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Roland Ulbrich

AfD 30.09.2021 Sitzungen 7/37

Die Strafbarkeit von Meineiden ist in einem Bundesgesetz geregelt, nämlich in § 154 StGB. Die Frage, ob man vereidigt oder nicht, ist wiederum der jeweiligen Ebene überlassen. Der Bund hat nur entschieden, dass sie das eben so wollen, nachdem es wohl vor dem Jahr 2000 anderes geregelt war. Das kann man so machen, aber damit sehe ich auch keine weitere Notwendigkeit, das gleichzuschalten. Ich war jetzt stehengeblieben. Der Eid scheint ja noch eine interessante Sache zu sein. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben doch damit angefangen!) Das ist auch interessant. Wir haben also dagegen geklagt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie wollten ein Urteil vom Verfassungsgerichtshof! – Weitere Zurufe) – Nein, das wollte ich nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Und wie ist es ausgegangen?) Vor dem Verfassungsgerichtshof wurde gegen diese Entscheidung zur Vereidigung geklagt, dass eben der Vorsitzende – und jetzt wird nämlich die Belehrung interessant – belehrt, dass das nicht strafbar sei. Was ist die Konsequenz? Wenn das Strafgericht jetzt zu der Auffassung gelangen würde, das sei strafbar, kann sich der Zeuge auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum beziehen, weil ihn ja der Vorsitzende so belehrt hat. Also, das heißt, er geht dann straflos aus. Diese Niederlage zeigt mit erschütternder Klarheit, dass wir uns mit der derzeitigen Regelung und auch dieser Entscheidung bereits vom Rechtsstaat entfernt haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Oh Gott! –

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