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Holger Gasse

CDU 30.09.2021 Sitzungen 7/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Thema des vorliegenden AfD-Antrags lautet – Herr Dr. Weigand hat es schon vorgestellt: Natürliche und persönliche Grenzen von Kindern schützen, eine alters- und kindgerechte frühkindliche Sexualerziehung im Bildungsplan festschreiben. An dieser Überschrift für sich allein genommen ist erst einmal nichts auszusetzen. Es ist unbestritten, dass einerseits eine sehr wichtige Aufgabe unseres Staates darin besteht, unsere Kinder vor jeder Form von sexuellen Übergriffen und vor Missbrauch zu schützen. Im Rahmen der Prävention ist unter anderem die sogenannte sexuelle Bildung ein wichtiger Baustein, Missbrauch zu verhindern. Andererseits – Herr Dr. Weigand, und da fangen unsere Meinungsverschieden mit Ihnen bereits an – gehört es in einer demokratischen Gesellschaft eben ausdrücklich nicht zu den Aufgaben des Staates, bestimmte sexuelle Ausdrucks- und Lebensweisen vorzuschreiben, ganz im Gegenteil. Der Staat hat die Aufgabe, dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch eine realistische Chance zu geben. Sicherlich ist es so, wie die AfD-Fraktion in ihrem Punkt 1 feststellt, dass auch heutzutage die meisten Kinder im traditionellen Familienmodell mit Vater, Mutter und Kind leben. Allerdings sind sowohl die Eltern als auch die pädagogischen Fachkräfte zunehmend mit verschiedenen, eben auch anderen Lebensmodellen konfrontiert, mit nur einem Elternteil, zum Beispiel durch Tod oder Trennung, mit gleichgeschlechtlichen Elternteilen mit Solo-Müttern zum Beispiel nach künstlicher Befruchtung, durch Adoption und Stiefkindadoption, durch das Aufwachsen bei den Großeltern und durch Pflegefamilien oder Patchworkfamilien. Wir tun gut daran, wenn wir diese Modelle nicht ignorieren. Sie entsprechen halt der heutigen Realität. Sie sind im Leben der Kinder jeden Tag sichtbar und deshalb müssen wir auch darauf eingehen. Wenn die AfD-Fraktion im Punkt 2 feststellt, dass „die Familien- und Sexualerziehung nicht die Intimsphäre der Kinder verletzen, ihre natürlichen Schamgrenzen überschreiten und somit anfällig für Missbrauch machen darf“, dann sei ihr gesagt dass dieser Punkt eine Selbstverständlichkeit ist, die der Landtag nicht erst feststellen muss und die allein schon durch den Kinderschutz-Paragrafen 8 im SGB IIX Schutzauftrag bei Kindswohlgefährdung geregelt ist. Ich halte es für eine grobe und ehrlich gesagt auch für eine infame Unterstellung gegenüber unseren Pädagogen, wenn die AfD-Fraktion fordert, „die Relativierung der Familie als Mutter, Vater und Kind in der Öffentlichkeit und im Bildungsbereich zugunsten anderer Lebensentwürfe zu unterbinden“. Was ist denn eigentlich hier mit Relativierung gemeint? Ist damit gemeint, dass pädagogisches Handeln auf die Lebensumstände der Kinder reagiert, dass die Wirklichkeit abgebildet wird, in der nun einmal neben der traditionellen Familie eben auch andere Modelle existieren? Das ist keine Relativierung, meine Damen und Herren. Das ist die Realität! (Beifall bei der CDU) Mit großer Sicherheit wird keine Fachkraft an irgendeinem Ort in Deutschland auf die Idee kommen, den Kindern gegenüber die traditionelle Familie als etwas nicht Erstrebenswertes infrage zu stellen und demgegenüber andere Familienformen künstlich zu erhöhen. Das haben Sie unterstellt. Es gehört ganz einfach zum fachlichen Selbstverständnis der Erzieher und Lehrer in unserem Land, die Lebenswirklichkeit der Kinder aufzugreifen, sie dort abzuholen, wo sie sind und sie bei ihrer Entwicklung zu unterstützen. Es gehört ausdrücklich nicht dazu, die Kinder in eine bestimmte Richtung zu drängen oder deren Familienkonstellation zu entwerten. In Ihrem Antrag fordert die Fraktion der AfD unter Punkt 3, „dafür zu sorgen, dass Familien- und Sexualerziehung in Kindertageseinrichtungen die Kinder weiterhin entsprechend dem Alter der Kinder unter pädagogischer Leitung an den Interessen von Jungen und Mädchen ausgerichtet und an den von ihnen selbst eingebrachten Themen festgemacht wird.“ Aber genau das ist es doch, was in unseren Kindertageseinrichtungen tagtäglich umgesetzt wird. Der Bildungsplan weist doch immer wieder genau darauf hin, dass die Kinder hinsichtlich ihrer Interessen und Themen abgeholt werden sollen. Das wird auch umgesetzt. Selbstverständlich werden die Inhalte auch altersgerecht aufgearbeitet. Ich kann mir beim besten Willen nicht erklären, weshalb dieser Absatz in Ihrem Antrag gelandet ist. Hat die AfD hier Zweifel an der grundständigen Ausbildung unserer Pädagogen? (Zuruf von der AfD: Mittlerweile ja!) Ich denke, Sie müssen sich hier keine Sorgen machen, meine Damen und Herren von der AfD. Ich wage sogar zu behaupten, unsere Pädagogen sind so fit in ihrem Job, dass sie sogar Kinderfragen beantworten können. (Beifall bei der SPD) Kinder verstehen sehr wohl, dass es verschiedene Formen des Zusammenlebens gibt und dass sie alle Familie heißen können. Das alles lässt sich sehr wohl kindsgerecht erklären, und zwar ohne dabei Sexualität und Scham überhaupt zu tangieren. Insofern ist der Punkt 4 in Ihrem Antrag obsolet. Im fünften Punkt fordern Sie – ich zitiere –, „die Elternrechte gemäß Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz in Kombination mit Artikel 6 Abs. 1 Sächsisches Kitagesetz insbesondere im Bereich der Sexualerziehung in Kindertageseinrichtungen zu stärken“. Ich weiß auch hier wieder nicht, was dieser Punkt eigentlich bewirken soll. Sie werden es mir nachher vielleicht erklären können. Die angesprochenen Elternrechte schließen natürlich auch die Rechte der Eltern mit ein, die nicht im traditionellen Familienmodell leben. Das möchte die AfD also hiermit erreichen? Möchte man damit die Diskussion über Familienkonstellationen und Lebensweisen jetzt in die Kita verlagern, dorthin, wo sie doch nach eigener Aussage der AfD eigentlich gar nichts zu suchen hat? Wie soll eine Stärkung dieser Rechte eigentlich aussehen? Sollen die Eltern entscheiden, welche Bücher gelesen werden oder womit die Kinder spielen dürfen? Sollen jetzt die Eltern mehrheitlich entscheiden, welche Familien überhaupt sichtbar sein dürfen und welche nicht, wenn sie ihre Kinder zur Kita bringen oder von dort abholen? Das, meine Damen und Herren, ist komplett absurd und geht an jeder Lebensrealität vorbei. (Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) In Punkt 6 fordert die AfD, der sogenannten Sexualpädagogik der Vielfalt und der Theorie der Geschlechtsidentität des Menschen als soziales Konstrukt in Abgrenzung zum biologischen Geschlecht im Bildungsplan keinen Raum einzuräumen und damit den Kindern die Findung einer ihrem Geschlecht entsprechenden Selbstidentität zu ermöglichen. Da stellt sich zunächst einmal die Frage, was eine dem Geburtsgeschlecht entsprechende Identität eigentlich sein soll. Ich finde es sehr bedenklich, wenn durch das biologische Mann- oder Frau-Sein Karrierepläne oder Zukunftspläne festgelegt werden sollen. Wenn wir das in Deutschland früher schon so gesehen hätten, wäre vermutlich nie eine Frau Bundeskanzlerin gewesen. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Zurufe von der AfD) Aber möglicherweise möchte die AfD Zustände wie in Afghanistan, wo es Frauen nicht erlaubt ist, bestimmte Berufe zu ergreifen. Wir, meine Damen und Herren, wollen solche Zustände jedenfalls nicht. (Zurufe von der AfD) Und last, but not least soll nach dem Willen der AfD der Zugang externer Interessengruppen im Bereich sexueller Identität und Orientierung in allen Kindertageseinrichtungen gesetzlich untersagt werden. (Zuruf von der AfD: Hört auf jetzt!) – Hören Sie am besten zu. Das heißt also, dass Experten, die aus eigener Erfahrung auf Kinderfragen antworten können, das nicht tun dürfen. Soll ihnen damit unterstellt werden, dass sie die Kinder dadurch homosexuell machen? Wer soll denn zukünftig festlegen, welche Experten unseren Kindern aus ihren Erfahrungen berichten dürfen? Ich hoffe, nicht Sie. (Beifall bei den LINKEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Zurufe von der AfD) Meine Damen und Herren! Ich glaube, das ist der falsche Weg. Natürlich sollen und müssen wir uns immer wieder um die Inhalte kümmern und diese sensibel auf die Tauglichkeit für Kinder überprüfen. Aber in erster Linie sollten wir Vertrauen in die Sachkompetenz unserer Erzieher haben. Denen liegt das Wohl unserer Kinder genauso am Herzen. Ich bitte recht herzlich darum, den Antrag abzulehnen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Gasse für die CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE. (Zurufe von der AfD –

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