren, die Landesliste der AfD zu kürzen. Dank der „Verhörspezialisten“ der AfD wissen wir inzwischen genau, wie der Raum eingerichtet war, in dem der Landeswahlausschuss getagt hatte, und wo welcher Ordner stand. Aber die Frage danach, ob auf ihre Entscheidung Einfluss genommen oder Druck ausgeübt wurde, haben alle – ich betone: alle – Zeuginnen und Zeugen bislang klar verneint, auch der Beisitzer, den die AfD benannt hatte. Das deckt sich mit der Aktenlage und dem Sachstand, den wir schon sehr lange kennen, beispielsweise aus den Medien, aus den Verfahren vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof, aber auch aus dem Wahlprüfungsausschuss dieses Hauses. Meine Damen und Herren! Wahr ist Folgendes: Es war die AfD, die während der Aufstellung ihrer Kandidierenden plötzlich das Wahlverfahren gewechselt hat. Es war die AfD, die ihre Unterlagen kurz vor knapp einreichte. Es war die AfD, die bei dieser Gelegenheit nicht eine, sondern zwei Landeslisten vorlegte. Es war die AfD, die nachvollziehbare Zweifel daran weckte, ein rechtmäßiges Aufstellungsverfahren durchgeführt zu haben. Es war die AfD, der es nicht gelang, diese Zweifel auszuräumen, übrigens auch nicht vor dem Verfassungsgerichtshof. Und es war die AfD, die bis heute nicht bereit ist, irgendeinen eigenen Fehler zuzugeben. Natürlich könnte es sein, dass die weitere Arbeit des Untersuchungsausschusses neue Tatsachen ans Licht bringt. Es gibt bereits ernst zu nehmende Hinweise, dass es durchaus mehrere Versuche gegeben haben könnte, Druck aufzubauen und Einfluss auf die Haltung der Landeswahlleitung zu nehmen. Redner vor mir haben dies schon betont. Allerdings kamen diese Versuche mutmaßlich vom AfD-Landesvorsitzenden und einem Mitglied der heutigen AfD-Fraktion. Auch davon sollte der gesamte Landtag und sollte die Öffentlichkeit in einem Zwischenbericht erfahren. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN sowie vereinzelt bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kerstin Köditz für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Herr Ulbrich für die AfD-Fraktion, bitte.
Roland Ulbrich AfD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gemäß dem Antrag, den wir heute debattieren, soll der Untersuchungsausschuss, bei dem es um die widerrechtliche Streichung der Landesliste der AfD im Jahr 2019 geht, zum Stand seiner Arbeit berichten. Was damit erreicht werden soll, bleibt im Dunkeln – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Haben Sie jetzt nicht zugehört oder was? – Zurufe der Abg. Svend-Gunnar Kirmes, CDU, und Sarah Buddeberg, DIE LINKE) oder vielleicht auch nicht. Offenbar möchte man der Öffentlichkeit mit einem eher inhaltsleeren Zwischenbericht Sand in die Augen streuen. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Natürlich, ganz klar! – Lachen bei den LINKEN) Man möchte betriebsame Aufklärungsarbeit vorgaukeln, obwohl das Verfahren von den Koalitionsfraktionen seit Monaten verschleppt wurde. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Guten Morgen! – Lachen bei der CDU – Unruhe) Im Hinblick auf die Bundestagswahl war Aufklärung wohl eher etwas, was man in der Regierungskoalition nun wirklich nicht gebrauchen konnte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ihr glaubt wirklich eure eigenen Geschichten, oder? Das ist doch absurd!) So wurde entgegen der verneinenden Stellungnahme der Staatsregierung ein Rechtsgutachten über die Frage eingeholt, ob für die Zeugenvernehmung der Mitglieder des Wahlausschusses eine Aussagegenehmigung eingeholt werden müsse. Das Ergebnis war von vornherein klar. Da die Mitglieder des Wahlausschusses nicht weisungsgebunden sind, was wir schon aus Sachverständigengutachten wussten, gibt es auch keine Behörde, die diese Aussagegenehmigung hätte erteilen können. Aber Hauptsache: Zeit schinden bis nach der Bundestagswahl. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Ulbrich, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Roland Ulbrich AfD
Bitte schön, Frau Kollegin. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Sabine Friedel am Mikrofon 1, bitte schön.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank, Herr Kollege. Erinnern Sie sich daran, dass es auch ein Gutachten zu der Frage gab, wie der Vorsitzende die Zeugenbelehrung zu machen habe, und dass dieses Gutachten dann aber aus Ihrer Sicht nicht akzeptabel war? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dass es dann eine Klage dazu gab!) Worin bestand der Unterschied? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ich sage nur: Konfrontation! – Vereinzelt Heiterkeit)
Roland Ulbrich AfD
In der Tat gab es ein solches Verfahren, wobei wir darüber gestritten haben. Ich werde darauf gleich noch zu sprechen kommen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Aber was Sie ja interessiert, Frau Kollegin, scheint der Unterschied zu sein. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) In der Tat ist hier das Ergebnis von vornherein klar gewesen. In der anderen Sache war das Ergebnis überhaupt nicht klar (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das war klar!) und sehr, sehr schwierig. Man könnte darüber sehr viel schreiben, etwa über das Petry-Urteil des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage. (Svend-Gunnar Kirmes, CDU: Das ist zum Fremdschämen, so etwas zu hören! – Zuruf: Haben Sie das Gefühl, dass der Verfassungsgerichtshof falsch geurteilt hat? – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Also, bitte schön: Ich versuche ja, Ihre Gedanken aufzugreifen. (Zurufe von der CDU: Aber das ist schwierig! – Es gelingt Ihnen aber nicht!) Aber offensichtlich sehe ich da auch nicht den Unterschied. (Zurufe der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD) Aber ich denke, ich führe einmal fort. Vielleicht erlauben es mir meine weiteren Ausführungen, auch auf die von Ihnen vorgetragene Frage (Sabine Friedel, SPD: Ja?) dann doch zu antworten. (Sabine Friedel, SPD: Ich bin gespannt!) Gut, die Bundestagswahl haben wir nun hinter uns – mit einer AfD als stärkster Kraft in Sachsen (Beifall bei der AfD) und einer verdientermaßen schallenden Ohrfeige für die Regierungsfraktionen. Ich gratuliere dazu übrigens, weiter so! (Zurufe von der CDU und des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Aber nun zurück zum Untersuchungsausschuss. Der eigentliche Skandal geht noch ein Stück weiter, denn praktischerweise dürfen nach § 9 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes keine Mitteilungen aus einer nicht öffentlichen Sitzung in einer öffentlichen Debatte vorgebracht werden. Eine hervorragende Regelung, um der Öffentlichkeit genau das vorzuenthalten, worauf es am meisten ankommt, und um Regierungsmauscheleien weitgehend unter Verschluss zu halten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Gekrönt wird das Ganze von der Regelung, nach der Zeugen zwar vereidigt werden können, ein eventueller Meineid aber nicht strafbar ist. (Zuruf des Abg. Svend-Gunnar Kirmes, CDU) Eine fahrlässige Falschaussage ist damit auch von rechtlichen Konsequenzen befreit. (Zuruf: Nein!) Ein Meineid, der nicht strafbar ist, verfehlt allerdings seinen Zweck. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Warum sollen Politiker oder Ministerialbeamte bei einem Meineid vor einem Untersuchungsausschuss nicht genauso bestraft werden können wie jeder x-beliebige Zeuge vor Gericht? (Zurufe von der CDU und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Vereinzelt Beifall bei der AfD – Unruhe) Hier drängt sich der Verdacht auf, dass dieses rechtlich fragwürdige Verfahren geschaffen wurde, um besagten Personenkreis zu schützen. (Lachen – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh nein! – Zurufe der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD) Dann können wir uns einen solchen Untersuchungsausschuss auch gleich schenken. Letztlich ist es eine Farce, (Svend-Gunnar Kirmes, CDU: Dummheit ist das! – Zuruf von der CDU: Das darf nicht wahr sein!) die nur dazu dient, der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wo haben Sie Ihr juristisches Staatsexamen gemacht? – Unruhe) Man signalisiert, Verfehlungen aufdecken zu wollen, doch letztlich wird nur verschleiert. Hier kann man nur zu einem Schluss kommen: Die Regelung, Falschaussagen unter Eid nicht zu bestrafen, wenn sie vor einem Untersuchungsausschuss erfolgen, muss dringend geändert werden. Solange das nicht erfolgt ist, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Machen Sie doch mal einen Gesetzentwurf dazu!) gehören Untersuchungsausschüsse in letzter Konsequenz in die Abteilung „Brot und Spiele“. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Dann beenden Sie das doch!) Da ist es vollkommen gleichgültig, dass der Bundestag die Strafbarkeit des Meineids für seine Untersuchungsausschüsse abgeschafft hat. Wir müssen ja nicht jedes Unrecht kopieren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Die AfD-Fraktion hat dagegen vor dem Verfassungsgerichtshof geklagt. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Ulbrich, gestatten Sie eine Zwischenfrage am Mikrofon 5?
Roland Ulbrich AfD
Wie bitte? Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Eine Zwischenfrage am Mikrofon 5.
Roland Ulbrich AfD
Bitte schön, Herr Kollege. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte schön, Herr Nowak.
Andreas Nowak CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege! Haben Sie schon einmal von dem Begriff der Einheit der Rechtsordnung gehört? (Heiterkeit bei der CDU – Zuruf von der CDU: Als Anwalt wohl nicht!)
Roland Ulbrich AfD
Selbstredend ist mir dieser Begriff geläufig. (Zuruf von den LINKEN) Ich nehme einmal an, dass Ihre Frage anspielt auf die unterschiedliche Regelung auf der Bundesebene und auf Landesebene. Auf Bundesebene ist das Untersuchungsausschussgesetz für Untersuchungsausschüsse des Bundestages geändert worden, weil es manchmal passiert, dass beispielsweise der Bundeskanzler von der CDU dort einen Blackout hat. (Heiterkeit bei der AfD) Deswegen hat man wahrscheinlich gesagt: Es ist besser, wir schaffen den Eid ab. Das mag der Bundesgesetzgeber auch so tun. Wir als Landesgesetzgeber haben aber die Vereidigungsmöglichkeit noch in unserem Untersuchungsausschussgesetz. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Das ist lebhafter Ausdruck des Föderalismus. Ich denke, dass ich damit Ihre Frage beantwortet habe. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es gibt gleich noch eine Zwischenfrage, Herr Ulbrich, am Mikrofon 3.
Roland Ulbrich AfD
Sollen wir das gleich machen? Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ja, machen wir es gleich.
Roland Ulbrich AfD
Na gut, dann machen wir es gleich. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, machen wir es gleich!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Valentin Lippmann, bitte, am Mikrofon 3.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Ulbrich, Sie sind ja nun nach meiner Kenntnis als Fachanwalt für Strafrecht besonders in der Materie bewandert. Können Sie mir bitte einmal sagen, woher Sie die notwendige Nebenstrafrechtsbefugnis des Landes für das Untersuchungsausschussrecht jenseits der Regelung des Bundes über die Strafbarkeit von entsprechenden Falschaussagen vor Untersuchungsausschüssen nehmen?
Roland Ulbrich AfD
Die Strafbarkeit von Meineiden ist in einem Bundesgesetz geregelt, nämlich in § 154 StGB. Die Frage, ob man vereidigt oder nicht, ist wiederum der jeweiligen Ebene überlassen. Der Bund hat nur entschieden, dass sie das eben so wollen, nachdem es wohl vor dem Jahr 2000 anderes geregelt war. Das kann man so machen, aber damit sehe ich auch keine weitere Notwendigkeit, das gleichzuschalten. Ich war jetzt stehengeblieben. Der Eid scheint ja noch eine interessante Sache zu sein. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben doch damit angefangen!) Das ist auch interessant. Wir haben also dagegen geklagt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie wollten ein Urteil vom Verfassungsgerichtshof! – Weitere Zurufe) – Nein, das wollte ich nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Und wie ist es ausgegangen?) Vor dem Verfassungsgerichtshof wurde gegen diese Entscheidung zur Vereidigung geklagt, dass eben der Vorsitzende – und jetzt wird nämlich die Belehrung interessant – belehrt, dass das nicht strafbar sei. Was ist die Konsequenz? Wenn das Strafgericht jetzt zu der Auffassung gelangen würde, das sei strafbar, kann sich der Zeuge auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum beziehen, weil ihn ja der Vorsitzende so belehrt hat. Also, das heißt, er geht dann straflos aus. Diese Niederlage zeigt mit erschütternder Klarheit, dass wir uns mit der derzeitigen Regelung und auch dieser Entscheidung bereits vom Rechtsstaat entfernt haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Oh Gott! –
Rico Gebhardt Die Linke
Sie haben etwas von Rechtsstaatlichkeit erzählt, aber es war eine andere Sache! Peinlich!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich sehe am Mikrofon 3 vermutlich eine Kurzintervention von Valentin Lippmann. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin, ich bitte um eine Kurzintervention.) Bitte schön.
Valentin Lippmann GRÜNE
Werte Kolleginnen und Kollegen! Werter Kollege Ulbrich, wenn ich das jetzt einmal logisch nachvollziehe, hat sich der Verfassungsgerichtshof also vom Rechtsstaat entfernt. Herr Mayer beruft sich aber die ganze Zeit darauf, dass der Verfassungsgerichtshof eine „qualifiziert rechtswidrige Kürzung“ Ihrer Landesliste festgestellt hat. (Roland Ulbrich, AfD: Das war vor der Entscheidung!) Jetzt habe ich ein Problem. Entweder hat man sich seitdem sehr weit entfernt oder Sie haben ein Logikproblem, dass auch diese Feststellung des Verfassungsgerichtshofes vom Rechtsstaat entfernt wäre. Vielleicht sollten Sie dann Ihren Untersuchungsausschuss wirklich einstampfen. Damit keine Mythen entstehen: Im § 162 Abs. 2 StGB steht, dass die §§ 153 und 157 bis 160, soweit sie sich auf falsche uneidliche Aussagen beziehen, auch auf falsche Angaben vor einem Untersuchungsausschuss eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes anzuwenden sind. Über alles Weitere haben wir im Ausschuss hinreichend diskutiert. Dadurch entsteht eine Sperrwirkung für die Strafbarkeit von Meineiden vor Untersuchungsausschüssen der Länder. Da können Sie sich auf Landesebene drehen und wenden, wie Sie wollen, das hat der Bundesgesetzgeber entschieden. Jetzt behaupten Sie, die Verschwörung gehe so weit, dass man schon bei der Änderung des Strafgesetzbuches wusste, dass eines Tages ein Landeswahlausschuss in Sachsen 20 Jahre später die Landesliste der AfD kürzt und man deswegen die vermeintlichen Protagonisten nicht mehr vereidigen könne und dass dies das Ziel der ganzen Geschichte war. Dazu sage ich Ihnen ganz ernsthaft: Wenn der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber so viel Weitsicht hatte, mache ich mir wirklich keine Sorgen mehr um unsere Zukunft. Diejenigen würde ich dann auch einmal befragen, wie die nächsten Lottozahlen aussehen. Merken Sie, wie absurd Ihre Argumentation ist? (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zu guter Letzt möchte ich feststellen: Ihre Nebelkerze zur Belehrung durch den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses ist doch vor dem Verfassungsgerichtshof krachend gescheitert. Ihr Antrag war offensichtlich unbegründet. Das war ein Schlag ins Gesicht, und zwar nicht ins Gesicht des Ausschusses, sondern in Ihr Gesicht. Daher kann ich nur feststellen: Mit Ihren Winkelzügen, die Sie hier versuchen, verlängern Sie diesen Ausschuss, ohne einen Mehrwert an Erkenntnis zu haben. Wir freuen uns aber, dass es diesen Ausschuss gibt; denn es gelingt nachzuweisen, dass Sie das viel größere Problem verursacht haben als die, die Sie dafür anschuldigen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Ulbrich hat sich gemeldet.
Roland Ulbrich AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Sperrwirkung des § 162 StGB ist eine hoch umstrittene Geschichte. Das wird beispielsweise auch in einem Obiter Dictum im Petry-Urteil des BGH nicht so gesehen. Diese Sache ist nicht offensichtlich unbegründet. Das ist so entschieden worden. Sie können mir glauben, dass ich mich da sehr genau darum gekümmert habe, auch um den Streitstand zu dieser Thematik. Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes: Natürlich unterscheidet der zu unterschiedlichen Zeiten übrigens auch mit unterschiedlichem Personal. Bestimmte Tendenzen stellen wir auch beim Bundesverfassungsgericht fest. Auch da ändert sich möglicherweise etwas. Deswegen lasse ich es mir nicht nehmen, dass ich eine Entscheidung eines Gerichts kritisiere, auch wenn dasselbe Gericht vor Jahren in einem ganz anderen Sachverhalt in einem Sinne entschieden hat, wie ich es für richtig fand. Das ist doch eigentlich die Normalität juristischen Arbeitens. Ich meine, diese von Ihnen als Formalie abgetane Angelegenheit „Belehrung über die Strafbarkeit von Meineiden“ halte ich aus den von mir genannten Gründen, die ich in meiner Rede dargestellt habe, für sehr wichtig. Deshalb ist das keine Verzögerung. Dass objektiv verzögert wurde, mag sein. Dies ist aber für ein solches Verfahren wichtig. Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war jetzt die Reaktion auf die Kurzintervention. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Wünscht die Staatsregierung das Wort? – Nein. Dann könnten wir jetzt zum Schlusswort kommen. Tagesordnungspunkt Natürliche und persönliche Grenzen kindgerechte frühkindliche Sexualerziehung Drucksache 7/7678, Hierzu können die Fraktionen wie folgt Stellung nehmen: Als einreichende Fraktion die AfD, dann die CDU, DIE LINKE, die BÜNDNISGRÜNEN, die SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile jetzt für die AfDFraktion Herrn Dr. Weigand das Wort.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich aus einer Kita-Handreichung in Berlin zitieren: „Mein Name ist Kim. Ich bin fünfeinhalb Jahre alt. Mein Name ist für Jungs und für Mädchen. Ich möchte einmal einen Bart haben und Brüste mit Milch drin, Baby im Bauch, Penis und Scheide und eine hohe Stimme.“ Das stammt aus der Kita-Handreichung „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ als Themen für frühkindliche Erziehung in Berlin. (Zurufe von der AfD: Hört, hört!) Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Wollen wir diesen Frühsexualisierungsirrsinn in Sachsen auch? – Nein, wir wollen diesen Irrsinn nicht, und daher stellen wir heute unseren Antrag. (Beifall bei der AfD) Wir wollen die Kinder vor diesen Kim-Geschichten schützen, die die Kinderseelen zerstören. Jeder, der Kinder hat, weiß, dass Kinder Fragen stellen. Das erlebe ich zu Hause mit drei Kindern auch. (Widerspruch des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Ja, Herr Gebhardt, das erlebe ich auch. Wenn die großen Geschwister merken, dass bei der Mama ein Baby im Bauch ist, stellen sie Fragen. Dann erklärt man ihnen, wie das alles passiert. Man belästigt die Kinder aber nicht mit Themen, die sie nicht interessieren. Man überwältigt sie nicht. Man zerstört nicht Kinderseelen. Deshalb sagen wir ganz klar Nein zur Frühsexualisierung unserer Kinder. (Zuruf von der CDU: Darauf würden wir verzichten!) Dann kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 7/7636. Wer dieser Drucksache zustimmt, den bitte ich jetzt ums Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer Mehrheit von Stimmen dafür und einigen Enthaltungen ist der Drucksache somit zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt gilt als abgeschlossen. Ich rufe jetzt auf von Kindern schützen – Eine alters- und im Bildungsplan festschreiben Antrag der Fraktion AfD (Beifall bei der AfD) Warum ist unser Antrag so wichtig? Wir hatten die Landtagswahlen 2019 und die GRÜNEN sind in die Regierung gekommen. Wenn man nach Baden-Württemberg schaut, sieht man, was passiert, wenn die GRÜNEN Verantwortung in der Bildung übernehmen. Da wird einem ja frühsexualisierungsmäßig schlecht. Und schaut man dann noch in das grüne Wahlprogramm 2019, findet man Folgendes: Geschlechtergerechtes Lernen an Kitas und Schulen muss selbstverständlich werden. Sie wollen flächendeckende Aufklärungsprojekte zu sexueller Vielfalt fördern. Im Koalitionsvertrag haben sie es dann schön versteckt mit einem Satz: Den sächsischen Bildungsplan entwickeln wir fort und passen ihn an neue Herausforderungen an. Das ist dann so ein typischer Kaugummisatz der CDU, den Sie in jede Richtung ziehen können. Deswegen ist es heute wichtig, ganz klar Nein zu sagen zu dieser Frühsexualisierung. Dass die Zeit drängt, zeigt auch eine Kleine Anfrage von mir. Herr Piwarz hat geantwortet, der Bildungsplan wird überarbeitet. Mit dem heutigen Antrag wollen wir Ihnen ins Stammbuch schreiben, unsere Kinder vor der Frühsexualisierung durch die BÜNDNISGRÜNEN zu schützen. (Beifall bei der AfD) Unser Antrag will erstens, dass die traditionelle Familie nicht mehr infrage gestellt wird. Wenn Frau Giffey von der SPD die Wörter Mutter und Vater verbieten und diese durch Elternteil 1 und Elternteil 2 ersetzen will, dann ist das ein Angriff auf die traditionelle Familie, meine Damen und Herren. (Lebhafter Beifall bei der AfD) Ein Land kann nur fortbestehen, wenn es Kinder gibt. Ein Land kann nur fortbestehen, wenn es Familien fördert und stärkt. Ein Land kann nur fortbestehen, wenn es sich schützend vor seine Mütter, vor seine Väter und seine Kinder stellt und der Frühsexualisierung keinen Millimeter Raum einräumt. Das ist wirklicher Familienschutz. Das ist Deutschland, aber normal. (Beifall bei der AfD – Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE, meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Dr. Weigand, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Dr. Rolf Weigand AfD
Ja, bitte. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Lucie Hammecke, bitte.
Lucie Hammecke GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Weigand, mich würde doch interessieren, ob Sie wirklich davon ausgehen, dass Frau Giffey es Kindern verbieten wollte, ihre Eltern als Mutter und Vater anzusprechen, oder ob es nur darum ging, in offiziellen Dokumenten andere Dinge zu verwenden. Also nur zur Aufklärung, worüber Sie da eigentlich gerade sprechen.
Dr. Rolf Weigand AfD
Vielen Dank für die Zwischenfrage. Es beginnt mit offiziellen Dokumenten, wo die Sprache verändert wird. Man muss am Anfang gleich Stopp sagen. Ich komme gleich noch zu einem Beispiel, was zeigt, dass die SPD mit Bundesfamilienministerin Giffey die Grenzen überschreitet. Das ist Punkt 2 unseres Antrages, Kinder vor Inhalten zu schützen, die ihre natürliche Schamgrenze verletzen. Da müssen Sie einmal auf die Internetseite des Bundesfamilienministeriums schauen. Dort heißt es an Erzieher gerichtet: Bieten Sie Kindern Bücher an, in denen transgeschlechtliche oder gender-non-konforme Personen vorkommen. Die Erzieher sollen also Kindern quasi Geschichten mit transgeschlechtlichen und gender-non-konformen Personen in der Kita vorlesen. Das wird bei einigen Fragen aufwerfen. Ich stelle mir vor, wenn so eine kleine Vierjährige dasteht, die Erzieherin liest so eine Geschichte vor und dann sagt die kleine Emma: Was hast du mir gerade erzählt, Tante Biene? Und die sagt dann: Das war doch die Kim, die ist transgeschlechtlich, die hat einen Bart und Brüste und einen Penis. Die kleine Emma wird unruhig und dann sagt die Erzieherin: Da brauchst du keine Angst haben, da ist noch jemand mit dabei. Das ist die Lisa, die ist gender-non-konform. Und dann rennt die kleine Vierjährige weinend weg. Das darf nicht sein und deshalb müssen wir der Sexualpädagogik, der Vielfalt und der Frühsexualisierung im Bildungsplan keinen Raum einräumen und die Elternrechte dazu stärken. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Ein bisschen krank ist das schon, was Sie da erzählen!) – Sie können gerne gehen, Herr Gebhardt. Sie wird hier niemand vermissen in diesem Landtag, glauben Sie es mir. (Lebhafter Beifall und Lachen bei der AfD) Jetzt werden die Kollegen von der CDU-Fraktion gleich kommen – ich erwarte es ja – und sagen: Ach, Herr Weigand, das ist völliger Quatsch, was Sie hier erzählen. Frühsexualisierung findet bei uns in Sachsen nicht statt und wir brauchen diesen AfD-Antrag nicht – Herr Gasse, Sie lächeln, ich warte schon, was gleich kommt. Und mit der CDU wird es niemals Frühsexualisierung geben, niemals! – Ja, da haben Sie recht. Mit der CDU gab es ja auch niemals Frühsexualisierung in Baden-Württemberg gemeinsam mit den GRÜNEN. Mit der CDU gab es auch niemals die Gemeinschaftsschule in Sachsen, vorher ausgeschlossen, dann eingeführt. Mit der CDU gab es auch niemals die Ehe für alle in diesem Land, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Diese „Umfalleritis“ der CDU zeigt, Frühsexualisierung kann in Sachsen nur durch die AfD verhindert werden. (Beifall bei der AfD) Wir wollen die traditionelle Familie schützen. Wir wollen Mütter und Väter klar benennen, auch in Dokumenten. Wir wollen keine Frühsexualisierung in den Kitas. Wir wollen ein Sachsen, aber normal. Wir bitten Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Jetzt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Gasse, bitte.
Holger Gasse CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Thema des vorliegenden AfD-Antrags lautet – Herr Dr. Weigand hat es schon vorgestellt: Natürliche und persönliche Grenzen von Kindern schützen, eine alters- und kindgerechte frühkindliche Sexualerziehung im Bildungsplan festschreiben. An dieser Überschrift für sich allein genommen ist erst einmal nichts auszusetzen. Es ist unbestritten, dass einerseits eine sehr wichtige Aufgabe unseres Staates darin besteht, unsere Kinder vor jeder Form von sexuellen Übergriffen und vor Missbrauch zu schützen. Im Rahmen der Prävention ist unter anderem die sogenannte sexuelle Bildung ein wichtiger Baustein, Missbrauch zu verhindern. Andererseits – Herr Dr. Weigand, und da fangen unsere Meinungsverschieden mit Ihnen bereits an – gehört es in einer demokratischen Gesellschaft eben ausdrücklich nicht zu den Aufgaben des Staates, bestimmte sexuelle Ausdrucks- und Lebensweisen vorzuschreiben, ganz im Gegenteil. Der Staat hat die Aufgabe, dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch eine realistische Chance zu geben. Sicherlich ist es so, wie die AfD-Fraktion in ihrem Punkt 1 feststellt, dass auch heutzutage die meisten Kinder im traditionellen Familienmodell mit Vater, Mutter und Kind leben. Allerdings sind sowohl die Eltern als auch die pädagogischen Fachkräfte zunehmend mit verschiedenen, eben auch anderen Lebensmodellen konfrontiert, mit nur einem Elternteil, zum Beispiel durch Tod oder Trennung, mit gleichgeschlechtlichen Elternteilen mit Solo-Müttern zum Beispiel nach künstlicher Befruchtung, durch Adoption und Stiefkindadoption, durch das Aufwachsen bei den Großeltern und durch Pflegefamilien oder Patchworkfamilien. Wir tun gut daran, wenn wir diese Modelle nicht ignorieren. Sie entsprechen halt der heutigen Realität. Sie sind im Leben der Kinder jeden Tag sichtbar und deshalb müssen wir auch darauf eingehen. Wenn die AfD-Fraktion im Punkt 2 feststellt, dass „die Familien- und Sexualerziehung nicht die Intimsphäre der Kinder verletzen, ihre natürlichen Schamgrenzen überschreiten und somit anfällig für Missbrauch machen darf“, dann sei ihr gesagt dass dieser Punkt eine Selbstverständlichkeit ist, die der Landtag nicht erst feststellen muss und die allein schon durch den Kinderschutz-Paragrafen 8 im SGB IIX Schutzauftrag bei Kindswohlgefährdung geregelt ist. Ich halte es für eine grobe und ehrlich gesagt auch für eine infame Unterstellung gegenüber unseren Pädagogen, wenn die AfD-Fraktion fordert, „die Relativierung der Familie als Mutter, Vater und Kind in der Öffentlichkeit und im Bildungsbereich zugunsten anderer Lebensentwürfe zu unterbinden“. Was ist denn eigentlich hier mit Relativierung gemeint? Ist damit gemeint, dass pädagogisches Handeln auf die Lebensumstände der Kinder reagiert, dass die Wirklichkeit abgebildet wird, in der nun einmal neben der traditionellen Familie eben auch andere Modelle existieren? Das ist keine Relativierung, meine Damen und Herren. Das ist die Realität! (Beifall bei der CDU) Mit großer Sicherheit wird keine Fachkraft an irgendeinem Ort in Deutschland auf die Idee kommen, den Kindern gegenüber die traditionelle Familie als etwas nicht Erstrebenswertes infrage zu stellen und demgegenüber andere Familienformen künstlich zu erhöhen. Das haben Sie unterstellt. Es gehört ganz einfach zum fachlichen Selbstverständnis der Erzieher und Lehrer in unserem Land, die Lebenswirklichkeit der Kinder aufzugreifen, sie dort abzuholen, wo sie sind und sie bei ihrer Entwicklung zu unterstützen. Es gehört ausdrücklich nicht dazu, die Kinder in eine bestimmte Richtung zu drängen oder deren Familienkonstellation zu entwerten. In Ihrem Antrag fordert die Fraktion der AfD unter Punkt 3, „dafür zu sorgen, dass Familien- und Sexualerziehung in Kindertageseinrichtungen die Kinder weiterhin entsprechend dem Alter der Kinder unter pädagogischer Leitung an den Interessen von Jungen und Mädchen ausgerichtet und an den von ihnen selbst eingebrachten Themen festgemacht wird.“ Aber genau das ist es doch, was in unseren Kindertageseinrichtungen tagtäglich umgesetzt wird. Der Bildungsplan weist doch immer wieder genau darauf hin, dass die Kinder hinsichtlich ihrer Interessen und Themen abgeholt werden sollen. Das wird auch umgesetzt. Selbstverständlich werden die Inhalte auch altersgerecht aufgearbeitet. Ich kann mir beim besten Willen nicht erklären, weshalb dieser Absatz in Ihrem Antrag gelandet ist. Hat die AfD hier Zweifel an der grundständigen Ausbildung unserer Pädagogen? (Zuruf von der AfD: Mittlerweile ja!) Ich denke, Sie müssen sich hier keine Sorgen machen, meine Damen und Herren von der AfD. Ich wage sogar zu behaupten, unsere Pädagogen sind so fit in ihrem Job, dass sie sogar Kinderfragen beantworten können. (Beifall bei der SPD) Kinder verstehen sehr wohl, dass es verschiedene Formen des Zusammenlebens gibt und dass sie alle Familie heißen können. Das alles lässt sich sehr wohl kindsgerecht erklären, und zwar ohne dabei Sexualität und Scham überhaupt zu tangieren. Insofern ist der Punkt 4 in Ihrem Antrag obsolet. Im fünften Punkt fordern Sie – ich zitiere –, „die Elternrechte gemäß Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz in Kombination mit Artikel 6 Abs. 1 Sächsisches Kitagesetz insbesondere im Bereich der Sexualerziehung in Kindertageseinrichtungen zu stärken“. Ich weiß auch hier wieder nicht, was dieser Punkt eigentlich bewirken soll. Sie werden es mir nachher vielleicht erklären können. Die angesprochenen Elternrechte schließen natürlich auch die Rechte der Eltern mit ein, die nicht im traditionellen Familienmodell leben. Das möchte die AfD also hiermit erreichen? Möchte man damit die Diskussion über Familienkonstellationen und Lebensweisen jetzt in die Kita verlagern, dorthin, wo sie doch nach eigener Aussage der AfD eigentlich gar nichts zu suchen hat? Wie soll eine Stärkung dieser Rechte eigentlich aussehen? Sollen die Eltern entscheiden, welche Bücher gelesen werden oder womit die Kinder spielen dürfen? Sollen jetzt die Eltern mehrheitlich entscheiden, welche Familien überhaupt sichtbar sein dürfen und welche nicht, wenn sie ihre Kinder zur Kita bringen oder von dort abholen? Das, meine Damen und Herren, ist komplett absurd und geht an jeder Lebensrealität vorbei. (Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) In Punkt 6 fordert die AfD, der sogenannten Sexualpädagogik der Vielfalt und der Theorie der Geschlechtsidentität des Menschen als soziales Konstrukt in Abgrenzung zum biologischen Geschlecht im Bildungsplan keinen Raum einzuräumen und damit den Kindern die Findung einer ihrem Geschlecht entsprechenden Selbstidentität zu ermöglichen. Da stellt sich zunächst einmal die Frage, was eine dem Geburtsgeschlecht entsprechende Identität eigentlich sein soll. Ich finde es sehr bedenklich, wenn durch das biologische Mann- oder Frau-Sein Karrierepläne oder Zukunftspläne festgelegt werden sollen. Wenn wir das in Deutschland früher schon so gesehen hätten, wäre vermutlich nie eine Frau Bundeskanzlerin gewesen. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Zurufe von der AfD) Aber möglicherweise möchte die AfD Zustände wie in Afghanistan, wo es Frauen nicht erlaubt ist, bestimmte Berufe zu ergreifen. Wir, meine Damen und Herren, wollen solche Zustände jedenfalls nicht. (Zurufe von der AfD) Und last, but not least soll nach dem Willen der AfD der Zugang externer Interessengruppen im Bereich sexueller Identität und Orientierung in allen Kindertageseinrichtungen gesetzlich untersagt werden. (Zuruf von der AfD: Hört auf jetzt!) – Hören Sie am besten zu. Das heißt also, dass Experten, die aus eigener Erfahrung auf Kinderfragen antworten können, das nicht tun dürfen. Soll ihnen damit unterstellt werden, dass sie die Kinder dadurch homosexuell machen? Wer soll denn zukünftig festlegen, welche Experten unseren Kindern aus ihren Erfahrungen berichten dürfen? Ich hoffe, nicht Sie. (Beifall bei den LINKEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Zurufe von der AfD) Meine Damen und Herren! Ich glaube, das ist der falsche Weg. Natürlich sollen und müssen wir uns immer wieder um die Inhalte kümmern und diese sensibel auf die Tauglichkeit für Kinder überprüfen. Aber in erster Linie sollten wir Vertrauen in die Sachkompetenz unserer Erzieher haben. Denen liegt das Wohl unserer Kinder genauso am Herzen. Ich bitte recht herzlich darum, den Antrag abzulehnen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Gasse für die CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE. (Zurufe von der AfD –
Christian Hartmann CDU
Ich schlage vor, dass Sie sich um sich selbst kümmern und die anderen machen lassen! – Interne Wortwechsel zwischen der AfD und der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Sehr geehrte Damen und Herren! Es wäre schön, wenn Frau Buddeberg anfangen könnte. Dazu bräuchten wir ein bisschen Ruhe im Saal. Bitte schön.
Sarah Buddeberg Die Linke
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! Die AfD möchte heute über Kinderschutz sprechen. Ist das eigentlich dieselbe AfD, die noch im März beantragt hat, dass Kinderrechte nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen? (Zuruf von der AfD: Aus gutem Grund!) Aber so kennen wir die AfD-Politik: widersprüchlich, aber zuverlässig menschenfeindlich. (Zuruf von der AfD: Sie kommen als Wolf im Schafspelz daher!) Wie Sie gestern Menschen mit Behinderungen für Ihre Polemisierung gegen die Maskenpflicht instrumentalisiert haben, wollen Sie heute unter dem Deckmantel des Kinderschutzes ihre queerfeindliche Agenda vorantreiben. Aber bitte, reden wir über Kinderschutz. Das ist uns als Fraktion DIE LINKE wirklich sehr wichtig. Aber Kinderschutz soll für alle Kinder gelten, auch für queere Kinder und Jugendliche. (Zuruf von der AfD: Für was für welche?) Wissen Sie eigentlich, wie viele Kinder und Jugendliche schweres Mobbing und Gewalt erleben, weil sie eine andere sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität haben oder weil sie in Familien leben, die nicht dem Familienbild entsprechen, das die AfD hier propagiert, und wie viele unter großem psychischen Druck stehen, weil sie sich nicht trauen, sich zu outen, und wie viele Schüler(innen) die Schule wechseln mussten, nachdem sie sich getraut haben, sich zu outen? Viele tragen schwere psychische Schäden davon. Die Suizidrate unter queeren Jugendlichen ist signifikant höher als unter nicht queeren Jugendlichen. Das ist schrecklich. Das ist nicht hinnehmbar. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass diese Kinder und Jugendlichen endlich geschützt werden. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Kinder haben ein Recht auf Bildung. Aber dieses Recht ist in so einem feindlichen Umfeld einfach nicht gewährleistet. Andererseits gibt es viele Beispiele für Schulen, in denen ein anderes Umfeld geschaffen wurde, in denen Menschlichkeit und Akzeptanz erlernt und praktiziert werden. Ein ganz neues Beispiel ist das einer Lehrerin einer Leipziger Schule, die sich dem Sprechverbot des Ministeriums zur geschlechtergerechten Sprache widersetzt hat und das auch öffentlich macht. Vielen Dank von dieser Stelle für diesen Mut. Das macht sie deswegen, weil sie nichtbinäre Personen in ihrer Klasse hat. Die Frage nach geschlechtergerechter Sprache ist hier nicht mehr abstrakt, sondern sehr konkret. Wir können froh sein, dass es solche sensiblen Pädagog(inn)en gibt. Ebenso können wir sehr froh sein über die verschiedenen Schulaufklärungsprojekte, die an die Schulen gehen. Meist sind das geschulte Ehrenamtliche, die Peer-to-Peer-Projekte durchführen. Wenn man diese Ehrenamtlichen nach ihrer Motivation fragt, dann sagen sie oft: Ich mache das, weil ich mir rückblickend wünsche, es hätte an meiner Schule einmal eine queere Person mit so einem Projekttag gegeben. Dann hätte ich gewusst: Ich bin nicht falsch, ich bin nicht allein, ich bin genauso okay, wie ich bin. Wie viel wäre mir erspart geblieben? Darüber müssen wir reden, wenn es um Kinderschutz geht. Absurd im Antrag der AfD ist – das möchte ich auf jeden Fall noch herausheben –, dass Sie in der Begründung ein Zitat der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung, DGSS, anführen, sozusagen als wissenschaftlicher Beweis. Dort heißt es – ich zitiere –: „Auch Strategien und Methoden, die Kinder zu vielfältigem Handeln, gleich welcher Orientierung, anregen und ermuntern, werden in der DGSS kritisch gesehen und mehrheitlich abgelehnt.“ Das steht darin und klingt dann so, als würde die Gesellschaft Ihr Anliegen unterstützen. Das ist aber nicht der Fall. Das Zitat ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Schon die Überschrift der Stellungnahme lautet: „Akzeptanz sexueller Vielfalt, ja, aber das Ziel rechtfertigt nicht jede Methode“. (Zuruf von der AfD: Genau!) Weiter wird im Text ausgeführt, dass die Akzeptanz sexueller Vielfalt bei allen Mitgliedern der DGSS selbstverständlicher Teil ihrer Grundeinstellung ist. Es wird sogar explizit gesagt, dass die Beteiligung von Menschen mit nicht traditionell heterosexuellen Biografien als Gäste im Unterricht von der DGSS für förderlich und wünschenswert gehalten wird. Die DGSS – das halten wir einmal fest – unterstützt mitnichten Ihre queerfeindliche Agenda, ganz im Gegenteil. Worum es in diesem Zitat genau geht, ist die Frage, ob und in welchem Alter Sexualpraktiken – Praktiken, nicht Orientierungen und Identität – pädagogisch vermittelt werden sollen. Da warnt die DGSS und ist sich darin mit fast allen Sozialpädagog(inn)en einig. Was macht die AfD? Wir haben es gerade wieder gehört. Hier werden Horrorgeschichten von verstörten Kleinkindern erzählt. Aber seien Sie doch mal ehrlich: Hätten Sie nur ein einziges relevantes Beispiel aus Sachsen, Sie hätten es hier doch breitgetreten. Es findet in sächsischen Bildungseinrichtungen schlicht nicht statt. Im Gegenteil: Pädagogisch geschultes Personal geht sehr sensibel gerade auf kleine Kinder ein, altersgerecht und orientiert an dem, was die Kinder bereits wissen oder aufgeschnappt haben. Aber ein Kinderbuch, in dem zum Beispiel eine Familie mit homosexuellen Eltern oder eine Transperson dargestellt werden, wird kein Kind in seiner Intimsphäre verletzen oder überschreitet auch keine Schamgrenzen. Im Gegenteil: Es ist gut und richtig, wenn Kinder mit einem Wissen um Vielfalt aufwachsen; denn queere Menschen und queere Familien existieren, auch wenn das den Horizont der AfD übersteigt. Ein letzter Punkt: Vielfalt und Diversität in Bildungsplänen, aber auch Schulaufklärungsprojekte dienen nicht nur den Kindern und Jugendlichen, die selbst queer sind oder in queeren Familien leben, sie fördern auch eine Gesellschaft, in der Hass und Gewalt gegen LSTBQ nicht mehr an der Tagesordnung sind. Man stelle sich nun vor, Sie, die AfD-Abgeordneten, wären früher einmal in den Genuss solcher pädagogischen Angebote gekommen. Es hätte Ihnen sicher sehr gut getan, und vielleicht wäre uns dieser hasserfüllte Antrag hier erspart geblieben. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Sarah Buddeberg. Sie sprach für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Lucie Hammecke.
Lucie Hammecke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein erstes Missverständnis aufklären. Der Titel des Antrags lässt vermuten, dass die AfD Kinder schützen und eine alters- und kindgerechte Sexualerziehung im Bildungsplan verankern will. Doch weder das eine noch das andere ist der Fall. Das eigentliche Ziel des Antrags lautet, das traditionelle Familienbild als einzig zulässiges zu propagieren und die Vielfalt von Lebensentwürfen zu negieren. Die Angst vor gesellschaftlicher Vielfalt sitzt bei der AfD offenbar tief. Aber das wussten wir ja schon. Tief sitzt offenbar auch das Misstrauen gegenüber den Erziehern und Erzieherinnen, als ob Kleinkinder in sächsischen Kitas tagtäglich sexualpädagogisch indoktriniert werden. Das wird der Realität in den Einrichtungen und der professionellen Arbeit der Fachkräfte in keiner Weise gerecht. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Richtig hingegen ist, dass die Haltung der Pädagoginnen und Pädagogen gerade beim Thema Sexualerziehung enorm wichtig ist. Deshalb ist es umso bedeutender, sie in dieser professionellen Haltung zu stärken und nicht, wie die AfD es tut, Zweifel zu schüren an ihrer Integrität und letztlich an der Eignung von Erzieherinnen und Erziehern. Ein zweites Missverständnis im Antrag ist Folgendes: Die AfD vertritt offenbar die Formel, weniger Sexualpädagogik gleich mehr Kinderschutz. Diese Formel ist nicht nur falsch, sie ist sogar gefährlich. Sexualerziehung ist ein wichtiger Bestandteil der Sozialerziehung und der Persönlichkeitsbildung. Ziel ist es, dass Kinder sich in ihrem Körper wohlfühlen, eine sichere geschlechtliche Identität entwickeln sowie auf ihre eigenen Grenzen und die Grenzen anderer Menschen achten. Kurzum: Eine ganzheitliche Sozialpädagogik macht Kinder stark. Mit Verboten, Beschämung und Tabus verletzen Sie die Grenzen der Kinder. Sie schützen sie nicht. Denn eigentlich ist es doch genau anders herum. Wir haben eben die Beispiele gehört. Das Wort „schwul“ ist immer noch ein Schimpfwort auf sächsischen Schulhöfen, Diskriminierung ist immer noch Alltagserfahrung. In internationalen Studien – darauf ist meine Vorrednerin Frau Sarah Buddeberg bereits eingegangen – ist eben gut belegt, dass queere Jugendliche im Vergleich zu heterosexuellen Teenagern ein stark erhöhtes Risiko für suizidales Verhalten aufweisen. Diese erhöhte Anzahl der Suizidversuche hat nichts mit der sexuellen Orientierung an sich zu tun, sondern die kommt indirekt über solche Faktoren wie Homofeindlichkeit – wie hier präsentiert –, Schikanen in der Schule oder eben auch fehlende Akzeptanz in der Familie. Ein drittes Missverständnis, das ich ausräumen möchte, betrifft den sächsischen Bildungsplan. Die AfD suggeriert, dass man dort, ähnlich wie bei einem Lehrplan, bestimmte Lerninhalte verankern könnte. Auch das ist falsch. Der Bildungsplan ist eine Orientierungshilfe, ein Leitfaden für die Praxis. Ihm liegt ein ganzheitliches und demokratisches Bildungsverständnis zugrunde, in dem – ich zitiere – „das Kind als Akteur seine eigenen Entwicklungen im sozialen Miteinander verstanden wird“ und eben nicht als unmündiges Wesen, dem man etwas beibringen muss. Im Grundlagenkapitel geht es um einen geschlechterbewussten, einen geschlechtsreflektierenden Umgang mit Kindern. Es geht darum, dass sich alle Kinder jenseits von Rollenklischees entwickeln können. Es geht darum – hierzu zitiere ich noch einmal –, „eine Vielfalt von geschlechtlichen Ausdrucksmöglichkeiten anzubieten und sie in ihrem Eigensinn zu fördern, statt sie auf das zu reduzieren, was gerade als typisch männlich und typisch weiblich geht.“ Es geht eben um individuelle Bedürfnisse und nicht um normierte Rollen. Auch in puncto Familienbild stellt der gestellte Bildungsplan klar: Die Variabilität der Erscheinungsformen von Familie benötigt ein von der traditionellen Kernfamilie losgelöstes Verständnis. Kurzum: Was lernen wir daraus? – Tja, der sächsische Bildungsplan ist heute auch ohne Fortschreibung schon sehr viel weiter, als die AfD es je sein wird. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Lucie Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt für die SPD-Fraktion Hanka Kliese.
Hanka Kliese SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Falls jemand von Ihnen im Saal den Antrag der AfD nicht vollständig gelesen hat, möchte ich zu Beginn eine Passage daraus zitieren, die deutlich zeigt, welchen Geist er atmet. Ich zitiere: „Die meisten Familien leben ein traditionelles Familienmodell, eine verbindliche … Partnerschaft von Mann und Frau … Es bringt als einziges Familienmodell die künftigen Leistungsträger und Fachkräfte hervor, ohne welche Deutschland keine wirtschaftliche Überlebensperspektive hat.“ Nun gehen Sie mal alle in sich und fragen sich, ob Sie vielleicht aus Ihrer Schulzeit, aus der Schulzeit Ihrer Kinder oder von Freunden Menschen kennen, die vielleicht nicht in diesem traditionellen Familienmodell aufgewachsen sind, zum Beispiel Kinder Alleinerziehender, Kinder verwitweter Menschen oder wie es heute anzutreffen ist, auch Kinder, die zwei Mütter und zwei Väter haben, im Verbund des Ganzen leben. (Zuruf von der AfD: Das hat doch mit dem Antrag nichts zu tun!) All diese Kinder sind nach der Lesart der AfD niemals Leistungsträger unserer Gesellschaft. Sie können qua Geburt keine Fachkräfte sein und werden niemals unserem Land als wirtschaftlich wertvolles Wesen dienen. (Zuruf von der AfD) Ist Ihnen so etwas eigentlich selbst nicht peinlich? Ihr Antragstext spiegelt ein Menschenbild, das in wertvolles und weniger wertvolles Leben unterteilt. Wertvoll ist, wer einmal Fachkraft wird und Fachkraft werden kann nur, wer von Mutter und Vater großgezogen wurde. (Zuruf von der AfD: So ein Quatsch! – Weitere Zurufe von der AfD) Ich sage Ihnen an der Stelle noch etwas: (Zurufe von der AfD) Meine Herren, ich bin jetzt dran! Ich sage es Ihnen ein einziges Mal: Was Sie seit zwei Tagen hier machen, ist: Behauptungen aufstellen und Sachen rausplauzen. Und wenn wir diese Behauptungen aufnehmen und kritisieren, dann sagen Sie uns: Das sei infam, weil wir mit dem arbeiten, was Sie uns gesagt haben. Das ist so ein billiger Trick. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Das haben Sie bei Petra Köpping gemacht und das haben Sie bei so vielen Kollegen gesagt. (Zurufe von der AfD) Ich gebe Ihnen mal einen guten Tipp: Wenn Sie nicht wollen, dass Sie für Ihre Äußerungen, die wirklich infam sind, kritisiert werden, tätigen Sie sie einfach nicht. Dann schreiben Sie so etwas doch einfach nicht in Ihren Antrag. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Es hat Sie doch keiner gezwungen, diesen reaktionären Müll in diesen Antrag zu schreiben. (Zuruf des Abg. Lars Kuppi, AfD) – Ja, es sind immer die anderen. Im Zweiten Weltkrieg – – (Unruhe bei der AfD) Ich würde gern darum bitten, dass meine Redezeit angehalten wird. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ja. Ich bitte jetzt um Ruhe im Saal. – Danke. Frau Kliese, bitte.
Hanka Kliese SPD
Ich erinnere noch einmal daran: Das einzige Familienmodell – das ist nicht meine Interpretation, das sind Ihre Worte –, (Zuruf von der AfD: Das ist eine Falschinterpretation! –
Rico Gebhardt Die Linke
Ach, die Interpretation ist das Problem!) das die künftigen Leistungsträger und Fachkräfte hervorbringen kann, ist eben das traditionelle. Im Zweiten Weltkrieg kamen über 2,5 Millionen Väter als Soldaten ums Leben. Ein Viertel aller Kriegskinder ist nach dem Krieg dauerhaft ohne Vater aufgewachsen. Es ist doch erstaunlich, wie die Bundesrepublik Deutschland es dennoch geschafft hat, ein Wirtschaftswunder zu erleben, wo sie doch nach Ihrer Logik auf so wenig Leistungsträger zurückgreifen konnten. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN –
Jörg Dornau AfD
Was ist denn das für ein Vergleich?! – Zuruf des Abg. Lars Kuppi, AfD) – Aber vielleicht, Herr Kuppi, um Ihren Puls noch ein bisschen zu erhöhen, lag das Wirtschaftswunder ja auch an den vielen ausländischen Fachkräften. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Sie behaupten in Ihrem Antrag, es gebe eine Benachteiligung des – wie Sie es nennen – Mehrheitsfamilienmodells. Als gebe es Prämien für alle, die es anders machen würden oder – das ist mir auch sehr wichtig – anders machen müssen. Diese gibt es nämlich auch. Das Gegenteil ist der Fall. 43 % aller Ein-Eltern-Familien gelten als einkommensarm. Das ist Benachteiligung! (Thomas Thumm, AfD: Und warum? Weil sie SPD gewählt haben!) Würden wir tatsächlich umsetzen, was in Ihrem Antrag steht, wären diese Familien nicht nur weiterhin stärker von Armut betroffen, sondern auch stigmatisiert. In Wirklichkeit zielt Ihr Antrag nicht auf eine Beseitigung von vermeintlichen Nachteilen, denn für diese Nachteile für traditionelle Familien sind Sie jeden Beleg schuldig geblieben. Ihr Antrag zielt auf eine Stigmatisierung von allem, was davon abweicht, und das ist ein ganz wichtiger Unterschied. Denn wie von Ihnen gefordert, ein positives Bild des Lebensentwurfs der traditionellen Familie als Lerninhalt geht gleichzeitig einher mit einer Abwertung anderer Entwürfe. Niemand relativiert – wie Sie es schreiben – das Konstrukt aus Vater, Mutter, Kind. Das tut überhaupt niemand, das hat auch noch niemand von Ihnen hier nachweisen können. Aber Sie werten Konstrukte ab, und das kann für Kinder folgenreich sein. Wie mag es sich denn für einen Jungen anfühlen, dessen Vater die Familie verlassen hat und der gern in einer Mutter-Vater-Kind-Familie aufwachsen würde, wenn ihm im Kindergarten erklärt wird, dass dieses Modell, was er sich selbst oft wünscht und nicht bekommen wird, das einzig wahre ist? Und wieso muss eine Tochter, die von zwei Frauen großgezogen wird – mit viel Liebe und Empathie –, sich weniger wert fühlen als andere? Das müssen Sie mir erklären. Zuletzt noch ein paar Worte zu den von Ihnen so verteufelten Projekten. Ich würde gern wissen, wer von Ihnen schon einmal einen Träger dieser Projekte besucht hat und wer auch schon einmal an so einem Projekttag teilgenommen hat. Das würde mal ganz guttun. Nehmen wir zum Beispiel einmal den different people e. V. Chemnitz. Sie wissen wahrscheinlich gar nicht, was die machen. Sie gehen an Schulen und reden mit Kindern und Jugendlichen darüber, dass es normal ist, verschieden zu sein – das, was Sie hier permanent leugnen. Gerade im ländlichen Raum kann das jungen Menschen sehr helfen; denn in Regionen, wo bis zum heutigen Tag gleichgeschlechtliche Paare noch immer mit Ausgrenzung bis hin zu körperlichen Übergriffen zu rechnen haben, ist es wichtig, Ermutigung zu erhalten und Hilfe zu bekommen. (Zuruf von der AfD: Das ist doch Blödsinn, was Sie sagen!) – Es ist überhaupt kein Blödsinn. Und wenn im Erzgebirge Neonazis – – (Zurufe von der AfD – Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE – Starke Unruhe und weitere Zurufe) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Also, bitte! Es war abzusehen, dass das heute hier eine emotionale Debatte wird – und trotzdem bitte ich um Mäßigung, und zwar auf allen Seiten, aber besonders von mir aus auf der rechten. (Zuruf von der AfD: Das ist ja klar!) – Nein, das ist eben nicht klar.
Hanka Kliese SPD
Ich schlage vor, wir beruhigen uns jetzt alle wieder, und wenn es Sie so aggressiv macht, dass es Menschen gibt, die eine andere Meinung haben als Sie, müssen Sie darüber nachdenken, ob das Parlament dann der richtige Raum für Sie ist. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Ich sprach über Menschen, die im ländlichen Raum leben und sich dort nicht gleichgeschlechtlich liebend offen auf der Straße zeigen können, weil sie angefeindet und angegriffen werden, (Zuruf von der AfD: Quatsch!) und das ist eine Realität, die diese Menschen erleben. (Zuruf von der AfD: In Berlin können Sie es erst recht nicht – im arabischen Viertel! – Oh-Rufe von mehreren Fraktionen – Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Eine solche Beratung für diese jungen Menschen als das Werk von Interessengruppen zu bezeichnen, zeigt ja schon, dass Sie das Thema sexuelle Identität gar nicht verstanden haben. Sie tun ja Homosexualität ab, als wäre es ein Spleen oder ein Hobby, was sich irgendjemand als eine Art Lifestyle aussuchen würde. Damit zeigen Sie deutlich, dass Sie noch Nachholbedarf im Bereich sexuelle Identität haben. Nach der Wahl von Tessa Ganserer, einer Transperson, in den Deutschen Bundestag kommentierten viele Leserinnen und Leser von „TAG24“: Das ist beschämend und widerlich für die Deutschen. Wenn ich so etwas lese, dann werden wir noch sehr, sehr viele Projekte und Gespräche mit Kindern und Jugendlichen brauchen, damit eine Person, die in den Bundestag gewählt wird – und dazu das Recht hat wie jeder andere auch –, nicht als widerlich und beschämend bezeichnet wird. Natürlich geht es in Sachsen um eine kind- und altersgerechte Sexualpädagogik, wie sie bereits jetzt im Sächsischen Bildungsplan im Kapitel Somatische Bildung verankert ist. Dort ist treffend formuliert: Der Umgang mit Geschlecht, kindlicher Körperscham und Sexualität sowie Akzeptanz – – Jetzt fehlt mir tatsächlich das letzte Stück vom Zettel. Es soll im Großen und Ganzen darum gehen, dass Kinder lernen, mit Verschiedenartigkeit umzugehen, und dass sie Festigkeit bekommen; dass sie als gesicherte, als gefestigte Menschen durch diese Welt gehen können – egal, für welche Art der Sexualität sie sich eines Tages entscheiden. Was ziemlich schräg an Ihrem Antrag ist – das hat auch der Kollege Gasse schon sehr schön herausgestellt –, ist, dass Sie einerseits sagen, man soll ja Kinder gar nicht so früh und in so einem Alter mit irgendetwas konfrontieren. Aber damit, dass es die einzig wahre ideale Traumfamilie Mutter, Vater, Kind gibt – damit soll man sie sehr wohl konfrontieren, nur eben mit allem anderen nicht, was es sonst noch auf der Welt gibt. Da sind Sie dann wirklich sehr kindlich. Sie sind so ein bisschen wie Kinder, die sich die Hände vor die Augen halten und sagen: Was ich nicht sehe, das gibt es nicht. Aber das gibt es doch, und das ist auch gut so! (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Hanka Kliese für die SPD-Fraktion. Ich sehe am Mikrofon 7 vermutlich eine Kurzintervention?
Roberto Kuhnert AfD
Richtig. – Frau Kollegin Kliese, ich möchte Ihnen vielleicht mal ein bisschen was mit auf den Weg geben. Wir haben bei uns im Kreisverband jemanden, der genau mit diesem Problem ein Leben lang kämpfen musste, sich eben im falschen Körper gefühlt zu haben – Mitglied der AfD. Diese Dame, mit der ich einige Gespräche geführt habe, hat klipp und klar gesagt, dass sie ab dem 13. Lebensjahr mit diesem Problem zu kämpfen hatte und mit dieser Umwandlung vom Mann zur Frau jetzt ihren Frieden zu finden versucht. Sie hat von uns maximale Unterstützung. Sie sagt aber auch ganz klar, dass man Kinderseelen – und darum ging es heute hier – in Frieden zu lassen hat. (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Erst ab dem pubertierenden Alter ist es nur im Ansatz möglich zu überlegen, ob irgendwie etwas ein bisschen anders ist, als es vorgegeben wurde, und darum geht es. Lassen Sie die Kinder in Ruhe! Nur darum geht es. – Danke. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Hanka Kliese hat jetzt am Mikrofon 1 die Möglichkeit zur Reaktion; bitte schön.
Hanka Kliese SPD
Vielen Dank. Es ist sehr auffällig, dass die AfD in letzter Zeit bei fast allen Reden gerade zu Themen, die Kinder betreffen, immer nur aus persönlicher Betroffenheit heraus argumentiert, und das macht die Sache natürlich sehr problematisch. Wir haben hier sehr viele Reden im Parlament gehört, wo es nur um die kleine Anna und den kleinen was weiß ich alles ging. Das ist weder statistisch besonders wertvoll, noch ist es irgendwie für eine parlamentarische Debatte besonders gut geeignet, so impressionistisch zu urteilen. (Jörg Dornau, AfD: Es geht auch um meine Kinder und nicht nur um eure Kinder! – Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Es geht um unsere Kinder und nicht nur um eure! Geht das mal in euren Kopf rein! Es geht euch doch gar nichts an, wie ich meine Kinder erziehe! – Weitere Zurufe – Starke Unruhe) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es ist jetzt das erste Mal Premiere für die Glocke – ich muss sie jetzt zum ersten Mal bedienen. (Glocke der Präsidentin – Anhaltende Unruhe) – Es wird weitere geben, wenn das so weitergeht! Das ist jetzt hier so ein bisschen, als würde man gleich über die Bänke steigen und dann geht hier etwas los – deswegen wirklich! Und es sind meistens Männer, das muss ich dazusagen. Frau Kliese, wollen Sie weitersprechen? – Gut, dann war das die Reaktion auf die Kurzintervention. Jetzt meine Frage: Gibt es weiteren Redebedarf? – Frau Jost für die AfD-Fraktion.
Martina Jost AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Ich will mal versuchen, dass wir das jetzt ein bisschen hier in Ruhe vielleicht noch zu Ende bringen. Ich finde eigentlich – und das bestätigt unseren Antrag –, alles, was die Damen gesagt haben, ist natürlich sehr weit gefasst, wie Sie unseren Antrag verstehen; auch Herr Gasse. Natürlich sind die Lebensmodelle aller Menschen akzeptiert – wir leben ja nicht im Mittelalter – und es geht uns nicht um die Eltern und deren Lebensmodelle. Das kann jeder machen, wie er möchte, das ist grundgesetzlich verbrieft. Es geht uns um die Kinder und ich will dann noch mal ganz deutlich sagen – vielleicht schweife ich ab, aber ich will das mal sagen; Sie haben verschiedene Aspekte benannt, aber darauf komme ich vielleicht zum Schluss noch einmal zu sprechen. Kinderrechte ins Grundgesetz. Wir haben jetzt auch eine neue Initiative, weil Sie das noch einmal sehr breit gefächert aufgearbeitet haben. Wir bekommen auch die Abtreibung als Menschenrecht. Wir wissen schon, warum wir die Anträge stellen. Ich möchte noch einmal ganz deutlich sagen – aufgepasst: Laut dem Kitagesetz, um nochmals zu sagen, worum es wirklich geht –: Es sind Kinderkrippenkinder, also Einrichtungen bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, und Kindergärten – vom dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt – und die Horte bis zur Vollendung der 4. Klasse. Das heißt, wir haben es hier ausschließlich mit vorpubertären Kindern zu tun. Was bedeutet vorpubertär? Das heißt doch, dass die Geschlechtsreife noch nicht erreicht worden ist. Wir sprechen also über Kleinkinder und über Grundschulkinder. Ja, worum geht es? Um unsere Jüngsten. Und warum hat die AfD diesen Antrag gestellt? Erstens – ich hoffe Sie bleiben alle ruhig – kennen wir die links-rot-grüne Genderideologie, und die macht auch vor unseren Kindergärten keinen Halt. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: das Regenbogenportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Darin gibt es eine Themenseite zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt als Thema in der Kita. Hier ist die Rede von Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung. Das hat nichts mit der Orientierung der Eltern zu tun. Wir reden über Kinder. Wir erinnern uns: Wir reden von Kindern im vorpubertären Alter. Auf dieser Seite, deshalb auch unser Antrag, wird explizit auf den Zusammenhang mit den Kitagesetzen der Bundesländer verwiesen, auf Beispiele aus anderen Bundesländern. Wie so eine Art der Vielfalterziehung in Kindergärten mit Projekten untersetzt wird, hat mein Kollege schon gesagt. Wir kennen es: SchLAu steht für schwul, lesbisch, bi, trans. Die Murat spielt Prinzessin, den Sexkoffer – das haben wir alles schon gesehen. Das kennt man alles. Aber schauen wir uns an, was in Sachsen unterwegs ist. Man findet genügend Irrsinn, zum Beispiel das Modulprojekt „MUT“ bei der AGJF, vielfaltspädagogisch gegen Heterosexismus, #nichtneutral. – Sorry, ich weiß nicht, wer sich so etwas ausdenkt. Wir wissen auch – jetzt spanne ich den Bogen noch etwas weiter –: Das queerste Programm der GRÜNEN aller Zeiten. Jetzt komme ich noch einmal zu den Eltern. Sie wollen Personenstandsregister usw. erweitern. Wie heißt das bei Ihnen? Bei den LINKEN heißt es „Wahlverwandtschaft“ und bei Ihnen „soziale Eltern“. Das ist doch alles krank. (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE – Unruhe im Saal) Insofern muss man sagen und in Erwartung dessen – – Ich sage einmal, bei den 68ern hieß es noch „Kampf gegen die autoritäre Kleinfamilie und gegen sexuelle Repressionen“. (Zurufe) Damals sind sie mit dem nicht so weit gekommen. (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Jetzt haben Sie eine neue Taktik unter dem Deckmantel „Kampf gegen Diskriminierung“. (Zurufe) Ja, das ist der neue Deckmantel. Jetzt schieben Sie das in die Kindergärten. Ich sage das in Erwartung. Ich will hier keine Unterstellungen machen. Der Antrag ist eine Aufforderung – natürlich alles in dem Glauben, unsere Eltern würden mit ihren Stereotypen, die sie in ihrem Kopf haben, zur strukturellen Diskriminierung erziehen. Nein, das machen sie nicht. Die Kinder gehören in Elternhand, und dann können sie auch sonst was für eine sexuelle Orientierung haben. (Beifall bei der AfD) Der zweite Punkt ist: Frau Kliese, ich verstehe das, und ich kaufe Ihnen hundertprozentig ab, dass Sie das mit jeder Phase ihres Körpers so verstehen. Die sogenannte Zivilgesellschaft – – Ich habe früher, als ich hier anfing, gedacht, Sie meinen die Menschen da draußen. Die Zivilgesellschaft sind diese ganzen Vereine und die sind auf dem Weg. (Unruhe im Saal) Es wird aus allen Kanonen gefeuert, ob in den Redaktionsstuben, bei dem Kindermagazin für Erzieher oder so. Jeder dritte Beitrag geht in irgend so eine Richtung. Der Kinderkanal, Vereine, Verbände – – Die sexuelle Vielfalt und die Vielfalt der Geschlechter wollen Sie unseren Kleinsten unterjubeln. Klar. Zweitens: Meine Damen und Herren, in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass von den Regierungskoalitionen, in denen Sie sind, kompromisshalber diese Agenda übernommen wird. Die C-Partei hat alles getan, das Netzwerk der sogenannten Zivilgesellschaft ordentlich finanziell zu unterfüttern, siehe Staatshaushalt. Es wird gegendert auf Teufel komm raus, Cancel Culture allerorten, Millionen im Staatshaushalt für sexuelle Vielfalt und Vielfalt der Geschlechter. Da ist es für uns – ich komme zurück, um das Ganze etwas abzukühlen – erwartbar, was eventuell mit dem Kitagesetz auf dem Bildungsplan passieren wird. Deshalb fordern wir Sie auf, vor allem, weil es ein CDU-geführtes Kultusministerium ist, dass Sie sich nicht dem Mainstream unterwerfen, sondern ein Gesetz und einen Bildungsplan schreiben, der wirklich kindgerecht ist, und sich unserem Antrag anschließen. Bevor Sie das alles machen, fragen Sie bitte nicht die Genderideologen und die Genderlobby. Fragen Sie lieber unsere Eltern, was sie von den Programmen dieser sogenannten Zivilgesellschaft halten. Ich wage, Ihnen heute schon das Ergebnis vorauszusagen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Hanka Kliese, SPD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Jost für die AfD-Fraktion. Ich sehe am Mikrofon 3 eine Kurzintervention von Frau Kollegin Kliese.
Hanka Kliese SPD
Vielen Dank. – Auf zwei Aspekte möchte ich gerne eingehen, einmal auf den Aspekt, was wir für die Zivilgesellschaft halten. Das wären diese für Sie ominösen Vereine. Da würde ich gerne zurückfragen: Wer sitzt in diesen Vereinen? Sind diese Menschen, die in diesen Vereinen arbeiten, kein Teil der Zivilgesellschaft? Gehören diese Menschen, die sich engagieren, nicht zur Zivilgesellschaft? – Das ist meine Frage. Dann beantworte ich Ihnen noch die Frage, was meine Eltern dazu sagen würden. Meine Eltern haben in ihrer Zeit einen jungen Mann aufgenommen, der von seinen Eltern zu Hause rausgeschmissen worden ist, weil er homosexuell war, weil sie ihn nicht mehr als Teil der Familie anerkannt haben. Sie haben sich um ihn gekümmert. Sie wären stolz darauf, dass wir heute versuchen, uns mehr um Menschen zu kümmern, die homosexuell sind, dass sie zu unserer Gesellschaft dazugehören. Dass Sie in Ihrer Rede solche Lebensmodelle als krank – wörtlich als krank – bezeichnet haben, fänden, glaube ich, nicht nur meine Eltern schlimm, sondern auch viele andere Menschen der älteren Generation, die froh sind, dass man sich heute ein wenig offener zeigen kann. Rückwärtsgewandter als gerade hier geht es eigentlich nicht. Das zeigt nur, wie weit Sie noch in einer alten Zeit stehen, in der Menschen diskriminiert worden sind. Dass wir jetzt gegen diese Diskriminierung kämpfen, ist Ihnen ein Dorn im Auge. Das haben wir verstanden. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Martina Jost, AfD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. – Die Reaktion von Frau Jost auf die Kurzintervention von Hanka Kliese. Bitte am Mikrofon 7.
Martina Jost AfD
Frau Kliese, ich weiß jetzt nicht, wie Sie auf Ihre Eltern kommen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gehen Sie bitte etwas näher ans Mikrofon. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Sie haben das doch gesagt! – Weitere Zurufe: Hören Sie nicht zu?)
Martina Jost AfD
Sie müssen mich in irgendeiner Weise falsch verstanden haben. (Lachen und Unruhe im Saal) Ich kann Ihnen sagen, ich habe auch ein Kind aus einer sozial schwachen Familie in unsere Familie aufgenommen. Wir sind keine Unmenschen. Jetzt kann ich mit einem schwulen Kind nicht aufwarten. Das haben wir auch gemacht, ja. Aber bitte, Sie wissen genau und verdrehen das immer. Es geht hier nicht um Erwachsene und Kinder, die vielleicht suizidgefährdet sind, weil sie diskriminiert werden. Das kann niemand in unserer Gesellschaft wollen. (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Es geht hier um Kindergartenkinder, um Krippenkinder, die mit irgendwelchen – das gehört nicht in die Kindertageseinrichtung – sexuellen Programmen, mit irgendwelchen – – Die Beispiele konnten wir Ihnen nennen, was da alles kommt. (Unruhe im Saal) Ja, das kann man machen. Die sexuelle Orientierung den Kindern vorzugeben, im Kindergarten irgendetwas zu erzählen, damit sind wir nicht einverstanden. Wenn das für Sie rückwärtsgewandt ist, dann tut es mir leid. (Beifall bei der AfD – Zurufe)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Reaktion von Frau Jost auf die Kurzintervention von Frau Kliese. – Jetzt eine weitere Kurzintervention, vermute ich.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Ja, ich würde gern auf den Redebeitrag von Frau Kliese reagieren.
Dr. Matthias Rößler
Das geht nicht. Sie können nur auf den Redebeitrag von Frau Jost reagieren.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Von Frau Jost, Entschuldigung. – Ich will noch einmal ausführen, dass der Sächsische Bildungsplan, wie uns schon dargestellt worden ist, in verschiedene Altersgruppen unterteilt ist und dass die Altersgruppen altersgerecht mit den verschiedenen Themen, zum Beispiel der somatischen oder der ästhetischen Bildung, konfrontiert werden. Ein Beispiel der ästhetischen Bildung: Es würde niemand auf die Idee kommen, einem einjährigen Kind einen gespitzten Bleistift in die Hand zu geben, um eine Skizze zu malen, sondern man nimmt ein Stück irgendwas Dickes, Kreideähnliches. Genau so, um es einmal herunterzubrechen, ist die somatische Bildung, Kinder altersgerecht dort abzuholen, wo sie stehen, und das beginnt bei Krippenkindern, weil die Frau Jost immer wieder auf die Krippenkinder eingeht, damit, ein eigenes Körpergefühl zu entwickeln. Es geht nicht darum, einem Zweijährigen zu erklären, was eine Transgender-Identität ist. Das wollte ich gern noch einmal darstellen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Reaktion auf die Kurzintervention, bezogen auf den Redebeitrag von Frau Jost. Wollen Sie reagieren? – Nein. Dann können wir jetzt weitermachen. Es ist eine zweite Rederunde eröffnet. Gibt es aus den Fraktionen Redebedarf in einer zweiten Runde? – Das kann ich nicht erkennen. Dann hat jetzt die Staatsregierung das Wort. Das Wort wird von Herrn Staatsminister Piwarz ergriffen.
Christian Piwarz
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zwei Vorbemerkungen machen: Die erste, Frau Jost: Sie sind mit den Worten an das Rednerpult gegangen, die Debatte mal ein bisschen abzukühlen. Ich habe gedacht, die Chance wollen wir ihr gerne geben, will ich ihr auch gern geben. Aber Hanka Kliese hat es schon richtig gesagt: Dass Sie am Rednerpult hier im Sächsischen Landtag davon sprechen, dass bestimmte Lebensentwürfe und Ansichten von Menschen – wortwörtlich – „krank“ seien, das macht mich sprachlos. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich hätte Ihnen an dieser Stelle mehr Stil zugetraut. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Zurufe von der AfD) Die zweite Vorbemerkung: Ich habe einmal gelernt, Politik beginnt immer beim Betrachten der Realität. Es ist schon bemerkenswert, Herr Dr. Weigand, dass Ihr Redebeitrag mit einem Beispiel aus Berlin begonnen hat. Frau Jost hat sich zwar redlich bemüht, aber so wirklich habe ich nicht erkannt, dass sie irgendwelche Beispiele aus Sachsen nennen konnte, und die anderen Redner sind darauf eingegangen. Offensichtlich versuchen Sie hier, eine Scheinrealität zu konstruieren, damit Sie Ihre Vorstellungen kolportieren können, irgendwelche Ängste zu bedienen, die vielleicht bei Ihnen und Ihresgleichen vorherrschen. Mit der Realität in Sachsen, mit der Realität der Arbeit an sächsischen Bildungseinrichtungen hat das schlicht und ergreifend nichts zu tun, und ich kann Ihnen nur anempfehlen, Ihrer Verantwortung als gewählte Abgeordnete für den Freistaat Sachsen gerecht zu werden, die Realitäten zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu reagieren. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) In der Debatte wurde schon viel Richtiges gesagt. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass sich die Familien- und Sexualerziehung in den sächsischen Kindertageseinrichtungen altersgerecht an den Interessen der Kinder orientiert. Ich sage auch ganz klar: Ein Anlass oder die Notwendigkeit, daran etwas zu verändern, besteht nicht. Gemäß § 2 Abs. 1 des Sächsischen Kitagesetzes ist der Sächsische Bildungsplan die Grundlage für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, also in Krippe, Kindergarten und Hort genauso wie in der Kindertagespflege. Er enthält die verbindliche Orientierung, sich an den Interessen, an den Themen und an den Bedürfnissen der Mädchen und Jungen auszurichten, diese aufzugreifen und die Kinder in ihrer Neugier und in ihrem Erkenntnisdrang zu bestärken. Daher ist der Sächsische Bildungsplan kein Lehrplan. Lucie Hammecke hat das vollkommen richtig herausgearbeitet. Er definiert keine Themen und Projekte, die in zeitlicher oder inhaltlicher Abfolge abzuarbeiten sind, und die Sexualpädagogik nimmt darin in keiner Weise irgendeine Sonderstellung ein. Nach dem Sächsischen Bildungsplan setzt sie immer am altersentsprechenden Entwicklungsstand der Kinder und an von ihnen eingebrachten Themen an. Was heißt das aber nun in der pädagogischen Praxis? Kinder setzen sich mit ihrer Umwelt aktiv auseinander. Sie beobachten, sie vergleichen, sie stellen Fragen, und dann gilt es selbstverständlich, der Wissbegierde der Kinder positiv zu begegnen und altersgemäß zu antworten – nicht mehr, aber auch nicht weniger –, zu erklären, durchaus auch den Kindern von Herrn Dr. Weigand. Ich gehe davon aus, dass das bei Ihnen und Ihren Kindern auch erfolgt ist. Die werden dann später noch in Größenordnungen die Kreidetafel kennenlernen. Sexualpädagogik bedeutet nach dem Sächsischen Bildungsplan vor allem Persönlichkeitsbildung, Sozial- und Werteerziehung. Kinder sollen sich wohlfühlen. Sie sollen dafür sensibilisiert werden: Was tut mir gut, und was tut mir nicht gut? Sie werden begleitet, ein positives Bild von sich selbst und ihrem Körper zu entwickeln, um selbstbestimmt ihre ureigene Identität ausbilden zu können. Im Miteinander, im gemeinsamen Spiel und auch einmal im Streit erleben sie Unterschiede und üben dabei Akzeptanz. Unsere pädagogischen Fachkräfte sind hervorragend ausgebildet. Ihrer Fachkompetenz obliegt es, die Kinder in ihrer Einzigartigkeit anzunehmen, sie zu fördern und auch sensible Themen angemessen zu begleiten. Wir sind uns sicherlich darin einig, Familien- und Sexualerziehung berührt sensible persönliche wie gesellschaftliche Fragen. Altersgerecht werden sexuelle Identitäten und Lebensformen daher in der Schule – nicht in der Kita – und auch dann zu einer angemessenen Zeit thematisiert. Dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern für ihre Kinder, das in Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes festgeschrieben ist, tragen wir auch in den Schulen Rechnung. Es ist im Sächsischen Schulgesetz und im Orientierungsrahmen für die Familien- und Sexualbildung an sächsischen Schulen festgeschrieben. So sind den Eltern Ziel, Inhalt und Formen rechtzeitig mitzuteilen und mit ihnen zu besprechen. Der Orientierungsrahmen für alle Schularten wurde 2016 überarbeitet. Am Ende eines offenen und konstruktiven Diskussionsprozesses wird die Orientierungshilfe für Lehrerinnen und Lehrer gesellschaftlich breit getragen. Wichtig war uns damals insbesondere die Abstimmung mit der Evangelischen Landeskirche und den katholischen Bistümern. Unser Ziel war es, im Orientierungsrahmen die Lebenswirklichkeit abzubilden. Das heißt, die Menschen leben nach wie vor weit überwiegend ein traditionelles Familienmodell. Das steht im Mittelpunkt, ohne andere dabei auszugrenzen. Ehe und Familie stehen aus gutem Grund unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und des Staates. Wenn wir davon sprechen, dass die Familie das Fundament unserer Gesellschaft ist, dann, weil hier Kinder aufwachsen, weil sie hier zuallererst Geborgenheit, Halt und Orientierung finden, weil die unsere Gesellschaft tragenden Werte wie Solidarität und Freiheit in der dauerhaften Verantwortung füreinander in der Familie vermittelt und gelebt werden. Das ist die Regel. Gleichwohl wissen wir alle, dass allein das Vorhandensein von Mutter und Vater nicht automatisch ein gutes Aufwachsen von Kindern garantiert und dass Kinder in anderen Familienmodellen ebenfalls gute und beste Startbedingungen in ihr Leben erhalten. Wichtig ist daher, das Bewusstsein und die Akzeptanz für die Heterogenität in unserer Gesellschaft zu erhöhen und dies auch altersgemäß in den Bildungsprozessen aufzugreifen. Bei der Evaluation des Sächsischen Bildungsplanes werden wir alle an Kita beteiligten sowie wichtige gesellschaftliche Akteure einbinden. Auf die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen den Eltern und den pädagogischen Fachkräften legen wir viel Wert. Deshalb ist in der Aktualisierung nicht vorgesehen, verbindliche Lerninhalte zu formulieren, die möglicherweise abzuarbeiten sind. Ich sage an der Stelle auch ganz deutlich: Wir brauchen in dieser Diskussion keine Kampfbegriffe aus rechten Blasen, wie es das Wort von der „Frühsexualisierung“ ist. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Der Sächsische Bildungsplan – und damit möchte ich schließen – hat sich seit seiner Einführung 2005 bewährt, auch in der Frage der Familien- und Sexualerziehung. Deshalb wollen wir an den skizzierten Grundprinzipien festhalten. Ich empfehle diesem Hohen Haus daher, den Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Für die Staatsregierung hatte Herr Staatsminister Piwarz das Wort. Wir kommen jetzt zum Schlusswort. Das hat die AfD-Fraktion. Bitte, Herr Dr. Weigand.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Piwarz, Sie haben gerade gesagt, der Begriff „Frühsexualisierung“ sei ein rechter Kampfbegriff. Als DIE LINKEN sich 2015 für Frühsexualisierung in diesem Land starkgemacht haben, haben Sie noch gesagt – ich zitiere: „Aber Minderheiten bestimmen nicht, was die Mehrheit macht.“ Daran werden Sie gemessen, lieber Herr Piwarz. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Um noch einige Argumente auszuräumen, wie feindlich wir sind: Gerade unsere Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Alice Weidel, zeigt mit ihrem Lebensmodell, (Zurufe von den LINKEN, der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) dass ihre Argumentationskette hier drüben zusammenbricht. Das ist ja wirklich Irrsinn. Dann können wir zusammen noch einmal Biologieunterricht machen, wie wir es im Antrag gesagt haben: Mann und Frau, Liebe, da kommen Kinder raus. Das ist ein traditionelles Familienbild. Es kann passieren, dass jemand stirbt. Es kann passieren, dass es auseinanderbricht. Die zählen alle für uns unter dieses traditionelle Familienbild, meine Damen und Herren. Sie von den LINKEN, Sie haben von „queeren Kindern“ gesprochen (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) und davon, wie viele es sind. Sie haben keine einzige Zahl genannt. Es ist nur Geschwafel, was von dieser Seite kommt. Sie machen hier Lobbyarbeit der 68er, und der stellen wir uns entschieden entgegen. (Beifall bei der AfD) Wir haben gerade darüber diskutiert, dass der Bildungsplan überarbeitet wird, und da kann man sagen: Wehret den Anfängen! Wenn man nämlich nach Berlin schaut, dann sieht man, was diese rot-grüne Bildungspolitik macht. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Da war es schon vor zehn Jahren so – sprechen Sie einfach mal mit Eltern dort –, dass die Kinder nackt im Kindergarten rumrennen sollten, dass es dann Ecken gab, wo die Erzieher nicht mehr reingegangen sind, wo Kinder auf andere Kinder übergriffig geworden sind. Genau davor wollen wir unsere Kinder schützen, genau davor müssen wir sie schützen. Und dass die GRÜNEN so etwas auf der Agenda haben, auch in ihrer Historie, dem stellen wir uns als AfD entschieden entgegen. (Beifall bei der AfD) Es droht, dass Sie als CDU umkippen. (Oh-Rufe von den LINKEN) Als 2014 die SPD mit in die Koalition gekommen ist, haben Sie – Sie sagten es soeben – den Orientierungsrahmen für Sexualerziehung überarbeitet. 2016 ist er neu herausgekommen und plötzlich waren solche Begriffe wie „Gender“ enthalten. Ich habe damals einen CDU-Abgeordneten – der es bis 2019 sein durfte – gefragt: Warum habt Ihr als CDU das überhaupt gemacht? Warum führt Ihr diese Genderideologie ein? Er hat geantwortet: Nun ja, man muss in der Politik immer Kompromisse schließen. Meine Damen und Herren! Die Frühsexualisierung und die Genderideologie sind für uns keine Kompromisse. (Beifall bei der AfD) Die Frage ist nicht, wie LINKE, GRÜNE und SPD abstimmen. Die Frage ist, ob Sie als CDU noch konservative Werte und die traditionelle Familie vertreten und ob Sie sich entschieden gegen die Frühsexualisierung stellen. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Tagesordnungspunkt Debatte zur Schuldenbremse versachlichen zu den Folgen der aktuellen Drucksache 7/7337, Antrag mit Stellungnahme Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die Fraktion DIE LINKE ergreift Herr Kollege Brünler das Wort.
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als der Landtag am 9. April letzten Jahres nebenan, im ICC, zusammenkam, um über die Bereitstellung von Finanzmitteln für die Bewältigung der Coronavirus-Pandemie zu beraten und damit den sächsischen Corona-Hilfsfonds ins Leben rief, erfolgte auch ein Beschluss – nachzulesen in Drucksache 7/2139. Darin sprach sich der Landtag dafür aus, die im Artikel 95 Abs. 4 und 6 der Sächsischen Verfassung getroffenen Regelungen zur Berechnung der Normallage und zum Tilgungsziel einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Ziel sollte es sein, dabei sicherzustellen, dass einerseits langfristig orientierte Maßnahmen mit einer entsprechend langfristig orientierten Finanzplanung begleitet werden können und dass andererseits Regelungen in der Sächsischen Verfassung in ihrer Wirkung die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung von sozialem und wirtschaftlichem Wohlstand mit der erforderlichen Nachhaltigkeit der sächsischen Finanzpolitik in Einklang bringen. Es wurde eine dazu notwendige Änderung der Sächsischen Verfassung infolge einer solchen Überprüfung ausdrücklich bis Ende des Jahres 2021 in Aussicht gestellt. Oder einfacher und weniger verklausuliert formuliert: Es ging um die Schuldenbremse. Seitdem wird das Thema auf die lange Bank geschoben. Wenn es – wie vor der Sommerpause bei der Debatte zum Bericht des Staatsministeriums der Finanzen über den Vollzug des Corona-Bewältigungsfondsgesetzes – doch aufploppt, dann merkt man schnell, dass innerhalb der
Dr. Matthias Rößler
Das war das Schlusswort der AfD-Fraktion, vorgetragen von Dr. Weigand. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/7678 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/7678 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich eröffne – Wissenschaftliches Gutachten Verfassungsregelung schnellstens vorlegen! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung Koalition hierzu fundamental unterschiedliche Auffassungen aufeinanderprallen und eine Einigung bis zum Ende des Jahres zumindest bisher utopisch erscheint. Das Problem bei diesem Thema ist: In der Debatte um die Schuldenbremse bzw. deren Ausgestaltung sind wir schnell bei prinzipiellen Fragen, die sich vom eigentlichen Gegenstand der soliden dauerhaften Finanzierbarkeit der öffentlichen Haushalte rasch weit entfernen. Dabei ist es ja grundsätzlich so, dass Schuldenbremsen einer prozyklischen Finanzpolitik Vorschub leisten. Aber die aberwitzig strenge Ausformung in Sachsen macht eine rechtzeitige antizyklische Finanzpolitik de facto von vornherein unmöglich und verlängert bzw. verschärft Krisenlagen. Angesichts dessen muss man schon fragen, wie sinnvoll es ist, wenn haushaltspolitische Spielräume erst im Abschwung bzw. bei einer wie hier vom Landtag festgestellten Abweichung von der Normallage überhaupt erweitert werden. Dies behindert, unabhängig von Corona, eine effektive und frühzeitige Glättung des Konjunkturzyklus, da öffentliche Investitionen gemeinhin Zeit brauchen, um ihre stabilisierende Wirkung zu entfalten. Und da haben wir noch nicht einmal darüber gesprochen, ob es bei dem gegenwärtigen Zinsumfeld nicht sogar so ist, dass der Staat auf dem Bürgersteig liegendes Geld einfach liegen lässt, anstatt in kreditfinanzierte Zukunftsprojekte zu investieren. Man denke nur an die Energiewende oder den Breitbandausbau. Das sehen mittlerweile auch Vertreter des Instituts der deutschen Wirtschaft so. Und das sind mithin keine Freunde einer lockeren Haushalts- und Finanzpolitik. Dies alles betrachtend, stellt man sich schon die Frage, ob die bis zum Jahr 2010 geltende Regelung, wonach eine Neuverschuldung in Deutschland im Normalfall die Summe der veranschlagten Investitionsausgaben nicht übersteigen durfte, nicht doch die klügere Regelung war. Denn auch mit dieser Regelung war die Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt auch nur in die Nähe der Kreditunwürdigkeit gerückt. Aber zurück nach Sachsen. Wenn wir die Schuldenbremse allgemein für finanzwissenschaftlichen Humbug halten, geht es uns hier nicht einmal darum, sie für den Freistaat komplett zu streichen. Diesbezüglich, meine Damen und Herren von der CDU, kann ich Sie beruhigen. Wir kennen die Regelungen des Grundgesetzes, die für die Länder seit dem Jahr 2020 ein an strenge Ausnahmetatbestände gekoppeltes grundsätzliches Neuverschuldungsverbot vorschreibt. Aber es geht sehr wohl darum zu hinterfragen, ob die konkrete, im bundesdeutschen Maßstab besonders strenge und gängelnde Vorschrift der sehr strikten Tilgungsfristen hier im Freistaat ohne jegliche Rücksichtnahme auf die Tragfähigkeit des Landeshaushaltes tatsächlich der Weisheit letzter Schluss war. Dass dem nicht so zu sein scheint, räumen Wissenschaftler und Institutionen, die einer Schuldenbremse im Grundsatz sogar positiv gegenüberstehen, durchaus ein. So sprach sich zum Beispiel Prof. Ragnitz für das ifo Institut in der Haushaltsanhörung am 25. Januar hier im Landtag klar für eine Verlängerung dieser Fristen aus. Ich zitiere aus dem Protokoll: „Wir sprechen uns als ifo-Institut dafür aus, die Tilgungsfristen zu verlängern, weil man sonst sehr stark bei den Ausgaben kürzen muss. Das kann dann negative Auswirkungen haben.“ Auf die Frage, ob denn durch den Corona-Fonds die Schuldenlast des Freistaates über Gebühr steige und somit seine Bonität in Gefahr sei, meinte er – ich zitiere wiederum aus dem Protokoll –: „Dementsprechend besteht eigentlich kein Bedarf daran, diese coronabedingten Schulden sehr schnell zurückzufahren. Man wird, auch wenn man diese Schuldentilgung länger streckt, weiterhin die Spitzenposition im Vergleich zu allen anderen Bundesländern aufrechterhalten“. Wie gesagt, da spricht kein Anhänger der Modern Monetary Theory – die ja in den USA momentan handlungsleitend zu sein scheint, wonach eine permanente Neuverschuldung die Basis für Zukunftsinvestitionen sei –, sondern da spricht ein Anhänger der Schuldenbremse. Aber trotzdem kommt die Botschaft in Teilen der Koalition offenkundig nicht an. Statt konkreter praktischer Folgen von Entscheidungen oder Regularien stehen dann Überzeugungen und Glaubensfragen im Mittelpunkt. Wie es bei Glaubensfragen so ist, basieren diese eher selten auf objektiv nachweisbaren Fakten. Dem wollen wir mit unserem Antrag begegnen, die Debatte versachlichen und letztlich gern mit kontroversen wissenschaftlichen Erkenntnissen untersetzen. Um dann fundiert über eine mögliche Notwendigkeit zur Abänderung der derzeit in der Verfassung geltenden Tilgungsfristen zu debattieren, wollen wir untersuchen lassen, welche Wirkungen die derzeitigen Regelungen auf die Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes, die Finanzierung des sächsischen Bildungssystems, den sozialen Bereich – immerhin auch ein Verfassungswert –, das Gesundheitssystem, die notwendigen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Freistaat, aber auch auf die Möglichkeiten zu staatlichen Investitionen in die Infrastruktur und zur Kofinanzierung von EU- und Bundesprogrammen haben. Ich erinnere nur an das „Graue-Flecken“-Programm oder an unsere gestrige Debatte zur Bahn. Meine Damen und Herren von der Koalition, ich rechne fest mit Ihrer Zustimmung, damit wir gemeinsam den eingangs genannten, am 9. April des letzten Jahres beschlossenen Entschließungsantrag mit Leben erfüllen können. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Die Aussprache wurde von Herrn Kollegen Brünler, Fraktion DIE LINKE, eröffnet. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Peter Patt.
Peter Wilhelm Patt CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Brünler von den LINKEN, das haben Sie fein beobachtet und analysiert, und ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das Thema in den Landtag eingebracht haben. Denn die Zeit, darüber eine Regelung zu finden, ist wirklich fortgeschritten und wir müssen überlegen, welcher Weg der richtige ist. Darüber muss man noch oft sprechen, denn es ist eine sehr schwierige Entscheidung, vor der wir stehen, und es betrifft auch die Verfassungsänderung. Ich halte mich zunächst an Prof. Paul Kirchhof, der darüber spricht, dass der Kredit ein Instrument der privaten Haushalte und der Unternehmen ist und nicht des Staates. Denn der Staat finanziert sich durch Steuern als Teilhabe am Erfolg privaten Wirtschaftens. Steuern werden nicht bezahlt, um Zinsen am Kapitalmarkt zu finanzieren. Unsere Vorstellung vom Generationenvertrag ist es auch nicht, dass nachfolgende Generationen unsere Augenblicksvorteile oder Nachteilsausgleiche bezahlen sollen. Meine Kinder sollen auch nicht meinen Hausbau finanzieren, sondern ich möchte ihnen, wenn es gelingt – so ist mein Verständnis vom Generationenvertrag –, einen entsprechenden Beitrag für ihr Leben überlassen. Deshalb haben wir eine Schuldenbremse und ein Schuldenverbot in allen Verfassungen der Bundesländer und des Bundes. Dennoch ist für Katastrophen eine Ausnahme geregelt, und diese hat zwei Bedingungen. Die erste ist die Fremdbestimmung des Ereignisses, und die zweite ist der symmetrische Zusammenhang von Notfall und Bewältigung, inklusive Tilgung zur Wiederherstellung der Ausgangslage. Problematisch in Sachsen war und ist die Höhe der Fondsdotation: bis zu 6 Milliarden Euro. Von 16 Bundesländern stehen wir damit an siebenter Stelle, haben aber nur 5 % der Bevölkerung. Und wir stehen an vierter Stelle, so hat es das ifo Institut analysiert, bei der Schuldenaufnahme, bezogen auf das BIP. Das sind keine guten Zahlen. Die Einstellung „Whatever it takes“ hat vermutlich zu zu hohem Kreditvolumen verlockt. Wir tun leider auch sehr viel, dieses Volumen möglichst vollständig auszuschöpfen. Davon bin ich persönlich kein Freund und möchte es auch begründen. Strittig ist nämlich: Wie und wann zahlen wir das Ganze zurück? Paul Kirchhof analysiert, dass der Wunsch nach deutlicher Tilgungsverlängerung oder gar der Abschaffung von Tilgungsregeln, wie Kollege Brünler es zwar nicht vorgetragen, aber in seinem Antrag formuliert hat, letztlich zu einem ewigen Kredit wird. Das ist bei den einen die Hoffnung auf eine Inflationstilgung, bei den anderen ist es schlichtweg Rücksichtslosigkeit gegenüber nachfolgenden Generationen. (Beifall des Abg. Thomas Prantl, AfD) Das deutet dann auf eine strukturelle Krise des Finanzsystems und auch des Rechts hin – eine Situation der Entrechtlichung und Rechtslosigkeit. Die Gefahr dabei ist, dass die Leichtfertigkeit zur Verschuldung mit dem Herausschieben von Tilgungszeiten steigt. Die Steuerungskraft unseres Rechts, also unserer Verfassung, steht hier gegen die Verführungskraft des Kredits. Unsere Kinder sind unverschuldet hochverschuldet oder in einer Situation, in der das Recht nicht wirkt, weil es umgangen werden soll. Damit aber unsere Währung und unser Wohlstand stabil bleiben, braucht es das Recht. Wir sollten deshalb die Grundsatzentscheidung der Einzelnen im Umgang mit eigenen Schulden auf die Gemeinschaft transferieren, statt umgekehrt Rechtsumgehungen als negatives Vorbild zu machen und als Maßstab zu deklamieren. Meine Fraktion versteht es nicht als Vorbild, wenn man das Recht umgeht. Prof. Milbradt regt an, dass wir die Ursachen der CoronaSchulden einzeln analysieren und daraus ableiten, wie und wann wir die Rückzahlung organisieren. Unzweifelhaft sind sicherlich die unmittelbaren Mehrausgaben für die Gesundheit. Diese sind im Landeshaushalt auch recht gering; denn die meisten Gesundheitskosten wurden von der Sozialversicherung und vom Bund übernommen. Sie sind unvorhergesehen und damit gerechtfertigt, aber kein größeres Problem. Das Kernproblem sind Mehrausgaben, die aus Anlass von Corona beschlossen wurden, aber mit Corona nichts zu tun haben. (André Barth, AfD: Dem haben Sie alle zugestimmt! Da kommen Sie zu spät!) Der Deckmantel der Pandemie ist gesamtwirtschaftlich kaum zu rechtfertigen, insbesondere nicht das Unterlassen demografiebedingter Reformen unseres Sozialsystems. Ebenso: Problematisch sind die sogenannten Zukunftsinvestitionen – Digitalisierung, Infrastruktur, „GraueFlecken“-Programm – nicht an sich, denn sie sind notwendig. Aber über die Änderung der Haushaltsstruktur muss deren Finanzierung gelingen, also durch Einsparung an anderen Stellen muss das finanziert werden. Stattdessen geben wir dieses andere Geld für sozial- und personalpolitische Konsumausgaben aus. Das muss man differenzieren, um dann für die Corona-Schulden eine entsprechende Tilgung hinzubekommen. Der Tilgungszeitraum, über den wir nachzudenken haben, sollte nicht länger sein als die wahrscheinliche Zeit bis zur nächsten Katastrophe. Das könnten zehn Jahre sein. Ich kann das nicht sagen; darüber müssen wir nachdenken. Das ist keine wissenschaftliche Entscheidung. Es wird eine politische Entscheidung, die wir zu treffen haben. Bis dahin müssen wir Überschüsse und Haushaltsausgabereste nutzen, um die kreditierte Inanspruchnahme aus dem Corona-Fonds zurückzuführen. Und wir sollten noch stärker vermeiden, diese Kredite überhaupt in Anspruch zu nehmen. Bei allem müssen wir zudem an die Rücklagenauffüllung denken. Der ehemalige Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof reklamiert, dass der laufende Haushalt – er bezieht das auf den Bund, ich übersetze das auch für Sachsen – ausreichend Reserven bietet und erst dann in Notlagen notfalls Kredite aufgenommen werden dürfen, diese dann aber allein zur Abwehr der Pandemie dienen müssen und nicht für weitere Wünsche. Wir brauchen dabei, wie Bernd Raffelhüschen analysiert, mit Blick auf die Generationengerechtigkeit keine Bazooka-Rhetorik, sondern eine strenge Haushaltsdisziplin. Strukturell erdrosseln uns die Personalkosten und die Personalstruktur. (André Barth, AfD: Sag bloß!) Eine Neuorganisation der Verwaltung muss der Digitalisierung folgen, um entsprechende Effizienzgewinne zu erzielen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Auch Prof. Christoph Gröpl reklamiert, dass die öffentliche Hand mit Nachtragshaushalten die Vorgaben des Grundgesetzes bricht, auch mehrfach, ohne dass ein ausreichender Veranlassungszusammenhang mit der CoronaKrise ersichtlich ist. Denn die offene Flanke der Schuldenbremse, die wir nicht geregelt haben, ist, dass die Höhe der Notlagenverschuldung nicht begrenzt ist, nicht qualitativ – noch einigermaßen, aber da gibt es unterschiedliche Interpretationsräume – und schon gar nicht quantitativ. Eine Krisennotlage und die folgende Verschuldungsoption ist mehr oder weniger eine Lizenz zum Schuldenmachen. Auch wir in Sachsen haben mit 6 Milliarden Euro – 4,7 % des BIP – sehr großzügig zugegriffen. Ich habe das eingeordnet in den Bundesvergleich. Wir haben unsere Rücklagen nicht ausreichend genutzt und die Konnexität, welche Wirkung von welchen Maßnahmen konkret für die Überwindung der Notlage erwartet wird, in meinen Augen nicht ausreichend beachtet. Die Verwendung der Krediteinnahmen zur Erfüllung allgemeiner Staatsaufgaben ist vielleicht begrüßenswert, vielleicht auch notwendig, aber es besteht kein Veranlassungszusammenhang zur CoronaPandemie. Und deshalb ist es eine Zweckentfremdung und eine Umgehung des Rechts – dessen müssen wir uns bewusst sein. Auch, Herr Kollege, wenn ich ebenfalls bei vielen Maßnahmen zugestimmt habe, klage ich mich selber an. (Zuruf von der AfD: In Ordnung! – Beifall bei der AfD) Es ist nicht hinnehmbar, wenn die Krise als politischer Anlass für den Bruch der Haushalts- und Schuldenregel in der Verfassung genutzt wird. (André Barth, AfD: Besser spät die Erkenntnis als gar nicht!) Prof. Sinn, der über das „Whatever it takes“ nachdenkt, reklamiert, dass diese Mentalität eine Sicherheit suggeriere, dass sich Einkommen ohne Arbeit erzielen lassen. Kurzarbeitergeld wird im öffentlichen Dienst sehr großzügig gehandhabt. Ämter, die geschlossen waren, erbrachten weniger oder wenig Leistung. Im Privaten war das an anderen Stellen viel schwieriger, aber vielleicht hat es das auch gegeben. Die aus dem Corona-Kredit mitfinanzierten Konjunkturprogramme, auch im Freistaat Sachsen, eignen sich ohnehin nur bei Nachfragekrisen wie im Jahr 2008 nach der Lehmann-Pleite. Infolgedessen haben wir die Verfassung das einzige Mal in den 30 Jahren geändert und dabei eine Tilgungsvorgabe zum Schuldenverbot sowie eine Konnexität von Bestellaufgaben zur Bezahlung bei den Kommunen bzw. beim Land geregelt. Wir haben aber keine Nachfragekrise, sondern eine Transaktionskrise, bei der die Käufer und Verkäufer nicht zusammenkommen dürfen. Schuldenfinanzierte Konjunkturprogramme sind hier meines Erachtens die falsche Antwort. So wichtig und notwendig diese Investitionen sind, dagegen spreche ich mich nicht aus, nur gegen die Finanzierung. Der Konsumstau führt zu einem Konsumschub; denn das Geld ist vorhanden. Wir haben seit dem Jahr 2000 ungefähr eine Versechsfachung der Geldmenge über das Zentralbankgeld. Es ist unglaublich viel Geld vorhanden. Es gibt auch in vielen Branchen einen Investitionsschub, und es wird auch noch weitere geben. Dieser wird gebremst durch Rohstoffprobleme oder beispielsweise durch die fehlenden Chips. Aber das ist lösbar. Insgesamt ist durch das Zentralbankgeld genug privates Geld vorhanden. Es liegt nur derzeit in Horten und wartet dort mehr oder weniger auf Inflation, erzeugt solche, und mit mehr Geld bekommen wir nicht unbedingt mehr Leistung. Also: Der Deckmantel Zukunftsvorsorge reicht nicht für eine staatliche Neuversorgung als permanente Notwendigkeit bei strukturellen Problemen. Auch wenn der Modernisierungsbedarf erheblich ist, muss, kann und sollte die Finanzierung weitgehend durch private Investitionen erfolgen. Staatliche Investitionen sind nicht nur allein deshalb sinnvoll, weil sie sich günstig finanzieren lassen, teilweise sogar noch mit Negativzinsen, und vielleicht nachvollziehbaren Zwecken dienen. Die Forderung der finanzpolitischen Laxheit unserer Tage, eine Konsolidierung im nächsten Aufschwung folgen zu lassen, wobei der aktuelle Abschwung überhaupt nicht so groß war, wird dann vermutlich im politischen Mainstream immer weiter steigenden Wünschen unterliegen. Kurzum: Für den Verzicht auf Tilgung finden sich immer Gründe, und es gibt nie den richtigen Zeitpunkt dafür. Jetzt noch zum Antrag konkret: DIE LINKE will nicht nur die Tilgungszeit verlängern, worüber zu reden ist, sondern ersatzlos streichen und damit der Beliebigkeit übergeben. Als Drohkulisse – Herr Brünler, das finde ich nicht in Ordnung – wird ein Investitionsstau gerade im Sozialen, in der Gesundheit, der Infrastruktur aufgebaut. Das sind beliebig herausgegriffene, aber sehr plakative Dramatisierungen. Obwohl wir lange die einzige Änderung der Verfassung bedacht und abgewogen haben, wie Generationengerechtigkeit mit Schulden zur Katastrophenbewältigung aufgewogen werden kann – damals, wie ich sagte, infolge der schweren wirtschaftlichen Krise durch die Banken-, Finanz- und Wirtschaftskrise –, sollen die Regeln in der Verfassung nun bei einem ersten Corona-Sturm über Bord geworfen werden, und zwar vollständig. Das ist nicht akzeptabel. Wir haben damals schwierigere Situationen gehabt. Dort haben wir das gut bedacht, sowohl die Tilgungsregel als auch das Verschuldungsverbot. Da einige andere Länder eventuell sorgloser mit der Zukunft und mit Schulden umgehen, möchte die LINKE, dass das mit akademischem Anstrich in Sachsen möglich sein soll. Sie spart in ihren Analysewünschen das eigentliche Problem aus, nämlich das der strukturellen Ausgabesituation im Freistaat, für das wir, auch ich, verantwortlich sind. Dieses Grundproblem besteht in einer überbordenden Personalausstattung. Wir haben 20 bis 25 % mehr Personal gegenüber den Flächenländern West im Durchschnitt, den Bildungsbereich ausgeklammert. Der muss anders gemessen werden. Analog zum Demografieproblem fehlender Geburten wirkt sich das mittlerweile seit 30 Jahren aus. Liebe LINKE, aus dem Strukturproblem müssen wir uns zunächst herausarbeiten, also an der Überforderung der Steuerzahler mit der Finanzierung immer neuer Leistungsversprechen und -wünsche. Wir müssen an den schleppenden Verwaltungsverfahren und Verfahrensdauern arbeiten und die Effizienz staatlichen Handelns in den Blick nehmen und heben. Wenn wir das in den Griff bekommen haben, dann können wir über Tilgungsfristen nachdenken. Deshalb dauert es auch länger als geplant. Tilgungsfristen, die ambitioniert genug sind, aber nicht überfordern dürfen. Und dazu brauchen wir nicht viele neue Gutachten, da wir keine neuen Erkenntnisse bekommen, sondern wir brauchen zunächst einmal die Ergebnisse aus der Novembersteuerschätzung. Insofern bin ich Ihnen für diese Diskussion dankbar und für Ihre Sorge um funktionierende Finanzen, aber Ihren Antrag und das darin verborgene Ansinnen von Hemmungslosigkeit lehnen wir ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten Herrn Kollegen Patt. Er sprach für die CDU-Fraktion. Wir hören jetzt Herrn Kollegen Barth. Er wird für die AfD-Fraktion sprechen. – Kollege Barth, Sie haben ja reichlich Papier hier vorn. Sie wissen, dass sie es nicht hochhalten dürfen.
André Barth AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die LINKEN stellen einen Antrag mit einem Feststellungsteil unter römisch eins, vier arabische Ziffern und dann eine Aufforderung an die Staatsregierung unter römisch zwei. Herr Gebhardt, ich nehme Sie immer ernst. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja, ich höre zu!) Deshalb habe ich mich auch mit den konkreten Antragsteilen zu Ziffer 1, 2, 3 und 4 in Ihrem Antrag auseinandergesetzt. Zunächst wollen Sie festgestellt wissen, dass seit Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2013 durch Artikel 95 – ich mache es kurz und knapp – der Kreditrahmen für den Corona-Bewältigungsfonds eine enorme finanzielle Belastung für die zukünftigen Staatshaushalte des Freistaates Sachsen darstellt. Damit haben Sie recht, Herr Gebhardt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Echt? – Beifall bei der AfD) Hinsichtlich Ziffer 1 des Antrages stimmen wir Ihnen zu. (Beifall bei der AfD) Wir beginnen mit einem niederschwelligen Angebot, (Heiterkeit bei der AfD) und jetzt kommt die Steigerung: Unter Ziffer 2 enden Sie nämlich: Die fortgesetzte Verankerung der Schuldenbremse, und die Regelungen der Rückzahlung in der Verfassung stehen daher einer dringend erforderlichen Anpassung der sächsischen Finanzpolitik an die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Wege und verhindern sie. Das ist etwas, bei dem ich sage: eine Auslegung. Sie sagen hier bildlich, die Schuldenbremse verhindere eine solide künftige Finanzpolitik im Freistaat Sachsen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: So meinen wir das auch! –
Rico Gebhardt Die Linke
Warum sollten wir das nicht zugeben!) – So meinen Sie das auch? – Gut, dass Sie das zugeben. Deshalb muss ich Ihnen sagen: Ziffer 2 müssen wir deshalb ablehnen, Herr Gebhardt, tut mir leid. Ziffer 3: Ein Punkt für Sie. Sie erinnern die Regierungskoalition an den Entschließungsantrag vom 9. April 2004. (Zuruf von der CDU: Hört, hört!) – Hört, hört! Was hat die Regierungskoalition seitdem getan? Hat sich die Regierungskoalition – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nur Gutes!) – Ich komme gleich zu den guten Sachen, Herr Lippmann, keine Sorge. (Zuruf: So viel Redezeit haben Sie nicht mehr!) – 23, 03 – keine Sorge, es ist ja noch etwas auf der Uhr. (Beifall bei der AfD) Fangen wir vielleicht einmal wie folgt an: Der Parlamentarische Geschäftsführer hat sich unlängst an die Öffentlichkeit getraut und gesagt, diese Arbeitsgruppe Verfassungsänderung komme im Moment nicht richtig weiter. Man warte auf die Novembersteuerschätzung. Also habe ich ja doch recht. So haben Sie es gesagt. Das heißt also, Sie haben im April 2020 ein Versprechen abgegeben, was Sie objektiv nicht einhalten werden. Daran will ich Sie aber gar nicht messen, weil ich sage, dass wir in einer komplizierten Lage sind. Wir wissen nicht, welcher Handelshafen in Asien oder in Südamerika wieder zumacht, wie viele Schiffe sich dort stauen, welche Auswirkungen das womöglich in drei, vier Monaten auf unsere Wirtschaft hat. Wir alle haben keine Glaskugel, wir alle können nicht hineinschauen. Insofern komme ich Ihnen da mit gewissem Großmut entgegen und sage: Ja, das können wir so machen, und ich verstehe, dass Sie das so machen. Aber seitdem wir den Doppelhaushalt beschlossen haben, will ich jetzt einfach einmal zu Herrn Patt – ich sehe ihn gar nicht, wo er ist, ach, dort hinten – sagen: Lieber Herr Patt, Sie sprachen darüber, wir müssten Rücklagen in Anspruch nehmen, bevor wir neue oder weitere Kredite aufnehmen. Ich erinnere an den Antrag unserer Fraktion: Bevor neue Schulden gemacht werden, müssen die Rücklagen und Sondervermögen des Freistaates Sachsen eingesetzt werden – Drucksache 7/2164, das wurde von Ihnen abgelehnt. Zum Thema Personalaufwuchs, Herr Patt, den Sie vorhin in Ihrer Rede beklagt haben, gab es einen Antrag der AfDFraktion, „Personalaufwuchs stoppen – konsequente Aufgabenkritik vornehmen“, Drucksache 7/5760, wurde auch von Ihnen, Herr Patt, abgelehnt. Und vielleicht, weil es noch nicht ganz so lange her ist, nenne ich Einsetzung der Enquetekommission „Die Aufgabenlast des Freistaates Sachsen auf das finanzierbare Ausmaß zurückführen“, Drucksache 7/6199, wurde auch von Ihnen, Herr Patt, mit abgelehnt. Insofern sage ich: Dass man einerseits AfD-Anträge ablehnt, ist das eine. Dass man dann aber einen Doppelhaushalt mit einem massiven Stellenaufwuchs in der Zwischenzeit verabschiedet (Zuruf von der CDU: Weil es notwendig ist!) und darin vielerlei Dinge interessanter Art und Weise versteckt sind, das macht es uns auch in der Zukunft schwer, an den Tilgungsfristen in der Verfassung festzuhalten. (Beifall bei der AfD) Ich bringe jetzt einmal ein paar Beispiele, damit es nicht so staubtrocken wird, Herr Lippmann: Für Weltoffenes Sachsen 14 Millionen Euro im Doppelhaushalt. Wer bekommt davon Geld? – Die Amadeo Antonio Stiftung für die Intervention gegen Reichsbürger. Das ist insofern in Ordnung. Jugendfreizeitstätten bekommen Geld für geschlechterreflektierende Rassismusprävention. Das Thema hatten wir zuvor. Oder Equilibre International e. V. bekommt 55 000 Euro für Migrationskonferenzen. Das war jetzt nur Weltoffenes Sachsen. Für Zuschüsse zu Integrationsarbeit ein paar Beispiele: Der Internationale Tanzsportverein joko e. V. bekommt 30 000 Euro für Integration durch Tanzen. Oder RosaLinde e. V. Leipzig bekommt 80 000 Euro für Queer-RefugeesNetwork. Für Gerede – homo, bi und trans e.V. 80 000 Euro. Für borderless diversity – Grenzenlose Vielfalt, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt – ich wollte einfach nur auf die Vordebatte zurückkommen – sind im Doppelhaushalt 7,6 Millionen Euro, Herr Lippmann, vorgesehen. Wer bezieht da das Geld? Gerede – homo, bi und trans e. V. 80 000 Euro für Que(e)r durch Sachsen: Mobile Beratung im ländlichen Raum. Oder wieder der RosaLinde e. V., 100 000 Euro für Que(e)r durch Sachsen: Mobile Beratung im ländlichen Raum oder das Frauenbildungshaus e. V. 180 000 Euro für ein Gender-Kompetenzzentrum. Oder können Sie sich noch daran erinnern, dass Sie im letzten Doppelhaushalt beispielsweise den Kauf eines Lastenfahrrads in Sachsen für dieses und nächstes Haushaltsjahr mit insgesamt 1,2 Millionen Euro fördern wollten? Rotgrüne Klientelpolitik sage ich dazu! (Beifall bei der AfD) Das ist nur der normale Haushalt. Herr Patt hat ein bisschen was aus dem Corona-Bewältigungsfonds angedeutet. Ich sage dazu nur: Klientel-Beglückungspolitik im Corona-Bewältigungsfonds. Ich nenne nur ein Beispiel: Kulturschaffende erhielten Mikrostipendien für eine kreative Schaffenspause in den Sommermonaten in Höhe von insgesamt 12 Millionen Euro. (Widerspruch des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Herr Lippmann, das ist gar keine schlechte Sache. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, ist es auch nicht!) Das Problem daran ist nur, dass die Soloselbstständigen zu dieser Zeit nicht wussten, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten sollten, da es zu dieser Zeit nur für betriebliche Aufwendungen ein Förderprogramm gab. Das ist das eigentlich Beschämende. Herr Patt, reden wir über Konjunkturprogramme. Sie reden immer allgemein von Konjunkturprogrammen. 29 Millionen Euro werden ausgegeben für grünen Klimakram – erstens zur Unterstützung der Nutzung von E-Mobilität in Garten-, Land- und Forstwirtschaft, zweitens für klimaangepasste, naturschutzgerechte und nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung, drittens zur Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel für Landwirte, viertens für Modellvorhaben im Bereich der Wasserstoffwirtschaft und fünftens natürlich für Machbarkeitsstudien und Modellvorhaben zur innovativen Nutzung von Photovoltaik. Und das alles aus dem Corona-Bewältigungsfonds! (Zuruf von der AfD: Das hat mit Corona nichts zu tun! –
Rico Gebhardt Die Linke
Das ist aber Wirtschaftsförderung!) Das ist das, was Herr Patt bezeichnet, es aber nicht konkret nennt, Herr Lippmann. Ich mache Ihnen bildlich, was im Corona-Bewältigungsfonds als Corona-Maßnahme zum Teil bewilligt wird. Das jetzt einmal dem Grundsatz nach. (Beifall bei der AfD – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Und wie viel Geld haben wir eingespart?) Jetzt kommen wir einmal zur eigentlichen Sache. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Reden sie jetzt zum Antrag oder reden Sie noch zur Koalition?) – Ich habe jetzt zur Koalition geredet. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich wollte wissen, ob Sie zum Antrag reden!) Was müssen wir nach Meinung meiner Fraktion tun, wenn wir nicht in die Situation kommen wollen, dass wir möglicherweise die 6 Milliarden Euro vollständig ausgeben müssen? Ich nenne zunächst einmal die Ausgabenreste. Das wurde von Herrn Patt auch einmal angesprochen. Für die Haushaltspolitiker gibt es die BIM 570 vom 08.06.2021. Der Finanzminister war so nett und hat uns die Ausgabenreste mitgeteilt. Recht herzlichen Dank dafür. Da wurden aus dem Jahr 2020 in das Haushaltsjahr 2021 zunächst einmal 2,361 Milliarden Euro übertragen. Der Ehrlichkeit halber sage ich, dass darunter 1,24 Millionen Euro für EU-Förderprogramme und 138 Millionen Euro Landes-Kofinanzierungsmittel waren. Das bedeutet aber zugleich, dass 954 Millionen Euro als freie Ausgabenreste aus dem Jahr 2021 ins Jahr 2022 übertragen worden sind. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Von 2020 auf 2021!) Danke für die Korrektur. Sehr gut, Herr Gebhardt, wunderbar! Sie machen mit. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich höre zu! – Beifall bei den LINKEN) Wenn wir also das Finanzministerium dazu auffordern, dass die Ausgabenreste in Zukunft auch zu Tilgungszwecken eingesetzt werden, sodass wir dafür keine Kredite aufnehmen müssen, dann ist das ein Weg, der in die richtige Richtung führt. Zunächst müssen wir darüber hinaus auch sagen, dass wir mit dem Einzelplan 15 Kapitel 10, Haushaltstitel 359 01, der sogenannten Haushaltsausgleichsrücklage, auch 1,3 Millionen Euro zur Verfügung haben. Darauf sitzt der Finanzminister wie eine Art Henne, die ein Ei ausbrütet. Jedenfalls ist das Ei offenbar immer noch nicht so weit, dass das Küken schlüpfen kann. Wenn man aber in der Krise ist und die Steuereinnahmen zurückgehen und wenn man konjunkturell gegensteuern will, dann ist die Haushaltsausgleichsrücklage dafür vorhanden. Wir, die AfD-Fraktion, haben immer gesagt: Wir hätten also – und das haben wir auch als AfD-Fraktion immer gesagt – erst in die Haushaltsausgleichsrücklage greifen können und hätten uns dann ganz in Ruhe über Corona-Kredite, über Ausgestaltung der Corona-Kredite und über alles Mögliche unterhalten können. Was ist in der Vergangenheit, also am 09.04., passiert? Der Ministerpräsident kam ins Präsidium, hat uns im Prinzip ein Horrorszenario der steuerlichen Entwicklung kreiert und wir haben eine Woche später in Anbetracht der Unterstützung der sächsischen Unternehmen und der sächsischen Familien, für alle Sachsen letztendlich – zumindest große Teile unserer Fraktion – zugestimmt zu diesem Projekt, obwohl wir erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hatten. Herr Gebhard, das, was Sie machen, will ich wirklich mal verdeutlichen: (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das machen Sie die ganze Zeit!) Der Präsident des Rechnungshofes, der war ja hier mal Landtagsabgeordneter und in seiner Frühzeit, da war er noch ziemlich neu, gab es die zweite Lesung des Entwurfs „Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen, Verfassungsänderungsgesetz“. Da war er wahrscheinlich schon der Hauptsprecher für Haushalt und Finanzen. Er kommt hier ziemlich spät dran. Aber Rechnungshofpräsident Michel hat damals als Abgeordneter ausgeführt: „Schlimm genug ist es, dass sich die Politik selbst binden muss. Doch mit dieser Verfassungsänderung geben wir der Zukunft Sachsens einen verfassungsrechtlichen Finanzrahmen. Dieser zeigt eine klare Stopplinie auf. Mit dem Neuverschuldungsverbot machen wir den Freistaat Sachsen wieder ein Stück zukunftsfester. Besonders sorgen wir verfassungsrechtlich für Stabilität und schließen Notmaßnahmen à la Griechenland aus. Und, Herr Gebhardt, da gibt es eine Abstimmungsliste hintendran. Wissen Sie, wie Sie da abgestimmt haben? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich habe zugestimmt!) – Richtig, Herr Gebhardt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber manchmal ändert sich Politik!) Und heute machen Sie den Adenauer: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?“ (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Ich glaube, auch Herr Michel wusste nicht, dass er mal 6 Milliarden Euro aufnimmt!) Und während sozusagen die Abgeordneten in der 5. Legislaturperiode da in einem sehr intensiven Verfahren miteinander gerungen haben, glauben Sie, dass wir das heute mit einem Antrag der LINKEN in einen Feststellungsteil einfach so wegwischen können. (Sören Voigt, CDU: Was hätte die AfD gemacht, Herr Barth?) – Wir waren da noch gar nicht gegründet. Darüber brauchen wir nicht zu reden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das war eine spekulative Frage!) – Das führt jetzt vom Thema und vom Antrag weg. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Sie machen es sich einfach!) – Ich mache es mir überhaupt nicht einfach. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Beantworten Sie doch die Frage!) – Da müsste ich mich einlesen. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Haben Sie doch!) – Ja, aber doch nicht im Detail. (Lachen bei den LINKEN) Kommen Sie vor, stellen Sie eine Zwischenfrage, da wird die Zeit angehalten. Da kann man das ganz in Ruhe klären. Aber ich lasse mir hier nicht durch Zwischenrufe von der Redezeit in irgendeiner Art und Weise etwas wegnehmen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie haben doch so viel!) Fassen wir also zusammen. Ich habe auch noch ein Zitat mitgebracht. Für jede Seite ein Zitat, Sie haben zwei in Ihrem Antrag. Ich habe eins mitgebracht. Rechnungshofbericht/Jahresbericht 2021, Nr. 4, Seite 91: „Die Regelung in der Verfassung des Freistaates Sachsen über die Frist von acht Jahren zur Tilgung der in Ausnahmefällen zum Neuverschuldungsgebot aufgenommenen Kredite sollte beibehalten werden.“ Meine Damen und Herren von der CDUFraktion, wenn wir das beibehalten wollen – und ich weiß, dass einige in Ihren Reihen das gern beibehalten wollen –, dann reden Sie nicht nur über konservative, klare und seriöse Haushaltspolitik, sondern dann fangen Sie endlich an, konservative, klare und seriöse Haushaltspolitik zu machen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Wir sagen jedenfalls: Wir werden Sie weiter mit konstruktiven Anträgen auf Ihrem Weg unterstützen (Dirk Panter, SPD: Noch eine Drohung!) und müssen deshalb bedauerlicherweise Ihren Antrag, Herr Gebhardt, heute ablehnen. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Barth sprach für die Fraktion AfD. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Frau Kollegin Schubert, bitte schön.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir als BÜNDNISGRÜNE haben eine sehr klare Haltung. Wir wollen etwas verändern an der sächsischen Schuldenbremse, nämlich an ihrem Mechanismus und an der Tilgungsdauer. Der Mechanismus – und das hat sich jetzt gezeigt – der sächsischen Schuldenbremse wirkt in solchen Krisenzeiten prozyklisch, also in die Krise hinein. Das ist volkswirtschaftlich falsch. Deshalb brauchen wir, wenn wir die Schuldenbremse anschauen, einen Mechanismus, der antizyklisch wirkt. Das heißt, es müssen in und nach Krisensituationen Möglichkeiten geschaffen werden, auch wieder herauszukommen. Womit hängt diese prozyklische Wirkung zusammen? Sie hängt damit zusammen, wie wir in Sachsen die sogenannte Normallage berechnen. Wir sind hier im Steuerniveauverfahren. Das wirkt sich wiederum auch auf die Haushaltsausgleichsrücklage aus. Das heißt, mit dem jetzigen Wirkgefüge ist es so, dass wir bis zu einem bestimmten Betrag die Haushaltsausgleichsrücklage auffüllen müssen. Was in Sachsen beim Steuerniveauverfahren fehlt, ist die konjunkturelle Komponente. Das ist etwas, wohin wir BÜNDNISGRÜNE gern wollen. Das heißt, mit der jetzigen Wirkung, mit dem jetzigen Mechanismus ist es so, dass wir mit den sechs Jahren effektiver Tilgungsdauer – acht sind festgeschrieben, zwei sind tilgungsfrei, da haben wir noch sechs – pro Jahr mehr als 1 Milliarde Euro am Kreditmarkt tilgen müssten, wenn wir den gesamten Kreditrahmen ziehen müssten. Hinzu kommt noch der Auffüllbetrag für die Haushaltsausgleichsrücklage. Wir sind dann round about bei 1,3 bis 1,5 Milliarden Euro jährlich. Ja, man kann die Sichtweise haben, man könne es ganz allein durch Sparen schaffen. Das könne man schaffen, wenn man das aus dem Haushalt herausschwitzt. Aber nur ein kleiner Teil der Mittel sind tatsächlich freie Mittel, und die Struktur des Haushalts belegt es auch sehr deutlich. Der übergroße Teil – das sind ungefähr 50 % – sind gesetzliche Leistungen, Pflichtaufgaben, Rechtsbindungen und auch der kommunale Finanzausgleich. Wenn man sich anschaut, was tatsächlich frei ist, dann liegen wir immer bei etwa 12 bis 15 %. Das macht ungefähr 2,3 bis 2,5 Millionen Euro jährlich aus. Wenn wir 1,3 bis 1,5 Milliarden Euro tilgen bzw. finden müssten, dann kämen wir damit nicht wirklich weit. Wie gesagt, 50 % sind bei uns gesetzlich gebunden; da hinein würde ich ungern wollen. Darin enthalten sind unter anderem auch die Kommunen. Sie wissen es vielleicht: Sachsen steht bundesweit an zweiter Stelle mit dem Anteil am Haushaltsgesamtvolumen, das wir an die Kommunen geben. An erster Stelle liegt Brandenburg, man mag es kaum glauben. Wir sind ungefähr mit 33,6 %, manchmal auch mit 34 % dabei. Die Frage ist also: Wenn wir mit diesem Sparansatz hineingehen, wo sollen wir in den Größenordnungen sparen? Als Erstes kommt dann immer: bei den Personalausgaben. Aber ich will daran erinnern – ich habe es mir auch noch einmal angeschaut –: Die Hauptgruppe an Personal in Sachsen – das finde ich auch richtig – sind Lehrerinnen und Lehrer sowie Polizistinnen und Polizisten. Ich möchte gern den Politiker oder die Politikerin sehen, die sich nach den schwierigen Jahren gerade in diesen Bereichen hier hinstellen und sagen: Wir entlassen sie. Wir stehen ganz klar für eine strukturelle Konsolidierung. Die Förderpolitik in Sachsen muss reformiert werden. Dort muss echt einmal mit dem Besen durchgegangen werden. Da wir sind auch dran. Es müssen aber dringend – darüber würde ich mich gern ernsthaft einmal unterhalten – Einnahmepotenziale identifiziert werden; denn für uns gehört zu einer soliden Finanzpolitik, sich nicht nur die Ausgabenseite anzuschauen – das ist wichtig –, sondern wir müssen auch Einnahmepotenziale identifizieren. In der Koalition und auch im Parlament führen wir die Debatte um die Schuldenbremse und die Verfassungsänderung. Das ist hinlänglich bekannt und kein leichter Weg. Es ist auch richtig, sich die Steuerschätzung im November anzuschauen. Ich halte es durchaus für gängig. Die sächsische Schuldenbremse hat einige Spezifika. Das Auffälligste daran ist, dass sie die restriktivste in der gesamten Bundesrepublik bei zeitgleich geringster Pro-KopfVerschuldung ist. Dazu gibt es sicherlich die Ansicht, dass man darauf ziemlich stolz sein kann. Aber ich finde, das bringt uns – das erleben wir gerade live – in Schwierigkeiten, wenn wir da nicht anpassen. Wir als BÜNDNISGRÜNE sagen: Wir wollen den Tilgungszeitraum anpassen, generationengerecht und mit Augenmaß. Wir denken – das ist auch ein bündnisgrünes Kernthema – Finanzpolitik auch nachhaltig: Ausgaben- und Einnahmepotenziale, Prioritäten setzen und die Gesellschaft im Blick haben. Das heißt, wir wollen, dass Investitionen in den nächsten Jahren weiterhin möglich sind; denn, wenn wir nicht investieren in Bildungsinfrastruktur, in Klimaanpassung, in Technologieförderung und in soziales Gefüge, dann sind das für uns versteckte Schulden in der Zukunft. Das ist nicht generationengerecht. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Volkmar Winkler, SPD) Selbst, wenn wir sagen, wir gehen mit 20 Jahren Tilgungsdauer rein, bleibt das Schuldenstandsniveau Sachsens mit eines der geringsten. Renommierte Volkswirtschaftler, wie Peter Bofinger, Prof. Lenk, Achim Truger oder auch Prof. Ragnitz, bezeichnen die Regelung der sächsischen Schuldenbremse als „unsinnig“ und raten zur Reform. Wir sehen das auch so und wollen vor allen Dingen zwei Anpassungen: Erstens wollen wir die Regelung auf grundgesetzlich notwendige Regelungen begrenzen und die nähere Ausgestaltung der Tilgungsfrist durch einfachgesetzliche Regelungen, analog des Bundeslandes Hessen, regeln. Wir denken an einen Tilgungsplan, den es braucht, und wir sind in der Vorstellung, wenn wir uns die anderen Bundesländer anschauen, bei 20 bis 25 Jahren, was wir für einen angemessenen Zeitraum halten. Ein Wort noch zur Kredithöhe. Diese kennen wir noch gar nicht. Wir haben die Möglichkeit einer Aufnahme von bis zu sechs Milliarden Euro. Fakt ist aber, dass wir erst Ende des Jahres 2022 wissen, was wir an Mitteln tatsächlich am Kreditmarkt haben aufnehmen müssen. Dazwischen liegen noch drei Steuerschätzungen und es liegen noch Resteverfahren dazwischen. Ferner stehen – Herr Barth, da haben Sie nicht gründlich genug durchgeforstet; wo sind Sie überhaupt? – er ist nicht da – noch 80 Millionen globale Minderausgaben schon im jetzigen Haushalt drin. Das heißt, die Koalition hat sich schon verständigt, wie man einen ersten Schritt dahingehend geht, mit dieser Situation umzugehen. Das Zweite, was wir ändern wollen, ist die Möglichkeit konjunkturbedingte Kreditaufnahmen flexibler zu gestalten. Ja – das hatte ich schon am Anfang gesagt –, wie wollen eine Konjunkturkomponente einbauen, so wie das auch bei der Bundesschuldenbremse geregelt ist. Warum? Eine Konjunkturkomponente lässt transparentere Buchungen zu. Es gibt dann zwei Konten: ein Konjunkturausgleichskonto und ein Kontrollkonto. Das regelt den Umgang mit Haushaltsüberschüssen oder auch einer Unterdeckung. Das wollen wir gern, das halten wir für machbar und für möglich. Wir schauen uns natürlich auch an, wie das in anderen Bundesländern läuft. Der Antrag der Linksfraktion greift uns zu kurz, insbesondere bei der im Vordergrund stehenden Forderung nach einem Gutachten. Es gibt verschiedene wissenschaftliche Perspektiven auf das Thema, und es gibt auch mehrere Gutachten. Sie können selbst als Fraktion eins, zwei, drei – so viel, wie Sie wollen – in Auftrag geben. Das SMF hat welche erstellen lassen, und es gibt auch auf dem freien Markt etliche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich damit befasst haben. Das entlässt niemanden aus der Verantwortung, sich eine politische Meinung zu bilden. Die Kernforderung ist daher zu kurz gedacht. Wir lehnen Ihren Antrag ab und bedanken uns trotzdem für die Diskussionsgrundlage zu diesem wichtigen Thema. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schubert sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich das Wort an Herrn Panter von der SPD-Fraktion.
Dirk Panter SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde zu gern zum Klamauk von Herrn Barth sprechen, aber zum einen ist er nicht da, zum anderen haben wir unsere Redezeit heute für die wichtigen inhaltlichen Debatten des Tages schon gut genutzt. Deshalb möchte ich mich auf den Antrag der LINKEN konzentrieren. Die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Antrag zu Recht eine gesamtgesellschaftliche Debatte zur Schuldenbremse, zur Tilgung und zur Situation in Sachsen. Allein, was mich wundert, ist, dass DIE LINKE doch relativ spät dran ist; denn diese Debatte wird schon seit Monaten geführt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Es ist mittlerweile auch der Begriff der „Tilgungsfalle“ in die Diskussion eingeführt, in die wir nicht tappen wollen. Darin sind wir durchaus auch inhaltlich einer Meinung. Auch in der akademischen Debatte findet sich dieser Begriff bzw. die Problematik wieder. Ich frage mich also: Welche Debatte sollen wir da jetzt auf den Weg bringen? Sie ist ja in vollem Gange. Insofern bin ich nicht sicher, ob das wirklich gebraucht wird. (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Ich möchte aber ausdrücklich sagen, dass gerade das Thema Tilgungszeitraum, den uns die Verfassung vorgibt, absolut diskutabel ist. Wir sind dabei auch gar nicht so weit von dem entfernt, was eingefordert wird. Jetzt fordern Sie ein Gutachten. Das finde ich in Ordnung. Sie fordern ein unabhängiges Gutachten. Das finde ich absolut in Ordnung. Nicht in Ordnung finde ich aber, dass Sie das Ergebnis des Gutachtens in Ihrem Antrag schon vorwegnehmen. Das finde ich ein bisschen putzig. Ich darf zitieren: Das Ziel ist, dass „damit die Regelungen bezüglich der Schuldenbremse, insbesondere … der engen Tilgungsfristen … ersatzlos aus der Sächsischen Verfassung gestrichen werden.“ Na, was denn jetzt? Ein unabhängiges Gutachten, um wirklich draufzuschauen und zu sehen, was die wirklichen Probleme sind, oder ein Gutachten mit dem Ziel der ersatzlosen Streichung der Regelungen in der Verfassung. Das wird mir nicht ganz klar. Außerdem, wenn Sie nicht nur die Tilgung, sondern auch die Schuldenbremse in der Verfassung ersatzlos streichen wollen, dann streichen wir auch die Landesschuldenbremse. Und was haben wir dann? (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dann haben wir die Bundesschuldenbremse. Super! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wenn ihr regiert, streicht ihr sie!) Ob uns das weiterhilft, bin ich mir nicht ganz sicher. Ich kann Ihnen eines sagen: Was wir nicht wollen, sind Ewigkeitsschulden. Das würde das Ergebnis einer vollständigen Streichung von Tilgungszeiträumen sein. Das halten wir nicht für angemessen. Aber bevor jetzt irgendjemand frohlockt: Was wir auch nicht wollen, ist das, was die SMF-Stellungnahme darlegt, also ein möglichst zeitnahes Zurückführen der Schulden. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das ist auch nicht in unserem Interesse; denn das bedeutet, dass wir die Verfassung nicht ändern, dass wir möglichst zügig tilgen – eine halbe Milliarde, eine dreiviertel Milliarde Euro im Jahr –, dann im Haushalt kürzen. Das halten wir für nicht sachgerecht. Wir brauchen dazu einen klugen Mittelweg und müssen an die Tilgungsfristen ran, das ist überhaupt keine Frage. Dazu möchte ich gern unseren Ministerpräsidenten zitieren, der gestern Abend bei der VSW war und ein Bild beschrieben hat, das ich durchaus nachvollziehen kann: Es hat schon viele Unternehmen gegeben, die waren vermögend, die waren solide aufgestellt, aber die hatten eben mal kurzfristig zu wenig Liquidität und sind dann trotzdem in die Insolvenz gegangen. Das darf uns als Freistaat Sachsen nicht passieren. Wir brauchen die Liquidität auch in den nächsten Jahren. Deshalb müssen die Tilgungszeiträume verlängert werden. Deshalb dürfen wir nicht in die Tilgungsfalle tappen, und deshalb werden wir die Diskussion auch weiterhin führen. Ihrem Antrag können wir trotzdem nicht zustimmen. Herzlichen Dank und schönen Abend noch. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Panter sprach für die SPD-Fraktion. Wir könnten jetzt noch eine zweite Rederunde eröffnen, wenn Bedarf angezeigt wird. Ich schaue mal in die Runde. – Kollege Brünler von der Fraktion DIE LINKE. Ansonsten habe ich kein Handzeichen gesehen. Herr Kollege, bitte schön.
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Da wir noch etwas Redezeit übrig haben, will ich auf das eine oder andere Argument, das jetzt in der Debatte gefallen ist, doch noch einmal eingehen. Kollege Patt, ich stimme Ihnen sogar zu. Wir sind völlig einer Meinung, wenn Sie sagen: Haushaltsausgaben, insbesondere Konsumausgaben, können nicht dauerhaft über Kredite finanziert werden. Darin sind wir uns völlig einig und haben überhaupt keinen Dissens. Sie werden es kaum glauben, aber es ist tatsächlich so. Ich habe mit großem Interesse von Ihnen gehört, dass uns mit den momentan im Raum stehenden Krediten, wenn man den Rahmen völlig ausschöpft, womöglich – ich formuliere es einmal vorsichtig –, in Schwierigkeiten gerät, wenn die bisher bestehende strenge Tilgungsfrist weiter bestehen bleibt. Ich will auch gar nicht mit Ihnen streiten, ob jedes CoronaHilfsprojekt sinnvoll gewesen ist – diese Debatte haben wir schon vor dem Sommer geführt –; auch hier, werden Sie staunen, haben wir in einigen Punkten durchaus Konsens. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das macht mir bisschen Sorgen!) – Du musst dir keine Sorgen machen; es hört gleich auf mit dem Konsens. Einen Punkt muss ich allerdings noch ansprechen – du hast doch noch einen Grund zur Sorge –, denn auch bei der Frage der Rücklagen sind wir zumindest in Teilen völlig Ihrer Meinung. Es geht nicht nur um die Fragen bei der Finanzierung der Corona-Schulden, sondern es geht allgemein um die Frage, ob wir Mittel in Rücklagen bunkern oder sie für Zukunftsinvestitionen nutzen. Wir hatten das Thema des Generationenfonds schon einmal angesprochen, bei dem wir die Gefahr sehen, dass hier einfach Rücklagen durch die Zeit einen Wertverlust erfahren, weil es keine Möglichkeiten gibt, das irgendwo adäquat anzulegen. Die Gelder kann man anders und sinnvoll nutzen. Ich weiß nicht, ob Sie an den Generationenfonds dachten, aber zumindest, wenn wir grundsätzlich über die Rücklagen debattieren, haben wir noch viel Spiel. Aber – und jetzt, Kollege Gebhardt, kommt das, womit ich dich beruhigen kann – ich habe in bestimmten Punkten durchaus einen Widerspruch zu Ihnen, Kollege Patt; denn Verschuldung erfolgt nicht per se zulasten zukünftiger Generationen; das stimmt einfach nicht. Wenn man sich auch noch einmal die Aussage des Leibniz-Informationszentrums für Wirtschaft anschaut, dann hängt es hier davon ab, wie sich das Verhältnis der erzielten wirtschaftlichen Rendite zu den Zinslasten verhält. Hierin stimme ich Frau Schubert zu: Man muss aufpassen, dass man Zukunftsinvestitionen in Breitbandausbau, Bildung, Infrastruktur, Energiewende und dergleichen nicht mit dem Dogma der schwarzen Null gleichzeitig quasi mit über die sprichwörtliche Wupper schickt. Hinzu kommt, dass die Schuldentilgung nicht zwischen den Generationen stattfindet, sondern die Renditen bekommen auch künftige Gläubiger. Das findet eher zwischen denen, die Vermögen haben, und denen, die kein Vermögen haben, statt; aber das ist keine Geschichte zwischen den Generationen. Ich will noch mit einem Missverständnis aufräumen, weil so ein kleines bisschen gesagt wurde, es ginge uns darum, sich ganz um die Tilgungen oder dergleichen zu drücken; das wollen wir überhaupt nicht. Wir sind sehr dafür, dass wir, wenn wir Kredite aufnehmen, einen Tilgungsplan haben. Auch wir wollen nicht in irgendeiner Art und Weise, wie Kollege Panter angemahnt hat, in Ewigkeitsschulden driften – das kann keiner ernsthaft wollen, – – (Dirk Panter, SPD: Dann schreiben Sie es aber hin!) – Das haben wir doch geschrieben, genau durchlesen! – Aber wir sind der Meinung, dass ein Tilgungsplan seinerseits nicht wieder Bremsspuren hinterlassen darf und dann das Ganze ins Gegenteil umschlägt. Frau Schubert hat in ihrer Rede noch einmal vorgerechnet, von welchen Beträgen wir hier eigentlich reden, und nach meinem Dafürhalten völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass das Ganze nicht ohne Bremsspuren einfach so rausgespart werden kann. Das formulierte Ziel, die grundgesetzlich möglichen Spielräume zu nutzen und die Ausgestaltung der Regeln zumindest einfachgesetzlich zu gestalten und nicht im Verfassungsrang festzuschreiben, teilen wir ausdrücklich. Ich bin ja fast geneigt mich zu entschuldigen, wenn der Antrag, so wie wir ihn geschrieben haben, einigen meiner Vorredner zu kurz gesprungen ist. Wir haben mit Absicht nicht gleich eine Verfassungsänderung beantragt, weil wir der Meinung sind, dass dieser ganze Sachverhalt doch auch heute nach unserem Dafürhalten nicht zum letzten Mal im Plenum debattiert werden soll. Von daher bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Diskussion und freue mich nachher auf Ihre Zustimmung. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Brünler, Fraktion DIE LINKE, mit der Eröffnung der zweiten Rederunde. Ich frage noch einmal: Gibt es seitens der Fraktionen Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung; Herr Staatsminister Vorjohann, bitte schön.
Hartmut Vorjohann
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mehr als einmal haben wir seit Beginn der CoronaPandemie in diesem Hohen Haus über die damit verbundenen finanziellen Belastungen und die langfristigen Folgen gesprochen. Diese Auseinandersetzung, das regelmäßige Spiegeln der Bedarfe und der Perspektiven ist immer wieder von hoher Wichtigkeit; denn nur so können wir gemeinsam einschätzen, was noch auf uns zukommt und wo wir noch aktiv werden müssen. Zuletzt habe ich Ihnen vor der Sommerpause eine Zwischenbilanz unseres Corona-Bewältigungsfonds vorgestellt. Ich habe damals erneut darauf hingewiesen, wie wichtig die finanzpolitische Langfristperspektive ist und wie schnell Notlagen eintreten können, und zwar damals auch angesichts des Hochwassers, das wir in RheinlandPfalz und Nordrhein-Westfalen gesehen haben. Die in unserer Verfassung und im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ist für uns nicht nur schnöde Gesetzeslage, sondern erfordert vor allem den verantwortungsvollen Umgang mit den Mitteln, die uns die Bürgerinnen und Bürger anvertraut haben – langfristig gedacht im Sinne der Generationengerechtigkeit. Dieser Handlungsrahmen ist unumstößlich und muss es auch bleiben. Wir geben nur aus, was wir einnehmen. Das ist unser Grundsatz und dahin wollen wir schnellstmöglich zurück. Manchmal habe ich den Eindruck, dass eigentlich völlig vergessen wird, warum in der Sächsischen Verfassung und im Grundgesetz das Thema Verschuldungsverbot überhaupt drinsteht. Das ist nicht Ergebnis einer konservativen Grille, sondern Ergebnis einer konkreten historischen Erfahrung gewesen, die gerade ab dem Jahr 2010 mit der europäischen Staatsschuldenkrise eine Riesendramatik in Europa hervorgerufen hat. Wir hatten damals die Situation, dass das Projekt Europa zu scheitern drohte – und Europa ist nicht nur ein Wirtschaftsraum, Europa ist ein Friedensprojekt, und Europa ist auch ein großes soziales Projekt. Die Staatsschuldenkrise hat all das gefährdet und deswegen ist in die Verfassungen der Länder und bei uns das Thema auch hineingekommen. Die EZB hat damals begonnen, die Zinsen herunterzufahren, und zwar nicht als Einladung dafür, noch mehr Schulden zu machen, sondern um den Staaten, die damals unter den hohen Schulden gelitten haben, Zeit für Reformen zu geben. Es kann aus diesen niedrigen Zinsen keine Einladung für eine Expansion bei dem Thema Staatsschulden abgeleitet werden. Das Ganze bedeutet, dass wir mit der Ausnahmekonstellation der Notlage sehr verantwortungsvoll und sparsam umzugehen haben. Kreditaufnahmen also nur im absoluten Ausnahmefall – Punkt! Die Corona-Pandemie war und ist eindeutig eine solche Notlage, auf die wir alle gemeinsam schnell, entschlossen und weitsichtig reagiert haben. Damals im April 2020 – wir haben es heute schon mehrmals gehört – war uns allen auch klar, dass wir die dafür aufgenommenen Kredite zurückzahlen. Ich füge hinzu, dass ich auch damals bereits dafür war, dies nicht auf die lange Bank zu schieben, um finanziell für weitere Notlagen gewappnet zu sein und dann nicht in der Tilgung unterzugehen. In der Psychologie gibt es den schönen Begriff der Resilienz. Die Ökonomen nehmen sich dieses Begriffes inzwischen auch an. Resilienz ist die Fähigkeit, Krisen zu bewältigen. Sie müssen also die Krise aushalten, wenn Sie mittendrin sind, Sie müssen sie durchstehen können, Sie müssen sich von der Krise erholen können und Sie müssen sich an die neue Herausforderung anpassen können, um wieder in der Lage zu sein, mit der nächsten Krise, die kommen wird – aus welcher Ecke auch immer –, umzugehen. Normalerweise ist die Resilienz bei Menschen sogar angeboren – außer in Ausnahmefällen. Das Problem ist: hier nicht; hier ist sie nicht angeboren. Deswegen haben wir das institutionell verankert und deswegen ist die Schuldenbremse bei uns in der Landesverfassung so wichtig und darf auch nicht fahrlässig umgestoßen werden. Wie also entscheiden wir gemeinsam, wie wir mit dem Tilgungsthema umgehen wollen? Was ist dafür die richtige Frist? Auf diese Frage antworte ich ganz deutlich – auch im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – auf jeden Fall nicht mit einem Gutachten. Wir wissen doch hier am besten, wo wir stehen. Wir kennen unsere Ausgaben und die wirtschaftliche Situation. Die Steuerschätzung gibt uns, wissenschaftlich fundiert, einen guten Ausblick und wir kennen unsere gesellschaftlichen Herausforderungen. Und, mit Verlaub, den Mehrwert eines teuren Gutachtens kann ich hier nicht erkennen. Sollte das Gutachten der Deckmantel sein, um nicht ernsthaft über Ausgaben und politische Schwerpunktsetzungen diskutieren zu müssen, ist es umso vehementer abzulehnen. Klar ist doch, dass der Staatshaushalt schon vor der Pandemie strukturelle Probleme hatte, die jetzt deutlich schneller und stärker angestiegen sind. Genau das ist unsere gemeinsame Aufgabe, eine übergreifende, alle staatlichen Aufgaben- und Ausgabenbereiche umfassende, ehrliche Analyse. Das punktuelle Betrachten einzelner Ausgabenbereiche, wie im vorliegenden Antrag eingebracht, lässt das gesamte Deckungsprinzip und damit auch etwaige positive Effekte auf die Einnahmeseite durch neue wirtschaftliche Dynamik völlig außer Acht. Genau dafür setzt sich die Staatsregierung ein: neues Wachstum, Rückkehr der wirtschaftlichen Dynamik und damit neue Gestaltungsmöglichkeiten. Dahin müssen wir aber erst kommen. Gleichzeitig müssen wir aktuell die veränderte Einnahmesituation beispielsweise durch krisengeschüttelte Unternehmen, eine andere Arbeitsmarktsituation oder inflationsbedingt verändertes Konsumverhalten genauso beachten wie damit verbundene veränderte Aufgabenstellungen – Stichwort: Vorsorge und Digitalisierung. Alles in allem geht es um die Zukunft. Dazu gehört auch eine verantwortungsvolle Tilgung. Sie muss dem Heute ebenso Rechnung tragen wie den Aufgaben in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Sie muss uns die Chance geben, für weitere Notlagen gerüstet zu sein. Konkret geht es nicht um das Ob, sondern um die Frage, wie lange, also die Tilgungsfristen. Die Diskussion dreht sich dabei nicht um eine konkrete Jahreszahl, die uns die Verfassung derzeit vorgibt. Es geht um Folgen einer längeren Tilgungsfrist. Kurzfristig betrachtet wäre es eine Haushaltsentlastung. Doch der Schein wird trügen; denn wir verlagern die Probleme um unsere strukturellen Defizite nur in die Zukunft, anstatt sie aktiv anzupacken. Gleichzeitig würden wir durch eine Fristverlängerung haushalterische Vorbindungen erhöhen und unsere Handlungsspielräume perspektivisch weiter einschränken. Zu lange Tilgungsfristen bergen vor allem das Risiko, dass sich zukünftige Notlagenkredite, die wir uns alle nicht wünschen, überlagern. Die Juli-Hochwasser haben gezeigt, wie schnell das gehen kann. Nun bleibt noch das Risiko steigender Zinsen, was zwar ein wenig in Vergessenheit gerät, wenn man sich gelegentlich die Zinslandschaft anschaut, was aber auf jeden Fall nicht negiert werden sollte. Die historische Erfahrung bei der Zinsentwicklung mahnt zur Vorsicht. Die Risiken steigender Zinsen sind schlecht für das Thema der Resilienz. Tagesordnungspunkt Arbeit der Tierschutzvereine Drucksache 7/6924, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst das Wort an die CDUFraktion. Frau Kollegin Saborowski, bitte schön.
Ines Saborowski CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag hat zum Ziel, wie es der Titel verrät, die Arbeit der Tierschutzvereine und Tierheime zu verbessern. Die sächsischen Tierheime leisten Großartiges. Sie sorgen dafür, Sehr geehrte Damen und Herren, das alles betrachtet und abgewogen, kann es nur das Ziel sein, die pandemiebedingten Notlagenkredite des Freistaates im Sinne finanzieller Spielräume in unsere Zukunft möglichst zeitnah zurückzuzahlen. Die nächste Steuerschätzung im November steht unmittelbar bevor. Sie wird uns ein aktuelles Bild zu den Auswirkungen der Pandemie liefern. Sie wird unsere erste Planungsgrundlage für den kommenden Doppelhaushalt sein. Ein Gutachten mit älterem Datum würde wenig Sinn machen. Lassen Sie uns gemeinsam über Aufgaben und Prioritäten diskutieren und zwar mit dem Wissen, das Sie alle aus Ihrer Arbeit haben, mit den vorliegenden Fakten und Herausforderungen. Lassen Sie uns keine Zeit mit Gutachten verlieren, die uns keine neuen Erkenntnisse bringen werden, und lassen Sie uns generationengerecht und verantwortungsvoll tilgen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Vorjohann sprach für die Staatsregierung. Nun übergebe ich für das Schlusswort an Herrn Kollegen Brünler von der Fraktion DIE LINKE am Mikrofon 1. Bitte schön. Ich vermute mal – Schlusswort.
Nico Brünler Die Linke
Herr Präsident, da ich meine Argumente im Kern vorgebracht habe, würde ich auf ein Schlusswort verzichten und Sie bitten, den Antrag zur Abstimmung zu stellen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das machen wir Herr Kollege. Vielen Dank. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! ich stelle die Drucksache 7/7337 zur Abstimmung, und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Somit ist der Antrag bei einigen Fürstimmen, aber einer großen Anzahl an Gegenstimmen abgelehnt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf und Tierheime verbessern CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD dass jedes in Not geratene Tier Futter, Pflege und Streicheleinheiten und einen Tierarzt bekommt, der Schmerzen und Krankheiten lindert oder heilt. Sie helfen den Tieren, ein liebevolles Zuhause zu finden, kümmern sich um eine artgerechte Haltung, werben um Spenden. Sie geben den Haustieren eine zweite Chance und stehen für eine Tiervermittlung mit gutem Gewissen. Vielen Dank an dieser Stelle an all die Engagierten. Ihre ehrenamtliche Arbeit ist unbezahlbar. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Unsere Tierheime und Tierschutzvereine waren in den vergangenen Jahren einer Vielzahl von Herausforderungen gegenübergestellt. Das betrifft nicht nur die Vermittlung von herrenlosen Tieren und dem oft schwierigen Umgang mit Exoten, sondern auch die personelle Sicherstellung. Die Pandemie hat die ohnehin schon angespannte wirtschaftliche Situation der Tierschutzvereine und Tierheime weiterhin verschärft. Spendengelder brachen weg, weil keine Veranstaltungen durchgeführt werden konnten. Die Öffentlichkeitsarbeit kam zum Erliegen, weil die typischen Veranstaltungen wie zum Beispiel ein Tag der offenen Tür nicht durchgeführt werden konnten. Geltende Hygienevorschriften erschwerten die Arbeit der Tierfreunde zusätzlich wie auch ein weiteres Phänomen der Pandemie: der plötzlich ausgelöste Haustierboom. Hundewelpen waren gefragt wie nie und wurden oft unüberlegt angeschafft. Manche der neuen Besitzer meinten, sie bekommen einen fertigen Lebenskameraden, der stubenrein und leinenführig ist und natürlich aufs Wort hört. Doch Hundeerziehung ist harte Arbeit, und so waren Probleme vorprogrammiert. Man kam mit den Tieren nicht zurecht, und so wurden sie schnell wieder im Tierheim abgegeben. Die Tierheime füllen sich aber auch, weil aufgrund der enormen Nachfrage kranke Tiere bei unseriösen Welpenhändlern gekauft wurden. Wir sprachen in der Aktuellen Debatte im Mai ausführlich darüber. Mit unserem Antrag wollen wir uns über die Arbeit der Tierheime und Tierschutzvereine einen Überblick verschaffen und genau erfassen, wo welcher konkrete Handlungsbedarf besteht, um daraus zielgenau ableiten zu können, wo Hilfe nötig ist. Wir wollen die Förderung von Personalkosten in Tierheimen ermöglichen und dabei die Kommunen bei ihrer Finanzierungsverantwortung unterstützen. In diesem Zusammenhang soll die zugrunde liegende Förderrichtlinie angepasst werden, um eine Personalkostenförderung zu ermöglichen. Weiterhin sollen die Themen Unterbringung und Versorgung von Exoten, Wildtieren und deren Nachzuchten, die weder in Deutschland heimisch sind noch als domestiziert angesehen werden können, betrachtet werden. Die Themenkennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen soll in den Blick genommen werden. Dabei sollen die Kommunen proaktiv über die Möglichkeit der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht durch die Staatsregierung informiert werden. Es soll dabei geprüft werden, wie bei den Kommunen die Umsetzung des § 13 b des Tierschutzgesetzes ermöglicht werden kann. Der § 13 b Tierschutzgesetz erlaubt den Bundesländern, Gebiete festzulegen, in denen für Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind, und entsprechende Maßnahmen zu treffen. Nach dem Amtsantritt des Sächsischen Landestierschutzbeauftragten soll eine Art runder Tisch zur Bewältigung der Herausforderungen der sächsischen Tierheime eingesetzt werden, der die kommunale Ebene, Vertreterinnen und Vertreter sächsischer Tierschutzvereine und des sächsischen Tierschutzbündnisses und weitere Akteure einbezieht. Über die wesentlichen Ergebnisse ist der Landtag binnen zwölf Monaten zu informieren, damit diese Erkenntnisse einfließen können. Die Personalkostenförderung in Tierheimen soll bis Ende 2021 rechtlich möglich werden, und Tierheime sowie deren Träger sind über die Umsetzung rechtzeitig zu informieren. Es ist uns ein großes Anliegen, die wertvolle Arbeit der Tierheime und Tierschutzvereine zu verbessern, Lösungen zu finden, die tatsächlich funktionieren. Deshalb ist es wichtig, dass wir jetzt handeln. Ich danke Ihnen, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Saborowski sprach für die CDU-Fraktion. (Unruhe) Ich werde jetzt einmal präventiv darauf hinweisen, dass wir uns schon in den späten Abendstunden befinden, aber ich bitte dennoch um etwas Ruhe. Die Nebengeräusche werden immer lauter. – Dann fahren wir in der Rednerreihung fort. Kollegin Kummer spricht jetzt für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön.
Ines Kummer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tierheime leisten einen ganz wichtigen Beitrag zum Tierschutz. Sie versorgen Tiere, die ausgesetzt wurden, sie schützen Tiere, die von ihren Besitzerinnen oder Besitzern schlecht behandelt werden. Sie versuchen, Tieren ein neues, schönes Zuhause zu vermitteln. Das alles wäre nicht möglich ohne die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, der ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützer, und dafür möchte ich hier auch noch einmal Danke sagen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Weil Tierheime und Tierschutzvereine eine so wichtige Rolle beim Tierschutz einnehmen, wollen wir mit diesem Koalitionsantrag ihre Arbeit unterstützen. Damit setzen wir einen Punkt des Koalitionsvertrages um, der uns BÜNDNISGRÜNEN von Anfang an sehr wichtig war. Doch worum geht es konkret? Wir werden die Situation der sächsischen Tierheime verbessern, indem wir die Möglichkeit schaffen, Personalkosten anteilig zu übernehmen. Damit zeigen wir einmal mehr: Ehrenamt ist wichtig, und es verdient hauptamtliche Unterstützung. Nicht alles kann und sollte ehrenamtlich organisiert sein. Der Freistaat leistet somit in Zukunft seinen Beitrag und unterstützt die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, auch wenn die Finanzierungsverantwortung weiterhin bei den Kommunen liegt. Damit der Beschluss heute zügig Wirkung entfaltet, haben wir im sächsischen Doppelhaushalt die Zuschüsse für Tierheime von 350 000 auf 670 000 Euro jährlich erhöht. Das Geld für die Umsetzung des Antrages steht also bereit. Die Mittel sollen den Landkreisen und kreisfreien Städten als pauschalierte zweckgebundene Zuweisung gewährt werden. Jetzt muss nur noch die entsprechende Förderrichtlinie Tierschutz angepasst werden, und die Personalkosten müssen über die sogenannte Sächsische Kommunalpauschalenverordnung förderfähig gemacht werden. Ich gehe davon aus, dass das verantwortliche Ministerium die Förderrichtlinie zeitnah anpassen wird. Der Antrag benennt weitere Punkte, die wir als Freistaat angehen wollen. Sachsen wird einen Landestierschutzbeauftragten bekommen. Für diesen Aufgabenbereich steht erstmals Geld im Haushalt zur Verfügung. Sobald die neue, vorerst ehrenamtliche Stelle geschaffen ist, soll ein runder Tisch gegründet werden, der die aktuellen Herausforderungen der Tierheime in Sachsen in den Blick nimmt, und davon gibt es eine ganze Menge. Der Antrag zählt einige exemplarisch auf: die Aufnahme herrenloser oder ausgesetzter Hunde und Katzen, den illegalen Welpenhandel sowie die Unterbringung und Versorgung von Exoten und Wildtieren. In einem ersten Schritt fordern wir die Staatsregierung mit diesem Antrag auf, dem Landtag zu berichten, wie die aktuelle Versorgungssituation in den Tierheimen in Sachsen ist und wo es dringenden Handlungsbedarf gibt. Bei einem Vor-Ort-Termin vor Kurzem im Tierheim in Freital wurde mir ein solch drängendes Problem geschildert, das während der Corona-Pandemie größer geworden ist: der illegale Handel mit Hundewelpen. Dieser illegale Handel ist Tierquälerei, die ganz entschieden unterbunden werden muss. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Die Welpen sind oft nur wenige Wochen alt, werden viel zu früh von ihrer Mutter getrennt und sind dadurch in den ersten Lebenswochen unvorstellbaren Strapazen ausgesetzt. Sie sind oft schlecht ernährt und noch schlechter gesundheitlich versorgt. Wenn es den Sicherheitsbehörden gelingt, die illegalen Händler zu fassen und die Welpen in die Obhut der entsprechenden Tierheime zu geben, versterben trotz liebevoller Pflege viele dieser Tiere. Das macht mich wütend und traurig zugleich. Wir müssen etwas dagegen tun, dass Hundewelpen als Ware behandelt und Hündinnen zu Gebärmaschinen degradiert werden. Die neu gegründete Ermittlungsgruppe Welpen der Polizeidirektion Dresden ist ein erster wichtiger Schritt im Kampf gegen den illegalen Handel mit Hundewelpen, und ich finde es richtig, dass den Kriminellen nicht mehr nur Geldstrafen drohen, wenn sie erwischt werden, sondern im Falle des Tatbestandes des gewerbsmäßigen Betrugs auch härtere Strafen bis hin zu Gefängnisstrafen drohen. Ich möchte mich noch einmal an alle Tierfreundinnen und Tierfreunde wenden. Auch diese können ihren Beitrag dazu leisten, den illegalen Welpenhandel zurückzudrängen. Hundewelpen sollten im besten Fall aus dem Tierheim vermittelt oder über eine Züchterin oder einen Züchter erworben werden. Viele halten auch im Internet Ausschau. Auch, wenn ebay schon reagiert und versucht, nur seriös scheinende Angebote zu schalten, sollte man skeptisch bleiben, genau hinschauen und im Zweifel die Finger vom Welpenkauf lassen. Dass ein Kauf aus dem Kofferraum ein absolutes Tabu ist, sollte jedem klar sein. Noch ein Wort zu einem ebenso beliebten Haustier, der Katze: Wir beauftragen die Staatsregierung mit unserem Antrag, zu prüfen, wie den Kommunen die Umsetzung des § 13 b Tierschutzgesetz ermöglicht werden kann. Durch die Registrierung und Kennzeichnung aller gehaltenen Katzen kann eine Überzahl freilaufender Tiere verhindert werden. Das macht da Sinn, wo es sehr viele Katzen gibt und durch das natürliche Revierverhalten Schmerzen, Leiden oder Schäden drohen, wie es das Gesetz besagt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Unterstützung des Antrages und hoffe auf eine breite Mehrheit für mehr Tierschutz in Sachsen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kummer sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich das Wort an Frau Kollegin Lang von der SPD-Fraktion. Der SPD-Fraktion stehen noch 3,33 Minuten zur Verfügung.
Simone Lang SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben von meinen zwei Vorrednerinnen schon sehr viel gehört, ich halte mich deshalb kurz. Der näher rückende Welttierschutztag am 4. Oktober bietet einen guten Rahmen, um über ein Thema zu sprechen, das vielen sehr nahegeht: das Wohl unserer tierischen Begleiter. Tierschutzvereine und Tierheime sind wichtige Akteure, um dieses Wohl sicherzustellen. Tierheime nehmen, wie wir gehört haben, Tiere auf, die entlaufen sind oder ausgesetzt wurden. Sie bergen Tiere, versorgen sie und vermitteln sie idealerweise in ein neues Zuhause. Die Menschen, die sich in Tierschutzvereinen und -heimen engagieren – auch das hörten wir schon –, tun dies zum Teil im Ehrenamt und aus voller Überzeugung. Dafür sind wir ihnen dankbar. Der Freistaat unterstützt diese wichtige Arbeit durch die Förderung zum Beispiel von Investitionen zur Anschaffung von Tierplätzen oder zur Beschaffung von Tierbedarfsgegenständen. Durch den vorliegenden Antrag möchten wir einen besseren Überblick über die Lage bekommen, auch das wurde schon gesagt. Gerade im Zuge von Corona sind Befürchtungen laut geworden, dass sich der Haustierboom wieder umkehrt und die Tierheime bei der Aufnahmekapazität in Bedrängnis kommen könnten. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf den aktuellen Stand. Ein weiterer Fokus wird auf die Förderung durch den Freistaat gelegt. In Tierheimen fallen unterschiedliche Kosten an – von Personal und der tierärztlichen Versorgung über Futter und Energie bis hin zu Wartung der Anlage und Reparaturen. Die Kommunen übernehmen die Kosten für die Versorgung von Fundtieren. Darüber hinaus sind die Tierheime auf Mitgliedsbeiträge, Spenden und eben die Förderung des Freistaates angewiesen. Als Koalition sehen wir den Kostendruck, unter dem viele Tierheime leiden. Auch wenn wir die Abrechnungsdiskussion vor Ort mit diesem Antrag nicht aus der Welt schaffen können, ist es uns doch ein gemeinsames Anliegen, die Förderung von Personalkosten zu ermöglichen, und deshalb hoffe ich auf Ihre Zustimmung. Vielen Dank im Voraus. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Lang sprach für die SPD-Fraktion. Nun spricht für die AfD-Fraktion Herr Kollege Prantl.
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Den vorliegenden Berichtsantrag finden wir in diesem Fall tatsächlich zielführend. Wir brauchen ein klares Lagebild über die Situation sächsischer Tierheime. So weit ist das richtig. Auch den Prüfantrag zur Umsetzung des § 13 b Tierschutzgesetz begrüßen wir ausdrücklich. Wir alle kennen die gravierenden Probleme für das Tierwohl, gerade im Fall der Katzen, wenn sich Kolonien frei lebender Katzen in großem Umfang bilden und damit die Verbreitung von Krankheiten und Verletzungen durch Revierkämpfe zunimmt. In der Ausschussanhörung im Oktober 2016 haben die Sachverständigen dargelegt, dass populationsbegrenzende Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind, um erhebliches Leid von verwilderten Katzen abzuwenden. Aber nicht nur die Katzen leiden, wenn es zu einer starken Zunahme frei lebender Katzen kommt. Es gibt auch unerwünschte Nebenwirkungen beim Artenschutz, weil neben invasiven Tierarten verwilderte Katzen ein ernstes Problem für die Bestände von Feldlerche oder Wachtelkönig auf Acker und Grünland sind, weil diese die schutzlosen Nester leer fressen und zum Rückgang geschützter Vogelarten beitragen. Es gibt viele gute Gründe, dass den Kommunen Kastrations- und Kennzeichnungsverordnungen ermöglicht werden, um das Wachstum wilder Katzenpopulationen zu begrenzen. Wir unterstützen daher Ihren Prüfantrag ausdrücklich. Nun zum Personalkostenproblem in den Tierheimen. Wie wir wissen, machen Tierheime praktischen Naturschutz und erfüllen damit auch eine sehr wichtige hoheitliche Aufgabe, und das in weiten Teilen gemeinnützig und ehrenamtlich. Dafür gibt es zwar in der Regel Finanzhilfen von den Städten und Gemeinden, aber da diese nicht reichen – oft ist es zu wenig –, sind Tierheime auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen. Wir alle wissen, dass es in Sachsen wohl kein Tierheim gibt, das nicht seit Jahren mit finanziellen Problemen zu kämpfen hat und ohne engagierte ehrenamtliche Bürger auskommt. An dieser Stelle bedanken wir uns in aller Form für diese großartige Leistung unserer sächsischen Tierheime. (Beifall bei der AfD) Aber nicht nur die Kommunen, sondern auch der Freistaat Sachsen ist für die Unterstützung unserer Tierheime und Tierschutzvereine verantwortlich und muss sich endlich stärker an deren Kosten beteiligen. Dass es für viele ländliche Städte und Gemeinden immer schwieriger wird, diese Kofinanzierung für die Tierheimfinanzierung zu übernehmen, weiß auch die Regierungskoalition. Nach der Förderrichtlinie des Sozialministeriums zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes sind grundsätzlich Fördermöglichkeiten vorgesehen, und das ist auch gut so. Förderfähig sind allerdings im überwiegenden Teil der Investitionen zum Beispiel die Schaffung neuer Tierheimplätze oder Futterkosten. Das wesentliche Problem der Tierheime ist ein strukturelles. Der entscheidende Faktor für die Finanznot der Tierheime ist bekanntermaßen, dass die Personalkosten nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können. Die Sächsische Staatsregierung hätte aus unserer Sicht den Tierheimen schon längst eine solidere Basis durch Personalkostenzuschüsse ermöglichen können und auch müssen. Damit könnten Tierheime zumindest zum Teil aus ihrer Abhängigkeit von Spenden und Zuschüssen befreit werden. Deshalb hatten wir als AfD-Fraktion in unserem Antrag zum Haushaltsgesetz vorgesehen, dass sich der Freistaat in den Jahren 2021 und 2022 jeweils mit 1,65 Millionen Euro an den Personalkosten beteiligen sollte. Die Tierschutzvereine sollten so wenigstens 25 % ihrer Lohnkosten erstattet bekommen. Zwar wäre auch damit die existenzielle Not nicht hundertprozentig vom Tisch, aber es wäre wenigstens ein finanzieller Baustein gewesen, um die Tiere in den Heimen weiterhin dauerhaft und vernünftig durch hauptamtliche Mitarbeiter versorgen zu können und das überstrapazierte Ehrenamt zu entlasten. (Beifall bei der AfD) Wie ist die Sache ausgegangen? Sie wissen das. Diese verstärkte Unterstützung für unsere sächsischen Tierheime scheiterte daran, dass CDU, GRÜNE, SPD und DIE LINKE unseren Antrag erst im Mai abgelehnt haben – und das, obwohl wir ihnen einen Deckungsvorschlag für die Finanzierung vorgelegt hatten. Heute besprechen wir ein Vorhaben der Regierungsfraktionen, das weniger als die Hälfte der von uns beantragten Summe in den Haushalt eingestellt hat. Es sind eben leider nur 670 000 Euro, die Sie den Tierheimen in Sachsen zur Verfügung stellen wollen. Werte Regierungsparteien, das ist aus unserer Sicht viel zu wenig. Stattdessen setzen Sie andere Prioritäten beim Ausgeben der Steuereinnahmen. Im vorletzten Antrag unserer Fraktion hatten wir ja über diese ideologiegetriebenen Projekte gesprochen, mit denen GRÜNE ihre Zielrandgruppen bedienen. Ein Beispiel ist das Genderkompetenzzentrum in Sachsen. Es gibt zu wenig Geld für Tierheime, bei denen ohne das knappe Geld unserer Städte und Gemeinden und unbezahlte Ehrenamtler gar nichts mehr laufen würde, aber eine umso großzügigere Förderung und Finanzierung von links-grünem Klimbim, von dem die Bürger überhaupt nichts haben. Wir fordern Sie heute erneut auf: Setzen Sie endlich die richtigen Prioritäten! Geben Sie unser Steuergeld für diejenigen Zwecke aus, die die Bürger wirklich wollen und die wir brauchen – auch im Sinne unseres Tierwohls! Unterstützen Sie unsere Tierheime zukünftig endlich deutlich stärker! Denn in Form ehrenamtlicher Arbeit bekommen wir ja einen großen Teil der Leistung ohnehin schon geschenkt. Hören wir also auf, beim Tierwohl herumzuknausern. Den runden Tisch sehen wir eher kritisch aufgrund dessen, dass die Probleme und Lösungen überwiegend bekannt sind. Es braucht jetzt wirklich Taten und zügig, unbürokratisch Geld für die Tierheime und keine neuen Plauderrunden. Unter einer Bedingung würden wir einen runden Tisch allerdings ganz ausdrücklich begrüßen: wenn Sie dort den Tierheimen ehrlich reinen Wein einschenken würden, dass es auch an Ihrer falschen Prioritätensetzung beim Geldausgeben und an Ihrer Blockadehaltung gegenüber unseren Anträgen liegt. Das hat die Probleme an der Basis weiter verstärkt, anstatt diese endlich zu lösen. Trotz der Schwächen im Antrag von CDU, SPD und GRÜNEN stimmen wir aber in der Zielrichtung völlig überein. Da die AfD die Partei der Sachpolitik ist, stimmen wir diesem Antrag zu. (Beifall bei der AfD – Gelächter bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Prantl. Bevor ich jetzt das Wort an Frau Kollegin Schaper von der Fraktion DIE LINKE übergebe, weise ich darauf hin: Meine Damen und Herren, wir haben es gleich geschafft. Wir sollten die Gespräche, zumindest auf die Lautstärke bezogen, etwas herunterfahren, damit die Redner ihre Redebeiträge noch wunderbar zum Besten geben können. Frau Kollegin, bitte schön.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Bibel heißt es in den Sprüchen, Kapitel 12, Vers 10 – – (Oh-Rufe von der CDU) – Ich habe das extra vorbereitet, damit ich um diese Uhrzeit noch Aufmerksamkeit bekomme. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Holger Mann, SPD) „Der Gerechte weiß, was sein Vieh braucht, doch das Herz der Frevler ist hart.“ Umso mehr freut es mich, dass sich die Herzen der Koalitionäre erweicht haben, wenn es auch nicht der allzu große Wurf ist, den die Koalition hier vorgelegt hat. Dennoch sind wir sehr froh darüber, das möchte ich voranstellen. Punkt 1 ist nicht mehr als die Forderung nach einem Bericht über die vorhandene Infrastruktur an Tierheimen. Das müsste eigentlich längst bekannt sein. Sei es drum. Wobei man auch keine Prophetin sein muss, um zu sagen, dass die hier vor allem ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Tierheimen schon längst an ihre Belastungsgrenzen gestoßen sind. Das ist auch kein neuartiger, sondern ein seit vielen Jahren bekannter Dauerzustand. In der Pandemie hat das nochmals an Brisanz gewonnen. Deshalb hatte die Fraktion DIE LINKE bereits im Jahr 2018 ein Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Verbände und Vereine auf den Weg gebracht. Dieser Entwurf sah eine Verbesserung und Absicherung der sächlichen, personellen sowie finanziellen Grundlagen für die Unterbringung und Versorgung von Tieren in Tierheimen vor. Wir erwähnen an dieser Stelle auch noch einmal: Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe. Außerdem sollte die Rechtsstellung der im Tierschutz tätigen Vereine, Verbände und Einrichtungen gestärkt werden, unter anderem durch mehr Informations- und Mitwirkungsrechte sowie durch ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine. Mit dem Antrag „Auch Tiere haben Rechte – Stillstand beim Tierschutz beenden“ haben wir auch in dieser Legislaturperiode diese Forderung bereits vor einem Jahr wieder aufgegriffen. Nach Punkt 2 des vorliegenden Antrags der Koalition soll die Umsetzung des § 13 b Tierschutzgesetz durch die Kommunen geprüft werden. Dieser ermöglicht den Landesregierungen, die sogenannten Katzenschutzverordnungen zu erlassen. Dazu hatten wir auch einen Antrag. Die Möglichkeit des Bundesgesetzgebers wurde ja bereits 2013 eingeräumt. Zwölf von 16 Bundesländern haben bereits davon Gebrauch gemacht, aber in Sachsen ist man ja nicht ganz so schnell. Für den Freistaat haben wir als LINKE dies hier bereits vor fünf Jahren mit unserem Antrag „Tierschutz verbessern. Rechtsverordnung zum Schutz frei lebender Katzen unverzüglich erlassen und finanzieren“ gefordert. Sogar eine öffentliche Anhörung gab es dazu. In dieser Anhörung haben ausnahmslos alle Sachverständigen dafür gesprochen, aber „was juckt es die Eiche“ – Sie wissen schon. Nun soll wenigstens geprüft werden, aber auch hier gilt: besser spät als nie. Auch der in Punkt 3 vorgesehene runde Tisch unter Leitung des noch nicht zu findenden Landestierschutzbeauftragten – auch hier hoffe ich, dass das bald mal wird – mit Vertreterinnen und Vertretern der Tierschutzverbände der Kommunen und weiteren Akteurinnen und Akteuren, der zur Bewältigung der Herausforderungen in den sächsischen Tierheimen beraten und dem Landtag in der Jahresfrist berichten soll, ist ein guter Anfang, auch wenn wir uns hier viel mehr wünschen. Unser Gesetzentwurf aus der letzten Legislatur ging da wesentlich weiter und sah unter anderem einen beim Sozialministerium angesiedelten Landestierschutzbeirat vor, der wesentlich mehr Kompetenzen, eine stärkere Rechtsstellung gehabt hätte. Vielleicht schauen Sie nochmal in den Entwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition. Das würde dann auch das Thema illegaler Welpenhandel, das dankenswerterweise Frau Kummer aufgegriffen hat, in ein ganz anderes Fahrwasser ziehen. Punkt 4 fordert schließlich die Umsetzung der im Rahmen des letzten Doppelhaushaltes beschlossenen Personalkostenförderung für Tierheime bis zum Ende des Jahres. Auch bei diesem Thema nehmen Sie Anleihen bei uns. Seit Jahren wird an mich von Tierheimen herangetragen, dass deren gewaltige Aufgaben ehrenamtlich kaum noch zu stemmen sind. Also hatte die Linksfraktion einen Änderungsantrag zum letzten Doppelhaushalt gestellt, der für jedes der etwa 40 Tierheime in Sachsen eine Personalkostenförderung für eine VZE im Hauptamt ab dem 1. Juli 2021 vorgesehen hätte. Dafür wollten wir im Jahr 2 Millionen Euro in den Haushalt einstellen. Die Koalition reagiert mit einem eigenen Änderungsantrag, der die ursprünglich vorgesehenen Sachkostenzuschüsse an die Tierheime von 350 000 auf 670 000 Euro erhöhte. Das ist immer noch völlig unzureichend, um geeignetes Personal flächendeckend und zu anständigen Arbeitsbedingungen für die Pflegerinnen und Pfleger zu finanzieren. 18 Tierheime könnten maximal davon profitieren, also nicht einmal die Hälfte aller sächsischen Tierheime, und das auch nur dann, wenn der komplette Sachkostenzuschuss für Personal ausgegeben wird. Das ist extrem unwahrscheinlich und derzeit zudem noch gar nicht möglich, weil die entsprechende Verordnung des SMS noch nicht novelliert wurde. Der Tierschutz in Sachsen muss also weiterhin auf die dringend benötigte Hilfe warten. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, trotz aller Kritikpunkte werden wir selbstverständlich diesem Antrag zustimmen. Wir erkennen an, dass Sie den dringenden Handlungsbedarf in diesem Feld erkannt und sich auf den Weg – zwar mit Trippelschritt, aber in die richtige Richtung – gemacht haben. Dabei sollte es bitte nicht bleiben. Die Schritte müssen größer, das Tempo erhöht und vielleicht auch zu einer anderen Tageszeit besprochen werden. Das Thema ist wichtiger, als dass es jetzt hier um 20 Uhr als letzter Antrag behandelt wird. Vielleicht muss auch darüber nachgedacht werden, ob zwei so volle Tage sinnvoll sind; es wird manchmal dem nicht so richtig gerecht, wie man jetzt auch hören kann. Eines ist uns noch wichtig. Wir möchten uns der Koalition anschließen. Auch die Fraktion DIE LINKE bedankt sich von Herzen bei allen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Tierschutz, die gerade während der Corona-Pandemie Außerordentliches geleistet haben. Danke im Namen der Fraktion DIE LINKE! (Beifall bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. Ich frage die Fraktionen, ob es noch Redebedarf zum vorliegenden Antrag gibt. – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich das Wort an die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Köpping, bitte schön.
Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst vielen Dank für den Antrag, auch wenn es heute – wie schon richtig bemerkt – der letzte Antrag ist und vielleicht die Aufmerksamkeit ein wenig nachlässt. Die vielen engagierten Menschen in den sächsischen Tierheimen und Tierschutzvereinen leisten wirklich eine überaus wertvolle Arbeit. (Beifall der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Sie kümmern sich um herrenlose Tiere und Fundtiere. Sie sind für sie da, wenn jemand anders sie aufgegeben hat. Sie investieren Zeit und viel Gefühl, damit die Tiere nicht nur gut untergebracht sind, sondern am besten auch ein neues, dauerhaftes Zuhause finden können. Ohne sie wäre die Tierschutzarbeit in den Kommunen in der Tat nicht möglich. Dabei wird oft die eigene Freizeit geopfert, denn es sind vor allem die Ehrenamtlichen, die diese Arbeit tragen. Deshalb erst einmal einen herzlichen Dank dafür. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Es geht aber nicht nur um Dank. Es ist klar, dass wir die Arbeit der Tierheime unterstützen müssen und die ehrenamtlichen und auch die professionell betriebenen Tierheime nicht alleinlassen dürfen. Im Sinne der Berichtsfragen des Antrags werden wir entsprechende Informationen bei den sächsischen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern einholen und natürlich weitergeben. Es ist auch in unserem Interesse, einen Überblick zu erhalten, welche Tierheime beispielsweise in der Lage sind, auch Exoten aufzunehmen. Zudem war durch die Pandemie die Nachfrage nach Hunden, Katzen und anderen Kleintieren enorm gestiegen. Es gab und gibt Befürchtungen, dass einigen Tierbesitzern die Verantwortung für die Tiere zu groß werden könnte, dass Tiere zum Teil wieder abgegeben werden. Auch ich hatte hier im Plenum davor gewarnt. Es ist für uns noch nicht ganz klar, ob sich das bewahrheitet. Bislang haben wir noch keine Informationen, dass Tierschutzvereine aufgrund von Überlastungen einen Aufnahmestopp für bestimmte Tierarten beschließen mussten. Aber auch zum Thema Aufnahmestopp fragen wir gern bei den entsprechenden Stellen noch einmal nach. Den Prüfauftrag für eine Delegationsverordnung nehmen wir gern zum Anlass, um uns noch einmal mit der kommunalen Ebene abzustimmen. Prinzipiell ist der Weg klar, wie der § 13 b Tierschutzgesetz umgesetzt werden müsste. Das Land erlässt eine Rechtsverordnung. Ziel der Verordnung wäre dann, dass die Landkreise Gebiete ausweisen können, in denen der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verboten oder beschränkt wird. Gewünscht wird auch eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten, freien Lauf haben. Ich möchte auch den Rahmen und die berechtigten Hürden für solche Maßnahmen darlegen. Nach § 13 b Satz 1 Tierschutzgesetz ist eine solche Regelung nur in Gebieten möglich, in denen an Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden festgestellt werden, die auf die hohe Anzahl der Tiere in diesem Gebiet zurückzuführen sind. Außerdem muss es eine Prognose geben, dass durch eine Verminderung der Anzahl der Tiere in dem Gebiet diese Schmerzen, Leiden und Schäden verringert werden können. Bevor solche Gebiete ausgewiesen werden, müssen zudem andere Maßnahmen durchgeführt werden, um das Tierleid zu verringern. Nur wenn diese nicht ausreichen, darf verlangt werden, dass Freigängerkatzen kastriert werden. Es müssen also nach dem Tierschutzrecht mehrere Stufen erfüllt sein, um diese Gebiete auszuweisen. Grund für diese komplexe Regelung ist, dass nach § 1 Tierschutzgesetz niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Außerdem verbietet der § 6 Abs. 1 Tierschutzgesetz das Amputieren von Körperteilen oder das Entnehmen von Organen eines Wirbeltieres grundsätzlich. Die Eigentümerin oder der Eigentümer der Katze muss bei solchen Eingriffen zudem zustimmen. Bisher haben uns die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter keine Gebiete genannt, in denen diese komplexen Voraussetzungen zur Ausweisung solcher Gebiete vorliegen. Damit sich unter Katzen keine Seuchen ausbreiten und um unserer Verantwortung gerecht zu werden, unterstützen wir aber die Tierschutzvereine schon seit Jahren finanziell, damit sie die Kosten der Kastration für frei lebende Katzen abdecken können. Im Doppelhaushalt 2021/2022 wurden diese Mittel auf über 1 Million Euro pro Jahr aufgestockt; für Sachkosten sind 670 000 Euro vorgesehen, für Investitionen 400 000 Euro. Die Mittel für die Sachkosten in Höhe von 670 000 Euro sind zudem auch für Personalkosten verwendbar. Die Landkreise haben im Sommer 2021 diese Mittel bereits über die Kommunalpauschalenverordnung – SächsKomPauschVO – zugewiesen bekommen und können sie für Personalkosten der Tierheime ausgeben. Dies wurde mit den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern auch bei einer Beratung erörtert. Offene Kommunikation mit den Tierschutzvereinen ist für mein Haus zentral. Deshalb sind im Sächsischen Landesbeirat für Tierschutz vier von elf Vertretern aus Tierschutzvereinen. Der Beirat berät das SMS regelmäßig, zuletzt zu Beginn dieses Monats. Die Ergebnisse fließen in die tägliche Arbeit des SMS ein und werden auf Fachebene umgesetzt. Die Arbeit der Vereine, der Tierheime, der Hauptamtlichen und besonders der Ehrenamtlichen ist für uns ein fachlicher und menschlicher Gewinn. Diese Menschen sind eine wichtige Stütze. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag, dessen Ziel die bessere Unterstützung der wertvollen Arbeit dieser Menschen ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Köpping. Ich übergebe nun für das Schlusswort an Frau Kollegin Saborowski.
Ines Saborowski CDU
Sehr geehrter Herr Präsident Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich quäle Sie nur noch ganz kurz. Der Tierschutz beschäftigt die Gesellschaft. Er hat viele Facetten. Das dem Tierschutz wesentliche Prinzip finden wir im § 1 des Tierschutzgesetzes. Frau Ministerin hat es gerade erwähnt: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Unser Ziel ist es, dass wir messbare Verbesserungen für die Tiere erreichen. Tierschutz ist eine kontinuierliche Aufgabe. Gesellschaft, Politik und Wirtschaft stehen in der Pflicht, Verantwortung für die Tiere zu übernehmen, gewissenhaft zu tragen und nachhaltige Verbesserungen voranzubringen. Ich habe bei allen Fraktionen nichts Widersprüchliches vernommen. Sicherlich ist das Thema allen wichtig. Es geht immer mehr, besser und schneller – keine Frage. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Lebhafter Beifall bei der CDU – Beifall bei der AfD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Saborowski mit dem Schlusswort und einem tosenden Beifall der CDU-Fraktion. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/6924 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Jawohl, vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Gegenstimmen, keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen bzw. beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Fragestunde Drucksache Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags vor. Beide Fragen wurden schriftlich beantwortet. Der Fragesteller, Kollege Dr. Weigand, hat sich damit Schriftliche
Dr. Rolf Weigand AfD
Zuverlässigkeit der Datengrundlage zur 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz und der Anzahl von COVID-Patienten (Frage Nr. 1) Vorbemerkung: Nach aktuell gültiger Corona-Schutz-Verordnung sind die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und die Anzahl von COVID-Patienten ausschlaggebende Parameter für das Eintreten der Vorwarnstufe und der Überlastungsstufe und damit Entscheidungsparameter über erhebliche Grundrechtseinschränkungen bis hin zum Defacto-Lockdown für Ungeimpfte bei Eintreten der Überlastungsstufe. Medienberichten zufolge gibt es bei der Datengrundlage aber erhebliche Zweifel an der Validität der Daten. Kliniken melden auch Patienten an die Gesundheitsämter/das RKI, welche lediglich ein positives Aufnahmescreening hatten und nicht wegen COVID behandelt werden. Weiter seien in den Bundesländern die Krankenhäuser teilweise nicht angewiesen worden, nur Patienten zu melden, die wegen COVID behandelt werden, und lediglich SARS-CoV2-positive Patienten ohne Symptome außen vor zu lassen. Fragen an die Staatsregierung: 1. Inwieweit werden in Sachsen nur Patienten, die wegen COVID behandelt werden, zur Ermittlung der Patientenzahl sowie der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Sinne der Corona-Schutz-Verordnung herangezogen und Patienten ohne behandlungsbedürftigen SARS-CoV-2-Positivnachweis außen vor gelassen und welche Anweisungen hierzu existieren für welche Stellen? 2. Inwieweit kann die Staatsregierung sicherstellen, dass, wenn Anweisungen und Vorgaben existieren, lediglich Patienten, die wegen COVID behandelt werden, zur Ermittlung der Datengrundlage zu melden, dass durch welche konkreten Vorkehrungen ausgeschlossen ist, dass nicht dennoch Patienten lediglich nur mit einem SARS-CoV-2 Positivnachweis gemeldet werden und dann in die Datengrundlage mit einfließen und diese verzerren?
Petra Köpping
Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 2: Gemäß Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 7/7702 einverstanden erklärt. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Beantwortung der Fragen Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Hospitalisierungen in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 vom 11. Juli 2021 wurde in § 1 des Infektionsschutzgesetzes die Pflicht zur namentlichen Meldung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes erweitert auf die Aufnahme einer Person in ein Krankenhaus in Bezug auf die CoronavirusKrankheit-2019 (COVID-19). Die Aufnahme in ein Krankenhaus muss in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung stehen. Es gibt keine Anweisungen, anders zu verfahren als in der Meldeverordnung vorgesehen. Die Erfassung der Hospitalisierungen erfolgt über die Meldedaten. Positive SARS-CoV-2-Fälle werden an das Gesundheitsamt (GA) gemeldet. Sollte der Fall anschließend wegen einer COVID-19-Erkrankung hospitalisiert werden, wird dies vom Krankenhaus an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet und anschließend an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) bzw. das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet. Dieser Ablauf dürfte der häufigste sein. Auch bei zunächst aus unbekanntem Grund eingelieferten Patientinnen und Patienten, bei denen sich SARS-CoV-2 später als ursächlich für die Erkrankung herausstellt, erfolgt die Meldung an das Gesundheitsamt und Weiterleitung an die LUA und das RKI über die Meldedaten. Es liegen der Staatsregierung keine Hinweise vor, dass in Sachsen SARS-CoV-2-positive Fälle als hospitalisiert gemeldet werden, wenn nicht auch SARS-CoV-2 ursächlich für die Hospitalisierung ist. Ein regelmäßiges Monitoring der Datenqualität mit Feedback an Beteiligte wird vom RKI durchgeführt.
Dr. Rolf Weigand AfD
Neueinordnung der Komplexen Leistungen an Grundschulen (Frage Nr. 2) Vorbemerkung: In der bis Ende des Schuljahres 2020/2021 gültigen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Grundschulen – SOGS) wurden in § 19 Abs. 2 und Abs. 6 Komplexe Leistungen als eine der drei Leistungserfassungen (Klassenarbeiten, Kurzkontrollen und Komplexe Leistungen) klar definiert: „Komplexe Leistungen dienen dem Nachweis, dass die Schüler ein Projekt selbstständig erarbeiten, durchführen, dokumentieren und präsentieren können, und bestehen in der Regel aus praktischen, mündlichen und schriftlichen Aufgabenteilen. Sie können wie eine Klassenarbeit bewertet werden.“ In der seit 01.08.2021 gültigen SOGS werden Komplexe Leistungen nur noch unter dem Oberbegriff „Sonstige Leistungen“ (vergleiche § 19 Abs. 1 Nr. 3 und § 19 Abs. 5) geführt und als „Einzelfall“ der Sonstigen Leistungen definiert. Ihre Anzahl muss nicht mehr zu Beginn des Schuljahres durch die Klassenkonferenz festgelegt werden.“ Fragen an die Staatsregierung: 1. Aus welchem Grund werden die Komplexen Leistungen in §19 der SOGS nicht mehr den Klassenarbeiten gleichgestellt und warum entfällt die Festlegung der entsprechenden Anzahl zu Beginn eines Schuljahres durch die Klassenkonferenz? 2. Welcher fachliche und inhaltliche Austausch mit Vertretern der Grundschullehrer in Sachsen ging der Neueinordnung der Komplexen Leistungen in §19 der SOGS voraus, welche Stellungnahmen und Rückmeldungen von Grundschullehrern und Vertretern der Grundschullehrer liegen mit welchem Inhalt vor?
Christian Piwarz
Zu 1.: Mit der Erstellung der Schulordnung Gemeinschaftsschulen wurden Änderungen in den Schulordnungen der anderen Schularten notwendig. Dabei werden im Sinne von Normenklarheit auch formale Änderungen berücksichtigt, um einheitliche Formulierungen für alle Schularten anzupassen. Deshalb wurde der § 19 der Schulordnung Grundschulen (SOGS) differenziert: Einerseits erfolgte das nach der Art der Leistungsnachweise und in § 19 a auch nach Organisation und Durchführung der Leistungsnachweise. Sonstige Leistungen als einzelne schriftliche, mündliche und praktische Leistungen waren bisher in der SOGS nicht aufgeführt, sind jedoch schulartspezifisch angemessen und notwendig, insbesondere als Voraussetzung zum Erlernen und Erbringen komplexer Leistungen. Komplexe Leistungen bleiben Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar in der schulartübergreifend einheitlichen Definition in der SOGS als eine sonstige Leistung, die der Klassenarbeit gleichgestellt werden kann. Aufgrund von Erfahrungen aus der Schulpraxis und der charakteristischen Komplexität der Komplexen Leistungen ist dieser Leistungsnachweis nicht als verbindliche Vorgabe für die Grundschule geeignet. Fach- und konzeptbezogen ist aber die Nutzung dieses Leistungsnachweises in der Grundschule nach wie vor in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkräfte möglich. Die Festlegungen zum Umgang mit den Komplexen Leistungen können aufgrund des pädagogischen Konzepts der Schule in die Bewertungsrichtlinien einfließen, die die Lehrerkonferenz gemäß § 17 Abs. 2 SOGS beschließt und den Eltern zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben wird. Zu 2.: In die Überlegungen zur Neueinordnung der komplexen Leistungen in der SOGS flossen Impulse aus Fachgesprächen, Schulbesuchen sowie Diskussionen zur Leistungsbewertung ein. Auf weitere Abstimmungen konnte verzichtet werden, weil dem SMK lediglich die Rückmeldung einer Grundschulvertreterin mit der Bitte um Erläuterung der Hintergründe der Änderung vorliegt. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und schen Landtags ist abgearbeitet. Wir wünschen denjenigen Abgeordneten, die jetzt vom Landtag in den Bundestag wechseln, alles Gute. nerstag, den 18. November 2021, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und Tagesordnung dazu gehen Ihnen zu. schlossen. Vielen Dank. (Schluss der Sitzung: 20:14 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
