Nico Brünler
Herr Staatsminister, Sie hatten vorhin selbst angesprochen, wie hoch der Anteil der Corona-Beihilfen ist, die inzwischen schon wieder zurückgeflossen sind, die wieder zurückgezahlt wurden. In dem Zusammenhang würde ich mich freuen, wenn Sie noch einmal darauf eingehen könnten, ob das reguläre und planmäßige Rückzahlungen waren. Ich will kurz illustrieren, worauf ich hinauswill. Es war in den letzten Tagen in den Medien zu erfahren, dass eine ganze Reihe von kleinen Unternehmen und Selbstständigen von sich aus die Mittel unter großen Schwierigkeiten zurückgezahlt haben, weil sie Rückforderungen befürchteten oder weil sie die Mittel nicht so eingesetzt haben, wie das ursprünglich vorgesehen war. Vielleicht können Sie etwas dazu sagen, wie weit Sie überblicken können, inwieweit das in Sachsen ein Problem ist. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Die 34,5 Millionen Euro, die bereits über das Darlehensprogramm zurückgeflossen sind, sind tatsächlich die Zahlungen, die von Unternehmen oder Einzelpersonen geleistet wurden. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob dahinter die Sorge oder Angst steckte, dass man vielleicht doch nicht in die Kriterien passte, oder ob man tatsächlich aufgrund der eigenen Liquidität in der Lage war, das zu tun. Wir haben ja bei der Rückzahlung eine Modalität geschaffen, die eine vorzeitige Rückzahlung befördert. Wir hatten mit einem zehnprozentigen Bonus für die vorzeitige Rückzahlung ein gutes Argument geschaffen, warum man eher zurückzahlen soll. Es ging bis zu 20 %, wenn es tatsächlich um nachhaltige wirtschaftliche Problemlagen geht. Ich gehe davon aus, dass tatsächlich aufgrund der positiven wirtschaftlichen Lage für manche Unternehmen dieser Mehrwert, den Bonus von 10 % mitzunehmen, dazu beigetragen hat, dass wir inzwischen Rückflüsse in diesen Größenordnungen haben. Es gibt durchaus Unternehmen, die das Geld bewusst noch nicht angetastet hatten, weil sie sich bei bestimmten Kriterien nicht im Klaren waren, ob das mit der Richtlinie in Übereinstimmung zu bringen ist, und die deshalb lieber zurückgezahlt haben. Ich würde aber unterscheiden, dass es dort, wo es um Betrug geht, nichts mit den Rückzahlungen zu tun hat. Da ist im Rahmen der Beantragung aufgefallen, dass dort Vorwürfe zu prüfen waren. Das hat dann die Staatsanwaltschaft geprüft. Es ist aber nicht auszuschließen, dass im Rahmen der Überprüfung der Bewilligungen im Nachhinein – dort wird stichprobenartig geprüft – auffällt, ob jemand zu Recht oder zu Unrecht bezogen hat. Wir gehen aber erst einmal davon aus, dass die 34,5 Millionen Euro Rückflüsse sind, die aufgrund der Modalitäten des Darlehensprogramms erfolgten. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Liebscher am Mikrofon 4, bitte schön.
