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Sabine Friedel

SPD 30.09.2021 Sitzungen 7/37

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von meinen beiden Vorrednern haben wir gehört, was bisher geschah. Ich möchte in Erinnerung rufen, wie es dazu kam. Wir erinnern uns: Im Herbst 2019 fand in Sachsen eine Landtagswahl statt. Im ersten Halbjahr 2019 habe viele Parteien dafür ihre Landeslisten aufgestellt. Die allermeisten haben das auch rechtskonform hinbekommen – eine Partei, die bereits seit fünf Jahren im Landtag saß, eben nicht. Das kann passieren. Die Partei, die das nicht hinbekommen hat, hat ihre Wahlunterlagen neun Tage vor Fristende beim Landesamt eingereicht. Die Unterlagen waren nicht korrekt. Deshalb musste die Partei zwei Tage vor dem Fristende völlig neue Unterlagen einreichen. Weil diese auch nicht korrekt waren, kam die Partei zwei Tage später und 70 Minuten vor Fristende noch mal mit neuen Papieren. Der Landeswahlausschuss konnte aufgrund dieser Unkorrektheiten nur einen Teil der Landesliste dieser Partei zulassen. Und dagegen hat dann diese Partei geklagt. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Erfolgreich!) Der Verfassungsgerichtshof hat geurteilt. Es war richtig, nicht die ganze Liste zuzulassen, aber es war falsch, nur 18 Plätze zuzulassen. Richtig ist es vielmehr, 30 Plätze, also die Hälfte, zuzulassen. Dieses Urteil hat die Partei akzeptiert. Trotzdem haben wir hier einen Untersuchungsausschuss, der sich nun mit all den Vorgängen beschäftigen soll. Der Ausschuss wurde auf dringlichen Antrag dieser Partei vor zwei Jahren eingesetzt. Ich habe mir das Plenarprotokoll von damals und die Rede von Herrn Kollegen Urban, Landesvorsitzender und hier auch Einbringer, zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses durchgelesen. Die Rede schloss er mit den Worten, ich zitiere: „Lassen Sie uns keine Zeit mehr verlieren. Beginnen wir dieses große Werk für Demokratie und Gerechtigkeit.“ (Oh-Rufe der CDU – Heiterkeit bei der CDU –

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