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Kathleen Kuhfuß

GRÜNE 30.09.2021 Sitzungen 7/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß gar nicht, wo ich bei diesem Antrag anfangen soll, und frage mich: Wo sind Sie, die AfD-Fraktion, in den letzten anderthalb Jahren gewesen, dass Sie die permanenten Änderungen in der Pandemielage und auch die damit einhergehenden Änderungen an der Corona-Schutz-Verordnung so gar nicht mitbekommen haben? Ich möchte gern aus Ihrem Antrag vom 20.07. dieses Jahres – also mitten im Sommer – zitieren: Es ist also für eine verantwortungsvolle Corona-Politik, welche auf rationalen Entscheidungen beruhen soll, unabdingbar, dass die Beurteilung eines jeden Infektionsgeschehens endlich objektiv nachprüfbaren Kriterien fernab der reinen Inzidenzbeobachtung etabliert und in der jeweilig geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in einem Automatismus und als Grundlage für die Anordnung oder Aufhebung von Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Sie führen weiter aus, dass es dafür endlich mal Parameter braucht. Dazu würde ich Sie doch gern mal in den heutigen Tag mitnehmen. Wir haben heute den 30.09.2021 und die x-te Verordnung. Dass, was Sie fordern, machen wir, und zwar schon lange. Die Verordnungen werden fortlaufend an die pandemische Lage angepasst, es werden wissenschaftliche Erkenntnisse und Fortschritte im Bereich Testen und Impfen einbezogen, es werden fortlaufend die Hinweise aus den gesellschaftlichen Bereichen eingearbeitet. Den Vorwurf, der aus allen Ecken dieses Antrages tropft, dass die Landesregierung sich weder an objektiven Kriterien orientiert noch rationale Entscheidungen trifft, muss ich entschieden zurückweisen. Beim Blick in unsere Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sind bereits seit dem 5. März 2021, also viele Monate vor dem Juli 2021, neben der 7-Tage-Inzidenz die Bettenbelegungen im Bereich Intensivbetten und Normalbetten berücksichtigt. Mittlerweile haben wir sogar einen dritten Indikator: Seit dem 23. September wird zusätzlich die Hospitalisierungsrate herangezogen. Diese wurde vom DIVIIntensivregister vorgeschlagen und dort auch wissenschaftlich begründet. Außerdem arbeiten wir bereits seit 2020 mit einem Dashboard, das nicht nur ein Monitoring ermöglicht, sondern uns auch aus den Erfahrungen des letzten Jahres lernen lässt. Ihr Antrag ist nicht auf der Höhe der Zeit. In alter Manier interpretieren Sie auch Studien, wie es Ihnen passt. So fordern Sie, dass der CT-Wert herangezogen werden soll, da dieser anzeigt, wie hoch die Viruslast und damit die Ansteckungsgefahr ist. Dabei berufen Sie sich auf eine Studie der Universität Duisburg-Essen, aber die Fachleute kamen bei der Auswertung dieser Studie lediglich zu der Einschätzung, dass ein positiver PCR-Test allein kein ausreichender Beweis dafür ist, dass Getestete das Coronavirus auf Mitmenschen übertragen können. Der Studienleiter Andreas Stange der Universität Duisburg, den Sie zitieren, sagt, man dürfe den Sommer nicht verschlafen, sondern müsse differenzierte Instrumente entwickeln für den Herbst und Winter. Die 7-Tage-Inzidenz würde seiner Meinung nach zunehmend ungenauer, da sich die Zahl der Menschen, die sich noch infizieren könnten, durch geimpfte und genesene Personen reduziert. Er schlussfolgert weiter, dass sich generelle Lockdown-Maßnahmen deswegen nicht mehr nur auf die 7-Tage-Inzidenz berufen dürfen. Ja, genau, das machen wir als Land und genau das macht der Bund. Wir haben das DIVI-Intensivregister, das uns genau diese Zahlen der beatmeten Covid-Patienten, die die Studie für sinnvoll erachtet, nämlich zusammenführt – sowohl im DIVI-Intensivregister als auch in unserem sächsischen Dashboard. Genau diese Bettenzahl, diese Bettenbelegung ist in unserer Verordnung ein völlig transparentes Kriterium und die Grundlage für rationale Entscheidungen. Dieses Kriterium ist so nachvollziehbar, dass diejenigen, die bei der Grünen Zeitung, die hier in Sachsen im Großverlag aufgelegt wird, jeden Tag die Anzahl der belegten Intensivbetten und Normalbetten als Push-Nachricht auf ihr Smartphone bekommen können – also transparenter geht's nicht mehr. Von der AfD wird außerdem ein automatisches Außerkrafttreten der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gefordert. Das suggeriert zum einen, dass die Pandemie vorbei sei – auch hier empfehle ich Literaturstudie; in den letzten Tagen gab es mehrere Interviews mit führenden Professoren hier in Sachsen zum Thema „Nein, es ist nicht vorbei“, und zum anderen empfehle ich, einmal genau in die Corona-Schutz-Verordnung zu schauen. Im § 18 Abs. 2 ist geregelt, dass die Corona-Schutz-Verordnung automatisch alle vier Wochen außer Kraft tritt, weil das nämlich gesetzlich so gewollt ist und weil diese Pandemie einer gewissen Dynamik unterliegt, falls Sie das noch nicht mitbekommen haben. Diese Dynamik ignorieren wir nicht, sondern wir schauen alle vier Wochen höchst kritisch – Sie sind da zum Teil mit im Saal; deswegen verwundert mich das alles ein bisschen – und fragen: Was braucht es, wie ist die Infektionslage, was kommt aus gesellschaftlichen Bereichen? – In diesem Zusammenhang versuchen wir für die nächsten vier Wochen wieder einen guten Weg zu finden. Lassen Sie mich als Allerletztes noch einmal darauf eingehen, was Sie mit alternativen Therapeutika so meinen. Ich hoffe, wir reden hier über echte Medikamente und nicht über Chlordioxid – das hat meiner Meinung nach bei Donald Trump schon nicht geholfen. Deutschland wird bei der Behandlung auf Wirkstoffkombinationen setzen, weil diese aussichtsreicher erscheinen. Bei der EMA könnten im Oktober Präparate ihre Zulassung erhalten – das kann Hoffnung machen für all die, die sich trotz Vorsicht angesteckt haben. Aber zwei Dinge machen mich an dieser Ausstiegsstrategie, wie Sie es nennen, sehr stutzig: Zum einen suggeriert es, dass wir die Infektion einfach laufen lassen können, denn wir haben ja dann ein Medikament. Das missachtet die gravierenden Krankheitsverläufe bei Ungeimpften und außerdem die erheblichen Long-Covid-Folgen. Zum Zweiten kann ich mir nicht vorstellen, da Sie sich massiv mit Händen und Füßen gegen Impfen wehren, dass Sie Ihrem Fanclub dann wirklich diese Medikamente ans Herz legen wollen. Das Ganze ist doch eher ein Ablenkungsmanöver. Wenig überraschend werden wir diesen Antrag ablehnen und weiterhin auf so unpopuläre Maßnahmen wie eine Niedrig-Inzidenz-Strategie, regelmäßige Tests, Maskenpflicht und Impfen bauen, damit wir einen Gemeinschaftsschutz für die sächsische Bevölkerung erreichen und gut durch den Herbst und Winter kommen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion spricht jetzt Frau Abg. Lang.

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