Hartmut Vorjohann
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mehr als einmal haben wir seit Beginn der CoronaPandemie in diesem Hohen Haus über die damit verbundenen finanziellen Belastungen und die langfristigen Folgen gesprochen. Diese Auseinandersetzung, das regelmäßige Spiegeln der Bedarfe und der Perspektiven ist immer wieder von hoher Wichtigkeit; denn nur so können wir gemeinsam einschätzen, was noch auf uns zukommt und wo wir noch aktiv werden müssen. Zuletzt habe ich Ihnen vor der Sommerpause eine Zwischenbilanz unseres Corona-Bewältigungsfonds vorgestellt. Ich habe damals erneut darauf hingewiesen, wie wichtig die finanzpolitische Langfristperspektive ist und wie schnell Notlagen eintreten können, und zwar damals auch angesichts des Hochwassers, das wir in RheinlandPfalz und Nordrhein-Westfalen gesehen haben. Die in unserer Verfassung und im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ist für uns nicht nur schnöde Gesetzeslage, sondern erfordert vor allem den verantwortungsvollen Umgang mit den Mitteln, die uns die Bürgerinnen und Bürger anvertraut haben – langfristig gedacht im Sinne der Generationengerechtigkeit. Dieser Handlungsrahmen ist unumstößlich und muss es auch bleiben. Wir geben nur aus, was wir einnehmen. Das ist unser Grundsatz und dahin wollen wir schnellstmöglich zurück. Manchmal habe ich den Eindruck, dass eigentlich völlig vergessen wird, warum in der Sächsischen Verfassung und im Grundgesetz das Thema Verschuldungsverbot überhaupt drinsteht. Das ist nicht Ergebnis einer konservativen Grille, sondern Ergebnis einer konkreten historischen Erfahrung gewesen, die gerade ab dem Jahr 2010 mit der europäischen Staatsschuldenkrise eine Riesendramatik in Europa hervorgerufen hat. Wir hatten damals die Situation, dass das Projekt Europa zu scheitern drohte – und Europa ist nicht nur ein Wirtschaftsraum, Europa ist ein Friedensprojekt, und Europa ist auch ein großes soziales Projekt. Die Staatsschuldenkrise hat all das gefährdet und deswegen ist in die Verfassungen der Länder und bei uns das Thema auch hineingekommen. Die EZB hat damals begonnen, die Zinsen herunterzufahren, und zwar nicht als Einladung dafür, noch mehr Schulden zu machen, sondern um den Staaten, die damals unter den hohen Schulden gelitten haben, Zeit für Reformen zu geben. Es kann aus diesen niedrigen Zinsen keine Einladung für eine Expansion bei dem Thema Staatsschulden abgeleitet werden. Das Ganze bedeutet, dass wir mit der Ausnahmekonstellation der Notlage sehr verantwortungsvoll und sparsam umzugehen haben. Kreditaufnahmen also nur im absoluten Ausnahmefall – Punkt! Die Corona-Pandemie war und ist eindeutig eine solche Notlage, auf die wir alle gemeinsam schnell, entschlossen und weitsichtig reagiert haben. Damals im April 2020 – wir haben es heute schon mehrmals gehört – war uns allen auch klar, dass wir die dafür aufgenommenen Kredite zurückzahlen. Ich füge hinzu, dass ich auch damals bereits dafür war, dies nicht auf die lange Bank zu schieben, um finanziell für weitere Notlagen gewappnet zu sein und dann nicht in der Tilgung unterzugehen. In der Psychologie gibt es den schönen Begriff der Resilienz. Die Ökonomen nehmen sich dieses Begriffes inzwischen auch an. Resilienz ist die Fähigkeit, Krisen zu bewältigen. Sie müssen also die Krise aushalten, wenn Sie mittendrin sind, Sie müssen sie durchstehen können, Sie müssen sich von der Krise erholen können und Sie müssen sich an die neue Herausforderung anpassen können, um wieder in der Lage zu sein, mit der nächsten Krise, die kommen wird – aus welcher Ecke auch immer –, umzugehen. Normalerweise ist die Resilienz bei Menschen sogar angeboren – außer in Ausnahmefällen. Das Problem ist: hier nicht; hier ist sie nicht angeboren. Deswegen haben wir das institutionell verankert und deswegen ist die Schuldenbremse bei uns in der Landesverfassung so wichtig und darf auch nicht fahrlässig umgestoßen werden. Wie also entscheiden wir gemeinsam, wie wir mit dem Tilgungsthema umgehen wollen? Was ist dafür die richtige Frist? Auf diese Frage antworte ich ganz deutlich – auch im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – auf jeden Fall nicht mit einem Gutachten. Wir wissen doch hier am besten, wo wir stehen. Wir kennen unsere Ausgaben und die wirtschaftliche Situation. Die Steuerschätzung gibt uns, wissenschaftlich fundiert, einen guten Ausblick und wir kennen unsere gesellschaftlichen Herausforderungen. Und, mit Verlaub, den Mehrwert eines teuren Gutachtens kann ich hier nicht erkennen. Sollte das Gutachten der Deckmantel sein, um nicht ernsthaft über Ausgaben und politische Schwerpunktsetzungen diskutieren zu müssen, ist es umso vehementer abzulehnen. Klar ist doch, dass der Staatshaushalt schon vor der Pandemie strukturelle Probleme hatte, die jetzt deutlich schneller und stärker angestiegen sind. Genau das ist unsere gemeinsame Aufgabe, eine übergreifende, alle staatlichen Aufgaben- und Ausgabenbereiche umfassende, ehrliche Analyse. Das punktuelle Betrachten einzelner Ausgabenbereiche, wie im vorliegenden Antrag eingebracht, lässt das gesamte Deckungsprinzip und damit auch etwaige positive Effekte auf die Einnahmeseite durch neue wirtschaftliche Dynamik völlig außer Acht. Genau dafür setzt sich die Staatsregierung ein: neues Wachstum, Rückkehr der wirtschaftlichen Dynamik und damit neue Gestaltungsmöglichkeiten. Dahin müssen wir aber erst kommen. Gleichzeitig müssen wir aktuell die veränderte Einnahmesituation beispielsweise durch krisengeschüttelte Unternehmen, eine andere Arbeitsmarktsituation oder inflationsbedingt verändertes Konsumverhalten genauso beachten wie damit verbundene veränderte Aufgabenstellungen – Stichwort: Vorsorge und Digitalisierung. Alles in allem geht es um die Zukunft. Dazu gehört auch eine verantwortungsvolle Tilgung. Sie muss dem Heute ebenso Rechnung tragen wie den Aufgaben in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Sie muss uns die Chance geben, für weitere Notlagen gerüstet zu sein. Konkret geht es nicht um das Ob, sondern um die Frage, wie lange, also die Tilgungsfristen. Die Diskussion dreht sich dabei nicht um eine konkrete Jahreszahl, die uns die Verfassung derzeit vorgibt. Es geht um Folgen einer längeren Tilgungsfrist. Kurzfristig betrachtet wäre es eine Haushaltsentlastung. Doch der Schein wird trügen; denn wir verlagern die Probleme um unsere strukturellen Defizite nur in die Zukunft, anstatt sie aktiv anzupacken. Gleichzeitig würden wir durch eine Fristverlängerung haushalterische Vorbindungen erhöhen und unsere Handlungsspielräume perspektivisch weiter einschränken. Zu lange Tilgungsfristen bergen vor allem das Risiko, dass sich zukünftige Notlagenkredite, die wir uns alle nicht wünschen, überlagern. Die Juli-Hochwasser haben gezeigt, wie schnell das gehen kann. Nun bleibt noch das Risiko steigender Zinsen, was zwar ein wenig in Vergessenheit gerät, wenn man sich gelegentlich die Zinslandschaft anschaut, was aber auf jeden Fall nicht negiert werden sollte. Die historische Erfahrung bei der Zinsentwicklung mahnt zur Vorsicht. Die Risiken steigender Zinsen sind schlecht für das Thema der Resilienz. Tagesordnungspunkt Arbeit der Tierschutzvereine Drucksache 7/6924, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst das Wort an die CDUFraktion. Frau Kollegin Saborowski, bitte schön.
