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Susanne Schaper

Die Linke 30.09.2021 Sitzungen 7/37

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Bibel heißt es in den Sprüchen, Kapitel 12, Vers 10 – – (Oh-Rufe von der CDU) – Ich habe das extra vorbereitet, damit ich um diese Uhrzeit noch Aufmerksamkeit bekomme. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Holger Mann, SPD) „Der Gerechte weiß, was sein Vieh braucht, doch das Herz der Frevler ist hart.“ Umso mehr freut es mich, dass sich die Herzen der Koalitionäre erweicht haben, wenn es auch nicht der allzu große Wurf ist, den die Koalition hier vorgelegt hat. Dennoch sind wir sehr froh darüber, das möchte ich voranstellen. Punkt 1 ist nicht mehr als die Forderung nach einem Bericht über die vorhandene Infrastruktur an Tierheimen. Das müsste eigentlich längst bekannt sein. Sei es drum. Wobei man auch keine Prophetin sein muss, um zu sagen, dass die hier vor allem ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Tierheimen schon längst an ihre Belastungsgrenzen gestoßen sind. Das ist auch kein neuartiger, sondern ein seit vielen Jahren bekannter Dauerzustand. In der Pandemie hat das nochmals an Brisanz gewonnen. Deshalb hatte die Fraktion DIE LINKE bereits im Jahr 2018 ein Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Verbände und Vereine auf den Weg gebracht. Dieser Entwurf sah eine Verbesserung und Absicherung der sächlichen, personellen sowie finanziellen Grundlagen für die Unterbringung und Versorgung von Tieren in Tierheimen vor. Wir erwähnen an dieser Stelle auch noch einmal: Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe. Außerdem sollte die Rechtsstellung der im Tierschutz tätigen Vereine, Verbände und Einrichtungen gestärkt werden, unter anderem durch mehr Informations- und Mitwirkungsrechte sowie durch ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine. Mit dem Antrag „Auch Tiere haben Rechte – Stillstand beim Tierschutz beenden“ haben wir auch in dieser Legislaturperiode diese Forderung bereits vor einem Jahr wieder aufgegriffen. Nach Punkt 2 des vorliegenden Antrags der Koalition soll die Umsetzung des § 13 b Tierschutzgesetz durch die Kommunen geprüft werden. Dieser ermöglicht den Landesregierungen, die sogenannten Katzenschutzverordnungen zu erlassen. Dazu hatten wir auch einen Antrag. Die Möglichkeit des Bundesgesetzgebers wurde ja bereits 2013 eingeräumt. Zwölf von 16 Bundesländern haben bereits davon Gebrauch gemacht, aber in Sachsen ist man ja nicht ganz so schnell. Für den Freistaat haben wir als LINKE dies hier bereits vor fünf Jahren mit unserem Antrag „Tierschutz verbessern. Rechtsverordnung zum Schutz frei lebender Katzen unverzüglich erlassen und finanzieren“ gefordert. Sogar eine öffentliche Anhörung gab es dazu. In dieser Anhörung haben ausnahmslos alle Sachverständigen dafür gesprochen, aber „was juckt es die Eiche“ – Sie wissen schon. Nun soll wenigstens geprüft werden, aber auch hier gilt: besser spät als nie. Auch der in Punkt 3 vorgesehene runde Tisch unter Leitung des noch nicht zu findenden Landestierschutzbeauftragten – auch hier hoffe ich, dass das bald mal wird – mit Vertreterinnen und Vertretern der Tierschutzverbände der Kommunen und weiteren Akteurinnen und Akteuren, der zur Bewältigung der Herausforderungen in den sächsischen Tierheimen beraten und dem Landtag in der Jahresfrist berichten soll, ist ein guter Anfang, auch wenn wir uns hier viel mehr wünschen. Unser Gesetzentwurf aus der letzten Legislatur ging da wesentlich weiter und sah unter anderem einen beim Sozialministerium angesiedelten Landestierschutzbeirat vor, der wesentlich mehr Kompetenzen, eine stärkere Rechtsstellung gehabt hätte. Vielleicht schauen Sie nochmal in den Entwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition. Das würde dann auch das Thema illegaler Welpenhandel, das dankenswerterweise Frau Kummer aufgegriffen hat, in ein ganz anderes Fahrwasser ziehen. Punkt 4 fordert schließlich die Umsetzung der im Rahmen des letzten Doppelhaushaltes beschlossenen Personalkostenförderung für Tierheime bis zum Ende des Jahres. Auch bei diesem Thema nehmen Sie Anleihen bei uns. Seit Jahren wird an mich von Tierheimen herangetragen, dass deren gewaltige Aufgaben ehrenamtlich kaum noch zu stemmen sind. Also hatte die Linksfraktion einen Änderungsantrag zum letzten Doppelhaushalt gestellt, der für jedes der etwa 40 Tierheime in Sachsen eine Personalkostenförderung für eine VZE im Hauptamt ab dem 1. Juli 2021 vorgesehen hätte. Dafür wollten wir im Jahr 2 Millionen Euro in den Haushalt einstellen. Die Koalition reagiert mit einem eigenen Änderungsantrag, der die ursprünglich vorgesehenen Sachkostenzuschüsse an die Tierheime von 350 000 auf 670 000 Euro erhöhte. Das ist immer noch völlig unzureichend, um geeignetes Personal flächendeckend und zu anständigen Arbeitsbedingungen für die Pflegerinnen und Pfleger zu finanzieren. 18 Tierheime könnten maximal davon profitieren, also nicht einmal die Hälfte aller sächsischen Tierheime, und das auch nur dann, wenn der komplette Sachkostenzuschuss für Personal ausgegeben wird. Das ist extrem unwahrscheinlich und derzeit zudem noch gar nicht möglich, weil die entsprechende Verordnung des SMS noch nicht novelliert wurde. Der Tierschutz in Sachsen muss also weiterhin auf die dringend benötigte Hilfe warten. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, trotz aller Kritikpunkte werden wir selbstverständlich diesem Antrag zustimmen. Wir erkennen an, dass Sie den dringenden Handlungsbedarf in diesem Feld erkannt und sich auf den Weg – zwar mit Trippelschritt, aber in die richtige Richtung – gemacht haben. Dabei sollte es bitte nicht bleiben. Die Schritte müssen größer, das Tempo erhöht und vielleicht auch zu einer anderen Tageszeit besprochen werden. Das Thema ist wichtiger, als dass es jetzt hier um 20 Uhr als letzter Antrag behandelt wird. Vielleicht muss auch darüber nachgedacht werden, ob zwei so volle Tage sinnvoll sind; es wird manchmal dem nicht so richtig gerecht, wie man jetzt auch hören kann. Eines ist uns noch wichtig. Wir möchten uns der Koalition anschließen. Auch die Fraktion DIE LINKE bedankt sich von Herzen bei allen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Tierschutz, die gerade während der Corona-Pandemie Außerordentliches geleistet haben. Danke im Namen der Fraktion DIE LINKE! (Beifall bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. Ich frage die Fraktionen, ob es noch Redebedarf zum vorliegenden Antrag gibt. – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich das Wort an die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Köpping, bitte schön.

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