Valentin Lippmann
Werte Kolleginnen und Kollegen! Werter Kollege Ulbrich, wenn ich das jetzt einmal logisch nachvollziehe, hat sich der Verfassungsgerichtshof also vom Rechtsstaat entfernt. Herr Mayer beruft sich aber die ganze Zeit darauf, dass der Verfassungsgerichtshof eine „qualifiziert rechtswidrige Kürzung“ Ihrer Landesliste festgestellt hat. (Roland Ulbrich, AfD: Das war vor der Entscheidung!) Jetzt habe ich ein Problem. Entweder hat man sich seitdem sehr weit entfernt oder Sie haben ein Logikproblem, dass auch diese Feststellung des Verfassungsgerichtshofes vom Rechtsstaat entfernt wäre. Vielleicht sollten Sie dann Ihren Untersuchungsausschuss wirklich einstampfen. Damit keine Mythen entstehen: Im § 162 Abs. 2 StGB steht, dass die §§ 153 und 157 bis 160, soweit sie sich auf falsche uneidliche Aussagen beziehen, auch auf falsche Angaben vor einem Untersuchungsausschuss eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes anzuwenden sind. Über alles Weitere haben wir im Ausschuss hinreichend diskutiert. Dadurch entsteht eine Sperrwirkung für die Strafbarkeit von Meineiden vor Untersuchungsausschüssen der Länder. Da können Sie sich auf Landesebene drehen und wenden, wie Sie wollen, das hat der Bundesgesetzgeber entschieden. Jetzt behaupten Sie, die Verschwörung gehe so weit, dass man schon bei der Änderung des Strafgesetzbuches wusste, dass eines Tages ein Landeswahlausschuss in Sachsen 20 Jahre später die Landesliste der AfD kürzt und man deswegen die vermeintlichen Protagonisten nicht mehr vereidigen könne und dass dies das Ziel der ganzen Geschichte war. Dazu sage ich Ihnen ganz ernsthaft: Wenn der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber so viel Weitsicht hatte, mache ich mir wirklich keine Sorgen mehr um unsere Zukunft. Diejenigen würde ich dann auch einmal befragen, wie die nächsten Lottozahlen aussehen. Merken Sie, wie absurd Ihre Argumentation ist? (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zu guter Letzt möchte ich feststellen: Ihre Nebelkerze zur Belehrung durch den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses ist doch vor dem Verfassungsgerichtshof krachend gescheitert. Ihr Antrag war offensichtlich unbegründet. Das war ein Schlag ins Gesicht, und zwar nicht ins Gesicht des Ausschusses, sondern in Ihr Gesicht. Daher kann ich nur feststellen: Mit Ihren Winkelzügen, die Sie hier versuchen, verlängern Sie diesen Ausschuss, ohne einen Mehrwert an Erkenntnis zu haben. Wir freuen uns aber, dass es diesen Ausschuss gibt; denn es gelingt nachzuweisen, dass Sie das viel größere Problem verursacht haben als die, die Sie dafür anschuldigen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Ulbrich hat sich gemeldet.
