Prof. Dr. Roland Wöller
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Abzug der internationalen Truppen aus Afghanistan und die Übernahme der Macht durch die radikal-islamistische Taliban hat das Land in kürzester Zeit in einen völlig destabilisierten und desolaten Zustand geführt. Die Staatsregierung ist besorgt über die humanitäre Situation in Afghanistan. Die Bundesrepublik Deutschland hat eine besondere humanitäre Verantwortung gegenüber den afghanischen Ortskräften und deren Familien, denn sie haben uns in den letzten Jahren in Afghanistan unterstützt. Aus diesem Grund hat bereits am 19. August 2021 eine außerordentliche Sitzung der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern zur Lage in Afghanistan stattgefunden. Wir haben in dieser Sitzung über die rasche Evakuierung der deutschen Staatsangehörigen und der afghanischen Ortskräfte samt ihren Familien aus Afghanistan beraten. Die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, weitere Ortskräfte, deren Familienangehörige und besonders gefährdete Personengruppen aus Afghanistan zügig nach Deutschland in Sicherheit zu bringen. Sie unterstützt damit die Bundesregierung und das Bundesinnenministerium, entsprechende Schritte zu unternehmen. Nach Ankunft in Deutschland sollen sie gemäß § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes humanitär aufgenommen werden. Anschließend greift der Königsteiner Schlüssel und die Menschen werden auf die Bundesländer verteilt. Dieses Verfahren ist bereits in vollem Gange. Die Zahl der Ortskräfte umfasst circa 17 800 Personen einschließlich ihrer Familienangehörigen. Hinzu kommen noch 6 500 Personen in besonders exponierter Position, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten bzw. NGO-Vertreter. Das Bundesinnenministerium hat diesen 24 300 Personen eine Aufnahmezusage erteilt. Von ihnen sind nach Aussage des Bundes bereits circa 3 200 Personen in die Bundesrepublik eingereist. Der Freistaat Sachsen hat seit Januar dieses Jahres 217 Personen, das heißt Ortskräfte und Familienangehörige, aufgenommen, darunter 115 Kinder und 15 Menschenrechtler, die denselben Status erhalten wie die Ortskräfte. Die Aufnahme der Flüchtlinge läuft bereits seit Jahresbeginn. Somit kommen Bund und Länder ihren humanitären Verpflichtungen umfassend nach. Die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern war sich auch darüber einig, keine Landesaufnahmeprogramme nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz aufzulegen. An dieser Einigung hält die Staatsregierung fest. Für die Außenpolitik ist allein der Bund zuständig. Die Staatsregierung ist ferner der Auffassung, dass ein Landesaufnahmeprogramm ein falsches Signal an die Betroffenen wäre und eine erneute ungesteuerte Migration in Gang setzen würde. Tagesordnungspunkt Befragung der Thema des Staatsministers für Sicherung von Unternehmensexistenzen durch die Corona-Hilfsprogramme Für die Staatsregierung berichtet zunächst der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Herr Dulig, zu dem Thema Sicherung von Unternehmensexistenzen und Arbeitsplätzen durch die Corona-Hilfsprogramme 2020/2021. In Übereinstimmung mit der Bundesregierung sind wir der Ansicht, dass die Nachbarländer Afghanistans gestärkt werden müssen, um Flüchtlinge aufnehmen zu können. Daher begrüßt die Staatsregierung den Aktionsplan für Afghanistan, den der Rat der Innenminister der Europäischen Union am 31. August 2021 in Brüssel beschlossen hat. Dieser Plan sieht unter anderem vor, Nachbarländer Afghanistans und einschlägige internationale Organisationen zu stärken, insbesondere durch Schaffung von Kapazitäten für eine menschenwürdige und sichere Aufnahme, illegale Migration zu bekämpfen, die Kapazitäten für das Grenzmanagement zu stärken, die Schleusung von Migranten zu verhindern, Resettlement-Programme zu prüfen und Anreize für eine illegale Migration zu vermeiden sowie die Entwicklung Afghanistans als Zufluchtsort für Terroristen zu verhindern. Zusätzliche Landesaufnahmeprogramme würden sowohl die Bemühungen des Bundes als auch der Europäischen Union unterlaufen. In der jetzigen Lage sind aber innerhalb des Bundes und der Europäischen Union international abgestimmte Maßnahmen besonders wichtig und dringlich. Meine Damen und Herren! Für uns alle, vor allem aber für die Afghaninnen und Afghanen, ist es bitter und enttäuschend, dass der Einsatz der internationalen Gemeinschaft auf diese Art und Weise geendet hat. Wie sich das Land unter den Taliban entwickeln wird, ist mehr als ungewiss und die Zeichen sind ernüchternd. Die Staatsregierung wird ihre humanitären Verpflichtungen wie in der Vergangenheit wahrnehmen und den Menschen, die zu uns kommen neue Perspektiven auf eine menschenwürdige, friedliche und freie Zukunft eröffnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Wöller sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, dann ist die dritte Aktuelle Debatte abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Staatsregierung Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: und Arbeitsplätzen 2020/2021 Hierfür stehen ihm nach Ziffer I der Anlage 8 zur Geschäftsordnung 5 Minuten zur Verfügung. Anschließend haben die Fraktionen für eine Dauer von insgesamt 40 Minuten die Möglichkeit, dem Staatsminister Fragen zu Themenkomplexen zu stellen, die seinen Bereich betreffen. Die jeweilige Frage darf 1 Minute, die Antwort 3 Minuten nicht überschreiten. Ich erteile nun das Wort Herrn Staatsminister Dulig, bitte schön. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bund und die Länder haben eine Reihe von Maßnahmen ins Leben gerufen, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Coronakrise zu mildern. Dazu zählen in erster Linie die Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen und Selbstständige. Um gleich zwei Zahlen vorab zu nennen: In den Jahren 2020/2021 wurden im Rahmen der Maßnahmen zur Corona-Hilfe, also Darlehen und Zuschüsse, im Freistaat Sachsen rund 3 Milliarden Euro an Unternehmen und Selbstständige ausgezahlt. Dafür mussten möglichst zeitnah fast 200 000 Anträge von der SAB bearbeitet werden. Durch Corona hat die Digitalisierung eine enorme Beschleunigung erfahren, was sich auch in der Abarbeitung der Anträge gezeigt hat. Trotzdem sind es vor allem Menschen gewesen, die gearbeitet haben, und ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sächsischen Aufbaubank bedanken. (Beifall des Abg. Henning Homann, SPD) Mit dem Soforthilfeprogramm „Sachsen hilft sofort“ legte Sachsen am 22. März 2020 sehr schnell ein erstes wirksames Hilfsprogramm auf. In kürzester Zeit sind Darlehen in Höhe von 753 Millionen Euro an rund 25 000 Unternehmen ausgereicht worden, davon wurden nach einem reichlichen Jahr 34,5 Millionen Euro zurückgezahlt. An die Stelle des Sofortdarlehens sind inzwischen die Landesinstrumente des Impulsprogramms getreten. Dazu zählt in erster Linie der Stabilisierungsfonds. Er gleicht die in der Krise entstandenen Eigenkapitalverluste aus und verbessert die Kreditwürdigkeit der Unternehmen. Weiterhin braucht es Risikokapital und die gezielte Unterstützung von jungen Unternehmerinnen und Unternehmern, um einen Kahlschlag bei den Start-ups zu verhindern. Dafür wurde der Corona-Start-up-Hilfsfonds ins Leben gerufen. Wichtig für das Überleben der Unternehmen mit ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern war auch das Pendlerprogramm. Des Weiteren wurden laufende Programme mit Mitteln aufgestockt. Das betrifft unter anderem das Programm Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten, kurz RUB, mit dem Ziel der kurzfristigen Überbrückung von finanziellen Engpässen. Zu nennen sind hier natürlich auch die Programme des Bundes, die von den Ländern umgesetzt wurden. Das war zu Beginn der Pandemie der Soforthilfezuschuss mit einem Volumen von 613 Millionen Euro, der an rund 83 500 kleine Unternehmen ausgezahlt wurde. Zeitig eingeführt wurde auch das Kurzarbeitergeld, ein sehr erfolgreiches Instrument, um Arbeitsplätze zu erhalten – ich würde sogar sagen: das wirksamste Instrument, das uns durch die Pandemie gebracht hat. Durch die Kurzarbeit konnten auch dank der Sonderregelungen im KUG – es ging da um den erleichterten Zugang, um die vollständige Übernahme der SV-Beiträge – viele Arbeitsplätze gesichert und Massenarbeitslosigkeit vermieden werden. In den Phasen mit Lockdown waren fast 18 % der Beschäftigten in Kurzarbeit. Das war der Höchstwert im ersten Lockdown. Im Februar dieses Jahres waren es rund 10 %, das war dann der Höchstwert im zweiten Lockdown. Ab Juni 2020 folgten die Überbrückungshilfen, die auch von größeren Unternehmen beantragt werden konnten. In Abhängigkeit von den Umsatzeinbußen wird ein Teil der Fixkosten erstattet. Die Überbrückungshilfen wurden immer wieder geschärft und ständig weiterentwickelt. Zum Beispiel können Soloselbständige mit geringen Betriebskosten die Neustart-Hilfe beantragen. Für besonders hart betroffene Branchen, wie zum Beispiel die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungsbranche, gibt es Sonderregelungen. Insgesamt wurden für die Überbrückungshilfen 1, 2, 3 und 3+ fast 1 Milliarde Euro – konkret sind es 987,9 Millionen Euro – an Unternehmen und Selbstständige ausgezahlt. Weitere Programme des Bundes waren die November- und Dezemberhilfen und hälftig finanziert Härtefallhilfen für spezielle Einzelfälle. Die Corona-Hilfen zeigen sich in der Gesamtheit als wirksame Instrumente zur Unterstützung betroffener Unternehmen. Die ständige Anpassung und Erweiterung ermöglichte eine breite Stabilisierung der jeweiligen Wirtschaftsbereiche und stellt eine Grundlage für die künftige Erholung und Verbesserung der Konjunktur dar. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Die Fraktionen haben nun die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD. Kollege Hippold von der CDU-Fraktion beginnt am Mikrofon 5, bitte schön.
