Holger Mann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir – das ist jetzt schon mehrfach zur Sprache gekommen – beraten heute einen Gesetzentwurf, das zwei zentrale Punkte des Koalitionsvertrages umsetzt: die Landarztquote und die Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaft. Zur Landarztquote habe ich in Tagesordnungspunkt 4 bereits einige grundsätzliche Ausführungen gemacht, die ich hier verkürzt wiederhole. Das Landarztgesetz ist ein, aber nicht der alleinige Baustein für eine Sicherung der Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen. Die SPD-Fraktion hat lange um dieses Instrument gerungen. Sie sieht jedoch nach einem Abwägungsprozess die Notwendigkeit, auch diese letzte Option im Instrumentenkasten des 20-Punkte-Programms – Medizin 2030 zu ziehen. So wird ein Beitrag zur hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum geleistet. Unsere Nachfolgerinnen und Nachfolger, vermutlich die Abgeordneten der 9. Legislatur des Sächsischen Landtags, werden in zwölf Jahren wissen, wie sich die Landarztquote auf die Bedarfe auswirkt und welche Effekte erzielt werden können. Wir haben dennoch in den letzten Tagen erneut Kritik aus den Reihen der Studierendenvertretungen gehört. Wenn wir diesen Schritt jetzt gehen, dann möchte ich diesen auch von hier aus versichern, dass wir mit den geschärften Evaluationsklauseln und der Selbstverpflichtung des Landtags zur Wiederbefassung im Jahr 2033 künftigen Parlamentarierinnen und Parlamentariern die notwendigen Instrumente an die Hand geben, um die Entwicklung genau zu beobachten und gegebenenfalls korrigierend einzugreifen. Grundsätzlich haben die Sachverständigen in der Anhörung deutlich gemacht, dass die geplanten Regelungen zulässig und verfassungskonform sind. Wir haben im Wissenschaftsausschuss bei der Erörterung des Änderungsantrages klargemacht, dass wir viele ihrer sachdienlichen Hinweise aufgegriffen und den Gesetzentwurf der Staatsregierung weiter qualifiziert haben. Neben der Überarbeitung einiger Formulierungen betrifft dies inhaltlich vor allen Dingen Fragen zur möglichen Teilzeit bei der Aufnahme des Vertragsarztsitzes aufgrund von Familienoder Pflegezeiten, eine Öffnung bei der Wahl der Facharztrichtung während der Weiterbildungsphase oder aber die Aufnahme des Ehrenamtes als Auswahlkriterium in der ersten Bewerbungsphase. Weitere Details könnte ich einbringen. Aber ich nehme an, Ihre Geduld und unsere Redezeit reichen dafür nicht. Ich habe gerade den Blick bis in die 9. Legislatur gewagt, weil das uns vor Augen führt, wie langfristig und weitreichend Entscheidungen sind, die wir heute hier treffen. Teil 2 des Gesetzes dagegen lässt uns noch einmal in die fünfte Legislatur zurückblicken, für mich persönlich übrigens die erste Wahlperiode hier im Sächsischen Landtag. In Vorbereitung auf die heutige Sitzung habe ich mir das einmal angeschaut. Fast auf den Tag genau ist es nunmehr neun Jahre her, dass wir in diesem Hohen Hause sehr lebhaft miteinander gestritten haben. Einer der heiß diskutierten Punkte der damaligen Hochschulgesetznovelle war die Änderung in § 24. Die damalige schwarz-gelbe-Koalition hatte die Option zum Austritt aus der verfassten Studierendenschaft geschaffen. Heute nun beraten wir die erneute Änderung dieses § 24 im Hochschulgesetz. Mit dem vorgelegten Entwurf wird die verfasste Studierendenschaft in ihrer Gesamtheit als Solidargemeinschaft wiederhergestellt. Wir kehren somit zu deren demokratischen Wurzeln zurück, die – das darf einmal gesagt werden – ein Erbe der friedlichen Revolution von 1989 sind. Deshalb sei sehr gern daran erinnert, dass sich der erste sächsische Studierendenrat an der Universität Leipzig in der Nacht vom 9. November 1989, dem Tag des Mauerfalls, konstituiert hat und gründete. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Wenn ich also von diesen Wurzeln spreche, dann meine ich die bewusste Entscheidung, in Sachsen ein Rätesystem der Studierendenvertretung, geleitet von den Interessenvertretern und Interessensvertreterinnen der jeweiligen Fachschaften, zu etablieren und nicht das westdeutsche StuPaoder ASta-Modell zu kopieren. Die letzten neun Jahre haben uns gezeigt, dass weder die Studierendenräte von der Freiheit, sich diesem ASta-Modell zu nähern, Gebrauch gemacht haben noch das eine große Anzahl von Studierenden danach verlangte, auszutreten. Je nach Hochschulstandort und Semesterticket gab es jedoch mehr oder minder viele Austritte, wie dies bereits in der damaligen Parlamentsdebatte prognostiziert wurde. Da sich die Studierendenräte aber als Vertreterinnen einer Solidargemeinschaft verstehen, haben sie ihre Beratungsangebote in der Regel für alle Studierenden offengehalten. In der Praxis gab es dennoch neben der Finanzierungsunsicherheit eine Teilentsolidarisierung und einige Teuerungen beim Semesterticket, Gott sei Dank aber keine gravierenden Auswirkungen. Als Stimme der Studierenden sind die Fachschafts- und Studierendenräte noch heute Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen auf dem Campus. Sie sind verlässliche Partner und Partnerinnen in hochschulpolitischen Belangen für Direktorate und Studierendenwerke. Natürlich widmen sie sich auch mit ganzem Herzen und viel ehrenamtlichem Engagement den sozialen, kulturellen, sportlichen und hochschulpolitischen Belangen der Studierenden. Mit der heutigen Gesetzesänderung bringen wir also die Solidargemeinschaft, Verlässlichkeit und Normalität an den Campus zurück. Ich finde, der stete Einsatz, dieser bis zu 3 000 ehrenamtlichen Studierenden, nicht zuletzt während der Pandemiesemester, hat diese Würdigung verdient. (Beifall der Abg. Sabine Friedel und Volkmar Winkler, SPD) Auch deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, werbe ich aus ganzem Herzen für diese Gesetzesänderung und Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird jetzt eine zweite Runde gewünscht? – Mir liegt noch eine Wortmeldung vor. Frau Gorskih, Linksfraktion, bitte.
