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Svend-Gunnar Kirmes

CDU 30.09.2021 Sitzungen 7/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ich werde diesen langen Titel nicht wiederholen. Vielen Dank, Sie haben ihn in voller Länge genannt. Die Regierungskoalition beabsichtigt mit dem vorliegenden Antrag, dass der 1. Untersuchungsausschuss der laufenden Legislatur bis zum 31. Dezember dieses Jahres einen Zwischenbericht vorlegt. Das Sächsische Untersuchungsausschussgesetz sieht eine solche Möglichkeit ausdrücklich in § 23 Abs. 3 vor. Ich zitiere: „Der Landtag kann während der Untersuchung von dem Untersuchungsausschuss jederzeit einen Zwischenbericht über den Verlauf des Verfahrens verlangen.“ Genau darum geht es. Wir alle erinnern uns an den Beginn der Wahlperiode, als die AfD – ich möchte sagen – mit Theaterdonner eine Sondersitzung des Sächsischen Landtags zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durchführen ließ. Ziel des Untersuchungsausschusses sollte die Untersuchung vermeintlicher Einflussnahme oder pflichtwidriger Unterlassung der Staatsregierung – den Rest lasse ich jetzt weg – im Zusammenhang mit der Kürzung der Landesliste sein. Meine Damen und Herren, seitdem hat sich einiges getan. Das Wahlprüfungsverfahren ist abgeschlossen. Die entsprechenden Einsprüche wurden verworfen. Beschwerden an den Sächsischen Verfassungsgerichtshof von der AfD gab es nicht. und Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Vorschlag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Stimmen dagegen? – Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Somit ist die Überweisung beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zum kommender Einflussnahmen oder Mitgliedern der Staatsregierung, Kretschmer, Innenstaatssekretär Prof. Dr. Roland Wöller sowie unterliegender Behörden und von Bundes- und Landespolitikern und deren mit der Kürzung der Landesliste der Landtagswahl am 1. September 2019 durch T. vom Verfassungsgerichtshof des ,qualifiziert rechtswidrig' erkannt wurde in die ,qualifiziert rechtswidrige' Drs 7/81“ nach § 23 Abs. 3 UAG CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Hört, hört!) Auch wenn man sich manchmal die Frage stellen muss, was das alles auf Kosten der Steuerzahler noch soll, hat der Untersuchungsausschuss seinen Auftrag doch sehr ernst genommen. Seit Einsetzung im Oktober 2019 wurden eine Reihe von Beweisen erhoben, Sachverständige und Zeugen vernommen. Darüber hinaus – das darf man hier schon anführen – hat sich die AfD darin verzettelt, mit juristischen Spielereien die Tätigkeit des Ausschusses in die Länge zu ziehen. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN –

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