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Franziska Schubert

GRÜNE 30.09.2021 Sitzungen 7/37

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir als BÜNDNISGRÜNE haben eine sehr klare Haltung. Wir wollen etwas verändern an der sächsischen Schuldenbremse, nämlich an ihrem Mechanismus und an der Tilgungsdauer. Der Mechanismus – und das hat sich jetzt gezeigt – der sächsischen Schuldenbremse wirkt in solchen Krisenzeiten prozyklisch, also in die Krise hinein. Das ist volkswirtschaftlich falsch. Deshalb brauchen wir, wenn wir die Schuldenbremse anschauen, einen Mechanismus, der antizyklisch wirkt. Das heißt, es müssen in und nach Krisensituationen Möglichkeiten geschaffen werden, auch wieder herauszukommen. Womit hängt diese prozyklische Wirkung zusammen? Sie hängt damit zusammen, wie wir in Sachsen die sogenannte Normallage berechnen. Wir sind hier im Steuerniveauverfahren. Das wirkt sich wiederum auch auf die Haushaltsausgleichsrücklage aus. Das heißt, mit dem jetzigen Wirkgefüge ist es so, dass wir bis zu einem bestimmten Betrag die Haushaltsausgleichsrücklage auffüllen müssen. Was in Sachsen beim Steuerniveauverfahren fehlt, ist die konjunkturelle Komponente. Das ist etwas, wohin wir BÜNDNISGRÜNE gern wollen. Das heißt, mit der jetzigen Wirkung, mit dem jetzigen Mechanismus ist es so, dass wir mit den sechs Jahren effektiver Tilgungsdauer – acht sind festgeschrieben, zwei sind tilgungsfrei, da haben wir noch sechs – pro Jahr mehr als 1 Milliarde Euro am Kreditmarkt tilgen müssten, wenn wir den gesamten Kreditrahmen ziehen müssten. Hinzu kommt noch der Auffüllbetrag für die Haushaltsausgleichsrücklage. Wir sind dann round about bei 1,3 bis 1,5 Milliarden Euro jährlich. Ja, man kann die Sichtweise haben, man könne es ganz allein durch Sparen schaffen. Das könne man schaffen, wenn man das aus dem Haushalt herausschwitzt. Aber nur ein kleiner Teil der Mittel sind tatsächlich freie Mittel, und die Struktur des Haushalts belegt es auch sehr deutlich. Der übergroße Teil – das sind ungefähr 50 % – sind gesetzliche Leistungen, Pflichtaufgaben, Rechtsbindungen und auch der kommunale Finanzausgleich. Wenn man sich anschaut, was tatsächlich frei ist, dann liegen wir immer bei etwa 12 bis 15 %. Das macht ungefähr 2,3 bis 2,5 Millionen Euro jährlich aus. Wenn wir 1,3 bis 1,5 Milliarden Euro tilgen bzw. finden müssten, dann kämen wir damit nicht wirklich weit. Wie gesagt, 50 % sind bei uns gesetzlich gebunden; da hinein würde ich ungern wollen. Darin enthalten sind unter anderem auch die Kommunen. Sie wissen es vielleicht: Sachsen steht bundesweit an zweiter Stelle mit dem Anteil am Haushaltsgesamtvolumen, das wir an die Kommunen geben. An erster Stelle liegt Brandenburg, man mag es kaum glauben. Wir sind ungefähr mit 33,6 %, manchmal auch mit 34 % dabei. Die Frage ist also: Wenn wir mit diesem Sparansatz hineingehen, wo sollen wir in den Größenordnungen sparen? Als Erstes kommt dann immer: bei den Personalausgaben. Aber ich will daran erinnern – ich habe es mir auch noch einmal angeschaut –: Die Hauptgruppe an Personal in Sachsen – das finde ich auch richtig – sind Lehrerinnen und Lehrer sowie Polizistinnen und Polizisten. Ich möchte gern den Politiker oder die Politikerin sehen, die sich nach den schwierigen Jahren gerade in diesen Bereichen hier hinstellen und sagen: Wir entlassen sie. Wir stehen ganz klar für eine strukturelle Konsolidierung. Die Förderpolitik in Sachsen muss reformiert werden. Dort muss echt einmal mit dem Besen durchgegangen werden. Da wir sind auch dran. Es müssen aber dringend – darüber würde ich mich gern ernsthaft einmal unterhalten – Einnahmepotenziale identifiziert werden; denn für uns gehört zu einer soliden Finanzpolitik, sich nicht nur die Ausgabenseite anzuschauen – das ist wichtig –, sondern wir müssen auch Einnahmepotenziale identifizieren. In der Koalition und auch im Parlament führen wir die Debatte um die Schuldenbremse und die Verfassungsänderung. Das ist hinlänglich bekannt und kein leichter Weg. Es ist auch richtig, sich die Steuerschätzung im November anzuschauen. Ich halte es durchaus für gängig. Die sächsische Schuldenbremse hat einige Spezifika. Das Auffälligste daran ist, dass sie die restriktivste in der gesamten Bundesrepublik bei zeitgleich geringster Pro-KopfVerschuldung ist. Dazu gibt es sicherlich die Ansicht, dass man darauf ziemlich stolz sein kann. Aber ich finde, das bringt uns – das erleben wir gerade live – in Schwierigkeiten, wenn wir da nicht anpassen. Wir als BÜNDNISGRÜNE sagen: Wir wollen den Tilgungszeitraum anpassen, generationengerecht und mit Augenmaß. Wir denken – das ist auch ein bündnisgrünes Kernthema – Finanzpolitik auch nachhaltig: Ausgaben- und Einnahmepotenziale, Prioritäten setzen und die Gesellschaft im Blick haben. Das heißt, wir wollen, dass Investitionen in den nächsten Jahren weiterhin möglich sind; denn, wenn wir nicht investieren in Bildungsinfrastruktur, in Klimaanpassung, in Technologieförderung und in soziales Gefüge, dann sind das für uns versteckte Schulden in der Zukunft. Das ist nicht generationengerecht. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Volkmar Winkler, SPD) Selbst, wenn wir sagen, wir gehen mit 20 Jahren Tilgungsdauer rein, bleibt das Schuldenstandsniveau Sachsens mit eines der geringsten. Renommierte Volkswirtschaftler, wie Peter Bofinger, Prof. Lenk, Achim Truger oder auch Prof. Ragnitz, bezeichnen die Regelung der sächsischen Schuldenbremse als „unsinnig“ und raten zur Reform. Wir sehen das auch so und wollen vor allen Dingen zwei Anpassungen: Erstens wollen wir die Regelung auf grundgesetzlich notwendige Regelungen begrenzen und die nähere Ausgestaltung der Tilgungsfrist durch einfachgesetzliche Regelungen, analog des Bundeslandes Hessen, regeln. Wir denken an einen Tilgungsplan, den es braucht, und wir sind in der Vorstellung, wenn wir uns die anderen Bundesländer anschauen, bei 20 bis 25 Jahren, was wir für einen angemessenen Zeitraum halten. Ein Wort noch zur Kredithöhe. Diese kennen wir noch gar nicht. Wir haben die Möglichkeit einer Aufnahme von bis zu sechs Milliarden Euro. Fakt ist aber, dass wir erst Ende des Jahres 2022 wissen, was wir an Mitteln tatsächlich am Kreditmarkt haben aufnehmen müssen. Dazwischen liegen noch drei Steuerschätzungen und es liegen noch Resteverfahren dazwischen. Ferner stehen – Herr Barth, da haben Sie nicht gründlich genug durchgeforstet; wo sind Sie überhaupt? – er ist nicht da – noch 80 Millionen globale Minderausgaben schon im jetzigen Haushalt drin. Das heißt, die Koalition hat sich schon verständigt, wie man einen ersten Schritt dahingehend geht, mit dieser Situation umzugehen. Das Zweite, was wir ändern wollen, ist die Möglichkeit konjunkturbedingte Kreditaufnahmen flexibler zu gestalten. Ja – das hatte ich schon am Anfang gesagt –, wie wollen eine Konjunkturkomponente einbauen, so wie das auch bei der Bundesschuldenbremse geregelt ist. Warum? Eine Konjunkturkomponente lässt transparentere Buchungen zu. Es gibt dann zwei Konten: ein Konjunkturausgleichskonto und ein Kontrollkonto. Das regelt den Umgang mit Haushaltsüberschüssen oder auch einer Unterdeckung. Das wollen wir gern, das halten wir für machbar und für möglich. Wir schauen uns natürlich auch an, wie das in anderen Bundesländern läuft. Der Antrag der Linksfraktion greift uns zu kurz, insbesondere bei der im Vordergrund stehenden Forderung nach einem Gutachten. Es gibt verschiedene wissenschaftliche Perspektiven auf das Thema, und es gibt auch mehrere Gutachten. Sie können selbst als Fraktion eins, zwei, drei – so viel, wie Sie wollen – in Auftrag geben. Das SMF hat welche erstellen lassen, und es gibt auch auf dem freien Markt etliche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich damit befasst haben. Das entlässt niemanden aus der Verantwortung, sich eine politische Meinung zu bilden. Die Kernforderung ist daher zu kurz gedacht. Wir lehnen Ihren Antrag ab und bedanken uns trotzdem für die Diskussionsgrundlage zu diesem wichtigen Thema. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schubert sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich das Wort an Herrn Panter von der SPD-Fraktion.

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