landtag.sachsen.de ↗

Valentin Lippmann

GRÜNE 30.09.2021 Sitzungen 7/37

Vielen Dank für die Frage, Herr Wippel. Natürlich hat man es als Versammlungsteilnehmer grundsätzlich zu dulden, wenn die Polizei strafprozessuale oder gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen im Rahmen des Versammlungsgesetzes durchführt. Ich verweise aber hier auf die sehr enge Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren, sowohl zur Frage, wann eine kollektive Unfriedlichkeit einer Versammlung vorliegt, als auch zur Frage der Polizeifestigkeit des Versammlungsrechtes, die eben – so ist es im Innenausschuss deutlich geworden – nicht alles, was scheinbar möglich sein soll, im Versammlungsrecht möglich macht. Ich finde das mit Blick auf die hohe Bedeutung des Grundrechts angemessen. Lassen Sie mich zurückkommen zu der Frage des Schutzes von Medienvertreterinnen und Medienvertretern. Ich glaube, hier brauchen wir eine klare und stärkere Ansage des Innenministeriums, um zu verdeutlichen, welchen Sinn der Schutz der Medienberichterstattung auch bei solchen Lagen hat, weil nämlich die Pressefreiheit die Objektivität der Berichterstattung sicherstellt. Wir sehen es hier. Wir waren alle größtenteils nicht da, haben aber alle dazu eine Meinung. Die können wir uns nur dann bilden, wenn es eine freie Presse gibt, die von solchen Versammlungslagen berichten kann. Ich glaube, hier haben wir mit Blick auf diese Versammlung noch Nachbesserungsbedarf. Letzter Punkt. Ja, auch eine Versammlungsleiterin muss sich die Frage nach ihrer Verantwortung gefallen lassen. Ich hoffe, dass sich die Organisatorinnen und Organisatoren der Demonstration dessen bewusst sind. Aber ich sage es auch einmal ganz deutlich: Die Hetzjagd, die vonseiten der AfD gegen eine Kollegin dieses Hauses orchestriert wird, (Sebastian Wippel, AfD: Wieder Hetzjagd!) ist verachtenswert. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Ich sage es Ihnen als überzeugter Demokrat – ich stehe nicht im Verdacht, große Sympathien für militante Bestrebungen zu haben, und so manches, was bei dieser Demonstration gefordert wurde, ist nicht das, was ich fordern würde – ganz deutlich: Es gebührt der Anstand unter Demokratinnen und Demokraten, dass Sie so etwas unterlassen, was Sie dann auch noch zugespitzt haben in dem geistigen Güllekübel, den Sie in dem Titel dieser Aktuellen Debatte fabriziert haben, den Sie ursprünglich angemeldet haben. Ich bin grundsätzlich kein Freund schlechter Wortwitze. Aber wer bewusst den Zusammenhang zwischen einem Sarg und Frau Nagel in dem Titel einer Aktuellen Debatte herstellt, der handelt nicht nur geschmacklos, der begibt sich intellektuell und tatsächlich auf dasselbe Niveau einer Partei, die fordert: „Hängt die Grünen!“ (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD – Zuruf von der AfD) Übrigens – damit komme ich zum Schluss –, vergegenwärtigen Sie sich einmal diese Rhetorik, diese Polemik. Sie sind nämlich damit keinen Deut besser als diejenigen, die das Transparent durch die Gegend getragen und zur Tötung eines führenden Polizisten aufgerufen haben. Sie sind keinen Deut besser mit dem, was Sie hier getan haben. Es ist geschmacklos und widerlich, was Sie hier wieder darbieten.

Alle Reden von Valentin Lippmann Protokoll ↗