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Kathleen Kuhfuß

GRÜNE 30.09.2021 Sitzungen 7/37

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Auch wir BÜNDNISGRÜNEN werden diesen Antrag ablehnen, (Zuruf von der AfD: Gesetzentwurf!) auch, wie schon eben von der Vorrednerin gesagt, weil im nächsten Tagesordnungspunkt der Antrag der Koalition zur Stärkung der ärztlichen Versorgung mit deutlichen Unterschieden zu diesem Antrag behandelt wird. Lassen Sie mich einige Unterschiede skizzieren: Erstens. Der AfD-Antrag möchte die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum verbessern. Diese Zielsetzung verfolgt aber nur einen Teil der drohenden Unterversorgung im ärztlichen Bereich. Es besteht nicht nur ein Bedarf an allgemeinmedizinischen Ärzten, sondern auch in den Fachgebieten der Kinder- und Jugendheilkunde und der Augenheilkunde. Ebenfalls greift der Antrag zu kurz, wenn er sich ausschließlich auf den ländlichen Raum bezieht, weil wir bereits Stadtgebiete haben, in denen es schwer ist, einen Vertragsarztsitz zu besetzen, sodass dieser Antrag die Situation nicht umfassend abbildet. Zweitens. Bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen sind bis zu 20 % der Plätze vorabreserviert; das ist die sogenannte Vorabquote. Diese Vorabquote wird nach verschiedenen Unterkriterien aufgeteilt, zum Beispiel eine Unterquote für Staatenlose, eine Unterquote für Menschen, die ihre Bildung bisher ohne einen Hochschulabschluss absolviert haben, oder Menschen, für die eine Ablehnung wegen sozialer Härten nicht möglich ist. Dadurch sind bereits 12,7 % der Studienplätze vorab reserviert. Der Antrag der AfD würde die Vorabquote mit zusätzlichen 7,3 % belasten und damit zu 100 % diese Vorabquote ausfüllen. Für das Etablieren weiterer notwendiger Vorabquoten würden keinerlei Spielräume mehr bleiben. Drittens: Das Auswahlverfahren für die Studienzulassung soll sich nach dem Entwurf der AfD nach der Motivation und der persönlichen Eignung zur hausärztlichen Tätigkeit richten. Ein derartiges Verfahren entspricht nicht den Anforderungen, die in dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 19.12.2017 festgeschrieben sind. Demnach ist ein standardisiertes, transparentes und strukturiertes Auswahlverfahren vorzunehmen. Subjektive Elemente wie die Motivation sind nicht überprüfbar. Das Kriterium bei der Vergabe von knappen Studienplätzen muss sich auf die Eignung beziehen und die Kriterien dürfen nicht gleichrangig herangezogen werden. Die AfD hat die Argumente der Sachverständigen aus der öffentlichen Anhörung hier nur sehr mühsam aufgenommen oder – um es anders zu sagen – grundsätzlich missinterpretiert. Eine strukturierte Evaluation zur Umsetzung, Wirkung und Bewerberauswahl sieht der Gesetzentwurf überhaupt nicht vor. Wichtige zu überprüfende Punkte wie die Steuerung der Bewerber um die Vertragsarztsitze und die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen sind gar nicht erst benannt. So kann keine Schlussfolgerung für eine weitere Steuerungsmaßnahme getroffen werden. Vollkommen außer Acht lässt der Antrag der AfD die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch bei der vertragsärztlichen Tätigkeit darf die Lebenswirklichkeit von Menschen und Familie nicht unberücksichtigt bleiben. So müssen auch im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit Ärzte und Ärztinnen die Möglichkeit haben, aus sozialen, familiären oder gesundheitlichen Gründen ihre Tätigkeit in Teilzeit auszuüben. Wir BÜNDNISGRÜNEN lehnen diesen Antrag ab. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Herr Abg. Mann.

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