André Wendt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf einige Punkte, die kritisiert worden sind, eingehen, um noch einmal die Unterschiedlichkeit der Gesetzentwürfe darzustellen. Es wird nicht lange dauern. Mein Kollege Dr. Weigand hat es bereits angesprochen und auf die Anzahl der unbesetzten Arztsitze im Freistaat Sachsen Bezug genommen. Im Jahre 2019 waren 285 Arztsitze unbesetzt, aktuell sind es 434. Der Schwerpunkt liegt hierbei sehr deutlich auf der hausärztlichen Versorgung. Aus diesem Grund haben wir gesagt, dass wir nicht eine Regelung treffen wollen, wie sie der Gesetzentwurf der Staatsregierung vorsieht. Die Staatsregierung möchte nämlich, dass neben der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin auch die Facharztweiterbildung Innere Medizin als Schwerpunkt zugelassen wird. Wir möchten nur auf die Allgemeinmediziner abzielen, weil wir hier einen sehr hohen Bedarf sehen. Im Rahmen der Anhörung ist es auch zum Tragen gekommen. Ich zitiere gern noch einmal, was die Sachverständigen – Herr Heckemann von der Kassenärztlichen Vereinigung – gesagt haben. Er sagte: Wenn er entscheiden dürfte, dann würde er diesen Schwerpunkt auf die Allgemeinmediziner legen, weil die hausärztliche Versorgung im Fokus stehen sollte. Wenn wir auf die Quoten gehen: Wir fordern in unserem Gesetzentwurf, dass wir die Quote ausschöpfen, nämlich 7,3 %, weil wir uns keine Spielräume mehr leisten können. Es ist fünf nach zwölf, deshalb können wir uns keine Spielräume leisten und möchten im Gesetz fest verankern, dass wir die Quote vollends mit 7,3 % ausschöpfen. Ein weiterer Punkt: Ja, Motivation kann man nicht unbedingt starr bewerten, aber die Motivation ist ja die Grundvoraussetzung, um zu sagen: Ja, dieser Arzt oder Student hat den Willen, in den ländlichen Raum zu gehen. Sprich: Anhand dieser Motivation kann man feststellen, ob er auch möchte. Daran schließen sich die restlichen Punkte und Bewertungsmaßstäbe an. Ich denke schon, dass man die Motivation nicht unmittelbar bewerten kann. Aber die Motivation ist ein wichtiger Bestandteil bei der Auswahl der zukünftigen Mediziner. Deshalb haben wir uns in unserem Gesetzentwurf für diese Unterschiede entschieden. Ansonsten: Ja, der Gesetzentwurf ist in vielen Bereichen deckungsgleich. Egal, ob jetzt unser oder Ihr Gesetzentwurf durchgeht – am Ende ist es egal. Wichtig ist, dass es dem Freistaat guttut. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Wenn das nicht der Fall ist, frage ich die Ministerin. – Bitte.
