Oliver Fritzsche
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gestatten Sie mir, zu Anfang meines Redebeitrags mit einer Analyse zu beginnen. Wir haben schon ein paar Fakten über die aktuelle Situation der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen gehört, aber ich möchte dennoch einige Punkte erneut aufrufen, da sie dann unmittelbar zu einer Ableitung führen werden. Im Freistaat Sachsen ist die ärztliche Versorgungslage in vielen Regionen angespannt. Menschen müssen teilweise sehr lange auf einen Facharzttermin warten. Bei Praxiseröffnungen bilden sich mitunter Schlangen vor den Praxen. Die „LVZ“ titelte am 21. September 2021: „Hausärzte gesucht! Jede achte Hausarzt-Praxis in Sachsen ist unbesetzt. Rund 370 offene Stellen im Freistaat, weil Mediziner fehlen. Viele praktizierende Ärzte sind schon längst im Rentenalter.“ Diese Situation wird sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen, da mehr niedergelassene Ärzte das Rentenalter erreichen. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen sieht die hausärztliche Versorgung vor großen Herausforderungen. Es wird immer schwieriger, den Bedarf an Fachärzten im Bereich der Allgemeinmedizin und in bestimmten ausgewählten Facharztbereichen zu decken. Insbesondere im ländlichen Raum können Vertragsarztsitze von der Kassenärztlichen Vereinigung häufig nicht mehr besetzt werden. Es ist daher nur noch schwer bis kaum möglich, die Versorgung bedarfsgerecht zu steuern. Die Altersstruktur der Ärzte in Sachsen lässt erwarten, dass sich dieses Problem in den nächsten 15 Jahren weiter verstärken wird. Zudem ist die Zahl der Ärzte, die im vertragsärztlichen Bereich in Teilzeit arbeiten, das heißt mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von unter 40 Stunden, in den letzten 20 Jahren von 0,5 % auf etwa 20 % – Stand 2018 – kontinuierlich angestiegen. Allgemeine Tendenzen in unserer Gesellschaft lassen erwarten, dass das so weitergehen könnte. Daher werden folglich mehr Ärzte erforderlich sein, um eine gleichwertige Versorgung weiterhin sichern zu können. Vor allem im hausärztlichen Bereich, aber eben auch des Entwurfs Versorgung im Freistaat Sachsen der Staatsregierung des Ausschusses für Medien, Kultur und Tourismus in einigen Fachbereichen, beispielsweise bei Augenärzten, bei Hautärzten, aber auch bei Kinderärzten können immer weniger Vertragsarztsitze von der KV bedarfsgerecht besetzt werden. Außerdem sind im vertragsärztlichen Bereich circa 23 % der Augenärzte, 26 % der Hautärzte sowie 30 % der Kinderärzte bereits älter als 60 Jahre. In den genannten Facharztrichtungen sind zahlreiche Ärzte sogar älter als 65 Jahre, nämlich 7 % aller Augen-, Haut- sowie Kinderärzte, bezogen auf die vertragsärztliche Versorgung. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen hat im jüngsten Bedarfsplan für das Jahr 2020 für 21 von 48 Planungsbereichen eine drohende Unterversorgung im hausärztlichen Bereich festgestellt. Besonders betroffen sind dabei die Regionen Vogtland, Erzgebirge, Mittelsachsen, aber auch Nordsachsen, Westsachsen sowie der Niederschlesische Oberlausitzkreis. Besonders kritisch ist – das zeigt, dass es nicht nur ein Problem des ländlichen Raumes ist – die Situation außerdem in Chemnitz, aber auch in Zwickau, in Freiberg und in Stolberg, in Annaberg-Buchholz, in Auerbach, in Riesa und in Torgau. Zwar werden im Freistaat jedes Jahr rund 570 Medizinerinnen und Mediziner ausgebildet, jedoch entscheiden sich zu wenige dafür, die Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren. So haben im Jahr 2019 nur 71 Ärztinnen und Ärzte die Facharztprüfung Allgemeinmedizin abgelegt. Neben der hausärztlichen Versorgung hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in den Fächern Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie eine drohende Unterversorgung in mindestens einem Planungsbereich und damit einhergehend einen ärztlichen Nachwuchsbedarf festgestellt. Sachsen, das muss man feststellen, steht allerdings mit dieser Situation nicht allein da. Eine vergleichbare Situation gibt es auch in vielen anderen Bundesländern. Das können und wollen wir als CDU-Fraktion nicht hinnehmen. Wir müssen dringend handeln, um eine hochwertige medizinische Versorgung der Menschen im Freistaat Sachsen sicherzustellen. Vor diesem skizzierten Hintergrund – daher habe ich diese Ausführungen noch einmal vorangestellt – ist die Nutzung einer Vorabquote zur Sicherung einer bedarfsgerechten ärztlichen Versorgung als verhältnismäßig zu bewerten. Im Programm der CDU Sachsen „Von Sachsen für Sachsen“ zur Landtagswahl 2019 haben wir uns zur Landarztquote bekannt. Dort heißt es, dass wir eine Landarztquote einführen wollen, um dem Bedürfnis der Menschen nach einer guten medizinischen Versorgung mit genügend qualifizierten Hausärzten zu entsprechen. Pro Jahr sollen 40 der bestehenden Medizinstudienplätze an Studienanfänger vergeben werden, die sich verpflichten, nach ihrem Studium für zehn Jahre im ländlichen Raum zu praktizieren. Dieses aus unserer Sicht dringliche Anliegen wurde auf unser Bestreben hin letztlich fest im Koalitionsvertrag verankert. Dort heißt es: „Wir erarbeiten ein Landarztgesetz zur Einführung einer Landarztquote.“ Wir als CDU-Fraktion stehen für gleichwertige Lebensverhältnisse sowohl im ländlichen Raum als auch in den Ballungsgebieten und sehen die Landarztquote als eine geeignete Maßnahme, um den ländlichen Raum, aber auch den gesamten Freistaat langfristig medizinisch zu versorgen. Wichtig ist – das wurde schon angesprochen –, dass die Landarztquote eine geeignete Maßnahme ist. Sie wird und muss durch weitere Maßnahmen ergänzt werden und ist auch Teil des 20-Punkte-Programms – Medizinische Versorgung 2030. Darüber hinaus gibt es weitere Maßnahmen der KVS sowie der Staatsregierung, die bereits ergriffen wurden, so zum Beispiel das Förderprogramm bei Praxisgründungen, das Hausarztstipendium, aber auch zusätzliche Studienplätz in Pécs, Ungarn, die hierbei zu erwähnen sind. Lassen Sie mich nun näher zu den Regelungen des Gesetzentwurfes kommen. Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Möglichkeiten der Vorabquote nutzen, um gezielt Ärztinnen und Ärzte vor allem für die hausärztliche Tätigkeit in den von der KVS ermittelten und festgelegten Bedarfsgebieten auszubilden und zu gewinnen. Bei der Auswahl der Bewerber sind die fachliche und die persönliche Eignung und Motivation zur haus- bzw. landläufig landärztlichen Tätigkeit in besonderen Auswahlverfahren zu überprüfen. So sollen neben der intellektuellen Studieneignung der Bewerberinnen und Bewerber fachspezifische Erfahrungen in nichtärztlichen Gesundheitsberufen und sozialkommunikative Kompetenzen Berücksichtigung finden. Die eingegangene Verpflichtung soll mit spürbaren Sanktionen abgesichert werden. Der Bindungszeitraum von zehn Jahren soll neben der Planbarkeit der hausärztlichen Versorgung in den jeweiligen Bedarfsgebieten dazu beitragen, dass sich die Verpflichteten sowohl beruflich als auch privat über einen längeren Zeitraum in dem betroffenen Gebiet verwurzeln, heimisch werden und langfristig dort arbeiten und leben werden. An dieser Stelle möchte ich deutlich sagen, dass es uns nicht darum geht, die jungen Menschen dazu zu zwingen, gegen ihren Willen aufs Land zu gehen. Die Landarztquote muss vielmehr so funktionieren, dass wir aus den vielen Bewerbungen, die wir für das Medizinstudium bekommen, diejenigen herausfiltern, die später gerne in einer ländlichen Region medizinisch praktizieren wollen. Daher kommt dem Auswahlverfahren eine besondere Bedeutung zu. Bereits bei der Zulassung zum Studium sollen die Eignung zum Beruf und die besondere Motivation für die Tätigkeit auf dem Land berücksichtigt werden. In der Ausschussbefassung hat die Koalition den Gesetzentwurf der Staatsregierung an einigen Punkten geschärft. Dies betrifft insbesondere – auch das klang schon an – Fragen der Weiterbildung; denn es hat sich gezeigt, dass über den Bereich der Allgemeinmedizin hinaus weitere große Bedarfe bestehen. Uns ist wichtig, dass auch die aktive Ausübung einer für ein Medizinstudium qualifizierenden ehrenamtlichen Tätigkeit als Auswahlkriterium einfließen kann. Eine Klarstellung erfolgte hinsichtlich der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens, dass diese gesprächsbasiert stattfinden soll. Beispielsweise wird auch die Möglichkeit geschaffen, eine vertragsärztliche Tätigkeit auf Antrag unter Berücksichtigung besonderer sozialer, gesundheitlicher oder familiärer Gründe in Teilzeit zuzulassen. Ich meine, das trägt den Entwicklungen in unserer Gesellschaft Rechnung und ist damit auch klar als Ausnahmefall formuliert. Ich komme zum Schluss. Uns ist bewusst, dass die Landarztquote die entstandene Lücke in der vertragsärztlichen Versorgung kurzfristig nicht schließen kann. Daher haben wir daneben bereits ein ganzes Bündel anderer Maßnahmen auf den Weg gebracht und sehen die Einführung der Landarztquote als eine Chance, dem Ärztemangel besonders in den ländlichen Regionen langfristig entgegenzuwirken. Dazu dient der vorliegende Gesetzentwurf. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Weigand.
