Dr. Rolf Weigand
Zuverlässigkeit der Datengrundlage zur 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz und der Anzahl von COVID-Patienten (Frage Nr. 1) Vorbemerkung: Nach aktuell gültiger Corona-Schutz-Verordnung sind die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und die Anzahl von COVID-Patienten ausschlaggebende Parameter für das Eintreten der Vorwarnstufe und der Überlastungsstufe und damit Entscheidungsparameter über erhebliche Grundrechtseinschränkungen bis hin zum Defacto-Lockdown für Ungeimpfte bei Eintreten der Überlastungsstufe. Medienberichten zufolge gibt es bei der Datengrundlage aber erhebliche Zweifel an der Validität der Daten. Kliniken melden auch Patienten an die Gesundheitsämter/das RKI, welche lediglich ein positives Aufnahmescreening hatten und nicht wegen COVID behandelt werden. Weiter seien in den Bundesländern die Krankenhäuser teilweise nicht angewiesen worden, nur Patienten zu melden, die wegen COVID behandelt werden, und lediglich SARS-CoV2-positive Patienten ohne Symptome außen vor zu lassen. Fragen an die Staatsregierung: 1. Inwieweit werden in Sachsen nur Patienten, die wegen COVID behandelt werden, zur Ermittlung der Patientenzahl sowie der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Sinne der Corona-Schutz-Verordnung herangezogen und Patienten ohne behandlungsbedürftigen SARS-CoV-2-Positivnachweis außen vor gelassen und welche Anweisungen hierzu existieren für welche Stellen? 2. Inwieweit kann die Staatsregierung sicherstellen, dass, wenn Anweisungen und Vorgaben existieren, lediglich Patienten, die wegen COVID behandelt werden, zur Ermittlung der Datengrundlage zu melden, dass durch welche konkreten Vorkehrungen ausgeschlossen ist, dass nicht dennoch Patienten lediglich nur mit einem SARS-CoV-2 Positivnachweis gemeldet werden und dann in die Datengrundlage mit einfließen und diese verzerren?
