Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mitunter fühlt man sich ja bei solchen Debatten im Sächsischen Landtag näher an einem schlechten Remake von „Und täglich grüßt das Murmeltier“ als an einer wirksamen und zielführenden politischen Auseinandersetzung. Aber das ist nun mal so. Ich beschränke mich daher auf vier wesentliche Punkte, weil zu den Sachverhalten eigentlich alles im Innenausschuss aufgeklärt wurde. Erstens. Das hohe Gut der Versammlungsfreiheit, ein Grundrecht, das wie kein zweites das unentbehrliche Funktionselement eines demokratischen Rechtsstaates darstellt, hat es definitiv nicht verdient, so in den Orkus gezogen zu werden, wie das in den letzten Wochen der Fall war, und zwar weder durch Gewalttäter, die Versammlungen als Vorstufen zu Gewaltorgien gegen Polizeibedienstete und Medienvertreter nutzen, noch durch diejenigen, die jetzt wieder wortgewaltig proklamieren, das Versammlungsrecht sei missbraucht worden. Die Lage ist doch ganz einfach. Das Versammlungsrecht schützt keine Gewalt. Schon der Wortlaut von Artikel 8 des Grundgesetzes, der das Versammlungsrecht auf „friedlich und ohne Waffen“ einschränkt, stellt Gewaltakte in und aus Versammlungen von vornherein außerhalb des Schutzbereiches der Versammlungsfreiheit. Wer also in und aus Versammlungen Gewalt ausübt oder das Leben von Menschen auch auf Transparenten bedroht, ist nicht politischer Aktivist, sondern Straftäter und delegitimiert notwendigen und wirkungsvollen Protest. Aber tief in meinem Herzen schmerzt mich noch etwas anderes. Wer Versammlungen mit Gewaltorgien verwechselt, wie es offenbar wieder geschehen ist, der besudelt die großartige Idee der Versammlungsfreiheit. Das will und kann ich nicht akzeptieren! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Aber wenigstens genauso stört es mich, wenn behauptet wird, man könne das Versammlungsrecht missbrauchen, und wenn dann das Bild des Ausnahmezustands an die Wand gemalt wird. Nein, man kann kein Grundrecht missbrauchen. Wer das behauptet, der zielt nicht nur auf die Delegitimierung von Gewalt ab, sondern schlussendlich auf das Schleifen eines elementaren Grundrechtes. Derartiger Rhetorik wird daher von unserer Seite stets genauso entschieden widersprochen. Zweitens. Die Polizei und ihre Einsatztaktik am 18. September. Die Polizei war – so muss man sagen – die stärkste Verbündete dieser Versammlung, denn sie hat ihr ermöglicht, ihr eigentliches Anliegen durch eine Deeskalationsstrategie, der sie gefolgt ist, durchzusetzen. Darauf sollte man an dieser Stelle – wie Frau Kollegin Köditz das schon getan hat – hinweisen. Es war eine sehr professionelle, sehr durchdachte Polizeistrategie, die dazu geführt hat, größere Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden. Ich sage es ganz deutlich: Dafür gebührt mein großer Dank auch der Polizeiführung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller) Wir müssen nach wie vor über die in Rede stehenden gravierenden Vorwürfe der Behinderung von Medienvertreterinnen und Medienvertretern umfassend reden. Das muss aufgeklärt werden. Zukünftig müssen die Einsatzkonzepte wahrscheinlich noch besser darauf abgestimmt werden, dass es bei solchen Demos enorme Herausforderungen gibt.
