landtag.sachsen.de ↗

Nico Brünler

Die Linke 30.09.2021 Sitzungen 7/37

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als der Landtag am 9. April letzten Jahres nebenan, im ICC, zusammenkam, um über die Bereitstellung von Finanzmitteln für die Bewältigung der Coronavirus-Pandemie zu beraten und damit den sächsischen Corona-Hilfsfonds ins Leben rief, erfolgte auch ein Beschluss – nachzulesen in Drucksache 7/2139. Darin sprach sich der Landtag dafür aus, die im Artikel 95 Abs. 4 und 6 der Sächsischen Verfassung getroffenen Regelungen zur Berechnung der Normallage und zum Tilgungsziel einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Ziel sollte es sein, dabei sicherzustellen, dass einerseits langfristig orientierte Maßnahmen mit einer entsprechend langfristig orientierten Finanzplanung begleitet werden können und dass andererseits Regelungen in der Sächsischen Verfassung in ihrer Wirkung die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung von sozialem und wirtschaftlichem Wohlstand mit der erforderlichen Nachhaltigkeit der sächsischen Finanzpolitik in Einklang bringen. Es wurde eine dazu notwendige Änderung der Sächsischen Verfassung infolge einer solchen Überprüfung ausdrücklich bis Ende des Jahres 2021 in Aussicht gestellt. Oder einfacher und weniger verklausuliert formuliert: Es ging um die Schuldenbremse. Seitdem wird das Thema auf die lange Bank geschoben. Wenn es – wie vor der Sommerpause bei der Debatte zum Bericht des Staatsministeriums der Finanzen über den Vollzug des Corona-Bewältigungsfondsgesetzes – doch aufploppt, dann merkt man schnell, dass innerhalb der

Alle Reden von Nico Brünler Protokoll ↗