Susanne Schaper
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Kernanliegen des vorliegenden Entwurfs ist die sogenannte Landarztquote, wie wir jetzt schon mehrfach gehört haben. Uns ist bekannt, dass etliche andere Bundesländer bereits eine Landarztquote eingeführt haben. Allerdings gibt es keinerlei Erfahrungen im Hinblick auf den Erfolg. Bis Medizinerinnen und Mediziner so weit sind, dass sie sich niederlassen können, vergeht gut und gern mehr als ein Jahrzehnt inklusive Studium bzw. der Aus- und Weiterbildung in die Fachärzteschaft. Das ist einer unserer Kritikpunkte generell an diesem Vorhaben. Statt an Studienanfängerinnen und -anfänger müsste sich dieses eher an fortgeschrittene Semester richten, die über ihre fachliche Spezialisierung und ihre künftige Karriere bereits nachdenken und sich darüber auch sicher sind. Das wäre wesentlich praxisnäher. Interessierte wären zudem nach dem Abschluss ihres Studiums weitere zehn Jahre an einen Vertrag gebunden, bei dessen Nichteinhaltung 250 000 Euro Strafe drohen. Nur wenige Bundesländer haben bisher schon Studierende auf der Grundlage der verschiedenen Landarztgesetze immatrikuliert. Dadurch kann bisher höchstens etwas über Bewerbungszahlen und Interessierte gesagt werden, nicht aber darüber, ob der Plan aufgeht. Definitiv ist daher die Quote keine Maßnahme, um das jetzt schon offensichtliche Problem der hausärztlichen Versorgung in vielen Regionen Sachsens in absehbarer Zeit zu lösen. Mich stört an diesem Gesetz ganz besonders, dass von der Politik mit dieser Quote zu einer Maßnahme gegriffen wird, die sehr stark in die selbstbestimmte Lebensgestaltung jener jungen Menschen eingreift und auch sozial unausgewogen wirkt und nicht nur wirkt, sondern schlussendlich ist. Ich stelle mir zwei Abiturientinnen oder Abiturienten mit sehr gutem Schulabschluss vor, die aber nicht den Notendurchschnitt von 1,0 haben. Die eine kommt aus keinem begütertem Haushalt und hat keinen medizinischen Background und die andere kommt zum Beispiel aus einem Arzt- oder Ärztinnenhaushalt. Beide haben aufgrund des Numerus clausus nur über die Quote eine Chance, zu einem Medizinstudienplatz zu kommen. Beide sind fachlich zumindest so gut, dass sie das schwierige Studium schaffen können. Die Unterschiede zwischen beiden bestehen aber unter anderem auch darin, dass die Vorstellungen, was der Beruf tatsächlich mit sich bringt und was auf sie zukommt, völlig verschieden sind. Junge Menschen ohne familiäre Vorerfahrung und fehlendes finanziellen Polster werden sich daher sehr genau überlegen, ob sie sich faktisch 20 Jahre binden, denn sie sehen keine Chance, im Ernstfall aus dem Vertrag ohne Strafe auszusteigen. Der anderen fällt das Unterschreiben natürlich wesentlich leichter, weil sie sich gegebenenfalls aus dem Vertrag freikaufen kann, wenn sie einen anderen Weg einschlagen will, weil der finanzielle Background da ist. (Widerspruch des Abg. Alexander Dierks, CDU) – Da braucht man nicht mit dem Kopf zu schütteln, das ist einfach die Praxis und genauso steht es in Ihrem Text. Das sind auch keine Szenarien, es sind 250 000 Euro – – (Zuruf) – Nein, das ist kein Hafer. Hafer ist, was Sie erzählen. Dann lesen Sie auch einmal die Stellungnahmen zu einem solchen Gesetz und zu einem solchen Verfahren von Leuten, die sich damit auskennen, nämlich den Medizinern selbst. Die Kosten für eine Praxisübernahme kommen noch zusätzlich auf die jungen Leute zu. Letzteres ist im Übrigen ein weiteres Problem, was noch nicht einmal am Rande in dem Gesetz berührt wird. Auch die hohen Risiken, die mit einer Niederlassung verbunden sind, schrecken von einer beruflichen Selbstständigkeit ab. Eine hohe individuelle Arbeitsbelastung, die mit der eigenen Familienplanung nur schwer zu vereinbaren ist, eine weniger gut ausgebaute Kinderbetreuungs- und sonstige Infrastruktur, gerade im ländlichen Raum, sind weitere, und zwar ganz reelle Faktoren, die vom Einschlagen einer Karriere als Landarzt bzw. Landärztin Abstand nehmen lassen. Ein Berufsmonitoring der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesvertretung der Medizinstudierenden kommt zu dem Ergebnis, dass auch die Angst vor Regressforderungen durch Krankenkassen eine Ursache dafür sind, sich gegen eine Niederlassung als Arzt im ländlichen Raum zu entscheiden, nicht ohne Grund, wenn man sich Fälle aus den letzten Jahren zum Beispiel in Sachsen anschaut, wo Ärztinnen und Ärzte in einem unterversorgten ländlichen Raum dafür bestraft wurden, dass sie sich um viele Patient(inn)en mehr gekümmert haben, als sie eigentlich in ihrem Budget gedurft hätten. Wesentliche Ursachen für den Mangel an Ärztinnen und Ärzten, im Übrigen nicht nur an Hausärzt(inn)en und nicht nur im ländlichen Raum, muss anders Rechnung getragen werden. Es werden vor allem Maßnahmen gebraucht, um die gesundheitliche Versorgung in der Fläche leichter zu bewerkstelligen. Ich denke da an Maßnahmen, die den Aufbau einer integrierten sektorenübergreifenden Versorgung deutlich leichter ermöglichen und die Schranken zwischen den drei großen Sektoren der gesundheitlichen Versorgung, das heißt der ambulanten und der stationären Versorgung sowie auch dem öffentlichen Gesundheitsdienst, aufbrechen. Wie alle wissen, fehlen im öffentlichen Gesundheitsdienst ebenfalls Ärztinnen und Ärzte, und durch die Pandemie wurde in drastischer Weise offensichtlich, dass Vernachlässigung und der Abbau im ÖGD in den letzten Jahrzehnten folgeschwere Fehler waren. Auch hier fehlt Nachwuchs; nur davon wird überhaupt nicht gesprochen. Die Landarztquote selbst ist aus unserer Sicht eindeutig ein wenig Symbolpolitik. Sie gaukelt lediglich Geschäftigkeit vor, während keine tiefergehenden Auseinandersetzungen mit dem grundlegenden Problem, wie gerade genannt, sektorenübergreifend usw., erfolgen. Wenn man sich dann noch überlegt, dass spätestens in 12 bis 15 Jahren jemand „hängenbleibt“, dann frage ich mich, was Sie in der Zeit machen wollen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun die BÜNDNISGRÜNEN, bitte, Frau Dr. Maicher.
