landtag.sachsen.de ↗

Holger Mann

SPD 30.09.2021 Sitzungen 7/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Aussprache zum Für und Wider eines Landarztgesetzes werden wir sicherlich auch zu TOP 5 führen, da die Koalition – es kam bereits zur Sprache – ihren Gesetzentwurf vorgelegt hat und heute nach gut einjähriger Beratung verabschieden wird. Für meine Fraktion möchte ich dennoch schon jetzt klarstellen, dass dieses Sächsische Landarztgesetz ein Baustein für die Sicherung der Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen ist. Aus hochschulpolitischer Sicht ist es dagegen ein kleiner Baustein, jedoch mit großen Eingriffen in die Berufswahlfreiheit. Deshalb nenne ich es auch die letzte Option im Instrumentenkasten des 20-Punkte-Programms – Medizinische Versorgung 2030. Wenn der Landtag heute eine Vorabquote bei der Zulassung von Medizinstudienplätzen verabschiedet, dann werden wir in zwölf Jahren wissen, wie sich diese auf die Bedarfe auswirkt. Wir können mit der Landarztquote für die ferne Zukunft gezielt Hausärztinnen und Hausärzte im ländlichen Raum gewinnen. Aber wir bleiben dennoch in der Pflicht, auch die weiteren vereinbarten Maßnahmen stringent umzusetzen und die Entwicklung genau zu beobachten. Allen voran ist und bleibt es die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigung, den Versorgungauftrag sicherzustellen. Sie muss kontinuierlich Maßnahmen ergreifen, welche die Niederlassung von Hausärzten im ländlichen Raum befördert. Zum konkreten Gesetzentwurf der AfD-Fraktion: Auch wenn die beiden Entwürfe für ein Landarztgesetz ähnlich aussehen, sind die Detailregelungen, wie die Anhörung deutlich gezeigt hat, von großer Bedeutung. Die AfD hatte im Wissenschaftsausschuss einen Änderungsantrag vorgelegt, den sie heute erneut in das Verfahren bringen wird, um einige grobe Fehler, die in der Anhörung benannt wurden, zu korrigieren. Dennoch bleiben dem hier gerade beratenen Gesetzentwurf gravierende Fehler zu eigen. Deshalb möchte ich drei wesentliche Kritikpunkte nennen: Erstens. Der Gesetzentwurf der AfD überträgt unzulässig Aufgaben an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. Denn in ihrem Gesetzentwurf wird die vollständige Umsetzung des Gesetzes der KVS als zuständiger Stelle übertragen. Dies steht aber im Widerspruch zum neu gefassten § 105 SGB V, der es verbietet, der KVS eine Mitwirkung beim Auswahlverfahren per Gesetz zu übertragen. Zweitens. Der Entwurf beschränkt sich allein auf das Fachgebiet der Allgemeinmedizin und greift damit aus unserer Sicht zu kurz. Die Sachverständigen haben in der Anhörung bestätigt, dass es sinnvoll ist, die Landarztquote auch für andere Facharztrichtungen zu öffnen, da eine Unterversorgung leider auch in anderen Bereichen absehbar ist und verschiedene Fachärzte zur hausärztlichen Versorgung beitragen können. Drittens – Ihr Auswahlverfahren: Alle Kriterien sind im Gesetzentwurf der AfD gleichgewichtet und es gibt keinerlei gestuftes Verfahren. So würde es keine Vorauswahl geben, und es müssten alle Bewerberinnen und Bewerber zum Auswahlgespräch eingeladen werden. Das, meine Damen und Herren, dürfte bei mehreren Hundert Bewerbungen und nur 40 zu vergebenden Studienplätzen ein enormer bürokratischer Aufwand sein, den man durch ein – so haben wir es vorgeschlagen – kluges, gestaffeltes und faires Auswahlverfahren minimieren kann. Zudem stellt Ihr Entwurf in unzulässiger Weise auf innere Einstellungen und subjektive Beweggründe ab. Zu diesen Aspekten wurden in der Anhörung verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, da mit einem zu großen Gewicht dieser Aspekte, zum Beispiel einer Wertung der Motivation, keine belastbare Aussage über die Studierfähigkeit getroffen werden kann. Auswahlkriterium kann nach geltender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nur eine messbare und verifizierbare Prognose über die Leistungsfähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber sein. Die kleinen Korrekturen Ihres im Ausschuss vorgelegten Änderungsantrages würden daran nichts ändern. Über den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD wird seit Längerem beraten. Er bleibt jedoch einschließlich des heute erneut vorgelegten Änderungsantrages mangelhaft und wird deshalb von uns abgelehnt. Die Koalition hat die Zeit währenddessen genutzt, um einerseits die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen und politischen Fragen einer Vorabquote zu klären und andererseits einen eigenen validen Gesetzentwurf vorzulegen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von den Fraktionen noch einmal das Wort gewünscht? – Herr Abg. Wendt, bitte.

Alle Reden von Holger Mann Protokoll ↗