Thomas Prantl
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Den vorliegenden Berichtsantrag finden wir in diesem Fall tatsächlich zielführend. Wir brauchen ein klares Lagebild über die Situation sächsischer Tierheime. So weit ist das richtig. Auch den Prüfantrag zur Umsetzung des § 13 b Tierschutzgesetz begrüßen wir ausdrücklich. Wir alle kennen die gravierenden Probleme für das Tierwohl, gerade im Fall der Katzen, wenn sich Kolonien frei lebender Katzen in großem Umfang bilden und damit die Verbreitung von Krankheiten und Verletzungen durch Revierkämpfe zunimmt. In der Ausschussanhörung im Oktober 2016 haben die Sachverständigen dargelegt, dass populationsbegrenzende Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind, um erhebliches Leid von verwilderten Katzen abzuwenden. Aber nicht nur die Katzen leiden, wenn es zu einer starken Zunahme frei lebender Katzen kommt. Es gibt auch unerwünschte Nebenwirkungen beim Artenschutz, weil neben invasiven Tierarten verwilderte Katzen ein ernstes Problem für die Bestände von Feldlerche oder Wachtelkönig auf Acker und Grünland sind, weil diese die schutzlosen Nester leer fressen und zum Rückgang geschützter Vogelarten beitragen. Es gibt viele gute Gründe, dass den Kommunen Kastrations- und Kennzeichnungsverordnungen ermöglicht werden, um das Wachstum wilder Katzenpopulationen zu begrenzen. Wir unterstützen daher Ihren Prüfantrag ausdrücklich. Nun zum Personalkostenproblem in den Tierheimen. Wie wir wissen, machen Tierheime praktischen Naturschutz und erfüllen damit auch eine sehr wichtige hoheitliche Aufgabe, und das in weiten Teilen gemeinnützig und ehrenamtlich. Dafür gibt es zwar in der Regel Finanzhilfen von den Städten und Gemeinden, aber da diese nicht reichen – oft ist es zu wenig –, sind Tierheime auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen. Wir alle wissen, dass es in Sachsen wohl kein Tierheim gibt, das nicht seit Jahren mit finanziellen Problemen zu kämpfen hat und ohne engagierte ehrenamtliche Bürger auskommt. An dieser Stelle bedanken wir uns in aller Form für diese großartige Leistung unserer sächsischen Tierheime. (Beifall bei der AfD) Aber nicht nur die Kommunen, sondern auch der Freistaat Sachsen ist für die Unterstützung unserer Tierheime und Tierschutzvereine verantwortlich und muss sich endlich stärker an deren Kosten beteiligen. Dass es für viele ländliche Städte und Gemeinden immer schwieriger wird, diese Kofinanzierung für die Tierheimfinanzierung zu übernehmen, weiß auch die Regierungskoalition. Nach der Förderrichtlinie des Sozialministeriums zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes sind grundsätzlich Fördermöglichkeiten vorgesehen, und das ist auch gut so. Förderfähig sind allerdings im überwiegenden Teil der Investitionen zum Beispiel die Schaffung neuer Tierheimplätze oder Futterkosten. Das wesentliche Problem der Tierheime ist ein strukturelles. Der entscheidende Faktor für die Finanznot der Tierheime ist bekanntermaßen, dass die Personalkosten nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können. Die Sächsische Staatsregierung hätte aus unserer Sicht den Tierheimen schon längst eine solidere Basis durch Personalkostenzuschüsse ermöglichen können und auch müssen. Damit könnten Tierheime zumindest zum Teil aus ihrer Abhängigkeit von Spenden und Zuschüssen befreit werden. Deshalb hatten wir als AfD-Fraktion in unserem Antrag zum Haushaltsgesetz vorgesehen, dass sich der Freistaat in den Jahren 2021 und 2022 jeweils mit 1,65 Millionen Euro an den Personalkosten beteiligen sollte. Die Tierschutzvereine sollten so wenigstens 25 % ihrer Lohnkosten erstattet bekommen. Zwar wäre auch damit die existenzielle Not nicht hundertprozentig vom Tisch, aber es wäre wenigstens ein finanzieller Baustein gewesen, um die Tiere in den Heimen weiterhin dauerhaft und vernünftig durch hauptamtliche Mitarbeiter versorgen zu können und das überstrapazierte Ehrenamt zu entlasten. (Beifall bei der AfD) Wie ist die Sache ausgegangen? Sie wissen das. Diese verstärkte Unterstützung für unsere sächsischen Tierheime scheiterte daran, dass CDU, GRÜNE, SPD und DIE LINKE unseren Antrag erst im Mai abgelehnt haben – und das, obwohl wir ihnen einen Deckungsvorschlag für die Finanzierung vorgelegt hatten. Heute besprechen wir ein Vorhaben der Regierungsfraktionen, das weniger als die Hälfte der von uns beantragten Summe in den Haushalt eingestellt hat. Es sind eben leider nur 670 000 Euro, die Sie den Tierheimen in Sachsen zur Verfügung stellen wollen. Werte Regierungsparteien, das ist aus unserer Sicht viel zu wenig. Stattdessen setzen Sie andere Prioritäten beim Ausgeben der Steuereinnahmen. Im vorletzten Antrag unserer Fraktion hatten wir ja über diese ideologiegetriebenen Projekte gesprochen, mit denen GRÜNE ihre Zielrandgruppen bedienen. Ein Beispiel ist das Genderkompetenzzentrum in Sachsen. Es gibt zu wenig Geld für Tierheime, bei denen ohne das knappe Geld unserer Städte und Gemeinden und unbezahlte Ehrenamtler gar nichts mehr laufen würde, aber eine umso großzügigere Förderung und Finanzierung von links-grünem Klimbim, von dem die Bürger überhaupt nichts haben. Wir fordern Sie heute erneut auf: Setzen Sie endlich die richtigen Prioritäten! Geben Sie unser Steuergeld für diejenigen Zwecke aus, die die Bürger wirklich wollen und die wir brauchen – auch im Sinne unseres Tierwohls! Unterstützen Sie unsere Tierheime zukünftig endlich deutlich stärker! Denn in Form ehrenamtlicher Arbeit bekommen wir ja einen großen Teil der Leistung ohnehin schon geschenkt. Hören wir also auf, beim Tierwohl herumzuknausern. Den runden Tisch sehen wir eher kritisch aufgrund dessen, dass die Probleme und Lösungen überwiegend bekannt sind. Es braucht jetzt wirklich Taten und zügig, unbürokratisch Geld für die Tierheime und keine neuen Plauderrunden. Unter einer Bedingung würden wir einen runden Tisch allerdings ganz ausdrücklich begrüßen: wenn Sie dort den Tierheimen ehrlich reinen Wein einschenken würden, dass es auch an Ihrer falschen Prioritätensetzung beim Geldausgeben und an Ihrer Blockadehaltung gegenüber unseren Anträgen liegt. Das hat die Probleme an der Basis weiter verstärkt, anstatt diese endlich zu lösen. Trotz der Schwächen im Antrag von CDU, SPD und GRÜNEN stimmen wir aber in der Zielrichtung völlig überein. Da die AfD die Partei der Sachpolitik ist, stimmen wir diesem Antrag zu. (Beifall bei der AfD – Gelächter bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Prantl. Bevor ich jetzt das Wort an Frau Kollegin Schaper von der Fraktion DIE LINKE übergebe, weise ich darauf hin: Meine Damen und Herren, wir haben es gleich geschafft. Wir sollten die Gespräche, zumindest auf die Lautstärke bezogen, etwas herunterfahren, damit die Redner ihre Redebeiträge noch wunderbar zum Besten geben können. Frau Kollegin, bitte schön.
