Susanne Schaper
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bekanntermaßen beschäftigt sich der Sächsische Landtag heute wiederholt mit dem Thema der sogenannten Landarztquote bei den Zulassungen zum Medizinstudium. Wieder lehnt die Fraktion DIE LINKE das Anliegen aus inhaltlichen Gründen ab, weil die Landarztquote für uns kein geeignetes Instrument ist, um den Hausarztmangel im ländlichen Raum in absehbarer Zeit abzubauen. Wir sind der Auffassung, dass die Tätigkeit als Allgemeinmedizinerin und Allgemeinmediziner auf dem Land nicht an sich unattraktiv ist, sondern dass die Rahmenbedingungen einer Niederlassung durchaus abschrecken. Die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, hohe Anteile an Bürokratie, finanzielle Belastungen durch Kreditaufnahmen und eine fehlende Vertretung in der Einzelniederlassung sind wesentliche Gründe für die Schwierigkeiten, ärztliche Niederlassungen und auch Personalstellen außerhalb von Zentren zu besetzen bzw. Praxen an Nachfolgerinnen und Nachfolger zu übergeben. Das betrifft im Übrigen nicht nur sogenannte Hausärztinnen und Hausärzte, sondern auch Facharztsparten. Daher ist auch zu fragen, warum beim Gesetzentwurf der AfD nur Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner als Quotenbegünstigte in Frage kommen sollen und nicht zum Beispiel auch Fachärzte für Innere Medizin, die aktuell durchaus als Hausärztinnen und Hausärzte in eigener Niederlassung erfolgreich tätig sind. Ein Grundproblem wird somit noch nicht einmal im Ansatz gelöst, aber man hat eine Überschrift und tut so, als hätte man etwas gemacht. Wir wundern uns bei der AfD außerdem darüber, dass sie hier ein ordnungspolitisches Element unterstützt, wobei sie doch in anderen Zusammenhängen eine Quote aus unterschiedlichen Gründen strikt ablehnt. Wenngleich wir bekanntlich Quoten bei der Besetzung von Stellen nicht grundsätzlich ablehnen, kennen wir aber die nicht so selten geäußerte Meinung, dass die meisten Menschen nicht aufgrund der Quote, sondern aufgrund ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen bestimmte Positionen einnehmen wollen und sollen – gerade sehr oft von Ihnen wie ein Mantra dahergetragen. Daher sollte nach unserer Auffassung auch eher das gesamte Verfahren der Zulassung zu einem Medizinstudium verbessert werden, indem zum Beispiel der Numerus clausus weit stärker hinterfragt wird und gerade auch bei dieser Studienrichtung soziale Kompetenzen stärker berücksichtigt werden. Wir befürchten nämlich bei der Einführung einer Landarztquote sehr, dass so ein Gesetz zu einer Stigmatisierung der sogenannten Quotenstudierenden und Absolventinnen und Absolventen führen wird, weil ein Auswahlverfahren zur Anwendung kommt, das nicht als regulär aufgefasst wird. Dadurch wird ein negativer Eindruck vom Berufsbild der Landärztin und des Landarztes als Medizinerinnen und Mediziner im Sinne von Ärztinnen und Ärzten zweiter Klasse vermittelt. Damit würde das Berufsbild zusätzlich Schaden nehmen. Das kann nicht gut sein. Da im folgenden Tagesordnungspunkt ein umfassender Gesetzentwurf vorliegt, der das Thema Landarztquote durchaus inhaltlich behandelt, gibt mir das dort die Gelegenheit für weitere Darlegungen von Ablehnungsgründen und inhaltlichen Stellungnahmen. Daher beende ich meine Ausführungen an dieser Stelle. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Und für die BÜNDNISGRÜNEN erteile ich Frau Abg. Kuhfuß das Wort; bitte schön.
