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Christian Piwarz

30.09.2021 Sitzungen 7/37

Zu 1.: Mit der Erstellung der Schulordnung Gemeinschaftsschulen wurden Änderungen in den Schulordnungen der anderen Schularten notwendig. Dabei werden im Sinne von Normenklarheit auch formale Änderungen berücksichtigt, um einheitliche Formulierungen für alle Schularten anzupassen. Deshalb wurde der § 19 der Schulordnung Grundschulen (SOGS) differenziert: Einerseits erfolgte das nach der Art der Leistungsnachweise und in § 19 a auch nach Organisation und Durchführung der Leistungsnachweise. Sonstige Leistungen als einzelne schriftliche, mündliche und praktische Leistungen waren bisher in der SOGS nicht aufgeführt, sind jedoch schulartspezifisch angemessen und notwendig, insbesondere als Voraussetzung zum Erlernen und Erbringen komplexer Leistungen. Komplexe Leistungen bleiben Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar in der schulartübergreifend einheitlichen Definition in der SOGS als eine sonstige Leistung, die der Klassenarbeit gleichgestellt werden kann. Aufgrund von Erfahrungen aus der Schulpraxis und der charakteristischen Komplexität der Komplexen Leistungen ist dieser Leistungsnachweis nicht als verbindliche Vorgabe für die Grundschule geeignet. Fach- und konzeptbezogen ist aber die Nutzung dieses Leistungsnachweises in der Grundschule nach wie vor in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkräfte möglich. Die Festlegungen zum Umgang mit den Komplexen Leistungen können aufgrund des pädagogischen Konzepts der Schule in die Bewertungsrichtlinien einfließen, die die Lehrerkonferenz gemäß § 17 Abs. 2 SOGS beschließt und den Eltern zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben wird. Zu 2.: In die Überlegungen zur Neueinordnung der komplexen Leistungen in der SOGS flossen Impulse aus Fachgesprächen, Schulbesuchen sowie Diskussionen zur Leistungsbewertung ein. Auf weitere Abstimmungen konnte verzichtet werden, weil dem SMK lediglich die Rückmeldung einer Grundschulvertreterin mit der Bitte um Erläuterung der Hintergründe der Änderung vorliegt. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und schen Landtags ist abgearbeitet. Wir wünschen denjenigen Abgeordneten, die jetzt vom Landtag in den Bundestag wechseln, alles Gute. nerstag, den 18. November 2021, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und Tagesordnung dazu gehen Ihnen zu. schlossen. Vielen Dank. (Schluss der Sitzung: 20:14 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

Protokoll ↗