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Dr. Matthias Rößler

30.09.2021 Sitzungen 7/37

Das war das Schlusswort der AfD-Fraktion, vorgetragen von Dr. Weigand. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/7678 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/7678 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich eröffne – Wissenschaftliches Gutachten Verfassungsregelung schnellstens vorlegen! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung Koalition hierzu fundamental unterschiedliche Auffassungen aufeinanderprallen und eine Einigung bis zum Ende des Jahres zumindest bisher utopisch erscheint. Das Problem bei diesem Thema ist: In der Debatte um die Schuldenbremse bzw. deren Ausgestaltung sind wir schnell bei prinzipiellen Fragen, die sich vom eigentlichen Gegenstand der soliden dauerhaften Finanzierbarkeit der öffentlichen Haushalte rasch weit entfernen. Dabei ist es ja grundsätzlich so, dass Schuldenbremsen einer prozyklischen Finanzpolitik Vorschub leisten. Aber die aberwitzig strenge Ausformung in Sachsen macht eine rechtzeitige antizyklische Finanzpolitik de facto von vornherein unmöglich und verlängert bzw. verschärft Krisenlagen. Angesichts dessen muss man schon fragen, wie sinnvoll es ist, wenn haushaltspolitische Spielräume erst im Abschwung bzw. bei einer wie hier vom Landtag festgestellten Abweichung von der Normallage überhaupt erweitert werden. Dies behindert, unabhängig von Corona, eine effektive und frühzeitige Glättung des Konjunkturzyklus, da öffentliche Investitionen gemeinhin Zeit brauchen, um ihre stabilisierende Wirkung zu entfalten. Und da haben wir noch nicht einmal darüber gesprochen, ob es bei dem gegenwärtigen Zinsumfeld nicht sogar so ist, dass der Staat auf dem Bürgersteig liegendes Geld einfach liegen lässt, anstatt in kreditfinanzierte Zukunftsprojekte zu investieren. Man denke nur an die Energiewende oder den Breitbandausbau. Das sehen mittlerweile auch Vertreter des Instituts der deutschen Wirtschaft so. Und das sind mithin keine Freunde einer lockeren Haushalts- und Finanzpolitik. Dies alles betrachtend, stellt man sich schon die Frage, ob die bis zum Jahr 2010 geltende Regelung, wonach eine Neuverschuldung in Deutschland im Normalfall die Summe der veranschlagten Investitionsausgaben nicht übersteigen durfte, nicht doch die klügere Regelung war. Denn auch mit dieser Regelung war die Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt auch nur in die Nähe der Kreditunwürdigkeit gerückt. Aber zurück nach Sachsen. Wenn wir die Schuldenbremse allgemein für finanzwissenschaftlichen Humbug halten, geht es uns hier nicht einmal darum, sie für den Freistaat komplett zu streichen. Diesbezüglich, meine Damen und Herren von der CDU, kann ich Sie beruhigen. Wir kennen die Regelungen des Grundgesetzes, die für die Länder seit dem Jahr 2020 ein an strenge Ausnahmetatbestände gekoppeltes grundsätzliches Neuverschuldungsverbot vorschreibt. Aber es geht sehr wohl darum zu hinterfragen, ob die konkrete, im bundesdeutschen Maßstab besonders strenge und gängelnde Vorschrift der sehr strikten Tilgungsfristen hier im Freistaat ohne jegliche Rücksichtnahme auf die Tragfähigkeit des Landeshaushaltes tatsächlich der Weisheit letzter Schluss war. Dass dem nicht so zu sein scheint, räumen Wissenschaftler und Institutionen, die einer Schuldenbremse im Grundsatz sogar positiv gegenüberstehen, durchaus ein. So sprach sich zum Beispiel Prof. Ragnitz für das ifo Institut in der Haushaltsanhörung am 25. Januar hier im Landtag klar für eine Verlängerung dieser Fristen aus. Ich zitiere aus dem Protokoll: „Wir sprechen uns als ifo-Institut dafür aus, die Tilgungsfristen zu verlängern, weil man sonst sehr stark bei den Ausgaben kürzen muss. Das kann dann negative Auswirkungen haben.“ Auf die Frage, ob denn durch den Corona-Fonds die Schuldenlast des Freistaates über Gebühr steige und somit seine Bonität in Gefahr sei, meinte er – ich zitiere wiederum aus dem Protokoll –: „Dementsprechend besteht eigentlich kein Bedarf daran, diese coronabedingten Schulden sehr schnell zurückzufahren. Man wird, auch wenn man diese Schuldentilgung länger streckt, weiterhin die Spitzenposition im Vergleich zu allen anderen Bundesländern aufrechterhalten“. Wie gesagt, da spricht kein Anhänger der Modern Monetary Theory – die ja in den USA momentan handlungsleitend zu sein scheint, wonach eine permanente Neuverschuldung die Basis für Zukunftsinvestitionen sei –, sondern da spricht ein Anhänger der Schuldenbremse. Aber trotzdem kommt die Botschaft in Teilen der Koalition offenkundig nicht an. Statt konkreter praktischer Folgen von Entscheidungen oder Regularien stehen dann Überzeugungen und Glaubensfragen im Mittelpunkt. Wie es bei Glaubensfragen so ist, basieren diese eher selten auf objektiv nachweisbaren Fakten. Dem wollen wir mit unserem Antrag begegnen, die Debatte versachlichen und letztlich gern mit kontroversen wissenschaftlichen Erkenntnissen untersetzen. Um dann fundiert über eine mögliche Notwendigkeit zur Abänderung der derzeit in der Verfassung geltenden Tilgungsfristen zu debattieren, wollen wir untersuchen lassen, welche Wirkungen die derzeitigen Regelungen auf die Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes, die Finanzierung des sächsischen Bildungssystems, den sozialen Bereich – immerhin auch ein Verfassungswert –, das Gesundheitssystem, die notwendigen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Freistaat, aber auch auf die Möglichkeiten zu staatlichen Investitionen in die Infrastruktur und zur Kofinanzierung von EU- und Bundesprogrammen haben. Ich erinnere nur an das „Graue-Flecken“-Programm oder an unsere gestrige Debatte zur Bahn. Meine Damen und Herren von der Koalition, ich rechne fest mit Ihrer Zustimmung, damit wir gemeinsam den eingangs genannten, am 9. April des letzten Jahres beschlossenen Entschließungsantrag mit Leben erfüllen können. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

Protokoll ↗