Ines Kummer
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tierheime leisten einen ganz wichtigen Beitrag zum Tierschutz. Sie versorgen Tiere, die ausgesetzt wurden, sie schützen Tiere, die von ihren Besitzerinnen oder Besitzern schlecht behandelt werden. Sie versuchen, Tieren ein neues, schönes Zuhause zu vermitteln. Das alles wäre nicht möglich ohne die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, der ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützer, und dafür möchte ich hier auch noch einmal Danke sagen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Weil Tierheime und Tierschutzvereine eine so wichtige Rolle beim Tierschutz einnehmen, wollen wir mit diesem Koalitionsantrag ihre Arbeit unterstützen. Damit setzen wir einen Punkt des Koalitionsvertrages um, der uns BÜNDNISGRÜNEN von Anfang an sehr wichtig war. Doch worum geht es konkret? Wir werden die Situation der sächsischen Tierheime verbessern, indem wir die Möglichkeit schaffen, Personalkosten anteilig zu übernehmen. Damit zeigen wir einmal mehr: Ehrenamt ist wichtig, und es verdient hauptamtliche Unterstützung. Nicht alles kann und sollte ehrenamtlich organisiert sein. Der Freistaat leistet somit in Zukunft seinen Beitrag und unterstützt die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, auch wenn die Finanzierungsverantwortung weiterhin bei den Kommunen liegt. Damit der Beschluss heute zügig Wirkung entfaltet, haben wir im sächsischen Doppelhaushalt die Zuschüsse für Tierheime von 350 000 auf 670 000 Euro jährlich erhöht. Das Geld für die Umsetzung des Antrages steht also bereit. Die Mittel sollen den Landkreisen und kreisfreien Städten als pauschalierte zweckgebundene Zuweisung gewährt werden. Jetzt muss nur noch die entsprechende Förderrichtlinie Tierschutz angepasst werden, und die Personalkosten müssen über die sogenannte Sächsische Kommunalpauschalenverordnung förderfähig gemacht werden. Ich gehe davon aus, dass das verantwortliche Ministerium die Förderrichtlinie zeitnah anpassen wird. Der Antrag benennt weitere Punkte, die wir als Freistaat angehen wollen. Sachsen wird einen Landestierschutzbeauftragten bekommen. Für diesen Aufgabenbereich steht erstmals Geld im Haushalt zur Verfügung. Sobald die neue, vorerst ehrenamtliche Stelle geschaffen ist, soll ein runder Tisch gegründet werden, der die aktuellen Herausforderungen der Tierheime in Sachsen in den Blick nimmt, und davon gibt es eine ganze Menge. Der Antrag zählt einige exemplarisch auf: die Aufnahme herrenloser oder ausgesetzter Hunde und Katzen, den illegalen Welpenhandel sowie die Unterbringung und Versorgung von Exoten und Wildtieren. In einem ersten Schritt fordern wir die Staatsregierung mit diesem Antrag auf, dem Landtag zu berichten, wie die aktuelle Versorgungssituation in den Tierheimen in Sachsen ist und wo es dringenden Handlungsbedarf gibt. Bei einem Vor-Ort-Termin vor Kurzem im Tierheim in Freital wurde mir ein solch drängendes Problem geschildert, das während der Corona-Pandemie größer geworden ist: der illegale Handel mit Hundewelpen. Dieser illegale Handel ist Tierquälerei, die ganz entschieden unterbunden werden muss. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Die Welpen sind oft nur wenige Wochen alt, werden viel zu früh von ihrer Mutter getrennt und sind dadurch in den ersten Lebenswochen unvorstellbaren Strapazen ausgesetzt. Sie sind oft schlecht ernährt und noch schlechter gesundheitlich versorgt. Wenn es den Sicherheitsbehörden gelingt, die illegalen Händler zu fassen und die Welpen in die Obhut der entsprechenden Tierheime zu geben, versterben trotz liebevoller Pflege viele dieser Tiere. Das macht mich wütend und traurig zugleich. Wir müssen etwas dagegen tun, dass Hundewelpen als Ware behandelt und Hündinnen zu Gebärmaschinen degradiert werden. Die neu gegründete Ermittlungsgruppe Welpen der Polizeidirektion Dresden ist ein erster wichtiger Schritt im Kampf gegen den illegalen Handel mit Hundewelpen, und ich finde es richtig, dass den Kriminellen nicht mehr nur Geldstrafen drohen, wenn sie erwischt werden, sondern im Falle des Tatbestandes des gewerbsmäßigen Betrugs auch härtere Strafen bis hin zu Gefängnisstrafen drohen. Ich möchte mich noch einmal an alle Tierfreundinnen und Tierfreunde wenden. Auch diese können ihren Beitrag dazu leisten, den illegalen Welpenhandel zurückzudrängen. Hundewelpen sollten im besten Fall aus dem Tierheim vermittelt oder über eine Züchterin oder einen Züchter erworben werden. Viele halten auch im Internet Ausschau. Auch, wenn ebay schon reagiert und versucht, nur seriös scheinende Angebote zu schalten, sollte man skeptisch bleiben, genau hinschauen und im Zweifel die Finger vom Welpenkauf lassen. Dass ein Kauf aus dem Kofferraum ein absolutes Tabu ist, sollte jedem klar sein. Noch ein Wort zu einem ebenso beliebten Haustier, der Katze: Wir beauftragen die Staatsregierung mit unserem Antrag, zu prüfen, wie den Kommunen die Umsetzung des § 13 b Tierschutzgesetz ermöglicht werden kann. Durch die Registrierung und Kennzeichnung aller gehaltenen Katzen kann eine Überzahl freilaufender Tiere verhindert werden. Das macht da Sinn, wo es sehr viele Katzen gibt und durch das natürliche Revierverhalten Schmerzen, Leiden oder Schäden drohen, wie es das Gesetz besagt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Unterstützung des Antrages und hoffe auf eine breite Mehrheit für mehr Tierschutz in Sachsen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kummer sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich das Wort an Frau Kollegin Lang von der SPD-Fraktion. Der SPD-Fraktion stehen noch 3,33 Minuten zur Verfügung.
